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Eignungsnachweis durch mehrere "Teilreferenzen"?
BayObLG, Beschluss vom 09.04.2025
1. Die Möglichkeit des Bieters, sich auf mehrere Referenzen für Teilleistungen zu berufen, besteht nur dann, wenn sie weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen wurde.2. Aus der Formulierung "Auftragsmenge von mind. 10.000 Stück"...
