vpr-online. Die Datenbank für
Vergabepraxis & -recht.
Vergabepraxis & -recht.
Kostenloses Probeabo


Vertraglicher „Leistungsabruf" ist kein (neuer) öffentlicher Auftrag!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2024
1. Ein Vertrag - als notwendiges Merkmal eines öffentliches Auftrags - kann nicht angenommen werden, wenn eine Partei weder im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags noch im Hinblick auf die für die Leistungen geltenden Gebühren über irgendeinen Spielraum verfügt....