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Sachgebiet: IT

401 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06

1. Ob die Voraussetzungen des als Ausnahmetatbestand eng auszulegenden § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen, ist durch die Vergabekammer von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Auch für eine zulässige Beanstandung der gewählten Verfahrensart fehlt die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, dass ihm durch diesen Umstand ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.*)

3. Es ist grundsätzlich allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt; sie ist auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind. Die Vergabestelle ist auch nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, unabhängig von der konkreten Ausschreibung bestehende Wettbewerbsvorteile und -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".*)

4. Vom Gebot der Produktneutralität darf dann abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist; zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es dann objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können.*)

5. Die Eignung eines Bieters kann - auch im Rahmen des § 7a Nr. 3 VOL/A - grundsätzlich nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann.*)

6. Hinsichtlich des Nachweises seiner Eignung obliegt die Darlegungspflicht dem Bieter. Mangelnde Nachweise bzw. Erklärungen des Bieters können den Auftraggeber insoweit nicht in Beweisnot bringen.*)

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VPRRS 2006, 0517
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Zeitpunkt der Kenntniserlangung ungewiss: Antragsteller trägt Beweislast

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06

1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)

2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)

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VPRRS 2006, 0511
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2006 - VK-30/2006

1. Der wettbewerbliche Dialog unterliegt vollumfänglich der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer hat auch bei einem wettbewerblichen Dialog zu entscheiden, ob ein Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und ggfs. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.*)

2. Bei einem unvollständigen Teilnahmeantrag eines Antragstellers kann die Antragsbefugnis aus dem Recht auf Gleichbehandlung hergeleitet werden, wenn das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen.*)

3. Eine Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen in der Dialogphase des wettbewerblichen Dialogs ist nur anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien möglich.*)

4. Während des wettbewerblichen Dialogs ist eine Änderung der bereits mitgeteilten Zuschlagskriterien nicht möglich.*)

5. Für im wettbewerblichen Dialog geforderte Mindestbedingungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.*)

6. So wie Zuschlagskriterien können auch einmal geforderte Mindestbedingungen im wettbewerblichen Dialog nicht mehr geändert werden.*)

7. Verbleibt kein Bieter mehr im Wettbewerb, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.*)

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VPRRS 2006, 0397
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft vor?

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06

Ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft scheidet grundsätzlich aus, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen nur 92,5 % seines Umsatzes aus Geschäften mit den Gebietskörperschaften erzielt, denen das Unternehmen gehört.*)

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VPRRS 2006, 0396
DienstleistungenDienstleistungen
De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

1. Öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer "im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art" im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Vergibt der öffentliche Auftraggeber einen den Schwellenwert übersteigenden Liefer- und Dienstleistungsauftrag unmittelbar an ein Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren, so ist der Vertrag entsprechend § 13 VgV nichtig, wenn der Auftraggeber von dem Interesse eines weiteren Unternehmens Kenntnis erlangt hat und diesem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe nicht erteilt hat, obwohl es ihm möglich gewesen wäre. Dass das am Auftrag interessierte Unternehmen ein konkretes Angebot abgegeben hat, ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2006, 0516
ITIT
Zurückweisung einer Gegenvorstellung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Verg 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0330
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-Z

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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VPRRS 2006, 0322
DienstleistungenDienstleistungen
Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2006 - VK 1-31/06

1. Wenn der Auftraggeber die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien nicht vollständig bekannt gegeben hat, ist das Vergabeverfahren zu wiederholen.

2. Der öffentliche Auftraggeber, der im Vorhinein Regeln für die Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgestellt hat, ist verpflichtet, nicht nur die Zuschlagskriterien, sondern auch deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitzuteilen. Dies ergibt sich aus einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 9a VOL/A.

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VPRRS 2006, 0315
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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VPRRS 2006, 0309
DienstleistungenDienstleistungen
Zu geringe Schätzung des Auftraggebers über den Auftragswert

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2005 - VK-25/2005-L

1. Zwar hat die Vorabschätzung des Antragsgegners ergeben, dass der Gesamtwert des Auftrags 200.000,- Euro nicht überschreitet. Diese Schätzung wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt und ist daher nicht geeignet, die Geltung oder Nichtgeltung des Vergaberechts zu bestimmen. Der Auftraggeber hat aufgrund des ihm bekannten Preiskampfes am Markt gehofft, einen günstigen Preis erzielen zu können und hat sich bei seiner Prognoseentscheidung des Auftragswertes überwiegend auf die von ihm vorab eingeholten Angebote gestützt. Die Angebote lagen beide äußerst knapp unter 200.000,- Euro, wobei das Angebot der Beigeladenen als "Sonderangebot" bezeichnet worden war. Darüber hinaus waren die vorab eingeholten Angebote als Grundlage für die Schätzung des Auftragswertes nicht geeignet, da deren Leistungsumfang ohnehin nicht deckungsgleich mit dem der Angebote nach Ausschreibung war, sondern vielmehr geringer war.*)

2. Eine entsprechende Anwendung von § 13 VgV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angezeigt, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97-99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen getroffen hat. Andernfalls wäre einem Bieter in diesen Fällen der effektive Rechtsschutz abgeschnitten. Entscheidend ist dabei, dass neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmbare andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sowie Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Angebote vorliegen.*)

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VPRRS 2006, 0272
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2006 - 1/SVK/045-06

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch eine Bietergemeinschaft liegt nicht vor, wenn die Rüge nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erhoben wurde.

2. Die im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs abgegebene Vollmacht für die Vertretung der Bietergemeinschaft reicht im Nachprüfungsverfahren nicht aus für eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber.

3. Die fehlende Offenkundigkeit des Handelns für die Bietergemeinschaft kann auch nicht durch eine nachgereichte Genehmigung ersetzt werden.

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VPRRS 2006, 0235
DienstleistungenDienstleistungen
Spätere Abänderung der Nachweisforderungen ist unzulässig

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK 6/06

1. Der nachträgliche Verzicht der Vergabestelle auf den in der Bekanntmachung geforderten Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht zulässig. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sind die geforderten Nachweise in der Bekanntmachung anzugeben. Eine spätere Abänderung der Nachweisforderung ist unzulässig.

2. Zwar ist der Vergabestelle eine willkürliche nachträgliche Veränderung der Bewertung nicht gestattet, dies betrifft jedoch nicht den Fall, in dem die Vergabestelle eine erkannte rechtsfehlerhafte Bewertung korrigiert, ohne von den in der Vergabebekanntmachung genannten Kriterien abzuweichen.

3. Zur Frage der Bewertung eines Angebotes.

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VPRRS 2006, 0207
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2006 - VK 23/05

1. Nicht ordnungsgemäße Ausschreibungen sind so zu korrigieren, dass die Verletzung der Rechte der Bieter rückgängig gemacht wird, und zwar unabhängig von der Feststellung der Antragsbefugnis eines Antragstellers. Allerdings muss dann feststellbar sein, dass infolge dieser Vergaberechtsverstöße auch der Antragsteller in seinen Bieterrechten verletzt ist. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens durch die Vergabenachprüfungsinstanzen findet nicht statt und wird auch nicht durch § 114 Abs. 1 GWB, § 110 Abs. 1 GWB eröffnet.*)

2. Wird ein Nachprüfungsverfahren aufgrund einer nicht den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB genügenden Rüge eingeleitet, und wird erst im Laufe des Nachprüfungsverfahren ein nachträglich erkannter Mangel zulässigerweise geltend gemacht, dann bleibt der Nachprüfungsantrag zulässig.*)

3. Bei den Anforderungen für Nebenangebote ist eine Abgrenzung in negativer Hinsicht ausreichend. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, quasi "Mindestinhalte" für Nebenangebote vorzugeben.*)

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VPRRS 2006, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0128
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Angebotsabgabe: Antragsbefugnis?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.02.2006 - VK 01/06

Keine Antragsbefugnis, wenn behauptetes Hindernis zur Angebotsabgabe nicht nachvollziehbar ist.*)

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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VPRRS 2006, 0107
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 56/05

1. Der Austausch der Vertragspartei stellt eine besonders tiefgreifende Angebotsänderung dar, weil ein Kernelement des anzubahnenden Vertragsverhältnisses - Parteien, Leistung, Gegenleistung - verändert wird.

2. Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2006, 0064
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Listenpreise als fehlende wesentliche Preisangaben

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.01.2006 - VK-SH 30/05

1. Nur dadurch, dass alle Bieter ihrem Angebot einen eigenen Listenpreis zugrunde legen, ist die Gleichmäßigkeit der Preiskalkulation aller Bieter und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet. Bei geforderten eigenen Listenpreisen (bzw. Angebotspreisen mit genehmigungsfreiem Anpassungsmechanismus) handelt es sich um eine wesentliche Preisangabe i.S.d. § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A.*)

2. Im Falle eines zwingenden Ausschlussgrundes ist der Nachprüfungsantrag des Antragstellers (jedenfalls als unbegründet) zurückzuweisen. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2006, 0051
DienstleistungenDienstleistungen
Beschränkungen des Berufsausübungsrechts durch § 97 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 56/05

Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2006, 0049
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis und Gleichartigkeit der Angebotsmängel

VK Münster, Beschluss vom 13.12.2005 - VK 24/05

1. Eine Vergabestelle darf nur diejenigen Angebote in ihrer Wertung berücksichtigen, die die von ihr geforderten Mindestanforderungen erfüllen.*)

2. Erfüllt kein Angebot diese technischen Mindestanforderungen, so kann nicht nur das Angebot des Antragstellers gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) iVm § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ausgeschlossen werden.*)

3. Gleichartige Mängel liegen vor, wenn die Abweichungen in den Angeboten der Bieter auf derselben Wertungsstufe zu einem Ausschluss des jeweiligen Angebotes führen müssen. Dies gilt erst recht für die auf der ersten Wertungsstufe zu prüfenden Voraussetzungen, da es sich hier um zwingende Ausschlussgründe handelt, die nicht dem Beurteilungsspielraum der Vergabestelle unterliegen. Gleichbehandlung durch die Vergabestelle bedeutet dann, dass auf einer Wertungsstufe die Angebote der Bieter vergaberechtlich den gleichen Konsequenzen unterliegen.*)

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VPRRS 2006, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsanwaltsgebühr: Bestimmung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG und beträgt 5% der Bruttoauftragssumme. Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will. Zu berücksichtigen sind zudem Optionsrechte, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber das bindende Recht einräumt, durch einseitige gestaltende Erklärung eine Verlängerung des Vertrags zustande zu bringen.

3. Betrifft die Rahmenvereinbarung die Ausstattung von 26 Leitstellen, verpflichtet sich der Auftragnehmer also, die Leistungen 26 Mal zu erbringen, erhält zugleich aber auch die Chance, ebenso oft den vereinbarten Preis zu vereinnahmen, ist nicht der einfache, sondern der 26-fache Wert der Angebotssumme maßgeblich.

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VPRRS 2006, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Entbehrlichkeit der Rüge bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.09.2005 - VK 16/2005

1. Bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggebers besteht keine Rügepflicht.

2. Bei der Bewertung eines Angebots hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der durch die Vergabekammer nur insoweit überprüfbar ist, als der Auftraggeber entweder von einem unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder in sachfremder Weise willkürliche Erwägungen angestellt hat.

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VPRRS 2006, 0008
ITIT
Identität des Beschaffungsgegenstands im Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2005 - 1 VK 34/05

1. Das Verhandlungsverfahren unterliegt wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.

2. Im Verhandlungsverfahren muss die Identität des Beschaffungsverfahrens dahingehend gewahrt bleiben, dass nicht andere Leistungen beschafft werden, als mit der Ausschreibung angekündigt. Verboten ist nur, letztlich andere Leistungen als angekündigt zu beschaffen.

3. Vergibt der Auftraggeber nur ein Auftragsvolumen von ca. 70% des ursprünglich angestrebten Auftragsumfangs, bleibt die Identität gewahrt.

4. Der Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren verpflichtet, die Bieter gleichermaßen von einer Veränderung des Verfahrens - z.B. einer Reduzierung des Auftragsumfangs - zu unterrichten.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0638
DienstleistungenDienstleistungen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 - Verg 22/05

1. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein "Verband" im Sinn von § 98 Nr. 3 GWB. Die dem Vergaberecht eigene funktionale Betrachtungsweise führt zu einer weiten Auslegung dieses Begriffs. Er umfasst Zusammenschlüsse aller Art, ungeachtet der jeweiligen Rechtsform.

2. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

3. Eine staatliche Stelle übt die Aufsicht über die Leitung einer juristischen Person aus, wenn nach den bestehenden Regelungen bei einer Wertung in ihrer Gesamtheit tatsächlich eine Aufsicht durch die staatliche Stelle in einem Ausmaß besteht, das es dieser ermöglicht, die Entscheidungen der juristischen Person auch in Bezug auf deren Aufträge zu beeinflussen.

4. Auch eine bloße Rechtsaufsicht kann als Aufsicht im Sinn von § 98 Nr. 2 in Betracht kommen.

5. Im Falle einer Fachaufsicht ist eine staatliche Beherrschung im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nach allgemeiner Ansicht gegeben.

6. Der Begriff des Nachweises ist im Sinne von "Beleg" zu verstehen und kann mangels näherer Definition in der Bekanntmachung sowohl einen Fremd- als auch einen Eigenbeleg umfassen.

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VPRRS 2005, 0616
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.10.2005 - VK-SH 23/05

1. Das Interesse gemäß § 107 Abs. 2 GWB wird grundsätzlich durch die Abgabe eines Angebotes dokumentiert. Eine Antragsbefugnis kann jedoch ausnahmsweise auch in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch die gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe beziehungsweise an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist.*)

2. Die Antragsbefugnis beschränkt sich in diesen Fällen auf die Geltendmachung solcher Vergabefehler, die - entweder einzeln oder kumulativ - kausal für diesen Entschluss der Nichtbeteiligung gewesen sein könnten und die die Anordnung einer Aufhebung des Verfahrens oder die Wiederholung der bisherigen Verfahrensschritte rechtfertigen können. Vergaberechtsfehler im Verlauf des weiteren Verfahrens können jedoch nur Bieter rügen, die ein Angebot abgegeben haben und denen aus diesen Fehlern ein Schaden erwachsen kann.*)

3. Bereits aus der Vergabebekanntmachung "erkennbare" Verstöße gegen Vergabevorschriften, die positiv erkannt wurden, sind immer auch gleichzeitig als "erkannte" Verstöße im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu betrachten und damit unverzüglich zu rügen.*)

4. Zur positiven Kenntnis von Vergaberechtsverstößen.*)

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VPRRS 2005, 0588
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-SH 21/05

1. Bei der Auslegung einer Leistungsbeschreibung, die sich nach den §§ 133, 157 BGB zu vollziehen hat, ist auf den objektiven, fachkundigen Empfängerhorizont der Bieter abzustellen. Neben dem Wortlaut sind dabei auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der jeweils für die Abgabe eines Angebots in Frage kommende Bieterkreis über ein erhebliches Fachwissen verfügen muss.

2. Ein Angebot zu einem Preis, der unterhalb der Kostenschätzung der Vergabestelle selbst liegt, kann nicht unwirtschaftlich im Sinne von § 26 Nr. 1 Buchstabe c VOL/A sein und schon gar nicht einen anderen schwerwiegenden Grund für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 Buchstabe d VOL/A liefern.

3. Der Vergabestelle kann nicht zugestanden werden, zur Feststellung einer angeblichen Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Angebote auf kostengünstigere Vergleichsangebote von Bietern abzustellen, die sie zuvor wegen Nichterfüllung der Anforderungen der Ausschreibung ausgeschlossen hat oder ausschließen müsste.

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VPRRS 2005, 0517
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ausnahmebestimmung des § 100 GWB: unstatthafter Antrag

VK Bund, Beschluss vom 14.07.2005 - VK 3-55/05

1. § 100 Abs. 2 d)enthält drei gleichwertige Tatbestandsalternativen. Einer Geheimerklärung im Sinne der ersten Variante steht nicht entgegen, dass ein Projekt als solches, also der Gegenstand des streitgegenständlichen Auftrags, keineswegs geheim ist. Auch bei der gebotenen engen Auslegung der Voraussetzungen des Ausnahmebereichs greift es zu kurz, eine Geheimerklärung nicht mehr für möglich zu halten, wenn die Beschaffungsabsicht an sich, also die Tatsache, dass es ein entsprechendes Projekt überhaupt gibt, öffentlich bekannt ist. Es stellt keinen Widerspruch dar, wenn das Projekt als solches einerseits öffentlich bekannt ist, die Art und Weise seiner Realisierung jedoch der Geheimhaltung unterliegt. Wie die Umsetzung erfolgt, kann auch geheimgehalten werden, wenn das Projekt als solches publik ist.

2. Grundlage für eine Geheimerklärung ist § 4 SÜG, wonach es sich bei Verschlusssachen um im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse unabhängig von ihrer Darstellungsform handelt; sie können für "geheim" erklärt werden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann (§ 4 Abs. 1, 2 Nr. 2 SÜG). Bei diesen gesetzlichen Vorgaben, die der Geheimerklärung zugrunde liegen, handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung auf einen Lebenssachverhalt auch eine zukunftsgerichtete prognostizierende Risikobewertung voraussetzt. In bezug auf diese prognostizierende Risikobewertung steht der Ag ein Beurteilungsspielraum zu, der seitens der Vergabekammer nur daraufhin überprüft werden kann, ob bei der Entscheidung, die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten werden. Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Gesamtschau der in diesem Zusammenhang relevanten Faktoren zu ermitteln.

3. Es ist unter Berufung auf § 100 GWB keineswegs zwingend gänzlich auf ein Vergabeverfahren zu verzichten. Dem Auftraggeber kann aufgegeben werden, sich unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, unter dem die Ausnahmebestimmung des § 100 Abs. 2 d) GWB steht, sich bei auch aus ihrer Sicht gegebenen mehreren denkbaren Varianten für diejenige zu entscheiden, die einen Wettbewerb ermöglicht.

4. Die Geheimschutzbetreuung nach GHB ist nicht der Sphäre des Ausnahmebereichs des § 100 Abs. 2 d) GWB zuzurechnen, sondern stellt einen Aspekt der Zuverlässigkeit und damit der Geeignetheit von Bietern dar. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 d) GWB stellt nicht darauf ab, ob die Sicherheitsinteressen durch ein Vergabeverfahren tangiert werden, sondern knüpft nur an die formale Tatsache einer beurteilungsfehlerfreien Geheimerklärung bzw. nur an das ebenfalls formale Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.

5. Auch wenn man die Vorschrift des § 100 Abs. 2 k) GWB nach ihrem Sinn und Zweck auslegen wollte und sie in einen europarechtlichen Kontext, so ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzungsfrist für die neue Vergaberichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Abl. L vom 30.4.2004, S. 114), die ihrerseits nicht mehr eine umfassende Ausnahme vorsieht, noch nicht abgelaufen ist und sie somit vor dem 31. Januar 2006 noch nicht unmittelbar gilt. Vor Ablauf der Umsetzungsfrist ist eine Vergabekammer nicht befugt, von einer Anwendung der gesetzlichen Ausnahmebestimmung abzusehen.

6. § 100 Abs. 2 GWB schließt allein die Anwendung des GWB und damit die Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens aus. Gesichtspunkte des Art. 19 Abs. 4 GG können hiergegen nicht vorgebracht werden. Abgesehen vom Rechtsmittel der Beschwerde besteht die Möglichkeit, hinsichtlich der materiellen Rechtsfrage - Rechtfertigung des Verzichts auf ein Vergabeverfahren mit § 100 Abs. 2 GWB - anderweitigen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu erlangen.

7. Eine Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten ist erforderlich, wenn das Nachprüfungsverfahren nicht ausschließlich auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen betrifft und wenn diese zudem insgesamt nicht lediglich einfacher Natur und auch aufgrund ihres Umfangs innerhalb der zur Verfügung stehenden kurzen Frist nicht notwendigerweise mit vorhandenem, für die übliche Verwaltungstätigkeit vorgesehenem Personal zu bearbeiten sind. Schließlich spricht auch das Gewicht und die Bedeutung des Auftrags sowie der Gesichtspunkt der Waffengleichheit dafür, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für notwendig zu erachten.

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VPRRS 2005, 0338
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes durch den Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 93/04

1. Rechtsprechung und Literatur haben sich bislang überwiegend dafür ausgesprochen, einen Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB, der zugleich Auftraggeber gemäß der Nr. 2 von § 98 GWB ist, aus Gründen der Spezialität von § 98 Nr. 2 GWB einheitlich nach den für Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB geltenden Anforderungen zu behandeln.

2. Macht ein Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag geltend, der Auftragswert sei in kollusivem Zusammenwirken des Auftraggebers mit einem Bieter willkürlich herabgesetzt worden, ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags dieses Vorbringen als wahr zu unterstellen, da anderenfalls dem Antragsteller die nach dem Zweck der §§ 102 ff. GWB einzuräumende Möglichkeit verwehrt wird, die streitige Vergabe im Rechtsweg auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

3. Der Primärrechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn ein Vertrag auf der Basis einer "de-facto-Vergabe" geschlossen wurde und kein Nichtigkeitsgrund eingreift.

4. Die Entscheidung, welcher Gegenstand oder welche Leistung mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften im Vergabeweg beschafft werden soll, obliegt dem (öffentlichen) Auftraggeber.

5. Die Festlegung besonderer Leistungsmerkmale durch den Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung muss sachlich vertretbar sein.

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VPRRS 2005, 0688
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung: Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2004 - VK 3-212/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2005, 0108
DienstleistungenDienstleistungen
Geltung des § 13 VgV bei einer de-facto-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Verg 93/04

1. Bei einem unterlassenen Vergabeverfahren besteht eine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller geltend macht, gerade durch diesen Vergabeverstoß an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebots oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag, gehindert worden zu sein.

2. Bei einem anonymen Schreiben, wodurch ein potenzieller Bieter erst auf einen Vergabevorgang aufmerksam wird, kann eine Frist von zwei Monaten bis zur Einreichung eines Nachrüfungsantrags noch unverzüglich sein.

3. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03) gilt § 13 VgV voraussichtlich nicht im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter.

4. Ein kollusives Zusammenwirken - mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit des § 138 BGB - liegt dann vor, wenn zwei öffentliche Auftraggeber den Schwellenwert durch eine Aufteilung eines Auftrags umgehen.

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VPRRS 2005, 0001
HardwareHardware
Erfolgsaussichten der Hauptsache im Eilverfahren zu berücksichtigen?

OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01

1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)

2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0566
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Lieferung eines Abfallbehälteridentifikationssystems

VK Magdeburg, Beschluss vom 21.05.2003 - VK 02/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0493
DienstleistungenDienstleistungen
Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber

BayObLG, Beschluss vom 21.10.2004 - Verg 17/04

1. Die Landesversicherungsanstalt für Ober- und Mittelfranken ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB. *)

2. Verlangt der Auftraggeber das Angebot eines Listenpreises, entspricht ein Angebot mit einem für den Einzelfall kalkuliertem Preis nicht diesen Anforderungen; es ist zwingend auszuschließen. *)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0721
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Chance auf den Zuschlag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 38/03

1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Das antragstellende Unternehmen hat für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

3. Hat das antragstellende Bieter ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.

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VPRRS 2003, 0720
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
IHK-Tochtergesellschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 2-26/03

Keine Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens, da die Auftraggebereigenschaft i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB fehlt (IHK-Gesellschaft) mangels Staatsgebundenheit.*)

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VPRRS 2003, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Überprüfung der Eignung eines Bieters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

Nach § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote nur solche Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Die Eignung eines Bieters kann jedoch nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfte werden kann.

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VPRRS 2003, 0521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer verspäteten Beanstandung der Verfahrenswahl

KG, Beschluss vom 10.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

1. Von Unternehmen, an die sich mehr als drei Jahre nach In-Kraft-Treten des VgRÄG Vergabebekanntmachungen im Land Berlin zur Beschaffung von Computer-Hardware in Berlin im Frühjahr 2002 richten, kann erwartet werden, dass sie sich der Notwendigkeit der gemeinschaftsweiten Ausschreibung von Beschaffungen, die die einschlägigen Schwellenwerte erreichen und der damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten bewusst sind. Für diese Unternehmen ist i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB erkennbar, dass eine nach § 17 VOL/A verfasste Vergabebekanntmachungen kein gemeinschaftsweites Vergabeverfahren einleitet.*)

2. Wird die Wahl der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOL/A an Stelle des offenen Verfahrens nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beanstandet, erfasst die Präklusionswirkung die spätere Nichteinhaltung solcher Bestimmungen, die gerade nur bei gemeinschaftsweiter Ausschreibung einzuhalten sind, insbesondere die Nichterteilung der Vorinformation nach § 13 VgV und deren Rechtsfolgen. Der dann nach öffentlicher Ausschreibung geschlossene Vertrag ist nicht wegen unterbliebener Vorinformation nichtig.*)

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VPRRS 2003, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis; Amtsermittlung

OLG Jena, Beschluss vom 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag zutreffend mangels Antragsbefugnis zurückgewiesen, kann der Vergabesenat auch dann nichts zur Wertungsfähigkeit eines konkurrierenden Angebots befinden, wenn dieses Angebot in gleicher Weise einem zwingenden Ausschluss unterliegt, wie das des Antragsstellers.*)

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VPRRS 2003, 0724
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
ohne drohenden Schaden ist unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2003 - VK 2-36/03

1. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er hinreichend belegt, dass ihm durch die beabsichtigte Entscheidung des Auftraggebers ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Ein Schaden setzt voraus, dass der Bieter eine realistische Chance auf Zuschlagserteilung hat, die durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gemindert wird. Durch diese Voraussetzung soll erreicht werden, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte, kein – investitionshemmendes – Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

3. Zur Darlegung eines Schadens zählt es, dass der Antragsteller diejenigen Umstände vorbringen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines aus einem Vergabefehler erwachsenden Schadens ergibt.

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VPRRS 2003, 0430
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag "Einrichtung von Voice over IP an den Standorten ... der Hochschule A."

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2001 - 1 Verg 4/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis für zwingend auszuschließenden Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg W 2/03

1. Der Nachprüfungsantrag eines mit seinem Angebot zwingend auszuschließenden Bieters ist wegen fehlender Antragsbefugnis nach § 107 II GWB unzulässig.*)

2. Ein derart auszuschließender Bieter hat keinen Anspruch darauf, daß die Vergabekammer unabhängig von den Anträgen gemäß § 114 I 2 GWB auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirkt, insbesondere den Ausschluß eines anderen Bieters anordnet.*)

3. Hält ein Oberlandesgericht, abweichend von einem anderen Oberlandesgericht, eine Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof für nicht erforderlich, ist dies kein Grund, seinerseits die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Die Entscheidung zugunsten einer Divergenzvorlage ist keine Entscheidung i.S.d. § 124 II 1 GWB.*)

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VPRRS 2003, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02

1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.

2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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VPRRS 2003, 0333
DienstleistungenDienstleistungen
Gestattungsverträge sind keine vergabepflichtigen Aufträge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2001 - Verg 3/01

Als öffentliche Dienstleistungskonzessionen zu qualifizierende Gestattungsverträge zählen nicht zu den vergabepflichtigen Aufträgen im Sinn des § 99 GWB.

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VPRRS 2003, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis, wenn Bieter zwingend auszuschließen ist

OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 Verg 2/03

1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn es ausgeschlossen ist, dass ein Vergaberechtsverstoß sich zum Nachteil des Ast. auswirkt. Mit diesem Inhalt kommt § 107 Abs. 2 GWB dem Willen des Gesetzgebers gemäß zur Geltung, denn die Vorschrift ist auf Anregung des Bundesrats in das GWB eingefügt worden, um sicher zu stellen, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots hat, nicht den Fortgang des gesamten Investitionsvorhabens blockiert (vgl. BR-Drucks. 646/97, S. 13 f.).*)

2. Es ist unerheblich, ob die Vergabestelle ein an sich zwingend auszuschließendes Angebot als wertungsfähig behandelt und in die Phase der Wirtschaftlichkeitsprüfung übernommen hat. Dem Antragsteller steht kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfungsinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde.*)

3. Ein Angebot verändert im Widerspruch zu § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A die Verdingungsunterlagen, wenn in ihm abstrakt formulierte Geschäftsbedingungen des Bieters zum Gegenstand der Offerte erklärt sind und wenn die Vergabestelle nach den Verdingungsunterlagen von Bieterseite eingebrachte Ergänzungen ausdrücklich mit dem Ausschluss des Angebots sanktioniert (Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschl. vom 12.05.1999, VÜA 13/98, ZVgR 1999, 272; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., S. 175). Es bleibt offen, ob dieser Rechtssatz auch dann gilt, wenn die Verdingungsunterlagen keine Ausschließlichkeit erkennen lassen; ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, wann ein solches Schweigen als Einverständnis der Vergabestelle mit Auftragnehmerbedingungen zu werten ist.*)

4. Die Antragsbefugnis der Ast. bleibt nicht deswegen erhalten, weil der sich aus §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1. Abs. 1 lit. d VOL/A ergebende Ausschlussgrund nicht durch einen Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden ist, sondern weil ihn die Vergabekammer erstmals herangezogen hat.*)

5. Unabhängig vom Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im Rahmen der Sachprüfung stellen die Vergabeprüfungsinstanzen auf der Grundlage des gesamten Verfahrensstoffs (Akteninhalt, Sachvortrag unter Einbezug von nicht rein theoretischen Sachverhaltsvariationen) von Amts wegen fest, ob die Verfahrensdurchführungsvoraussetzungen erfüllt sind.*)

6. Wegen des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 113 Abs. 1 GWB) kann ein Beteiligter nicht davon ausgehen, er werde so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf Rechtsbedenken hingewiesen, dass er hierauf vorbereitet verhandeln kann. Vermag der Beteiligte auf einen während der Verhandlung gegebenen Hinweis nicht sofort zu antworten, ist ihm in Beachtung der Grundsätze des fairen Verfahrens binnen kurz bemessener Frist Gelegenheit zu nachträglicher Stellungnahme zu geben.*)

7. Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488). Er geht weiterhin davon aus, dass das Nachprüfungsverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verfahren zur Verwirklichung von Individualrechtsschutz ist und nicht eine allgemeine staatliche Gesetzlichkeitsaufsicht eröffnet.*)

8. Ist der Vergabesenat aufgrund einer Rechtsprechungsdivergenz an eigener Sachentscheidung gehindert, so begründet die Möglichkeit, dass der BGH, weil er nicht die Meinung des vorlegenden Senats teilt, und den Nachprüfungsantrag für begründet hält, die zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Erfolgsaussicht.*)

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VPRRS 2003, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0012/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2003, 0098
DienstleistungenDienstleistungen
Informationspflicht nach § 13 VgV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 48/02

Die Anwendbarkeit von § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage. Der Auftraggeber verfügt nicht über die rechtliche Kompetenz, das Inkrafttreten von § 13 VgV zeitlich vorzuverlagern und auf diese Weise über die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des Satzes 4 zu disponieren.

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VPRRS 2003, 0077
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01

Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.

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VPRRS 2003, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pauschalhinweis auf Nachunternehmerleistung unzulässig

BayObLG, Beschluss vom 08.11.2002 - Verg 27/02

Die Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss des Angebots.

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Online seit 2000

VPRRS 2000, 0055
ITIT
Nichtoffenes Verfahren „Lieferung von Hard- und Software“

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.10.2000 - 320.VK-3194-26/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2000, 0033
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00

Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.

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