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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: IT

401 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0416
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen fehlender "Bankenerklärung" zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2005 - VK 3-73/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0308
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtberücksichtigung aufgrund fehlender Bankerklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2005 - Verg 56/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0307
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung zulässig?

VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2003 - VK 5/02

Schwerwiegende Gründe, die eine Aufhebung des Verfahrens unabweisbar machen, berechtigen auch dann zu diesem Schritt, wenn die Aufhebungsgründe bereits bei Verfahrenseinleitung hätten bekannt sein können. Die Vergabestelle ist nicht gehalten, ein Ausschreibungsverfahren fortzuführen, das erkennbar - und unheilbar - rechtswidrig ist und dessen Entscheidungen mit dem Risiko behaftet bleiben, jederzeit (verfahrenskonform) mit Aussicht auf Erfolg angegriffen zu werden.

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VPRRS 2013, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenverträge zur Ausbildung von IT-Fach- und Funktionspersonal

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2005 - Verg 8/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0252
DienstleistungenDienstleistungen
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 6/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0233
ITIT
Vergabe an Tochter-GmbH: Öffentlicher Auftrag oder Inhouse-Geschäft?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2013 - Verg 56/12

1. Die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers ist nicht als vergabepflichtig anzusehen, wenn der Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, diese jedoch funktional als seine Dienststelle anzusehen ist. Voraussetzungen hierfür sind, dass der öffentliche Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt (Kontroll- oder Beherrschungskriterium) und der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet (Wesentlichkeitskriterium).

2. Die Beantwortung der Frage, ob der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer "wie eine Dienststelle" kontrolliert, richtet sich nicht nach den Gesellschaftsanteilen. Das Kontrollkriterium ist erfüllt, wenn die betreffende Einrichtung einer Kontrolle unterliegt, die es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglicht, auf die die strategischen Ziele und die wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen.

3. Bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung kann die Kontrolle von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden. Nicht notwendig ist, dass jeder Auftraggeber diese Kontrolle einzeln ausübt.

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VPRRS 2013, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgrenzung Haupt-/Nebenangebot

VK Sachsen, Beschluss vom 15.06.2001 - 1/SVK/40-01

1. Ein Angebot, dass auf ein ausgeschriebenes Leitfabrikat hin ein anderes Fabrikat anbietet, ist kein Nebenangebot, sondern ein Hauptangebot.*)

2. Einen Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A darf der Auftraggeber nur im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens treffen. Fordert er Unterlagen von einem Bieter (der den Zuschlag erhalten soll) nach, darf er einen anderen Bieter nicht ohne vorherige Nachforderung der fehlenden Unterlagen ausschließen. Dies stellt grundsätzlich keine gem. § 24 Nr. 2 VOL/A unzulässige Nachverhandlung dar.*)

3. Der bei der Vorabinformation nach § 13 VgV anzugebende Grund muss zutreffend sein. Anderenfalls kann der Bieter seine Chancen in einem möglicherweise einzuleitenden Nachprüfungsverfahren nicht realistisch einschätzen.*)

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VPRRS 2013, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
IT-Projekt: Auch funktionale Leistungsbeschreibung muss bestimmt sein!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.10.2006 - Z3-3-3194-1-28-09/06

1. Der Ausnahmetatbestand des. § 3 a Nr. 1 Abs. 4 Buchst. b VOL/A ist gegeben wenn kein Gesamtpreis festgelegt werden kann.*)

2. Der Ausnahmetatbestand des § 3a Nr. 1 Abs. 4 lit. c VOL/A ist erfüllt, wenn die vertragliche Spezifikation der auszuschreibenden Leistung im Rahmen der Verdingungsunterlagen nicht hinreichend genau festgelegt werden kann.*)

3. Nach § 4 Nr. 1 hat der Auftraggeber den in Betracht kommenden Bewerberkreis zu erkunden, sofern er keine ausreichende Marktübersicht hat.*)

4. Auch die funktionale Leistungsbeschreibung unterliegt der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen.*)

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VPRRS 2013, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter leistungsfähig? Auftraggeber kann Prognoseentscheidung treffen!

OLG Jena, Beschluss vom 18.05.2009 - 9 Verg 4/09

1. Weder eine unterlassene Bekanntgabe des Wertungsschemas noch die unterlassene Bekanntgabe geforderter Eignungsnachweise führen dazu, dass eine Wertung oder eine Eignungsprüfung nicht möglich ist.

2. Nach § 25 Nr. 2 VOL/A sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwartet werden kann.

3. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von dem Bieter zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die aufgestellten Erfordernisse müssen jedoch durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein und die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen, wie den Wettbewerbsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot berücksichtigen.

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VPRRS 2013, 0159
ITIT
Abgelehnte Bieter sind rechtzeitig zu benachrichtigen!

EuG, Urteil vom 20.09.2011 - Rs. T-461/08

1. Das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes ist dann gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber jedem abgelehnten Bieter auf dessen Antrag eine hinreichende Begründung liefert, damit dieser unter den bestmöglichen Voraussetzungen von diesem Recht Gebrauch machen kann und ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen.

2. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung sind verletzt, wenn der Auftraggeber die Fähigkeit der Bieter, sämtliche Dienstleistungen zu erbringen, mit denen im Rahmen des Auftrags zu rechnen war, nicht als "Kriterium für die Auswahl" der Bieter berücksichtigt, sondern als "Zuschlagskriterium", weil dadurch ein ungenaues Kriterium benutzt wird, das praktisch den bisherigen Vertragspartner begünstigt.

3. Es stellt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung dar, wenn der Auftraggeber die relativen Gewichtungen der Zuschlagskriterien im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens geändert hat.

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VPRRS 2013, 0136
DienstleistungenDienstleistungen
22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

OLG Jena, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 Verg 5/08

1. Die Angebotspreise der (anderen) Bieter können nur ein Indiz für einen unangemessenen Preis darstellen.

2. Ein Ausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises (hier: von 22%) setzt voraus, dass der Bieter zuvor zwingend Gelegenheit erhalten hat, die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Angebotspreises stichhaltig zu begründen.

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VPRRS 2013, 0033
FahrzeugeFahrzeuge
Gesamtumsatz als Mindestanforderung im Einzelfall zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2012 - Verg 30/12

1. Die Mindestanforderung eines Gesamtumsatzes ist zulässig, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

2. Die Formulierung, eine Mindestanforderung (hier: ein Gesamtumsatz je Geschäftsjahr von mindestens acht Millionen Euro) sei "hochgradig vergaberechtswidrig", geben dem Auftraggeber ohne Weiteres Gelegenheit und den Anstoß, das Vergabeverfahren auf Rechtsfehler zu überprüfen, einen Rechtsverstoß gegebenenfalls zu erkennen sowie ihn zu korrigieren und ist damit als ordnungsgemäße Rüge anzusehen. Die Ankündigung, dies gesondert rügen zu wollen, steht dem nicht entgegen.

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VPRRS 2013, 0011
DienstleistungenDienstleistungen
IT-Dienstleistungen als Inhouse-Vergabe

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2012 - VK 3-129/12

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Einer Überprüfung nicht zugänglich sind Sachverhalte, bei denen der Auftraggeber die fragliche Leistung in Eigenleistung und damit selbst erbringt.

2. Ein Vertrag zwischen zwei selbstständigen Rechtspersonen ist kein öffentlicher Auftrag, wenn sich die Beziehung zwischen den Vertragsparteien bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise so darstellt, als würde der Auftraggeber den Auftrag selbst erledigen.

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VPRRS 2013, 0010
ArzneimittelArzneimittel
Fehlerhaft geforderte Eignungsnachweise werden nicht berücksichtigt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2012 - Verg 8/12

Nicht ordnungsgemäß geforderte Eignungsnachweise dürfen anerkanntermaßen keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden. Die sich danach ergebende Verringerung des Eignungsniveaus ist im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Eignungsprüfung gleichwohl vergaberechtlich irrelevant.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0404
HardwareHardware
Nur ein Bieter technisch leistungsfähig: Funktionstest unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2012 - Verg 18/12

Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.

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VPRRS 2012, 0401
ITIT
In welcher Tiefe sind hochkomplexe Angebote zu prüfen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2012 - Verg 13/12

1. Durch die Beteiligung an einer Ausschreibung wird ein Schuldverhältnis gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB begründet.

2. Die Belange der anderen am Auftrag interessierten Unternehmen sind nur im Rahmen des Zumutbaren zu berücksichtigen. Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum und die begrenzten technischen und administrativen Ressourcen des öffentlichen Auftraggebers bestimmt.

3. In welcher Tiefe der öffentliche Auftraggeber das Angebot eines Bieters zu prüfen hat, ist an den Grundsätzen der Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu messen.

4. Erfordert die Prüfung, ob ein Angebot den Anforderungen der Vergabeunterlagen entspricht, die Beurteilung einer Vielzahl komplexer technischer Fragen, so ist zu beachten, dass der öffentliche Auftraggeber nur über begrenzte Ressourcen und administrative Möglichkeiten verfügt.

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VPRRS 2012, 0364
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabeunterlagen unklar: Ausschluss unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2012 - VK 2-169/11

1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor bekanntgegeben bzw. die diesen nicht zuvor unmissverständlich und klar mitgeteilt worden sind; insoweit gilt insbesondere der Grundsatz, dass Unklarheiten in den Vergabeunterlagen grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.

2. Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 b VgV, wonach ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen an dem Vergabeverfahren nicht mitwirken darf, ist auch auf Entscheidungen anwendbar, die im Vorfeld eines Vergabeverfahrens - wie etwa typischerweise bei der Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung - erfolgen. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn geeignete und effektive organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung einer Interessenkollision ergriffen worden sind.

3. Der Umstand, dass die VOL/A 2009 die früher in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 normierte Rechtsfigur der unzulässigen Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf die Bieter nicht mehr enthält, ist dahin zu verstehen, dass diese Rechtsfigur nach dem Willen des Normgebers nicht mehr anwendbar ist. Stattdessen sind die von dem öffentlichen Auftraggeber verwendeten Vergabeunterlagen in Bezug auf die darin angelegte Risikoverteilung lediglich auf die Überschreitung von Zumutbarkeitsgrenzen hin zu überprüfen.

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VPRRS 2012, 0287
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auswahl des Beschaffungsgegenstands: Wie frei ist der Auftraggeber?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12

1. Eine Bereichsausnahme nach § 100 Abs. 2 Buchst. d GWB (a. F.) ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen unabhängig davon zu prüfen, ob sich der öffentliche Auftraggeber darauf beruft.*)

2. Die Ausnahmetatbestände nach § 100 Abs. 2 Buchst. d Unterbuchst. bb bis cc GWB (a. F.) erfordern eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Auftraggeber.*)

3. Nach EuGH, Urteil vom 11.1.2005 - C-26/03, Stadt Halle, herrscht ein materielles Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens. Auf Formalitäten (hier eine Angebotsaufforderung) ist nicht abzustellen.*)

4. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.*)

5. Die Bestimmung des Auftraggebers hat jedoch die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG, Art. 23 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG gezogenen Grenzen zu beachten.*)

6. Die Bestimmung ist danach hinzunehmen, sofern

- sie durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,

- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,

- solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind,

- und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.*)

7. Zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen technischer Besonderheiten.*)

8. Bei Gesamtvergabe hat der Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative, die lediglich bei einer groben, nicht mehr vertretbaren Fehleinschätzung zu beanstanden ist.*)

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VPRRS 2012, 0250
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was umfasst Bestandskraft von Vergabekammerbeschluss?

VK Münster, Beschluss vom 13.03.2012 - VK 2/12

1. Formelle und materielle Bestandskraft von Vergabekammerbeschlüssen*).

2. Die Beschlüsse der Vergabekammern sind feststellende Verwaltungsakte, die in einem gerichtsähnlichem Verfahren ergehen.

3. Materiell umfasst die Bestandskraft einer Entscheidung der Vergabekammer den Tenor, die tragenden Entscheidungsgründe und tatsächlichen Feststellungen zum behaupteten Verstoß sowie die rechtliche Würdigung zu der Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt.

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VPRRS 2012, 0209
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für Gesamt- statt Losvergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 100/11

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Ausschreibung so zuzuschneiden, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer und deren einzelwirtschaftliche Interessen bedient werden.

2. Eine Gesamtvergabe ist gerechtfertigt, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei der Entscheidung für eine Gesamtvergabe kommt dem Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen eine nur beschränkt zu kontrollierende Einschätzungsprärogative zu. Die Entscheidung des Auftraggebers ist lediglich darauf zu prüfen, ob sie auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht sowie aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist.

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VPRRS 2012, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Laufzeit einer Rahmenvereinbarung: Nur in Ausnahmen über 4 Jahre!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2012 - Verg 95/11

1. Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre grundsätzlich nicht überschreiten.

2. Soll die Vertragslaufzeit länger als vier Jahre betragen, muss der Auftraggeber diesen eng zu begrenzenden Sonderfall "aufgrund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung" rechtfertigen, wobei der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände herangezogen werden können.

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VPRRS 2012, 0445
ITIT
Keine Abweichung von vorher festgelegter Wertungsvorgehensweise!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2012 - VK 1-165/11

Von einer vorher festgelegten Wertungsvorgehensweise darf der Auftraggeber aus Gründen der Transparenz der Wertung und Gleichbehandlung der Bieter im Nachhinein nicht abweichen, indem er z.B. die Schlechterfüllung von Sollkriterien nunmehr als Begründung für den Angebotsausschluss eines Bieters heranzieht oder ein Angebot trotz Erreichens der festgelegten Mindestpunktzahl nicht in der Wertung belässt.

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VPRRS 2012, 0150
DienstleistungenDienstleistungen
Kartellrechtliche Fragen nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar!

VK Bund, Beschluss vom 02.09.2011 - VK 1-108/11

1. Telekommunikationsdienste sind Dienste, die ganz oder teilweise in der Übertragung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz durch Telekommunikationsverfahren bestehen, mit Ausnahme von Rundfunk und Fernsehen. Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit sind weiterhin solche Telekommunikationsdienste, mit deren Erbringung die Mitgliedstaaten ausdrücklich insbesondere eine oder mehrere Fernmeldeorganisationen betraut haben.

2. Für die Beurteilung möglicher Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht ist das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ungeeignet.

3. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen, so dass der Auftraggeber jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus seiner Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. Ein Bieter kann nicht vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist. Eine Bestimmung des öffentlichen Auftraggebers, mit der er seinen Bedarf auf bestimmte Produkte zuschneidet und dadurch andere Anbieter ausschließt, ist eher zu beanstanden, als dann, wenn er den Kreis der potentiellen Bieter, die in der Lage sind, die ausgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, erweitert.

4. Eine Preisangabe zu einer Leistungsposition ist dann vollständig, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will. Wie er zu seinem Preisangebot kommt ist zunächst sein Problem. Ein öffentlicher Auftraggeber ist im Rahmen der §§ 16 Abs. 3, 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen, die Vertretbarkeit der Kalkulationsmethode oder die Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen.

5. Dagegen hat ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 6 VOL/A-EG die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu prüfen und auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, nicht den Zuschlag zu erteilen. Hierbei kommt es nicht auf einzelne Preispositionen, sondern den Gesamtpreis eines Bieters an.

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VPRRS 2012, 0049
DienstleistungenDienstleistungen
Hinzuziehung von Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber notwendig?

OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11

1. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der Beschwerdefrist den Zuschlag nicht erteilen. Die Beschwerdefrist erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Wochen. Sie beginnt mit Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer.

2. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig ist und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0442
MedizintechnikMedizintechnik
Projektleiter ohne einschlägige Berufserfahrung: Punktabzüge bei der Wertung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 1-63/11

1. Eine ordnungsgemäße Rüge liegt nur dann vor, wenn sie eindeutig als Aufforderung zu verstehen ist, den beanstandeten Vergabeverstoß zu beseitigen. Reine Bitten oder Aufklärungsverlangen reichen insoweit nicht aus.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss den Unternehmen, die an seiner Ausschreibung teilnehmen, die Kriterien mittteilen, die für ihn wertungsrelevant sind. Dementsprechend darf der Auftraggeber bei der anschließenden Wertung nur diese Kriterien anwenden, die er den Unternehmen vorher mitgeteilt hat.

3. Dies gilt nicht für die Zuschlagskriterium im Rahmen der vierten Wertungsstufe, sondern auch für die Wertung der Teilnahmeanträge gelten.

4. Der Auftraggeber kann bei der Wertung nicht nur die generelle berufliche Befähigung des Projektleiters, sondern auch dessen einschlägige Erfahrungen (hier: im Bereich telemedizinischer Projekte) berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisnachlässe sind keine Nebenangebote!

VK Münster, Beschluss vom 14.10.2011 - VK 14/11

1. Zum Umfang der Selbstbindung der Vergabestelle bei Verpflichtung zur Neuwertung der Angebote.*)

2. Preisnachlässe sind keine Nebenangebote, weil sie von den Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht abweichen.*)

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VPRRS 2011, 0381
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderung an Leistungsbeschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2011 - Verg 46/11

1. Anforderungen des Auftraggebers an die Leistung müssen in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend formuliert sein, dass Bieter oder Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und unzweideutig erkennen können, welchen genauen Anforderungen die Eignung unterliegt.

2. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen. Die Leistungsbeschreibung muss zudem erschöpfend sein. Das ist der Fall, wenn sie keine Fragen offenlässt, wobei sich der erschöpfende Charakter bereits aus der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung ergeben kann.

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VPRRS 2011, 0303
DienstleistungenDienstleistungen
Pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.08.2011 - 21.VK-3194-24/11

Ein pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters würde zu einer Diskriminierung des Projektanten führen. Nur wenn sich Verdachtsmomente bestätigen, ein Ausgleich unter keinen Umständen möglich ist und nach einer Bieteranhörung ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil unabwendbar ist, kommt als "ultima ratio" der Ausschluss eines Bieters in Betracht. Ein Ausschluss kommt allenfalls im Falle eines wettbewerbsverfälschenden Informationsvorsprunges gegenüber den anderen Bietern in Betracht.*)

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VPRRS 2011, 0290
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!

KG, Beschluss vom 20.04.2011 - Verg 2/11

1. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat nicht nur zur Rechtsfolge, dass der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mit ihm ein dem § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unterfallender Vergaberechtsverstoß geltend gemacht wird, sondern auch, dass der hinter dem angeblichen Vergaberechtsverstoß stehende Sachvortrag des Antragstellers präkludiert ist, soweit der Sachvortrag im Rahmen eines anderen Verstoßes in demselben Verfahren relevant wird.*)

2a. Der nach § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 1 VOL/A 2009 erforderliche Ausschluss kann nicht nur im Rahmen der formalen Prüfung gem. § 19 EG Abs. 2 bis 4 VOL/A 2009 erfolgen, sondern auch im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 19 EG Abs. 4 VOL/A 2009 oder der Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009.*)

2b. Die Feststellung des Vergabesenates im Vergabenachprüfungsverfahren, dass das Angebot eines bestimmten Bieters im vorangegangenen (offenen) Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, steht einem tatsächlich erfolgten Ausschluss jedenfalls für die Zwecke des § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A 2009 gleich.*)

3a. Die Frage, ob die Änderung grundlegend ist, ist einzelfallbezogen anhand einer wertenden Betrachtung vorzunehmen. Dabei kommt der Einhaltung des Transparenzgebotes und des Gleichbehandlungsgebotes entscheidende Bedeutung zu; der Antwort auf die Frage, ob die Änderung den Kreis der Bewerber ändert, kommt indizielle Bedeutung zu. Innerhalb des so beschriebenen Rahmens ist danach zu urteilen, ob die Veränderung den Kern des Auftrages betrifft oder seine Details.*)

3b. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Transparenzgebot, wenn sie nicht auf einer von außen nicht weiter nachvollziehbaren Motivation der Vergabestelle beruht, sondern die Konsequenz aus der Vergabenachprüfungsentscheidung des Vergabesenats in Bezug auf das vorangegangene (offene) Verfahren ist.*)

3c. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Gleichheitsgebot, wenn sie eine Vergabebedingung aufhebt, die sämtliche Bewerber des vorangegangenen (offenen) Verfahrens belastet hat und insbesondere auch zu einem Mangel des Angebotes der Antragstellerin geführt hat.*)

3d. Die Änderung betrifft u.a. dann nicht den Kern des Auftrages, wenn sie nur die Bedingungen des Vergabeverfahrens, nicht aber des Auftrages selbst betrifft und keinen inhaltlichen Bezug zum Gegenstand des Auftrages hat, sondern dem Antragsgegner nur als Grundlage zur Vorbereitung und Kalkulation eines anderweit zu vergebenden Auftrages diesen soll.*)

4a. Ein "formgerechtes" Angebot im Sinne des § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 2 a.E. VOL/A 2009 liegt u.a. dann nicht vor, wenn der Bieter Änderungen an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 vorgenommen hat.*)

4b. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 nimmt ein Bieter dann vor, wenn das Angebot des Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält.*)

4c. Ein Unternehmer, der im vorangegangenen (offenen) Verfahren ein nicht formgerechtes Angebot abgegeben hat, ist gleichwohl in das darauffolgende Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn diejenige Anforderung in den Vergabebedingungen des vorangegangenen (offenen) Verfahrens, die das Angebot als nicht formgerecht erscheinen ließ, im Verhandlungsverfahren nicht mehr fortbesteht.*)

5. In Fällen, in denen auf ein gescheitertes offenes Verfahren ein Verhandlungsverfahren folgt, ohne dass die ursprünglichen Vergabebedingungen grundlegend geändert werden, entspricht der Wert des Vergabenachprüfungsverfahrens in Bezug auf dieses Verhandlungsverfahren im Regelfall demjenigen in Bezug auf das offene Verfahren.*)

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VPRRS 2011, 0244
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Ausschluss trotz formaler Angebotsfehler?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2011 - Verg 27/11

1. Weist der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen darauf hin, dass fehlende Nachweise nachgefordert werden können, wird die strikte Vorlage von "Nachweisen" bereits zum Ende der Angebotsfrist aufgegeben.

2. Auf formale Fehler im Angebot eines Bieters (hier: fehlende Typenangaben) kann ein Ausschluss dann nicht gestützt werden.

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VPRRS 2011, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren und Urheberrecht

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2007 - 1 VK 24/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0119
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Breitbandnetz: Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2011 - Verg 4/11

1. Der öffentliche Auftraggeber beschafft sich nicht nur dann Leistungen, wenn ihm diese unmittelbar wirtschaftlich zugute kommen, sondern auch dann, wenn er mit diesen Leistungen die ihm obliegende Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherstellt.*)

2. Zur Frage, ob die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes in einem strukturschwachen Gebiet bei Gewährung von staatlichen Zuwendungen einen Dienstleistungsauftrag oder eine Dienstleistungskonzession darstellen.*)

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VPRRS 2011, 0118
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Abgrenzung zw. Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.01.2011 - 21.VK-3194-48/10

Zur Problematik der Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession.

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VPRRS 2011, 0033
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

1. Der Anwendung der Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen.

2. Auch in Fällen der Verletzung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a Abs. 1 GWB kann nicht vom Gebot der unverzüglichen Rüge als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag abgesehen werden.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0451
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 2-32/10

Wird ein Angebot nicht in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es als nicht ordnungsgemäß eingegangen anzusehen.

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VPRRS 2010, 0349
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Fabrikatsangabe?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg W 1/10

Macht der Bieter eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stelle, sondern nur in einer selbst gefertigten "ergänzenden Leistungsbeschreibung", führt dies zum Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen, wenn die ergänzende Leistungsbeschreibung nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOB/A an ein zulässiges Kurzverzeichnis genügt.

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VPRRS 2010, 0305
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag über Sukzessivlieferungen von Arbeitsplatzcomputern

VK Bund, Beschluss vom 24.11.2009 - VK 2-204/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0303
DienstleistungenDienstleistungen
NachVertragsschluss kein Nachprüfungsverfahren mehr!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - VK 55/09

1. Auch das Zustandekommen des zur Nachprüfung durch die Vergabekammer des Landes Brandenburg gestellten Vertragsschlusses unterliegt dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.

2. Bereits die Entscheidung, kein geregeltes Vergabeverfahren durchzuführen, muss der Nachprüfung zugänglich sein.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Auftraggeber mit einem anderen Anbieter einen wirksamen Vertrag über die streitige Leistung geschlossen hat.

4. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist für den Fall zu verneinen, dass die Vergabestelle ihrer Pflicht zur Information der erfolglosen Bieter aus § 13 Satz 1 VgV nicht nachgekommen ist.

5. Der Vortrag, es liege in der Natur der Sache, dass der bisherige Vertragspartner weiterhin ein Interesse habe, im Falle der Neuvergabe den Zuschlag zu erhalten, genügt ebenso wenig, wie gelegentlich und beiläufig geäußerte Interessenbekundungen, ohne dass diesen ein konkretes Beschaffungsvorhaben zugeordnet werden könnte.

6. Bei einem sittenwidrigen Verhalten gegenüber der Allgemeinheit oder gegenüber einem Dritten ist § 138 BGB nur anwendbar, wenn alle Beteiligten des streitigen Rechtsgeschäftes subjektiv sittenwidrig zum Nachteil des Betroffenen handeln. Das Bewusstsein von Sittenwidrigkeit ist bei den Handelnden nicht erforderlich; es genügt, dass der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt.

7. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist.

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VPRRS 2010, 0302
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers unschädlich!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - VK 51/09

1. Grundsätzlich schadet eine fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers als Adressat eines Nachprüfungsantrages nicht und führt - wenn klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrages gemeint ist - auch nicht dazu, dass sich ein Nachprüfungsantrag gegen den falschen, nicht passiv prozessführungsbefugten Antragsgegner richtet. Der Antrag könnte dann entsprechend ausgelegt und im Passivrubrum berichtigt werden.

2. Der Vergabekammer ist es verwehrt, von einer verfahrensrechtlich unschädlichen Falschbezeichnung der Auftraggeberin auszugehen, wenn der Antragsteller ausdrücklich sämtliche Nachprüfungsanträge in der in Rede stehenden Vertragsangelegenheit aufrechterhält und Parallelverfahren betreibt.

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VPRRS 2010, 0301
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers unschädlich!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - VK 50/09

1. Grundsätzlich schadet eine fehlerhafte Bezeichnung des Auftraggebers als Adressat eines Nachprüfungsantrags nicht und führt - wenn klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrages gemeint ist - auch nicht dazu, dass sich ein Nachprüfungsantrag gegen den falschen, nicht passiv prozessführungsbefugten Antragsgegner richtet.

2. Der Vergabekammer ist es verwehrt, von einer verfahrensrechtlich unschädlichen Falschbezeichnung des Auftraggebers auszugehen, wenn der Antragsteller sämtliche Nachprüfungsanträge ausdrücklich aufrechterhält und in der in Rede stehenden Vertragsangelegenheit gegen den wirklichen Auftraggeber ein Parallelverfahren betreibt.

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VPRRS 2010, 0470
IT-SupportIT-Support
Auch die Bindefrist gehört zu den Verdingungsunterlagen!

VK Bund, Beschluss vom 05.07.2010 - VK 3-60/10

1. Die vom Auftraggeber vorgesehene Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.

2. Die Verkürzung der Bindefrist stellt eine abweichende Bestimmung gegenüber den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen dar.

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VPRRS 2010, 0211
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

1. Ist eine "Soll-Vorgabe" Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, so ist diese als zwingend zu verstehen, wenn keine Abweichung von diesem Regelfall zugelassen wird. Eine Soll-Vorgabe führt nicht dazu, dass es in das Belieben des Bieters gestellt wird, ob er diese erfüllt oder nicht.*)

2. Ist in den Verdingungsunterlagen die Zertifizierung eines komplexen Systems mit verschiedenen Komponenten gefordert, so hat der Auftraggeber im Sinne der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A zu bezeichnen, welche Komponenten nach welchen Prüfnormen zu zertifizieren sind.*)

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VPRRS 2010, 0176
ITIT
Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. bei de-facto-Vergaben

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2010 - Verg W 5/10

1. § 13 Satz 6 VgV a.F. findet bei einer De-facto-Vergabe nur dann entsprechende Anwendung, wenn die Beschaffung zu Angeboten verschiedener Bieter geführt und eine Auswahl unter diesen stattgebunden hat, so dass ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV a.F. vergleichbarer Fall gegeben ist. Die Vorschrift ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.*)

2. Eine rückwirkende Anwendung des § 101b Abs. 2 GWB kommt nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat das Problem der De-facto-Vergabe auch vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift gesehen, eine Regelung insoweit jedoch nicht getroffen.*)

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VPRRS 2010, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Parallel- oder Alternativausschreibungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.10.2009 - VgK-49/2009

1. Parallel- oder Alternativausschreibungen sind nicht per se vergaberechtswidrig. Derartige Ausschreibungen sind zulässig, sofern die berechtigten Interessen der Bieter im Hinblick auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden und zugleich sichergestellt ist, dass die wirtschaftlichste Verfahrensweise auch tatsächlich zum Zuge kommt und das Verfahren für die Beteiligten hinreichend transparent ist.

2. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOL/A, da sie einem vergabefremdem Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

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VPRRS 2010, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Angebote liegen vor dem Bieter: Antrag offensichtlich unbegründet!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2009 - VK 6/09

1. Wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt die schlüssige Darlegung.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn bei der vorgenommenen Wertung weitere Bieter (außer demjenigen, der den Zuschlag erhalten hat) vor dem Antragsteller rangieren und Ausschließungsgründe für die vorgehenden Angebote weder vorgetragen wurden noch offensichtlich sind.

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VPRRS 2010, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Produktscharfe Ausschreibung

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.08.2009 - VK 17/09

Eine produktscharfe Ausschreibung erfordert eine zeitnahe Überprüfung der Erforderlichkeit und immer den Zusatz "o.glw.".*)

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VPRRS 2010, 0030
DienstleistungenDienstleistungen
Kurzfristige Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Verg W 5/09

1. Hat der Auftraggeber zwingend die Angebotsfrist zu verlängern oder überschreitet er bei der Verlängerung der Angebotsfrist das ihm eingeräumte Ermessen nicht, stellt es keinen Verstoß gegen das Vergaberecht dar, wenn er die Angebotsfrist erst kurz vor deren Ablauf verlängert.*)

2. Trifft der Auftraggeber die Entscheidung über die Verlängerung der Angebotsfrist so kurzfristig, dass dem Antragsteller entstandene Aufwendungen zur Einhaltung der ursprünglichen Frist nutzlos werden, kann im Nachprüfungsverfahren nicht die Feststellung begehrt werden, dass den Auftraggeber insoweit eine Schadensersatzpflicht trifft. Eine Feststellung im Nachprüfungsverfahren kann nur hinsichtlich solcher Rechtsverletzungen begehrt werden, die bei Annahme ihrer Begründetheit zum Erfolg des Nachprüfungsantrages in der Sache führen würden.*)

3. Im Beschwerdeverfahren besteht ein Ermessen des Gerichts dahingehend, ob es in der Hauptsache selbst entscheidet oder die Sache an die Vergabekammer zurückverweist, nur insoweit, als keine Entscheidungsreife besteht. Ist die Sache spruchreif, muss das Gericht selbst entscheiden.*)

4. Selbst wenn die Vergabekammer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung entschieden hätte, würde dem Antragsteller kein eigenständiger verfahrensrechtlicher Anspruch auf eine Verhandlung vor der Vergabekammer zustehen, den sie durch eine gerichtliche Entscheidung durchsetzen könnte. Der Anspruch auf eine mündliche Verhandlung ist lediglich ein Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dieser Anspruch wird durch die mündliche Verhandlung vor dem Vergabesenat erfüllt.*)

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VPRRS 2010, 0017
DienstleistungenDienstleistungen
Darlegungspflicht erstreckt sich auf die Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2009 - 1 VK 46/09

1. Der Antragsteller hat nicht nur darzulegen, dass eine Rüge überhaupt erfolgt ist, sondern auch, dass das rechtzeitig geschehen ist. Fehlen diesbezügliche Angaben, ist die Begründung unvollständig, der Antrag somit unzulässig.

2. Eine gesonderte Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und der Antragsteller im Verlaufe der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0441
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtfertigung v. besonderen Anforderungen an zu beschaffende Produkte

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.11.2009 - VgK-62/2009

1. Zur Rechtfertigung von besonderen Anforderungen an zu beschaffende Produkte im Sinne des § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A bedarf es objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können. Dabei ist regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Forderung besonderer Merkmale bezogen auf die Art der zu vergebenden Leistung sachlich vertretbar ist und sich daher rechtfertigen lässt. Ausgangspunkt für diese Bewertung ist dabei, dass die öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei entscheiden, *was* sie beschaffen wollen.

2. Durch die Vorgaben des § 8 Nr. 3 VOL/A wird ein legitimes Interesse des Auftraggebers, ein bestimmtes Produkt zu verwenden oder eine bestimmte Art der Ausführung zu erhalten, nicht von vornherein für unbeachtlich erklärt.

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VPRRS 2009, 0465
ITIT
Geforderter Versicherungsnachweis unzureichend: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 04.11.2009 - VK 3-190/09

1. Ein Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter seine Eignung nicht wie gefordert nachgewiesen hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Bieter die zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit geforderte Haftpflichtversicherung nicht in der entsprechenden Höhe erbringt.

2. Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des Ausschlusses kein Ermessen zu. Der zwingende Angebotsausschluss hat gegebenenfalls erst im Nachprüfungsverfahren zu erfolgen und auch dann, wenn der Auftraggeber die Eignung des betreffenden Bieters zunächst bejaht hat.

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