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Sachgebiet: Reinigungsleistungen

156 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Gebäudereinigung: Führungszeugnis kann nicht gefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2012 - Verg 29/12

1. Die Vergabebekanntmachung muss Mindestanforderungen konkret bezeichnen und darf sich nicht damit begnügen, auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.

2. Bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen der eingesetzten Mitarbeiter handelt es sich um eine (Mindest-) Eignungsanforderung, weil die persönliche Integrität von Mitarbeitern die Zuverlässigkeit des Bieters berührt.

3. Der Auftraggeber kann Mindestanforderungen an die Eignung nur stellen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und ihm angemessen sind. Diese Voraussetzungen sind bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen im Zusammenhang mit der Reinigung von Räumen einer Universität nicht erfüllt.

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VPRRS 2013, 0037
DienstleistungenDienstleistungen
Fiktiv herabgesetzter Stundenlohn als Ausschlussgrund?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 42/12

1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit des Bieters, sind aber von der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers gedeckt.

2. Kalkuliert der Bieter mit einem fiktiv herabgesetzten Stundenlohn, weil der Tarifvertrag in Zukunft auslaufen wird, sind aber keine Anhaltspunkte vorhanden, die die tatsächliche Herabsetzung des Stundenlohns vermuten lassen, liegt darin ein zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren wegen Änderung der Vertragsunterlagen.

3. Zwingende Ausschlussgründe sind in jedem Stadium des Vergabeverfahrens sowie im Nachprüfungsverfahren zu beachten, ungeachtet dessen, zu welchem Zeitpunkt sich ein öffentlicher Auftraggeber darauf berufen hat.

4. Hat der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die von ihr intern festgelegte sog. Aufgreifschwelle nicht mitgeteilt, sind die anzubringenden Zuschläge aber branchenbekannt, so stellt dies keinen Rechtsverstoß dar, der zur Nichtbeachtung des Ausschlussgrundes führen würde.

5. Zweifel an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Verabekammer können nur durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt werden. Ein solcher ist nur in Erwägung zu ziehen, wenn nicht nur ein kollegiales Verhältnis, sondern auch ein engeres persönliches Verhältnis zwischen dem Mitglied der Vergabekammer und einem gegnerischen Verfhrensbeteiligten oder Sachverständigen besteht.

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VPRRS 2013, 0032
DienstleistungenDienstleistungen
Loslimitierung zur Streuung des wirtschaftlichen Risikos zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 28/12

1. Der Antragsteller ist im Nachprüfungsverfahren auch dann antragsbefugt, wenn er kein Angebot abgegeben hat. Dies ist dann der Fall, wenn er einen gewichtigen Vergabeverstoß rügt, der bereits die grundlegenden Rahmenbedingungen der Ausschreibung berührt.

2. Die Anordnung einer Limitierung der Angebote auf fünf von 21 Losen ist eine Vergabebedingung, die im Falle ihrer Rechtswidrigkeit einen gewichtigen Vergabeverstoß darstellen würde.

3. Die Loslimitierung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Gebäudereinigung ist zulässig, wenn der Auftraggeber dadurch die Reinigungssicherheit und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos gewährleisten will. Einer darüber hinausgehenden Begründung und Dokumentation in den Vergabeakten bedarf es nicht.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften: Auf die Eignung als Ganzes kommt es an!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2012 - VgK-21/2012

1. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen ist die umfassende Zulassung von Bietergemeinschaften zu Vergabeverfahren sachgerecht. Hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Tatsache, dass in einer aus mehreren Unternehmen bestehenden Bietergemeinschaft ein Unternehmen beteiligt ist, das erst seit kurzem existiert und deshalb geforderte Nachweise für eine Mindestzahl an Geschäftsjahren nicht vorweisen kann, führt daher nicht automatisch zur mangelnden Eignung der Bietergemeinschaft als Ganzes.

2. In Bezug auf die Zuverlässigkeit einer Bietergemeinschaft liegt es im berechtigten Interesse des Auftraggebers, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft seine Zuverlässigkeit einzeln nachweist.

3. Bewerber, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben haben, können aus der Wertung ausgeschlossen werden. Es ist dem Auftraggeber überlassen zu entscheiden, ob sein Vertrauensverhältnis durch die Falschangaben so nachhaltig gestört ist, dass eine vertragliche Bindung nicht mehr zumutbar ist.

4. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat er vom Bieter Aufklärung zu verlangen und das Ergebnis bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

5. Ein unangemessen niedriger Preis kann sich aufgrund eines Vergleichs mit den Konkurenzpreisen oder aufgrund von Erfahrungswerten ergeben. Dabei gibt es keine starren Grenzen, nach denen sich die Unangemessenheit eines Preises bemisst. Als Orientierung kann eine Differenz zum nächsthöheren Preis von mehr als 10% bei öffentlichen Bauaufträgen und von mehr als 20% im Liefer- und Dienstleistungsbereich gelten.

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VPRRS 2012, 0417
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer ‚In-house‘-Vergabe

EuGH, Urteil vom 29.11.2012 - Rs. C-183/11

In einem Fall, in dem mehrere öffentliche Stellen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber gemeinsam eine Einrichtung zur Erfüllung ihrer Gemeinwohlaufgabe errichten oder eine öffentliche Stelle einer solchen Einrichtung beitritt, ist die durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgestellte Voraussetzung für die Befreiung dieser Stellen von ihrer Verpflichtung, ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Vorschriften des Unionsrechts durchzuführen, nämlich dass diese Stellen über die Einrichtung gemeinsam eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, erfüllt, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen der Einrichtung beteiligt ist.*)

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VPRRS 2012, 0307
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Schätzung des Auftragswerts: Vergabestelle hat Beurteilungsspielraum!

OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012 - Verg 2/12

Bei der Schätzung des Auftragswertes steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser ist nicht nur bei manipulativen oder sonst willkürlichen Annahmen, sondern auch dann überschritten, wenn eine realitätsferne Fehlbeurteilung auf einem Mangel an Sachkenntnis beruht und die Vergabestelle sich das notwendige Wissen in zumutbarer Weise hätte verschaffen können.*)

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VPRRS 2012, 0456
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Auftraggeber darf keine Ausschlussgründe "erfinden"!

VK Bund, Beschluss vom 27.12.2011 - VK 1-159/11

1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenständigen Ausschlussgrund in das Vergabeverfahren ein, der durch die einschlägige Vergabeverordnung nicht geregelt ist.

2. Jeder Bieter ist in seiner Kalkulation grundsätzlich frei. Gerade der Preis stellt ein wesentliches Wettbewerbselement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dar.

3. Prüfungsmaßstab für möglichen ist, ob ein Bieter plausibel darlegen kann, dass er trotz Überschreiten der Aufgreifschwelle seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nachkommen wird und nicht eine Preisvorgabe, bei der automatisch eine zum Angebotsausschluss führende Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns angenommen wird.

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VPRRS 2012, 0268
DienstleistungenDienstleistungen
Rügepflicht: Wann ist ein Vergabeverstoß „erkennbar“?

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2012 - VK 1-25/12

Ausreichend für die Auslösung der Rügeobliegenheit ist bereits die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften aus den Vergabeunterlagen. "Erkennbar" in diesem Sinne ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus dem Inhalt der Ausschreibung als vergaberechtswidrig erschließt.

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VPRRS 2012, 0249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Skontoabrede und gesetzliche Mindesttarife: Geht beides zusammen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 Verg 5/12

Es ist vergaberechtlich unbedenklich bereits in den Vergabebedingungen bei den Stundenverrechnungssätzen Aufgreifschwellen anzugeben, bei deren Erreichen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Angebotsaufklärung näher zu untersuchen ist. Daher erscheint die Verpflichtung des Auftraggebers nicht ohne weiteres ausgeschlossen, solche Angebote unter Einschluss der angegebenen Skonti auf seine "Auskömmlichkeit" im Einzelfall zu überprüfen.

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VPRRS 2012, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Nachweis schwerer Verfehlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011

1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.

2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.

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VPRRS 2012, 0054
DienstleistungenDienstleistungen
Wann sind Vergabeverstöße erkennbar?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.09.2011 - 2 VK LSA 30/10

Zu der Frage, wann Vergabeverstöße gerügt werden müssen, insbesondere, wann diese Vergabeverstöße für den Bieter erkennbar sind.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0357
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist der Übergang in ein Verhandlungsverfahren zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2011 - 1/SVK/038-11

1. Der Übergang in ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3a EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung ist nur dann zulässig, wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert worden sind. Wird nach Aufhebung des Offenen Verfahrens durch Verzicht auf die ursprüngliche Forderung eines Leitfabrikates und verschiedener Alleinstellungsmerkmale gerade erstmalig ein produktneutrales Leistungsverzeichnis hergestellt, so stellt dies eine grundlegend Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen dar.*)

2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind regelmäßig ein Schaden und eine Antragsbefugnis zu bejahen, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf, und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

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VPRRS 2011, 0343
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 51/11

1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kein Entgelt für seine Dienstleistungen erhält, sondern ihm lediglich das Recht eingeräumt wird, Entgelte von den Nutzern zu erheben.

2. Ein Anschluss- und Benutzungszwang steht einer Dienstleistungskonzession nicht entgegen. Dieser mindert zwar das Risiko des Auftragnehmers, Abnehmer für seine Dienstleistungen zu finden. Das Risiko der Beitreibung seiner Entgeltansprüche liegt jedoch alleine beim Auftragnehmer.

3. Im Abfallrecht ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG unzulässig. Die Wahl der Vergabe einer Dienstleistungskonzession anstelle eines Dienstleistungsvertrages stellt sich damit als Umgehung des Vergaberechts dar.

4. Der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat besteht nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Jedoch sind die Vergabenachprüfungsinstanzen nach § 104 Abs. 2 GWB dafür zuständig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die beabsichtigte Vergabe in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt worden zu sein.

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VPRRS 2011, 0324
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kalkulation spricht für untertarifliche Entlohnung: Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 80/11

1. Die Plausibilität des Angebots auf der ersten Wertungsstufe zu prüfen.

2. Dabei ist zu überprüfen, ob die Kalkulation des Bieters, die auf den für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen zu fußen habe, die Leistungsbeschreibung hinreichend widerspiegelt.

3. Unterschreiten die angesetzten Kosten die nach der Leistungsbeschreibung notwendigen oder angebotenen Leistungen, ist dies entweder auf eine untertarifliche Entlohnung der Arbeitnehmer oder auf den fehlenden Willen des Bieters, die angebotenen Leistungen vollständig zu erbringen, zurückzuführen. Beide denkbaren Gründe führen zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2011, 0304
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber bleibt an sein im Vorfeld ausgeübtes Ermessen gebunden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.05.2011 - 1 VK LSA 04/11

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung veröffentlichten und mit dem Angebot vom Auftragnehmer beizubringenden Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Ausschließlich diese haben bei der Wertung Berücksichtigung zu finden.

2. Maßgeblich bleibt die Festlegung in den Bewerbungsbedingungen, dass die Angebote vollständig sein müssen und alle Angaben und Erklärungen zu enthalten haben. Durch eben diese Festlegung hat der Auftraggeber dahingehend das ihm zustehende Ermessen ausgeübt, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden bzw. die formelle Unvollständigkeit der Angebote einer Zuschlagserteilung strikt entgegensteht.

3. Fehlen in sämtlichen abgegebenen Angeboten Angaben zum jeweiligen Rechnungswert und waren diese Angaben Bestandteil des auftraggeberseitig zwingend vorgegebenen Anforderungsprofils, so ist wegen der fehlenden Zuschlagsfähigkeit sämtlicher abgegebenen Angebote unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Gebotes der Transparenz zur Gewährleistung des freien Wettbewerbes und zur Herstellung der Rechtmäßigkeit im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB das Vergabeverfahren aufzuheben.

4. Bei der Frage, ob die Rüge des nicht erteilten Zuschlags im Rahmen eines Mandantenverhältnisses tatsächlich autorisiert erfolgte, ist neben der allgemeinen Lebenserfahrung auch darauf verwiesen, dass ein Anwalt oder eine Anwältin als Organ der Rechtspflege ein gewisser Vertrauensvorschuss eingeräumt werden muss, so dass man bis zum Beweis des Gegenteils von einer Bevollmächtigung auszugehen hat.

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VPRRS 2011, 0438
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Unterschreitung der üblichen Kostensätze: Auftraggeber kann Stellungnahme verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2011 - VK 3-56/11

Die Regelung in den Vergabeunterlagen, wonach sich der Auftraggeber "bei einer erheblichen Unterschreitung der üblichen Kostensätze die Abforderung einer schriftlichen Stellungnahme und gegebenenfalls den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren vorbehält,") widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen und chancengleichen Wettbewerbs.

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VPRRS 2011, 0160
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Dokumentation!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2010 - VgK-54/2010

1. Gemäß § 32 Abs. 1 SektVO sind Auftraggeber verpflichtet, sachdienliche Unterlagen über jede Auftragsvergabe zeitnah zu erstellen und die Entscheidungen über die Auswahl der Unternehmen und der Auftragsvergabe, die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung und die Nichtanwendung der Vergabevorschriften nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Pflicht zur zeitnahen Erstellung sachdienlicher Unterlagen über jede Auftragsvergabe entspricht dem Grundsatz der Transparenz des § 97 Abs. 1 GWB, der für den Nicht-Sektorenbereich in den Dokumentationspflichten des § 20 VOL/A 2009 geregelt ist.

2. Ein Verstoß gegen diese Transparenzanforderungen resultiert daher stets auch in einem Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB.

3. Die Dokumentation dient der Überprüfbarkeit der Entscheidung durch Nachprüfungsinstanzen.

4. Alle Entscheidungsschritte sind grundsätzlich zu dokumentieren und dürfen nicht erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen. Der Anwendungsbereich des § 32 SektVO erstreckt sich dabei ebenso wie im Falle des § 20 VOL/A 2009 sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen. Die Dokumentation muss gemäß § 32 SektVO ausdrücklich zeitnah erstellt und darum laufend fortgeschrieben werden. Die einzelnen Maßnahmen, Entscheidungen und deren Gründe sind jeweils zeitnah zu dokumentieren. Nicht ausreichend ist es daher, wenn der Vermerk z. B. erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar erst anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

5. Preisnachlässe mit Bedingungen können nur als (kaufmännisches) Nebenangebot angeboten werden. Voraussetzung für die Berücksichtigungsfähigkeit derartiger kaufmännischer Nebenangebote in Form von unter Bedingung angebotenen Nachlässen ist jedoch, dass der Auftraggeber überhaupt Nebenangebote zugelassen hat.

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VPRRS 2011, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen an eine Gesamtvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2011 - Verg 63/10

1. Zu den Voraussetzungen an eine Gesamtvergabe.

2. Unter Umständen können die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden.

3. In einem solchen Fall können nicht nur die Kosten der Vergabekammer selbst, sondern auch die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers der Vergabestelle auferlegt werden.

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VPRRS 2011, 0096
DienstleistungenDienstleistungen
Wesentliche Preisangaben fehlen: Ausschluss,keine Nachreichung möglich

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2011 - 21.VK-3194-50/10

1. Nach § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und einen Schaden durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Die Antragsbefugnis und damit der Zugang zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz entfällt, wenn eindeutige und zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die die Chance der antragstellenden Partei auf Zuschlagserteilung zunichte machen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. Es ist nicht notwendig, dass die im Raum stehenden Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen. In einem solchen Fall liegt ein denkbarer Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können. Auch wenn ein Bieter mit seinem Angebot selbst auszuschließen ist, kann er einen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des weiteren allein noch in der Wertung verbliebenen Angebots ein zwingender Ausschlussgrund besteht.*)

2. Nach § 16 EG Abs. 3 VOL/A müssen die Angebote alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Unvollständige Angebote sind auszuschließen ( § 19 EG Abs. 3a VOL/A ). Zwar räumt neuerdings § 19 EG Abs. 2 VOL/A den Bietern ein, fehlende Erklärungen und Nachweise auf Anforderung der Auftraggeber nachzureichen, diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für wesentliche Preisangaben.*)

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VPRRS 2011, 0081
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2011 - Verg 63/10

Eine zu große Zersplitterung des Angebots ist dem Auftraggeber nicht zuzumuten, wenn eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2011, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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VPRRS 2011, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0414
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Schätzung des Auftragswerts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10

1. Die Wehrbereichsverwaltungen stellen Mittelbehörden dar und keine obersten oder oberen Bundesbehörden, so dass der Schwellenwert von 193.000 Euro gemäß § 2 Nr. 2 VgV maßgeblich ist.

2. Gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VgV kommt es für das Erreichen des Schwellenwertes auf den vom Auftraggeber geschätzten Nettoauftragswert einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen an. Ist die Schätzung ordnungsgemäß erfolgt, bestimmt ausschließlich dieser Wert über die Geltung oder Nichtgeltung des Vergaberechts. Das gilt auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens insbesondere aufgrund der abgegebenen Angebote herausstellt, dass der Wert der benötigten Leistung tatsächlich oberhalb oder unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt.

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VPRRS 2010, 0474
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Anforderungen an die ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts?

VK Bund, Beschluss vom 06.08.2010 - VK 3-72/10

1. Bei der Schätzung des Auftragswerts ist auf den Nettoauftragswert einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen abzustellen.

2. Der Auftragswert darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung der Verordnung zu entziehen. Der öffentliche Auftraggeber Vergabestelle ist demnach verpflichtet, eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen oder erstellen lassen.

3. An die erforderliche Schätzung des Auftragswertes durch den Auftraggeber dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde.

4. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert an den Schwellenwert annähert.

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VPRRS 2010, 0347
BauvertragBauvertrag
Ersatzvornahme nach Kündigung nur durch billigsten Bieter?

OLG Schleswig, Urteil vom 10.09.2010 - 14 U 184/06

1. Der Besteller einer Werkleistung muss nach begründeter fristloser Kündigung wegen Mängeln keine besonderen Anstrengungen unternehmen, um den preisgünstigsten Ersatzunternehmer zu finden.

2. Der Besteller muss nicht den billigsten Bieter beauftragen, sondern darf einen Unternehmer seines Vertrauens auswählen.

3. Sogar die Auswahl des im ursprünglichen Vergabeverfahren an 10. Stelle plazierten Bieters kann berechtigt sein, wenn die Beauftragung mit der Ersatzvornahme nicht zu marktunüblich überhöhten Preisen erfolgt.

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VPRRS 2010, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis bei nationaler anstelle europaweiter Ausschreibung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2009 - 15 Verg 5/09

1. Der Begriff der Bekanntmachung nach § 107 Abs. 3 GWB bestimmt sich unabhängig von der üblichen Form europaweiter Ausschreibungen nach § 17 VOL/A.

2. Für die Antragsbefugnis bedarf es der Darstellung eines Schadens oder einer konkreten Chancenbeeinträchtigung, wenn beanstandet wird, dass eine nationale Ausschreibung erfolgt ist, anstelle einer europaweiten Ausschreibung.

3. Zu Anforderungen an die Schätzung des Werts des Auftrags.

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VPRRS 2010, 0446
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermessensspielraum d. Vergabestelle bei der Eignungsprüfung der Bieter

OLG München, Beschluss vom 21.05.2010 - Verg 2/10

1. Hat die Vergabekammer auf Nachprüfungsantrag eines Bieters eine Wiederholung des Vergabeverfahrens für mehrere Lose einer Ausschreibung angeordnet und legt nur ein Beigeladener sofortige Beschwerde ein, wird die Entscheidung der Vergabekammer bezüglich der Lose bestandskräftig, für die der beigeladene Beschwerdeführer kein Angebot abgegeben hat. Der Antragsteller kann nicht im Wege einer unselbständigen Anschlussbeschwerde den Ausschluss anderer Beigeladener erreichen.*)

2. Der Beschwerdebefugnis eines Beigeladenen steht nicht entgegen, dass der Antragsteller Gründe für den Ausschluss des Beigeladenen vorbringt, über die die Vergabekammer nicht entschieden hat.*)

3. Im Verhandlungsverfahren genügt es nicht, dem Bieter unmittelbar zu Beginn einer für die Wertung maßgeblichen Befragung zu eröffnen, welche Unterkriterien für den Auftraggeber maßgeblich sind.*)

4. Vor einer Zuschlagsentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren nur insoweit zu wiederholen, als sich ein Vergabefehler ausgewirkt haben kann. Steht fest, dass der Bieter auch bei Vermeidung des Vergabefehlers keine Aussicht auf den Zuschlag hat, ist sein Nachprüfungsantrag unbegründet.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber hat einen Ermessensspielraum bei der Prüfung der Eignung eines Bieters.*)

6. Der Zuschlag darf auch auf ein Angebot mit einem niedrigen Preis erteilt werden, sofern der Auftraggeber eine sachlich fundierte, vertretbare Prognose trifft, dass der Bieter die Leistung zuverlässig und vertragsgerecht erbringen wird und konkrete Belege für ein wettbewerbsbeschränkendes oder unlauteres Unterangebot fehlen.*)

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VPRRS 2010, 0157
DienstleistungenDienstleistungen
Beteiligung kommunaler Einrichtungen im Vergabewettbewerb

LG Mannheim, Urteil vom 20.06.2008 - 22 O 33/07 Kart

1. Sofern nicht über einen Anspruch gegen einen öffentlichen Auftraggeber zu befinden ist, sondern das Verhältnis zwischen Bietern betroffen ist, wird allgemein vertreten, dass ein Wettbewerbsverstoß im Vergabeverfahren zur Grundlage eines Verfahrens vor den Zivilgerichten gemacht werden kann.

2. Alleiniger Zweck der Gründung einer Organgesellschaft kann die Reduktion der Kosten einer Kommune um den Umsatzsteueranteil sein.

3. Konstruktionen, deren alleiniges Ziel es ist, eine Besteuerung oder Nichtbesteuerung zu erlangen, sind nicht erlaubt. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Zweck zuwiderlaufen würden und es muss zum anderen aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird.

4. Notwendige Folge der Beteiligung Privater an einem mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichem Unternehmen, dass einer Auftragsvergabe an dieses Unternehmen durch den öffentlichen Mehrheitseigner ein Vergabeverfahren vorausgeht. Dabei sind nach dem derzeit geltenden Umsatzsteuerrecht auch die - nur - mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmen - von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und haben so einen für die Kommune zu Kosteneinsparungen führenden Wettbewerbsvorteil.

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VPRRS 2010, 0049
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelhafte Wertung

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.10.2009 - VK 21/09

ZPO § 397; VOL/A 3. Abschnitt § 25 a Nr. 2 Abs. 1

1. Das mündliche Fragerecht ist im schriftlichen Verfahren ersetzt, wenn allen Beteiligten Gelegenheit gegeben worden ist, weitere Frage an die vorgesehenen Zeugen zu formulieren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber ist allenfalls dann zu einer schriftlichen Aufklärung nach § 25 a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 3.Abschnitt verpflichtet, wenn die Preisabweichung des günstigsten Angebotes eine sog. Ausgreifschwelle von 10 bis 20 Prozent übersteigt.

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.10.2009 - VK 21/09

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0355
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gewichtiges Interesse der Allgemeinheit an Großveranstaltung überwiegt

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2009 - 69d-VK-10/2009

1. Das gewichtige Interesse der Allgemeinheit, dass eine Großveranstaltung (hier der Hessentag 2009) wie geplant durchgeführt werden kann, wozu die Bereitstellung der erforderlichen Sanitärcontainer und Sicherheitseinrichtungen unabdingbare Voraussetzung ist, überwiegt das Interesse der Antragstellerin an Gewährung des Primärrechtsschutzes. Dies gilt, obwohl bei Erteilung des Zuschlages auf Grund der Gestattung für sie keine Möglichkeit mehr besteht, die ausgeschriebenen Aufträge zu erhalten, auch wenn ihr Nachprüfungsantrag zulässig und begründet sein sollte. Ohne das Vorhandensein der genannten Einrichtungen sind die meisten der geplanten Veranstaltungen überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen durchführbar, was die Attraktivität und damit die Durchführung der gesamten Großveranstaltung in Frage stellen würde. Hierdurch würde sowohl der Vergabestelle als auch den einzelnen Veranstaltern ein erheblicher Schaden entstehen; demgegenüber muss der mögliche Schaden bei der Antragsstellerin zurückstehen.*)

2. Ist der für die Zuschlagserteilung, den Vertragsabschluss und die Lieferung und Aufbau der erforderlichen Einrichtungen noch verbleibende Zeitraum mit Sicherheit zu kurz bemessen, um noch die ordnungsgemäße Durchführung der Großveranstaltung und aller enthaltenen Veranstaltungen gewährleisten zu können, sind nicht nur die Interessen der Vergabestelle an einem reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung erheblich beeinträchtigt. Auch die von ihr erbrachten erheblichen Aufwendungen, personellen und organisatorischen Vorleistungen werden dadurch in Frage gestellt. Ferner werden auch die Belange der Allgemeinheit und deren Interesse an der Durchführung dieses traditionellen Großereignisses erheblich tangiert.*)

3. Hat der Nachprüfungsantrag nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 115 Abs.2 S.1 GWB gegebenen Sach- und Streitstand zudem keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, überwiegen die Interessen der Vergabestelle und der Allgemeinheit an einer zügigen Vergabe die Interessen der Antragstellerin auf Gewährung des Primärrechtsschutzes und Zuschlagserteilung auf ihre Angebote. *)

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VPRRS 2009, 0350
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Fehlt ordnungsgemäße Schätzung, schätzt die Vergabekammer selbst!

VK Hessen, Beschluss vom 13.05.2009 - 69d-VK-10/2009

1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist Voraussetzung, dass der Nachprüfungsantrag überhaupt zulässig war.*)

2. Für das Vorliegen der Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB kommt es darauf an, ob Regelverstöße bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Ist der Verstoß der fehlenden europaweiten Ausschreibung für einen Bieter spätestens bei Fertigstellung des Angebotes erkennbar, muss er spätestens am Tag des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, gerügt werden.*)

3. Sind die Beträge einer Kostenschätzung erheblich niedriger als der Schwellenwert von 206.000,00 €, kann die Absicht, zu einem möglichst geringen Auftragswert zu gelangen, um die Vorgaben des Vierten Teils des GWB zu umgehen, nicht unterstellt werden (§ 3 Abs. 2 VgV).*)

4. Fehlen eine ordnungsgemäße Schätzung und eine nachvollziehbare Darstellung des Auftragswertes durch die Vergabestelle, ist die Vergabekammer gehalten, die Auftragswerte unter Berücksichtigung der übrigen eingegangen Angebote zu schätzen. Hierbei kann sie das Vorbringen der Antragstellerin, aber auch andere Erkenntnisse, beispielsweise aus früheren Nachprüfungsverfahren, berücksichtigen.*)

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VPRRS 2009, 0343
DienstleistungenDienstleistungen
Verletzung der Dokumentationspflicht: Wiederholung des Verfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2009 - 15 Verg 2/09

1. Ob eine Änderung von Verdingungsunterlagen vorliegt, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebots und der in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistungen festzustellen.

2. Wenn ein Bieter, der zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung nur sehr eingeschränkte Kenntnisse vom Wertungsvorgang hatte und haben konnte, liegt ein unverschuldeter Informationsdefizit vor. In solchen Fällen muss es genügen, dass ein Bieter konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes begründen.

3. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Aufgrund der Dokumentation müssen auch der Bieter und die Rechtsmittelinstanzen den Gang des Vergabeverfahrens nachvollziehen und kontrollieren können.

4. Das Recht jedes Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen umfasst auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.

5. Bei der Wertung der Angebote kann dem Anbieter zwar ein Beurteilungsspielraum zustehen, so dass es dem Senat bei der Überprüfung grundsätzlich verwehrt ist, zu beurteilen, ob die Punktvergabe des Anbieters „richtig" ist, oder sogar seine eigene Bewertung an die Stelle der Wertung des Anbieters zu setzen.

6. Die Verletzung der Dokumentationspflicht hat zur Folge, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, also ab der Wertung der Angebote, fehlerbehaftet und zu wiederholen ist.

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VPRRS 2009, 0264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschleunigungsgrundsatz steht Vorabentscheidungsbeschluss entgegen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)

3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)

4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

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VPRRS 2009, 0467
DienstleistungenDienstleistungen
Mehr als 50% der Leistung erbringen Nachunternehmer: Bieter ist nicht geeignet!

VK Saarland, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 VK 07/2008

1. Die Leistungsfähigkeit/Eignung eines Bieters im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2006 ist grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn er sich zu mehr als 50 % der Leistungen eines Nachunternehmers bedient. Der Nachunternehmeranteil ist ein kalkulationserhebliches Element des Angebotes und wirkt sich auf die Wettbewerbsstellung des Bieters aus.*)

2. Liegen (aktenkundige) Zweifel an der Leistungsfähigkeit/ Eignung eines Nachunternehmers vor, müssen diese durch Nachforschungen der Vergabestelle widerlegt werden. Nach § 30 VOL/A 2006 müssen solche Prüfungen im Vergabevermerk hinreichend plausibel ihren Niederschlag finden.*)

3. Im Angebot fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 nicht nachgeholt oder abgeändert werden.*)

4. Der vergaberechtliche Mangel, dass Eignungskriterien nochmals als Zuschlagskriterien in die Wertung Eingang finden sollen, muss nicht zwangsläufig zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens führen, wenn er für die nach Auffassung der Vergabekammer (richtigerweise) zu treffende Zuschlagsentscheidung keine Rolle spielt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F.).*)

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VPRRS 2009, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe einer Gesamtsumme als Änderung der Verdingungsunterlagen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 VK 69/08

1. Das Verbot der Änderung von Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt. Eine Veränderung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A liegt deshalb immer nur dann vor, wenn die angebotene Leistung infolge der Veränderungen nicht mehr der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung angeboten wird.

2. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Bieter neben dem Einzelpreis zusätzlich noch die Gesamtsumme aus der vorgegebenen Menge und dem Einzelpreis angibt. Damit werden die Verdingungsunterlagen nicht geändert, sie enthalten lediglich eine zusätzliche Information.

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VPRRS 2009, 0033
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Niedrigster Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2008 - VgK-39/2008

1. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich 1 bis 3 Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB regelmäßig nicht.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien entweder nicht bekannt gemacht hat oder zwar das Kriterium Wirtschaftlichkeit genannt, aber nicht näher definiert hat, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.

3. Ein Angebot, dass nicht alle geforderten Preisangaben enthält und deshalb nicht § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A entspricht, ist zwingend auszuschließen. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0204
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2008 - VK-SH 4/08

1. Die Antragsbefugnis ist grundsätzlich an eine Angebotsabgabe bzw. an eine Teilnahme im Vergabeverfahren geknüpft. Ist die ursprüngliche Bieterin im Teilnahmewettbewerb aufgetreten und hat auch sie das indikative Angebot abgegeben, so ist auch dann allein sie antragsbefugt, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens eine Holding gründet, die das letztverbindliche Angebot abgibt.*)

2. Der Zulässigkeit eines Antrags steht nicht entgegen, dass der Antragsteller gleichzeitig mit seiner rechtzeitigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber seinen Nachprüfungsantrag stellt. Insofern kann es nicht im Interesse des Beschleunigungsgrundsatzes sein, den Antrag zunächst als unzulässig abzuweisen und einem sodann erwarteten neuen Antrag entgegenzusehen.*)

3. Der Vergabestelle steht im Rahmen ihrer Wertung ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Da innerhalb des Beurteilungsspielraums nicht nur eine einzige richtige Lösung vertretbar ist, ist Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nur die Frage, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums bei ihrer Wertung überschritten hat.*)

4. Das für ein Wertungskriterium aufgestellte Berechnungssystem gilt nicht automatisch für alle weiteren Wertungskriterien. Dies ist auch vergaberechtlich nicht geboten.*)

5. Das Verhandlungsverfahren ist von beidseitigen Verhandlungen geprägt. Zweifelhaft ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens dann, wenn die Leistung derart erschöpfend beschreibbar ist, dass der öffentliche Auftraggeber in der Lage ist, ein umfangreiches Vertragswerk vorzulegen, von dessen Inhalt er eigentlich nicht mehr abweichen will und echte Verhandlungen kaum mehr zulässt.*)

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VPRRS 2008, 0158
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Bedingungen führen zum Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2008 - VK 5/08

1. Vergaberechtsverstöße müssen stets gerügt werden. Es gibt keine Vergaberechtsverstöße, die derart schwer wiegen, dass die grundsätzlich erforderliche Rüge in diesem Fall verzichtbar wäre.

2. Erklärt der Bieter eigene Bedingungen zum Gegenstand seines Angebots, so ändert er die Verdingungsunterlagen ab und ist deshalb zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2008, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2008 - VK-SH 27/07

1. Der Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sieht keine zwingende Wartefrist zwischen Erklärung der Rüge und Einreichung des Nachprüfungsantrags vor, so dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht zwingend abhängig gemacht werden kann.*)

2. Fügt ein Bieter Eignungsnachweise, die der Auftraggeber nach § 7 Nr. 4 VOL/A fordern durfte und die zwingend mit dem Angebot vorzulegen waren, seinem Angebot nicht bei, ist er wegen nicht nachgewiesener Eignung nach § 25 Nr. 2 VOL/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0346
DienstleistungenDienstleistungen
notwendige Eignungsprüfung des Bieters und des Nachunternehmers

VK Saarland, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK 04/2007

1. Eventuelle Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, unterfallen nicht der Rügeobliegenheit.

Ein Antragsteller ist mit seinem Vortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nicht präkludiert i.S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, soweit er von denen diesem Vortrag zugrunde liegenden neuen Tatsachen/Umständen erst im Laufe des Vergabenachprüfungsverfahren Kenntnis erlangt.

Um neue Tatsachen/Umstände in diesem Sinne handelt es sich, wenn der Antragsteller erfährt, dass sich der erstplatzierte Mitbieter (u. Beigeladene) zur Ausführung der angebotenen Leistungen des (Reinigungs-) Maschinen/Fahrzeugparks einer anderen juristischen Person als Subunternehmerin bedient, während er bei Antragstellung davon ausgegangen war, dass die Beigeladene insoweit auf den Fahrzeugpark einer ihrer Mitgesellschafter zurückgreife.*)

2. Hat der Auftraggeber in der bekannt gemachten Leistungsbeschreibung Regelungen betreffend die Angebote der Bieter zum Einsatz bestimmter Maschinen getroffen und sich dahingehend festgelegt, dass Angebote ohne entsprechende Angaben zwingend von der Wertung auszuschließen sind, so ist er im Interesse der Gleichbehandlung aller Bieter an die einmal getroffene Festlegung gebunden. Ein nicht diesen Anforderungen entsprechendes Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A i.V.m. der entsprechenden Leistungsbeschreibung zwingend auszuschließen.*)

3. Der Auftraggeber hat sowohl die Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters selbst als auch bei vorliegender Subunternehmerschaft die Eignung und Leistungsfähigkeit des Subunternehmers einer ordnungsgemäßen Prüfung entsprechend den den Angebotsunterlagen beigefügten zusätzlichen Vertragsbedingungen zu unterziehen.

Hat der Auftraggeber in diesem Zusammenhang geregelt, dass die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen werden könne, so ist er verpflichtet, sich im Rahmen der Angebotswertung einen Überblick darüber zu verschaffen, in welchem Umfang der Subunternehmer die angebotene Leistung ausführen soll und ob bzw. inwieweit es sich dabei um wesentliche Teile des Auftrags handelt.

Zweifeln an der Eignung/Leistungsfähigkeit sowohl des Auftragnehmers als auch des Subunternehmers muss der Auftraggeber nachgehen. Ist der Auftragnehmer laut Angebotsunterlagen und Bewerbungsbedingungen verpflichtet, Teilleistungen losmäßig genau zu beschreiben und die Unterauftragnehmer genau zu benennen und im Übrigen Leistungen nur an solche Subunternehmer zu übertragen, die fachkundig. leistungsfähig und zuverlässig sind, so besteht diese Verpflichtung ohne Einschränkungen. Unterbleibt ein entsprechender Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel des Subunternehmers zur Verfügung stehen, ist das Angebot schon wegen fehlender Nachunternehmerbestätigung, d.h. Fehlens einer Erklärung i.S. von § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszuschließen, jedenfalls aber nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen fehlenden Nachweises der Leistungsfähigkeit/Eignung.*)

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VPRRS 2007, 0235
AdministrationAdministration
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0512
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkostenangebot darf nicht bezuschlagt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.11.2006 - Z3-3-3194-1-33-10/06

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverständnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

2. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringen Leistung ungewöhnlich niedrig, so überprüft der Auftraggeber vor der Vergabe des Auftrags die Einzelposten dieser Angebote. Zu diesem Zweck verlangt er vom Bieter die erforderlichen Belege und berücksichtigt bei der Vergabe das Ergebnis dieser Überprüfung (§ 25 Nr. 2 Abs.2 VOL/A). Abzustellen ist hierbei nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf die Endsumme des Angebots. Der Auftraggeber ist aber trotzdem dazu berechtigt und auch verpflichtet, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen.*)

3. Macht ein Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Angebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht und das Angebot nicht in die vierte Wertungsstufe mit einzubeziehen.*)

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VPRRS 2006, 0470
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2006 - Verg 13/06

Auch eine mittelbare Finanzierung ist eine "Finanzierung durch den Staat" im Sinne des Art. 1 Abs. 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie 2004/18/EG (Vorlage an den EuGH).

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VPRRS 2006, 0393
DienstleistungenDienstleistungen
De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L

1. Sofern es zumindest möglich erscheint, dass ein Vertrag gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig ist, steht dieser Vertrag der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht entgegen. Ob der Vertrag tatsächlich nichtig ist, ist eine Frage der Begründetheit.*)

2. Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Rüge ist regelmäßig "unverzüglich", eine noch kürzere Frist wäre schlichtweg nicht mehr praktikabel.*)

3. § 13 Satz 6 VgV ist analog anzuwenden, sofern es im Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH Beschl. v. 01.02.2005, Az: X ZB 27/04).*)

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VPRRS 2006, 0364
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aktualität der Nachweise

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.07.2006 - VK-SH 17/06

1. Das dem Auftraggeber gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zustehende Ermessen reduziert sich von vornherein auf Null, wenn der öffentliche Auftraggeber bestimmte Unterlagen zu unbedingt vorzulegenden Angebotsunterlagen erklärt hat.*)

2. Um sicherzustellen, dass die Vergabestelle vergleichbare Angebote wertet, muss auf einen einheitlichen Zeitpunkt für die Bewertung der Aktualität (z.B. "nicht älter als drei Monate") der Gewerbezentralregisterauszüge abgestellt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt, zu dem die Gültigkeitsdauer des Gewerbezentralregisterauszuges bei Vergaben nach der VOL/A (noch) bestehen muss, ist daher weder der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch der Submissionstermin sondern das Ende der Angebotsfrist.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sämtliche Einzelheiten seiner Nachweisforderungen schon in der Bekanntmachung anzugeben. Es reicht vielmehr aus, wenn der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung angibt, welche Nachweise er von den Bietern fordert. Eine Konkretisierung von Nachweisen mit weiteren Einzelheiten, muss nicht in der Bekanntmachung, sondern kann in den Ausschreibungsunterlagen erfolgen.*)

4. Der Einwand eines Bieters, dass ihm die Einholung eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszuges auf Grund des Streiks in der zuständigen Behörde nicht ohne weiteres möglich war, kann grundsätzlich nicht durchgreifen.*)

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VPRRS 2006, 0277
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Voraussetzungen einer gültigen Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 VK 51/05

1. Die Stellung eines Antrags, dass „ein Vergabenachprüfungsantrag vorgenommen wird“, kann i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB als Beanstandung der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung an die benannten Bieter ausgelegt werden.

2. Eine zulässige Rüge muss darüber hinaus jedoch hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes – vom Bieter näher zu bezeichnendes – Verhalten als vergabewidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird. Daran fehlt es bei der Antragstellung.

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VPRRS 2006, 0060
DienstleistungenDienstleistungen
Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 59/05

1. § 107 Abs. 3 GWB ist nicht auf solche Rechtsverstöße anzuwenden, die der antragstellende Bieter erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennt.

2. Gleichbehandlung und Transparenz gebieten es, im Voraus aufgestellte Unterkriterien auch in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen.

3. Dementsprechend stellt die unterlassene Veröffentlichung der Bewertungsmatrix einen Verstoß gegen § 9a VOL/A dar.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0660
DienstleistungenDienstleistungen
Keine nachträgliche Abweichung von Auswahlkriterien

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 Verg 2/03

1. Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 und 2 GWB.

2. Der öffentliche Auftraggeber muss sich in allen Punkten an die von ihm vorgegebenen Kriterien halten.

3. So darf eine Position "Investitionen" nicht nachträglich aus der Zusammenstellung für die Berechnung des Gesamtpreises herausgenommen und lediglich noch als Zusatzinformation behandelt werden.

4. Um die Angebote vergleichbar zu machen, bedarf es auch einer präzisen Vorgabe darüber, was unter diesem Begriff zu verstehen ist.

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VPRRS 2003, 0547
DienstleistungenDienstleistungen
Befristete freihändige Vergabe aus dringendem Grund

OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03

In Fällen, in denen im Rahmen einer Ausschreibung im offenen Verfahren aus dringenden Gründen übergangsweise eine befristete freihändige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich ist, kann ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Nachprüfung dieser freihändigen Vergabe bestehen.

In derartigen Fällen können auf Antrag auch vorläufige Maßnahmen nach § 115 Abs. 3 GWB getroffen werden.

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VPRRS 2003, 0307
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - 1 Verg 5/00

Die verspätete Geltendmachung der Beanstandung der Wahl der Vergabeart führt zur einer materiellen Präklusion dieser Beanstandung und somit zu einem Verlust des subjektiven Rechts nach § 97 Abs. 7 GWB, eine eigene Beeinträchtigung durch eine ggf. fehlerhafte Wahl der Vergabeart geltend zu machen. Diese Präklusion wirkt im Beschwerdeverfahren fort (vgl. Braun aaO. mwN.).

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