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Sachgebiet: Reinigungsleistungen

156 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0441
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2015 - VK 19/15

1. Für die Prüfung der Ungewöhnlichkeit des Angebotspreises ist nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf den Gesamtpreis, die Endsumme des Angebotes abzustellen. Es kann deshalb nicht allein auf Stundenverrechnungssäte abgestellt werden.

2. Wird das nächstniedrigere Angebot um 2-4 % unterschritten, ist dies noch nicht als ungewöhnlich oder unangemessen niedrig zu bewerten.

3. In der allgemeinen vergaberechtlichen Praxis wird eine Aufgreifschwelle als zulässig erachtet, die zwischen 10 und 20 % liegt, bzw. erst ab einem Preisabstand von 20 % zum nächstgünstigeren Angebot beginnt. Es bleibt jedoch offen, ob diese Aufgreifschwelle auch im Bereich der Reinigungsdienstleistungen zulässig ist.

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VPRRS 2016, 0408
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
"Plausibilität der Kalkulation" ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 08.09.2016 - VK 1-27/16

1. Die "Plausibilität der Kalkulation" ist kein unternehmensbezogener Eignungsnachweis, sondern dies stellt eine leistungsbezogene Anforderung dar. Eignungs- und Zuschlagskriterien dürfen nicht miteinander vermengt werden. *)

2. Bestehen hinsichtlich der Kalkulation eines Bieters Unklarheiten und soll der Bieter aufgrund dessen ausgeschlossen werden, muss der Auftraggeber dieses Angebot zunächst aufklären. *)

3. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage kommt es nicht darauf an, ob Verschulden vorliegt. Entscheidend ist lediglich das Vorliegen eines erledigenden Ereignisses.*)

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VPRRS 2016, 0401
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann liegt eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" vor?

VK Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - VK 1-33/16

1. Ob eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB 2016 vorliegt, kann nicht abstrakt festgestellt werden, sondern ist durch Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.*)

2. Aus den Gesamtumständen muss man schlussfolgern können, dass die jeweilige juristische Person des Privatrechts nicht den gängigen Marktmechanismen unterworfen ist, sondern bedingt durch die Nähe zu einer staatsbezogenen Einrichtung wirtschaftliche Vorteile hat, die ihr eine marktbezogene Sonderstellung im Verhältnis zu anderen Wettbewerbern einräumt.*)

3. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass zwischen den Beteiligten verbindliche Mechanismen vertraglich festgelegt worden sind, die dem Unternehmen die Sicherheit einer Bestandsgarantie geben und dessen Insolvenz verhindern bzw. eine finanzielle Unterstützung auch bei fortdauernder Unwirtschaftlichkeit garantieren. Es muss lediglich möglich erscheinen, dass der Staat als Anteilseigner Maßnahmen ergreifen würde, die zur Verhinderung einer Insolvenz erforderlich sind.*)

4. Darüber hinaus kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang das Unternehmen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt. Diese Aufgaben können auch einen nur geringfügigen Teil der Gesamttätigkeit des Unternehmens ausmachen, damit insgesamt ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB 2016 vorliegt.*)

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VPRRS 2016, 0371
DienstleistungenDienstleistungen
Für Dienstleistungskonzessionen nach "altem" Recht sind die Zivilgerichte zuständig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmern über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ferner Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen (§ 99 Abs. 1 GWB a.F.). Dienstleistungskonzessionen zählen nicht zu den öffentlichen Aufträgen.

2. Bei der Vergabe von Dienstleistungen zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, wenn der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko seiner Leistung trägt und seine Vergütung in erster Linie durch eine Zahlung vom Nutzer der Dienstleistungen erhält.

3. Wird eine Dienstleistungskonzession in den Formen des Privatrechts vergeben, sind für die vergaberechtliche Nachprüfung die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2016, 0348
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gebot der Losaufteilung schützt nicht nur kleine Unternehmen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16

1. Aus der Regelung des § 97 Abs. 5 GWB in der Fassung seit 2009 und dem identischen § 2 EG Abs. 2 VOL/A 2009, der nicht nur einen allgemeinen Programmsatz, sondern ein konkretes Gebot an den öffentlichen Auftraggeber mit einem korrespondieren, subjektiven Bieterrecht auf Beachtung der Losvergabe enthält, folgt, dass dieses Recht auch größeren Unternehmen zusteht und damit die bieterschützende Funktion einer korrekten Losaufteilung jedem Unternehmen zu Gute kommt.*)

2. Ein eigenes Angebot ist in der Regel notwendig, um das Interesse am Auftrag nachzuweisen. Allerdings sind wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, an diese Zulässigkeitsvoraussetzung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Daher ist die Teilnahme am Wettbewerb nicht zwingende Voraussetzung für die Bejahung des Interesses am Auftrag, insbesondere, wenn die ASt vorträgt, durch einen Vergabefehler an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert worden zu sein. Dies ist der Fall, wenn sie geltend macht, der Auftrag hätte korrekterweise in kleinere Lose aufgeteilt werden müssen, um überhaupt eine Chance zur Angebotsabgabe zu haben. In solchen Fällen wird das Interesse am Auftrag ausreichend durch eine Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB a.F. und die nachfolgende Stellung des Nachprüfungsantrags dokumentiert.*)

3. Trotz der Regelung in § 97 Abs. 3 GWB a.F. ist anhand des vom Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen, ob eine Ausschreibung in Fachlosen erforderlich ist oder nicht. § 97 Abs. 3 GWB a.F. schreibt zwar den Grundsatz der losweisen Vergabe fest, im Einzelfall wird aber vom Auftraggeber keine Trennung des Auftrags in Einzelteile oder eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages verlangt. Der Auftraggeber hat zwar den Grundsatz des Mittelstandes zu beachten, aber nur "vornehmlich", d.h. nicht um jeden Preis, denn als öffentlicher Auftraggeber unterliegt er ebenso den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.*)

4. Im Hinblick auf das Absehen von einer Fachlosbildung hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem grundsätzlichen Gebot einer Fachlosbildung und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen. Diese Entscheidung kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüft werden. Sie ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

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VPRRS 2016, 0077
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge mit Angebot im verschlossenen Umschlag abgegeben: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-29/15

Beanstandungen an den Vergabeunterlagen, die zeitgleich mit dem Angebot im verschlossenen Umschlag abgegeben werden, sind gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert, soweit es sich um Rügen handelte.*)

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0382
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reinigungswerte sind als Richtwerte oder als Bandbreite bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2015 - VK 5/15

1. Beschreibt der Auftraggeber in einer bekannt gemachten Wertungsmatrix die beabsichtigten Vorgehensweise bei der Angebotswertung, kann er von dieser selbst gesetzten Vorgabe nachträglich nicht mehr abweichen.

2. Sollen bei der Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in irgendeiner Form Reinigungswerte bei der Angebotswertung Verwendung finden, sind den Bietern durch den Auftraggeber entweder Richtwerte oder eine Bandbreite als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung anzugeben oder diese in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zu benennen.

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VPRRS 2015, 0233
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Eignungskriterien können nachträglich noch geändert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.03.2015 - VK 1-6/15

1. Gibt der öffentliche Auftraggeber in einem Verhandlungsverfahren nach der SektVO bereits in der Bekanntmachung bekannt, dass er die Auswahl der Teilnehmer mit einer Bewertungsmatrix (hier: 0 bis 5 Punkte) durchführen will, muss er die zu bewertenden Eignungsanforderungen aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz auch allen Bewerbern mitteilen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber kann in einem Teilnahmewettbewerb die bereits veröffentlichten Eignungskriterien ändern oder auch fallen lassen, wobei dies in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu erfolgen hat. Ein Teilnehmer kann nur fordern, dass in Bezug auf seine Person, dieses Verfahren den vergaberechtlichen Grundsätzen entspricht. Auf den Kreis und die verbliebene Anzahl der Teilnehmer, die aus einem solchen Wettbewerb hervorgehen, hat der Antragsteller keinen Einfluss, weil das Vergabenachprüfungsverfahren kein objektives Beanstandungsverfahren ist.*)

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VPRRS 2015, 0429
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann sind Unternehmen miteinander "verbunden"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2015 - Verg 15/15

1. Ist ein beteiligtes Unternehmen ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG, sind die so verbundenen Unternehmen als einheitliches Unternehmen anzusehen.

2. § 36 Abs. 2 GWB und §§ 17 und 18 AktG sind auch in vergaberechtlichen Streitfällen und ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob es sich bei den beteiligten Unternehmen um Aktiengesellschaften handelt oder nicht.

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VPRRS 2015, 0207
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Keine private Gebäude- und Objektverwaltung durch kommunales Unternehmen!

VG Meiningen, Urteil vom 17.03.2015 - 2 K 174/13

1. § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO beinhaltet eine Drittschutzwirkung für private Konkurrenten wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden in Thüringen, jedenfalls soweit Bereiche außerhalb der Daseinsvorsorge betroffen sind.*)

2. Ein privates Wohnungsverwaltungsunternehmen kann von gemeindlichen Unternehmen verlangen, die Gebäude- und Objektverwaltung für private Auftraggeber zu unterlassen. Eine solche gemeindliche Betätigung stellt auch für eine hauptsächlich im Bereich der Daseinsvorsorge tätige kommunale Wohnungsgesellschaft keine "damit verbundene Dienstleistung im Sinne des § 71 Abs. 2 Nr. 4, 2. Halbsatz ThürKO dar.*)

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VPRRS 2015, 0204
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reinigung und Reparatur von Regenwasserbehandlungsanlage: Ausschreibung nach VOB/A oder VOL/A?

VK Sachsen, Beschluss vom 18.03.2015 - 1/SVK/001-15

1. Enthält ein Vertrag zugleich Elemente eines Bauauftrags und solche eines Auftrags anderer Art, bestimmt sich die Rechtsnatur des Vertrages nach § 99 Abs. 10 Satz 2 GWB und der herrschenden Rechtsprechung nach der Hauptleistung, die der Auftragnehmer vertraglich schuldet.*)

2. Eine Verschlechterung der Zuschlagsaussichten infolge der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, bspw. durch die Wahl der falschen Vergabeart, genügt, um eine subjektive Rechtsverletzung anzunehmen und eine Rügepflicht auszulösen.*)

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VPRRS 2015, 0158
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

1. Ungeachtet der Europarechtswidrigkeit des Tatbestandsmerkmals der "Unverzüglichkeit" erfordert § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, dass tatsächlich und rechtlich positiv erkannte Vergaberechtsverstöße zu irgendeinem Zeitpunkt vor Einreichung des Nachprüfungsantrags gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.*)

2. Auch bei der Verpflichtung eines Bieter auf die Ableistung der im Angebot zugesagten Mindeststundenzahl ungeachtet des Eintretens des Reinigungserfolgs, ist das übliche und grundsätzlich zulässige (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338) Kriterium der Reinigungsleistung in m2/Stunde bei der Angebotswertung nicht zu beanstanden.*)

3. Die unrichtige Darstellung einer klaren zivilrechtlichen Rechtslage in den Vergabeunterlagen, kann einen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 nach sich ziehen. Das Nichteingehen auf umstrittene, nicht letztinstanzliche zivilrechtliche Rechtsprechung in den Vergabeunterlagen stellt regelmäßig keinen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar.*)

4. Die Kenntnis sämtlicher einschlägiger zivilrechtlicher Rechtsprechung und deren Umsetzung in den Vergabeunterlagen kann - ebenso wenig wie sie von den Bietern gefordert werden kann - von den Vergabestellen nicht verlangt werden.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0658
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Dienstleistungen können funktional beschrieben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2013 - Verg 53/12

1. Funktionale Leistungsbeschreibungen sind nicht nur dort, wo ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern auch bei Dienstleistungen zulässig.

2. Qualitätsorientierte Reinigungsdienstleistungen können hinsichtlich qualitativer Kriterien wie Schulungskonzept und organisatorischer Umsetzung (teil-) funktional ausgeschrieben werden. Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung gewissen Anforderungen an die Bestimmtheit. Die Kriterien für die spätere Angebotsbewertung müssen festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Weise bekannt sein, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

3. Die Angebotswertung ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber die abgegebenen Angebote nicht anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln miteinander verglichen, sondern der Wertung „Standards“ zugrunde gelegt hat, die er erst nach Angebotsöffnung los- und niederlassungsübergreifend entwickelt und den Bietern nicht bekanntgegeben hat.

4. Die Tätigkeit der eingesetzten Wertungskommission und die Ermittlung der „Standards“ sind in den Vergabeakten zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0568
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe von „Technischem Betriebsleiter“ gefordert: Angabe einer Personenvielzahl ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 VK 41/14

1. Verlangt der Antragsgegner nicht mit der gebotenen Klarheit und Eindeutigkeit, dass Angaben ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zellen zu machen sind, kann ein Angebot nicht bereits deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter den zur Verfügung stehenden Platz im Vordruck durch das Hinzufügen von Angaben im Angebotsschreiben erweitert hat.

2. Ist der Wertungsbereich "Qualifikation der objektbezogenen Personen in Bezug auf Unterhaltsreinigung" in die Bereiche "Technische/r Betriebsleiter/in", "Objektleiter/in" und "Vorarbeiter/in" untergliedert, ergibt sich mit hinreichender Bestimmtheit, dass der Auftraggeber jeweils eine von den Bietern zu benennende Person und deren Qualifikation bewertet. Eine Vielzahl von Personen darf daher nicht genannt werden.

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VPRRS 2014, 0536
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotspreis unangemessen niedrig?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2014 - Verg 10/14

Es ist unstatthaft, im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises auf die Einzelposten abzustellen.

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VPRRS 2014, 0522
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Angebotsauschluss bei unberechtigtem Aufklärungsverlangen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2014 - 1 VK 33/14

1. Hat der Auftraggeber den Eindruck, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, verlangt er vom Bieter Aufklärung (VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 6 Satz 1).

2. Ein Anlass für das Aufklärungsverlangen besteht dann, wenn zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Gebot ein Abstand von 10% bis 20% vorliegt.

3. Besteht kein Anlass für das Aufklärungsverlangen, ist dieses unberechtigt und verletzt den Bieter in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB.

4. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers. Soweit er sich auf diesen beruft, trägt der Auftraggeber den Nachteil der Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebots.

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VPRRS 2014, 0388
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Reinigungsvertrag zwischen Kreis und Gemeinde ist öffentlicher Auftrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2013 - Verg 39/11

1. Ein Vertrag zwischen einem Kreis und einer kreisangehörigen Gemeinde über die Übertragung von Gebäude- und Glasreinigung an Büro-, Verwaltungs- und Schulgebäuden ist ungeachtet seiner öffentlich-rechtlichen Qualifikation ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen. Der Umstand, dass die Gemeinde für ihre Leistungen nach öffentlich-rechtlichen Maßstäben entschädigt werden soll, nimmt dem Auftrag nicht die Entgeltlichkeit.

2. Ein Vertrag fällt selbst dann nicht aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags heraus, wenn die darin vorgesehene Vergütung auf einen Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen.

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VPRRS 2014, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kalkulationsfreiheit kann durch Kalkulationsvorgaben beschränkt werden!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2014 - VK 1-3/14

1. Preisabfragen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont so auszulegen, wie ein fachkundiger und vernünftiger Bieter sie verstehen darf. Die Vorgabe, den Jahrespreis einzutragen, bezieht sich unabhängig von einer längeren Gesamtlaufzeit des Vertrages auf den Angebotspreis für ein Jahr.*)

2. Die grundsätzliche Kalkulationsfreiheit der Bieter kann durch eindeutige Kalkulationsvorgaben in zulässiger Weise beschränkt werden. Die Beschränkung ist Ausdruck der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Ohne verbindliche Vorgabe ist es dem Bieter unbenommen, Angebotspreise auch unter dem Tariflohn zu kalkulieren.*)

3. Bei der Eignungsentscheidung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die von den Nachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüfbar ist. Allein die kalkulatorische Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes (unter Berücksichtigung des geschuldeten Mindestlohns) berechtigt regelmäßig nicht, einem Bieter die Geeignetheit im Sinne fehlender Gesetzestreue abzusprechen. Es müssen weitere Indizien und Anhaltspunkte, die zum Beispiel aus nicht tariftreuem Verhalten bei anderen Auftragsvergaben resultieren können, hinzutreten. Spekulationen, bloße Vermutungen oder Unterstellungen ohne jeden Tatsachenbezug sind nicht ausreichend.*)

4. Der Zuschlag auf ein Unterkostenangebot ist nicht per se unzulässig. Es ist dem Bieter aus Gründen des Wettbewerbs gestattet, mit niedrigen Gewinnmargen, ohne Gewinn oder ausnahmsweise sogar defizitär zu kalkulieren, wenn dies auf nachvollziehbare, nicht wettbewerbswidrig motivierte Unternehmensdispositionen zurück zu führen ist. Ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung kann bei erheblichem Preisabstand jedoch vorliegen, wenn von einem Bieter im Falle des Unterschreitens der Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend erläutert wird.*)

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VPRRS 2014, 0338
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Verwendung von Reinigungswerten ohne dies vorher bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13

1. Dem Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat.*)

2. Die Einhaltung eines bestimmten Reinigungswerts ist kein zulässiges alleiniges Kriterium der Preisprüfung, sondern kann insoweit lediglich als Indiz unterstützend herangezogen werden.*)

3. Jede Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung angibt (Art. 44 Abs. 2 UA 3 Richtlinie 2004/18/EG) oder sie in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt.*)

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VPRRS 2014, 0280
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2014 - VgK-49/2013

1. Die von den Vergabe- und Vertragsordnungen und der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder von den Vergabe- oder Vertragsunterlagen abweichende Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren.

2. Eine Änderung der Vertragsunterlagen liegt immer vor, wenn das Angebot von den Vertragsunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.

3. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vertragsunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines vollständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.

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VPRRS 2014, 0273
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verweigert Aufklärung: Angebot kann ausgeschlossen werden!

VK Hessen, Beschluss vom 08.01.2014 - 69d-VK-48/2013

Verweigert ein Bieter die vom ihm geforderte Aufklärung oder lässt er eine ihm dafür gesetzte Frist verstreichen, kann sein Angebot grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2014, 0232
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes?

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2014 - 21.VK-3194-53/13

1. Der Ausschluss eines Angebots ist nicht möglich aufgrund eines Automatismus bei Nichteinhaltung eines bestimmten Mindeststundenverrechnungssatzes. Ein pauschaler Ausschluss aufgrund des Stundenverrechnungssatzes, der unterhalb dieser Höhe liegt, scheitert bereits daran, dass die VOL/A EG einen eigenständigen Ausschlussgrund in dieser Form nicht kennt. An die Preishöhe anknüpfende Ausschlusstatbestände kennt das Vergaberecht nur bei einem offenbaren Missverhältnis von Preis und Leistung (§ 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A) oder im Falle der Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben außerhalb des Vergaberechts (z.B. gesetzliche Regelungen über Mindestlöhne).*)

2. Bevor ein Angebot nach § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.*)

3. Ein Ausschluss erfordert die Feststellung der VSt, dass der Auftragnehmer voraussichtlich zu dem "niedrigen" Angebotspreis die Leistung entweder nicht über den Vertragszeitraum wird erbringen können oder aufgrund des "niedrigen" Preises nicht ordnungsgemäß erbringen wird. Die VSt hat in ihrer Prognoseentscheidung einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch durch die Vergabekammer daraufhin zu überprüfen, ob die VSt den Sachverhalt ordnungsgemäß ermittelt hat.*)

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VPRRS 2014, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Referenzleistungen müssen vergleichbar, nicht identisch sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2014 - VgK-45/2013

1. Der Auftraggeber darf von den Bietern zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben fordern, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Dabei sind grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen hat der Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen.

2. Die Vorschrift des § 7 EG Abs. 2 und 3 VOL/A enthält abschließende Auflistungen hinsichtlich der möglichen Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und fachliche Leistungsfähigkeit.

3. Der Auftraggeber hat ein Ermessen hinsichtlich der Frage, welche Angaben und Nachweise durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.

4. Hinsichtlich der Forderung von Eignungsnachweisen kommt es darauf an, ob der Auftraggeber aus verständiger Sicht ein berechtigtes Interesse hinsichtlich der verlangten Angaben haben durfte, die Forderung der Angaben also sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheint und den Bieterwettbewerb nicht unnötig beeinträchtigt bzw. einzelne Bieter ohne sachlichen Grund diskriminiert.

5. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen.

6. Es ist mit dem Wettbewerbsgrundsatz nicht vereinbar, wenn der Auftraggeber als Referenz die Angabe identischer Leistungen verlangt. Vergleichbarkeit erfordert nicht die Angabe einer identischen Leistung. Es genügt vielmehr, wenn die Referenzleistungen dem zu vergebenden Auftrag nahekommen. Dazu müssen die Referenzen aber einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag eröffnen.

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VPRRS 2014, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben zulässig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2012 - VK 2-44/11

1. Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben sind grundsätzlich zulässig, wenn diese zweifelsfrei sind. Am ehesten zweifelsfrei sind Änderungen dann, wenn sie in der Weise erfolgen, dass die nicht mehr gültigen Eintragungen deutlich durchgestrichen werden und die verbindlichen neuen Eintragungen daneben geschrieben werden.*)

2. Aus dem Gebot der Transparenz ist die konkrete Pflicht des öffentlichen Auftraggebers abzuleiten, die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten zu dokumentieren. Nur so werden die Entscheidungen der Vergabestelle nachvollziehbar und einer Überprüfung im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zugänglich.*)

3. § 24 Abs. 1 VOL/A-EG verlangt nicht nur das Festhalten von Ergebnissen, sondern auch von deren Begründung. Nur so kann durch die Nachprüfungsbehörden überprüft werden, ob die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums geblieben ist.*)

4. Die Dokumentation muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zu der Bewertung und Einstufung der Bewertungsinhalte und damit zu der Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter Punkte und ihre Addition allein sind nicht ausreichend.*)

5. Ein Ausschluss ist grundsätzlich nicht allein deshalb angezeigt, weil ein Bieter falsch kalkuliert hat. Ist der eingetragene Preis (zu) niedrig, weil der Bieter bestimmte Kostenfaktoren nicht berücksichtigt hatte, handelt es sich trotzdem um den geforderten Preis. Eine mögliche Unangemessenheit ist erst auf der dritten Wertungsstufe zu beachten.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1785
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag "Gebäudereinigungs- und Glasreinigung, Serviceleistungen“

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 2-50/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1674
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2011 - VK 2-34/11

1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots gehindert worden ist. Ein Unternehmen, das sich gegen eine unterbliebene Aufteilung des Auftrags in Lose zur Wehr setzt, ist in der Regel schon dann antragsbefugt, wenn es darlegt, dass es zur Erbringung des Gesamtauftrags nicht in der Lage ist.*)

2. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Die Fachlosvergabe hat im Sinne eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.*)

3. Im Falle von Gebäudereinigungsarbeiten ist die Glasreinigung in der Regel als ein Fachlos im Sinne der §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG anzusehen.*)

4. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass die Leistungen getrennt nach Fachlosen zu vergeben sind. Nach diesen Vorgaben reicht es grundsätzlich auch nicht aus, wenn die Vergabestelle alternativ zu Fachlosen nach Mengen aufgeteilte Lose, d.h. Teillose bildet, da nach den genannten Vorschriften gerade Teillose und Fachlose auszuschreiben sind, nicht jedoch Teillose oder Fachlose.*)

5. Zu beachten ist, dass der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinationsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen kann, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise mit ihr verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

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VPRRS 2013, 1817
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Bieterausschluss trotz Änderung der Vertragsunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2013 - 1/SVK/011-13

1. Ein Bieter kann wegen Änderungen der Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die dahingehenden Vorgaben des Auftraggebers eindeutig sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber ohne konkreten Bezug Anpassungen von mehreren Artikeln einer von ihm selbst erstellten Artikelliste verlangt und einige dieser Artikel in der Liste mehrfach aufgeführt sind.*)

2. Bei der Wertung hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbar ist.*)

3. Bei einer Bemusterung ersetzt der Verweis auf zurückliegende Erfahrungen nicht die Auseinandersetzung mit dem konkret zu bemusternden Produkt und dessen Eigenschaften. Dies gilt zumindest dann, wenn die Wertung auch im Übrigen den Eindruck vermittelt, dass eine konkrete Auseinandersetzung nicht erfolgt ist.*)

4. In der Regel ist es erforderlich, einzelne Wertungsentscheidungen auch in verbalisierter Form darzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Produkt als besonders über- oder unterdurchschnittlich bewertet wird.*)

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VPRRS 2013, 1360
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten "fremder" Position zugeschlagen: Unzulässige Mischkalkulation!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2013 - 1 Verg 6/13

1. Verlangt der Auftraggeber bei der Vergabe eines Leistungsbündels die Angabe und Kalkulation eines einheitlichen Stundenverrechnungssatzes auf einer Anlage, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, gibt ein Bieter, der seine Leistungen zu zwei unterschiedlichen Stundenverrechnungssätzen anbietet und dementsprechend die Anlage seinem Angebot in zweifacher Ausfertigung beifügt, nicht den geforderten Preis an. Zugleich ergänzt er eigenmächtig die Vergabeunterlagen.*)

2. Eine vergaberechtlich unzulässige Mischkalkulation liegt vor, wenn ein Bieter eigenmächtig Kostenfaktoren, die er für eine bestimmte Leistungsposition kalkuliert hat, einer anderen Leistungsposition zuschlägt.*)

3. Das Verlangen des Auftraggebers, alle Leistungen zu einem einheitlichen Stundenverrechnungssatz anzubieten, führt zu keiner vergaberechtlich unzulässigen Mischkalkulation.*)

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VPRRS 2013, 1354
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Erneut: § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 ist nicht drittschützend!

VK Hessen, Beschluss vom 30.01.2013 - 69d-VK-52/2012

1. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine bieterschützende Wirkung.

2. Für die vom öffentlichen Auftraggeber anzuwendende Prüfungstiefe bei der Verifizierung und Kontrolle von Eigenerklärungen gilt zunächst, dass Eignungsentscheidungen, bei denen dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zukommt, nur auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse ergehen dürfen. Die Anforderungen an den Grad der Erkenntnissicherheit sind dabei nicht nur an den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, sondern auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren zu messen.

3. Aus dem auch im Vergaberecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ergeben sich Zumutbarkeitsgrenzen für die Überprüfungs- und Kontrollpflichten. Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt.

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VPRRS 2013, 0799
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Einziges Angebot 80% über Kostenschätzung: Verfahrensaufhebung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2013 - 11 Verg 4/13

Die Aufhebung einer Ausschreibung erfolgt ermessensfehlerfrei, wenn das einzige Angebot eines Bieters die von der Auftraggeberin geschätzten Preise um mehr als 80% übersteigt.*)

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VPRRS 2013, 0753
DienstleistungenDienstleistungen
Reinigungsdienste in städtischen Gebäuden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009 - VK-17/2009

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0736
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an (gerade noch ausreichenden) Dokumentationsvermerk

VK Bund, Beschluss vom 30.03.2010 - VK 3-24/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0547
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 08/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0543
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 8/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0466
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07

Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.

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VPRRS 2013, 0374
DienstleistungenDienstleistungen
Leistung nicht europaweit ausgeschrieben: Vertrag unwirksam!

VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2012 - 1/SVK/008-12

1. § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach richtlinienkonformer Auslegung auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar ein geregeltes Vergabeverfahren, anstatt eines gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens aber nur ein nationales Vergabeverfahren durchführt.*)

2. Bei der Wahl eines nationalen, statt des gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens ist die mögliche Rechtsbeeinträchtigung darin zu sehen, dass der Weg zu den Vergabekammern und die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest deutlich erschwert wird.*)

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VPRRS 2013, 0364
DienstleistungenDienstleistungen
Unklare Bietererklärungen gehen zu Lasten des Bieters!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - 1/SVK/033-12

1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor unmissverständlich mitgeteilt worden sind; insoweit gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten im Abforderungsschreiben grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.*)

2. Um dem Bieter eine realistische Chance auf Nachbesserung zu ermöglichen, bedarf es der präzisen und konkreten Aufklärung darüber, woran es im Hinblick auf eine tatsächlich vorhandene Erklärung fehlt.*)

3. Bietererklärungen müssen klar und eindeutig sein. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, aus mehreren Erklärungen mögliche Schlüsse zu ziehen.*)

4. Ein Antragsteller hat kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine bisherige, rechtswidrige Vergabepraxis des Auftraggebers. Auch eine Pflicht des Auftraggebers, den Antragsteller in besonderer Weise auf die Anforderungen nachgeforderter Erklärungen hinzuweisen, folgt daraus nicht.*)

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VPRRS 2013, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks einzuhalten: Unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 51/09

Die Forderung, dass die Bieter den "Standard des gültigen Tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks" einhalten müssen, ist unzulässig.

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VPRRS 2013, 0355
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Teilnahme an Verhandlungsverfahren nach „Bonitätsindex“ rechtswidrig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2011 - Verg 84/11

Die Anwendung des Kriteriums für die Auswahl der Teilnehmer im Verhandlungsverfahren allein anhand des von der Creditreform ermittelten „Bonitätsindex“ ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2013, 0344
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - 1/SVK/032-12

1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor unmissverständlich mitgeteilt worden sind; insoweit gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten im Abforderungsschreiben grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.*)

2. Um dem Bieter eine realistische Chance auf Nachbesserung zu ermöglichen, bedarf es der präzisen und konkreten Aufklärung darüber, woran es im Hinblick auf eine tatsächlich vorhandene Erklärung fehlt.*)

3. Bietererklärungen müssen klar und eindeutig sein. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, aus mehreren Erklärungen mögliche Schlüsse zu ziehen.*)

4. Ein Antragsteller hat kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine bisherige, rechtswidrige Vergabepraxis des Auftraggebers. Auch eine Pflicht des Auftraggebers, den Antragsteller in besonderer Weise auf die Anforderungen nachgeforderter Erklärungen hinzuweisen, folgt daraus nicht.*)




VPRRS 2013, 0336
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Ermessensauswahl der geeigneten Bieter

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2000 - 13 Verg 2/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0333
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000 - VK-8/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0310
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften "erkennbar"?

VK Sachsen, Beschluss vom 02.10.2012 - 1/SVK/022-12

1. Ausreichend für die Auslösung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften aus den Vergabeunterlagen. "Erkennbar" in diesem Sinne ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt bereits aus dem Inhalt der Ausschreibung als vergaberechtswidrig erschließt. Die Anforderungen daran, wann ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften erkennbar ist, müssen jedoch realistisch sein. Ein Verstoß ist nicht schon dann erkennbar, wenn nur der Fachmann nach genauerem Studium den Verstoß feststellen könnte, sondern nur, wenn die Nichtfeststellung dem Antragsteller vorwerfbar ist.*)

2. Allein die Kenntnis der beabsichtigten Durchführung eines Verhandlungsverfahrens und der sich daraus ableitenden weitreichenden Rechtsfolgen rechtfertigen es, dass Bieter, die sich auf ein solches Verfahren nicht einlassen wollen, eine entsprechende Rüge gegenüber dem Auftraggeber aussprechen müssen. Dabei ist es für das Auslösen der Rügeobliegenheit ausreichend, dass der Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennen kann, dass der Auftraggeber vom Vorrang des offenen Verfahrens abgewichen ist.*)

3. Es bedarf für die laienhafte rechtliche Bewertung einer möglichen Intransparenz von Wertungskriterien keiner rechtlichen Beratung. Denn insoweit geht es allein um die Einschätzung des Bieters, ob er sich aufgrund der ihm erteilten Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu kalkulieren und sein Angebot auf die Zuschlagskriterien auszurichten. Für das Auslösen der Rügeobliegenheit ist somit allein entscheidend, ob es hinreichend erkennbar war, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern ankommen werde.*)

4. Der Amtsermittlungsgrundsatz dient nicht dazu, präkludierte Umstände zu Lasten anderer Verfahrensbeteiligter dennoch einer Überprüfung durch die Kammer zu unterziehen - dies käme einer Aushöhlung der Rügeverpflichtung gleich und würde insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der öffentlichen Auftraggeber führen, die im Interesse des Beschleunigungsgebotes durch die Rügeverpflichtung vor "bevorrateten Verfahrensrügen" geschützt werden sollen.*)

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VPRRS 2013, 0285
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Reichweite der Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06

Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rechtsstreit um einen Unterlassungsanspruch wegen einer de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung abgeschlossenen Dienstleistungskonzession: Reichweite und Rechtsgrundlagen von Transparenzpflichten des öffentlichen Auftraggebers; Behandlung eines Unternehmens als öffentliches Unternehmen bzw. öffentlicher Auftraggeber

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VPRRS 2013, 0184
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter darf nur auf drei von sechs Lose bieten: Limitierung zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 35/12

1. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen. Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen, die ihm zweckmäßig erscheint. Dies kann eine Angebotslimitierung sein, aber auch eine Zuschlagslimitierung mit der Möglichkeit, Angebote auf Lose nach Wahl des Bieters abzugeben oder eine Loslimitierung, bei der auf alle Lose geboten werden muss.

2. Die Ausschreibungsbedingungen können vom Auftraggeber auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden. Eine solche Änderung folgt denselben Regeln wie eine Beseitigung von Rechtsverstößen.

3. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, erfolgt anhand dessen, ob diese schwerpunktmäßig ("im Wesentlichen") mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

4. Die Forderung, dass nur Mitarbeiter(innen) eingesetzt werden dürfen, die über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen, muss bereits in der Bekanntmachung enthalten sein.

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VPRRS 2013, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 73/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0172
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 74/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 72/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot erloschen: Kein zwingender Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08

1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.

2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.

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VPRRS 2013, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Glasreinigung als Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2011 - Verg 52/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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