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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10696 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verspätetes Angebot aufgrund Verschulden des Auftraggebers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002 - Verg 39/02

Kommt ein korrekt adressiertes Angebot rechtzeitig beim Auftraggeber an und wird dort im Wege der hausinternen Post zum falschen Adressaten gebracht, so dass es beim zuständigen Mitarbeiter erst nach Ablauf der Angebotsfrist ankommt, hat der Bieter dies nicht zu vertreten und sein Angebot muss gewertet werten.

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VPRRS 2003, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 28/02

1. Der private Sektorenauftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB ist berechtigt, nach den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht nur Einzelaufträge, sondern auch Rahmenvereinbarungen auszuschreiben und zu vergeben.

2. In der Sache ist der Sektorenauftraggeber bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung in gleicher Weise wie bei der Vergabe eines Einzelauftrags an die vergaberechtlichen Grundsätze gebunden.

3. Die Bitte des Auftraggebers um schnellstmögliche Rücksendung des unterzeichneten Rahmenvertrages ist bei verständiger Würdigung nicht als Festlegung einer (Vertrags-)Annahmefrist im Sinne von § 148 BGB aufzufassen. Die Formulierung erschöpft sich vielmehr in dem schlichten Ratschlag an die Unternehmen, den Rahmenvertrag in unterzeichneter Form möglichst kurzfristig zurückzusenden, damit man bei der Vergabe von Bauaufträgen berücksichtigt werden könne.

4. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB), dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens - und damit namentlich auch die Angebotswertung - in den Vergabeakten dokumentiert. Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.

5. Stellt der Auftraggeber aus der Gesamtzahl aller abgegebenen Offerten ein eigenes Angebot zusammen und trägt dieses seinerseits den Bietern zur Annahme an. So widerspricht eine solche Vorgehensweise schon im Ausgangspunkt den Regeln eines korrekten Vergabeverfahrens. Denn eine Auftragsvergabe "im Wettbewerb" der Bieter, wie sie nach § 97 Abs. 1 GWB vorgeschrieben ist, findet nicht statt.

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VPRRS 2003, 0161
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz gegen Unterbleiben einer Ausschreibung

OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

1. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt:

Handelt es sich bei einer Vereinbarung zur Änderung eines geschlossenen öffentlichen Lieferauftrags (Beschaffung anderer als der ursprünglich vorgesehenen Güter) um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Lieferauftrag i.S.d. Artikel 1 Buchstabe a) Richtlinie 93/36/EG, wenn

a) der Wert der von der Änderungsvereinbarung betroffenen Güter den Schwellenwert des Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a) Richtlinie 93/36/EG überschreitet und

b) für die von der Änderungsvereinbarung betroffenen Güter ein Lieferantenwechsel erfolgt und zugleich die Spezifikation für diese Güter maßgeblich geändert wird?

2. Die §§ 102 ff. GWB gewähren einen Primärrechtsschutz grundsätzlich nur während eines Vergabeverfahrens, sich also der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes Nachprüfungsverfahren bezieht, das begonnen und noch nicht abgeschlossen ist. Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist das Nachprüfungsverfahren nicht geschaffen.

3. Dies schließt die Zuständigkeit der Vergabekammern für Auftragsverfahren jedoch nicht aus, bei denen die Ausschreibung rechtswidrig unterblieben ist. Um einen solchen besonders schwerwiegenden Vergabeverstoß zu erfassen, ist ein materielles Verständnis des Vergabeverfahrens erforderlich. Es ist in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen.

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VPRRS 2003, 0160
VergabeVergabe
Materielle Anerkennung des gerügten Vergabefehlers

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 1-29/2002

Im Fall der materiellen Anerkennung des gerügten Vergabefehlers ist der Anspruch als begründet anzusehen und die Kosten der unterlegenen - Vergabestelle aufzuerlegen, ohne, dass es vertieften Prüfung durch die Vergabekammer bedarf.*)

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VPRRS 2003, 0159
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.11.2002 - VK 1-23/02

Die Gleichwertigkeit eines Nebenangebots ist nicht mehr gegeben, wenn im Rahmen der Aufklärung erkennbar wird, dass ohne Abänderung wesentliche Folgekosten auftreten. Wenn der Bieter dann erklärt, diese Mehrkosten zu übernehmen, ändert er sein Angebot (unzulässige Preisverhandlung).*)

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VPRRS 2003, 0158
DienstleistungenDienstleistungen
Beginn der Frist für die Rüge gem. § 107 GWB

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2002 - VK 2-17/2001

Zur Unverzüglichkeit der Rüge: Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der positiven Kenntnis der internen Firmenberater, insbesondere wenn die Bewertung als Fehler nur aufgrund der fachspezifischen Kenntnisse erfolgen kann.*)

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VPRRS 2003, 0157
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.05.2002 - VK 2-11/2002

Sinn und Zweck des § 107 Abs. 2 GWB ist es zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

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VPRRS 2003, 0156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-10/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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VPRRS 2003, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-9/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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VPRRS 2003, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-8/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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VPRRS 2003, 0153
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-7/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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VPRRS 2003, 0152
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.04.2002 - VK 2-06/2002

1. Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hat der Antragsteller, der vor einer Vergabekammer unterliegt, dem Antragsgegner - in der Regel der Vergabestelle - die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.

2. Diese Vorschrift findet nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrages Anwendung, sie gilt auch bei Antragsrücknahme.

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VPRRS 2003, 0151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV findet auch auf Bergbauunternehmen Anwendung

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2002 - VK 2-06/2002

Die Privilegierung der Bergbauunternehmen in § 11 der VgV schließt die Anwendung des § 13 VgV nicht aus.*)

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VPRRS 2003, 0150
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesamtauftragswert bei einzelnen Baumaßnahmen?

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.04.2002 - VK 1-05/2002

Ein Gesamtauftragswert nach § 1a Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist nicht anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen nicht in einem funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB stehen. Ein planerischer Zusammenhang ersetzt dies nicht, insbesondere wenn zwischen den einzelnen Baumaßnahmen lange zeitliche Spannen liegen und jede für sich ihre Funktion erfüllt.*)

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VPRRS 2003, 0149
VergabeVergabe
Auswahl des geeignetesten Bewerbers

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.04.2002 - VK 3-03/02

Eignungskriterien sind auch im Rahmen eines VOF-Verfahrens nicht auf die Bewertung der ausgeschriebenen Leistung (hier: Honorarangebot für die Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI)) heranzuziehen. Wenn die in der Bekanntmachung genannten Kriterien für Auswahl der geeignetesten Bewerber iSd §§ 11 ff VOF verbraucht sind, und die Vergabestelle keine anderen -leistungsbezogenen - Kriterien für die Auswahl nach § 16 VOF entwickelt, bleibt nur der Preis als Auswahlkriterium.*)

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VPRRS 2003, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe ohne Vergabevermerk ist rechtswidrig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.11.2002 - VK 1-25/2002

Das Fehlen eines Vergabevermerks - der Entwurf einer Ratsvorlage kann diesen nicht ersetzen - und einer nachvollziehbaren Dokumentation der Erarbeitung der maßgeblichen Nutzwertanalyse führen zur Rückverweisung.*)

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VPRRS 2003, 0147
DienstleistungenDienstleistungen
Schätzung des Schwellenwertes bei Sammelbestellungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.02.2002 - VK 2-06/2002

Eine Schätzung für gemeinsame Bestellungen von mehrere Städten kann auf die Ergebnisse vorangegangener "Sammelbestellungen" gestützt werden und muss nicht fiktiv auf die Summen der denkbaren Einzelbestellungen oder auf den Preis für ein optimales Produkt abstellen.*)

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VPRRS 2003, 0146
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.02.2003 - 320.VK-3194-01/03

1. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn der Bieter selbst wesentliche Leistungen, die für das Gelingen und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks entscheidend sind (im vorliegenden Fall 73 bzw. 83 % der Gesamtleistung), nicht im eigenen Betrieb durchführen kann (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B)*)

2. Die Bauausführung im eigenen Betrieb - und damit auch der Umfang eines geplanten Nachunternehmereinsatzes - stellt ein wesentliches Merkmal der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters im Sinne von § 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A dar.*)

3. Ein Änderungsvorschlag kann nur berücksichtigt werden, wenn er im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung annehmbarer ist, d.h. entweder eine bessere Lösung darstellt und nicht teuerer ist oder eine gleichwertige Lösung darstellt und preislich günstiger ist. Als nicht quantitativ gleichwertig sind Änderungsvorschläge zu bezeichnen, die einen geringeren als den vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungsumfang zum Inhalt haben.*)

4. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauleistung vorliegen.*)

5. Der Auftraggeber kann durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden.*)

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VPRRS 2003, 0701
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Erneuerbare Energien als Zuschlagskriterium

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 27.02.2003 - Rs. C-448/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0145
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsspielraum für Vergabekriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 13.09.2002 - 37-08/02

1. Bietergemeinschaften müssen ihre Eignung einzeln nachweisen.*)

2. Bei den Begriffen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, welche dem Auftraggeber einen bestimmten Beurteilungsspielraum lassen.*)

3. Die Überprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer kann sich nur auf die Frage beziehen, ob die Grenzen des Beurteilungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung nicht eingehalten wurden, bzw. ob sich die Vergabestelle durch sachfremde Erwägungen hat leiten lassen.*)

4. Gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.*)

5. Gemäß § 27 Nr. 1 Satz 2 VOL/A teilt die Vergabestelle jedem erfolglosen Bieter auf dessen schriftlichen Antrag - der bereits bei Abgabe des Angebots gestellt werden kann - hin unverzüglich die Ablehnung seines Angebots schriftlich mit, dies muss jedoch erst nach Zuschlagserteilung geschehen.*)

6. Wenn das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss sich der Vergabevermerk noch nicht in den Akten befinden. Entscheidend ist, dass sich aus der Führung der Vergabeakten (insbesondere auf Grund der Bewertungen der Angebote zu den einzelnen Losen) der Entscheidungsfindungsprozess der Antragsgegnerin nachvollziehen lässt (im Anschluss an Bundeskartellamt vom 21.09.1999 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 - 21/99).*)

7. Gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A sind Leistungen unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Demnach ist die Verantwortung der Vergabestelle unteilbar, sie kann sie nicht mit anderen Stellen, Organisationen oder Personen teilen, etwa dadurch, dass sie einen Teil ihrer Verantwortung auf Sachverständige abwälzt.*)

8. Die Tatsache, dass der Antragsgegnerin ein Rechenfehler nicht aufgefallen ist, stellt kein Indiz dafür dar, dass sie die Verantwortung, dass die Grundsätze der VOL/A beachtet werden, auf das von ihr beauftragte Büro "abgewälzt" hat und die Vergabeentscheidung nicht selbst getroffen hat, denn die Antragsgegnerin selbst hat vor Auftragsvergabe bzw. mündlicher Verhandlung nochmals die rechnerische Überprüfung veranlasst und sich dann zu eigen gemacht.*)

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VPRRS 2003, 0144
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge nur bei Erkennbarkeit der Vergabeverstoßes

VK Südbayern, Beschluss vom 31.10.2002 - 42-10/02

1. Die Antragstellerin ist hinsichtlich des von ihr behaupteten Vergabeverstoßes, die streitgegenständliche Leistung sei nach VOL/A und nicht nach VOF auszuschreiben, nicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB präkludiert. Vergabeverstöße müssen auf Grund des Bekanntmachungstextes erkennbar sein. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es auch darauf an, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die beim unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind. Aus dem Umstand, dass sich aus der Bekanntmachung dem Wortlaut nach ergibt, die streitgegenständliche Leistung soll nach den Vergabevorschriften der VOF ausgeschrieben werden, ist ein Rechtsverstoß nicht eindeutig erkennbar, da zu diesem Themenbereich eine gefestigte Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist. Auch der Umstand, dass die Antragstellern nach eigenen Angaben überwiegend für den öffentlichen Bereich tätig ist und somit überdurchschnittliches Wissen in den entsprechenden Bereichen des Vergaberechts angenommen werden können, führt hierbei zu keinem anderen Ergebnis.*)

2. Die Obliegenheit zu unverzüglicher Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler. Eine rechtliche Verpflichtung des Antragstellers, sich die - über einen etwa bestehenden Verdacht hinaus - zur Erhebung einer Rüge erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigenes Tun zu verschaffen und/oder bislang ungewisse rechtliche Bedenken durch Einholen anwaltlichen Rechtsrats zu erhärten, besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon mag in dem Fall anerkannt werden, in welchem der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.*)

3. Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).*)

4. Bei der Bewertung der Erklärungen einer Partei, seien diese rein materiellrechtlicher bzw. vorprozessualer Art oder Prozesshandlungen, ist nach allgemeinen Grundsätzen stets der wirkliche Wille zu erforschen, der in den Verlautbarungen der Partei von Fall zu Fall mehr oder weniger unvollkommen wiedergegeben sein kann. Bei der Beurteilung, wie eine vorprozessuale Bieterhandlung richtig zu verstehen ist, sind naturgemäß die Zusammenhänge zu berücksichtigen, in die diese eingebettet waren.*)

5. Gemäß § 1 VOL/A sind Leistungen oberhalb der in der Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwerte, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - zu vergeben.*)

6. Die Entscheidung einer Vergabestelle, einen Bieter nicht in den Kreis derjenigen Bewerber, mit denen sie Auftragsgespräche führen will, aufzunehmen, ist beurteilungsfehlerhaft, wenn die Punktebewertung bzw. Punktezuteilung bezüglich der Kriterien nicht unter Beachtung der von ihr selbst aufgestellten Rahmenbedingungen durchgeführt wird (§ 10 Abs. 1 VOF).*)

7. Ein Vergabeverfahren muss ab dem Zeitpunkt der Auswahl der geeigneten Bewerber (§ 10 VOF) erneut durchgeführt werden, wenn die Vergabestelle gegen § 16 Abs. 2 VOF i. V. m. § 16 Abs. 3 VOF verstoßen hat.*)

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VPRRS 2003, 0143
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind OHG und KG öffentliche Auftraggeber?

VK Südbayern, Beschluss vom 05.09.2002 - 35-07/02

1. Auch OHG und KG, Personengesellschaften des Privatrechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sind in die Regelung des § 98 Nr. 2 GWB einzubeziehen. Nach dem Zweck der EG-Richtlinien und auch des GWB kann es auf die rein formale Einordnung des deutschen Gesellschaftsrechts nicht ankommen; entscheidend ist, dass die OHG und die KG als Handelsgesellschaften selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen können. Voraussetzung ist jedoch, dass solche Personengesellschaften zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Dies ist gegeben, wenn eine KG von einer Kommune zu dem Zweck gegründet wurde, mittelständischen Gewerbetreibenden, insbesondere Existenzgründern, die günstige Anmietung von gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten zu ermöglichen und damit die Wirtschaft und das Entstehen von Arbeitsplätzen zu fördern und wenn die KG überwiegend von der Kommune (durch Beteiligung) finanziert wird.*)

2. Alternativpositionen dürfen nicht gewertet werden, wenn die Beschreibung der Leistungen im Leistungsverzeichnis gegen § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verstößt. Nach dieser Vorschrift dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse u. a. nur dann verwendet werden, wenn eine Beschreibung der Leistung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.*)

3. Ein Sondervorschlag eines Bieters muss bei Angebotsabgabe so formuliert sein, dass er den Anforderungen einer eindeutigen und klaren Leistungsbeschreibung entspricht, da es dem Bieter sonst möglich wäre, im Rahmen von Aufklärungsgesprächen eine Veränderung des Angebots durchzuführen (unter Verweis auf BayObLG Verg 14/02 vom 17.06.2002).*)

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VPRRS 2003, 0142
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit muss bei Angebotsabgabe nachgewiesen werden

VK Südbayern, Beschluss vom 20.11.2002 - 43-10/02

1. Benötigt ein Bieter zur vollständigen Ausführung eines Auftrags Nachunternehmer und unterlässt er die geforderte Angabe der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen in seinem Angebot, so muss dieses Angebot nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden.*)

2. Das Angebot eines Bieters ist ebenfalls nach § 25 Nr. 1 Buchst. b) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit (hier: Produktangabe) nicht mit der Angebotsabgabe geführt wurde, sondern erst nach Eröffnung der Angebote im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt erfolgt ist.*)

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VPRRS 2003, 0141
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhaltliche Gestaltung eines Nebenangebots

VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2002 - 29-07/02

1. Nebenangebote sind bereits so einzureichen, dass die Vergabestelle in der Lage ist, diese inhaltlich zu prüfen. An die inhaltliche Gestaltung des Nebenangebots sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie in § 9 VOB/A an die Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch die Vergabestelle gestellt werden. Ein Nebenangebot, das diesen Anforderungen nicht genügt, ist nicht prüffähig und auszuschließen.*)

2. Im Vergabevermerk ist von der Vergabestelle deutlich darzustellen, inwieweit die vorgegebenen Wertungskriterien im einzelnen in die Wertung der Angebote eingeflossen sind (§ 97 Abs. 2 GWB).*)

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VPRRS 2003, 0140
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 18.12.2002 - 51-11/02

1. Ändert ein Bieter die Verdingungsunterlagen, so ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen.*)

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn auf das Angebot eines Bieters der Zuschlag nicht ohne Abänderungen erteilt werden kann, weil zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wegen unklarer Angaben zum Nachunternehmereinsatz kein annahmefähiges Angebot vorliegt (§ 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A zwingend auszuschließen, wenn es entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche geforderten wettbewerbserheblichen Erklärungen enthält.*)

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VPRRS 2003, 0139
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung der Angebotssumme

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2002 - 32-07/02

1. Auf ein rechnerisch ungeprüftes Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, da dies ein Verstoß gegen § 25 VOB/A wäre. Im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten ist festzustellen, welche Preisangebote abgegeben wurden und ob die Preise angemessen sind (§ 25 Nr. 3 VOB/A).*)

2. Ist ein Bieter der Auffassung, dass im Rahmen der Aufklärung über den Angebotsinhalt die Angebotssumme korrigiert werden müsse und führt er eine Preiskorrektur des Angebots um ca. 50 % durch, ist diese im Rahmen der Angebotsaufklärung so erhebliche Preisänderung nicht zulässig (§ 24 Nr. 3 VOB/A).*)

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VPRRS 2003, 0138
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgrundsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 09.08.2002 - 28-07/02

1. Eine Vergabestelle erfüllt für ihren Geschäftsbereich "Verkehrsbetriebe" die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers i. S. v. § 98 Nr. 2 GWB, wenn sie sich in diesem Bereich nicht mit Konkurrenten im Wettbewerb messen muss und hierbei eine "im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art erfüllt (im Anschluss an Beschluss VK Südbayern 28-08/01).*)

2. Ein Antragsteller muss die erneute Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht rügen, wenn nicht erkennbar geworden ist, welche Rolle diese Nachforderung im Rahmen des Wiedereinstiegs in die Wertung gespielt hat.*)

3. Der Auftraggeber hat entsprechend dem Transparenzgebot dafür zu sorgen, dass alle relevanten Entscheidungen im Vergabeverfahren durchschaubar und nachvollziehbar bleiben (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

4. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Antragsgegnerin im Verhandlungsverfahren dazu, allen Bietern die gleichen Informationen zukommen zu lassen (§ 97 Abs. 2 GWB).*)

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VPRRS 2003, 0137
DienstleistungenDienstleistungen
Begriff des öffentlichen Auftraggebers

VK Südbayern, Beschluss vom 13.08.2002 - 31-07/02

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Vergabestelle nicht öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB ist (hier: Aufgaben des Rettungsdienstes).

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VPRRS 2003, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis der Nachunternehmer zwingend erforderlich

VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2002 - 40-09/02

Wird in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und sind diese geforderten Angaben nicht oder nur teilweise gemacht, so ist dieses Angebot auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2002 - VK 24/02

1. Über die Schadensdarlegungslast soll verhindert werden, dass ein Antragsteller, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebotes und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein investitionshemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

2. Die Vergabekammer ist nicht berechtigt, von Amts wegen die Frage der richtigen Vergabeart zu überprüfen. Ein Tätigwerden der Kammer setzt stets einen zulässigen Nachprüfungsantrag voraus.

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VPRRS 2003, 0134
VergabeVergabe
Kosten der Vollstreckungsmaßnahme bei Erledigungserklärung

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2003 - VK 6/02

1. In § 128 Abs. 4 Satz 1 und 2 GWB ist für den Fall der Rücknahme oder anderweitigen Erledigung des Antrags eine Erstattung der notwendigen Aufwendungen der gegnerischen Partei nicht vorgesehen.

2. Nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB finden jedoch § 80 VwVfG und die entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder entsprechende Anwendung.

3. Nach § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP, der demnach im Vergabeverfahren entsprechende Anwendung findet, hat die Widerspruchsbehörde in den Fällen, in denen sich der Widerspruch auf andere Weise erledigt hat, über die Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden; der bisherige Sachstand ist zu berücksichtigen.

4. Gemäß § 128 Abs. 1 GWB werden für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Regelung bezieht sich nicht ausschließlich auf das eigentliche Nachprüfungsverfahren, sondern ihrem Wortlaut gemäß allgemein auf Amtshandlungen. Darunter fällt damit auch eine Vollstreckungsmaßnahme.

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VPRRS 2003, 0133
DienstleistungenDienstleistungen
Öffentlicher Auftrag

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2003 - VK 31/02

1. Nach der Definition in § 99 Abs. 1 GWB sind öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen.

2. Die Gewährung der gebotenen flächendeckenden Grundversorgung mit ambulanten Hilfen erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 LPflegeHG-RP durch Ambulanten-Hilfe-Zentren (AHZ). Die Voraussetzungen zur Übertragung eines AHZ - insbesondere in Bezug auf den Umfang des vorzuhaltenden Leistungsangebots, das weitestgehend in den Vorschriften der §§ 9 ff. LPflegeHG-RP normiert ist - ergeben sich aus der genannten gesetzlichen Grundlage und entziehen sich einer vergaberechtlichen Nachprüfung.

3. Hinsichtlich der Frage nach der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Nicht-Berücksichtigung bei der Übertragung eines AHZ sind die Beziehungen zwischen dem Bewerber und dem jeweiligen Aufgabenträger nach § 5 LPflegeHG-RP öffentlich-rechtlicher Natur.

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VPRRS 2003, 0131
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02

Im Verfahren vor der Vergabekammer entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Gegner ausdrücklich in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (siehe OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.5.2002 Verg 10/02; BayObLG Beschluss vom 22.11.2002 Verg 26/02; a.A. noch BayObLG Beschluss vom 28.11.2000 Verg 11/00 = NZBau 2001, 344).*)

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VPRRS 2003, 0130
VergabeVergabe
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

BayObLG, Beschluss vom 23.01.2003 - Verg 2/03

Die vorzeitige Gestattung des Zuschlags durch die Vergabekammer kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, in denen ein dringendes Interesse der Allgemeinheit an sofortiger Zuschlagserteilung besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.*)

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VPRRS 2003, 0129
VergabeVergabe
Reisemehrkosten des auswärtigen Anwalts

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 28/02

Reisemehrkosten eines auswärtigen Anwalts, der weder am Sitz oder im Bezirk der Vergabekammer noch am Wohnsitz bzw. Sitz seines Mandanten oder in dessen Nähe seine Kanzlei hat, sind nur bei Vorliegen besonderer, die Notwendigkeit der Beauftragung gerade dieses Anwalts rechtfertigender Gesichtspunkte erstattungsfähig.*)

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VPRRS 2003, 0128
VergabeVergabe
Muss Preisträger des Architektenwettbewerbs Auftrag erhalten?

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2003 - 320.VK-3194-42/02

1. Die VSt ist selbst dann nicht verpflichtet, den Planungsauftrag an den ersten Preisträger des Architektenwettbewerbs nach GRW zu erteilen, wenn das Preisgericht dem Auslober zusätzlich einstimmig empfohlen hat, diese Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen (§ 25 Abs. 9 VOF, § 5 Abs. 2 Buchst. c VOF).*)

2. Die Empfehlung des Preisgerichts, eine bestimmte Wettbewerbsarbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung zu wählen, ersetzt nicht die nach § 24 VOF vorgeschriebenen Auftragsverhandlungen.*)

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VPRRS 2003, 0127
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rüge

VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2003 - VK 8/02

1. Angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren gelten, bedeutet eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB, dass diese innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen muss und zwar auf dem schnellstmöglichen Weg.

2. Eine längere Rügefrist von bis zu 2 Woche (als Obergrenze) kann dem Antragsteller nur dann zugestanden werden, wenn die Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert und deshalb für die Rüge ein längerer Bearbeitungszeitraum erforderlich ist.

3. Liegt das Angebot des Antragsteller an letzter Stelle und hat insoweit keine Chance auf den Zuschlag, so fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein tatsächlicher Nachteil für den Antragsteller nicht gegeben ist.

4. Beabsichtigt die Vergabestelle neben dem Preis weitere Wertungskriterien zu berücksichtigen, sind diese bereits vor dem Eröffnungstermin nachvollziehbar zu bestimmen und zu dokumentieren.

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VPRRS 2003, 0125
VergabeVergabe
Grenzen des Verhandlungsspielraums im Verhandlungsverfahren

EuG, Urteil vom 28.11.2002 - Rs. T-40/01

1. Die Kommission hat dadurch, dass sie die Existenz von Unterlagen, die tatsächlich existierten, wiederholt geleugnet und die Herausgabe dieser Unterlagen unter Berufung auf deren Vertraulichkeit verweigert hat, einen schwerwiegenden Verfahrensfehler begangen.

2. Die Abgabe eines Angebots sowie der Antrag auf Verschiebung des Abgabetermins dürfen nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines Angebots nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Art. 6 Absatz 3 Buchstabe a der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG regelt, unter welchen Bedingungen die Einleitung eines Verhandlungsverfahrens zulässig ist, er betrifft jedoch nicht die Durchführung dieses Verfahrens.

4. Auch wenn der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens über einen Verhandlungsspielraum verfügt, so muss er gleichwohl dafür Sorge tragen, dass die Bedingungen der Verdingungsunterlagen, die er aus freien Stücken als zwingend eingestuft hat, eingehalten werden. Dies ergibt sich auch aus Art. 16 Absatz 1 Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG, wonach die öffentlichen Auftraggeber bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, von Bietern vorgelegte Änderungsvorschläge berücksichtigen können, wenn diese den vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.

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VPRRS 2003, 0124
DienstleistungenDienstleistungen
§ 17 Abs. 1 VOF hat keine bieterschützende Wirkung

OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002 - 6 Verg 7/01

1. § 117 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB verlangt für die Erklärung inwieweit die Entscheidung der Vergabekammer angefochten und eine abweichende Entscheidung beantragt wird, dass sich aus dem Beschwerdevorbringen das mit dem Rechtsmittel verfolgte Begehren irgendwie ergibt. Dazu genügt die Bezugnahme auf die vor der Vergabekammer gestellten Anträge. Ausreichend ist auch ein hilfsweise für den Fall der Zuschlagserteilung gestellter Antrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB (vgl. Senat BauR 2000, 396 m.w.N.).*)

2. Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB beginnt, wenn dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ein tatsächlicher und vermeintlicher Vergabefehler ergibt. Notwendig zum Beginn der Rügefrist ist außerdem eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000, Verg 9/00).*)

3. Hat die Vergabestelle ausdrücklich erklärt, den Zuschlag erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist nach § 13 S. 2 VgV erteilen zu wollen, ist der Antragsteller gehalten, seine vergaberechtlichen Rügen zunächst der Vergabestelle vorzutragen. Ein Ausnahmefall, in dem die Rügen unmittelbar bei der Vergabekammer erhoben werden können (vgl. OLG Rostock NZBau 2001, 286), liegt dann nicht vor.*)

4. Die Obliegenheit, nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB den Vergabeverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, besteht auch bei vermeintlichen Verletzungen des vergaberechtlichen Transparenzgebots.*)

5. Eine vergaberechtliche Rüge ist nach § 108 Abs. 2 GWB nur dann formal korrekt erhoben, wenn sie einen konkreten Vergaberechtsverstoßes benennt (vgl. OLG Brandenburg NZBau 2001, 226; Senat VergabeR 2001, 53). Außerdem muss sie mit einer Sachverhaltsdarstellung verbunden sein, aus der sich die konkrete Möglichkeit einer Rechtsverletzung zum Nachteil der Antragstellerin ergibt (vgl. OLG Koblenz NZBau 2000, 534, 536). Das gilt erst recht für erstmals im Beschwerdeverfahren eingebrachte Rügen (vgl. KG, Beschluss vom 25.07.2000.*)

6. Für die Rüge, die Vergabestelle habe die Leistung fehlerhaft nach VOF statt nach VOL/A ausgeschrieben, bedarf es zur Darlegung der Antragsbefugnis Vortrags dazu, dass gerade durch diese behauptete Vergaberechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Hierzu muss der Antragsteller ausführen, dass er bei richtiger VOL/A-Ausschreibung ein anderes, aussichtsreicheres Angebot vorgelegt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999, Verg 2/99).*)

7. § 17 Abs. 1 VOF hat ersichtlich keinen bieterschützenden Charakter.*)

8. § 5 S. 3 VgV befreit nach seinem Wortlaut die Sektorenauftraggeber lediglich von der Anwendung der VOF. Hinsichtlich der generellen Anwendbarkeit des 4. Kapitels des GWB bei Erreichen der entsprechenden Schwellenwerte trifft er keine Aussage.*)

9. Hat die Vergabestelle die Leistung von sich aus europaweit ausgeschrieben und als Nachprüfinstanz die „Vergabekammer XY" angegeben, ist sie hieran, was die Statthaftigkeit eines Vergabeprüfungsverfahrens angeht, gebunden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001, 6 Verg 6/01).*)

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VPRRS 2003, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Ende der Angebotsfrist bei Festsetzung auf einen Sonntag

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

Bei einem auf einen Sonntag festgesetzten Frist zur Abgabe der Angebote endet die Angebotsfrist mangels besonderen Vereinbarung gem. § 193 BGB am Montag um 24.00 Uhr. Entsprechendes ergibt sich aus Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1182/71 EG des Rats vom 03.06.1971.

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VPRRS 2003, 0122
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2001 - 6 Verg 3/01

Für einen beigeladenen beschwerdeführenden Bieter besteht im Hinblick auf die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 118 GWB eine Regelungslücke, die im Wege der Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift auszufüllen ist. Das führt nach Auffassung des Senats dazu, einem beigeladenen Bieter in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 2 GWB die Antragsbefugnis zuzubilligen, wenn er beschwerdebefugt ist und anderenfalls die Möglichkeit bestünde, dass die Vergabestelle durch Zuschlagserteilung vollende Tatsachen schafft.

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VPRRS 2003, 0121
VergabeVergabe
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2002 - 6 Verg 9/01

Die Kostenentscheidung der Vergabekammer ist isoliert mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist. Über die sofortige Beschwerde betreffend die Kostenentscheidung kann der Vergabesenat ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB die mündliche Verhandlung nur für die Entscheidung in der Hauptsache anordnen.

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VPRRS 2003, 0120
VergabeVergabe
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Jena, Beschluss vom 11.01.2002 - 6 Verg 10/01

Bei dem Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer handelt es sich nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung um einen selbständigen Verwaltungsakt, der mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist (vgl. Senat JurBüro 2001, 208; BayObLG, BauR 2001, 238; OLG Rostock, NZBau 2001, 464).

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VPRRS 2003, 0119
DienstleistungenDienstleistungen
Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit Vergabekammerbeschluss

OLG Jena, Beschluss vom 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

Die Unterschrift des ehrenamtlichen Beisitzes ist nicht Voraussetzung eines wirksamen Vergabekammerbeschlusses. Wegen der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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VPRRS 2003, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

Zur Frage, ob ein mit unvollständigen Preisangaben oder Erklärungen vorgelegtes Angebot in jedem Falle gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

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VPRRS 2003, 0117
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverständliche Leistungsbeschreibung und unverzügliche Rügepflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 1 Verg 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0116
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsverbot als wettbewerbsbeschränkende Abrede

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

Als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen im Sinn von § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f) VOL/A sind insbesondere auch kartellrechtswidrige Vereinbarungen, wie ein gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßendes Wettbewerbsverbot, erfasst. Diese Regelung des § 25 VOL/A verlangt einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung und dem konkreten Vergabeverfahren, beschränkt jedoch die Pflichten der Vergabestelle zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen keineswegs auf solche, die ausdrücklich aus konkretem Anlass der jeweiligen Vergabe unternommen werden.

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VPRRS 2003, 0115
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01

Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Kostenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB anfechtbar sind.

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VPRRS 2003, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 12/01

Die Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes über das gerichtliche Beschwerdeverfahren kennen das Institut einer Anschlussbeschwerde nicht.*)

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VPRRS 2003, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Aufhebung der Aufhebung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002

1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung ist unabhängig von der Rechtsprechung des EuGH immer zulässig in Missbrauchfällen. Diese sind anzunehmen, wenn der Ast schlüssig darlegt, dass der Auftraggeber auf jeden Fall den Auftrag weiterhin vergeben will,- ggf. muss - und dies offenbar an einen Bieter, den er aus dem laufenden Vergabeverfahren hat ausschliessen müssen.*)

2. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung als einer Vorstufe des Zuschlags muss auch im nationalen Recht zumindest immer dann möglich sein, wenn die Vergabeabsicht des Auftraggeber weiter besteht.*)

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