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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sonstiges Nachprüfungsverfahren

182 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2015

VPRRS 2015, 0100
Mit Beitrag
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens?

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14

1. Die Präqualifikation selbst ist zwar kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Dies ändert aber nichts daran, dass insbesondere die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann.

2. Bei der Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem ist die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist.

3. Ein Unternehmen kann sich auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens berufen, wenn die Prüfkriterien und -regeln Anforderungen an die wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens stellen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen dem Auftragnehmer nachweisen, dass es während der gesamten Gültigkeit des Prüfungssystems über diese Mittel verfügt.

4. Beruft sich ein Unternehmen auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens, muss es sich bei seiner Antragstellung auf einen bestimmten Partner für die Auftragserfüllung festlegen. Tauscht das Unternehmen nachträglich, das heißt während eines laufenden Prüfungssystems, das Partnerunternehmen aus, ist seine Präqualifikation erneut zu prüfen.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0526
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Für die Gebührenfestsetzung ist der Wert des Antragstellerangebots maßgeblich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

1. Sofern der Gebührenfestsetzung Gebührentabellen zugrunde gelegt werden, die sich am Bruttoauftragswert orientieren, ist der Wert des Angebots des Antragstellers des Nachprüfungsverfahrens maßgeblich, soweit es Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist.*)

2. Die Kontrolle der Gebührenfestsetzung der Vergabekammern beschränkt sich auf die Prüfung von Ermessensfehlern; das Gericht ist nicht berechtigt, im Fall des Vorliegens von Ermessensfehlern ihr Ermessen an die Stelle der Vergabekammer zu stellen.*)

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VPRRS 2014, 0488
DienstleistungenDienstleistungen
Bergbautreibende müssen Richtlinie 2004/17/EG und GWB-Vorschriften einhalten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.06.2014 - VK 11/14

1. Die Bergbautreibenden in der Bundesrepublik Deutschland haben als Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz die Verpflichtung, die Bestimmungen der Richtlinie 2004/17/EG und des GWB einzuhalten.

2. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten ist für einen Verkehrsverbund ohne umfassend ausgestattete Rechtsabteilung mit weitergehenderen Erfahrungen im Vergaberecht erforderlich.

3. Eine von den Beteiligten übereinstimmend erklärte Erledigung des Nachprüfungsverfahrens stellt auch dann keinen Fall des Unterliegens des öffentlichen Auftraggebers dar, wenn sie auf einer Abhilfe der erhobenen Rüge im laufenden Nachprüfungsverfahren beruht.

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VPRRS 2014, 0489
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Produktscharfe Ausschreibung verstößt gegen das Wettbewerbsgebot!

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.01.2008 - VK 42/07

1. Die Vorschriften der VgV und des GWB gelten auch für Auftraggeber nach § 11 VgV.*)

2. Eine produktscharfe Ausschreibung verstößt auch bei Auftraggebern nach § 11 VgV gegen das Wettbewerbsgebot.*)

3. Im weiteren Verfahren ist der Auftraggeber nach § 11 VgV nicht gehindert, ein Angebot als sachlich ungeeignet auszuschließen und nur noch mit einem Bieter weiter zu verhandeln.*)

4. Ein Antrag nach § 115 Abs. 1 GWB ist bei einer Verzögerung im Rahmen einer mehrjährigen Planung auch dann nicht begründet, wenn daraus Gefahren für Arbeitsplätze resultieren können.*)

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VPRRS 2014, 0477
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Genehmigung und Konzession sind eine Einheit: Folgen für den Rechtsschutz?

VG Halle, Beschluss vom 02.07.2014 - 1 B 200/14

1. In Sachsen-Anhalt erteilen die Rettungsdienstträger die Genehmigungen zur Leistungserbringung im bodengebundenen Rettungsdienst als Konzessionen an andere Leistungserbringer durch Verwaltungsakt. Die Genehmigung wird als Konzession, also als Einheit vergeben. Der Verwaltungsakt in Form der Genehmigung ist die Konzession.

2. Nach der Systematik der VwGO ist gegen belastende Verwaltungsakte allein nachträglicher Rechtsschutz vorgesehen und demzufolge ein Vorrang des Vorgehens nach den §§ 80, 80a VwGO. Soweit es um vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich der vorläufigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts geht, richtet sich das Verfahren mithin ausschließlich nach diesen Vorschriften.

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VPRRS 2014, 0408
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Antragsbefugnis fehlt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2003 - VK 2-62/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0365
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostenfestsetzung beim OLG umfasst auch Kosten vor der Vergabekammer!

KG, Beschluss vom 14.10.2013 - Verg 1/13

1. Auch seit der Neuregelung des § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB können im Kostenfestsetzungsverfahren der Vergabesenate der Oberlandesgerichte auch diejenigen Kosten festgesetzt werden, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.*)

2. Im Vergabenachprüfungsverfahren im Bezirk des Kammergerichts werden anwaltliche Geschäftsgebühren nach Nr. 2301 RVG-VV regelmäßig mit einer Höhe von 1,0 festgesetzt.*)

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VPRRS 2014, 0352
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Projektsteuerungsvertrag gekündigt: Vergabe im Verhandlungsverfahren zulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

1. Wird ein Projektsteuerungsvertrag vorzeitig gekündigt, bleiben die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen bei der Schätzung des Auftragswerts der verbleibenden Projektsteuerungsleistungen unberücksichtigt.

2. Die Werte von Teilaufträgen müssen zur Ermittlung des Auftragswerts zusammengerechnet werden, wenn und soweit sich die Teilaufträge auf dieselbe freiberufliche Leistung beziehen und trotz ihrer Aufteilung als eine einheitliche vorgesehene Leistung, das heißt als einheitlicher Beschaffungsgegenstand zu bewerten sind (hier bejaht).

3. Werden auf der Baustelle des Auftraggebers seit eineinhalb Jahren parallel zum vollständig aufrechterhaltenen Betrieb (hier: eines Krankenhauses der Maximalversorgung) komplexe Bauarbeiten durchgeführt, ist es nach Kündigung des Projektsteuerungsvertrags zulässig, die erforderlichen Koordinationsleistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb zu vergeben.

4. Der Schadenersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen einen Bieter nach § 125 Abs. 1 GWB ist seiner Natur nach ein deliktischer Anspruch und muss in einem separaten Prozess geltend gemacht werden; hierfür ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Es ist deshalb nicht statthaft, den Anspruch im Nachprüfungsverfahren in Form eines Feststellungsantrags geltend zu machen.




VPRRS 2014, 0348
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist Handlung in einem Vergabeverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 8/14

1. Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde ist zurückzuweisen, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen. Sie ist aber erforderlich, wenn die Beschwerde nur möglicherweise erfolgreich ist.

2. In einem Vergabenachprüfungsverfahren können Antragsteller (nur) Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber geltend gemacht werden, die auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind. Dagegen ist dem Antragsteller verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.

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VPRRS 2014, 0347
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Meisterbetrieb des Maurerhandwerks darf auch Gerüstbauarbeiten ausführen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 12/14

1. Ein in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragener Meisterbetrieb des Maurer- und Betonbauerhandwerks darf auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Zwischen Maurer- und Gerüstbauarbeiten ergibt sich ein technischer und fachlicher Zusammenhang daraus, dass Maurerarbeiten regelmäßig der Verwendung von Gerüsten bedürfen.

2. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und nach dem Sinn der Vorschrift sogar das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.

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VPRRS 2014, 0342
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 4/13

1. Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (weder Gerichtsort noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozeßbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig.

2. Auf die vor dem OLG entstandene Verfahrengebühr (Nr. 3200 VV RVG) müssen sich die Parteien eines Vergabeverfahrens die Hälfte der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) anrechnen lassen.

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VPRRS 2014, 0346
DienstleistungenDienstleistungen
Informationspflichtverletzung allein reicht nicht für Nachprüfungsantrag!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2014 - 2 VK LSA 17/13

Allein der Verstoß gegen § 101a GWB begründet für sich genommen noch kein berechtigtes Interesse des Bieters an der Feststellung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages i.S. des § 101b Abs. 1 Nr.1 GWB. Vielmehr bedarf es darüber hinaus einer Rechtsverletzung der Antragstellerin durch die Nichtbeachtung von weiteren Bestimmungen des Vergaberechtes.*)

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VPRRS 2014, 0298
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Keine Sachverhaltsberichtigung im Vergabenachprüfungsverfahren!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.02.2014 - 2 VK 15/13

Ein Antrag auf Berichtigung des Sachverhalts ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, weil aufgrund der für das Nachprüfungsverfahren geltenden Sondervorschriften kein Fall denkbar ist, in dem der im Hauptsachebeschluss enthaltene "Tatbestand" für weitere Rechtsweginstanzen bindend zugrunde zu legen wäre.

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VPRRS 2014, 0303
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 41/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0508
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Berichtigungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.06.2006 - 1 Verg 1/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1440
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung europarechtswirdrig?

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.09.2013 - VK 18/13

1. Eine Vergabekammer ist ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV und deshalb auch zuständig für die Vorlage zum EuGH.

2. Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:

"Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,

(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und

(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn

(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und

(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?"

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VPRRS 2013, 1322
DienstleistungenDienstleistungen
Antrag zur vorherigen Gestattung des Zuschlags

VK Sachsen, Beschluss vom 14.06.2001 - 1/SVK/48-01g

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1028
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2000 - VK-2/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1027
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2000 - VK-2/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1021
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2000 - VK-2/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1018
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2000 - VK-2/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1828
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Geschäftsgebühr auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013 - Verg 103/11

Die vom BGH in seinen Beschlüssen vom 18.08.2009 - VIII ZB 17/09 (IBR 2010, 1311 - nur online) und vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 ( NJW-RR 2010, 359) vertretene Rechtsauffassung, wonach bei der Kostenfestsetzung im Zivilprozess eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwischen der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr entstanden ist, weil eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, ist auf die Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren nicht übertragbar.

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VPRRS 2013, 0599
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

LG Köln, Beschluss vom 22.03.2013 - 17 O 74/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0319
ProzessualesProzessuales
Verjährungshemmung: Zeit der Hemmung wird nicht draufgerechnet!

BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - VI ZA 2/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0237
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Verfahrensrecht - Erfolglose Rüge eines Gehörsverstoßes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2011 - 15 E 217/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0187
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Zuständigkeit der Vergabekammer für Kostenfestsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2004 - Verg 66/04

Die Vergabekammer bleibt für die Festsetzung der in ihrer Instanz entstandenen Aufwendungen auch dann zuständig bleibt, wenn mit der Beschwerde nicht die Hauptsache, das heißt die Entscheidung der Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag, sondern isoliert eine Nebenentscheidung angegriffen wird.

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VPRRS 2013, 0185
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Übereinstimmende Erledigterklärung: Erstattung von Aufwendungen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - Verg 41/12

Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden.

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VPRRS 2013, 0180
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Fahrtkosten eines juristischen Mitarbeiters erstattungsfähig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2006 - Verg 89/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0160
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Frist versäumt: Wiedereinsetzungsantrag (hier) erfolglos

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2009 - Verg 23/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0157
DienstleistungenDienstleistungen
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2010 - Verg 46/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0150
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Erfolglose Streitwertbeschwerde

OLG München, Beschluss vom 04.09.2007 - Verg 8/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0148
DienstleistungenDienstleistungen
Erfolgreicher Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2007 - Verg 19/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0145
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Keine Gebührenerhöhung bei arbeitsteiliger AG-Gemeinschaft!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2008 - Verg 33/07

Bietergemeinschaften nehmen am Vergabeverfahren wie ein einziger Bieter teil. Eine Erhöhungsgebühr fällt deshalb nicht an. Entsprechendes gilt auch für mehrere Auftraggeber, die ihren jeweiligen Beschaffungsbedarf bündeln, um einen günstigeren Preis zu erzielen, und sich für die Dauer des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggeber- bzw. Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen.

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VPRRS 2013, 0141
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Akteneinsicht gewährt: Sofortige Beschwerde möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2008 - Verg 12/08

1. Der Beschluss der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht ist von dem dadurch beschwerten Verfahrensbeteiligten mit der Beschwerde anfechtbar.

2. Es ist Sache der Nachprüfungsstelle zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Zu diesem Zweck sind Nachprüfungsstelle die betreffenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

3. Macht ein Verfahrensbeteiligter geltend, eine Unterlage enthalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, hat er dies gegenüber der Nachprüfungsstelle näher zu begründen.

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VPRRS 2013, 0140
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Eilantrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung unzulässsig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 - Verg 15/08

Einem Eilantrag gerichtet auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde mangelt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Zuschlagsverbot aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer kraft Gesetzes entweder bis zur Beschwerdeentscheidung oder bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts, mindestens aber bis zu einer erneuten Angebotswertung ohnehin andauert.

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VPRRS 2013, 0139
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Beschwerde statthaft?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 24/08

Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

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VPRRS 2013, 0081
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Gegenstandswert einer Verfassungsbeschwerde

BVerfG, Beschluss vom 11.08.2010 - 1 BvR 1670/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0055
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Einstweilige Verfügung in Vergabeverfahren: Streitwert?

LG Neuruppin, Beschluss vom 26.04.2011 - 3 O 102/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0017
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Keine Gebührenbefreiung für kommunale Eigenbetriebe!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2012 - Verg W 6/12

1. Über die Frage des Eingreifens einer Gebührenbefreiung ist im Rahmen der Kostenentscheidung der Vergabekammer nach § 128 GWB zu befinden. Einer etwaigen gebührenrechtlichen Privilegierung ist nicht erst bei der Kosteneinziehung Rechnung zu tragen.*)

2. Die Gebührenbefreiung greift nicht in jedem Fall zugunsten einer am Vergabenachprüfungsverfahren als Auftraggeberin beteiligten Gemeinde ein, sondern nur dann, wenn die Amtshandlungen der Vergabekammer nicht ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde betreffen. Ein vom Auftrag betroffener kommunaler Eigenbetrieb, der nach seiner Betriebssatzung neben angemessenen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften soll, ist wirtschaftlich tätig.*)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0416
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer ‚In-house‘-Vergabe

EuGH, Urteil vom 29.11.2012 - Rs. C-182/11

In einem Fall, in dem mehrere öffentliche Stellen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber gemeinsam eine Einrichtung zur Erfüllung ihrer Gemeinwohlaufgabe errichten oder eine öffentliche Stelle einer solchen Einrichtung beitritt, ist die durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgestellte Voraussetzung für die Befreiung dieser Stellen von ihrer Verpflichtung, ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Vorschriften des Unionsrechts durchzuführen, nämlich dass diese Stellen über die Einrichtung gemeinsam eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, erfüllt, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen der Einrichtung beteiligt ist.*)

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VPRRS 2012, 0372
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann verjährt Schadensersatz wegen Ablehnung eines Angebots?

EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - Rs. C-469/11

1. Nach Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs verjähren die aus außervertraglicher Haftung der Union hergeleiteten Ansprüche in fünf Jahren nach Eintritt des Ereignisses, das ihnen zu Grunde liegt. Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind und sich insbesondere der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat.

2. Die Voraussetzungen, von denen die Schadensersatzpflicht gemäß Art. 340 Abs. 2 AEUV abhängt, und damit die für solche Schadensersatzklagen geltenden Verjährungsvorschriften dürfen nicht auf anderen als strikt objektiven Kriterien beruhen.

3. Bei Rechtsstreitigkeiten wegen individueller Entscheidungen beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, wenn die Folgen der Entscheidung gegenüber den Personen, an die sie gerichtet ist, eingetreten sind.

4. Die in Art. 46 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs vorgesehene Verjährungsfrist stellt keine Verfahrensfrist dar.

5. Die Einhaltung der Verjährungsfrist kann vom Unionsrichter nicht von Amts wegen geprüft werden, sondern muss von der betroffenen Partei geltend gemacht werden.

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VPRRS 2012, 0371
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren vor Vergabekammer: Kostenrechtlich ein Vorverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012 - Verg 1/11

1. Der Kostengläubiger kann für das gesamte Nachprüfungsverfahren (Verfahren vor der Vergabekammer sowie Beschwerdeverfahren) nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren (einschließlich der Anrechnung) festgesetzt erhalten.

2. Nach § 162 Abs. 2 VwGO gehören die Kosten des Vorverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits. Diese Vorschrift ist analog auf das Verfahren vor der Vergabekammer anzuwenden, da dieses kostenrechtlich als Vorverfahren ausgestaltet ist.

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VPRRS 2012, 0323
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2012 - 1 Verg 1/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0322
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.08.2012 - 1 Verg 3/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte!

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.04.2012 - 2 O 77/12

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung scheitert nicht grundsätzlich an dem Nichterreichen der maßgeblichen Schwellenwerte nach § 100 Abs. 1 GWB.

2. In einem Vergabeverfahren nach VOB/A kann sich ein Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren auch bei einer Verletzung des § 16 Abs. 6 VOB/A ergeben.

3. Bei der Streitwertfestsetzung kommt eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG in Betracht.

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VPRRS 2012, 0053
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Geschäftsführer eines Bieters war Beisitzer: Vergabekammer befangen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.07.2011 - 2 VK LSA 30/10

Zu der Frage, ob die Vergabekammer befangen ist, wenn auf Seiten des Antragstellers und des Antragsgegners jeweils ein ehrenamtlicher Beisitzer selbst zu den Verfahrensbeteiligten gehört.

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VPRRS 2012, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen fehlenden Rating-Nachweises

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2009 - VK 32/08

Das Angebot eines Bieters ist auszuschließen, wenn es an dem erforderlichen Nachweis eines Ratings einer unabhängigen Rating-Agentur fehlt, obwohl dieser Nachweis unmissverständlich und unzweifelhaft bei Vorlage des Angebotes gefordert wurde.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0344
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für VOB-Bauprozess

LG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2011 - 10 O 9/11

Auf einen eingetragenen Verein, der die angewandte Forschung fördern soll und überwiegend von Bund und Ländern finanziert wird, ist die Gerichtsstandsvereinbarung des § 18 Abs. 1 VOB/B anwendbar.

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VPRRS 2011, 0290
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!

KG, Beschluss vom 20.04.2011 - Verg 2/11

1. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat nicht nur zur Rechtsfolge, dass der Vergabenachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mit ihm ein dem § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unterfallender Vergaberechtsverstoß geltend gemacht wird, sondern auch, dass der hinter dem angeblichen Vergaberechtsverstoß stehende Sachvortrag des Antragstellers präkludiert ist, soweit der Sachvortrag im Rahmen eines anderen Verstoßes in demselben Verfahren relevant wird.*)

2a. Der nach § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 1 VOL/A 2009 erforderliche Ausschluss kann nicht nur im Rahmen der formalen Prüfung gem. § 19 EG Abs. 2 bis 4 VOL/A 2009 erfolgen, sondern auch im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 19 EG Abs. 4 VOL/A 2009 oder der Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009.*)

2b. Die Feststellung des Vergabesenates im Vergabenachprüfungsverfahren, dass das Angebot eines bestimmten Bieters im vorangegangenen (offenen) Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen, steht einem tatsächlich erfolgten Ausschluss jedenfalls für die Zwecke des § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A 2009 gleich.*)

3a. Die Frage, ob die Änderung grundlegend ist, ist einzelfallbezogen anhand einer wertenden Betrachtung vorzunehmen. Dabei kommt der Einhaltung des Transparenzgebotes und des Gleichbehandlungsgebotes entscheidende Bedeutung zu; der Antwort auf die Frage, ob die Änderung den Kreis der Bewerber ändert, kommt indizielle Bedeutung zu. Innerhalb des so beschriebenen Rahmens ist danach zu urteilen, ob die Veränderung den Kern des Auftrages betrifft oder seine Details.*)

3b. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Transparenzgebot, wenn sie nicht auf einer von außen nicht weiter nachvollziehbaren Motivation der Vergabestelle beruht, sondern die Konsequenz aus der Vergabenachprüfungsentscheidung des Vergabesenats in Bezug auf das vorangegangene (offene) Verfahren ist.*)

3c. Die Änderung entspricht u.a. dann dem Gleichheitsgebot, wenn sie eine Vergabebedingung aufhebt, die sämtliche Bewerber des vorangegangenen (offenen) Verfahrens belastet hat und insbesondere auch zu einem Mangel des Angebotes der Antragstellerin geführt hat.*)

3d. Die Änderung betrifft u.a. dann nicht den Kern des Auftrages, wenn sie nur die Bedingungen des Vergabeverfahrens, nicht aber des Auftrages selbst betrifft und keinen inhaltlichen Bezug zum Gegenstand des Auftrages hat, sondern dem Antragsgegner nur als Grundlage zur Vorbereitung und Kalkulation eines anderweit zu vergebenden Auftrages diesen soll.*)

4a. Ein "formgerechtes" Angebot im Sinne des § 3 EG Abs. 3 Buchst. a Halbs. 2 a.E. VOL/A 2009 liegt u.a. dann nicht vor, wenn der Bieter Änderungen an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 vorgenommen hat.*)

4b. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen im Sinne des § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009 nimmt ein Bieter dann vor, wenn das Angebot des Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält.*)

4c. Ein Unternehmer, der im vorangegangenen (offenen) Verfahren ein nicht formgerechtes Angebot abgegeben hat, ist gleichwohl in das darauffolgende Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn diejenige Anforderung in den Vergabebedingungen des vorangegangenen (offenen) Verfahrens, die das Angebot als nicht formgerecht erscheinen ließ, im Verhandlungsverfahren nicht mehr fortbesteht.*)

5. In Fällen, in denen auf ein gescheitertes offenes Verfahren ein Verhandlungsverfahren folgt, ohne dass die ursprünglichen Vergabebedingungen grundlegend geändert werden, entspricht der Wert des Vergabenachprüfungsverfahrens in Bezug auf dieses Verhandlungsverfahren im Regelfall demjenigen in Bezug auf das offene Verfahren.*)

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VPRRS 2011, 0284
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Auslagenerstattung gem. § 128 IV 3 GWB: Billigkeit Tatbestandsmerkmal?

KG, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 5/11

1. Hat die Vergabekammer - trotz Antrags - nicht über die Erstattung von Auslagen nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB sowie über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten entschieden, ist eine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde unstatthaft; § 116 Abs. 2 GWB findet keine analoge Anwendung; ebensowenig § 75 VwGO.*)

2. Der Streitwert einer solchen sofortigen Beschwerde richtet sich nach der Höhe der Auslagen, deren Erstattung der Beschwerdeführer zu erhalten versucht.*)

3. Die Vergabekammer hat von Amts wegen über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten durch einen Beigeladenen zu entscheiden. Ergeht die Entscheidung ausnahmsweise nicht zusammen mit der Hauptsacheentscheidung kann sie nachgeholt werden.*)

4. a) Zur Frage, ob die Billigkeit der Erstattung, von Auslagen der Beigeladenen eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist; der Senat neigt dazu, die Frage zu verneinen (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10).*)

b) Zur Frage, ob die Vergabekammer zwingend über die Frage der Erstattung von Auslagen der Beigeladenen entscheiden muss.*)

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