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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rügeobliegenheit

419 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0987
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rüge ist gegenüber der VSt, nicht gegenüber der VK auszusprechen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01

1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)

2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

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VPRRS 2013, 0984
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rüge ist gegenüber der VSt, nicht gegenüber der VK auszusprechen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01

1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)

2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)

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VPRRS 2013, 0972
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge nach 18 Tagen nicht mehr "unverzüglich"!

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01

Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.

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VPRRS 2013, 0954
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.04.2000 - VK 2-6/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0948
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die vergaberechtliche Rügepflicht

VK Bund, Beschluss vom 21.10.1999 - VK 2-26/99

1. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens seitens des Staatlichen Bauamts eines Bundeslandes ändert nichts an der Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes, wenn das Bauamt im Wege der Organleihe tätig geworden ist.

2. Teilt ein Bieter auf die von der Vergabestelle erbetene erstmalige nähere Entscheidungsbegründung hin dieser nicht mit, ob er seine Kritik an der Entscheidung aufrechterhält und nimmt er der Vergabestelle damit Anlass und Möglichkeit, auf die Vorwürfe weitergehend zu reagieren, verletzt er seine Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 GWB.

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VPRRS 2013, 0940
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Feststellungsverfahren nach verspäteter Rüge

VK Bund, Beschluss vom 04.08.1999 - VK 2-16/99

1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsverfahrens nach Erledigung eine Nachprüfungsverfahrens gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist Voraussetzung, dass das Nachprüfungsverfahren seinerseits zulässig war.

2. Zum Erfordernis der unverzüglichen Rüge eines vom Anbieter erkannten Verstoßes gegen Vergabevorschriften.

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VPRRS 2013, 0922
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Änderung von Vertragsterminen: Verstoß gegen Nachverhandlungsverbot!

VK Hessen, Beschluss vom 23.05.2013 - 69d-VK-5/2013

1. Zur positiven Kenntnis im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund von Bieterinformationen gemäß § 101a GWB.*)

2. Ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot des § 15 Abs. 3 VOB/A liegt vor, wenn beim einmal abgegeben Angebot festgelegte Zeitbestimmungen als Leistungsinhalte geändert wurden. Dies gilt auch, wenn einzelne Preispositionen geändert oder nachträglich ergänzt wurden.*)

3. Eine Ausnahme von vom Nachverhandlungsverbot ist nur dann gegeben, wenn Nachverhandlungen aufgrund des Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren. Die ausnahmsweise Zulassung von Nachverhandlung ist restriktiv auszulegen, da sie daher nur dazu dienen, ein für sich genommen bereits zuschlagfähiges Angebot präzisierend zu ergänzen und zu optimieren.*)

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VPRRS 2013, 0921
Mit Beitrag
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Änderung von Vertragsterminen: Verstoß gegen Nachverhandlungsverbot!

VK Hessen, Beschluss vom 23.05.2013 - 69d-VK-05/2013

1. Zur positiven Kenntnis im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund von Bieterinformationen gemäß § 101a GWB.*)

2. Ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot des § 15 Abs. 3 VOB/A liegt vor, wenn beim einmal abgegeben Angebot festgelegte Zeitbestimmungen als Leistungsinhalte geändert wurden. Dies gilt auch, wenn einzelne Preispositionen geändert oder nachträglich ergänzt wurden.*)

3. Eine Ausnahme von vom Nachverhandlungsverbot ist nur dann gegeben, wenn Nachverhandlungen aufgrund des Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren. Die ausnahmsweise Zulassung von Nachverhandlung ist restriktiv auszulegen, da sie daher nur dazu dienen, ein für sich genommen bereits zuschlagfähiges Angebot präzisierend zu ergänzen und zu optimieren.*)

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VPRRS 2013, 0913
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Verhandlungsverfahren: Fehlende Preise führen zum Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 10.12.2012 - 69d-VK-44/2012

1. Fehlen im Verhandlungsverfahren geforderte Preisangaben, ist das Angebot auch dann auszuschließen, wenn der Leistungsgegenstand noch nicht schlussverhandelt ist.

2. Rechnet die Vergabestelle mit einem Bürgerbegehren und unterstellt der Bieter in seinem Angebot, dass es zu keinem Bürgerbegehren kommt, weicht das Angebot von den Vergabeunterlagen ab und ist von der Wertung auszuschließen.

3. Eine Rüge muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Dabei ist dem Antragsteller vor Erhebung einer Rüge eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen. Eine Rügefrist von fünf Tagen kann im Einzelfall (gerade noch) als unverzüglich angesehen werden.

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VPRRS 2013, 0902
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 01.07.2002 - VK 1-33/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0897
DienstleistungenDienstleistungen
Rügeobliegenheit verletzt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2002 - VK 1-17/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0885
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge im verschlossenen Angebotsumschlag ist verfristet!

VK Hessen, Beschluss vom 25.06.2013 - 69d-VK-13/2013

1. Bei aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen ist die Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nur dann erfüllt, wenn der Bieter seine Rüge dem Auftraggeber getrennt von seinem Angebot bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zur Kenntnis bringt. Andernfalls ist eine Rüge, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot in demselben verschlossenen Briefumschlag vorgelegt wird, verfristet.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB.*)

3. Erkenntnisse, die sich aus Anlass der Prüfung behaupteter Rechtsverstöße aufdrängen, dürfen bei der Entscheidung der Vergabekammer nicht unberücksichtigt bleiben, wenn den Beteiligten dazu vorher rechtliches Gehör gewährt worden ist.*)

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VPRRS 2013, 0882
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachkunde durch Leistungsfähigkeit ersetzt: Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 2-11/06

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es aber auch darauf an, ob der Bieter schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die bei einem unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.

2. Die Vergabestelle ist nicht befugt, Eignungskriterien zweimal zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu Grunde zu legen. Ein sog. Mehr an Eignung darf sie nicht berücksichtigen.

3. Wird das Kriterium der Fachkunde durch ein Kriterium der Leistungsfähigkeit ersetzt, ist dies schon deshalb unzulässig, weil alle (auch potenzielle) Bieter aufgrund der Vergabebekanntmachung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages von anderen Wertungskriterien ausgehen mussten, als die Bieter, die letztendlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

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VPRRS 2013, 0868
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0867
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0828
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sicherheit geht vor!

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2003 - VK 2-78/03

1. Der Vergabestelle verbleibt bei allen die Sicherheit der Baumaßnahmen insbesondere im Kanalbau betreffenden Fragen auch nach Klärung der technischen Aspekte, die mit einzelnen Lösungsvorschlägen verbunden sind, grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den sie mit ihren Wertungen ausfüllen kann. Die Vergabestelle kann sich daher ohne Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften unter mehreren möglichen Lösungen, die alle technisch durchführbar und innerhalb einer bestimmten Bandbreite sicher sind, entweder für die eher konservative, dafür aber bewährte Lösung oder für die eher fortschrittliche, dafür aber aus Sicht der Vergabestelle mit gewissen Risiken behaftete Lösung entscheiden.

2. Die für die Unverzüglichkeit der Rüge angesehene Zeitspanne von zwei Wochen ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten. In allen übrigen Fällen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und deren Bewertung an.

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VPRRS 2013, 0779
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an ordnungsgemäße Rüge (hier verneint)

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2008 - Verg W 17/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0773
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberechtsvorstoß erkannt: Bieter muss immer rügen!

VK Bund, Beschluss vom 07.01.2004 - VK 1-137/03

1. Für das Erkennen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist jedoch nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem dem Bieter klar wird, dass seine Bemühungen um Abgabe eines Angebots endgültig gescheitert sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB stellt auf das Erkennen des Vergaberechtsverstoßes ab, nicht auf das Erkennen des Schadens.

2. Auch wenn der Bieter trotz des erkannten Vergaberechtsverstoßes zunächst versucht, mit den vorgegebenen Bedingungen zurechtzukommen und – sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder allein – ein Angebot abzugeben, ist er nicht daran gehindert, zeitgleich dem Auftraggeber seine Beanstandungen vorzutragen. Der Bieter ist vielmehr trotz der Bemühungen zur Angebotserstellung gehalten, zur Wahrung seiner Rechte zu rügen, da der von ihm als solcher wahrgenommene Verstoß nicht davon abhängt, ob er ein Angebot abgeben kann oder nicht.

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VPRRS 2013, 0755
BestandssanierungBestandssanierung
Rüge verspätet: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2006 - VK 1-34/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0750
DienstleistungenDienstleistungen
Betriebl. Altersversorgung (Entgeltumwandlg.): Dienstleistungsauftrag?

VK Bund, Beschluss vom 20.11.2009 - VK 3-202/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0747
DienstleistungenDienstleistungen
Rügen sind bedingungsfeindlich!

LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 1 KR 337/09 ER

1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.*)

2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.*)

3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.*)

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VPRRS 2013, 0738
DienstleistungenDienstleistungen
Wie muss eine Rüge formuliert sein?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.10.2011 - 1/SVK/036-11

Eine Rüge muss so abgefasst sein, dass ein verständiger Antragsgegner sie verstehen kann. Die Rüge muss dabei den Sachverhalt darstellen und es muss deutlich werden, aus welchem Grund dieser als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik o.ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird.*)

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VPRRS 2013, 0725
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktgleichwertigkeit nicht nachgewiesen: Ausschluss zwingend!

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.02.2013 - VK 1/13

1. Bei der Auslegung einer Rüge ist zu berücksichtigen, ob ein Bieter anwaltlich vertreten ist. Es ist darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will.*)

2. Wird der Nachweis der Produktgleichwertigkeit auch auf Nachforderung nicht erbracht, ist das Angebot auszuschließen.*)

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VPRRS 2013, 0709
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rügefrist maximal zwei Wochen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2001 - Verg 19/01

Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Im allgemeinen ist dem Antragsteller zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

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VPRRS 2013, 0619
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2013 - Verg W 3/13

1. Das Vergaberecht ist vom Grundsatz der größtmöglichen Beschleunigung geprägt, denn durch die Möglichkeit der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens soll der Auftraggeber nicht daran gehindert werden, innerhalb angemessener Zeit Aufträge zu erteilen. Das Gesetz ordnet deshalb in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB an, dass erkannte und erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht zügig zu rügen sind, andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Der Anwendung der Rügevorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH, dass nationale Rechtsvorschriften, welche die Dauer von Fristen für den Zugang eines Bieters zum Vergabenachprüfungsverfahren in das freie Ermessen des zuständigen Richters stellen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. IBR 2010, 159, und Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-456/08, ibr-online), nicht entgegen.

3. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen (einschließlich der Leistungsbeschreibung) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.

4. Ein Unterrichtungsschreiben, mit dem der Auftraggeber den Bietern vor Ablauf der Angebotsfrist ergänzende Informationen durch Mitteilung seiner Antworten auf Bieterfragen erteilt hat, gehört zu den Vergabeunterlagen.

5. Nach Ablauf von mehr als einer Woche ist eine Rüge im Regelfall nicht mehr unverzüglich, in einfach gelagerten Fällen sind drei Tage zu Grunde zu legen. Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten.

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VPRRS 2013, 0617
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - VK 42/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0557
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

1. Lässt sich ein Bieter - durch Abgabe eines Angebots - auf ein Verfahren ein, obwohl für ihn als kompetentes Fachunternehmen bereits nach Durchsicht der Vergabeunterlagen erkennbar gewesen sein müsste, dass hier möglicherweise Vergabeverstöße vorliegen, ist er mit seiner Rüge präkludiert, wenn diese erst auf die Mitteilung hin, dass ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten soll, erfolgt.*)

2. Eine positive Kenntnis ist bei objektiv eindeutigen Verstößen etwa aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung sehr viel eher anzunehmen, als bei nicht eindeutig geklärten Rechtsfragen. Für die Kenntnis des konkreten von einem Bieter geltend zu machenden Vergaberechtsverstoßes bedarf es für ein fachkundiges Unternehmen in der Regel nicht der vorherigen Konsultation eines Rechtsanwalts. Den Maßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes bilden die individuellen Verhältnisse des Antragstellers - subjektiver Maßstab.*)

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VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 1811
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausgeschlossener Bieter kann keine Rechtsverstöße geltend machen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH

Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

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VPRRS 2013, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0432
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag: Bieter muss erhebliche Kalkulationsrisiken tragen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2013 - Verg 44/12

1. Ist der Auftragsgegenstand ein Rahmenvertrag, gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Der in Aussicht genommene Vertragsumfang ist lediglich so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben; er braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.

2. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

3. Das frühere grundsätzliche Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr. Die Ausschreibungsbedingungen können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

4. An den Inhalt einer Rüge sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen, erst recht nicht, wenn sie von Wirtschaftsteilnehmern ausgesprochen werden, die über keine juristische Ausbildung (und/oder über keinen vergaberechtlichen Sachverstand) verfügen.




VPRRS 2013, 0420
DienstleistungenDienstleistungen
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0415
GesundheitGesundheit
Zur fachlichen Unabhängigkeit i.S.v. § 137a Abs. 1 S. 1 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2009 - L 21 KR 52/09 SFB

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller zum einen von den tatsächlichen Umständen, auf die er den Vorwurf einer Vergaberechtsverletzung stützt, volle Kenntnis hatte. Zum anderen ist die zumindest laienhafte rechtliche Wertung notwendig, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Eine Obliegenheit, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht indes nicht.

2. Der Begriff der fachlichen Unabhängigkeit in § 137a Abs. 1 Satz 1 SGB V stellt, wie z.B. die Begriffe der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Inhalt einer näheren begrifflichen Bestimmung bedarf.

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VPRRS 2013, 0306
DienstleistungenDienstleistungen
Nicht rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2004 - VK 1-1/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0245
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Rügeobliegenheit: Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2010 - VK 28/10

Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. „Erkennbar“ ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein.

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VPRRS 2013, 0242
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kenntnis vom Angebot des Mitbewerbers: Auschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12

1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.

2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.

3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind

4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.

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VPRRS 2013, 0239
ArzneimittelArzneimittel
Missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 3-80/11

1. Öffentliche Aufträge sind synallagmatische Verträge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Dritten. Ein Rabattvertrag ist kein Austauschvertrag, wenn er keine Lieferverpflichtung enthält, sondern lediglich die Bedingungen für spätere Einzelverträge geregelt werden. , insbesondere der Rabatt als wesentliche Determinante für den Preis. Dessen ungeachtet wird der Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung den Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG und damit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstellt, ohne selbst öffentlicher Auftrag zu sein.

2. Konzernverbundene Unternehmen können für denselben Auftrag eigene Angebote abgeben, vorausgesetzt, sie können darlegen und beweisen, Vorkehrungen getroffen haben, welche die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung gewährleisten. Ist es somit vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass verbundene Unternehmen jeweils eigene Angebote abgeben, muss ihnen - als Kehrseite - auch die Möglichkeit offen stehen, eigenständig Nachprüfungsverfahren einzuleiten und zu führen.

3. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs. C-406/08) nicht entgegen.

4. Ein vertragliches Konstrukt, wonach bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Rabatthöhe ohne Auswahlentscheidung mit allen denjenigen pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag abzuschließen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, stellt die missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung sowie einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz dar und ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2013, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgehensweise bei Abweichung von vorgegeben Standards?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010

1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.

2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.

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VPRRS 2013, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Rüge "unverzüglich"?

VK Hessen, Beschluss vom 10.07.2002 - 69d-VK-28/2002

Der Begriff „unverzüglich“ für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bereits nach Kenntniserlangung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen, ist in Anlehnung an BGB § 121 Abs. 2 Satz 1 auszulegen.

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VPRRS 2013, 0196
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Ausnahmen vom Rügeerfordernis?

VK Bund, Beschluss vom 09.07.2003 - VK 1-65/03

Ein Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheit kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt werden, zum Beispiel dann, wenn der mit der Rüge verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.

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VPRRS 2013, 0168
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Vergaberechtsverstoß: Ab wann (und wie lange) läuft die Rügefrist?

VK Berlin, Beschluss vom 08.07.2011 - VK-B1-20/11

1. Der Maximalzeitraum für die Qualifizierung einer Rüge als "unverzüglich" beträgt zwei Wochen.

2. Der Beginn der Rügefrist setzt positive Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes voraus. Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Bieter bestimmte Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Der Bieter darf sich dieser Kenntnis nicht mutwillig verschließen

3. Notwendig zum Beginn der Rügefrist ist außerdem eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei besteht die Rügeobliegenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

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VPRRS 2013, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Wertungskriterien sind bekannt zu geben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 2/08

1. Wertungskriterien sind spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben.

2. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht erst, wenn dem Bieter der Vergaberechtsverstoß sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht - wenn auch nur laienhaft - bekannt geworden ist.

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VPRRS 2013, 0121
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12

Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.




VPRRS 2013, 0120
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzügliche Rügepflicht ab Kenntnis vom Inhalt der Bekanntmachung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12

Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.




VPRRS 2013, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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VPRRS 2013, 0033
FahrzeugeFahrzeuge
Gesamtumsatz als Mindestanforderung im Einzelfall zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2012 - Verg 30/12

1. Die Mindestanforderung eines Gesamtumsatzes ist zulässig, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

2. Die Formulierung, eine Mindestanforderung (hier: ein Gesamtumsatz je Geschäftsjahr von mindestens acht Millionen Euro) sei "hochgradig vergaberechtswidrig", geben dem Auftraggeber ohne Weiteres Gelegenheit und den Anstoß, das Vergabeverfahren auf Rechtsfehler zu überprüfen, einen Rechtsverstoß gegebenenfalls zu erkennen sowie ihn zu korrigieren und ist damit als ordnungsgemäße Rüge anzusehen. Die Ankündigung, dies gesondert rügen zu wollen, steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0428
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge per E-Mail: Bieter muss Zugang beweisen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2012 - VK 3-120/12

1. Eine E-Mail stellt jedenfalls dann stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar, wenn der E-Mail-Empfänger ausdrücklich privat angeschrieben wird, weil dadurch zum Ausdruck kommt, dass die E-Mail noch keine rechtlichen Wirkungen entfalten soll.

2. Wird in den Vergabeunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber alleiniger Ansprechpartner ist, ist eine an einen anderen Adressaten gerichtete E-Mail keine ordnungsgemäße Rüge.

3. Die Beweislast für den Zugang einer als E-Mail gesendeten Rüge trägt der Absender.

4. Eine E-Mail geht erst dann dem Empfänger zu, wenn sie abrufbereit in seinem elektronischen Postfach eingegangen ist. Legt der Empfänger einen Ausdruck der Logfiles vor und ist darin kein Eingang der E-Mail zu verzeichnen, ist der Nachweis erbracht, dass die E-Mail dem Empfänger nicht zugegangen ist.

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VPRRS 2012, 0397
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Falsche Bieterinformation: Muss Auftraggeber gesamte Kosten tragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2012 - Verg 25/12

Erweitert der Antragsteller den Nachprüfungsantrag dergestalt, dass zu der Rüge bezüglich fehlerhafter Bieterinformationen auch weitere Beanstandungen hinzukommen, so kann dies - je nach dem, wie die einzelnen beanstandeten Fehler gewichtet wurden - dazu führen, dass der Antragsgegner nicht sämtliche Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen hat.

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VPRRS 2012, 0357
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis mit Teilnahmeantrag einzureichen: Nachforderung unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - VK 3/12

1. Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen enthaltenen Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.

2. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, zunächst einen unvollständigen Teilnahmeantrag abzugeben und im Nachhinein nach Ausschluss der Bewerbung wegen Unvollständigkeit geltend zu machen, es sei überhaupt nicht möglich gewesen, eine vollständige Bewerbung einzureichen.

3. Fordert die Vergabestelle zwingend mit dem Teilnahmeantrag bestimmte Eignungsnachweise, ist sie aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber allen Teilnehmern verpflichtet, an dieser Voraussetzung festzuhalten. Eine Nachforderung ist in diesen Fällen nicht gestattet.

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VPRRS 2012, 0341
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rügepflicht besteht auch bei Unterschwellenvergabe!

LG Wiesbaden, Beschluss vom 12.07.2012 - 4 O 17/12

Es fehlt an dem für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Verfügungsgrund, wenn der Bieter den geltend gemachten Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat.

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