Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Abfallbeförderung/-entsorgung
· Administration
· Alle Sachgebiete
· Arzneimittel
· Ausbaugewerke
· Ausrüstungsgegenstände
· Außenanlagen
· Bau & Immobilien
· Bauleistungen
· Bestandssanierung
· Bewachungsleistungen
· Brandschutz
· Brief- und Paketdienstleistungen
· Datenverarbeitung
· Dienstleistungen
· Druckerzeugnisse
· Fahrzeuge
(Sicherheit & Verteidigung)
· Fahrzeuge
(Verkehr)
· Finanzdienstleistungen
· Forschungsaufträge
· Gesundheit
· Gutachtenerstattung
(Bau & Immobilien)
· Gutachtenerstattung
(Dienstleistungen)
· Hardware
· Hochbau
· IT
· IT-Support
· Instrumente und Hilfsmittel
· Internet
· Labortechnik
· Medizintechnik
· Nachprüfungsverfahren
· PPP
· Pflege- und Versorgungsleistungen
· Planungsleistungen
(Verkehr)
· Planungsleistungen
(Sicherheit & Verteidigung)
· Planungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Rabattvereinbarungen
· Rechtsberatung
· Rechtsweg
· Reinigungsleistungen
(Bau & Immobilien)
· Reinigungsleistungen
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Gesundheit)
· Reparatur und Wartung
(Bau & Immobilien)
· Reparatur und Wartung
(Dienstleistungen)
· Reparatur und Wartung
(Verkehr)
· Rettungsdienstleistungen
· Rügeobliegenheit
· Sanitäts- und Verbandsmaterial
· Schienenwegebau
· Schulungsmaßnahmen
· Sicherheit und Verteidigung
· Sicherheitstechnik
· Softwareentwicklung
· Sonstige (Bau-)Leistungen
· Sonstige Dienstleistungen
· Sonstiger IT-Support
· Sonstiges Gesundheit
· Sonstiges Nachprüfungsverfahren
· Sonstiges Sicherheit & Verteidigung
· Sonstiges Verkehr
· Standardsoftware
· Straßenbau und Infrastruktur
· Strom, Wasser, Gas
· Technische Ausrüstung
· Tief- und Ingenieurbau
· Transportleistungen
· Vergabe
· Verkehr
· Verkehrsleittechnik
· Versicherungsleistungen
· Waren/Güter
· Wartung und Instandsetzung
· Wartung und Weiterentwicklung
· Wasserbaumaßnahmen
· Wirtschafts- und Steuerberatung
· ÖPNV

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachprüfungsverfahren

1627 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0195
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsmittelfrist für falsches Verfahren zulässig?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.06.2007 - Rs. C-241/06

Hat ein Bieter eine Verfahrenswahl, mit der die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags fälschlicherweise außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Schutzbereichs angesiedelt wurde, nicht innerhalb der vom nationalen Recht gesetzten Frist beanstandet, steht die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht dem entgegen, dass ihm das in dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf Nachprüfung weiterer Entscheidungen im Vergabeverfahren abgeschnitten wird, sofern die Anwendung der Frist die Beanstandung der Verfahrenswahl unter den gegebenen Umständen nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert. Dies wäre der Fall, wenn für einen durchschnittlich fachkundigen und im Rahmen des Üblichen sorgfältigen Bieter die Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht ausreichen würden, um zu erkennen, dass das falsche Verfahren angewandt wurde. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies im Einzelfall zu prüfen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 28.03.2007 - 1/SVK/011-07

1. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, in welchem Umfang dieser die Auswertung und Prüfung der Nebenangebote dokumentiert. Entscheidend aber wesentlich ist, dass er die tragenden Entscheidungsgründe, insbesondere die Auseinandersetzung mit den Mindestanforderungen niedergelegt hat. Der Auftraggeber hat dabei der allgemeinen Dokumentationspflicht zu entsprechen, die sich aus dem Transparenzgebot entsprechend § 97 Abs. 1 GWB ergibt und eine Überprüfung seiner Entscheidung ermöglichen muss.

2. Die Bezeichnung eines eindeutigen Nebenangebots als „Sondervorschlag“ ist weder missverständlich, noch werden dadurch Verdingungsunterlagen geändert, noch wird es dem Auftraggeber durch die Wahl der Bezeichnung unmöglich gemacht, dieses Nebenangebot zu werten.

3. Wird mit dem Angebot die Abgabe bestimmter Unterlagen gefordert und enthält ein Nebenangebot diese Unterlagen nicht, so ist dieses Nebenangebot dennoch nicht auszuschließen, wenn damit lediglich die Herstellung einer bestimmten Leitung aus einem anderen Material als es der Amtsentwurf vorsieht angeboten wird und es ansonsten mit dem Hauptangebot zusammen gewertet werden soll und dieser die geforderten Unterlagen enthält.

4. Soweit sich der Auftraggeber eineindeutig erklärt hat, so ist er an diese Erklärung im Verfahren gebunden. Für ihn besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Definition, da er sich der für ihn eingetretenen Selbstbindung zu unterwerfen hat.

5. Eine Entscheidung zur Verpflichtung eines Auftraggebers, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, wird von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0163
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung der zur Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2007 - VK 2-LVwA LSA 12/06

Hebt das OLG die Entscheidung der Vergabekammer einschließlich der Kostengrundentscheidung auf und trifft im Hinblick auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer keine Entscheidung zur Kostentragung und beantragt der antragstellende Bieter diesbezüglich keine Ergänzung des Beschlusses des OLG, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0138
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann liegt eine Quasi-In-House-Vergabe vor?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.09.2006 - Rs. C-295/05

1. Auf eine juristische Person des Privatrechts wie die TRAGSA, die kraft ihres gesetzlichen Statuts als "eigenes Mittel" der Verwaltung anzusehen ist und die ohne entgeltliche Verträge die ihr von den dazu befugten öffentlichen Stellen erteilten Aufträge ausführen muss, sind grundsätzlich die Gemeinschaftsrichtlinien über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht anwendbar.*)

2. Dafür muss nach den einschlägigen nationalen Vorschriften sichergestellt sein, dass die zuständigen nationalen öffentlichen Stellen die betreffende juristische Person in dem Sinne kontrollieren, dass sie sowohl auf deren strategische Ziele als auch auf ihre wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss ausüben, und dass diese juristische Person zugleich ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die sie kontrollierenden öffentlichen Stellen verrichten muss, und zwar so, dass jede andere Tätigkeit marginal ist.*)

3. Die Voraussetzung, dass die zuständigen öffentlichen Stellen sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser juristischen Person ausschlaggebenden Einfluss ausüben können, ist nicht erfüllt, wenn die öffentlichen Stellen, die die juristische Person als ausführenden Dienst in Anspruch nehmen, keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt des gesetzlichen Statuts haben, das für diese juristische Person gilt, und auch nicht auf die Gebührensätze, nach denen diese für ihre Tätigkeiten abrechnen kann, und wenn diese Stellen außerdem als Anteilseigner an dieser juristischen Person auf deren Entscheidungen keinen ausschlaggebenden Einfluss ausüben können.*)

4. Die Voraussetzung, dass die juristische Person ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die sie kontrollierenden öffentlichen Stellen verrichtet, ist nicht erfüllt, wenn das gesetzliche Statut den Umfang anderer Tätigkeiten nicht so begrenzt, dass diese marginal bleiben.*)

5. Aus Artikel 86 Absatz 1 EG ergibt sich, dass eine juristische Person, die hinsichtlich des wesentlichen Teils ihrer Tätigkeiten als ausführender Dienst der zu ihrer Inanspruchnahme als solcher Dienst befugten öffentlichen Stellen fungiert, die Tätigkeiten, die sie für andere öffentliche Stellen und für Private ausübt, sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller und bilanzmäßiger Hinsicht in transparenter Art und Weise von ihren Tätigkeiten als eigenes Mittel der befugten öffentlichen Stellen zu trennen hat.*)

6. Aus derselben Vertragsbestimmung ergibt sich, dass nationale Verwaltungen keine öffentlichen Bauaufträge, Lieferaufträge oder Dienstleistungsaufträge an eine juristische Person in deren Eigenschaft als eigener ausführender Dienst vergeben dürfen, wenn diese Aufträge nicht mit ihren öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten in Zusammenhang stehen oder wenn die Durchführung dieser Aufträge außerhalb der im gesetzlichen Statut festgelegten Aufgabenumschreibung dieser juristischen Person liegt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für einen solchen Auftrag eine objektive Rechtfertigung vorliegt, wie im Fall von Naturkatastrophen und damit vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen.*)

7. Das nationale Gericht muss im Rahmen des rechtlichen und tatsächlichen Kontextes des Ausgangsverfahrens prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0124
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rüge wird geprüft: Kein Rechtsschutzinteresse!

OLG Bremen, Beschluss vom 05.03.2007 - Verg 4/2007

Am notwendigen Rechtsschutzinteresse für einen Nachprüfungsantrag fehlt es, wenn die Vergabestelle nach Vorabinformation gemäß § 13 VgV auf Rüge eines Bieters angekündigt hat, ihre Vergabeentscheidung zu überprüfen und den Zuschlag nicht vor erneuter Information des Rügenden zu erteilen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0121
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme des Nachprüfungsbegehren in der nächsten Instanz: Kosten?

OLG Dresden, Beschluss vom 16.11.2006 - WVerg 15/06

Hat die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen und dem Antragsteller die Verfahrenskosten - gegebenenfalls einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Auftraggebers - auferlegt, so bleibt diese Kostenentscheidung unberührt, wenn der Antragsteller sein Nachprüfungsbegehren im darauffolgenden Beschwerderechtszug zurücknimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0084
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Bestimmung des Gegenstandswertes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2006 - VK-SH 32/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0075
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Vergabekammer ist keine Rechtsaufsichtsbehörde!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

§ 114 Abs. 1 GWB ermächtigt die Vergabekammer nicht, Vergabeverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen ist, amtswegig aufzugreifen und auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu Lasten des Antragstellers hinzuwirken.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0072
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Anwendung der Nr. 2401 VV RVG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2006 - Verg 11/06

1. Bei der dem Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Tätigkeit im Vergabeverfahren handelt es sich aus kostenrechtlicher Sicht um eine Tätigkeit in einem Verwaltungsverfahren im Sinne der Nr. 2400 VV RVG, obgleich das Verfahren mit einem Vertragsschluss, nämlich der Zuschlagsentscheidung, und nicht mit dem Erlass eines Verwaltungsakt durch den öffentlichen Auftraggeber endet.

2. Die Vorlagepflicht an den BGH erstreckt sich nur auf beabsichtigte Entscheidungsdivergenzen hinsichtlich der Hauptsache des betreffenden Beschwerdeverfahrens, nicht aber auf Abweichungen in der Beurteilung von Fragen zu Normen und Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0067
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006 - Verg 51/06

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann wie jede das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren abschließende Entscheidung durch sofortige Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden

2. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme findet nicht statt.

3. Die Regelung der Erstattungstatbestände im Vergabenachprüfungsverfahren, wonach eine Auslagenerstattung nur vorgesehen ist, sofern die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, mit der das sachliche Begehren eines Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet abgelehnt worden ist, stellt keinen Grundrechtsverstoß insbesondere unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffen- und Chancengleichheit dar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0060
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 Verg 12/06

1. Auf die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren ist die Gebühr Nr. 2400 VV RVG (bzw. seit 1.7.2006 die gleichlautende Nr. 2300 VV RVG) anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt zuvor bereits im Vergabeverfahren tätig war.

2. Aufgrund der Tatsache, dass die große Mehrzahl der Nachprüfungsverfahren arbeitsaufwendig und schwierig sind, ist regelmäßig ein Gebührensatz von 2,0 bis 2,5 gerechtfertigt.

3. Im Einzelfall kann die Vorbefassung des Anwalts im Vergabeverfahren eine Reduzierung dieses Satzes rechtfertigen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0059
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergütung des Rechtsanwalts

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 Verg 9/06

Zu der Frage, welche Vergütung ein Rechtsanwalt erhält, der zwei verschiedene Bieter vertritt, deren zunächst selbstständige Nachprüfungsanträge zu einem Verfahren verbunden werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0058
HardwareHardware
Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007 - 1 (6) Verg 11/05

Zur Gebührenfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Schwellenwerts

OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0045
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - Verg 20/06

1. Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist.

2. Eine Nachfestsetzung kann auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein.

3. Hat die Vergabekammer die Kostengrundentscheidung getroffen und darüber befunden, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war und damit eine Erstattung der Anwaltskosten überhaupt in Betracht kommt, muss der Rechtsanwalt, sofern das Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenats endet, den Wert zunächst anhand der einschlägigen Vorschriften des RVG selbständig bestimmen und seinem Antrag auf Kostenfestsetzung zu Ggrunde legen. Die Vergabekammer hat diesen Wertansatz jedoch inzident mit zu überprüfen und darauf aufbauend die zu erstattenden Anwaltsgebühren zu berechnen und festzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0044
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

1. Die Vorlagepflicht wird insbesondere in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Gericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der gemeinschaftsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hat - grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht -.

2. Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Gericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt - bewusstes Abweichen von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft -.

3. Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht vor oder hat er die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit - Unvollständigkeit der Rechtsprechung -, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat.

4. Die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht vor Abschluss eines Verkehrsvertrags über SPNV-Leistungen die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens, wie es in Deutschland in den §§ 97 ff GWB geregelt ist, verlangt, hat der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Mit seiner Entscheidung, die Frage, ob gemeinschaftsrechtlich die Anwendung der Vorschriften des im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelten Vergaberechts auf einen Verkehrsvertrag über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs geboten ist, nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat das Oberlandesgericht seinen Beurteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten.

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtsgebühren in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert knüpft. Allerdings dürfen gesetzliche Vorschriften, die den Zugang zu den Gerichten ausgestalten, diesen weder tatsächlich unmöglich machen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren.

6. Der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens bei einer de-facto-Vergabe sieht sich keinem unkalkulierbaren Kostenrisiko gegenüber, wenn sich der Verfahrenswert nicht nach der - vor der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unkalkulierbaren - Höhe des gesamten Vertragswerts richtet, sondern nach dem von dem Antragsteller selbst angegebenen Anteil.

7. Bei der Wertfestsetzung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers angemessen zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0041
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 32/06

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nur für den Fall gestellt werden, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat. Sinn und Zweck dieses einstweiligen Rechtsschutzes ist es, die durch Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre des § 115 Abs. 1 GWB für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

2. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Vergabekammer dem Begehren eines Antragstellers entspricht und den Antragsgegner verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung in Bezug auf das Nebenangebot eines Antragstellers zu wiederholen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0039
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenerstattung bei Antragsrücknahme (NRW)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05

1. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist kein Unterliegen im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 1 GWB. Ein Unterliegen ist nur dann gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers als unzulässig und unbegründet zurückweist.

2. Ein Anspruch eines Antragsgegners oder eines Beigeladenen auf Kostenerstattung durch einen Antragsteller folgt auch nicht aus § 80 Abs. 1 VwVfG NRW; Ausnahmen kommen bei Umgehungsfällen in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0034
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.07.2006 - 12 L 673/06

Für vergaberechtliche Streitigkeiten, bei denen der Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes liegt, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Verg 87/05

1. Der Rechtsirrtum eines Verfahrensbevollmächtigten, dessen Verschulden sich eine Verfahrensbeteiligte nach § 85 Abs. 2 ZPO analog zurechnen lassen muss, schliesst nicht schlechthin die Wiedereinsetzung aus; entscheidend ist vielmehr, ob der Irrtum auf einer nicht oder jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überprüften Rechtsauffassung beruht.

2. Ein Rechtsanwalt handelt schuldhaft, wenn er auf Grund einer Rechtsauffassung von fristwahrenden Maßnahmen absieht, die weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder Kommentarliteratur eine Stütze findet. Bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtlage muss der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg gehen.

3. Bei unterschiedlicher Vergaberechtsprechung z.B. zu einem Anspruch des Antragsgegners auf Erstattung von Aufwendungen im Nachprüfungsverfahren bei Antragsrücknahme ist die Einlegung eines Rechtsmittels notwendig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2007, 0003
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind vorsteuerabzugsberechtigt

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2006 - Verg 84/05

Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrensbeteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2006

VPRRS 2006, 0525
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten der VK tragen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006 - 1 Verg 8/06

Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin zurück, hat er die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) zu tragen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0527
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beigeladener erhält seine Kosten nicht erstattet!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2006 - 1 Verg 7/06

Eine Erstattung der der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten findet in Rheinland-Pfalz nicht statt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0500
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostentragungspflicht nach Erledigung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2006 - VK 2-LVwA LSA 31/06

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, so hat er die Kosten zu tragen.

2. Eine Ermäßigung der Gebühr auf ein Zehntel nach § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB scheidet aus, wenn der Antrag erst kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.

3. Im Falle der Antragsrücknahme findet keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Vergabestelle oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer statt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0493
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rücknahme von Nachprüfungsantrag: Keine Kostenerstattung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2006 - 1 VK LVwA 07/06

Bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages besteht kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners, zumal § 128 GWB nur Fälle des Obsiegens oder Unterliegens regelt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0484
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kostenrechtliche Behandlung mehrerer Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2006 - Verg 79/04

1. Die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB (Nr. 3300 VV zum RVG) und die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3200 VV) sind nicht aufeinander anzurechnen (Abweichung von KG, Beschl. v. 14.2.2005 - 2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402 und des BayObLG, Beschl. v. 19.1.2006 - Verg 22/04).*)

2. Bündeln mehrere Auftraggeber ihren Beschaffungsbedarf und schließen sie sich für die Dauer und die Durchführung des Vergabeverfahrens zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammen, sind sie kostenrechtlich wie ein Auftraggeber zu behandeln. Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zum RVG ist in solchen Fällen ausgeschlossen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0509
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag „Neustrukturierung des Krankenhauses … - Objektplanung“

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2006 - 1 VK 52/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0521
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer ist der richtige Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2006 - VK-44/2006

1. Auch wenn sich der Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens der Hilfe eines Dritten bedient, wird nur der Auftraggeber selbst, der letztlich auch Vertragspartner wird, vergaberechtlich verpflichtet, so dass das Nachprüfungsverfahren nur diesem gegenüber durchgeführt werden kann.*)

2. Insbesondere im Rahmen von Sanierungsarbeiten können einzelne Maßnahmen - anders als bei einem Neubau - für sich genommen eine funktionale Einheit bilden, ohne gleichzeitig mit den übrigen Erneuerungen in einem zwingenden technisch funktionalen Zusammenhang zu stehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0460
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Verg 14/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0459
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - Verg 13/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0458
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rügefrist beginnt spätestens mit Ausarbeitung des eigenen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006 - WVerg 13/06

1. Für die Beanstandung eines Bieters, ihm würden mit den Vergabeunterlagen Angaben abverlangt, die objektiv nicht möglich und deshalb vergabewidrig seien, beginnt die Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB spätestens mit dem Beginn der Ausarbeitung des eigenen Angebots, weil der Bieter jedenfalls zu diesem Zeitpunkt den aus seiner Sicht rügbedürftigen Inhalt der Ausschreibung festgestellt hat und ihn dann gegenüber dem Auftraggeber nicht mehr unbeanstandet lassen darf.*)

2. In der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt abweichenden Angebots liegt nicht ohne weiteres eine durch schlüssiges Verhalten erhobene Rüge, dass die anderslautenden Vorgaben des Auftraggebers vergabewidrig seien.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0522
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auch Planungsleistungen müssen eindeutig beschrieben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2006 - 11 Verg 3/06

1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF ist die Aufgabenstellung so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen können. Deshalb ist es zunächst Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Planungsaufgabe verwirklicht werden soll.

2. Bei der Aufgabenbeschreibung sind die Anforderungen an die Qualität der Leistung so zu stellen, dass die Grundsätze der Vergabe nach § 4 VOF konsequent umgesetzt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bewerber ihre Bewerbung mit dem Ziel der bestmöglichen und möglichst gut vergleichbaren Darstellung ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit formulieren können.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0428
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2006 - 2 B 11024/06

Für Streitigkeiten über Auftragsvergaben unterhalb des Schwellenwertes nach § 100 Abs. 1 GWB durch eine von einer kommunalen Gebietskörperschaft beherrschte juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 98 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (im Anschluss an OVG RP, AS 32, 216 = IBR 2005, 386 = DVBl. 2005, 988 = DÖV 2006, 129).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0409
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 06/2005

Ein anwaltlicher Gebührenansatz ist unbillig, wenn er, ohne dass insoweit besondere Gründe vorgetragen wurden, den nach Auffassung der Vergabekammer für die juristische Unterstützung im konkreten Vergabenachprüfungsverfahren angemessenen Gebührensatz um mehr als 20 % übersteigt. Wird danach die Toleranzgrenze von 20 % überschritten, so ist die anwaltliche Bestimmung unbillig und damit völlig unverbindlich. Die Vergabekammer setzt die Gebühr nicht herab, sondern vollständig neu fest, wobei sie ihren eigenen Maßstab anlegen darf und nicht etwa gezwungen ist, den höchsten, gerade noch nicht unbilligen Betrag, anzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0408
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

VK Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 VK 05/2004

In Fällen, bei denen sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache erledigt, findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht statt.*)

Eine analoge Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§§ 91 a Abs. 1 ZPO, 161 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht, denn nach dem in § 128 Abs. 3 Satz 2 u. 3 GWB zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages vor dessen Erledigung an.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0395
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Religionsgemeinschaft ist kein öffentlicher Aufftraggeber

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2006 - 69d-VK-15/2006

1. Eine Religionsgemeinschaft (hier evangelischer Stadtkirchenkreis) ist als Verwaltungs- und Nutzungsberechtigte von (überwiegend im Eigentum der Kirche stehenden) Friedhöfen kein öffentlicher Auftraggeber (hier: Vergabe von Rasenschnittarbeiten).*)

2. Der Nachprüfungsantrag eines berufsständischen Interessenverbandes (hier: Gärtnereiverband) ist mangels Antragsbefugnis (fehlendes Interesse am Auftrag) unzulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0392
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2006 - 15 E 880/06

Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10365/05 -, DVBl. 2005, 988; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 -; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - 7 OB 105/06).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0516
ITIT
Zurückweisung einer Gegenvorstellung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Verg 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0347
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.07.2006 - 7 OB 65/06

Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die in § 2 VgV festgelegten Schwellenwerte nicht erreichen, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, so dass es bei der allgemeinen Rechtswegszuweisung an die ordentlichen Gerichte verbleibt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0520
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Beschwerde gegen erfolgreiche "Zwischenverfügung"!

LAG Saarland, Beschluss vom 11.05.2006 - 1 Ta 19/06

Eine „Zwischenverfügung“ des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren, die dem Begehren des Antragstellers teilweise stattgibt - hier Verpflichtung der Gewerkschaften im Rahmen eines Streiks vorläufig die Beschäftigung von mindestens 20 der beantragten 40 Mitarbeiter/innen der Finanzkassen und der Zentraldatenverarbeitung des Saarlandes zu dulden - ist als einstweilige Verfügung im Sinne der §§ 935, 940 ZPO anzusehen. Hiergegen kann der Verfügungsbeklagte nur Widerspruch gemäß §§ 936, 924 ZPO erheben und mündliche Verhandlung beantragen. Eine Beschwerde beim Beschwerdegericht ist ein nicht statthaftes Rechtsmittel.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0327
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Erstattungsfähigkeit von Personalkosten eigener Mitarbeiter

VK Thüringen, Beschluss vom 05.05.2006 - 360-4005.20-020/06-EF-S

Die im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens entstandenen Personalkosten eigener Mitarbeiter des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0319
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.06.2006 - 1 Verg 7/05

Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an KG Berlin VergabeR 2005, 402).*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0311
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag: Antragsbefugnis bei abgeschl. Vergabeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 - Verg 8/06

1. Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Zuschlags an einen Bieter abgeschlossen ist.

2. Die Wiederaufnahme eines durch wirksame Zuschlagserteilung bereits abgeschlossenen Vergabeverfahrens stellt nicht nur eine zivilrechtliche Erfüllungsverweigerung, sondern auch einen Vergaberechtsverstoß dar.

3. Ob die Antragsbefugnis überhaupt aus jenseits der Zuschlagschancen liegenden Beeinträchtigungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art hergeleitet werden kann, ist jedenfalls für den Fall zu bejahen, dass infolge des Verhaltens des öffentlichen Auftraggebers, hier die Wiederaufnahme eines durch wirksame Zuschlagserteilung bereits abgeschlossenen Vergabeverfahrens, der faktische Verlust eines bereits erteilten Zuschlages droht.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0524
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung der Zuschlags-/Bindefrist führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006 - VK 2-14/06

1. Die Zuschlags-/Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.

2. Streicht der Bieter in einem der drei Exemplare seines Angebotes die vom Auftraggeber vorgegebene Zuschlags-/Bindefrist und ersetzt er diese durch eine abweichende Eintragung, ist sein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen.

3. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt, wenn sein Angebot zwingend auszuschließen ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
Anfechtung Vergabekammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2006 - 11 Verg 1/06

Die Begründung einer sofortigen Beschwerde (§ 117 Abs. 2 GWB) muss mindestens erkennen lassen, in welchem Umfang die Entscheidung der Vergabekammer angefochten werden soll. Das ist nicht der Fall, wenn sich weder aus den Anträgen noch der Begründung zweifelsfrei entnehmen lässt, ob sich die Beschwerde gegen die Vergabekammer, Entscheidung in der Sache oder nur im Kostenpunkt richtet.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0270
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verjährung der Kosten des Verfahrens

OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2006 - WVerg 1/06

Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach § 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung der Kostenschuld oder - unabhängig hiervon - binnen vier Jahren nach Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0258
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei Aufhebung d. Ausschreibung

OLG München, Beschluss vom 24.05.2006 - Verg 12/06

Ordnet die Vergabekammer die Aufhebung des Vergabeverfahrens an, ist in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung zulässig. § 118 Abs. 3 GWB stellt in diesem Fall keinen hinreichenden Schutz gegen eine Auftragsvergabe an einen Konkurrenten während des Beschwerdeverfahrens dar.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0224
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklares Angebot des Bieters: kein Anspruch auf Nachverhandlung

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2005 - 35-07/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A sind diejenigen Angebote ohne nähere Wertung ihres Inhalts von der Vergabe auszuschließen, die von Bietern stammen, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Diese Ausschlussbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Wettbewerbsprinzip in § 97 Abs. 1 GWB und dem wettbewerbsgrundsatz in § 2 Nr. 1 VOL/A, nach dessen Abs. 2 wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen sind.*)

2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A sind Nebenangebote ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nach § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A ausgeschlossen hat.*)

4. Eine Vergabestelle ist auch weder gehalten noch berechtigt, die fehlenden Erläuterungen und Angaben von einem Bieter im Wege der Aufklärungsverhandlungen gem. § 24 VOL/A nachzufordern. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung. Die restriktive Regelung des § 24 Nr. 1 VOL/A gestattet es dem Auftraggeber - ebenso wie

die entsprechende Regelung des § 24 Nr. 1 VOB/A - lediglich, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung der Wertungsstufen: Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2005 - 30-06/05

1. § 25 VOB/A gliedert den Wertungsvorgang in verschiedene Verfahrensabschnitte. Die Wertung folgt in vier vorgegebenen Wertungsstufen, die gedanklich klar zu trennen sind und inhaltlich keinesfalls vermischt werden dürfen. Eine Vermischung der einzelnen Wertungsstufen ist unzulässig und führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.*)

2. Die Auftraggeber geben in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien an, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (§ 9 a VOL/A). Die genannten Zuschlagskriterien sind entscheidende Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

3. Gemäß § 30 Nr. 1 VOL/A ist ein Vergabevermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Bieter im Vergabeverfahren hat ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Pflicht, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren, erfolgt aus dem Transparenzgebot. Fertigt der Auftraggeber keinen oder einen mangelhaften Vergabevermerk, liegt hierin ein Rechtsverstoß.*)

4. Öffentliche Auftraggeber sind für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig und treffen die hierfür erforderlichen vergaberechtlichen Entscheidungen selbst. Lediglich nach Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VOL/A können sie zur Klärung der dort benannten besonderen Aufgabenstellungen einen Sachverständigen einschalten. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass jegliche Mitwirkung von Sachverständigen die Vergabestellen nicht der eigenen Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen enthebt. Sachverständige können also stets nur gutachterlich gehört werden; entscheidende Maßnahmen, insbesondere Entscheidungen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, können ihnen nicht überlassen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0217
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabestelle muss Zuschlagskriterien vor Fristablauf bekannt machen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 26-05/05

Ein Nachprüfungsantrag hat in der Sache Erfolg, wenn die Vergabestelle den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 11 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A SKR abzuleitende Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist nicht vollständig bekannt gegeben hat. Aufgrund dessen ist nicht sicher gestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

Dokument öffnen Volltext