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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Verkehr

314 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0284
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 3 C 32.11

1. Im Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu.*)

2. Die Ausschreibung für ein Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung muss nach derzeitiger Rechtslage keine Angaben zur Gewichtung der Zuschlagskriterien enthalten.*)

3. Die sachgerechte Bewertung einer Mustermengenkalkulation setzt voraus, dass sie auf ihre Plausibilität insbesondere im Hinblick darauf überprüft wird, ob das erforderliche Mindestmaß an Personal und Sachmitteln angesetzt wurde. Für diese Plausibilitätsprüfung können Referenzwerte herangezogen werden.*)

4. Sind die begründeten Voten der nach § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV Anzuhörenden als Zuschlagskriterium bestimmt, ist auf die für das jeweilige Votum angeführten Sachgründe abzustellen; diese Sachgründe sind von der für die Auswahlentscheidung zuständigen Stelle mit Blick auf die in der Ausschreibung aufgeführten übrigen Zuschlagskriterien und entsprechend den Vorgaben der Auswahl-Richtlinie zu würdigen.*)

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VPRRS 2013, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau und Betrieb einer Raststätte und Tankstelle: Baukonzession?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 VK 35/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0243
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau und Betrieb von Raststätte/Tankstelle: Dienstleistungskonzession!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12

1. Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.

2. Die Abgrenzung zwischen Konzession und Auftrag richtet sich allein nach dem Unionsrecht.

3. Enthalten Konzessionsverträge Dienstleistungs- und Bauleistungselemente, bestimmt der Hauptgegenstand des Vertrags die für die Anwendung des Vergaberechts maßgebende Auftragsart. Dabei ist maßgeblich, welcher Auftragsgegenstand für das gesamte leistungsspektrum des Auftrags führend ist.

4. Voraussetzung für eine einheitliche Qualifizierung der ausgeschriebenen Leistungen ist allerdings, dass die einzelnen Teile des gemischten Vertrags der Ausschreibung untrennbar miteinander verbunden sind und somit ein unteilbares Ganzes bilden.

5. Bei der Vergabe des Baus und Betriebs einer Raststätte und Tankstelle, bei der die öffentliche Hand dem Bieter für den Bau und Betrieb kein Entgelt zahlt, vielmehr der Bieter alle Kosten des Baus und Betriebs selbst zu tragen und zusätzlich eine Konzessionsabgabe zu zahlen hat sowie seine Einnahmen allein aus dem Betrieb der Raststätte und der Tankstelle erwirtschaftet, sind Hauptgegenstand der Konzessionsverträge, die ausgeschriebenen Dienstleistungen, so dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt.




VPRRS 2013, 0153
VerkehrVerkehr
Wertungskriterien: Auftraggeber hat weiten Beurteilungsspielraum!

EuG, Urteil vom 29.01.2013 - Rs. T-339/10

Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

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VPRRS 2013, 0135
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind vermeintliche Vergabrechtsverstöße (mindestens) zu rügen?

VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN

1. An die Darlegungen solcher Tatsachen, die die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags begründen sollen, sind grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht bereits ein Vortrag aus, der - als wahr unterstellt - dazu führt, dass eine Rechtsverletzung des Antragstellers zumindest als möglich erscheint.

2. Die bloße Behauptung des Antragstellers, der Preis im Angebot eines Mitbewerbers sei nicht auskömmlich, genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht. Vielmehr muss der Antragsteller in einem solchen Fall auch darlegen, worin ihm ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Denn bei der Entscheidung in der Frage der fehlenden Angemessenheit des Angebotspreises handelt es sich grundsätzlich nicht um eine drittschützende Vorschrift.

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VPRRS 2013, 0126
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot ist eindeutig und erschöpfend zu beschrieben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10

Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2013, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an transparenten Wettbewerb

VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2010 - VK-28/2010

1. Ein echter Wettbewerb ist nur möglich, wenn eine so weit wie möglich die vertraglichen Leistungen bzw. die Rahmenbedingungen zutreffend beschreibende Vergabeunterlage vorliegt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vergabestelle bereit ist, Veränderungen / Verkürzungen des Leistungsumfanges so zu honorieren, dass dem jeweiligen Vertragspartner kein Schaden entsteht. Der vergaberechtlich beachtliche, fehlerhafte Umstand liegt darin, dass in diesem Fall Angebote miteinander verglichen werden, in denen kalkulatorisch unterschiedliche Ansätze für Leistungen enthalten sind, die nicht notwendig in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.*)

2. Andererseits ist ein transparenter Wettbewerb nicht zu vereinbaren mit einer beliebig oft wiederholten Angebotsabgabe. Dies gilt besonders dann, wenn bereits eine Submission stattgefunden hat.*)

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VPRRS 2013, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten

VK Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - VK-B1-6/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Eignungsnachweise werden nicht nachgefordert!

VK Münster, Beschluss vom 17.01.2013 - VK 22/12

1. Die Vergabestelle kann bereits in der Bekanntmachung ihr Ermessen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO ausüben und die Interessenten darauf hinweisen, dass bestimmte Eignungsnachweise nicht nachgefordert werden.*)

2. Ihre Ermessenserwägungen kann die Vergabestelle auch in einem Nachprüfungsverfahren noch konkretisieren, solange keine Manipulationsgefahr besteht.*)

3. Fehlerhafte Eignungsnachweise, bei denen ganz geringfügige materiell-inhaltliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, sind keine "fehlenden" Erklärungen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO, so dass keine Nachforderungsmöglichkeit besteht.*)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften: Auf die Eignung als Ganzes kommt es an!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2012 - VgK-21/2012

1. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen ist die umfassende Zulassung von Bietergemeinschaften zu Vergabeverfahren sachgerecht. Hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Fachkunde kommt es dabei auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Tatsache, dass in einer aus mehreren Unternehmen bestehenden Bietergemeinschaft ein Unternehmen beteiligt ist, das erst seit kurzem existiert und deshalb geforderte Nachweise für eine Mindestzahl an Geschäftsjahren nicht vorweisen kann, führt daher nicht automatisch zur mangelnden Eignung der Bietergemeinschaft als Ganzes.

2. In Bezug auf die Zuverlässigkeit einer Bietergemeinschaft liegt es im berechtigten Interesse des Auftraggebers, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft seine Zuverlässigkeit einzeln nachweist.

3. Bewerber, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben haben, können aus der Wertung ausgeschlossen werden. Es ist dem Auftraggeber überlassen zu entscheiden, ob sein Vertrauensverhältnis durch die Falschangaben so nachhaltig gestört ist, dass eine vertragliche Bindung nicht mehr zumutbar ist.

4. Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, hat er vom Bieter Aufklärung zu verlangen und das Ergebnis bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

5. Ein unangemessen niedriger Preis kann sich aufgrund eines Vergleichs mit den Konkurenzpreisen oder aufgrund von Erfahrungswerten ergeben. Dabei gibt es keine starren Grenzen, nach denen sich die Unangemessenheit eines Preises bemisst. Als Orientierung kann eine Differenz zum nächsthöheren Preis von mehr als 10% bei öffentlichen Bauaufträgen und von mehr als 20% im Liefer- und Dienstleistungsbereich gelten.

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VPRRS 2012, 0410
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeitsentgelt veruntreut: Ausschluss wegen schwerer Verfehlung!

OLG München, Beschluss vom 22.11.2012 - Verg 22/12

1. Das Angebot eines Bieters ist dann nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit c) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber eine nachweislich schwere Verfehlung des Bieters festgestellt und seine auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose ergeben hat, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Zuverlässigkeit des Bieters nicht bejaht werden kann.*)

2. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, steht dem Auftraggeber kein Ermessen mehr für die Frage zu, ob das Angebot in der Wertung bleiben kann. Das Angebot ist auszuschließen.*)

3. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle ist die letzte mündliche Verhandlung im Nachprüfungsverfahren.*)

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VPRRS 2012, 0387
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 11/12

1. Zu rügen sind vom Antragsteller nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nur Vergabeentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers, allenfalls noch bestimmte Zwischenentscheidungen. Lediglich vorbereitende Handlungen des Auftraggebers, unterfallen nicht der Rügeobliegenheit (hier: Versendung der Vergabeunterlagen).*)

2. Bescheidet der Auftraggeber eine vorsorgliche, nach dem Gesetz nicht erforderliche Rüge negativ, wird dadurch die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht in Lauf gesetzt.*)

3. Dienstleistungsaufträge im Sinn der Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/20 unterliegen der Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.3.2011 - Verg 48/10).*)

4. Sektorenauftraggeber im Verkehrsbereich ist nur, wer Verkehrsleistungen selbst erbringt und diese nicht lediglich organisiert.*)

5. Das Beteiligungsverbot nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 1370/2007 betrifft nur solche Bieter, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung als sog. interne Betreiber beauftragt worden sind und die sich bei externen Vergabeverfahren bewerben wollen.*)

6. Ein Preisangebot ist nicht ungewöhnlich niedrig und keiner Aufklärung durch den Auftraggeber bedürftig, wenn es das nächsthöhere Angebot um weniger als 10 % unterschreitet.*)

7. Beihilfegewährungen sind im Vergabenachprüfungsverfahren nur in dem durch die Vergabeordnungen gesetzten rechtlichen Rahmen zu überprüfen.*)

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VPRRS 2012, 0283
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?

KG, Beschluss vom 14.08.2012 - Verg 8/12

1.) a) Eine im Vergabeverfahren zum Angebotsausschluss führende "Mischkalkulation" liegt allenfalls dann vor, wenn (1.) der Bieter in seinem Angebot einen bestimmten Positionspreis niedriger angibt als dies nach seiner diesbezüglichen internen Kalkulation - d.h. der Summe aus im Wesentlichen den mutmaßlichen positionsbezogenen Kosten und dem angestrebten, positionsbezogenen Gewinn des Bieters - angemessen wäre, während (2.) der Bieter einen anderen Positionspreis höher angibt, als dies nach seiner internen Kalkulation angemessen wäre, und (3.) diese Auf- und Abpreisung in einem von dem Bieter beabsichtigen, kausalen Zusammenhang steht.*)

b) Die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt jedenfalls im Ausgangspunkt die Vergabestelle.*)

c) Zum Zwecke des Nachweises kann die Vergabestelle im Verdachtsfalle dem Bieter aufgeben, seine Kalkulation darzulegen bzw. den Hintergrund der Auf- und Abpreisung zu erläutern. Hat die Vergabestelle nur unspezifisch um Darlegung der "Kalkulation" bzw. "Kalkulationsansätze" gebeten, so rechtfertigt eine Antwort des Bieters, die jedenfalls nicht weniger spezifisch ausfällt, den Ausschluss des Angebotes dieses Bieters nicht.*)

2.) Der bloße Umstand, dass der Bieter im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ein überarbeitetes Angebot abgibt, in dem eine Preisposition gegenüber seinem vorherigen Angebot höher und eine andere Preisposition niedriger ausfällt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Mischkalkulation erfüllt sind.*)

3.) Der Senat lässt offen, welche Anforderungen im Einzelnen an den Nachweis des Vorliegens einer Mischkalkulation zu stellen sind und ob eine ggf. nachgewiesene Mischkalkulation in jedem Fall den Angebotsausschluss rechtfertigt. In Bezug auf beide Fragen hält der Senat - wie die deutliche Mehrheit der Oberlandesgerichte - allerdings eine weitgehende Großzügigkeit zu Gunsten des Bieters für geboten.*)

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VPRRS 2012, 0260
VerkehrVerkehr
Kein Nachprüfungsverfahren - kein Akteneinsichtsrecht!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012 - 2 VK 9/11

1. Mindestvoraussetzung für die Annahme eines Interesses am Auftrag ist, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den beabsichtigten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechtes gehindert gewesen zu sein.

2. Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist.

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VPRRS 2012, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 07.05.2012 - VK 3-33/12

1. Die Vergabeunterlagen sind aus der Sicht eines sachkundigen Bieters auszulegen.

2. Ist aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar, dass eine Anlage vollautomatisiert arbeiten soll, erfüllt ein Profilgreifer, der eine manuelle Einstellung erfordert, die gestellten technischen Anforderungen nicht. Ein derartiges Angebot ist wegen Abweichens von den Vorgaben aus der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2012, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Nachweis schwerer Verfehlung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2011 - VgK-53/2011

1. Auch wenn weder eine Verurteilung vorliegt noch Anklage erhoben wurde, kann ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters wegen Bestechung als schwere Verfehlung im Sinne des § 6 EG Abs. 6 c VOL/A eingestuft werden und zum Ausschluss des Bieters führen.

2. In einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit im Sinne der Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land und nicht der Bund Antragsgegner.

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VPRRS 2012, 0101
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
JadeWeserPort: Anspruch auf Konzessionsvertrag für Schleppdienste?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 2 W 4/12

Eine Rechtsgrundlage für das Verlangen des den JadeWeserPort errichtenden öffentlichen Unternehmens, auf Abschluss von entgeltlichen Konzessionsverträgen für die Erbringung von Dienstleistungen für Seefahrzeuge (Schlepp- und Bugsierdienste), in Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung für die Reedereien, sich nur konzessionierter Unternehmen zu bedienen, ist nicht ersichtlich.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss zwingend: Kein Schadensersatz der Vergabestelle!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2011 - 1 U 272/10

1. Zur Auslegung eines auf eine Ausschreibung abgegebenen Angebots.*)

2. Nachträgliche Erläuterungen eines Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt der Abgabe verstanden wissen wollte, dürfen auch im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Ist das Angebot des günstigsten Bieters zwingend auszuschließen, kann der Auftraggeber von dem Bieter keinen Schadensersatz verlangen, wenn mit diesem kein Vertrag zustande kommt.

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VPRRS 2011, 0360
AußenanlagenAußenanlagen
Auflagewidrige Vergabe: Rückforderung der Subvention!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10

Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zum (Teil-)Widerruf der Zuwendung.*)

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VPRRS 2011, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenbereich: Einstweilige Verfügung auf Zuschlagsverbot?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 73/11

1. Nimmt der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit, der dem Zeitpunkt der Anhängigkeit entspricht, zurück, sind ihm die Kosten nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.*)

2. Der Anwendungsbereich des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, der ausnahmsweise die Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bereits bei der Kostenentscheidung des laufenden Rechtsstreits ermöglicht, ist in einem solchen Fall nicht eröffnet.*)

3. Hat sich der Verfügungsantrag nach Eingang des Antrages in der Hauptsache erledigt, kann der Antragsteller das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklären. Für eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO für den Fall einer Erledigung nach Eingang des Verfügungsantrages bei Gericht besteht kein Anlass.*)

4. Eine Erledigung des Verfügungsantrages vor seiner Einreichung bei Gericht fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Klägers. Eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO in einem solchen Fall ist nicht gerechtfertigt.*)

5. Es ist zweifelhaft, ob bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich der nicht berücksichtigte Bieter eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragen kann, dem Auftraggeber den Zuschlag zu untersagen. Denn das Zivilrecht lässt nicht allgemein Unterlassungsansprüche als primäre Leistungspflichten zu. Bei einer beabsichtigten Vergabe könnte ein etwaiger Unterlassungsanspruch allenfalls dann erwogen werden, wenn glaubhaft gemacht wäre, dass der Antragsgegner in unredlicher Absicht oder willkürlich vorzugehen droht oder ihm vorsätzlicher Rechtsbruch zu Last zu legen ist.*)

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VPRRS 2011, 0345
DienstleistungenDienstleistungen
Streitwert: 5% der Angebotssumme des Antragstellers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 51/11

1. § 50 Abs. 2 GKG ist für die Streitwertfestsetzung in Verfahren der einstweiligen Verfügung, die beabsichtigte Vergabeentscheidungen von öffentlichen Auftraggebern unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV zum Gegenstand haben, nicht anwendbar. Die Streitwertbemessung richtet sich vielmehr nach den §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO. Für die Streitwertfestsetzung ist dabei maßgeblich der wirtschaftliche Wert des im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, der auf Untersagung des Zuschlags an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller gerichtet ist.*)

2. Eine Streitwertfestsetzung auf 5 Prozent der Angebotssumme des Angebots des Antragstellers ist dann nicht als zu niedrig anzusehen, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass das von dem Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgte wirtschaftliche Interesse höher liegt. Durch das Entgehen des Auftrages ausbleibende Deckungsbeiträge für die laufenden Kosten können als Frustrierungsschaden bei der Bemessung des Streitwerts nicht berücksichtigt werden.*)

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VPRRS 2011, 0446
TransportleistungenTransportleistungen
Geschäftsführer verwandtschaftlich verbunden: Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011 - VK-22/2011

Eine wettbewerbswidrige Erstellung von Angeboten in gegenseitiger Kenntnis des Angebotsinhalts liegt auch dann vor, wenn Geschäftsführer als Vater und Sohn verwandtschaftlich verbunden sind. Auch in diesem Fall sind ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenseitige Kenntnis vom Angebotsinhalt / den Kalkulationsgrundlagen auszuschließen.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0339
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fughafenausbau: Anwendbarkeit des § 100 Abs. 2 d GWB

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.09.2010 - 1 Verg 7/10

1. Wie jede Ausnahmevorschrift auch ist § 100 Abs. 2 lit. d) GWB "eng", d.h. so auszulegen, dass ihre Anwendung auch tatsächlich die Ausnahme bleibt. Sie darf deshalb nicht so angewendet werden, dass ein staatlich beherrschter Flughafenbetreiber als Sektorenauftraggeber zwar theoretisch seinen betriebsbedingten Bedarf in Anwendung des Vergaberechts decken muss (wenn bestimmte Auftragswerte erreicht werden), faktisch aber seine gesamte Bautätigkeit und weite Teile des Dienstleistungsbereichs "vergaberechtsfrei" sind, weil im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Flughafens immer auch Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen.*)

2. Sicherheitsmaßnahmen, die allein an die Eigenschaft des Auftraggebers als Flughafenbetreiber anknüpfen, also nicht durch die Verfahrensweise bei einer Auftragsvergabe veranlasst sind oder die völlig unabhängig von einer Beschaffung ergriffen werden müssen, sind keine besonderen.*)

3. Werden die auf einem Zivilflughafen üblichen hohen Sicherheitsstandards für Verkehrsflughäfen für die Dauer von Bauarbeiten suspendiert und durch Maßnahmen geringer Intensität ersetzt, um die Durchführung der Bauarbeiten erleichtern, liegen die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. d) bb) GWB nicht vor.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0451
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppen, Transportieren, Bergen und Verwahren von Fahrzeugen aller Art

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 VK 62/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0450
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Abschleppaufträgen im Bereich der Stadt ...

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 VK 63/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0467
DienstleistungenDienstleistungen
Mehr als 50% der Leistung erbringen Nachunternehmer: Bieter ist nicht geeignet!

VK Saarland, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 VK 07/2008

1. Die Leistungsfähigkeit/Eignung eines Bieters im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2006 ist grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn er sich zu mehr als 50 % der Leistungen eines Nachunternehmers bedient. Der Nachunternehmeranteil ist ein kalkulationserhebliches Element des Angebotes und wirkt sich auf die Wettbewerbsstellung des Bieters aus.*)

2. Liegen (aktenkundige) Zweifel an der Leistungsfähigkeit/ Eignung eines Nachunternehmers vor, müssen diese durch Nachforschungen der Vergabestelle widerlegt werden. Nach § 30 VOL/A 2006 müssen solche Prüfungen im Vergabevermerk hinreichend plausibel ihren Niederschlag finden.*)

3. Im Angebot fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen können nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A 2006 nicht nachgeholt oder abgeändert werden.*)

4. Der vergaberechtliche Mangel, dass Eignungskriterien nochmals als Zuschlagskriterien in die Wertung Eingang finden sollen, muss nicht zwangsläufig zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens führen, wenn er für die nach Auffassung der Vergabekammer (richtigerweise) zu treffende Zuschlagsentscheidung keine Rolle spielt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F.).*)

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VPRRS 2009, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Gemeindeordnung vergaberechtsrelevant?

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

1. Zur Prüfung eines Verstoßes gegen § 108 NGO im Vergabeverfahren.*)

2. § 16 VgV ist auf Mitglieder eines Beirates oder Aufsichtsrates einer Gesellschafterin entsprechend anzuwenden, wenn diese Gesellschafterin einen erheblichen Anteil (hier 49 bzw. 51 %) des Bieters hält, sich der Bieter im Vergabeverfahren für den Nachweis seiner Eignung auf die Eignung (zumindest auch) dieser Gesellschafterin stützt und auch die Abwicklung der ausgeschriebenen Dienstleistung in nicht unerheblichem Umfang über deren Personal, Organisation und Ressourcen erfolgen soll.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer ist Normadressat des § 13 Satz 1 VgV?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008 - 17 Verg 8/07

1. Als Normadressat des § 13 Satz 1 VgV kommt nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung nur ein Bieter in Betracht, der gegenüber der Vergabestelle ein Angebot abgegeben hat.*)

2. Ein bloßer Auftragsbewerber eines Teilnahmewettbewerbs kann aus dieser Vorschrift keine Rechte für sich herleiten. Ihm steht lediglich ein verhaltener Anspruch gemäß § 27a VOB/A bzw. § 27b VOL/A zu, dessen Verletzung jedoch nicht zu des Sanktion des § 13 S. 6 VgV führt.*)

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VPRRS 2008, 0107
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unwirksame AGB in Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2007 - Verg 32/07

1. Hat die Vergabestelle eine vierwöchige Ausschlussfrist für einen Nachprüfungsantrag nach Zugang der Rückweisung der Rüge für eine Vielzahl von Vergabeverfahren vorformulier, so ist diese Regelung gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 107 Abs. 3 GWB unwirksam. Die Präklusionsklausel benachteiligt die Bieter unangemessen, da sie die materiellen und prozessualen Zugangsvoraussetzungen zum Nachprüfungsverfahren verschärft.

2. Dass der öffentliche Auftraggeber sich die Möglichkeit vorbehält, von Anforderungen Abstand zu nehmen, die im Verlauf des Verfahrens als überflüssig oder zu weitgehend erkannt werden, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, da es sich hierbei um eine Erleichterung zu Gunsten der Bieter handelt. Allerdings muss eine solche Änderung der an die Angebote gerichteten Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.

3. Zu der Frage, ob die Mindestanforderungen, die die Nebenangebote zu erfüllen haben, hinreichend deutlich und bestimmt festgelegt sind.

4. Die Vergabestelle ist weder unter dem Gesichtspunkt des Transparenz- noch des Gleichbehandlungsgebots zu einer Bekanntgabe des Nebenangebots eines Bieters und ihrer Bewertungsabsicht verpflichtet.

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VPRRS 2008, 0008
DienstleistungenDienstleistungen
An-Institut als öffentlicher Auftraggeber?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2007 - VK-14/2007-L

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Vergabestelle nicht öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB ist ( An-Institut einer Universität).*)

2. Für die zutreffende Berechnung des Anteils der öffentlichen Finanzierung einer Einrichtung sind alle Mittel zu berücksichtigen, über welche die Einrichtung verfügt.*)

3. Die Einstufung einer Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber ist auf jährlicher Basis vorzunehmen. Das Haushaltsjahr, in dem die Ausschreibung des Verfahrens zur Vergabe eines bestimmten Auftrags erfolgt ist, ist der für die Berechnung der Finanzierung am besten geeignete Zeitpunkt.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0350
DienstleistungenDienstleistungen
Befugnis eines Beigeladenen für einen Eilantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 - Verg 5/07

1. Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann nicht zulässig einen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen.

2. Hat jedoch die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben, den Zuschlag – falls das Vergabeverfahren fortgesetzt werden soll – auf das Angebot eines Antragstellers zu erteilen, hat der Beigeladene bei dieser Konstellation keine rechtliche Möglichkeit, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden. Da in solchen Fällen die Vergabekammer (inzident) auch kein Zuschlagsverbot erlassen hat, kann es zur Sicherung des Primärrechtsschutzes nahe liegen, das Rechtsschutzbedürfnis des Beigeladenen an einem Eilantrag ausnahmsweise zu bejahen.

3. Fehlende, aber in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignungsnachweise führen zum zwingenden Angebotsausschluss.

4. In der Bekanntmachung geforderte Eignungsangeben müssen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht wiederholt werden.

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VPRRS 2007, 0457
VerkehrVerkehr
Was ist unter dem Begriff "Ausführungsfrist" zu verstehen?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2007 - VK 26/07

1. Setzt eine Vergabestelle einem Bieter als Antwort auf eine Rüge eine Frist, bis zu deren Ablauf sie die Rüge als ausgeräumt betrachte sofern sie keine gegenteilige Rückäußerung erhalte, so ist dies grundsätzlich unbeachtlich. Eine Vergabestelle hat durch eine derartige Fristsetzung nicht die Möglichkeit, sich einer Rüge zu entledigen.*)

2. Unter dem Begriff "Ausführungsfrist" im Sinne des § 11 Nr. 1 VOL/A ist auch die Frist für den Beginn der Ausführung zu verstehen. Die Ausführungsfrist ist dann ausreichend, wenn diese dem Auftragnehmer genügend Zeit lässt, die zu vergebende Leistung zu planen, notwendige Materialien zu beschaffen und die Leistung selbst zu erbringen.*)

3. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss des Angebots nicht rechtfertigen.*)

4. Die Prüfung der Eignung der Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen einerseits und der Zuschlag des Auftrags andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar. Die Zuverlässigkeit darf nicht ein zweites Mal in die spätere Prüfungs- und Wertungsphase einfließen. Nach Bejahung der generellen Eignung darf die Zuverlässigkeit des Bieters nicht als "Mehr an Eignung" als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag berücksichtigt werden.*)

5. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kostenschuldner ist zwingende Rechtsfolge der Erhebung der Gebühren. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung. Für Billigkeitserwägungen ist im Rahmen der kraft Gesetzes zu erfolgenden Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten kein Raum.*)

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VPRRS 2007, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 1/SVK/027-07

1. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Rohstoffpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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VPRRS 2007, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Stufenweise Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs zulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2007 - Verg W 13/06

1. Die Erstellung der Entwurfsplanung und daraus erlangte Kenntnisse führen grundsätzlich nicht zu wettbewerbswidrigen Vorteilen bei der Kalkulation von Überwachungsleistungen.

2. Kalkulationsfaktoren bei Bauüberwachungsleistungen sind die Bauzeit, innerhalb derer überwacht werden muss, die Größe des Bauvorhabens und die Art und Weise der Umsetzung der Ausführungsplanung durch den Bauherrn.

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VPRRS 2007, 0144
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten mit Preisnachlässen bei Gesamtvergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2007 - Verg W 12/06

1. Ein Zeitraum von einer Woche für die Erhebung der Rüge kann dem Bieter zugebilligt werden.

2. Zur Problematik der Wertung von Nebenangeboten, die einen Preisnachlass für den Fall der Beauftragung mehrerer Teillose vorsehen.

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VPRRS 2007, 0038
DienstleistungenDienstleistungen
"Annahme" eines Vergaberechtsverstoßes und Rügepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - Verg 27/06

1. Für die Antragsbefugnis reicht die völlig vage und pauschale Behauptung einer Rechtsverletzung nicht aus.

2. Die Tatbestandsmerkmale des § 107 Abs. 3 GWB müssen für jeden Vergaberechtsverstoß gesondert dargelegt und geprüft werden.

3. Die Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes erfordert sowohl die Kenntnis der einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen als auch gleichermaßen die wenigstens laienhafte und durch vernünftige Beurteilung hervorgebrachte rechtliche Wertung und Vorstellung, dass der betreffende Vergabevorgang rechtlich zu beanstanden ist.

4. Die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes steht bloßen Vermutungen über die Rechtslage sehr nahe und bedeutet keine positive Kenntnis.

5. An ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Rechtsverstoßes sind strenge und vom Auftraggeber darzulegende Anforderungen zu richten.

6. Erkennt der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens (z.B. durch Akteneinsicht), so entsteht keine gesonderte Rügeobliegenheit.

7. Der Auftraggeber muss allen Bietern in einem Verhandlungsverfahren dieselben Informationen zukommen lassen und ihnen die Chance geben, innerhalb gleicher Fristen und zu gleichen Anforderungen Angebote abzugeben.

8. Unterkriterien sind den Bietern jedenfalls dann bekannt zu geben, wenn nicht auszuschliessen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien auf die Erstellung der Angebote Einfluss hat. Es reicht mithin die Möglichkeit aus, dass sich das Unterkriterium auf den Inhalt des Angebots auswirkt.

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VPRRS 2007, 0029
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflicht zur Übernahme der Preise eines Nachunternehmers?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2006 - Verg 19/06

1. Für die Vorlage eines Verfahrens nach § 124 Abs. 2 GWB wegen einer Divergenz ist erforderlich, dass die Rechtsfrage, in der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen wurde, entscheidungserheblich ist.

2. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind solche Angebote von der Wertung auszunehmen, die die nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A geforderten Preise nicht enthalten. Es handelt sich um einen zwingenden Ausschlussgrund.

3. Der Bieter ist gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur verpflichtet, den Preis, den er vom Auftraggeber beansprucht, in das Leistungsverzeichnis einzutragen, nicht aber denjenigen, den sein Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung von ihm fordert.

4. Der Bieter kann einen niedrigen Angebotspreis dadurch erklären, dass er aufgebrochenes Abbruchmaterial im Auftragsfall einer weiteren Verwertung zuführen kann und den erwarteten Erlös in der Kalkulation "gegengerechnet" hat.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat im Prinzip technikoffen auszuschreiben. Dem entspricht die Vergabestelle, wenn sie die aufgrund sachverständiger Beratung als technisch machbar in Betracht kommenden Bauarten parallel ausschreibt.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgelaufene Bindefrist kann nicht nachträglich verlängert werden

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

1. Nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln erlischt nach Ablauf der Bindefrist (§ 19 Abs. 3 VOL/A) das Angebot eines Bieters gem. §§ 146, 148 BGB und ist damit für das Ausschreibungsverfahren nicht mehr existent.*)

2. Die Wertung eines wegen Überschreitung der Bindefrist bereits erloschenen und danach erneut zum Wettbewerb eingereichten - inhaltsgleichen - Angebots ist wegen Überschreitung der Angebotsfrist (§ 18 Abs. 1 S. 1 VOL/A) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang auf nicht vom Bieter zu vertretenden Umständen beruht, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e VOL/A.*)

3. Nicht der Bietersphäre im vorgenannten Sinne zuzurechnen ist es, wenn die Vergabestelle mit gleicher Wirkung für alle Bieter und im Einvernehmen mit diesen (vgl. § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) eine bereits abgelaufene Angebotsfrist nachträglich "verlängert", d.h. die erneute Vorlage der bereits erloschenen Angebote mit deren ursprünglichem Inhalt gestattet.*)

4. Übergeht die Vergabestelle im Rahmen der nachträglichen "Verlängerung" einer bereits abgelaufenen Angebotsfrist einen einzelnen Bieter, so ist diesem aus Gleichbehandlungsaspekten wie den übrigen Bewerbern die erneute Vorlage seines (erloschenen) ursprünglichen Angebots gestattet.*)

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VPRRS 2006, 0386
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmererklärung: Angaben zu Teilleistungen fehlen

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2006 - 1 Verg 1/06

1.) Eine Beschwerdebegründung, die jeglicher Tatsachendarstellung entbehrt und sich auf Angriffe gegen die im angefochtenen Beschluss geäußerte Auffassung der Vergabekammer beschränkt, ist unzulässig; auch eine ausdrückliche oder konkludente Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen und den Inhalt der Vergabeakten ersetzt die geforderte Angabe von Tatsachen und Beweismitteln nicht.*)

2.) Enthält die nach den Bewerbungsbedingungen abzugebende Nachunternehmererklärung nicht die geforderten Angaben zu den Teilleistungen, die auf den Nachunternehmer übertragen werden sollen, ergibt sich daraus ein zwingender Ausschlussgrund; eine Verweisung auf die entsprechende Ordnungsziffer im Leistungsverzeichnis ersetzt die fehlenden Angaben nicht, wenn die Leistungsposition verschiedene Leistungen umfasst.*)

3.) Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein.*)

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VPRRS 2006, 0373
TransportleistungenTransportleistungen
Vergabe für 20 Jahre an einen Bieter unzulässig!

EuGH, Urteil vom 09.03.2006 - Rs. C-323/03

Es verstößt gegen Art. 1, 4 und 9 Verordnung (EWG) Nr. 3577/92, wenn ein Mitgliedstaat eine Regelung beibehält, die es zulässt, die Seeverkehrsdienstleistungen der Beförderung von Personen für einen Zeitraum von 20 Jahren an einen einzigen Betreiber zu vergeben, und als eines der Kriterien für die Vergabe der Konzession die Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrs in einem bestimmten Gebiet vorsieht.

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VPRRS 2006, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
Anfechtung Vergabekammerbeschluss: Anforderungen an die Begründung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2006 - 11 Verg 1/06

Die Begründung einer sofortigen Beschwerde (§ 117 Abs. 2 GWB) muss mindestens erkennen lassen, in welchem Umfang die Entscheidung der Vergabekammer angefochten werden soll. Das ist nicht der Fall, wenn sich weder aus den Anträgen noch der Begründung zweifelsfrei entnehmen lässt, ob sich die Beschwerde gegen die Vergabekammer, Entscheidung in der Sache oder nur im Kostenpunkt richtet.*)

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0683
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eindeutige und umfassende Beschreibung von Lebenszeitkosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2005 - 1 Verg 4/05

1. Ihrer Rechtsnatur nach ist die rechtzeitige Rüge im Vergabeverfahren erkannter oder erkennbarer Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber eine Obliegenheit. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, wird der darauf bezogene Antrag als unzulässig zurückgewiesen, d.h. der Anspruch auf Nachprüfung geht in diesem Punkt verloren.

2. An die Darlegung der Antragsbefugnis dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden und die Prüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist der Begründetheitsprüfung zugeordnet.

3. In einem Verfahren nach der VOL/A-SKR kann die Anforderung von Eignungsnachweisen ausnahmsweise auch in den Verdingungsunterlagen erfolgen, wenn die Chancengleichheit für alle Bieter gewahrt bleibt.

4. Die Angebotsfrist im Rahmen des Offenen Verfahrens beträgt 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung. Die Berechnung der Frist erfolgt nach der Verordnung EWG/Euratom Nr. 1182/71 des Rates, so dass alle Tage einschließlich Feiertage, Sonntage und Sonnabende gelten.

5. Im Rahmen von Lebenszeitkosten eines Produktes oder einer Anlage, die vom Bieter anzugeben sind, kann ein Auftraggeber Art, Umfang und Häufigkeit von Wartungsarbeiten nicht im Einzelnen vorgeben, weil diese in technischer Hinsicht von der Konstruktion und den gewählten Materialien/Komponenten des jeweiligen zum Einsatz kommenden Produkts abhängen. Hieraus folgt zwangsläufig und liegt es in der Natur der Sache, dass der jeweilige Bieter die erforderlichen Wartungsarbeiten individuell bestimmt und die hierfür anfallenden Kosten in seine Berechnung mit einbezieht.

6. Durch den zwingenden Ausschluss von geänderten oder ergänzten Angeboten soll verhindert werden, dass Bieter bewusst mehrdeutige Änderungen an ihren Eintragungen vornehmen, in der Absicht, die Vergabestelle werde sie schon zu ihrem Gunsten auslegen.

7. Werden vier wesentliche Preispositionen mit einem Wert von 1 Euro angeboten und ist offensichtlich, dass dieser Preis nicht dem tatsächlichen Aufwand für diese Leistungspositionen entspricht, ist das Angebot wegen fehlender wesentlicher Preisangaben zwingend auszuschließen.

8. Eine Ergänzung des Leistungsverzeichnisses durch den Zusatz "in Position ... enthalten", die eine Anmerkung zur Erläuterung eines mit 0,00 Euro angegebenen Preises darstellen soll, darf nicht in den Verdingungsunterlagen angebracht werden, sondern ist auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.

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VPRRS 2005, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
keine überzogenen Anforderungen an Unterschrift nach § 21 VOL/A

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2004 - 11 Verg 14/04

1. Auch bei Vorliegen einer Gesamtvertretungsmacht ist ein gemeinsames Auftreten aller Gesamtvertreter nicht erforderlich. Vielmehr kann einer der Gesamtvertreter mit Einwilligung oder Genehmigung des anderen Gesamtvertreters wirksam für oder gegen den Vertretenen handeln.

2. Die §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 VOL/A in ihrer derzeitigen Fassung setzen nicht voraus, dass ein Vertreter, der im Namen einer Arbeitsgemeinschaft von Bietern ein Angebot abgibt, hierbei mit Vertretungsmacht gehandelt hat. Dies war zwar unter der Geltung der VOL/A 1997 anzunehmen, deren § 21 Nr. 1 Abs.2 eine "rechtsverbindliche" Unterschrift verlangte und nach deren § 25 Nr. 1 Abs. 1 b nicht "rechtsverbindliche" Angebote zwingend auszuschließen waren; in der Praxis der Vergabeüberprüfungsausschüsse wurde dies Regelung dahin verstanden, dass bei der Abgabe eines Angebots durch einen Bevollmächtigten dessen Vertretungsmacht nachzuprüfen und dass das Angebot bei fehlender Vertretungsmacht auszuschließen sei. Der Verordnungsgeber hat aber im Zuge der Novellierung der VOB im Jahr 2000 auf das Merkmal "Rechtsverbindlichkeit" bewusst verzichtet, um der restriktiven Praxis der Vergabeprüfungsausschüsse in diesem Punkt eine Riegel vorzuschieben. Aus diesem Grund muss für das derzeit geltenden Recht davon ausgegangen werden, dass für die Angebotsabgabe keine über das BGB hinausgehende Anforderungen gestellt werden dürfen. Dies hat vor allem zur Folge, dass sowohl die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht als auch über das Handeln eines vollmachtslosen Vertreters im Vergabeverfahren uneingeschränkt Anwendung finden, so dass dessen Handeln auch noch nach dem Beginn der Angebotswertung nachträglich genehmigt werden kann.

3. Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.

4. § 21 Nr. 4 VOL/A fordert zwar bei Angeboten von Arbeitsgemeinschaften die Bezeichnung eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter, und diese Bestimmung wird in der vergaberechtlichen Literatur dahin ausgelegt, dass es die Interessen des Auftraggebers geböten, mit einem verantwortlichen Unternehmer als "federführender Firma" verhandeln zu können. Zweifelhaft ist, ob dieses Interesse des Auftraggebers dann gefährdet ist, wenn für die Arbeitsgemeinschaft zwei mit Einzelvertretungsmacht ausgestattete Vertreter benannt wird und handeln können. Denn auch in diesem Fall weiß der Auftraggeber, an wen er sich als Ansprechpartner wenden kann, nämlich beliebig an beide Bevollmächtigte. Zudem hat eine solche Regelung den Vorteil, dass ein Ansprechpartner auch dann vorhanden ist, wenn einer der Bevollmächtigten verhindert ist.

5. Eine Zurückweisung durch das Beschwerdegericht kommt in Betracht, wenn eine Endentscheidung des Beschwerdegerichts zum Verlust einer Nachprüfungsinstanz führen würde oder dem gleich käme. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen und sich darum inhaltlich mit der Sache nicht auseinander gesetzt hat.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0426
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Übersendung des Antragsschriftsatzes an Auftraggeber ersetzt keine Rüge!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2002 - 203-VgK-24/2002

1. Der Einstufung als Sektorenauftraggeber steht es nicht entgegen, dass dem Auftraggeber vom Land Niedersachsen keine hoheitlichen Funktionen oder Aufgaben übertragen wurden. § 98 Nr. 4, 1. Alternative GWB erfasst vielmehr solche Sektorenunternehmen, die aufgrund besonderer oder ausschließlicher Rechte tätig sind.

2. Die parallele Übersendung des Antragsschriftsatzes an den Auftraggeber ersetzt die unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB nicht.

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VPRRS 2004, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss wegen Spekulationspreisen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2004 - 1 Verg 3/04

1. Zur - unzulässigen - Änderung der Verdingungsunterlagen durch einen beigefügten Bauzeitenplan.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung Angebote von der weiteren Wertung ausschließen, wenn er bei der Bewertung der Angemessenheit der Preise, dort in der zweiten Phase der Preisprüfung, zu der Feststellung gelangt, dass zwar der Angebotsendpreis nicht unangemessen niedrig ist, aber Einzelpositionen des Angebots (s.g. Spekulationspreise) Zweifel an der ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. Leistungserbringung durch die Bieterin wecken und die Bieterin auf ausdrückliche Nachfrage nicht in der Lage ist, die Zweifel auszuräumen.*)

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VPRRS 2004, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004 - Verg 55/02

1. Es ist bei der Festsetzung der Gebühr nach § 128 Abs. 1 GWB - sofern besondere Fallumstände dies nicht gebieten - ebenso wenig zwingend danach zu differenzieren, ob der Nachprüfungsantrag, im Stadium eines Teilnahmewettbewerbs gestellt worden ist, oder ob der Antragsteller nach entsprechender Aufforderung durch die Vergabestelle überhaupt ein Angebot eingereicht oder bei losweiser Vergabe ein Angebot auf bestimmte Lose beschränkt hätte.

2. Hinsichtlich des Bemessungskriteriums der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Vergabekammer als die mit dem Verfahren befasste sachnächste Stelle einen Bewertungsspielraum, so dass die Aufhebung eine Gebührenfestsetzung nur angezeigt sein kann, sofern das Äquivalenzprinzip grob verletzt ist.

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VPRRS 2004, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfung einer Aufhebung der Ausschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

1. Die Entscheidung der Vergabestelle, eine Ausschreibung aufzuheben, unterliegt der Nachprüfung im Verfahren nach §§ 107 ff GWB.*)

2. Der Nachprüfung unterliegen grundsätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich des Vergabevermerks zur Aufhebung bewogen haben. Unbeachtlich sind theoretisch denkbare Aufhebungsgründe, die von einem anderen Verfahrensbeteiligten in den Raum gestellt werden, ohne dass sich die Vergabestelle hierauf beruft.*)

3. Dass nur eines von mehreren Angeboten die Hürde der 1. Wertungsstufe nach § 25 Nr. 1 VOB/A nimmt, rechtfertigt alleine nicht die Aufhebung der Ausschreibung.*)

4. Ein Angebot zu einem Preis, der innerhalb der Bandbreite mehrerer marktorientierter Kostenschätzungen der Vergabestelle liegt, kann nicht unwirtschaftlich im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A sein.*)

5. Hat die Vergabestelle die Angebote der besser platzierten Bieter wegen Mangelhaftigkeit der geforderten Nachunternehmererklärungen ausgeschlossen, kann sie diese Angebote auch nicht mehr mittelbar wertend zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines formal einwandfreien Angebots heranziehen.*)

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VPRRS 2004, 0013
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung bei nur einem einzigen Bieter zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Verg 8/03

1. Es steht im Entschließungsermessen der Vergabestelle, ob sie die Ausschreibung aufhebt, wenn ihrer Meinung nach ein Aufhebungsgrund vorliegt. Der Nachprüfung unterliegen grundsätzlich nur die Gründe, die die Vergabestelle ausweislich des Vergabevermerks zur Aufhebung bewogen haben.

2. Ein Angebot zu einem Preis, der innerhalb der Bandbreite mehrerer 2 Jahre alter Kostenschätzungen der Vergabestelle liegt und eine Grobkalkulation des beratenden Ingenieurbüros aus jüngerer Zeit um ca. 5 % unterschreitet, kann allenfalls dann als unwirtschaftlich (= offenkundig überhöht) bezeichnet werden, wenn sich die Ansätze der Vergabestelle nicht an Marktpreisen, sondern (beispielsweise) an deutlich überteuerten Vergleichsobjekten orientiert hätten.

3. Der prozentuale Abstand zu Angebotspreisen der besser plazierten Bieter (hier bis zu knapp 8%) besagt für sich allein nichts darüber, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Es ist vielmehr mangels entgegenstehender Indizien davon auszugehen, dass jeder im Wettbewerb stehende und ernsthaft am Auftrag interessierte Bieter ein marktorientiertes Angebot abgibt.

4. Hat die Vergabestelle die Angebote der besser platzierten Bieter aufgrund eines zwingenden Grundes ausgeschlossen, kann sie diese Angebote auch nicht mehr mittelbar wertend zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines formal einwandfreien Angebots heranziehen.

5. Stellt die Vergabestelle (formale) Anforderungen, die nur einer von mehreren Bietern erfüllt, so hat dieser als einziger eine zum Wettbewerb gehörende Hürde genommen und, wenn die Vergabestelle denselben Auftrag nach wie vor vergeben will, selbst dann einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Verfahrens und u. U. auf Zuschlagserteilung, wenn er mit seinem Angebotspreis nicht an erster Stelle liegt.

6. In Deutschland gibt es keine Norm, nach der die Aufhebung der Ausschreibung zulässig wäre, wenn nur ein einziges wertungsfähiges Angebot vorliegt. Vielmehr ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26 Nr. 1a VOL/A das Vergabeverfahren auch in einem solchen Fall fortzusetzen.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Überprüfung der Eignung eines Bieters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

Nach § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote nur solche Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Die Eignung eines Bieters kann jedoch nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfte werden kann.

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