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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Verkehr

310 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0064
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsendsumme in der Zeile "verrutscht": Aufklärung vor Ausschluss!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.09.2014 - 2 VK 11/14

1. Der Auftraggeber darf keine Angebote werten, die nicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen.

2. Ein Angebot darf nicht bereits deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter die Angebotsendsumme versehentlich in eine falsche Zeile eingetragen hat. Lässt sich durch Auslegung ermitteln, auf welche Zeile sich die Eintragung bezieht, ist der Auftraggeber vielmehr dazu gehalten, eine Angebotsaufklärung vorzunehmen.

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VPRRS 2015, 0072
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
„Nicht-Prüfungssystemteilnehmer“ kann nicht an Ausschreibung teilnehmen!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 2-111/14

1. Sinn und Zweck des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist es, die Eignung der Bewerber zu ermitteln und entsprechende Nachweise von ihnen zu verlangen. Der Teilnahmewettbewerb überprüft mithin sowohl die formelle, wie auch die materielle Eignung und schließt mit der Auswahl derjenigen Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem Vergabeverfahren ein Angebot einreichen sollen.

2. Die Prüfung und Bejahung der Eignung eines Bewerbers in formeller und materieller Hinsicht durch den Auftraggeber ist notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber zur Einreichung eines Angebots aufgefordert wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein "Nicht-Bewerber" bzw. ein "Nicht-Prüfungssystemteilnehmer" auch nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden darf.

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0684
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 2/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.

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VPRRS 2014, 0705
DienstleistungenDienstleistungen
Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 21/14

1. Welcher Erklärungswert Angebotsunterlagen zukommt, ist anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133 und 157 BGB) zu ermitteln.

2. Bieter müssen den Angebotsunterlagen wegen gebotener Transparenz und der bei Nichtbeachtung von Ausschreibungsbedingungen drohenden Gefahr eines Ausschlusses von der Vergabe klar entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe verlangt werden.

3. Bedürfen die Vergabeunterlagen der Auslegung, ist dafür der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich.

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VPRRS 2014, 0662
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegungsbedürftigkeit ist kein Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt dem Auftraggeber und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will, sondern regelt die Art und Weise der Beschaffung. Einschränkungen bestehen nur insoweit, dass die konkrete Spezifikation objektiv auftragsbezogen sein muss und keine diskriminierende Wirkung haben darf.

2. Die Leistungsbeschreibung ist nicht eindeutig, wenn unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden soll. Erschöpfend ist die Leistungsbeschreibung, wenn keine Restbereiche verbleiben dürfen, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind. Die fehlende Durchnummerierung der Seiten, auf denen die Leistung beschrieben sind, begründet keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung.

3. Die Auslegungsbedürftigkeit stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.




VPRRS 2014, 0667
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.

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VPRRS 2014, 0663
DienstleistungenDienstleistungen
Losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung zulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

1. Ein Vergabeverfahren leidet nicht deshalb an einem Mangel, weil nicht mit sämtlichen Leistungserbringern zum Zeitpunkt der Ausschreibung die bestehenden Verträge gekündigt waren. Das Nebeneinander mehrerer Leistungserbringer für dieselbe Leistung kann zwar zu Schadensersatzansprüchen führen, ist aber kein Umstand, der das Vergabeverfahren selbst betrifft.

2. Dass der Inhalt von Leistungsbeschreibungen auslegungsfähig ist, stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.

3. Ein Rechtsgrundsatz, dass dem Bieter ungewöhnliche Wagnisse der Kalkulation nicht auferlegt werden dürfen, existiert bei VOL/A-Vergaben nicht mehr. Vor diesem Hintergrund kommt die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes nur noch in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für den Bieter unzumutbar ist.

4. Die losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftragsgebers gedeckt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die laufende und jederzeitige Verfügbarkeit des Auftragnehmers, die Komplexität des Auftrags und ihr Umfang eine Loslimitierung rechtfertigen.

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VPRRS 2014, 0569
DienstleistungenDienstleistungen
Auch selbst verschuldete Interimsvergaben können dringlich sein!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2014 - 1 VK 32/14

1. Voraussetzung für die (Interims-)Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus dringlichen zwingenden Gründen ist, dass (a) die Auftragsvergabe - wie etwa bei Leistungen des ÖPNV oder der Schülerbeförderung - unbedingt erforderlich sein muss, (b) aus zwingenden Gründen die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können, (c) der Auftraggeber diese Gründe nicht vorhersehen konnte und (d) die Umstände, die die zwingende Dringlichkeit begründen, "auf keinen Fall" dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind.

2. Im Bereich der Daseinsvorsorge kann Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation heraus für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein kann, wenn sie im Übrigen auf von dem Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt in diesen Fällen hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurück.

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VPRRS 2014, 0582
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss im VOF-Verhandlungsverfahren nicht über die Preise verhandeln!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2014 - Verg 3/13

1. Der Auftraggeber ist in der Gestaltung des VOF-Verhandlungsverfahren weitgehend frei. Ein ausgewählter Bieter hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber gerade mit ihm (nur) über sein Preisangebot verhandelt. Denn der Auftraggeber bestimmt Gegenstand und Inhalt der Verhandlungen.

2. Es bleibt dem Auftraggeber im VOF-Verhandlungsverfahren unbenommen, auf der Grundlage der zuschlagsfähigen Angebote nur über den Inhalt der zu erbringenden Leistung zu verhandeln und von Preisgesprächen zumindest solange abzusehen, wie der Stand der Verhandlungen ihm dazu keinen Anlass gibt.

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VPRRS 2014, 0577
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine direkte Vergabe ohne besondere Dringlichkeit

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2014 - VgK-17/2014

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0557
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unter welchen Voraussetzungen kann die Schülerbeförderung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2014 - 1 VK 30/14

1. Voraussetzung für die (Interims-)Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus dringlichen zwingenden Gründen ist, dass (a) die Auftragsvergabe - wie etwa bei Leistungen des ÖPNV oder der Schülerbeförderung - unbedingt erforderlich sein muss, (b) aus zwingenden Gründen die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können, (c) der Auftraggeber diese Gründe nicht vorhersehen konnte und (d) die Umstände, die die zwingende Dringlichkeit begründen, "auf keinen Fall" dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind.

2. Im Bereich der Daseinsvorsorge kann Dringlichkeit aus einer besonderen Gefahrensituation heraus für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein, wenn sie im Übrigen auf vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt in diesen Fällen hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurück.

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VPRRS 2014, 0537
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistung nicht EU-weit ausgeschrieben: Subvention muss zurückgezahlt werden!

VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2014 - 4 K 13.00577

Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflage, 80% der Leistung in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben, indem er nur das Gewerk Rohbau mit ca. 37% Kostenanteil EU-weit ausgeschrieben hat, stellt dies einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Subventionen berechtigt.

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VPRRS 2014, 0704
VerkehrVerkehr
Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

VK Berlin, Beschluss vom 26.08.2014 - VK B 1-10/14

1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt im Wege transparenter Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch, dass interessierte Unternehmen aus den Vergabeunterlagen ausreichend Kenntnis von den Bedingungen der nachgefragten Leistungen erhalten.

2. Eine vom Auftraggeber vorgegebene Eigenerklärung verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn aus der Eigenerklärung nicht deutlich wird, dass die von dem Bieter gemachten Angaben zur Anwendung eines Tarifvertrags vom Auftraggeber der Eignungsprüfung dahingehend zugrunde gelegt werden würden, dass die Angabe des aus Sicht des Auftraggebers „falschen“ oder keines Tarifvertrags zu einer negativen Prognoseentscheidung führen würde.

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VPRRS 2014, 0517
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.06.2014 - 1 U 4/13

1. Die Vernachlässigung der Prüfung der Durchführbarkeit einer Straßenbaumaßnahme (hier: Baudurchführungsvereinbarung mit der DB-Netz AG vergessen) stellt eine Verletzung des durch das Ausschreibungsverfahrens begründeten Vertrauenstatbestands und eine Verletzung der Vorschriften des Vergaberechts dar.

2. Dies führt, wenn der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßem Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Auftrag erhalten hätte und die Maßnahme im Wesentlichen unverändert erneut ausgeschrieben und ausgeführt worden ist, zu einem auf das positive Interesse gerichteten, die Deckungskostenbeiträge für Wagnis und Allgemeine Geschäftskosten umfassenden Schadensersatzanspruch.

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VPRRS 2014, 0510
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angaben für letzte drei Geschäftsjahre gefordert: Eintragung einer Null möglich!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2014 - VK 1-34/14

1. Sieht ein Formblatt lediglich die Vornahme von getrennten Angaben für die letzten drei Geschäftsjahre vor, ohne dass eine Mindestmenge bzw. -anzahl erwähnt wird, ist auch die Eintragung einer Null möglich und für die Erfüllung der geforderten Angaben ausreichend.

2. Ruht ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters aufgrund eines zivilgerichtliches Verfahrens, hat aus strafrechtlicher Sicht die Unschuldsvermutung zu gelten. Das Strafverfahren darf bei der Bewertung der Eignung des Bieters daher nicht berücksichtigt werden.

3. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. die Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist grundsätzlich unzulässig. Ob ein Wertungskriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängt.

4. Mit der Bewertung bereits erbrachter Leistungen, auch als Referenzen bezeichnet, handelt es sich grundsätzlich um ein typisches Eignungskriterium.




VPRRS 2014, 0503
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Richtwert von 45 Minuten einzuhalten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2014 - 1 VK 14/14

1. Die Vorgabe in den Ausschreibungsunterlagen, wonach die Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die Tourenplanung zu erstellen und bei der Fahrzeit einen Richtwert von 45 Minuten einzuhalten haben, genügt dem Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht.

2. Die Rechte einer Bietergemeinschaft aus § 97 Abs. 7 GWB sind keine höchstpersönlichen Rechte und können daher grundsätzlich im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Denn das prozessrechtliche Institut der gewillkürten Prozessstandschaft findet im Vergabeverfahren zumindest analoge Anwendung.

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VPRRS 2014, 0487
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch bei Sektorenvergabe: Änderung an den Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2014 - 2 VK LSA 02/14

1. Versieht der Nachunternehmer eines Bieters ein gefordertes Formblatt, das Verpflichtungen zur Einhaltung staatlicher Sicherheitsvorschriften, den Mindestentgeltregelungen des AEntG sowie weitere Zahlungsverpflichtungen enthält, mit dem Stempelaufdruck "Gilt nur für Bauhauptgewerbe", liegt darin eine Änderung der Vergabeunterlagen, die auch im Rahmen einer Sektorenvergabe zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Werden zwei Einzelunternehmen vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert und geben sie als Bietergemeinschaft ein Angebot ab, darf der Auftraggeber dieses Angebot bei der Wertung nicht berücksichtigen.




VPRRS 2014, 0497
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Wettbewerb um Linienverkehrsgenehmigung: Wann besteht Altunternehmerschutz?

VG Trier, Urteil vom 03.06.2014 - 1 K 388/14

1. Konkurrieren im Genehmigungswettbewerb um eine Linienverkehrsgenehmigung der Altunternehmer und ein Neubewerber miteinander, wobei lediglich der Neubewerber von der Möglichkeit der verbindlichen Zusicherung von Antragsbestandteilen Gebrauch macht, hat dieser bei gleichguter Verkehrsbedienung ein qualitativ besseres Angebot abgegeben, da er seine Betriebspflicht erweitert hat.*)

2. Vor dem Hintergrund einer langjährigen beanstandungsfreien Bedienung der Linie durch den Altunternehmer begegnet es dennoch keinen Bedenken diesem den Vorzug zu geben, wenn die zugesicherten Standards im Einzelfall mit den wesensimmanenten Bestandteilen der bisher bewährten Verkehrsbedienung verglichen und derart gewichtet werden, dass das Angebot des Neubewerbers hinter demjenigen des Altunternehmers zurücktreten muss.*)

3. Der Genehmigungsinhaber kann sich gegenüber seinen Subunternehmern, die kein eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, auf den Altunternehmerschutz berufen.*)

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VPRRS 2014, 0492
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.11.2013 - Verg 6/13

1. Auch unter der Geltung der VOL/A 2009 und unter Berücksichtigung der mit einer Beschaffung von Streusalz branchentypisch verbundenen Risiken ist es nicht zulässig, das Verwendungsrisiko hinsichtlich der ausgeschriebenen Salzmengen in offenkundig höherem Maße auf den Bieter zu verlagern, als dies der (schwankende) Beschaffungsbedarf des Auftraggebers rechtfertigt.

2. Eine solche Verlagerung liegt zumindest dann vor, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Auftragnehmer verpflichten, selbst den maximalen Jahresverbrauchswert der zurückliegenden Winter (hier: 10.435 t) deutlich übersteigende Liefermengen vorzuhalten, ohne dass der Auftraggeber eine Abnahmeverpflichtung überhaupt eingeht.

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VPRRS 2014, 0447
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Forderung nach umweltfreundlichen Fahrzeugen ist zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13

1. Der öffentliche Auftraggeber kann als zusätzliche Anforderung an die Ausführung vorgeben, dass die Leistung ausschließlich mit Hilfe umweltfreundlicher Fahrzeuge erbracht wird.

2. Die für die Ausführung des Vertrags erforderliche technische Ausrüstung muss den Bietern nicht schon im Vergabeverfahren, sondern erst bei Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehen.

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VPRRS 2014, 0446
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch im Bereich der SektVO sind unvollständige Angebote auszuschließen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 15/13

1. Auch im Geltungsbereich der Sektorenverordnung sind Angebote auszuschließen, wenn sie die Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht erfüllen bzw. unvollständig sind.

2. Dem Sektorenauftraggeber kommt ein Ermessen dahingehend zu, ob er Erklärungen und Nachweise, die auf seine Anforderung bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anfordert.

3. Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden. Wird diese Frist versäumt, ist ein nochmaliges Nachfordern unter Setzen einer weiteren Nachfrist unzulässig, wenn hierdurch einzelne Bieter gegenüber anderen bevorzugt werden.

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VPRRS 2014, 0694
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12

Die Regelung in einer kommunalen Friedhofssatzung, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairen Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und dass der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn weder eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung besteht, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, noch eine zuständige staatliche Stelle Zertifikate als vertrauenswürdig anerkannt hat noch ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate geregelt ist, welche Zertifikate als Nachweis ausreichen.*)

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VPRRS 2014, 0323
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Verschärfung der Eignungsanforderungen in den Ausschreibungsunterlagen!

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

1. Eignungsanforderungen, die in der Vergabebekanntmachung festgelegt wurden, dürfen in den Ausschreibungsunterlagen nicht verschärft werden, können aber auch im Sektorenbereich konkretisiert werden.*)

2. Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht.*)

3. In der Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren muss nicht bereits die Gewichtung der Auswahlkriterien aufgenommen werden, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt wird.*)

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VPRRS 2014, 0286
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag: Auftraggeber muss Leistungstermine nicht konkretisieren!

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2014 - VK 2-13/14

1. Der Auftraggeber bei der Vergabe eines Rahmenvertrags nicht dazu verpflichtet, mit allen Bietern gleiche Lieferjahre festzulegen oder die im Bietergespräch mit einem Bieter genannten Lieferjahre allen anderen Bietern zwingend vorzugeben.

2. Soll ein Rahmenvertrag für die Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen werden, der den Auftraggeber dazu berechtigt, Einzelverträge hieraus abzurufen, sind den Bietern so viele Informationen an die Hand zu geben wie dies angesichts der dem Rahmenvertrag innewohnenden Offenheit hinsichtlich Lieferumfang etc. möglich ist, damit die Bieter belastbare Anhaltspunkte für die Kalkulation haben.

3. Es gehört zum Wesen eines Rahmenvertrags, dass es der Auftraggeber ist, der den Einzelabruf tätigt, wann immer er den konkreten Bedarf hat. Der Auftraggeber kann sich deshalb vorbehalten, die avisierten Abrufjahre konkreten Entwicklungen anzupassen und zu ändern.

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VPRRS 2014, 0267
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14

Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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VPRRS 2014, 0237
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2013 - 1/SVK/027-13

1. Ein Angebot kann wegen Änderung an den Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Anforderungen, von denen der Bieter abgewichen sein soll, aus den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hervorgehen. Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Eine Vorgabe in den Vergabeunterlagen, dass der Bieter auf Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hinzuweisen habe, befreit den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung zu verfassen.*)

3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist von der Kammer aufzuheben, wenn ein Grund nach § 20 EG VOL/A nicht vorliegt und sich der Auftraggeber auf einen anderen Grund, der die Wirksamkeit der Aufhebung begründen könnte, nicht beruft. Eine entsprechende Entscheidung kann durch die Kammer nicht ersetzt werden.*)

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VPRRS 2014, 0235
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
SPNV-Interimsvergabe: Auch dringlich, wenn vom AG verschuldet!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

1. Die 30 Tage-Frist gem. § 101b Abs. 2 GWB, binnen derer die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Sinne von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB festgestellt werden kann, beginnt nicht, solange ein schwebend unwirksamer Vertrag noch nicht durch Genehmigung des Vertretenen wirksam geworden ist. Zweifel an der Wirksamkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

2. Im Bereich der Daseinsvorsorge (hier: öffentlicher Personenverkehr) kann Dringlichkeit einer Interimsvergabe auch dann gegeben sein, wenn sie auf vom Auftraggeber zu vertretenen Umständen beruht.*)

3. Auch bei besonderer Dringlichkeit einer Interimsvergabe kommt eine Direktvergabe in der Regel allenfalls solange in Betracht, bis über eine endgültige Interimsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren entschieden werden kann.*)

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VPRRS 2014, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 4/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0233
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 04/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0231
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Entscheidung im Direktvergabeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13

1. Die Entscheidung im Direktvergabeverfahren insbesondere nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 für einen bestimmten Betreiber ist aufgrund des weiten Entscheidungsspielraums der Vergabestelle nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Entscheidungsprozesse sind allenfalls im Hinblick auf grob sachwidrige und willkürliche Maßnahmen oder Entscheidungsgrundlagen überprüfbar.

2. Weder besteht eine Begründungspflicht für die konkrete Auswahl eines Bewerbers, noch ist die Notwendigkeit einer Bewertung unterschiedlicher Angebote nach bestimmten Zuschlagskriterien vorgegeben.

3. Solange nicht eine diskriminierende oder grob sachwidrige und willkürliche Vergabe erfolgt, steht die Auswahl des Auftragnehmers bei einer Direktvergabe im Belieben der Vergabestelle.




VPRRS 2014, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Referenzleistungen müssen vergleichbar, nicht identisch sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2014 - VgK-45/2013

1. Der Auftraggeber darf von den Bietern zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben fordern, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Dabei sind grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen hat der Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen.

2. Die Vorschrift des § 7 EG Abs. 2 und 3 VOL/A enthält abschließende Auflistungen hinsichtlich der möglichen Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und fachliche Leistungsfähigkeit.

3. Der Auftraggeber hat ein Ermessen hinsichtlich der Frage, welche Angaben und Nachweise durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist.

4. Hinsichtlich der Forderung von Eignungsnachweisen kommt es darauf an, ob der Auftraggeber aus verständiger Sicht ein berechtigtes Interesse hinsichtlich der verlangten Angaben haben durfte, die Forderung der Angaben also sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheint und den Bieterwettbewerb nicht unnötig beeinträchtigt bzw. einzelne Bieter ohne sachlichen Grund diskriminiert.

5. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen.

6. Es ist mit dem Wettbewerbsgrundsatz nicht vereinbar, wenn der Auftraggeber als Referenz die Angabe identischer Leistungen verlangt. Vergleichbarkeit erfordert nicht die Angabe einer identischen Leistung. Es genügt vielmehr, wenn die Referenzleistungen dem zu vergebenden Auftrag nahekommen. Dazu müssen die Referenzen aber einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag eröffnen.

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VPRRS 2014, 0195
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Antwort auf zulässige AG-Fragen: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2013 - 11 Verg 14/13

Ein Angebot kann auch bei einer VOL-Vergabe ausgeschlossen werden, wenn ein Bieter zu den vom Auftraggeber im Rahmen einer Angebotsaufklärung gemäß § 18 VOL/A zulässig gestellten Fragen keine verwertbaren und konkreten Angaben macht oder seine Auskunft unvollständig und nicht plausibel ist.*)

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VPRRS 2014, 0194
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie detailliert ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2013 - 2 VK LSA 03/13

1. Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen zumindest die wesentlichen Zwischenentscheidungen so dokumentiert sein, dass der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bieter und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden können. Die Bieter sollen sich auch im laufenden Vergabeverfahren davon überzeugen können, dass der für den Vertragsschluss in Betracht kommende Bewerber auf Grund sachgerechter und ermessenfehlerfreier Entscheidungen bestimmt worden ist.

2. Alle Entscheidungen des Auftraggebers müssen so begründet sein, dass sie für einen mit der Sachlage des Verfahrens vertrauten Leser ohne weiteres verständlich sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag ist an die Darlegung der zu Grunde liegenden Tatsachen sowie ihrer Beurteilung ein hoher Maßstab anzulegen.

3. Soweit dem Auftraggeber Beurteilungs- und Ermessensspielräume zustehen, verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus eine besonders detaillierte Begründung.

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VPRRS 2014, 0193
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abgelaufene Urkunde vorgelegt: Nachforderung möglich?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.06.2013 - 1/SVK/012-13

1. Von einer Erledigung ist dann auszugehen, wenn der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers durch ein Ereignis, das nach der Verfahrenseinleitung eingetreten ist, gegenstandslos wird und Primärrechtsschutz mithin nicht mehr stattfinden kann. Bei der Bestimmung des Rechtsschutzbegehrens ist nicht allein auf die formell gestellten Anträge abzustellen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die Erledigung tritt zwischen den Hauptbeteiligten des Nachprüfungsverfahrens ein und ist vom Beigeladenen prozessual hinzunehmen.*)

2. Hat der Bieter eine bereits abgelaufene Urkunde über die Eignung seines Unternehmens vorgelegt, gestattet es die Vorschrift des § 19 EG Abs. 2 VOL/A dem Auftraggeber, nicht nur gänzlich fehlende, sondern auch zu vervollständigende und gültige Unterlagen bzw. Urkunden nachzufordern. Vom Schutzzweck der Regelung sind dagegen keine inhaltlichen Defizite, die zu einer Nachbesserung des Angebots führen, erfasst.*)

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VPRRS 2014, 0180
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A 2009: Ungewöhnliche Wagnisse nicht (mehr) verboten, aber ...

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2013 - 1/SVK/022-13

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)

2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)

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VPRRS 2014, 0165
DienstleistungenDienstleistungen
An bekannt gemachte Zuschlagskriterien ist der AG gebunden!

VK Köln, Beschluss vom 11.12.2013 - VK VOL 19/2013

1. Im Nachprüfungsverfahren darf der Antragsteller auf eine vom Antragsgegner geänderte Angebotswertung mit einer entsprechenden Änderung seines Sachantrags reagieren.*)

2. Ein Auftraggeber ist an die von ihm in der Bekanntmachung oder den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien gebunden.*)

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VPRRS 2014, 0019
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Anforderungen an die Begründung der Absage

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2002 - VK 53/02

1. Ein Absageschreiben, dem lediglich ein allgemeiner Kriterienkatalog für die Wertung der Angebote beigefügt ist, ohne jedoch zu spezifizieren, welchem der Kriterien das Angebot nicht genügt, erfüllt nicht die Anforderungen des § 17 Abs. 4 VOF an die Begründung der Absage.*)

2. Wenn die Vergabebekanntmachung als Mindestbedingungen für die Eignung der Bieter Erfahrungen mit der Errichtung und dem Umbau von Industriehallen, von Bürogebäuden und Technologiezentren sowie bei der Realisierung von Bauvorhaben unter Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln fordert und als weitere Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nennt, kann sie einen Bieter, welcher einen Architekten und Diplomingenieur sowie eine Diplomingenieurin als Mitarbeiter beschäftigt, nicht mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausschließen, der Bieter sei fachlich nicht geeignet.*)

3. Zwar liegt der Ausschluss eines Bieters gem. § 11 VOF im Ermessen der Vergabestelle, jedoch wird dieses Ermessen durch das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB beschränkt. Wird in der Bekanntmachung der Nachweis gefordert, dass die Bewerber einen Negativattest zu den Ausschlusskriterien entsprechend § 11 a bis d VOF in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbringen, so wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn die Vergabestelle bei einigen Bietern anstelle der geforderten eidesstattlichen Erklärungen formlose Erklärungen genügen lässt, obwohl diese eine geringere Beweiskraft haben und die damit verbundenen Unkosten erheblich geringer sind.*)

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VPRRS 2014, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung für rechnergestütztes Betriebsleitsystem für Omnibusse

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2002 - VK 23/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BIEGE muss sich vorsätzliche Falschangaben zurechnen lassen

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2001 - VK 1-13/01

Vorsätzliche Falschangaben müssen sich alle Teile einer Bietergemeinschaft zurechnen lassen, auch wenn die Handlung in einer Zentrale oder anderen Niederlassung zu verantworten ist.*)

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VPRRS 2014, 0003
VerkehrVerkehr
EU-Richtlinien können auch für Private gelten!

EuGH, Urteil vom 05.02.2004 - Rs. C-157/02

1. Einer juristischen Person des Privatrechts können bei der Abschließung von Verträgen mit Straßenbenutzern die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden, wenn der Staat dieser juristischen Person die Aufgabe übertragen hat, Mautgebühren für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege einzuheben, und wenn er die juristische Person unmittelbar oder mittelbar kontrolliert.*)

2. Ein Einzelner kann sich bei unterbliebener oder unvollständiger Umsetzung der Richtlinien 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten und 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge gegenüber einer staatlichen Stelle in Bezug auf die Berechnung einer Mautgebühr für die zur Güterbeförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62, nicht aber auf die Artikel 7 Buchstabe h der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 9 der Richtlinie 1999/62 berufen.*)

3. Die österreichischen Frächter können sich ebenso wie die Frächter aus anderen Mitgliedstaaten auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62 berufen, um geltend zu machen, dass sie durch den (überhöhten) Tarif für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn gegenüber jenen Straßenbenutzern diskriminiert werden, die bloß Teilstrecken der erwähnten Autobahn in Anspruch nehmen.*)

4. Das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat) ist dahin auszulegen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.*)

5. Die Mitgliedstaaten mussten in der Zeit vom 20. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2000 den Erlass von Vorschriften unterlassen, die geeignet waren, die Verwirklichung des in der Richtlinie 1999/62 vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen; ein Einzelner konnte sich gegenüber den Mitgliedstaaten vor den nationalen Gerichten aber nicht auf diese Richtlinie berufen, um die Nichtanwendung einer bestehenden nationalen Vorschrift zu erreichen, die gegen die Richtlinie verstößt.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1791
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung zu dem Vorhaben "Schülerbeförderung"

VK Thüringen, Beschluss vom 26.06.2003 - 216-4003.20-033/03-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1760
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erneuerung eines Verkehrsrechnersystems

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 73/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1759
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag zur Lieferung von selbstfahrenden Startbahnkehrmaschinen

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2001 - VK 2-42/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1716
VerkehrVerkehr
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

LG Mannheim, Urteil vom 04.05.2012 - 7 O 436/11 Kart.

1. Das Zivilgericht ist auch dann gem. § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen eines bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.*)

2. Hat der Auftraggeber in den von ihm gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadenersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 % der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 % zu vermeiden und Rabatte von 10 - 12 % auf dem Markt üblich sind.*)

3. Der in § 33 Abs. 3 S. 5 GWB in Bezug genommene Zinssatz ("§§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs") beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.*)

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VPRRS 2013, 1691
DienstleistungenDienstleistungen
Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2001 - 28-08/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1684
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung Parkleitsystem der Stadt xxx

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2002 - 1/SVK/138-01

1. Prüfungsgegenstand eines Nachprüfungsverfahrens kann grundsätzlich nur sein, was unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde. Ausnahme: Die Rüge war mangels Kenntnis entbehrlich.*)

2. Eine DIN-Norm im Entwurf ist jedenfalls dann für die Bewertung der Angebote verbindlich, wenn sie in der LV-Anforderung genannt wurde.*)

3. Sofern die Antragstellerin preislich mit Ihrem Angebot an 1. Stelle liegt, kann sie sich mangels Rechtsschutzbedürfnis nicht darauf berufen, dass fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt und die weiteren Wertungskriterien unberücksichtigt blieben.*)

4. Der Auftraggeber verletzt nicht das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB, wenn er in der Bekanntmachung generell ausgeschlossene Nebenangebote zwar prüft, diese aber letztlich nicht wertet.*)

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VPRRS 2013, 1683
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung Lieferung und Aufstellung von Parkscheinautomaten

VK Sachsen, Beschluss vom 28.11.2001 - 1/SVK/124-01

1. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags in der Hauptsache dürfen dann in die Entscheidung über den Gestattungsantrag einfließen, wenn eine Beurteilung dieser Tatsachen im Eilverfahren über die Gestattung des Zuschlags bereits erkennbar ist.*)

2. Gehen einer Stadt durch verspätetes Aufstellen EURO-fähiger Parkscheinautomaten Einnahmen verloren, so ist der Zuschlag allenfalls zu gestatten, wenn hierdurch die erwarteten Nachteile aufgefangen werden können. Ist auch bei Gestattung des Zuschlags ein fristgemäßes Aufstellen der Geräte nicht möglich, liegt ein Grund für die Ablehnung des Gestattungsantrags vor.*)

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VPRRS 2013, 1680
ITIT
Mischkalkulation vergaberechtlich zulässig?

KG, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 7/12

1. Ein kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Akteneinsicht hindert - nach Durchführung des Verhandlungstermins - auch dann nicht den Eintritt der Entscheidungsreife der Hauptsache, wenn der Akteneinsichtsantrag wegen der Kürze der Zeit nicht mehr vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beschieden werden konnte.*)

2. Die Verneinung des Drohens eines Schadenseintritts i. S. d. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt voraus, dass das Angebot des Antragstellers nach eigenem Vortag evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht etwa deshalb auszuschließen, weil die Vergabestelle dem Prozessbevollmächtigten dieses Bieters nach Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung Einsicht in Teile der Vergabeakte gewährt, aus denen sich die geschäftsgeheime Kalkulation eines anderen Bieters entnehmen lässt.

4. Zur Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Mischkalkulation (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 14.08.2012 - Verg 8/12).*)

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VPRRS 2013, 1658
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Abschlepp- und Sicherstellungsverträgen

VK Münster, Beschluss vom 21.12.2001 - VK 22/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1657
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagenhalle

VK Münster, Beschluss vom 19.11.2001 - VK 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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