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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: IT

401 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1361
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verwendet veraltetes Formblatt: Ausschluss nicht zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.08.2013 - Z3-3-3194-1-19-07/13

1. Angebote der Bieter sind als Willenserklärungen auszulegen. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)

2. Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil ein veraltetes Formblatt verwendet wurde, wenn die Auslegung des abgegebenen Angebots eindeutig ergibt, dass sich durch die Verwendung des veralteten Formblatts keine inhaltliche Änderung im Vergleich zu den aktuellen Vergabeunterlagen ergibt. Bei der Auslegung sind bei Bedarf alle weiteren Bestandteile des Angebots heranziehen.*)

3. Eine derartige Auslegung ist insbesondere dann möglich, wenn sich dadurch aufgrund der Besonderheiten der konkreten Vergabe keine Benachteiligung konkurrierender Bieter noch irgendwelche Manipulationsmöglichkeiten ergeben.*)

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VPRRS 2013, 1353
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Softwarepaket für die Auswertung bundesweit gesammelter Messdaten

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2002 - VK 2-86/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1319
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein!

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2013 - VK 12/12

1. Auch eine dem Vergaberecht nicht unmittelbar unterliegende Beschaffungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers ist eine Ermessensentscheidung (Beurteilungsermessen), die zumindest hinsichtlich der behaupteten Sachgründe beweisbar sein muss und insoweit überprüfbar bleibt. Entsprechend muss eine den Wettbewerb aus- oder einschränkende Produktfestlegung überprüfbar bleiben. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber.*)

2. § 3 EG Abs. 4 c VOL/A 2009 bezieht sich auf ein technisches Alleinstellungsmerkmal. Auch diesbezüglich liegt die Beweislast beim Auftraggeber.*)

3. Im Eilverfahren ist die Erhebung von Beweisen nur begrenzt möglich. Insoweit muss eine hinreichende Dokumentation der Beschaffungsentscheidung vorliegen.*)

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VPRRS 2013, 1278
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Was sind Leistungen „mit vergleichbarem Scope“?

VK Bund, Beschluss vom 01.07.2013 - VK 1-45/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung, dass der Auftragnehmer bereits Leistungen "mit vergleichbarem Scope" erbracht hat, müssen die Bewerber in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand zuvor keine identischen Leistungen ausgeführt haben. Vergleichbar ist eine Leistung vielmehr bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt.

2. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter auf der Grundlage der vorgelegten Eignungsunterlagen materiell geeignet ist, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.

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VPRRS 2013, 1205
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung eines Klinik-DV-Systems

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2001 - VK 13/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1124
HardwareHardware
Vergabefehler festgestellt: Aufhebung ist "ultima ratio"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000 - Verg 15/00

Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die angefochtene Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen.

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VPRRS 2013, 1118
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1117
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1116
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1114
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschreibung von Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1081
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1080
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1079
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1075
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1048
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1046
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1045
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1044
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0994
DienstleistungenDienstleistungen
Einzelbenotung muss begründet und dokumentiert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12

Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.

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VPRRS 2013, 0986
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0983
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Lose zwingend, wenn zweckmäßig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01

Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)

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VPRRS 2013, 0972
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge nach 18 Tagen nicht mehr "unverzüglich"!

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01

Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.

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VPRRS 2013, 0932
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Virenschutzsoftware: Verschlusssachenauftrag?

VK Bund, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-31/13

1. Für das Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags ist es nicht zwingend erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber dem Bieter Kenntnis von Verschlusssachen verschafft. Ausreichend ist, dass der Bieter (potentiellen) Zugang zu Verschlusssachen bei der Auftragsdurchführung erhält.

2. Die Beschaffung von Virenschutzsoftware im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags dient der Abwehr von elektronischen Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und damit der Gefahrenabwehr im weiteren Sinne.

3. Die Beschränkung der Anzahl der von den Bietern vorzulegenden Referenzen verstößt auch bei einem Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren gegen den Wettbewerbsgrundsatz.

4. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 VSVgV, wonach die Auftraggeber geforderte Nachweise in einer abschließenden Liste zusammenzustellen haben, ist auch auf Teilnahmewettbewerbe anwendbar.

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VPRRS 2013, 0895
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
BWI Informationstechnik GmbH ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 55/12

1. Die BWI Informationstechnik GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.

2. Eine Kapitalgesellschaft, die nicht durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand überwiegend finanziert wird, ist auch dann als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen, wenn die öffentliche Hand aufgrund vertraglicher Regelungen die Aufsicht über die Leitung der Gesellschaft ausübt.

3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot, wenn er einen Bieter früher als die anderen Bieter über eine geplante Auftragsvergabe informiert, diesem Bieter kalkulationsrelevante Informationen zukommen lässt und ihm damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

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VPRRS 2013, 1838
ITIT
Migration eines Telekommunikationssystems: Verhandlungsverfahren zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 09/13

1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen oder wenn die zu erbringenden Dienstleistung dergestalt sind, dass eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau festgelegt werden kann, was insbesondere bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen der Fall ist.

2. Komplexe und umfangreiche IT-Leistungen, die eine Integration einer neuen Anlage in ein bestehendes Datennetz beinhalten und bei denen eine Vielzahl von Unwägbarkeiten und Möglichkeiten auftreten können, dürfen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben werden.

3. Maßgebend bei der Prüfung der Frage, ob die Wahl eines Verhandlungsverfahrens berechtigt war, ist der Zeitpunkt des Beginns der Ausschreibung.

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VPRRS 2013, 0873
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung eines mandantenfähigen VolP-Telekommunikationssystems

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0868
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0867
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0798
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie weit reicht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers?

VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13

1. Ein Feststellungsinteresse liegt bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB schon dann vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahren in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.*)

2. Unabhängig von der Frage, ob § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Entscheidungen des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08 überhaupt noch Anwendung finden kann, wird positive Kenntnis nach dieser Vorschrift nicht dadurch begründet, dass eine vergleichbare vergaberechtliche Problematik zwischen Antragsteller und Antragsgegner bereits in einem anderen früheren Vergabeverfahren umstritten war.*)

3. Im Falle der Beantwortung vom Bieterfragen bzgl. eines vergaberechtlich strittigen Sachverhalts durch den Auftraggeber tritt positive Kenntnis gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB eines Bieters bzgl. dieses Sachverhalts erst nach der abschließenden Beantwortung der Bieterfrage ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber als Reaktion auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen bereits geändert hat.*)

4. Die Entscheidung über die Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes ist dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert und wird daher vom Vergaberecht unmittelbar nicht erfasst. Die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens, wie sie in § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB bzw. in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A normiert sind, sind gleichwohl berührt, wenn die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren zu einer willkürlichen Beschränkung des Wettbewerbs bzw. offen oder verdeckt zu einer positiven oder negativen Diskriminierung von Unternehmen führt.*)

5. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von gewichtigen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen. Dies gilt sogar dann, wenn ein am Verfahren nicht beteiligtes Unternehmen als Folge der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands einen erheblichen Einfluss auf die Erfolgschancen der Bieter erhält.*)

6. Die Forderung, bei der Beschaffung einer Technologie, die an ein bereits vorhandenes System anzuschließen ist, grundsätzlich eine Anbindung über eine offene Schnittstelle zu bevorzugen und nur bei Vorliegen von objektiven, sachlichen und entsprechend nachvollziehbar dokumentierten Gründen im Ausnahmefall eine Anbindung über eine proprietäre Schnittstelle zu wählen, ist mit dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Verständnis des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers nicht zu vereinbaren.*)

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VPRRS 2013, 0763
DienstleistungenDienstleistungen
Auswahl des Beschaffungsgegenstands: Wie frei ist der Auftraggeber?

VK Bund, Beschluss vom 28.03.2012 - VK 2-14/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0760
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die den Bietern nicht bekannt gemacht worden sind. Das gilt auch für im Nachhinein gebildete Unterkriterien und Detailforderungen.

2. Im Vergabeverfahren ist eine strikte Trennung zwischen sog. Eignungs- und sog. Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten. Kriterien, die die Frage der Eignung betreffen, dürfen nicht als Zuschlagskriterien auf der vierten Wertungsstufe berücksichtigt werden.

3. Für die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Kriterium in seinem Inhalt und wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts nach auf Angaben stützen soll, die nur für die angebotene Leistung Bedeutung erlangen oder zur Beurteilung der generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters dienen.

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VPRRS 2013, 0751
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Unter-Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Bund, Beschluss vom 03.04.2009 - VK 2-100/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0733
DienstleistungenDienstleistungen
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0671
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Preisangaben und 0,00 Euro-Preise: Ausschluss nicht zwingend!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 09/13

1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot dargelegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.

2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2013, 0670
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Preisangaben und 0,00 Euro-Preise: Ausschluss nicht zwingend!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 9/13

1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot darlegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.

2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2013, 0655
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsprüfung: Was ist eine "ausdrückliche Bestätigung"?

VK Bund, Beschluss vom 08.01.2010 - VK 3-229/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0642
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 32/00

1. Für die Auslegung der Ausschreibung (hier einer Leistungsbeschreibung) ist deren Wortlaut besonders wichtig, weil maßgebliches Auslegungskriterium die Sicht des anzusprechenden Bewerberkreises ist, um eine gleiche und faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten.*)

2. Weicht die angebotene Ware in einem als erheblich erkennbaren Punkt von der Leistungsbeschreibung ab, muss das Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, ohne dass es auf die Bedeutung der Abweichung sowie auf ihre wirtschaftliche oder technische Auswirkungen ankommt. Nur ein solches Verständnis wird dem Zweck des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A gerecht, die Abgabe durchsichtiger, in den ausgewiesenen Leistungsmerkmalen identischer und miteinander ohne Weiteres vergleichbarer Angebote sicher zu stellen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.*)

3. Ein von der Leistungsbeschreibung abweichendes Angebot ist auch als verdecktes Nebenangebot vergaberechtswidrig (§ 21 Nr. 2 VOL/A) und unzulässig, wenn Nebenangebote nur zusammen mit einem Hauptangebot zugelassen sind.*)

4. Der Grundsatz der Produktneutralität der Ausschreibung (§ 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A) verbietet nicht bestimmte Lieferanten bevorzugende oder ausschließende Leistungsbeschreibungen, sofern die geforderte Spezifikation durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der künftigen Nutzung der Sache ergeben können. Dabei genügt sachliche Vertretbarkeit der geforderten Lieferungsspezifikation, denn in dieser Anforderung entspricht eine (auch) kaufmännische Entscheidung, in die eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Kriterien eingeflossen sind, deren Differenzierung erlaubt ist und die nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind.*)

5. Dass 99% aller auf dem Markt befindlichen Waren der Leistungsbeschreibung nicht entsprechen, stellt für sich allein noch keinen ausreichenden Grund dar, die geforderte Bedingung für mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A unvereinbar zu erklären. Sie ist unbedenklich, wenn der angestrebte sachbezogene Vorteil die Leistungsspezifikation rechtfertigt und wenn die geforderte Warenqualität lieferbar ist. Dass der Lieferant nicht auf den üblichen Wegen auffindbar ist, hat vergaberechtlich keine Bedeutung.*)

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VPRRS 2013, 0638
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0011/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2013, 0637
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 12/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2013, 0632
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Offenes Verfahren über Vergabe „Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten“

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2011 - VK 1-9/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0588
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvereinbarung mit nur einem AN: Inhalt der Leistungsbeschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 2/13

Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung, wenn eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Leistungen mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden soll.*)

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VPRRS 2013, 0586
Mit Beitrag
ITIT
Zuschlags- und Eignungskriterien vermischt: Rügepflicht!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2013 - Z3-3-3194-1-66-12/12

1. Ein Verstoß gegen die Vermischung der Zuschlags- und Eignungskriterien ist aus den Ausschreibungsunterlagen für Bieter erkennbar, insbesondere bei einem Bieterkreis, der sich unter anderem für anwaltliche Beratungsleistungen bei Vergaben bewirbt. Eine Rüge des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner, ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB als verspätet anzusehen, wenn diese erst nach Abgabe ihres letzten Angebots vorgetragen wird.*)

2. Auch im Falle von nichtprioritären Dienstleistungen nach VOF (Anhang I B) ist das Transparenzgebot zu beachten.*)

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VPRRS 2013, 0551
ITIT
Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2004 - Verg 9/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0533
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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