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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Instrumente und Hilfsmittel

100 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0289
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

Das Angebot eines Bieters für eine Hilfsmittelversorgung (hier: Elektrostimulationsgeräte) ist von der Wertung im Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die Krankenkasse in der Ausschreibung jeweils eine bestimmte Anzahl von Erst- und Folgeversorgungen als Angebotsgrundlage vorschreibt und der Bieter für die Folgeversorgungen einen besonders niedrigen Preis ansetzt, der auf Grundlage einer geringeren Zahl von Folgeversorgungen kalkuliert ist.*)

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VPRRS 2013, 0178
GesundheitGesundheit
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006 - Verg 50/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0002
DienstleistungenDienstleistungen
Mittelstandsklausel gilt auch bei der Hilfsmittelbeschaffung

VK Bund, Beschluss vom 18.10.2012 - VK 2-77/12

1. Das Gebot der Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Mittelstandsklausel) gilt auch im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung durch gesetzliche Krankenkassen.

2. Ob ein Unternehmen groß oder mittelständisch ist, entscheidet sich nicht nach statischen Kriterien, sondern unter wettbewerblichen Gesichtspunkten nach den jeweils herschenden Marktverhältnissen, die auf unterschiedlichen Märkten unterschiedlich ausgeprägt sein können.

3. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann keine umfassende, in der Sache vollkommen und mit absoluter Sicherheit zutreffende Marktanalyse erwartet werden. Es reicht aus, wenn sie plausibel und im Vergabeverfahren hinreichend mit Tatsachenfeststellungen belegt ist.

4. Werden im Vergabeverfahren Gebietslose definiert, in denen ein Bieter ein Exklusivrecht zur Leistungserbringung erhält, so liegt ein möglicher Zuwachs bei den Fallzahlen in der Natur der Sache. Die sich daraus ergebenden logistischen und betriebswirtschaflichen Schwierigkeiten müssen jedem Bieter von vornherein bekannt sein.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0429
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenvertrag: Öffentlicher Auftrag auch bei Abruf durch Dritten!

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2012 - VK 1-91/12

1. Ein öffentlicher Lieferauftrag setzt einen entgeltlichen Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Waren voraus.

2. Dem Vorliegen eines öffentlichen Lieferauftrags steht nicht entgegen, dass der konkrete Beschaffungsgegenstand jeweils de facto von einem Dritten sowohl hinsichtlich des Produkts als auch der Menge bestimmt wird.

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VPRRS 2012, 0389
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung muss erst im Zeitpunkt der Auftragsausführung vorliegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2012 - Verg 4/12

1. Wird ein Mindestdauer an berufspraktischer Erfahrung eines Bieters oder seiner Mitarbeiter vom Auftraggeber verlangt, so ist weder auf den Zeitraum bis zur Abgabe eines Angebots noch auf den Zeitraum bis zum Vertragsschluss, sondern auf den Zeitraum bis zum Vertragsbeginn abzustellen. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, auf einen anderen Zeitraum abzustellen, wenn er dies in der Vergabebekanntmachung entsprechend angibt.

2. Die vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen klar und widerspruchsfrei festgelegt worden sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2012, 0291
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Managementaufgaben übernommen: Dadurch öffentlicher Auftraggeber?

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2012 - VK 2-130/11

Managementgesellschaften, die nicht von einem öffentlichen Auftraggeber beherrscht oder finanziert werden, sondern rein privat organisiert und tätig sind, fallen nicht unter den abschließenden Katalog des § 98 GWB, der im deutschen Vergaberecht den Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" definiert.

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VPRRS 2012, 0184
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nachweise unklar: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 - Verg 4/12

1. Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen im Einzelnen aufgeführt werden, damit sich die Bieter darauf einstellen und sich rechtzeitig die entsprechenden Nachweise beschaffen können.

2. Die Angaben der Bekanntmachung zu den mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweisen müssen zudem klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2012, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2011 - VK 22/11

Zum Auslösen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird auf die "Erkennbarkeit" in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergaberechtsverstöße abgestellt. Maßstab dafür ist die Erkenntnismöglichkeit des Bieters bei Anwendung der üblichen Sorgfalt. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein grundsätzlich erkennbarer Fehler ist die etwaig falsche Verfahrensart, sei es aus der Bekanntmachung, sei es aus den Vergabeunterlagen .

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VPRRS 2012, 0114
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten bei Antragsrücknahme

VK Hamburg, Beschluss vom 30.08.2005 - VgK 2/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Loslimitierung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 99/11

Der öffentliche Auftraggeber darf bei Fallgestaltungen, in denen es in besonderem Maße auf eine laufende und jederzeitige Lieferfähigkeit des Auftragnehmers ankommt, das mit der Auftragsvergabe an ein einziges Unternehmen verbundene Risiko eines (vollständigen oder teilweisen) Lieferungsausfalls oder einer Lieferverzögerung durch eine Loslimitierung vermeiden.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0415
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2011 - Verg W 9/11

1. Ein Krankenhaus, das die Koordinierung der Versorgung seiner Patienten mit Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassungsmanagements ausschreibt, beschafft sich damit eine Dienstleistung, nicht die Heil- und Hilfsmittelversorgung selbst.*)

2. Erhält der Auftragnehmer, der Hersteller und Lieferant von Hilfsmitteln ist, für die Dienstleistung kein Entgelt, sondern auf eigenes Risiko die Möglichkeit, durch die Übernahme der Koordinierung beratend auf die von den Patienten vorzunehmende Auswahl des Hilfsmittelversorgers Einfluss zu nehmen, handelt es sich bei dem zu vergebenden Auftrag um eine Dienstleistungskonzession, für die der Rechtsweg zu der Vergabekammer und dem Vergabesenat nicht eröffnet ist.*)

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VPRRS 2011, 0375
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2011 - VK 12/11

1. Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt, dem Auftragnehmer das Recht zur Nutzung dieser Dienstleistung übertragen wird und der Auftragnehmer sein Entgelt von Dritten erhält und in irgendeiner Art und Weise ein wirtschaftliches Risiko trägt.

2. Der Abschluss eines Kooperationsvertrags zur Verbesserung des Entlassungsmanagements/ Einsatz von Hilfsmittelkoordinatoren stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, 4 GWB dar; vielmehr ist die Leistungserbringung Dienstleistungskonzession einzuordnen.

3. Der Abschluss eines Vertrags über eine Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2011, 0433
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Zugang zur Hilfsmittelversorgung durch Vertrag: Keine erhöhten Anforderungen!

BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

1. Auch bei einer Zulassung durch Vertrag kann der Zugang zur Hilfsmittelversorgung nicht von fachlichen Anforderungen abhängig gemacht werden, die über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinausreichen.*)

2. Für die Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflichten ist ein Hilfsmittellieferant regelmäßig geeignet, wenn er ausreichend über Eigenschaften und Verwendung der von ihm abzugebenden Hilfsmittel informieren kann.*)

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VPRRS 2011, 0312
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A-EG: Keine Pflicht zur Nachforderung fehlender Nachweise!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011 - Verg W 11/11

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 3 Abs. 4 EG VOL/A entsprechend anwendbar.

2. Ein drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ist bereits dargetan, wenn der Vortrag des Antragstellers ergibt, dass er im Fall eines ordnungsgemäßen neuen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte als in dem beanstandeten Verfahren.

3. Eine Verschlechterung der Bieterposition kommt insbesondere in Betracht, wenn der Auftraggeber statt des offenen Verfahrens ein Verhandlungsverfahren durchführt. Wird das Verhandlungsverfahren zu Unrecht gewählt, ist deshalb jeder Bieter der im offenen Verfahren nicht gegebenen Gefahr ausgesetzt, im Rahmen von Nachverhandlungen von einem Mitbewerber unterboten zu werden. Bereits dies kann seine Zuschlagschancen beeinträchtigen.

4. Die Unvollständigkeit eines Angebots führt nach geltendem Recht nicht mehr unmittelbar zum Ausschluss eines Angebots. § 19 EG Abs. 2 VOL/A räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wobei ein Ausschluss des Angebots erst dann zwingend erfolgen muss, wenn der Bieter die nachgeforderten Unterlagen auch innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nicht vorgelegt hat.

5. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich auch nicht etwa aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge den Auftraggeber zwingt, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzuverlangen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen.

6. Es ist anerkannt, dass das Wort "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt und ihn nicht etwa zur Vornahme der Handlungen verpflichtet, die er vornehmen kann. Der Auftraggeber kann also ein unvollständiges Angebot von der Wertung ausschließen, ohne von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

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VPRRS 2011, 0227
DienstleistungenDienstleistungen
Begleitschreiben widerspricht Angebotsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.06.2011 - 1/SVK/024-11

1. Ein Begleitschreiben des Bieters ist regelmäßig Bestandteil seines Angebots. Sofern das Schreiben angebotsrelevante Inhalte wie Angebotspreis oder Lieferfristen umfasst, muss die Vergabestelle diese Erklärungen berücksichtigen. Es ist dann eine Frage der Auslegung des Angebotes, wie die im Begleitschreiben aufgeführten Inhalte sich in den Gesamtkontext des Angebots einfügen.*)

2. Enthält ein Angebot widersprüchliche Preisangaben, so ist für den öffentlichen Auftraggeber der von dem Bieter tatsächlich gewollte Preis nicht erkennbar. Grundsätzlich dürfen jedoch nur Angebote gewertet werden, welche vollständige und widerspruchsfreie Preisangaben enthalten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Manipulationen begegnet werden soll, denn der Bieter hätte es sonst bei unvollständigen oder widersprüchlichen Preisangaben in der Hand, die Auskömmlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit seines Angebotes je nach Lage des Ausschreibungsverfahrens herzustellen.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2016, 0010
GesundheitGesundheit
Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-33/10

Nebenangebote sind zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn sie nicht alle geforderten Preise, Angaben bzw. Erklärungen enthalten.

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VPRRS 2010, 0220
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2010 - L 21 KR 69/09 SFB

Hilfsmittelverträge müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, wenn die Krankenkasse mit jedem geeigneten Unternehmen, das Interesse an der Leistungserbringung hat, einen Rahmenvertrag abschließt (Open-House-Verfahren).

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VPRRS 2010, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.11.2009 - VK-SH 22/09

1. Sind die Verdingungsunterlagen so gefasst, dass keine vergleichbaren Preise angeboten werden können, kann ein wirtschaftliches Angebot nicht ermittelt werden und es ist auf keines der eingegangenen Angebote der Zuschlag zu erteilen.*)

2. Die aus Gründen der Vergleichbarkeit vorgenommene rechnerische Reduzierung eines Gesamtpreises auf einen Stückpreis ist nicht zulässig, wenn die technischen Bedingungen tatsächlich nicht ein Angebot pro Stück zulassen.*)

3. Sind Vergabefehler auf das fehlerhafte Leistungsverzeichnis zurückzuführen, das der Antragsgegner erstellt und infolgedessen auch zu verantworten hat, steht dies einem Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 d VOL/A entgegen.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0461
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Abschluss von Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln

VK Bund, Beschluss vom 21.12.2009 - VK 1-212/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0462
ArzneimittelArzneimittel
Arznei- und Hilfsmittellieferverträge unterliegen dem Vergaberecht!

VK Bund, Beschluss vom 12.11.2009 - VK 3-193/09

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Bei Verträgen über die Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln handelt es sich um öffentliche Lieferaufträge im Sinne des § 99 Abs. 1 und 2 GWB, und zwar in der Form von Rahmenvereinbarungen.

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VPRRS 2009, 0410
DienstleistungenDienstleistungen
Neue Ausschreibung nach Rücktritt vom Vertrag?

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.07.2009 - VgK-30/2009

1. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB regelmäßig nicht.

2. Der vom Auftraggeber gemäß § 323 BGB erklärte Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung führt nicht zu einer Unwirksamkeit des Vertrages ex tunc und einer damit verbundenen Nichtigkeit des Zuschlags.

3. Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, erfordert der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern auch nach einer Auflösung des laufenden Vertrages. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber zur Abwendung eines drohenden vertragslosen Zustandes entsprechend §3 a Nr. 2 d VOL/A auf das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zurückgreifen. An den Interimsverhandlungen sind zumindest alle Bieter zu beteiligen, die ein wertbares Angebot abgegeben hatten.

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VPRRS 2009, 0409
ArzneimittelArzneimittel
Bestimmung des Auftragswertes bei Kooperation von Auftraggebern

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2009 - VgK-05/2009

1. Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes für den Rechtsschutz ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält.

2. Zu der Frage, wann die Einzelauftragswerte einer gemeinsamen Ausschreibung mehrerer öffentlicher Auftraggeber bei der Schätzung insgesamt zu berücksichtigen sind.

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VPRRS 2009, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Weiter Handlungsspielraum bei technischen Vorgaben und Losaufteilung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09

1. Die Art der zu vergebenden Leistung, also der Auftragsgegenstand, kann verlangte technische Merkmale rechtfertigen, selbst wenn diese wettbewerbsfeindliche Auswirkungen haben.

2. Eine Gesamtvergabe ist aus anerkennenswerten und überwiegenden Gründen zulässig, wie zum Beispiel bei drohender Auftragszersplitterung.

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VPRRS 2009, 0372
DienstleistungenDienstleistungen
"Parallelwertung in der Laiensphäre" relevant für Rüge

VK Hessen, Beschluss vom 31.10.2008 - 69d-VK-47/2008

1. Zu den Voraussetzungen des Erkennens eines "Verstoßes gegen Vergabevorschriften" im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

2. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber.*)

3. Ausreichend für eine positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes im Rahmen einer Rüge gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist, dass der Antragsteller um einen Sachverhalt weiß, der einen Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und es nach vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verhalten der Vergabestelle als fehlerhaft zu beanstanden. Der Sachverhalt muss bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Für eine insoweit erforderliche rechtliche Wertung bedarf es lediglich einer "Parallelwertung in der Laiensphäre".*)

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VPRRS 2009, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 65/08

1. Die Tatsache, dass Kirchenbezirke Gesellschafter der Alleingesellschafterin eines Bieters sind, führt nicht dazu, dass eine staatliche Trägerschaft vorliegt. Denn die Kirchenbezirke sind trotz ihrer Sonderrechte nicht als Teil des Staates zu qualifizieren. Sie sind vom Staat zu trennen und sind selbst keine öffentlichen Einrichtungen.*)

2. Kostenvorteile, die ein Bieter rechtmäßig nutzen darf, z.B. Steuervorteile, dürfen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden und führen nicht dazu, dass der Bieter als "ähnliche Einrichtung" i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen ist.*)

3. Wird von einem Bieter verlangt, eine tatsächlich unmögliche Leistung anzubieten, berührt dies nicht die Angebotskalkulation. Denn eine unmögliche Leistung kann nicht kalkuliert werden und wirkt sich nicht auf den Angebotspreis aus. Es liegt dann kein gewöhnliches Wagnis nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vor.*)

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VPRRS 2009, 0264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschleunigungsgrundsatz steht Vorabentscheidungsbeschluss entgegen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)

3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)

4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

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VPRRS 2009, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2008 - 1 VK 42/08

1. Wenn kein Vertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Leistungserbringer nach § 127 SGB V geschlossen wird, fehlt es an einer krankenversicherungsspezifischen Angelegenheit im Sinne von § 51 SGG.*)

2. Die Antragsgegnerin als gesetzliche Krankenkasse ist öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Die Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise unterfällt § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A, da diese Norm die Nichtvorlage geforderter Erklärungen sanktioniert und damit formal unvollständige Angebote betrifft. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A betrifft dagegen die materielle Beurteilung, ob anhand der vorgelegten Unterlagen die Einigung zu bejahen ist.*)

4. Wenn als Rechtsfolge statt einer Aufhebung lediglich die Änderung von Verdingungsunterlagen und die Gelegenheit zu Änderungen der Angebote im Hinblick auf den Preis in Betracht kommen, wird der Bieter, der wegen eines unvollständigen Angebotes ausgeschlossen wurde, nicht in die Lage versetzt, ursprünglich fehlende Nachweise nachzureichen oder ein komplett neues Angebot abzugeben.*)

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VPRRS 2009, 0177
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2009 - 13 Verg 3/09

1. Zur Frage, ob die Beschwerdefrist des § 117 Abs. 1 GWB dadurch in Lauf gesetzt wird, dass die Vergabekammer eine Beschlussabschrift "vorab" per Telefax übersendet.*)

2. Einem Bieter droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt.*)

3. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 1 Abs. 5 b VOL/A.*)

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VPRRS 2009, 0154
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung: Mitteilung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

OLG München, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 2/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat Unterkriterien einschließlich weiterer differenzierender Unterpunkte sowie eine Bewertungsmatrix den Bietern dann mitzuteilen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich die Kenntnis hiervon auf die Präsentation und Bewertung von zu liefernden Geräten im Rahmen einer Testphase auswirken kann.*)

2. Bei einem Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht ist im Vergabeverfahren nur derjenige Abschnitt zu wiederholen, in welchem sich die unterlassene Mitteilung auswirken konnte.*)

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VPRRS 2009, 0135
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07

1. Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.*)

2. Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das für die Bestimmung, ob der fragliche Auftrag als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, anzuwendende Kriterium im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen. Bei der Zurverfügungstellung von Waren, die individuell nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst werden und über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist die Anfertigung der genannten Waren dem Auftragsteil der "Lieferung" für die Berechnung des Wertes des jeweiligen Bestandteils zuzuordnen.*)

3. Sollte sich die Erbringung von Dienstleistungen bei dem fraglichen Auftrag als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellen, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Vergütung für die verschiedenen, von diesem Wirtschaftsteilnehmer erwarteten Versorgungsformen sowie die Laufzeit der Vereinbarung festgelegt werden, wobei der genannte Wirtschaftsteilnehmer die Verpflichtung übernimmt, Leistungen gegenüber den Versicherten zu erbringen, die diese bei ihm nachfragen, und die genannte Kasse ihrerseits die alleinige Schuldnerin der Vergütung für das Tätigwerden dieses Wirtschaftsteilnehmers ist, als eine "Rahmenvereinbarung" im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18/EG anzusehen.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0370
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.12.2008 - Rs. C-300/07

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

2. Die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist nach dem Wert der jeweiligen Leistungen als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen, wobei dies eine vom vorlegenden Gericht zu entscheidende Tatsachenfrage ist.*)

3. Für den Fall, dass die Zurverfügungstellung von Waren als "Dienstleistung" einzustufen ist, ist Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass eine Zurverfügungstellung von Waren in der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Form nicht als "Dienstleistungskonzession" zu verstehen ist.*)

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VPRRS 2008, 0404
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Auch Rahmenvereinbarungen sind öffentliche Aufträge!

VK Bund, Beschluss vom 05.02.2008 - VK 3-17/08

1. Auch Rahmenvereinbarungen sind als öffentliche Aufträge zu qualifizieren, obwohl sie selbst noch nicht den eigentlichen Austauschvertrag beinhalten, sondern lediglich Bedingungen für Einzelverträge regeln, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

2. Der Zuständigkeit der Vergabekammern steht § 51 SGG nicht entgegen.

3. Legt der Bieter seinem Angebot eine veraltete Version der Verdingungsunterlagen zugrunde, hat er ein Angebot mit geänderten Verdingungsunterlagen abgegeben. Mit diesem Angebot ist er zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2008, 0393
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Rahmenverträge über Hauszustellung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 07.02.2008 - VK 3-169/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2008, 0325
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsweg bei gesetzlichen Krankenkassen

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 4/07

1. Will der Vergabesenat eines OLG von der Rechtsprechung des BSG abweichen, ist eine Divergenzvorlage an den BGH nach § 124 Abs. 2 GWB analog zulässig.

2. Entscheidungen der Vergabekammern können nur über die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB angegriffen werden.

3. Die Auffassung, die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG sei möglich, ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

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VPRRS 2008, 0323
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Sachsen, Beschluss vom 28.07.2008 - 1/SVK/037-08

1. Hat ein Auftraggeber einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug zur unbedingt zur Angebotsabgabe vorzulegenden Angebotsunterlage erklärt, ist der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichtet, an dieser Voraussetzung festzuhalten. Maßgeblicher Zeitpunkt, zu dem die Gültigkeitsdauer des Gewerbezentralregisterauszuges bei Vergaben nach der VOL/A (noch) bestehen muss, ist weder der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch der Submissionstermin sondern das Ende der Angebotsfrist.*)

2. Dem kann nicht entgegengehalten werden, einem Auftraggeber stünde nach In-Kraft-Treten des II MEG kein Recht zur Abforderung des Gewerbezentralregisterauszuges zu. Der eigene Auskunftsanspruch des Auftraggebers nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO hat nicht zur Folge, dass dieser nunmehr gehindert wäre, von den Bewerbern Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO zu verlangen.*)

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VPRRS 2008, 0312
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Ausschreibung von Hilfsmittellieferung durch gesetzliche Krankenkasse

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2008 - Verg 15/08

§ 127 SGB V lässt Zusammenschlüsse auf Nachfrager- wie auf Bieterseite, mithin Konzentrationen, ausdrücklich zu. Auf spezifische Belange des Mittelstandsschutzes nach GWB und VOL/A ist danach keine Rücksicht zu nehmen.

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VPRRS 2008, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
„Verdeckte Bietergemeinschaft“: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jedenfalls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter „in etwa“ zugesteht.*)

3. Eine „verdeckte Bietergemeinschaft“ führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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VPRRS 2016, 0004
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Beschaffung der ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 2-156/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2008, 0275
DienstleistungenDienstleistungen
Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jeden falls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter "in etwa" zugesteht.*)

3. Eine "verdeckte Bietergemeinschaft" führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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VPRRS 2008, 0260
DienstleistungenDienstleistungen
Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2008 - VK 2 LVwA LSA-28/07

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ein statthafter Rechtsbehelf, wenn zwischen Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer und dessen Zustellung bei der Vergabestelle der Zuschlag erteilt wurde.*)

2. Es sind Unzulänglichkeiten in den Verdingungsunterlagen, die bereits bei Abfassung des Angebots bekannt waren, unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.*)

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VPRRS 2008, 0256
DienstleistungenDienstleistungen
Vollständiger Vorrang des SGG vor dem GWB?

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

1. Die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

2. Eine Divergenzvorlage kommt auch bei einer beabsichtigten Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Vergabefragen in Betracht.

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VPRRS 2008, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellungsinteresse

VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08

1. Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Dieses kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist es, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft.

3. Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist nicht etwa auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Sachprüfungsantrag gestellt wurde. Vielmehr müssen im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer sämtliche Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen.

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VPRRS 2008, 0399
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Veraltete Version der Verdingungsunterlagen verwendet: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 3-29/08

1. Die nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen ist kein Indiz dafür, dass der Ausschreibung die notwendige Ausschreibungsreife fehlte (§ 16 Nr. 1 VOL/A). Ein Verstoß gegen § 16 Nr. 1 VOL/A liegt vielmehr nur vor, wenn der Auftraggeber den Bietern zu Beginn der Angebotsfrist nur unvollständige Verdingungsunterlagen zur Verfügung stellen kann, so dass diese Inhalt und Umfang der geforderten Leistung nicht beurteilen können.

2. Legt der Bieter seinen Angeboten die erste und damit eine veraltete Version der Verdingungsunterlagen zugrunde, gibt er Angebote mit geänderten Verdingungsunterlagen ab und ist mit diesen Angeboten zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2008, 0049
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Sind gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07

1. Nach Ansicht des Senats sind gesetzliche Krankenversicherungen öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB. Da es hierzu aber ein Vorlageverfahren des OLG Düsseldorf an den EuGH gibt (IBR 2007, 1356 - nur online), muss das Verfahren bis zur Klärung dieser Frage ausgesetzt werden.

2. Bestätigt der EuGH diese Ansicht des Senats, so unterliegen die Vergabetätigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherer dem Vergaberecht. § 69 SGB V steht dem nicht entgegen.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0296
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 50/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig nur Richtlinie genannt) gemäß Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag folgende Fragen vorgelegt:

1. a) Ist das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Staat die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen - deren Höhe vom Ein-kommen abhängig ist - an die jeweilige Krankenkasse anordnet, wobei die Krankenkasse den Beitragssatz festlegt, die Krankenkassen aber durch ein in den Gründen näher geschildertes System der solidarischen Finanzierung miteinander verbunden sind und die Erfüllung der Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse gesichert ist ?

b) Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c) 2. Alternative, demzufolge die Einrichtung "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt", dahin auszulegen, dass eine staatliche Rechtsaufsicht, die auch noch laufende oder zukünftige Geschäfte betrifft, - gegebenenfalls zuzüglich weiterer in den Gründen geschilderter Eingriffsmöglichkeiten des Staates - für die Erfüllung des Merkmals aus-reicht ?

2. Falls die erste Vorlagefrage - in a) oder b) - mit "ja" zu beantworten ist, sind die lit. c) und lit. d) von Art. 1 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und an-gepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen sind ? Ist dabei nur der Wert der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen ?

3. Falls die in Frage 2 genannte Zurverfügungstellung als "Dienstleistung" einzustufen ist oder sein könnte, ist Art. 1 Absatz 4 der Richtlinie - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Absatz 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass unter einer "Dienstleistungskonzession" auch eine Auftragserteilung in der Form zu verstehen ist, bei der

- die Entscheidung darüber, ob und in welchen Fällen der Auftragnehmer mit Einzelaufträgen beauftragt wird, nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten getroffen wird,

- die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt, weil allein Letzterer kraft Gesetzes alleiniger Vergütungsschuldner und den Dritten gegenüber zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ist, und

- der Auftragnehmer vor Inanspruchnahme durch den Dritten keine Leistungen irgendwelcher Art erbringen oder vorhalten muss?

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VPRRS 2007, 0293
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2007 - 1 VK 26/07

Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.

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VPRRS 2007, 0173
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Krankenkassen müssen das Vergaberecht einhalten

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2007 - VK 1-26/07

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Eine "überwiegende Finanzierung" im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB liegt auch dann vor, wenn der Staat die Finanzierung in Form von Beiträgen der Bürger und der Arbeitgeber kraft Gesetzes garantiert. § 98 Nr. 2 GWB setzt keine direkten Zuwendungen des Staates voraus.

3. Der 4. Teil des GWB wird nicht durch § 69 SGB V verdrängt.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0265
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006 - Verg 7/06

Die Übertragung hoheitlicher Rettungsdienstaufgaben durch eine Kommune begründet keine Ausschreibungsverpflichtungen nach dem Vergaberecht.

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VPRRS 2006, 0110
GesundheitGesundheit
Entfall des Zuschlagsverbots bei Erfüllung der Kammerentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2005 - Verg 82/05

Ein Zuschlagsverbot – als Voraussetzung für einen Antrag nach § 121 – dauert solange fort, wie die Entscheidung der Vergabekammer nicht nach § 123 GWB aufgehoben oder der Zuschlag gemäß § 121 GWB gestattet ist oder bis die nach § 114 Abs. 1 S. 1 GWB angeordneten Maßnahmen vollzogen sind. Die Erfüllung der angeordneten Maßnahmen bringt das im Vergabekammerbeschluss enthaltene Zuschlagsverbot zum Erlöschen.

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VPRRS 2002, 0289
DienstleistungenDienstleistungen
BRK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

BayObLG, Beschluss vom 10.09.2002 - Verg 23/02

1. Im Rahmen des § 98 Nr. 2 GWB bezieht sich das Erfordernis der überwiegenden Finanzierung einer juristischen Person auf diese juristische Person selbst; die überwiegende Finanzierung von einzelnen Aufgabenbereichen der juristischen Person genügt nicht.*

2. Die Ausübung einer Rechtsaufsicht, auch einer qualifizierten präventiven Rechtsaufsicht, genügt den Anforderungen des § 98 Nr. 2 GWB nicht.*

3. Das Bayerische Rote Kreuz ist - zumindest derzeit - kein öffentlicher Auftraggeber im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB.*

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