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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rabattvereinbarungen

180 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0399
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Streitigkeiten um Rabattverträge: Sozialgericht ist zuständig!

SG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07

Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.*)

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VPRRS 2013, 0398
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rabattvereinbarungen: Bestimmung des zuständigen Gerichts

BSG, Beschluss vom 11.12.2007 - B 12 SF 9/07 S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0397
ArzneimittelArzneimittel
Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2009 - L 21 KR 35/09 SFB

Unvollständige Angebote sind auszuschließen, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht zu einer "großzügigen Handhabe" zusteht.

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VPRRS 2013, 0396
ArzneimittelArzneimittel
Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB

1. Ein "Zusammenschluss" von gesetzlichen Krankenkassen zu einer "Einkaufsgemeinschaft" kann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nicht gerügt werden, wenn dieser „Zusammenschluss“ zeitlich und sachlich vor dem Beginn des Vergabeverfahrens lag. Liegt die Bildung eines "Einkaufskonsortiums" zeitlich vor dem Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens, stellt sie sich lediglich als eine vorbereitende Handlung, jedoch nicht als Verfahrenshandlung im Vergabeverfahren dar.

2. Das Gebot der Produktneutralität schließt es nicht aus, bei der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Auftragsgegenstandes - hier: Nachfrage nach Rabattangeboten für ohnehin zu vergütende Arzneimittel in Gestalt sog. Rabatt-ApUs - an die auf dem Markt anerkannte Lauer-Taxe anzuknüpfen.

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VPRRS 2013, 0395
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB

1. Ordnet die Vergabekammer Maßnahmen i.S. des § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB an, wird damit implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ist dann unzulässig.

2. Der Abschluss von Rahmenverträgen verstößt für sich genommen nicht gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A. Dass sich bei Rahmenverträgen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Bereich der Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln Preise nicht "auf den Punkt genau" kalkulieren lassen, berücksichtigt § 3a Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A.

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VPRRS 2013, 0394
ArzneimittelArzneimittel
Rabattverträge: Wiederherstellung des Zuschlagsverbots

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.02.2009 - L 21 KR 16/09 SFB

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0393
ArzneimittelArzneimittel
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 21 KR 36/09 SFB

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0392
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 36/09 SFB

1. Im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet.

2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.

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VPRRS 2013, 0391
ArzneimittelArzneimittel
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB

1. Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht. Sie sind daher öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB.

2. Die Frage, ob Arzneimittelrabattverträge (ausnahmslos) als öffentliche Lieferaufträge zu qualifizieren sind, bedarf näherer Prüfung, da (vordergründig) nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann. Vertragsgegenstand ist nicht (primär) die Beschaffung von Waren (Arzneimitteln), sondern vielmehr die Gewährung von Rabatten auf Arzneimittel. Dessen ungeachtet ist ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

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VPRRS 2013, 0239
ArzneimittelArzneimittel
Missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 3-80/11

1. Öffentliche Aufträge sind synallagmatische Verträge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Dritten. Ein Rabattvertrag ist kein Austauschvertrag, wenn er keine Lieferverpflichtung enthält, sondern lediglich die Bedingungen für spätere Einzelverträge geregelt werden. , insbesondere der Rabatt als wesentliche Determinante für den Preis. Dessen ungeachtet wird der Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung den Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG und damit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstellt, ohne selbst öffentlicher Auftrag zu sein.

2. Konzernverbundene Unternehmen können für denselben Auftrag eigene Angebote abgeben, vorausgesetzt, sie können darlegen und beweisen, Vorkehrungen getroffen haben, welche die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung gewährleisten. Ist es somit vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass verbundene Unternehmen jeweils eigene Angebote abgeben, muss ihnen - als Kehrseite - auch die Möglichkeit offen stehen, eigenständig Nachprüfungsverfahren einzuleiten und zu führen.

3. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs. C-406/08) nicht entgegen.

4. Ein vertragliches Konstrukt, wonach bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Rabatthöhe ohne Auswahlentscheidung mit allen denjenigen pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag abzuschließen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, stellt die missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung sowie einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz dar und ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2013, 0236
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit Wirkstoff Interferon beta-1b

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0117
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09

1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.

2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.

3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.

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VPRRS 2013, 0116
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09

1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.

2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.

3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.

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VPRRS 2013, 0109
ArzneimittelArzneimittel
Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2010 - L 21 SF 41/10 Verg

Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und wird er daneben von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt, ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass beide das jeweils andere Angebot kennen und dadurch gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0447
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Abschluss von Rabattvereinbarungen: Abstellen auf N-Größen ist zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2012 - VK 3-102/12

Beim Abschluss von Rabattvereinbarungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die nachfragende Krankenkasse auf die N-Größen nach der PackungsV abstellt.

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VPRRS 2012, 0446
ArzneimittelArzneimittel
ausschreibung: Wann sind die Produkte "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2012 - VK 2-107/12

1. Weder das spezielle sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot (SGB V §§ 2, 12) noch das allgemeine haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot sind bieterschützend.

2. Bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen kommt es aus vergaberechtlicher Sicht entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht – also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes – für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind.

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VPRRS 2012, 0316
DienstleistungenDienstleistungen
Wann wird gegen das Gebot der Produktneutralität verstoßen?

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-65/12

1. Das vergaberechtliche Gebot der Produktneutralität von Ausschreibungen soll gewährleisten, dass in den technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, soweit dies nicht ausnahmsweise durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

2. Vom Gebot der produktneutralen Ausschreibung werden auch solche Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers erfasst, die zwar nicht auf ein bestimmtes Produkt oder Verfahren oder einen bestimmten Hersteller verweisen, denen aber - wie etwa eine zwar abstrakt formulierte, aber in der Sache auf ein ganz bestimmtes Produkt eines Herstellers zugeschnittene Leistungsbeschreibung - gleichsam wettbewerbsbeschränkende bzw. diskriminierende Wirkung zukommt.

3. Im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Gestaltungsspielraum zu, ob er im Einpartner- oder im Mehrpartnermodell ausschreiben möchte. Dieser Gestaltungsspielraum kann von der Vergabekammer nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden.

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VPRRS 2012, 0290
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Rechtsschutz für Zuschlagskandidat trotz Vergaberechtsverstoß?

VK Bund, Beschluss vom 02.07.2012 - VK 3-66/12

1. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens. Dieser Anspruch wird durch § 107 Abs. 2 GWB begrenzt. Denn das zentrale Anliegen des Primärrechtsschutzes ist nur die Verhinderung eines dem Antragsteller drohenden Schadens, nämlich der Verlust des Auftrags. Der Nachprüfungsantrag des Zuschlagskandidaten ist deshalb auch dann unzulässig, wenn ein Vergaberechtsverstoß vorliegt.

2. Wird ein Angebot abgegeben, so muss der Bieter damit rechnen, hieran festgehalten zu werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil ist kein "Schaden" im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB.

3. Ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren ist zulässig, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle erklärt, dass sie künftig keine vergleichbaren Leistungen in einem vergleichbaren Verfahren vergeben wird.

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VPRRS 2012, 0256
ArzneimittelArzneimittel
Allein der Auftraggeber bestimmt den Beschaffungsgegenstand!

VK Bund, Beschluss vom 21.06.2012 - VK 3-57/12

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes obliegt grundsätzlich der ausschließlichen Bestimmung durch den öffentlichen Auftraggeber.

2. Um dem Wettbewerbsprinzip zu entsprechen, ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das Vergabeverfahren möglichst wettbewerbsoffen zu gestalten. Die Vergabestelle jedoch nicht gehalten, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- bzw. angebotsfähig sind.

3. In der Überbürdung unzumutbarer Kalkulationsrisiken liegt kein Vergabefehler. Das grundsätzliche Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder in sonstigen Vergabeunterlagen ungewöhnliche Wagnisse für Umstände oder Ereignisse aufzubürden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einfluss auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, ist aus der VOL/A 2006 nicht in die Neuregelung der VOL/A übernommen worden. Derartige Fälle können in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.

4. Kartellrechtliche Belange gehören nicht zum Prüfungsgegenstand des Nachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2012, 0251
ArzneimittelArzneimittel
Verweisung an andere Vergabekammer nicht anfechtbar!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 3/12

1. Entscheidungen der Vergabekammer über die Verweisung des Nachprüfungsverfahrens an eine andere Vergabekammer sind nicht isoliert anfechtbar.

2. Bei einer Überschneidung der Zuständigkeiten der Vergabekammer eines Landes und der Vergabekammer des Bundes hat der Auftraggeber das Recht zur verbindlichen Bestimmung der zuständigen Vergabekammer.

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VPRRS 2012, 0243
ArzneimittelArzneimittel
Produktspezifische Leistungsbeschreibung: Muss VSt Alternative prüfen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - Verg 7/12

1. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Die an den Beschaffungsgegenstand zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmt der Auftraggeber. Es ist grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung notwendig, ob eine andere Lösung möglich ist (entgegen OLG Jena, IBR 2006, 517 und OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08, ibr-online).

2. Es kann offen bleiben, ob kartellrechtliche Einwände in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu prüfen sind.

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VPRRS 2012, 0218
ArzneimittelArzneimittel
Wann hat sich der Nachprüfungsantrag erledigt?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11

1. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist ein Verwaltungsverfahren, auf das grundsätzlich das jeweils geltende VwVfG Anwendung findet.

2. Eine Erledigung tritt zwar bereits mit einem Ereignis ein, welches den Gegenstand des Nachprüfungsantrages beseitigt. Nach § 114 Abs. 2 GWB hat der Eintritt eines erledigenden Ereignisses ebenso wie im Verwaltungsgerichtsprozess eine verfahrensbeendende Wirkung erst dann, wenn entsprechende übereinstimmende Erklärungen der Verfahrensbeteiligten vorliegen und der Antragsteller keinen Feststellungsantrag stellt.

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VPRRS 2012, 0157
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Ausschreibung gesetzliche Krankenkassen: Bundes- oder Landeskompetenz?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.12.2010 - VK 1-51/10

Zur Zuständigkeit der Vergabekammer bei Ausschreibung durch gesetzliche Krankenkassen.

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VPRRS 2012, 0144
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 67/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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VPRRS 2012, 0143
ArzneimittelArzneimittel
Zulässigkeit von Rabattverträgen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 59/11

1. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen ist außerhalb des Vergaberechts nicht grundsätzlich unzulässig.

2. Zu den bestimmten Voraussetzungen, nach denen dies zulässig ist.

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VPRRS 2012, 0129
ArzneimittelArzneimittel
Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V: Nur ein Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 103/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar. Es reicht vielmehr aus, dass die Präparate in nicht unerheblichem Umfang als austauschbar angesehen werden.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider, hier der Ärzte oder der Apotheker.

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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VPRRS 2012, 0128
ArzneimittelArzneimittel
Keine unbefristeten Rabattverträge im Pharmabereich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 58/11

1. Eine Konzern-Klausel des Inhalts, dass einem Konzernunternehmen Vertretungsmacht für sämtliche Konzernunternehmen zugebilligt wird, verstößt gegen den Grundsatz, dass unter bestimmten Umständen ein Konzernunternehmen auch ohne andere Konzernunternehmen, ja sogar im Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen, sich an einem Vergabeverfahren beteiligen darf.

2. Die unbefristete (wenn auch mit einem Kündigungsrecht versehene) Laufzeit eines Rabattvertrages mit pharmazeutischen Unternehmern ist mit § 130a Abs. 8 S. 6 SGB V (soll für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden) und § 4 Abs. 7 EG-VOL/A (= Art. 32 Abs. 2 UA 4 Richtlinie 2004/18/EG: darf - von Ausnahmefällen abgesehen - vier Jahre nicht überschreiten) nicht vereinbar.

3. Mit § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A ist nicht zu vereinbaren, wenn auch verspätete Angebote angenommen werden können.

4. Ein "offenes" Verfahren, das die Möglichkeit vorsieht, dass die Bieter unter bestimmten Umständen Vorschläge für Abänderungen machen können, die zu Verhandlungen führen, stellt eine nicht zulässige Verfahrensart dar.

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VPRRS 2012, 0124
ArzneimittelArzneimittel
Mehr-Partner-Modell vergaberechtlich unbedenklich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2012 - Verg 102/11

1. Eine gesetzliche Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V stellt keine notwendige Bedingung für die "Zusammenfassung" verschiedener Präparate in einem Fachlos dar.

2. Ob verschiedene "Varianten" von Arzneimitteln miteinander vergleichbar und austauschbar sind, entscheidet sich - wie bei der Marktabgrenzung üblich - nach der Auffassung der Nachfrageentscheider. Dies sind die Ärzte (gegebenenfalls auch die Apotheker).

3. Die Letztverantwortung des Arztes (und gegebenenfalls des Apothekers) für eine ordnungsgemäße Versorgung des Patienten und damit auch die therapeutisch begründete Auswahl eines bestimmten Präparats muss auch das Vergaberecht anerkennen.

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VPRRS 2012, 0086
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht gilt auch bei Rahmenvereinbarungen über Lieferverträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2012 - Verg 57/11

1. Dem Vergaberecht unterliegen nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen hierüber.

2. Die Rahmenvereinbarung selbst muss nicht die Merkmale eines öffentlichen Auftrages im Sinne des Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen. Es reicht aus, wenn die Verträge, die durch die Rahmenvereinbarungen inhaltlich festgelegt sind, als öffentlicher Auftrag anzusehen sind.

3. EU-Recht schreibe nicht vor, dass Aufträge zwingend in Form - dem Vergaberecht unterliegender - öffentlicher Aufträge zu vergeben seien, wenn eine rechtmäßige Alternative wie z.B. eine Dienstleistungskonzession bestehe.

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VPRRS 2012, 0023
ArzneimittelArzneimittel
Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-38/11

Die Nachreichungsregelung des § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 ist auf fehlende Angebotsunterschriften nicht anwendbar.

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VPRRS 2012, 0002
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung unklar: Bieter muss alle Informationen berücksichtigen!

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2011 - VK 2 - 163/11

Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen durch die ungenaue Übersetzung einer Anlage ins Englische darf sich nicht zum Nachteil der Bieter auswirken. Wird diese Ungenauigkeit im Rahmen der Beantwortung von Bieterfragen klargestellt, ist es Sache des Bieters eine Rüge zu erheben, wenn ihm die Änderung seines Angebots vor Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr möglich ist.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0427
ArzneimittelArzneimittel
Rahmenvereinbarung: Welche Kriterien für Einzelauftragsvergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - Verg 62/11

Zu der Frage, nach welchen Kriterien sich die Vergabe von Einzelaufträgen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung richtet.

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VPRRS 2011, 0394
ArzneimittelArzneimittel
Gemeinsame Rechtsabteilung: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2011 - Verg 63/11

1. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs bei der Teilnahme verbundener Unternehmen an einem Ausschreibungsverfahren kann nicht ohne Weiteres darin gesehen werden, dass die Unternehmen über eine gemeinsame Konzernrechtsabteilung verfügen, auch wenn diese im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren tätig wird.

2. Der Vergabestelle ist es nicht verwehrt, im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren erlangte Kenntnisse bei einer nur wenige Monate später durchgeführten erneuten Ausschreibung von Leistungen zu berücksichtigten.

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VPRRS 2011, 0370
ArzneimittelArzneimittel
Keine Nachforderung von fehlender Unterschrift oder Signatur!

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-41/11

1. § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist kein allgemeiner Korrekturtatbestand für jegliche Art formeller Fehler in Angeboten.

2. Der Nachforderungstatbestand ist vielmehr im Fall der fehlenden Unterschrift oder Signatur nicht anwendbar. Der Wortlaut der Norm bezieht sich auf "Erklärungen und Nachweise" und korrespondiert somit allein mit § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A, nicht aber mit den übrigen Ausschlusstatbeständen des § 19 EG Abs. 3 lit. b) - g) VOL/A.

3. Eine fehlende Unterschrift oder Signatur darf daher nicht nachgefordert werden.

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VPRRS 2011, 0339
ArzneimittelArzneimittel
Nachprüfungsverfahren: Mit Zuschlagserteilung tritt Erledigung ein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 2/11

1. Für die Frage der Erledigung kommt es nicht darauf an, ob der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig und begründet war. Es reicht vielmehr aus, dass der auf Vornahme oder Unterlassung gerichtete Antrag des Antragstellers gegenstandslos geworden ist. In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass - anders als in einem Zivilprozess - Erledigung unabhängig davon eintreten kann, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war.

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren erledigt sich u.a. dadurch, dass der Auftraggeber wirksam den Zuschlag erteilt hat. Dadurch entfällt der auf die Aufhebung des Vergabeverfahrens gerichtete Gegenstand des Nachprüfungsantrages.

3. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereich zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern. In geeigneten Fällen kann mit einem Feststellungsantrag auch der Gefahr einer Wiederholung begegnet werden. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass der Antragsteller der Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren geht. Zudem kann ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient. Eine konkrete und verbindliche Festlegung ist insoweit nicht erforderlich.

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VPRRS 2011, 0432
ArzneimittelArzneimittel
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 3-168/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0431
ArzneimittelArzneimittel
NU-Verpflichtungserklärung unvollständig: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-165/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0430
ArzneimittelArzneimittel
Vorgaben an die elektronische Signatur missachtet: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-44/11

Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Hat der Auftraggeber festgelegt, dass bestimmte Bestandteile des Angebots auf Papier auszudrucken und zu unterschreiben waren, während andere – wie etwa das Angebotsformblatt und die Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten – in elektronischer Form zu erstellen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen waren, sind solche Angebote auszuschließen, die nicht den Vorgaben an die elektronische Signatur entsprechen.

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VPRRS 2011, 0254
ArzneimittelArzneimittel
Verbundene Unternehmen: Kein Geheimwettbewerb ohne "chinese walls"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 1/11

1. Ein ausgeschriebenes "Mehr-Partner-Modell" setzt einen im Verhältnis zum Normalfall der Ausschreibung stärkeren Anreiz für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen konzernverbundener Unternehmen.

2. Die Durchbrechung der gegenseitigen Geheimhaltung verbundener Unternehmen wird vermutet, wenn beide Unternehmen jeweils die tatsächliche Möglichkeit hatten, über ein gemeinsam benutztes Laufwerk Kenntnis von Angebotskalkulationen des verbundenen Unternehmens zu erhalten.

3. Unerheblich ist, ob das Laufwerk versehentlich oder fahrlässig installiert bzw. nicht gegen Datenzugriff gesichert war.

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VPRRS 2011, 0246
ArzneimittelArzneimittel
Wann trägt der unterliegene Auftraggeber die Kosten des Beigeladenen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2011 - Verg 18/11

1. Die Erstattungspflicht von notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen können nicht nur zu Lasten des unterlegenen Antragstellers, sondern auch zu Lasten des unterlegenen Antragsgegners - des Auftraggebers - angeordnet werden.

2. Voraussetzung für eine Erstattungspflicht des unterlegenen Auftraggebers zugunsten eines Beigeladenen ist im Allgemeinen, dass der Beigeladene sich eindeutig den Rügen des Antragstellers angeschlossen hat. Nur dann könnte der Beigeladene gegebenenfalls auch als "Unterlegener" im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 GWB angesehen werden.

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VPRRS 2011, 0242
ArzneimittelArzneimittel
Verbundene Unternehmen: Verstoß gegen Geheimwettbewerb vermutet!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 8/11

1. Die Angebotslegung durch verbundene Unternehmen birgt allein im Hinblick auf die zwischen ihnen durch die Konzernverbundenheit vorhandenen möglichen Schnittstellen und Berührungspunkte eine objektiv erhöhte Gefahr von Verstößen gegen den Geheimhaltungswettbewerb durch abgestimmtes Verhalten.

2. Ein Ausschluss der Angebote verbundener Unternehmen ist somit nicht erst dann gerechtfertigt, wenn der sichere Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch den Auftraggeber erbracht ist. Vielmehr obliegt die Widerlegung dieser Vermutung den betreffenden Unternehmen.

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VPRRS 2011, 0229
ArzneimittelArzneimittel
Sind preislich unauskömmliche Angebote zwingend auszuschließen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11

1. Die Bestimmung des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren (End-)Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, mithin insbesondere auf unangemessen niedrige Preisangebote, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, hat nur einen eingeschränkt bieterschützenden Charakter.

2. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet die Bestimmung nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete selbstverständliche Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

3. Unterschreitet das Angebot preislich eine bestimmte Aufgreifschwelle, kann dies für sich allein genommen einen Ausschluss jenes Angebots keinesfalls rechtfertigen. Auch die bloße Unauskömmlichkeit eines Preisangebots stellt für sich allein betrachtet keinen zwingenden Grund zu der Annahme dar, der betreffende Bieter werde die ausgeschriebene Leistung nicht zuverlässig und vertragsgerecht erbringen können.

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VPRRS 2011, 0220
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe wird wiederholt: Kostenteilung im Nachprüfungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2011 - Verg 19/11

1. Ob und inwieweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Begehren des Antragstellers.

2. Ein teilweiser Misserfolg einiger Rügen des Antragstellers führt nicht von vornherein zu einem teilweisen Unterliegen im Verfahren. Erreicht der Antragsteller entsprechend seinem Begehren den Ausschluss des Angebots eines anderen Bieters, während das Vergabeverfahren im Übrigen fortgesetzt wird, haben sich die Bieterchancen des Antragstellers verbessert, wobei das Maß dieser Verbesserung nicht von der Anzahl der Ausschlussgründe abhängt.

3. Erstrebt der Antragsteller dagegen den Ausschluss des Angebots des anderen Bieters in einem fortzuführenden Vergabeverfahren, erreicht er aber wegen Fehlern der Ausschreibung selbst nur die Wiederholung des Vergabeverfahrens, so haben sich durch die Entscheidung der Nachprüfungsinstanz zwar die Chancen des Antragstellers verbessert, jedoch nicht in einem Umfange wie von ihm begehrt. In diesem Falle ist eine hälftige Kostenteilung gerechtfertigt.

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VPRRS 2011, 0444
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zuschlagsgestattungsbeschluss: Welche Rolle spielen die Erfolgsaussichten?

VK Bund, Beschluss vom 26.04.2011 - VK 3-50/11

1. Für die Entscheidung, ob der Zuschlag trotz des noch laufenden Nachprüfungsverfahrens gestattet werden soll, sieht § 115 Abs. 2 GWB eine Interessenabwägung vor.

2. Die Erfolgsaussichten müssen nicht in jedem Fall berücksichtigt werden, insbesondere dann nicht, wenn sie noch nicht absehbar sind.

3. Wenn die Erfolgsaussichten jedoch bereits gut eingeschätzt werden können, so müssen sie auch in die eine oder andere Richtung bei der Gewichtung des Interesses des Antragstellers am Erhalt des Primärrechtsschutzes Berücksichtigung finden.

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VPRRS 2011, 0184
ArzneimittelArzneimittel
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 42/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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VPRRS 2011, 0183
ArzneimittelArzneimittel
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 41/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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VPRRS 2011, 0182
ArzneimittelArzneimittel
Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 40/11

1. Das Beschwerdegericht entscheidet unabhängig und selbstständig von der Vergabekammer darüber, ob ein vorzeitiger Zuschlag zu gestatten ist oder nicht. Über den Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

2. Soweit § 115 Abs. 2 S. 4 GWB der Vergabekammer die Möglichkeit einräumt, ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages über eine vorzeitige Gestattung des Zuschlages zu entscheiden, ist dies auf Fallkonstellationen begrenzt, bei denen einerseits eine Klärung der Erfolgsaussichten noch Zeit in Anspruch nimmt und zum anderen der Auftraggeber besonders dringlich auf die Leistung angewiesen ist.

3. Bei der Vergabe von Pharma-Rabattverträgen ist zu berücksichtigen, dass einerseits der Aufschub mit erheblichen Zusatzausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist und das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hohes Gewicht beigemessen hat und zum anderen die Auswirkungen für das nicht bezuschlagte Unternehmen erheblich sein können.

4. Weder Art. 42 Richtlinie 2004/18/EG noch §§ 13 EG, 16 EG VOL/A noch die Richtlinie 1999/93/EG noch das Signaturgesetz schließen eine Anforderung der Vergabestelle, dass Angebote als Ganzes oder auch nur bestimmte Unterlagen auf einer CD/ROM (oder DVD) als Datei abzuspeichern und - je nach Wahl der Vergabestelle - mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur zu versehen sind und der Datenträge so dann auf "klassischem" Wege zu übersenden ist, aus. Aus einer Zusammenschau der §§ 13 EG, 16 EG VOL/A, des Signaturgesetzes und der gesetzlichen Vorschriften über die Form (§ 36a SGB I, § 126a BGB) ergibt sich eindeutig, dass dies zulässig ist.

5. § 19 EG Abs. 2 VOL/A greift bei Erklärungen nicht nur dann ein, wenn diese vollständig fehlen, sondern auch dann, wenn sie aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sind, insbesondere dann, wenn sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben oder signiert sind.

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VPRRS 2011, 0151
ArzneimittelArzneimittel
Wettbewerbsbeschränkende Abrede bei verbundenen Unternehmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot Unvereinbar sind.

2. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert nicht eine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.

3. Dem Vertraulichkeitsgrundsatz kommt wegen seiner Wettbewerbsbezogenheit auch eine dritt- und damit bieterschützende Funktion und Wirkung zu.

4. Die bloße Feststellung der Verbundenheit zweier oder mehrerer sich um den Auftrag bewerbender Unternehmen berechtigt und verpflichtet die Vergabestelle noch nicht dazu, diese Unternehmen von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Vielmehr hat die Vergabestelle, nachdem sie Kenntnis von der Verbundenheit erlangt hat, zu prüfen und zu würdigen, ob der Inhalt der von den verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden Verflechtungen und Abhängigkeiten beeinflusst worden ist, wobei die Feststellung eines wie auch immer gearteten Einflusses für den Ausschluss dieser Unternehmen genügt.

5. Für die Beteiligung verbundener Unternehmen an Rabattausschreibungen mit "Mehr-Partner-Modell" gelten keine anderen Maßstäbe.

6. Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Angeboten an einem Vergabeverfahren, besteht grundsätzlich eine - widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen ihnen nicht gewahrt ist.

7. Eine Obliegenheit, bereits mit dem Angebot diejenigen besonderen Umstände und Vorkehrungen bei der Angebotserstellung aufzuzeigen, kann verbundene Unternehmen nur dann treffen, wenn ihnen der den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb auslösende tatsächliche Umstand. Angebotsabgabe auch durch verbundenes Unternehmen - bewusst und bekannt war. Das ist aber gerade dann nicht der Fall, wenn die Unternehmen effektive Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung getroffen haben.

8. Erkennt der Auftraggeber somit bei der Sichtung der Angebote oder durch entsprechende Rüge eines Bieters, dass sich verbundene Unternehmen mit Angeboten an der Ausschreibung beteiligt haben, so kann ein Ausschluss der Angebote nicht allein darauf gestützt werden, dass in den Angeboten Darlegungen zu den Umständen und Maßnahmen, die die Einhaltung des Geheimwettbewerbs sicherstellen sollen, fehlen.

9. Zur Widerlegung des Vermutungstatbestands reicht es nicht, dass die verbundenen Unternehmen versichern, sich im Rahmen der konkreten Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten zu haben. Vielmehr obliegt ihnen die Darstellung derjenigen strukturellen Umstände, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0459
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 16.07.2010 - VK 1-58/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0262
ArzneimittelArzneimittel
rabattverträge: Zuschlag nach Wirtschaftlichkeit

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZB 15/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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