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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gesundheit

330 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0147
GesundheitGesundheit
AOK: Öffentlicher Auftraggeber?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2007 - Verg W 18/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0144
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 8/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0143
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 7/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0142
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 6/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0122
GesundheitGesundheit
Zuständigkeit des BSG

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - X ZB 26/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0109
ArzneimittelArzneimittel
Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2010 - L 21 SF 41/10 Verg

Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und wird er daneben von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt, ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass beide das jeweils andere Angebot kennen und dadurch gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen.

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VPRRS 2013, 0106
GesundheitGesundheit
Vorlage an das BSG

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.05.2010 - L 21 KR 45/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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VPRRS 2013, 0064
GesundheitGesundheit
Voraussetzungen für Anordnung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 7/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0388
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss auch in rechtlicher Hinsicht leistungsfähig sein!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.05.2012 - 15 Verg 3/12

1. Es liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, welche Eignungsnachweise er von den Bietern verlangt.

2. Ausser in finanzieller, wirtschaftlicher, fachlicher und technischer Hinsicht ist ein Bieter nur dann leistungsfähig und zuverlässig, wenn er rechtlich in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

3. Liegt in der Leistungserbringung zugleich auch die Erfüllung von Dienstaufgaben und ist dieses per Gesetz verboten, so kann diesem Bieter der Zuschlag nicht erteilt werden.

4. § 16 Abs. 5 VOL/A ist bieterschützend.

5. Ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das zu einem Zuschlagsverbot führen kann, ist nur aufgrund feststehender, gesicherter Tatsachengrundlagen durch eine Betrachtung des Preis-Leistungsverhältnisses innerhalb des vom Ausschluss bedrohten Angebots zu ermitteln.

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VPRRS 2012, 0385
DienstleistungenDienstleistungen
Müssen auch "Newcomer" zum Zug kommen können?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - 1 VK 16/12

1. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist nur die Frist, die in der Bekanntmachung festgesetzt ist. Die Rügefrist verschiebt sich nämlich nicht, wenn sich die Angebotsfrist verschiebt.

2. Eine Diskriminierung ist nicht zwingend schon dann gegeben, wenn sogenannte "Newcomer" aufgrund der Vorgaben in der Bekanntmachung nicht zum Zuge kommen können. Ein Auftraggeber hat durchaus ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob ein Bieter in der Lage ist, ein beträchtliches Auftragsvolumen (hier: Lieferung von über 1000 Krankenhausbetten) ganz oder zu einem großen Teil zu einem bestimmten Zeitpunkt - auch kurzfristig - zu bewältigen.

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VPRRS 2012, 0368
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgrund mangelnder Eignung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.07.2012 - 2 VK LSA 11/10

1. Geht ein Auftraggeber aufgrund einer Vielzahl von Mängeln bei der bisherigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer davon aus, dass derselbe nicht die Gewähr dafür bietet, die Leistung künftig ordnungsgemäß zu erbringen, so ist der Ausschluss dieses Bieters im neuen Vergabeverfahren für dieselbe Leistung nicht vergaberechtswidrig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mängel als schwere Verfehlungen i.S. des § 7 Nr. 5 c) VOL/A anzusehen sind.

2. Zwar kann sich die Vergabekammer nach eigenem Ermessen auf das beschränken, was von den Beteiligten vorgebracht wird oder ihr sonst bekannt sein muss, jedoch erforscht sie den Sachverhalt grundsätzlich von Amts wegen. Dabei hat das Interesse an einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung und einer materiell richtigen Entscheidung Vorrang vor dem Interesse an einer Beschleunigung des Verfahrens.

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VPRRS 2012, 0358
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2012 - VK 4/12

1. Obwohl der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat, ist sein Interesse dennoch zu bejahen, wenn er durch die behaupteten Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert ist oder aufgrund der Vergabefehler keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hätte.

2. Beruft sich der Antragsteller hierauf, muss er zur Begründung eine solche Verhinderung darlegen, d. h. er muss schlüssig und nachvollziehbar angeben, welche vermeintlichen Vergabefehler ihn veranlassten, von einer Angebotsabgabe abzusehen.

3. Der Wettbewerbsgrundsatz verpflichtet den Auftraggeber, sich vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen möglichst einen breiten Überblick über die in Betracht kommenden technischen Lösungen zu verschaffen und einzelne Lösungsmöglichkeiten nicht von vorneherein auszublenden. Der Auftraggeber muss hier seinen Beurteilungsspielraum ausschöpfen und nach entsprechender Prüfung positiv feststellen, warum eine durch das Leistungsverzeichnis letztlich ausgeschlossene Lösungsvariante zur Verwirklichung des Beschaffungszwecks nicht geeignet erscheint. Die hierzu erforderlichen Willenbildungs- und Entscheidungsprozesse sind in der Vergabeakte zu dokumentieren

4. Wird die Leistungsbeschreibung auf das Produkt eines Bieters zugeschnitten und damit der Wettbewerb unter mehreren Bietern faktisch nicht zugelassen, ist eine Nachholung der Verfahrensdokumentation diesbezüglich nicht möglich; vielmehr muss der Verfahrensabschnitt wiederholt werden.

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VPRRS 2012, 0264
DienstleistungenDienstleistungen
Abgrenzung von Markterkundung und Vergabeverfahren?

OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12

Die Schwelle von der bloßen Markterkundung zum Beginn eines Vergabeverfahrens im materiellen Sinn wird dann überschritten, wenn der öffentliche Auftraggeber seinen internen Beschaffungsbeschluss objektiv erkennbar nach außen durch Maßnahmen umsetzt, welche konkret zu einem Vertragsschluss mit einem auszuwählenden Unternehmen führen sollen. Maßnahmen, welche ein Vertreter des öffentlichen Auftraggebers durchführt, können dem öffentlichen Auftraggeber nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.*)

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VPRRS 2012, 0212
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter insolvent: Ausschluss nicht zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2012 - Verg 68/11

1. Gegen eine Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen an Ausschreibungen von Krankentransportleistungen ist vergaberechtlich grundsätzlich nichts einzuwenden.

2. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters macht eine Prüfung der Eignung des betreffenden Bewerbers oder Bieters im einzelnen Fall nicht überflüssig.

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VPRRS 2012, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Loslimitierung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2011 - Verg 99/11

Der öffentliche Auftraggeber darf bei Fallgestaltungen, in denen es in besonderem Maße auf eine laufende und jederzeitige Lieferfähigkeit des Auftragnehmers ankommt, das mit der Auftragsvergabe an ein einziges Unternehmen verbundene Risiko eines (vollständigen oder teilweisen) Lieferungsausfalls oder einer Lieferverzögerung durch eine Loslimitierung vermeiden.

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VPRRS 2012, 0058
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung von § 54 LHG-BW

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 VK 69/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0057
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung von § 54 LHG-BW

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 VK 68/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0056
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung von § 54 LHG-BW

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 VK 67/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0006
GesundheitGesundheit
Kein Angebot - keine Antragsbefugnis!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg W 4/11

1. Zielt der Nachprüfungsantrag darauf ab, eine weitere Durchführung des Vergabeverfahrens abzuwenden, ist das kein Rechtsschutzziel, welches mit dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren in zulässiger Weise verfolgt werden kann.*)

2. Hat der Antragsteller sich an der Ausschreibung nicht mit einem Angebot beteiligt und ist er nicht in der Lage und bereit, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, fehlt ihm im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0442
MedizintechnikMedizintechnik
Projektleiter ohne einschlägige Berufserfahrung: Punktabzüge bei der Wertung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 1-63/11

1. Eine ordnungsgemäße Rüge liegt nur dann vor, wenn sie eindeutig als Aufforderung zu verstehen ist, den beanstandeten Vergabeverstoß zu beseitigen. Reine Bitten oder Aufklärungsverlangen reichen insoweit nicht aus.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss den Unternehmen, die an seiner Ausschreibung teilnehmen, die Kriterien mittteilen, die für ihn wertungsrelevant sind. Dementsprechend darf der Auftraggeber bei der anschließenden Wertung nur diese Kriterien anwenden, die er den Unternehmen vorher mitgeteilt hat.

3. Dies gilt nicht für die Zuschlagskriterium im Rahmen der vierten Wertungsstufe, sondern auch für die Wertung der Teilnahmeanträge gelten.

4. Der Auftraggeber kann bei der Wertung nicht nur die generelle berufliche Befähigung des Projektleiters, sondern auch dessen einschlägige Erfahrungen (hier: im Bereich telemedizinischer Projekte) berücksichtigen.

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VPRRS 2011, 0441
GesundheitGesundheit
Pharmaunternehmen können gegen Nachfragekartell vorgehen!

LG Hannover, Urteil vom 15.06.2011 - 21 O 25/11

1. Das von einem Bieter geltend gemachte Kartellverbot des § 1 GWB, Art. 101 AEUV) durch Bildung einer Einkaufsgemeinschaft stellt keine Bestimmung über das Vergabeverfahren i.S. des § 97 Abs. 7 GWB dar.

2. Pharmazeutische Unternehmen können die Krankenkassen(verbände) auf Unterlassung in Anspruch nehmen können, wenn diese sich unter Verstoß die §§ 1, 2, 3 Abs. 1 GWB als Nachfrager zusammenschließen.

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VPRRS 2011, 0024
GesundheitGesundheit
Sozialgerichtsbarkeit - Keine Gebühren bei sofortigen Beschwerden

BSG, Beschluss vom 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

1. Die Pflicht der Landessozialgerichte, in den gesetzlich bestimmten Fällen sofortige Beschwerden dem BSG vorzulegen, ist nicht auf einen spezifischen Kreis von Rechtsfragen beschränkt.*)

2. In sofortigen Beschwerden darf ein Landessozialgericht über abtrennbare Verfahrensteile vorab entscheiden und anschließend nur den vorlagepflichtigen Teil dem BSG vorlegen.*)

3. Für sofortige Beschwerden ist mangels streitwertabhängiger Gebühren für Gerichtskosten kein Streitwert festzusetzen.*)

4. Für Gerichtskosten gilt ein Analogieverbot.*)

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VPRRS 2011, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0462
GesundheitGesundheit
Bieter haben keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb!

BVerfG, Beschluss vom 01.11.2010 - 1 BvR 261/10

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber und die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers.

2. Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags beeinflusst die handelnde staatliche Stelle den Wettbewerb nicht von außen, sondern wird selbst auf der Nachfrageseite wettbewerblich tätig und eröffnet so einen Vergabewettbewerb zwischen den potentiellen Anbietern. Dabei ist es grundsätzlich Sache des Nachfragers, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren er das günstigste Angebot auswählt.

3. Ein Wettbewerber trägt auf der Angebotsseite stets das Risiko, dass seinem Angebot ein anderes, für den Nachfrager günstigeres vorgezogen wird.

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VPRRS 2010, 0466
GesundheitGesundheit
Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs muss nachgewiesen sein!

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 2-119/10

Personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Bietern stellen nur dann einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb dar, wenn eine gesicherte Erkenntnis seitens des Auftraggebers über die entsprechenden Ausschlussvoraussetzungen der betroffenen Bieter vorliegt.

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VPRRS 2010, 0435
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht bei Gemeinschaftsunternehmen

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-215/09

Die Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Arbeitgeber, wenn er mit einem von ihm unabhängigen privaten Unternehmen einen Vertrag über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Form einer Aktiengesellschaft schließt, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist, den Auftrag über die Dienstleistungen für seine eigenen Beschäftigten, dessen Wert die von dieser Richtlinie vorgesehene Schwelle überschreitet und der sich von dem Vertrag zur Gründung dieses Unternehmens trennen lässt, unter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Richtlinie vergeben muss, die für die unter ihren Anhang II Teil B fallenden Dienstleistungen gelten.*)

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VPRRS 2016, 0010
GesundheitGesundheit
Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-33/10

Nebenangebote sind zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn sie nicht alle geforderten Preise, Angaben bzw. Erklärungen enthalten.

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VPRRS 2010, 0360
DienstleistungenDienstleistungen
Kooperationsverfahren: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung

VK Niedersachsen, Beschluss vom 17.08.2009 - VgK-36/2009

1. Das Verfahren, gerichtet auf die Findung eines Kooperationspartners, stellt in materieller Betrachtungsweise ein Vergabeverfahren dar.

2. Nach Gemeinschaftsrecht dürfen die Mitgliedsstaaten die vergaberechtliche Nachprüfungsmöglichkeit nicht von der Einleitung und Durchführung eines bestimmten Vergabeverfahrens abhängig machen.

3. Die Entscheidungen der Vergabebehörden müssen auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine solche Entscheidung, die der Nachprüfung zugänglich sein muss, liegt dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, kein geregeltes Vergabeverfahren einzuleiten, weil der zu erteilende Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bzw. des diese umsetzenden nationalen Rechts fallt.

4. Die Gründe für die Wahl einer bestimmten Verfahrensart - auch einer solchen, die sehr voraussetzungsarm ist - sind aktenkundig zu machen. Die Dokumentation muss aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.

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VPRRS 2010, 0359
DienstleistungenDienstleistungen
§ 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

1. Ein Nachprüfungsverfahren scheidet grundsätzlich aus, sobald ein Vertrag, an dem der Antragsteller Interesse zu haben behauptet, wirksam zu Stande gekommen ist, weil dann Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen durch die Kammer nicht mehr beseitigt werden können. In einem solchen Fall ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr statthaft, da gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB ein erteilter Zuschlag nicht wieder aufgehoben werden kann.

2. Nach der Regelung des § 101b GWB führt nicht jeder Verstoß nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB automatisch zur Unwirksamkeit, vielmehr muss der Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden sein.

3. Der Grundgedanke des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass § 13 VgV - eine Regelung, die das Verfahren näher bestimmt, das § 97 Abs. 1 bis 5 GWB für die Beschaffung von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber vorschreibt - auch analog auf "de-facto-Vergaben" anzuwenden. Zur Bejahung einer solchen Vorabinformationspflicht der Vergabestelle muss es jedoch zu einer Beteiligung zumindest mehrerer Unternehmen gekommen sein.

4. § 97 Abs.1, § 101 Abs.1 GWB sind keine Verbotsgesetze i.S.d. § 134 BGB.

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VPRRS 2010, 0443
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …“

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 VK 23/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0463
GesundheitGesundheit
Kündigungsrücknahme ist kein Beschaffungsvorgang!

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2010 - VK 1-7/10

Die einvernehmliche Rücknahme der Kündigung eines Vertrags zu einem Zeitpunkt, in dem dieser Vertrag noch andauert, stellt weder einen Beschaffungsvorgang dar noch handelt es sich um die unmittelbare Erteilung eines Auftrags. Denn es wird dadurch kein „Vertrag“ geschlossen.

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VPRRS 2010, 0469
GesundheitGesundheit
Abschließend heißt abschließend!

BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

1. Den zur GKV-Versorgung zugelassenen und geeigneten Leistungserbringern ist von den Krankenkassen die Möglichkeit der Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einzuräumen. Dieses Recht ist verletzt, wenn die Krankenkasse unter konkurrierenden Leistungserbringern Auswahlentscheidungen trifft, die mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht nicht im Einklang stehen.*)

2. Hat der Gesetzgeber einen abschließenden Katalog möglicher Versorgungsverträge vorgegeben, dürfen Verträge mit Leistungserbringern nur nach dessen Maßgabe geschlossen werden.*)

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VPRRS 2010, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren

VK Saarland, Beschluss vom 16.12.2009 - 1 VK 13/2009

1. § 11 VOF trifft für die Frage des Ausschlusses aus formalen Gründen keine abschließende Regelung. Ein formaler Ausschluss kann vielmehr auch nach § 10 VOF unter gleichzeitiger Heranziehung des in § 97 GWB kodifizierten Gleichbehandlungs- und Transparenzgebotes geboten sein, wenn Erklärungen zu (Mindest-)Bedingungen, die in der Bekanntmachung gefordert wurden, nicht vorgelegt wurden. Es würde den Grundprinzipien des Vergaberechts zuwiderlaufen, wollte man den öffentlichen Auftraggeber daran hindern, in der Bekanntmachung neben den in § 11 VOF genannten Voraussetzungen weitere Kriterien zu nennen, bei deren Nichteinhaltung ein ungeeigneter oder nicht leistungsfähiger Bewerber zwingend auszuschließen ist.*)

2. Dem durch das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot begründeten Ausschluss unvollständiger Angebote im VOF-Verfahren steht auch nicht der Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen entgegen. Verhandelbar mögen zwar die freiberuflichen Leistungen sein, nicht jedoch die Eignungs- und Leistungsfähigkeitsvoraussetzungen. Der vom BGH für ein Verhandlungsverfahren nach der VOB/A aus dem Gleichheits- und Transparenzgebot abgeleitete Grundsatz der Verbindlichkeit von Eignungs- und Leistungsfähigkeitsanforderungen, der den Ausschluss von Angeboten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, zur Folge hat, beansprucht Geltung auch in einem Verhandlungsverfahren nach der VOF. Dass dort über freiberufliche Leistungen verhandelt wird, vermag unterschiedliche Rechtsfolgen bei der Behandlung unvollständiger Angebote nicht zu rechtfertigen.*)

3. Der Auftraggeber ist bei der Auswertung der Angebote an die Grundsätze der Gleichbehandlung/Transparenz und daraus resultierend der Pflicht der Dokumentation gebunden. Die Berücksichtigung von mündlich gestellten Anfragen, die im Zusammenhang mit dem Angebot von Bietern thematisiert wurden, würde Willkürentscheidungen Tür und Tor öffnen.*)

4. Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig ist und die hieraus entstehenden Kosten im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 3 SVwVfG zu den notwendigen Auslagen gehören, ist auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen. Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ist nicht notwendig, wenn der Auftraggeber hausintern über die notwendigen Ressourcen verfügt, um die relevanten Sach- und Rechtsfragen angemessen zu behandeln. Führt der Auftraggeber laufend Vergabeverfahren der gleichen Art und von ähnlichen Dimensionen durch, ist er mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsproblemen vertraut, soweit es sich nicht um grundsätzliche neue oder ungeklärte Fragen handelt, oder um Problemkreise, die üblicherweise in Vergabeverfahren nicht berührt werden.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0453
DienstleistungenDienstleistungen
Erstmalige Ausschreibung: Angaben zur Vergleichbarkeit erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-61/09

1. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Vergaberechts, dass die Bieter von Anfang an die Möglichkeit haben müssen, zu erkennen, welche Eignungsanforderungen gestellt werden, um frustrierten Aufwendungen für ein nutzloses Angebot vorzubeugen. Dies gilt insbesondere bei der erstmaligen Ausschreibung einer neuen gesetzlichen Maßnahme, bei der klar ist, dass es für den Fachkundenachweis noch keine identischen Leistungen aus der Vergangenheit geben kann und dass bei den potentiellen Bietern noch Unsicherheit besteht, was der Auftraggeber als vergleichbar ansieht.

2. Schreibt der Auftraggeber eine völlig neue Maßnahme aus, ist es erforderlich gewesen, schon in den Verdingungsunterlagen eindeutige Aussagen dazu zu machen, welche abstrakten Gesichtspunkte Maßstab für die Vergleichbarkeit sein sollen.

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VPRRS 2009, 0083
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise in der Bekanntmachung nicht gefordert: Ausschluss?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - VK-43/2008-L

1. Von den Bietern geforderte Nachweise (hier: in der Vergangenheit für andere Auftraggeber erbrachte Gutachten / Laboruntersuchungen) können aus Gründen der Transparenz, Rechtsicherheit und Gleichbehandlung nicht gleichzeitig als Eignungsnachweise und als "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 lit) a VOL/A gelten.*)

2. Wenn diese Nachweise nach dem Wortlaut der Verdingungsunterlagen zum Beleg für die Kompetenz des Bieters gefordert wurden, darf ein verständiger Bieter davon ausgehen, dass sie der Eignungsprüfung dienen sollen und nicht als Arbeitsproben Teil des Angebotes sein sollen.*)

3. Auch wenn in der Bekanntmachung keinerlei Eignungsnachweise aufgeführt werden und der Antragstellerin dies nicht innerhalb der Angebotsfrist beanstandet, ist er nicht mit der Beanstandung präkludiert, dass der Auftraggeber kein Angebot ausschließen darf, welches Eignungsnachweise nicht enthält, die erstmalig in den Verdingungsunterlagen gefordert wurden. Der Antragsteller muss dann zwar den Zustand hinnehmen, welcher sich aufgrund einer nicht ausgesprochenen Rüge ergibt, kann sich im Gegenzug aber darauf berufen, dass diese Umstände im Vergabeverfahren in dem ungerügten Zustand Bestand und Geltung haben. Für die Anforderung von Eignungsnachweisen bedeutet dies dass sie so zu behandeln sind, wie sie bekanntgemacht wurden, nämlich gar nicht.*)

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VPRRS 2009, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV und erloschenes Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 17/08

1. Der öffentliche Auftraggeber ist aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten. Die übrigen Bieter können nicht darauf vertrauen, dass ein Vertragsschluss wegen des Ablaufs der Bindefrist unterbleibt.

2. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertragsschlusses ist die Mitteilung nach § 13 VgV zur Annahme des erloschenen Angebots entscheidend.

3. § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A stellt eine Ordnungsvorschrift dar. Ein mündlich erteilter Zuschlag ist nach dem zweiten Halbsatz des § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A allein zu Dokumentations- und Beweiszwecken schriftlich zu bestätigen. Satz 2 setzt aber voraus, dass der Zuschlag ("ausnahmsweise") auch mündlich wirksam erteilt werden kann.

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VPRRS 2009, 0076
DienstleistungenDienstleistungen
Unberechtigter Ausschluss von Medizinprodukten

EuGH, Urteil vom 19.03.2009 - Rs. C-489/06

Lehnt ein Mitgliedstaat Angebote von mit der EG-Konformitätskennzeichnung versehenen Medizinprodukten ab, ohne dass die zuständigen öffentlichen Auftraggeber der Krankenhäuser des Mitgliedstaates das in der Richtlinie 93/42/EWG vorgesehene Verfahren eingehalten haben, so verstößt dies gegen europäisches Vergaberecht.

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0403
GesundheitGesundheit
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.01.2008 - 2 VK 5/07

Eine gesetzliche Krankenkasse ist ein öffentlicher Auftraggeber.

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VPRRS 2008, 0394
GesundheitGesundheit
Mindestanforderungen gehören in die Vergabebekanntmachung!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2008 - VK 1-102/08

1. Mindestanforderungen sind vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung inhaltlich abschließend und als Mindestanforderungen erkennbar festzulegen.

2. Der Auftraggeber darf von den in der Vergabebekanntmachung genannten Eignungskriterien sowie den dazu benannten Nachweisen inhaltlich nicht abweichen und diese nicht ändern oder erweitern.

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VPRRS 2008, 0256
DienstleistungenDienstleistungen
Vollständiger Vorrang des SGG vor dem GWB?

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

1. Die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

2. Eine Divergenzvorlage kommt auch bei einer beabsichtigten Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Vergabefragen in Betracht.

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VPRRS 2008, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweise müssen ausdrücklich gefordert werden!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2008 - VK-SH 2/08

1. Zur Klärung des Angebotsinhaltes ist allein auf das Angebot selbst und die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots abgegebenen Erklärungen abzustellen.*)

2. Eine Forderung der EFB-Preisblätter, die nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, wird nicht deshalb entbehrlich, weil die Antragstellerin die Preisblätter (unvollständig ausgefüllt) schon mit dem Angebot selbst abgegeben hat.*)

3. Erst das ausdrückliche Fordern von zusammen mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen durch die Vergabestelle macht diese zum (geforderten) Bestandteil des Angebots im Sinne der §§ 21 und 25 VOB/A. Nur soweit für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen nicht vorliegen, ist der Angebotsausschluss nach § 25 Abs. 1 VOB/A geboten. Für alle anderen Erklärungen, die erst auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen sind, sind die §§ 25 und 21 VOB nicht anwendbar, sondern allein die Vorschrift des § 24 VOB.*)

4. Sind Erklärungen durch den Auftraggeber als nicht wettbewerbserheblich eingestuft worden, kann der Bieter diese Entscheidung nicht ändern. Daher können dem Bieter auch keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile durch ein mögliches Nachbessern bereits vorgelegter Unterlagen erwachsen.*)

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VPRRS 2008, 0190
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzung einer Freihändigen Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2008 - VK 11/08

1. Dass für die Vergabe nur ein Bieter im Sinne des § 4 Nr. 4 a infrage kommt, hat der Auftraggeber zu bewiesen. Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nicht bereits dadurch nach, indem er beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern er muss beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrags in Betracht kommt.

2. Zu der Frage, wann eine Freihändige Vergabe aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist (VOL/A § 3 Nr. 4 g).

3. Zu den Anforderungen an die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung (VOL/A § 17).

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VPRRS 2008, 0382
RechtswegRechtsweg
Für Beschwerden gegen VK-Entscheidungen ist das OLG (Vergabesenat) zuständig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07

Die Zuständigkeit des Vergabesenats knüpft allein daran an, ob die Entscheidung einer Vergabekammer durch eine sofortige Beschwerde angegriffen worden ist.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0388
GesundheitGesundheit
Ausschreibung des Betriebs einer strahlentherapeutischen Praxis

VG München, Urteil vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966

1. Ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Pflicht hat, Verträge öffentlich auszuschreiben, ist eine Frage des öffentlichen Rechts.

2. Zur Umdeutung einer Feststellungsklage in eine Leistungsklage.

3. Eine Kreisklinik ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

4. Zu der Frage, ob der eigenständige Betrieb einer strahlentherapeutischen Praxis in einer Kreisklinik eine Dienstleistungskonzession oder einen Dienstleistungsauftrag darstellt, wenn unter einem bestimmten Mindestumsatz keine Miete verlangt wird.

5. Öffentliche Stellen, welche Verträge über Dienstleistungskonzessionen schließen, haben die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.

6. Die der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zu Gunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.

7. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung, nach welcher ein Dienstleistungskonzessionsvertrag, der entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung geschlossen wurde, nichtig ist, besteht nicht.

8. Die Art. 43, 49 EG-Vertrag haben nicht die Nichtigkeit eines ohne vorherige Ausschreibung vergebenen Vertrags zur Folge.

9. Zur analogen Anwendung des § 13 VgV auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag.

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VPRRS 2007, 0461
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

OLG München, Beschluss vom 11.06.2007 - Verg 6/07

1. Sofern einem Bewerber aufgrund fehlender Information eine genauere Substantiierung objektiv unmöglich ist, kann es für eine substantiierte Rüge ausreichend sein, dass das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*)

2. Eine Matrix verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie wegen ihrer nivellierenden Tendenz und nicht schlüssigen Abstufung keine ausreichende Differenzierung der unterschiedlichen Eignung von Bewerbern herbeiführt.*)

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VPRRS 2007, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot verspätet eingegangen: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2007 - VK 1-163/06

Angebote, die verspätet eingehen, sind zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0296
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 50/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig nur Richtlinie genannt) gemäß Art. 234 Abs. 1 EG-Vertrag folgende Fragen vorgelegt:

1. a) Ist das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie dahin auszulegen, dass der Staat die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen - deren Höhe vom Ein-kommen abhängig ist - an die jeweilige Krankenkasse anordnet, wobei die Krankenkasse den Beitragssatz festlegt, die Krankenkassen aber durch ein in den Gründen näher geschildertes System der solidarischen Finanzierung miteinander verbunden sind und die Erfüllung der Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse gesichert ist ?

b) Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 1 Absatz 9, 2. Unterabsatz, lit. c) 2. Alternative, demzufolge die Einrichtung "hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt", dahin auszulegen, dass eine staatliche Rechtsaufsicht, die auch noch laufende oder zukünftige Geschäfte betrifft, - gegebenenfalls zuzüglich weiterer in den Gründen geschilderter Eingriffsmöglichkeiten des Staates - für die Erfüllung des Merkmals aus-reicht ?

2. Falls die erste Vorlagefrage - in a) oder b) - mit "ja" zu beantworten ist, sind die lit. c) und lit. d) von Art. 1 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen, dass die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und an-gepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen sind ? Ist dabei nur der Wert der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen ?

3. Falls die in Frage 2 genannte Zurverfügungstellung als "Dienstleistung" einzustufen ist oder sein könnte, ist Art. 1 Absatz 4 der Richtlinie - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Absatz 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass unter einer "Dienstleistungskonzession" auch eine Auftragserteilung in der Form zu verstehen ist, bei der

- die Entscheidung darüber, ob und in welchen Fällen der Auftragnehmer mit Einzelaufträgen beauftragt wird, nicht vom Auftraggeber, sondern von Dritten getroffen wird,

- die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erfolgt, weil allein Letzterer kraft Gesetzes alleiniger Vergütungsschuldner und den Dritten gegenüber zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet ist, und

- der Auftragnehmer vor Inanspruchnahme durch den Dritten keine Leistungen irgendwelcher Art erbringen oder vorhalten muss?

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VPRRS 2007, 0218
DienstleistungenDienstleistungen
Unauskömmliche Angebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 VK 49/06

1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A entfaltet ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

2. Zu der Frage, wann ein Angebot unauskömmlich ist.

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