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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Gesundheit

330 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

VPRRS 2019, 0056
RechtswegRechtsweg
Was ist ein öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2018 - Verg 37/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, der die Beschaffung von Waren zum Gegenstand hat.

2. Die Annahme eines öffentlichen Auftrags hängt zudem davon ab, dass der öffentlichen Auftraggebers die Absicht hat, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll. Es müssen zulässige Angebote miteinander verglichen und geordnet werden, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln.

3. An einer Auswahlentscheidung fehlt es bei einem Vertragssystem, mittels dessen ein öffentlicher Auftraggeber Waren auf dem Markt erwerben will, bei dem der öffentliche Auftraggeber während der gesamten Laufzeit des Systems mit den Unternehmen einen Vertrag schließt, die sich verpflichten, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, ohne eine Auswahl unter den interessierten Unternehmen vorzunehmen und der Beitritt während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet ist.

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VPRRS 2019, 0059
RechtswegRechtsweg
Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2018 - Verg 40/18

1. Die Vergabenachprüfungsinstanzen sind auch für die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig, die von einem öffentlichen Auftraggeber ohne vorausgehendes förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Allerdings ist ein solcher Nachprüfungsantrag nur statthaft, wenn der öffentliche Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag vergeben hat (hier verneint).

2. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll.

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VPRRS 2019, 0046
GesundheitGesundheit
"Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2018 - Verg 30/18

1. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es die Ausschreibung vorgelagerter Zweckmäßigkeitserwägungen betrifft - keine vergaberechtliche Vorschrift und entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 27.06.2018, VPR 2018, 242).

2. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals können leistungsbezogene Kriterien sein, die als Mindestanforderung an die Leistung im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder aber als qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können.

3. Die Anforderung des öffentlichen Auftraggebers, "Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde" einzusetzen, ist ein leistungsbezogenes Kriterium.

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VPRRS 2019, 0060
RechtswegRechtsweg
Vereinbarung über Lieferung eines Grippeimpfstoffs: Öffentlicher Auftrag?

LSG Hessen, Beschluss vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER

Eine zwischen gesetzlichen Krankenkassen(-verbänden) und Apothekerverbänden geschlossene Vereinbarung über die zukünftige Lieferung eines quadrivalenten Grippeimpfstoffs zu einem Festpreis ist kein öffentlicher Auftrag (entgegen VK Bund, VPR 2018, 1054 - nur online).

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VPRRS 2019, 0035
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfer-Erklärung stützen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 19/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vom Bieter Aufklärung zu verlangen, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Dies ist der Fall, wenn der Preis erheblich unterhalb der eingegangenen Konkurrenzangebote, einer qualifizierten Kostenschätzung oder Erfahrungswerten des Auftraggebers mit wettbewerblicher Preisbildung aus anderen Vergabeverfahren liegt.

2. Die Überprüfungspflicht des Auftraggebers ist jedoch durch den Grundsatz der Zumutbarkeit begrenzt.

3. Auftraggeber dürfen sich auf Erklärungen des Wirtschaftsprüfers des Bieters stützen. Je inhaltsärmer Wirtschaftsprüferangaben allerdings sind, desto mehr können daneben weitere Anhaltspunkte für die Auskömmlichkeit des zu prüfenden Angebots notwendig sein.

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VPRRS 2019, 0009
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Wie wird festgestellt, ob eine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt?

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2018 - VK 2-104/18

1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, sind von der Wertung auszuschließen, weil Angebot und Nachfrage sich nicht decken.

2. Die Frage, ob ein Angebot Änderungen oder Ergänzungen enthält, ist durch eine Auslegung nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont eines mit der Ausschreibung befassten fachkundigen objektiven Bieters zu beantworten.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0389
GesundheitGesundheit
Auftraggeber finanziert Lieferung kostenloser Erzeugnisse: Entgeltlicher Vertrag?

EuGH, Urteil vom 18.10.2018 - Rs. C-606/17

1. Art. 1 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass der Begriff "entgeltliche Verträge" die Entscheidung umfasst, mit der ein öffentlicher Auftraggeber freihändig und damit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer eine Finanzierung vergibt, die vollständig für die Herstellung von Erzeugnissen bestimmt ist, die der Wirtschaftsteilnehmer kostenlos an verschiedene Verwaltungsstellen zu liefern hat, die dem Lieferanten außer der Zahlung der Lieferkosten von pauschal 180 Euro pro Versand keine Gegenleistung zahlen müssen.*)

2. Art. 1 Abs. 2 a und Art. 2 der Richtlinie 2004/18 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die private "klassifizierte" Krankenhäuser durch ihre Aufnahme in das System der nationalen öffentlichen Gesundheitsplanung, das durch spezielle Verträge geregelt ist, die sich von den allgemeinen Akkreditierungsverhältnissen mit den übrigen am System der Erbringung medizinischer Leistungen teilnehmenden Privatrechtssubjekten unterscheiden, öffentlichen Krankenhäusern gleichstellt und sie dadurch von der nationalen und der unionsrechtlichen Regelung über öffentliche Aufträge auch in den Fällen ausnimmt, in denen sie die Aufgabe haben, bestimmte, für die Ausübung medizinischer Tätigkeiten erforderliche Erzeugnisse kostenlos herzustellen und an öffentliche Gesundheitseinrichtungen zu liefern, im Gegenzug für eine öffentliche Finanzierung, die für die Herstellung und Lieferung dieser Erzeugnisse bestimmt ist.*)

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VPRRS 2018, 0360
RechtswegRechtsweg
Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen zweckmäßig? Zuständig sind die Sozialgerichte!

LSG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

1. Der Zweckmäßigkeitsprämisse in § 127 Abs. 1 SGB V kommt eine eigenständige sozialrechtliche Bedeutung zu. Zweck der Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen ist kein wettbewerblicher, sondern ein gesundheitspolitischer.

2. Für Streitigkeiten zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Zweckmäßigkeit einer europaweiten Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen sind die Sozialgerichte zuständig.

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VPRRS 2018, 0355
RechtswegRechtsweg
Sozialgericht angerufen: Keine Verweisung an die Vergabekammer!

LSG Bayern, Beschluss vom 21.03.2018 - L 5 KR 81/18

1. Die Überprüfung öffentlicher Aufträge ist von der Zuständigkeit der Sozialgerichte ausgenommen.

2. Ein beim Sozialgericht gestellter Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens kann nicht an die zuständige Vergabekammer verwiesen werden. Auch eine Verweisung an den Vergabesenat des zuständigen OLG ist ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0348
GesundheitGesundheit
Anforderungen an ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren?

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2018 - VK 2-92/18

1. Eine gesetzliche Krankenkasse ist ein öffentlicher Auftraggeber und als solcher grundsätzlich zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge verpflichtet.

2. Ausnahme von der Verpflichtung, Aufträge öffentlich auszuschreiben, sind reine - nicht exklusiv oder selektiv wirkende - Zulassungsverfahren, die einem Beschaffungsvorgang den Charakter eines öffentlichen Auftrags nehmen. Sie können ohne Anwendung des Vergaberechts durchgeführt werden.

3. Zentrales Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zwischen mehreren Angeboten, verbunden mit der Möglichkeit aller Wirtschaftsteilnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sich hieran zu beteiligen.

4. Ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren setzt voraus, dass für alle geeigneten Marktteilnehmer ein offener Zugang zu gleichen Bedingungen unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots gewährleistet ist.

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VPRRS 2018, 0409
GesundheitGesundheit
Wann ist eine Änderung „wesentlich“ i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 17/18

1. Die Angebotsfrist ist zu verlängern, wenn (1.) zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden oder (2.) der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt.

2. Eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls objektiv zu bestimmen; Änderungen an den Vergabeunterlagen sind in der Regel wesentlich, wenn sie sich kausal auf die Angebotserstellung auswirken.

3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber die Plausibilisierung der angebotenen Leistung bereits mit der Abgabe des Angebots verlangt.

4. Grundsätzlich darf der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird. Er ist erst dann verpflichtet, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens beziehungsweise die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft sein könnte.

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VPRRS 2018, 0336
RechtswegRechtsweg
Sozialrechtliches Zweckmäßigkeitsgebot ist nicht bieterschützend!

VK Bund, Beschluss vom 21.09.2018 - VK 1-83/18

1. Verweist ein Sozialgericht den Rechtsstreit rechtskräftig zunächst an das zuständige Oberlandesgericht und dieses das Verfahren an die Vergabekammer, ist diese Verweisung bindend und die Vergabekammer für den Rechtsstreit zuständig.

2. Das Rechtsschutzziel, ein Vergabeverfahren zu verhindern und Vergaberecht nicht anzuwenden, ist nicht vom Vergaberechtsschutz umfasst.

3. Das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm.

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VPRRS 2018, 0327
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kann die Angebotsöffnung komplett "outgesourct" werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2018 - VgK-10/2018

1. Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 VgV, wonach die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wird, ist bieterschützend.

2. Vertreter des öffentlichen Auftraggebers können sowohl eigene Mitarbeiter des Auftraggebers als auch Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros sein.

3. Ein Verstoß gegen Vorschriften des § 55 Abs. 2 VgV führt nur dann zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass einer der Vertreter mit einem der Anbieter zusammengearbeitet haben könnte (entgegen VK Südbayern, VPR 2018, 100).

4. Die Frage, ob eine Abweichung von der Leistungsbeschreibung vorliegt, kann die Vergabekammer trotz technisch unvollkommenen Wissens selbst beantworten. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht dazu geeignet, innovative Leistungskonzepte sachverständig untersuchen zu lassen.

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VPRRS 2018, 0314
RechtswegRechtsweg
Kein Vergabenachprüfungsverfahren beim Sozialgericht!

SG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.01.2018 - S 34 KR 1089/17

1. Die Überprüfung öffentlicher Aufträge ist von der Zuständigkeit der Sozialgerichte ausgenommen.

2. Ein beim Sozialgericht gestellter Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens kann nicht an die zuständige Vergabekammer verwiesen werden. Auch eine Verweisung an den Vergabesenat des zuständigen OLG ist ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0313
RechtswegRechtsweg
Sozialgerichte sind nicht für EU-weite Ausschreibungen von Krankenkassen zuständig!

LSG Bayern, Beschluss vom 20.03.2018 - L 5 KR 81/18 B

Europaweite Ausschreibungen gesetzlicher Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber unterliegen der Sonderzuweisung des § 69 Abs. 3 SGB V. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist auch hinsichtlich der Frage der Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung nach § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V nicht eröffnet.*)

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VPRRS 2018, 0294
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2018 - VK 5/18

1. Der öffentliche Auftraggeber hat das gesamte Vergabeverfahren - auch in den Einzelheiten - von Beginn an fortlaufend, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist, zu dokumentieren.

2. Formelhafte Begründungen für die Entscheidungen des Auftraggebers reichen für eine ordnungsgemäße Begründung nicht aus. Es muss im Einzelfall erkennbar sein, warum ein bestimmter Bewerber ausgeschlossen oder nicht berücksichtigt wurde. Die Pflicht zur Dokumentation umfasst gerade auch die Gründe für die Auswahl eines Bieters.

3. Dokumentationsmängel führen dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und es in diesem Umfang zu wiederholen ist.

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VPRRS 2018, 0274
GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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VPRRS 2018, 0404
GesundheitGesundheit
Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018 - Verg 23/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann frei bestimmen, mit welchem Gewicht er qualitative Kriterien noch als Zuschlagskriterien vorsieht, wenn er qualitative Anforderungen in angemessenem Umfang bereits in der Leistungsbeschreibung festgelegt hat.

2. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dieses richtet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

3. Zwar können bei der Bestimmung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses neben dem zu berücksichtigenden Preis oder den Kosten auch andere Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere qualitative Kriterien. Der Preis oder die Kosten dürfen aber auch das alleinige Zuschlagskriterium sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft ist, ist er gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens beziehungsweise die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen.

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VPRRS 2018, 0265
GesundheitGesundheit
Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

VK Westfalen, Beschluss vom 08.05.2018 - VK 1-12/18

1. Die Anforderungen an die Leistungen sind erst dann unzumutbar, wenn vertragsuntypische und in der Branche unübliche Praktiken bei der Lieferung der Waren erkennbar sind.*)

2. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Lieferung der Waren an den Auftraggeber zu erfolgen hat, aber die Abrechnung unmittelbar mit einer in der Leistungsbeschreibung genannten Krankenkasse. Die Leistungen können auch in einem sogenannten Dreiecksverhältnis abgewickelt werden.*)

3. Hat sich der Bieter bei der Rüge durch einen Anwalt vertreten lassen, dann ist die Entscheidung nach § 134 GWB auch dem Anwalt mitzuteilen. Dies folgt aus § 14 Abs. 3 VwVfG, der im Vergabeverfahren anwendbar ist, soweit der öffentliche Auftraggeber gemäß § 1 VwVfG die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu beachten hat.*)

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VPRRS 2018, 0264
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
§ 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17

1. Das Vergabeverfahren, das zu einem Zuschlag führen soll und in dem bieterschützende Vorschriften nicht verletzt werden dürfen, beginnt erst, wenn nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen der interne Beschaffungsbeschluss getroffen ist und nach außen Maßnahmen zu seiner Umsetzung getroffen werden.

2. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es um die der Ausschreibung vorgelagerten Zweckmäßigkeitserwägungen geht - keine vergaberechtliche Vorschrift (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16, VPRRS 2017, 0069, und Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 17/14, VPRRS 2015, 0044). Sie entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz.

3. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 b SGB V steht einer Gewichtung des Preises mit 90% und qualitativer Kriterien mit nur 10% im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht entgegen, wenn bei der Ausschreibung qualitative Aspekte in der Leistungsbeschreibung angemessen berücksichtigt sind.




VPRRS 2018, 0254
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.

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VPRRS 2018, 0252
Mit Beitrag
ITIT
Preiswertung nach Durchschnittsmethode: „Flipping-Effekt“ ist hinzunehmen!

VK Bund, Beschluss vom 26.06.2018 - VK 2-46/18

1. Erkennt der öffentliche Auftraggeber, dass aufgrund des zu Tage getretenen Angebotsverhaltens der Bieter offenbar ein klarstellungsbedürftiger Umstand besteht, ist er zur Korrektur der intransparenten Umstände verpflichtet, um rechtmäßige Zustände und ein einheitliches Wettbewerbsverhältnis zwischen den Bietern zu bewirken.

2. Die Durchschnittsmethode ist eine geeignete Methode zur Bewertung des Preises. Ein gewisser "Flipping-Effekt" ist dabei hinzunehmen.

3. Ist das Wertungsergebnis materiell korrekt, wirkt sich ein Dokumentationsmangel in Bezug auf die Wertung nicht auf die Rechtsstellung des nicht berücksichtigten Bieters aus.

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VPRRS 2018, 0211
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Katholische Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.04.2018 - VgK-07/2018

1. Die katholische Kirche Deutschlands ist kein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB. Die Kirchensteuer ist keine Zwangsabgabe. Die Finanzierung eines katholischen Krankenhauses durch Leistungen der Krankenkasse erfolgt in Form eines vergaberechtlich nicht relevanten Entgelts, nicht aber als staatliche Finanzierung. Die katholische Kirche kann bei überwiegender öffentlicher Finanzierung des konkreten Projekts im Einzelfall öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 4 GWB sein.*)

2. Grundsätzlich sind Produkte, für die sich ein eigener Fachmarkt gebildet hat, als Fachlos zu vergeben.*)

3. Das Medizinproduktegesetz ist ein dem Vergaberecht vorgelagertes Fachgesetz. Das MPG fordert für die individuelle Kombination gefahrgeneigter Geräte, der Hersteller solle schon vor Inverkehrbringen der Gerätekombination eine Systemerklärung erstellen. Darin erklärt der Hersteller, dass die zusammengesetzten Teile ohne Gefährdung des Patientenwohls störungsfrei miteinander funktionieren. Die notwendige Systemerklärung ist ein sachliches Erfordernis, von der ansonsten gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB gebotenen Fachlosvergabe für die jeweils zu kombinierenden Geräte abzusehen.*)

4. Erweist sich die fachgesetzliche Vorgabe als Wettbewerbshindernis, weil die Erstellung der Systemerklärung aufwändig, ihr Erfolg ungewiss ist, so hat die Vergabestelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Vorinformation gem. § 38 VgV, längere Angebotsabgabefrist), um dennoch Wettbewerb zu ermöglichen. Bei einer Fachlosvergabe gewinnt das beste bzw. wirtschaftlichste Produkt unter mehreren vergleichbaren Produkten. Unterlässt man die Fachlosvergabe, fordert zudem gleichzeitig die produktübergreifende Systemerklärung an, können nur diejenigen Anbieter erfolgreich Angebote abgeben, die bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens eine Zusammenarbeit begonnen haben. Die Begrenzung der Vergabe an solche vorab gebildeten Bietergemeinschaften kann konkret dazu führen, dass der Zuschlag auch Produkte umfasst, die alleine nicht wettbewerbsfähig wären. Solche Produkte gelangen nur aufgrund der notwendigen Verbindung verschiedener gewerkübergreifend zusammenarbeitender Unternehmen in den Kreis der wenigen Produkte, die aus formalen Gründen zuschlagsfähig sind.*)

5. Der Konflikt zwischen dem Wettbewerbsziel und den spezialgesetzlichen Anforderungen des MPG lässt sich durch die genaue Interpretation des Begriffs "erfordern" unter Rückgriff auf rechtsgebietsübergreifende Auslegungsgrundsätze lösen. Der Begriff der Erforderlichkeit ist im Vergaberecht nicht anders zu interpretieren, als in anderen Rechtsgebieten, etwa im Allgemeinen Polizeirecht. Danach ist eine Maßnahme geeignet, wenn sie das gesetzte Ziel sicher erreicht. Insofern ist die Abforderung der Systemerklärung geeignet, im Interesse der Patientensicherheit einen Verstoß gegen das MPG zu vermeiden. Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn sie unter den geeigneten Maßnahmen die Geringstmögliche ist, um das Ziel sicher zu erreichen. Das Vorgehen der Antragsgegnerin war nicht erforderlich i.S.d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB, um die Vorgaben des MPG zu erfüllen. Ihr Verhalten ist in sachlich nicht gerechtfertigter Weise wettbewerbsbeschränkend, weil sie die möglichen Schritte zur Wettbewerbsöffnung wie die Vorinformation und die längere Angebotsabgabefrist unterlassen hat.*)

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VPRRS 2018, 0203
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärungsfrist von einem Tag ist zu kurz!

VK Bund, Beschluss vom 07.05.2018 - VK 2-38/18

1. Ist der Preis des Angebots im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, muss der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots prüfen.

2. Der Auftraggeber genügt seiner Aufklärungspflicht auch dann, wenn er erst aufgrund einer Rüge sachgerechte Fragen zur Preisprüfung stellt.

3. Eine Aufklärungsfrist von einem Tag zum nächsten ist unangemessen kurz.

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VPRRS 2018, 0190
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Keine Auswahlentscheidung: Vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 07.05.2018 - VK 1-31/18

1. Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V durch gesetzliche Krankenkassen sind grundsätzlich als Rahmenverträge nach den für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften zu vergeben.

2. Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann es reine (nicht exklusive) Zulassungsverfahren geben, die einem Beschaffungsvorgang den Charakter eines öffentlichen Auftrags nehmen. Sie können ohne Anwendung des Vergaberechts durchgeführt werden.

3. Zentrales Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zwischen mehreren Angeboten, verbunden mit der Möglichkeit aller Wirtschaftsteilnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein solches Angebot abzugeben.

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VPRRS 2018, 0175
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
"Gentlemen agreement" ist keine verbindliche Verpflichtungserklärung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 42/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

2. Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen mit dem Auftragsgegenstand in einem konkreten Sachzusammenhang stehen und ihm angemessen sein.

3. Besteht nach den Vergabeunterlagen die Möglichkeit der Eignungsleihe, muss der Bieter die verbindliche Zusage eines anderen Unternehmens nachweisen. Absichtserklärungen oder "gentlemen agreements" reichen nicht aus.

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VPRRS 2018, 0392
GesundheitGesundheit
Auftraggeber kann sich auf WP-Gutachten verlassen!

VK Bund, Beschluss vom 21.02.2018 - VK 1-169/17

1. Eine gesetzliche Krankenkasse verfügt bei der Angebotswertung regelmäßig nur über beschränkte finanzielle und administrative Ressourcen.

2. Im Interesse des vergaberechtlich bezweckten raschen Abschlusses von Vergabeverfahren ist einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich nur ein eingeschränkter Prüfungsaufwand zumutbar. Hiernach ist seine Angebotswertung aber jedenfalls dann vergaberechtskonform durchgeführt, wenn er sich auf gesicherte - z.B. durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigte - Erkenntnisse stützt und die hieraufhin gezogenen Schlussfolgerungen vertretbar sind.

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VPRRS 2018, 0120
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Unfallchirurg ist ein Notarzt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2018 - Verg 55/16

1. Der öffentliche Auftraggeber darf nur diejenigen Eignungsanforderungen stellen, die zur Sicherstellung des Erfüllungsinteresses erforderlich sind, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die nicht unverhältnismäßig, nicht unangemessen und für Bewerber und Bieter nicht unzumutbar sind.

2. Ein pauschaler Ausschluss von Ärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vom Rettungsdienst ist sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb unangemessen.

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VPRRS 2018, 0113
Mit Beitrag
RechtswegRechtsweg
Unzuständiges Gericht angerufen: Nachprüfungsantrag noch zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 02.03.2018 - VK 1-165/17

1. Verweist ein unzuständiges Gericht ein Nachprüfungsverfahren an die Vergabekammern und wird diese Verweisung rechtskräftig, ist sie bindend und die Vergabekammern sind damit für das Verfahren zuständig.

2. Hat sich der Bieter rechtzeitig nach seiner Rüge bei dem seiner Auffassung nach zuständigen Gericht einen Nachprüfungsantrag gestellt, hat er aus seiner Sicht zulässige rechtliche Schritte gegen die vermeintlichen Vergaberechtsverstöße eingeleitet. Einen Rechtsweg zu beschreiten, den er für unzulässig hält, kann von ihm nicht verlangt werden.

3. Das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V wird oberhalb der EU-Schwellenwerte durch das GWB-Vergaberecht verdrängt.

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VPRRS 2018, 0102
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GesundheitGesundheit
Wann ist eine Zuwendung eine staatliche Beihilfe?

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.11.2017 - 3 U 134/17

1. Staatliche Beihilfen sind nach Art. 107 Abs. 1 AEUV unzulässig, wenn sie in bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und gleichzeitig den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

2. Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein lokales Alten-/Pflegeheim, das Standardleistungen im Pflegebereich anbietet und dessen Bewohner nicht aus anderen Mitgliedstaaten, sondern nur aus der näheren Region stammen, sind keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV.

3. Es handelt sich vielmehr um rein lokale Fördermaßnahmen ohne Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union.

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VPRRS 2018, 0088
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GesundheitGesundheit
Qualitative Kriterien berücksichtigt: Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2018 - VK 2-5/18

1. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1b SGB V, wonach der Preis nicht das alleinige Zuschlagskriterium sein darf, ist bieterschützend i.S.v. § 97 Abs. 6 GWB.

2. Die Benennung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium widerspricht den Maßgaben des § 127 Abs. 1b SGB V nicht, wenn der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung in angemessenem Umfang qualitative Kriterien berücksichtigt hat.

3. Die Anforderung an die anzubietende telefonische Service- und Beratungshotline, dass diese "an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen mind. in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr, erreichbar sein muss", ist nicht vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2018, 0356
RechtswegRechtsweg
Vergabekammern sind keine Gerichte: Keine Verweisung möglich!

SG Saarbrücken, Beschluss vom 11.12.2017 - S 1 KR 41/17

1. Vergaberechtliche Streitigkeiten im Rahmen des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V sind von der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit ausgenommen (§ 51 Abs. 3 SGG).*)

2. Eine Verweisung des Rechtsstreits an die Vergabekammer scheidet aus, da § 98 SGG i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG nur eine Verweisung an Gerichte vorsieht.*)

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0375
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GesundheitGesundheit
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Bieter trägt das (erhöhte) Kalkulationsrisiko!

VK Bund, Beschluss vom 20.09.2016 - VK 2-85/16

1. Der Auftraggeber muss bei einer Rahmenvereinbarung das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich ermitteln und bekannt geben; es muss und kann angesichts der Spezifika von Rahmenverträgen auch gar nicht abschließend festgelegt werden.

2. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen naturgemäß und im Vergleich zu anderen Aufträgen, die nicht Rahmenverträge sind, erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

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VPRRS 2017, 0357
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MedizintechnikMedizintechnik
Wann ist eine Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 18.10.2017 - VK 2-106/17

1. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ist möglich, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten - insbesondere von gewerblichen Schutzrechten - nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.

2. Sämtliche Ausnahmen vom vorrangig durchzuführenden Offenen oder Nichtoffenen Verfahren sind eng auszulegen.

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VPRRS 2017, 0387
RechtswegRechtsweg
Ausschreibung im Open-House-Verfahren

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2017 - L 16 KR 954/16

Auf die Ausschreibung von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Open-House-Verfahren findet das Vergaberecht keine Anwendung.

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VPRRS 2017, 0397
GesundheitGesundheit
Welchen Grenzen unterliegt die Festlegung der Zuschlagskriterien?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017 - Verg 30/16

Die Festlegung der Zuschlagskriterien ist Ausdruck des Bestimmungsrechts des Auftraggebers. Diesem unterliegen sowohl die Bewertungskriterien als auch die Wertungsmethode. Das Ermessen des Auftraggebers findet allerdings seine Grenze in den zwingenden Vorgaben des Vergaberechts.

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VPRRS 2017, 0255
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GesundheitGesundheit
"Arzneipflanzen-Referenz": Einreichungsfrist von 21 Tagen ist angemessen!

VK Bund, Beschluss vom 01.08.2017 - VK 1-69/17

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, seine Anforderungen (hier: Vergabe von "Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken") so zu gestalten, dass individuelle Schwierigkeiten einzelner Bewerber umfassend kompensiert werden und nahezu jeder Interessent diese erfüllen kann.

2. Eine Frist von 21 Kalendertagen zur Beibringung von Unterlagen ist angemessen. Ein objektiver, fachkundiger Bewerber kann ohne anwaltliche Beratung nicht beurteilen, ob die vom Auftraggeber eingeräumte Teilnahmefrist "angemessen" ist.

3. Bei der Bemessung der angemessenen Teilnahmefrist ist zu berücksichtigen, dass die geforderten Standards (hier: der "Arzneipflanzen-Referenz") auch international weit verbreitet und EU-weit sogar gesetzlich verbindlich sind.

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VPRRS 2017, 0226
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GesundheitGesundheit
Bevorstehende Gesetzesänderung: Bieter müssen Angebote nachbessern dürfen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2017 - Verg 43/16

1. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren.

2. Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können.

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VPRRS 2017, 0188
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ArzneimittelArzneimittel
Nationale Selbstversorgung mit Blutplasma: Kein Verstoß gegen EU-Recht!

EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - Rs. C-296/15

Art. 2 und Art. 23 Abs. 2 und 8 Richtlinie 2004/18/EG sowie Art. 34 AEUV in Verbindung mit Art. 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Klausel in Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Auftrags entgegenstehen, wonach im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, die aus Plasma gewonnenen Arzneimittel, die Gegenstand des fraglichen öffentlichen Auftrags sind, aus Plasma hergestellt werden müssen, das in diesem Mitgliedstaat gewonnen worden ist.*)

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VPRRS 2017, 0156
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GesundheitGesundheit
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung: Bieter muss erhöhte Kalkulationsrisiken tragen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 27/16

1. Nachdem das Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann, für Liefer- und Dienstleistungen nicht mehr gilt, können Ausschreibungsbedingungen nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

2. Ausschreibungsbedingungen sind nicht unzumutbar, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihm typischerweise ohnedies obliegen, tragen soll.

3. Die Zumutbarkeitsschwelle erhöht sich bei einer Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen (im weiteren Sinn) zulasten der Bieter. Angeboten bei Rahmenvereinbarungen wohnen - in der Natur der Sache liegend und abhängig vom in der Regel ungeklärten und nicht abschließend klärbaren Auftragsvolumen - erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

4. Bei Rahmenvereinbarungen gelten die Gebote der Bestimmtheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt.

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VPRRS 2017, 0180
GesundheitGesundheit
Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2016 - VK 17/16

1. Wird für die "Bewertung Teststellung" die Herangehensweise für die Bewertung und Punktvergabe nach dem Schulnotensystem und der für die einzelnen Abstufungen notwendige Zielerreichungsgrad nicht beschrieben, ist den Bietern keine realistische Einschätzung dazu möglich, welche funktionalen und technischen Parameter ein anzubietendes Gerät erfüllen muss, um je Teststellungsfrage die volle Punktzahl zu erhalten.

2. Erschöpft sich die Wertung der Teststellung im Ankreuzen der jeweiligen Punktzahl, ohne dass weitere Protokolle die jeweilige Einschätzung erläutern, ist die Wertung nicht nachvollziehbar.

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VPRRS 2017, 0089
ITIT
Wer die festgelegten Eignungskriterien nicht erfüllt, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2017 - VK 1-106/16

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden.

2. Ob Unternehmen geeignet sind, bestimmt sich nach den vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien, wie sie in der Auftragsbekanntmachung bekanntgegeben worden sind.

3. Unternehmen, die nach den aufgestellten Eignungskriterien nicht geeignet sind, müssen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. dürfen im Falle eines Verhandlungsverfahrens nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

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VPRRS 2017, 0082
GesundheitGesundheit
Preis kann (nach wie vor) alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-108/16

1. Neben dem Preis oder den Kosten können insbesondere auch qualitative Zuschlagskriterien aufgestellt werden. Daraus ergibt sich jedoch keine Pflicht; es ist auch weiterhin zulässig, den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu bestimmen.

2. Die Frage, ob die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch mehrere öffentliche Auftraggeber gegen § 1 GWB verstößt, gehört nicht zu den im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu klärenden Rechtsfragen.

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VPRRS 2017, 0079
Waren/GüterWaren/Güter
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-104/16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf einen Auftrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag bzw. die entsprechenden Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

2. Nicht entscheidend ist, ob der öffentliche Auftraggeber subjektiv der Auffassung ist, dass es nur einem bestimmten Unternehmen möglich ist, den Beschaffungsbedarf zu decken, sondern dass es anderen Unternehmen objektiv unmöglich ist.

3. Den Auftraggeber, der sich auf einen Ausnahmegrund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb berufen will, trifft die dahingehende Darlegungs- und Beweislast.

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VPRRS 2017, 0062
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen beruflicher Verfehlung zwingend?

EuGH, Urteil vom 14.12.2016 - Rs. C-171/15

1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 45 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.*)

2. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere deren Art. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 17, ist angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Transparenzgebots dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, einen öffentlichen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, und zwar mit der Begründung, dass der Ausschluss dieses Bieters vom Vergabeverfahren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde, obwohl nach den Ausschreibungsbedingungen für diesen öffentlichen Auftrag ein Bieter, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, zwingend und ungeachtet dessen auszuschließen war, ob diese Sanktion verhältnismäßig ist oder nicht.*)

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VPRRS 2017, 0061
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wann müssen Rabattverträge nicht öffentlich ausgeschrieben werden?

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2017 - VK 2-4/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, die grundsätzlich nach den für öffentliche Aufträge geltenden Regeln zu vergeben sind.

2. Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist anerkannt, dass es reine Zulassungsverfahren geben kann, die einem Beschaffungsvorgang durch einen öffentlichen Auftraggeber den Charakter des öffentlichen Auftrags nehmen. Sie können folglich ohne Anwendung des Vergaberechts durchgeführt werden.

3. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Für alle geeigneten Marktteilnehmer muss die Möglichkeit bestehen, dem Vertrag jederzeit und zu gleichen Bedingungen beizutreten.

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VPRRS 2017, 0028
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Teilmengen nicht verwendbar: Mischkalkulation zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2016 - VK 2-91/16

1. Es ist zulässig, in einer Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung (hier: für parentale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie) Vorgaben zur Angabe des jeweils rabattierten Preises bei den einzelnen Wirkstoffen zu machen und die Abrechnung der Verwürfe im Rahmen des Angebotspreises einkalkulieren zu lassen. Anfallende, nicht mehr verwendbare Teilmengen von Wirkstoffen (Verwürfe) gehören zum Betriebsrisiko des Bieters.

2. Die Kalkulationsfreiheit des Bieters erlaubt die Absicherung der eigenen Kalkulation durch Sicherheitszuschläge in anderen, von der Verwurfsproblematik nach der Vorstellung des Bieters nicht (in dem Ausmaß) betroffenen Positionen. Es führt deshalb nicht zu einer unzulässigen Mischkalkulation, wenn der Abschlag eines Generikums einen Risikozuschlag für einen (kalkulatorisch vermuteten) Verwurf bei einem Originalpräparat enthält und dieses quersubventioniert. Die Kalkulation ist über alle Wirkstoffe hinweg zu betrachten.

3. Nennt das Angebot letztlich den Preis, den der Bieter nach dem Ergebnis seiner Kalkulation dem Auftraggeber auch tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt, auch wenn in dieser Position mehr einkalkuliert ist, als dasjenige, was für die konkrete Position nötig wäre, ist dies zulässig.

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VPRRS 2017, 0026
ArzneimittelArzneimittel
Zweifel an Einhaltung einer Lieferfristvorgabe: Kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2016 - VK 2-111/16

1. Ein Bieter ist nicht wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder Abweichens von den Vorgaben des Auftraggebers vom Verfahren auszuschließen, wenn Zweifel an der Einhaltung der Lieferfristenvorgabe bestehen. Die Einhaltung einer Lieferfristen-Vorgabe (hier: für Ad-hoc-Zubereitung von Medikamenten für onkologische Praxen) ist keine Frage der Eignung eines Bieters, die einer Nachweisführung zugänglich ist.

2. Eine präventive Kontrolle des Auftraggebers, ob Bieter die Anforderungen an die Auftragsausführung werden einhalten können oder dies wahrscheinlich tun werden, ist nicht zulässig. Es handelt sich nicht um betriebs- oder unternehmensbezogene Anforderungen, sondern allein um Anforderungen, die die spätere Auftragsausführung und somit das Leistungsversprechen des Bieters an sich betreffen.

3. Der Ausschluss eines Bieters ist nur dann zulässig, wenn nachweisbar keine vertragsgerechte Ausführung des Auftrags durch ihn zu erwarten ist, also hier die zu erwartende Lieferzeit von 90 Minuten erkennbar nicht einhaltbar sein wird. Das abgegebene Leistungsversprechen muss sich als objektiv und/oder subjektiv unmöglich und damit unerfüllbar erweisen. Nur in diesem Fall wäre ein bloßes Vertrauen eines Auftraggebers auf das (untaugliche) Leistungsversprechen des Bieters und dessen Verbleib im Wettbewerb als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz und das Wettbewerbsprinzip zu qualifizieren.

4. Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber. Sie wurden gegründet, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen und werden über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, also durch den Bund, finanziert.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0470
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 1/16

1. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind gewahrt, sofern (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und (4) die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

2. Verhält sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt.

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VPRRS 2016, 0473
GesundheitGesundheit
Auch nach der Vergaberechtsreform: Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 29.09.2016 - VK 2-93/16

1. Zu bezuschlagen ist das wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

2. Auch unter Geltung des neuen Vergaberechts ist die Bestimmung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses weiterhin allein auf der Grundlage des Preises möglich.

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