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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rettungsdienstleistungen

238 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dienstleistungen: Zuschlags-und Eignungskriterien oft vermischt

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VgK-26/2011

1. Bei der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB handelt es sich um eine Präklusionsregel unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben. Der Bieter soll Verfahrensfehler nicht auf Vorrat sammeln. Die Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Bieters von den Tatsachen.

2. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht zwar das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Dazu kommen weitere Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften usw.

3. Im Gegensatz etwa zu Lieferleistungen haben qualitative Aspekte bei Dienstleistungen immer auch Bezug zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens und damit zu Eignungskriterien im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A. Daher ist ein striktes Auseinanderhalten im Einzelfall schwierig.

4. Gem. § 14 Abs. 3 VOL/A ist die gesamte Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich der Angebotsöffnung, vetraulich und sorgfältig zu behandeln, um etwa Konkurrenten keine Kenntnis der Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu ermöglichen und somit einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Neben der direkten Weitergabe der Niederschruft stellen auch andere Angaben daraus, die in anderer Form, wie z.B. durch eine Presemittelung der Vergabestelle verlautbart werden, einen Verstoß gegen des Geheimhaltungsverbot der Niederschrift dar.

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VPRRS 2012, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unauskömmlicher Preis für Dienstleistungen:Verdacht bei 20% Differenz

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2011 - VgK-36/2011

1. Die grds. auftraggeberschützende Norm des § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet einen Bieterschutz nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

2. Bieterschutz gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A ist gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.

3. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A schützt auch den Wettbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

4. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist eine Differenz zum nächsthöheren Gebot i.H.v. 20% als Orientierungshilfe angemessen.

5. Die 20% Schwelle ist jedoch nur als Indiz heranzuziehen. Etwa bei leistungsfähigeren Bietern kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Solche Angebote sind im Sinne eines Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung keine Zweifel bestehen.

6. Erscheint einem Auftraggeber der günstigste Preis zu niedrig, so hat er auf Aufklärung durch den Bieter hinzuwirken und darf nicht von unzureichend ermittelten Sachverhalten oder irrealistischen eigenen Vergleichszahlen ausgehen.

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VPRRS 2012, 0040
DienstleistungenDienstleistungen
Lange Vertragslaufzeit: Gesamter Zeitraum ist preislich zu werten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2011 - 1 VK LVwA 18/09

1. Es ist ein unzulässiges ungewöhnliches Risiko, wenn bei einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren nur für die ersten zwei Jahre Kosten- und Leistungsverzeichnisse vorgesehen sind.*)

2. Es kann im Einzelfall unzulässig sein und bestimmte Bieter benachteiligen, das Vorhalten von Kapazitäten zu verlangen, soweit hierfür keine Kosten erstattet werden sollen.*)

3. Die Regelungen zu Angebotsfristen sind bieterschützend.*)

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VPRRS 2012, 0035
DienstleistungenDienstleistungen
Genehmigungsverlängerung nach § 15 RettDG SA = Vertragsverlängerung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 VK LSA 17/11

1. Die Verlängerung der Genehmigung nach § 15 RettDG SA ist gleichzeitig zumindest konkludent auch die Verlängerung der Verträge über die weitere Leistungserbringung.*)

2. Der Zeitraum der Verlängerung ist auch für den Streitwert als Vertragslaufzeit anzusetzen.*)

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VPRRS 2012, 0031
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistung nach RettDG LSA 2006: Vergabepflichtig?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

1. Die Einbeziehung eines Dritten in die Erfüllung der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes durch den Aufgabenträger beruht nach dem RettDG LSA 2006 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch konkludent zustande kommen kann. Mit der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006 ist regelmäßig konkludent das Angebot verbunden, einen Auftrag zu den Konditionen des gesetzlich geregelten Beteiligtenmodells und im Rahmen der Genehmigung zu erteilen.

2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte nach dem im RettDG LSA 2006 geregelten Beteiligungsmodell ist keine Dienst-leistungskonzession.

3. Für die Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit von öffentlichen Aufträgen nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, ist es ausreichend, dass dem Antragsteller durch die beanstandete Direktvergabe die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung genommen wird.

4. Für ein Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit eines oder mehrerer öffentlicher Aufträge nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, gilt an Stelle der allgemeinen Regelung zur Antragsfrist in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB die speziellere Regelung des § 101b Abs. 2 GWB.

5. Eine Ausnahme von der Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte ergibt sich nicht aus § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2010.

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VPRRS 2012, 0020
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verständliche Bieterkonzepte bei Krankentransportangebot erforderlich

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2011 - VgK-46/2011

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A-Vergabe: Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2011 - VgK-34/2011

1. Der Eindruck eines unangemessen niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung - z. B. anhand früherer vergleichbarer Ausschreibungen - gewonnen werden.

2. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bezugspunkt für die prozentuale Abweichung ist das nächst höhere Angebot.

3. Eine Vereinheitlichung dieser Werte ist allerdings nicht geboten. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bietet die 20%-Schwelle eine Orientierungshilfe.

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VPRRS 2012, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unzulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 Verg 9/11

Zur Frage der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei einer Ausschreibung zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen.*)

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

1. Der Landesgesetzgeber kann im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen im Bereich des Vergaberechts zu den Anforderungen an den Leistungserbringer oder an ein Auswahlverfahren aufstellen, die jedoch nicht die bundesgesetzlichen Regelungen verdrängen, sondern allenfalls ergänzen können.*)

2. Wenn der Landesgesetzgeber Regelungen zur Ausgestaltung eines Auswahlverfahrens getroffen hat und diese per Gesetz wiederum aufhebt, so führt dies nicht dazu, dass die gemeinschafts- und bundesrechtlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls ausgesetzt werden, denn das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte liegt in der Regelungskompetenz des Bundes.*)

3. Eine zeitlich begrenzte Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer kann ohne förmliches Vergabeverfahren zulässig sein, wenn dies aufgrund der Notwendigkeit der durchzuführenden Dienstleistung ausnahmsweise hinnehmbar erscheint.*)

4. Nach mehrmaliger zeitlich begrenzter oder vorhersehbarer Interimsvergabe an den ehemaligen Leistungserbringer ist eine weitere Vergabe an diesen ohne förmliches Verfahren nicht mehr hinnehmbar.*)

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VPRRS 2011, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekriterien und deren Gewichtung sind einzuhalten

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2011 - VgK-35/2011

1. Eine kann nicht parallel noch ein zweites Mal im gleichen Vergabeverfahren zum Gegenstand des erneuten Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer gemacht werden.

2. Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden.

3. Die Vergabestelle muss sich an die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Unterkriterien und ihre Gewichtung halten.

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VPRRS 2011, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig?

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

1. Dem Auftraggeber steht gemäß § 16 Abs. 6 S. 1 VOL/A ein Beurteilungsspielraum zu, ob er ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig einstuft.*)

2. Zur Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Vergabeentscheidung.*)

3. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur dann in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen, z. B. weil eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist.*)

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VPRRS 2011, 0358
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Berater des Auftraggebers voreingenommen?

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

1. Nach § 16 Abs. 1 VOL/A steht dem Auftraggeber ein Ermessen zu, ob er von einem Bieter fehlende Unterlagen nachfordert. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Auftraggeber jedoch von allen Bietern, zumindest von denen in der engeren Wahl, gleichermaßen die jeweils fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern und darf hierauf nicht bei einzelnen Bietern verzichten.

2. § 16 VgV soll nicht generell Personen von der Mitwirkung an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie voreingenommen sein könnten. Ihr Ausschluss setzt vielmehr voraus, dass die konkreten Tatbestandsvoraussetzungen einer der Alternativen des § 16 VgV vorliegen.

3. Als unwiderleglich voreingenommen gelten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV die natürlichen Personen, die zwar nicht selbst Bieter oder Bewerber sind, die jedoch Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen.

4. Beratung wird ähnlich wie die weitere Tätigkeit der "sonstiges Unterstützung" grundsätzlich weit ausgelegt. Insbesondere fallen hierunter freiberufliche Dienstleistungen, z. B. von Beratungsunternehmen. Gleichwohl ist der Begriff nicht völlig konturen- und grenzenlos. Es muss zumindest eine unmittelbar fördernde Tätigkeit vorliegen, was z. B. bei einem bloßen Zeitungsinterview der fraglichen Person nicht angenommen werden kann, indem sie sich positiv über einen Bieter äußert.

5. Schließlich erfordert der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 2 VgV eine Tätigkeit, die in ihrer Intensität mit der Alternative des "Beratens" gleichgesetzt werden kann.

6. Die Mitarbeiter eines Unternehmens, die in ein konkretes Vergabeverfahren durch den Auftraggeber eingeschaltet sind, dürfen nicht zugleich geschäftliche Beziehungen zu einem Bieter oder Bewerber unterhalten, insbesondere nicht als Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens auf das Vergabeverfahren Einfluss nehmen.

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VPRRS 2011, 0300
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslegung einer klargestellten Preisangabe möglich: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2011 - VgK-23/2011

1. Einen Bieterschutz entfaltet § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 grundsätzlich nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.

2. Diese Voraussetzungen sind zum einen gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden. Die Vorschriften schützen auch den Mitbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass das Fehlen von Preisangaben zum zwingenden Angebotsausschluss führt, sofern diese wesentlich sind.

4. Wenn ein Bieter den Inhalt des Angebotes hinsichtlich einer nicht einmal fehlenden, sondern offensichtlich (nur) fehlerhaften Preisangabe nachvollziehbar klarstellt, kann der daraus hervorgehende Preis im Wege der Auslegung vom Auftraggeber eingesetzt und die vermeintliche "Lücke" dadurch aufgefüllt werden. Dabei handelt es sich dann nicht um eine unstatthafte Änderung des Angebots, sondern um eine zulässige Klarstellung des Angebotsinhalts.

5. Es reicht nicht immer aus, lediglich die Hauptzuschlagskriterien und ihre Gewichtung bekannt zu geben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf den Inhalt ihrer Angebote auswirken kann.

6. Insbesondere auf die Dokumentation der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung als der Kernaufgabe des Auftraggebers im Vergabeverfahren muss die größte Sorgfalt verwandt werden. Es muss nachvollziehbar sein, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu müssen die Tatsachen, Umstände und Überlegungen, welche die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich mitgeteilt werden. Der Wertungsvorgang ist dabei ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Verfahren beteiligte, aber gleichwohl sachkundige Dritte nachvollziehbar ist.

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VPRRS 2011, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2011 - VgK-22/2011

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0216
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Rechtsweg

OLG München, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 5/09

1. Für die Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer Dienstleistungskonzession ist der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen zur Zeit nicht gegeben.*)

2. Eine Verweisung des Verfahrens durch den Vergabesenat in den hier zulässigen Verwaltungsrechtsweg ist nach § 17a Abs. 2 GVG zulässig.*)

3. Die Rechtsbeschwerde nach § 17a Abs. 5 GVG ist gegenüber der Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWG der speziellere Rechtsbehelf.*)

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VPRRS 2011, 0215
DienstleistungenDienstleistungen
Erledigung nach Abhilfe durch VSt: Bieter muss halbe Gebühr zahlen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - VK-36/2010-L

1. Der Antragsteller muss mit seinem Nachprüfungsantrag nicht abwarten, bis die Vergabestelle über seine Rügen entschieden hat.

2. Das Nachprüfungsverfahren ist als gerichtsähnliches Verwaltungsverfahren ausgestaltet. Es enthält überwiegend Elemente des Verwaltungsverfahrens und daneben solche des Verwaltungsprozesses. Soweit die Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in § 107 ff GWB der Ergänzung bedürfen, ist deshalb aus systematischen Gründen zunächst auf das jeweilige VwVfG und - soweit dann noch Regelungslücken bleiben - auf die VwGO zurückzugreifen.

3. Durch die Aufhebung der Ausschreibung ist die Hauptsache des Nachprüfungsverfahrens erledigt. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB enthält jedoch keine Regelungen darüber, welche zusätzlichen Voraussetzungen für die Erledigung vorliegen müssen, insbesondere ob der Nachprüfungsantrag im Zeitpunkt der Erledigung zulässig und begründet sein muss.

4. Die Aufhebung der Ausschreibung führt zur sonstigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens im Sinne des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB. Danach hat der Antragsteller die Verfahrenskosten in Höhe einer halben Gebühr zu entrichten. Gem. § 128 Abs. 3 Satz 5 hat die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu erfolgen. Somit verbleibt als Regelungsinhalt des Satzes 4 erhalten, dass sich die Gebühr für den Unterlegenen auf die Hälfte ermäßigt. (OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 juris Rdnr. 7; Summa in jurisPK, § 128 GWB, Rdnr. 31.6). Im Übrigen verdrängt der Satz 5 den Satz 4 wenigstens für den Fall der sonstigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens.

5. Wäre der Auftraggeber als Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren unterlegen, da ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren nicht möglich war, so hat er gem. § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Kosten des Verfahrens zu tragen.

6. Nach § 128 Abs. 2 GWB bestimmt sich die Höhe der Gebühren im Nachprüfungsverfahren nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung.

7. Für die Anwendung des § 128 Abs.3 GWB kann es aus systematischen Gründen nur noch auf das materielle Obsiegen oder Unterliegen, also auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags ankommen. Nur so ist eine Kostenentscheidung möglich, die auf einheitlichen Erwägungen beruht. Ein Festhalten an der bisherigen rein formalen Betrachtung wäre willkürlich.

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VPRRS 2011, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Europaweite Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2011 - VgK-21/2011

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0211
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenerstattung bei Erledigung

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

1. Die Vorschrift des § 128 Abs. 3 GWB n.F. ist dahin auszulegen, dass im Falle der Rücknahme bzw. der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Sach-entscheidung der Vergabekammer eine Entscheidung über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu treffen ist.*)

2. Jedenfalls dann, wenn bei einer summarischen Prüfung der bisherigen Sach- und Rechtslage eine sichere Beurteilung der wechselseitigen Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres möglich ist, ist es sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten abzuhandeln, und statt dessen anderen Kriterien ein Gewicht für die Kostenverteilung einzuräumen, z. Bsp. dem tatsächlichen Verhalten und der Selbsteinschätzung der Beteiligten.*)

3. Die Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB enthält weder ausdrücklich noch in ergänzender Auslegung eine Rechtsgrundlage für einen prozessualen Anspruch eines Beteiligten auf Erstattung seiner Anwaltskosten für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Hauptsache (Divergenz zu Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 10.08.2010, W Verg 0008/10).*)

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VPRRS 2011, 0209
DienstleistungenDienstleistungen
Eine Rüge muss nachgewiesen werden können!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2011 - VK 13/11

1. Rügen sind nicht an die Schriftform gebunden.

2. Wer eine Nachprüfung beantragt, muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ordnungsgemäß gerügt wurde.

3. Bei streitigen Sachverhalten ist nicht zu Gunsten des Antragstellers im Zweifel davon auszugehen, dieser habe ordnungsgemäß gerügt.

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VPRRS 2011, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

VK Sachsen, Beschluss vom 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

Die durch die Inanspruchnahme eines Anwaltes entstandenen Rechtsanwaltsgebühren können mangels Feststellungsinteresses nicht im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsantrages erfolgreich als schadensersatzfähige Rechtsposition geltend gemacht werden.*)

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VPRRS 2011, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsantrag "verfrüht": Bieter trägt Kosten bei Erledigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - Verg 10/11

1. Die Erledigung eines Antrags kann unabhängig davon eintreten, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war.

2. Eine Rüge kann zeitlich mit einem Nachprüfungsantrag verbunden werden.

3. Da in diesem Fall der Vergabestelle eine Abhilfe nicht mehr möglich ist, kann es billig sein, dem Antragsteller nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Kosten aufzuerlegen, insbesondere wenn der Antragsteller unnötigerweise verfrüht - wenn auch prozessual zulässig - einen Nachprüfungsantrag eingereicht hat.

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VPRRS 2011, 0128
DienstleistungenDienstleistungen
de-facto Vergabe

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2010 - 1 VK LVwA 69/09

Eine de-facto Vergabe liegt trotz der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens vor, wenn der Vertragsinhalt von den wesentlichen Parametern des Verhandlungsverfahrens abweicht, wie z.B. der Leistungszeitraum.

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VPRRS 2011, 0113
DienstleistungenDienstleistungen
Unzulässige Vermischung von Eignungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.10.2009 - 1 VK LVwA 32/09

1. Für die vor dem 24.04.2009 begonnenen Vergabeverfahren gibt es keine festgelegte Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrages.*)

2. Die Angebotsabgabe ist isoliert nicht geeignet, bei der Auftraggeberseite ein schutzwürdiges Vertrauen auf bieterseitigen Verzicht auf Rechtsschutz zu begründen. Darüber hinaus ist es so, dass weiterhin auch ein zeitliches Moment gegeben sein muss, um ein derartiges schutzwürdiges Vertrauen entstehen zu lassen.*)

3. Wenn die Gefahr eines Betriebsüberganges mangels Überganges sämtlicher Betriebsmittel von vorne herein ausgeschlossen ist, so erfolgt der Hinweis auf § 613a BGB ohne sachlichen Grund und damit ohne rechtliche Rechtfertigung. Sämtliche zum alten Leistungserbringer in Konkurrenz stehenden Bieter wird ein unnützes und daher ungebührliches Wagnis im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A auferlegt.*)

4. Unabhängig von der Vergabeart ist im Vergabeverfahren stets eine strikte Trennung zwischen Eignungs-und Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten.*)

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VPRRS 2011, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Rügefrist: Unverzüglichkeit des Tätigwerdens

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2009 - 1 VK LVwA 30/09

1. Spätestens im Rahmen der Angebotserstellung war die inhaltliche Auseinandersetzung und Abstimmung der Angebotsinhalte mit den in der Bekanntmachung i.V.m. Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes formulierten Anforderungsprofil des Auftraggebers unausweichlich.*)

2. Zum Abfassen des Rügeschreibens kann sich ein Bieter anwaltlicher Hilfe bedienen, jedoch muss er sich damit verbundene Verzögerungen zurechnen lassen.*)

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VPRRS 2011, 0095
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Zur Kostentragung im Beschwerdeverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010 - WVerg 7/09

Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach derjenige, der in einem Verwaltungsverfahren materiell-rechtlich obsiegt, allein deswegen einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Verfahrenskosten hat.

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VPRRS 2011, 0094
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Bayern: Vergabe v. Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungskonzession

EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - Rs. C-274/09

Art. 1 Abs. 2 Buchst. d und Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag über Rettungsdienstleistungen, bei dem die Vergütung des ausgewählten Wirtschaftsteilnehmers vollumfänglich durch Personen sichergestellt wird, die von dem öffentlichen Auftraggeber, der den Vertrag vergeben hat, verschieden sind, und dieser Wirtschaftsteilnehmer insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Höhe der Benutzungsentgelte für die betreffenden Dienstleistungen vom Ergebnis jährlicher Verhandlungen mit Dritten abhängt und er keine Gewähr für die vollständige Deckung der im Rahmen seiner nach den Grundsätzen des nationalen Rechts durchgeführten Tätigkeiten angefallenen Kosten hat, einem, wenn auch nur erheblich eingeschränkten, Betriebsrisiko ausgesetzt ist, als vertragliche "Dienstleistungskonzession" im Sinne von Art. 1 Abs. 4 dieser Richtlinie zu qualifizieren ist.

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VPRRS 2011, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

VK Münster, Beschluss vom 18.11.2010 - VK 8/10

Bestehende Altverträge im Bereich von Rettungsdienstleistungen können nicht einfach unter Hinweis auf eine Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans iSd RettG NRW ohne Beachtung des Vergaberechts geändert werden.*)

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VPRRS 2011, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 10/10

1. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährleistung dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, muss er schlüssig und nachvollziehbar darlegen, durch welchen Vergabefehler er an der Angebotsabgabe gehindert war oder warum er aufgrund eines Vergabefehlers keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hatte und deshalb von einer Angebotsabgabe abgesehen hat.

2. Dem Auftraggeber können keine Obliegenheiten in Bezug auf Inhalt und Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auferlegt werden, die er aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.

3. Dem Auftragnehmer darf kein Risiko auferlegt werden, das auf Umständen oder Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und dessen Einwirkung auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0428
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Anspruch auf Kostenerstattung aus culpa in contrahendo

OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2010 - 1 U 52/10

Einem Bieter kann aus culpa in contrahendo ein Anspruch auf Erstattung der Kosten zustehen, wenn er sich ohne Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nicht oder nicht wie geschehen an diesem beteiligt hätte. Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Bieter. Dazu ist erforderlich, dass er auf einen erkannten Vergabemangel mit einer entsprechenden Rüge in einem Vergabenachprüfungsverfahren reagiert.*)

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VPRRS 2010, 0423
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

1. Vergaben nach dem Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt erfolgen nach dem Submissionsmodell und sind zwingend nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen.

2. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

3. Dem Ziel des Nachprüfungsverfahrens, eine erneute Ausschreibung der Dienstleistung zu erreichen, steht eine bestandskräftige Genehmigung nach §11 RettDG-LSA nicht entgegen.

4. Mit der vom Antragsgegner erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG-LSA ist sowohl nach dem RettDG-LSA als auch nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes nicht das Recht verbunden, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen.

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VPRRS 2010, 0384
DienstleistungenDienstleistungen
Nichterfüllung der Rügeverpflichtung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 VK LVwA 29/09

Eine bloße Aufforderung zur Erläuterung der Vergabeentscheidung des Auftraggebers beinhaltet noch keine Missbilligung.*)

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VPRRS 2010, 0363
DienstleistungenDienstleistungen
Durchführung des Rettungsdienstes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2010 - Verg W 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0333
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit von Nachweisen

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 1/SVK/023-10

Nach § 7 Nr. 4 VOL/A 2006 können von den Bewerbern zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist. Entscheidend für die Zulässigkeit der Abforderung ist, ob aus verständiger Sicht des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Ob ein Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an einer geforderten Erklärung hat, hängt von seiner, für die Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbaren, Einschätzungsprärogative ab.*)

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VPRRS 2010, 0310
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
= Dienstleistungskonzession

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 09.09.2010 - Rs. C-274/09

Das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung des Dienstleistungserbringers durch die öffentliche Stelle, die die betreffende Dienstleistung an ihn vergeben hat, stellt ein hinreichendes Kriterium für die Qualifizierung eines Vertrags als Dienstleistungskonzession im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG dar. Von nur geringer Bedeutung ist insoweit erstens, wer die aufgrund der erbrachten Dienstleistung geschuldete Vergütung leistet, vorausgesetzt, es handelt sich um eine von der öffentlichen Stelle, die die fragliche Dienstleistung vergeben hat, hinreichend verschiedene und unabhängige Einrichtung, zweitens, nach welchen Modalitäten sich die Vergütung richtet, und drittens, ob das mit der fraglichen Dienstleistung verbundene Betriebsrisiko von vornherein beschränkt ist.

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VPRRS 2010, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2010 - VK-SH 11/10

1. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB beinhaltet im Gegensatz zu Nr. 1 der Vorschrift nicht das Merkmal der Unverzüglichkeit, so dass für Vergaberechtsverstöße, die bereits in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, eine Rüge bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausreichend ist.*)

2. Eines Nachweises anhand von Produktblättern o.ä. dafür, dass die von einem Bieter angebotene Leistung den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen den Anforderungen genügt, bedarf es nur dann, wenn der Auftraggeber diesen Nachweis eindeutig gefordert hat.*)

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VPRRS 2010, 0276
DienstleistungenDienstleistungen
Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. auf de-facto-Vergaben

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2010 - Verg W 4/09

1. War der ursprünglich Nachprüfungsantrag unzulässig, so ist auch ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3, § 114 Abs. 2 GWB unzulässig.

2. § 13 Satz 6 VgV a.F. findet bei einer de-facto-Vergabe nur dann entsprechende Anwendung, wenn die Beschaffung einer Dienstleistung zu Angeboten verschiedener Bieter geführt und eine Auswahl unter diesen stattgefunden hat, so dass ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV a.F., dem Verfahren zur Auftragsvergabe, vergleichbarer Fall gegeben ist.

3. Ist ein Auswahlverfahren unter mehreren Bietern gegeben, ist nur derjenige Interessent durch § 13 Satz 6 VgV a.F. geschützt, der "Bieter" in diesem Auswahlverfahren war und daher entsprechend § 13 Satz 6 VgV a.F. über die Auftragsvergabe hätte informiert werden müssen.

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VPRRS 2010, 0273
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?

OLG Dresden, Beschluss vom 27.07.2010 - WVerg 7/10

1. Die Erstattung der Anwaltskosten eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren setzt voraus, dass die Vergabekammer diese der unterlegenen Partei aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB auferlegt hat und die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Beigeladenen zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig war.

2. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beigeladenen ist grundsätzlich notwendig. Ausnahmen bestehen nur bei offensichtlich einfach gelagerten Sachverhalten oder falls der Beigeladene über eine vergaberechtlich geschulte Rechtsabteilung verfügt.

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VPRRS 2010, 0204
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterstellung und "Quasibieterstellung" - Präklusion nach § 107 GWB

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.06.2009 - 1 VK LVwA 13/09

Wenn es dem Antragsgegner mangels Bieter- bzw. "Quasibieterposition" der Antragstellerin an einer Verpflichtung zur Information gemäß § 13 VgV in direkter bzw. analoger Anwendung fehlt, kann die Nichtinformation der Antragstellerin gemäß § 13 Satz 6 VgV auch nicht zur Unwirksamkeit der vertraglichen Bindungen zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen führen. Wenn keine anderen Gründe für eine eventuelle Unwirksamkeit erkennbar sind, muss von der Wirksamkeit der Verträge ausgegangen werden.*)

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VPRRS 2010, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Kein vorbeugender Rechtsschutz!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.06.2010 - 11 ME 583/09

Zum Anspruch eines mit Rettungsdienstleistungen Beauftragten auf Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegen die Einleitung eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens (hier verneint).*)

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VPRRS 2010, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen für eine zulässige Bietergemeinschaft von Unternehmen

OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010 - WVerg 2/10

1. Eine Preisangabe fehlt dann nicht, wenn sie zwar nicht an der vorgegebenen Stelle, aber nur geringfügig verschoben erfolgt ist, ohne dass deshalb ein abweichender Sinngehalt auch nur möglich erschiene.*)

2. Eine zulässige Bietergemeinschaft liegt nicht nur dann vor, wenn ihre Mitglieder voneinander abgrenzbare Teilleistungen einer ausgeschriebenen Gesamtleistung erbringen, sondern auch dann, wenn die Unternehmen etwa aus Kapazitätsgründen ein gemeinsames Interesse an dem zu vergebenden Auftrag haben und ungeachtet ihrer unternehmensrechtlichen Trennung bei der Erfüllung des Vertrages als operative geschäftliche Einheit handeln.*)

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VPRRS 2010, 0142
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Öffentlicher Rettungsdienst unterfällt dem Vergaberecht

EuGH, Urteil vom 29.04.2010 - Rs. C-160/08

Bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Submissionsmodell muss eine Bekanntmachungen über die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe veröffentlicht werden.

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VPRRS 2010, 0137
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

VK Sachsen, Urteil vom 28.12.2009 - 1/SVK/060-09

1. Eine im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A fehlende Preisangabe liegt vor, wenn sich aus den von den Bietern in den Los- und Preisblättern vorgenommenen Eintragungen keine zweifelsfreien Preisangaben entnehmen lassen, mithin nicht eindeutig erkennbar ist, zu welchem Preis die ausgeschriebene Leistung tatsächlich angeboten wird.*)

2. Korrekturen von unbeachtlichen und eindeutigen Übertragungsfehlern führen nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)

3. Fordern die Verdingungsunterlagen: "Im Angebot muss zweifelsfrei gekennzeichnet sein, welche Leistungsanteile von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.", so kann von einer fehlenden Angabe keine Rede sein, wenn die Antragstellerin erklärt, die Mitglieder der Bietergemeinschaft wollten alle Leistungsteile gemeinschaftlich erbringen.*)

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VPRRS 2010, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

1. Eine fehlende Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.*)

2. Der Einwand, fehlende Preisangaben müssten 0 € bedeuten, da eine Zusammenrechnung der übrigen Preisangaben die entsprechende Summe ergeben würden, geht fehl, da damit die Eindeutigkeit des Angebots nicht mit letzter Sicherheit gegeben ist. Unterstellte man, dass eine Preisangabe schlichtweg vergessen wurde, so führt eine mit einem Tabellenkalkulationsprogramm durchgeführte Addition immer zu einer richtigen Summe. Auch sind Fälle denkbar, in denen ein anderer Bearbeiter als derjenige, der die Einzelpreise errechnet, die Gesamtaddition durchführt.*)

3. Blieben fehlende Preisangaben Nachverhandlungen vorbehalten, könnte der Bieter sein Angebot nach Abgabe noch erheblich, möglicherweise entscheidend verändern. Dies ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB nicht vereinbar. Auch die Klärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung sein. Lässt man die Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter - gegebenenfalls in Zusammenspiel mit dem Auftraggeber - einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen.*)

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VPRRS 2010, 0008
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

VG Hannover, Beschluss vom 21.12.2009 - 7 B 6013/09

Es besteht kein Anspruch des Leistungserbringens gegen den Träger des Rettungsdienstes in Niedersachsen, dass dieser die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen nach dem GWB-Vergaberegime unterlässt.*)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0446
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Verwirkung des Nachprüfungsrechts

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2009 - Verg W 13/08

1. Der Umstand, dass der Auftraggeber kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat, unterliegt der Rügepflicht, wenn der Auftraggeber ein geregeltes Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages - hier ein Verwaltungsverfahren nach dem VwVfGBbg - gewählt hat.*)

2. Die Rüge ist auch dann nicht entbehrlich, wenn sie nach der bisherigen Rechtsprechung der Vergabesenate voraussichtlich fruchtlos geblieben wäre.*)

3. Die vom Bieter erhobene zulässige Rüge betreffend die Wertung seines Angebots kann einem Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen, der nicht auf die Wiederholung der Wertung, sondern auf Neudurchführung des Vergabeverfahrens insgesamt abzielt.*)

4. Der Bieter, der geltend macht, es fehle eine ordnungsgemäße Ausschreibung, verwirkt sein Nachprüfungsrecht, wenn er seit dem Zeitpunkt der Ausschreibung zwölf Monate und seit der Entscheidung des Auftraggebers, dass er kein Los erhalten werde, zehn bzw. fünf Monate verstreichen lässt, bevor er ein Nachprüfungsverfahren einleitet.*)

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VPRRS 2009, 0413
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen unterfallen Vergaberecht!

BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 32/08

Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht.

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VPRRS 2009, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rettungsdienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2008 - Verg 50/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0331
DienstleistungenDienstleistungen
Möglichkeit des Betriebsübergangs macht Vergabeunterlagen nicht unklar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2009 - Verg 50/08

Zur Frage, ob der Hinweis auf die rechtliche Möglichkeit der Betriebsübernahme (§ 613a BGB) zur Unklarheit der Leistungsbeschreibung führt, wenn dabei nicht auch die genaue Struktur des zu übernehmenden Personals (u.a. nach angewandten Tarifverträgen, Arbeitszeit, Dienstalter, Familienstand sowie Gehaltszuschlägen und weiteren Merkmalen) in den Vergabeunterlagen mitgeteilt wird.

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VPRRS 2009, 0316
DienstleistungenDienstleistungen
Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!

OLG München, Beschluss vom 05.05.2009 - Verg 5/09

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern, wenn die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat.

2. Auch für Direktvergaben ist die Regelung des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB heranzuziehen.

3. Auch wenn die Nichtigkeit einer Direktvergabe auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt, besteht dennoch ein berechtigtes Interesse des Bieters an einem vorläufigen Rechtsschutz, der die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern soll. Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist.

4. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs betroffener Dritter sind die Vergabesenate über den Wortlaut des § 119 GWB hinaus berechtigt, erstmalig im Beschwerdeverfahren Dritte beizuladen.

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VPRRS 2009, 0315
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren: Feststellungsantrag möglich?

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

1. Für diese Fallgestaltung, in der sich der Nachprüfungsantrag bei seiner Einreichung auf ein laufendes Vergabe verfahren bezogen hat und sich der auf Primärrechtsschutz gerichtete Verfahrenszweck durch die zwischenzeitliche Beendigung dieses Verfahrens während des bereits anhängigen Nachprüfungsverfahrens erledigt hat, bleibt nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB bzw. nach §§ 123 Satz 3 i. V. m. 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ein (Fortsetzungs-)Feststellungsverfahren eröffnet, d. h. die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens mit einem Antrag auf Feststellung der Verletzung eigener subjektiver Rechte i. S. v. § 97 Abs. 7 GWB ist statthaft.

2. Rettungsdienstleistungen unterfallen grundsätzlich dem Leistungsbegriff des § 99 Abs. 1 GWB und insbesondere dem Dienstleistungsbegriff des § 99 Abs. 4 GWB. Dieser Einstufung stehen auch nicht die Art. 45, 55 EG-Vertrag entgegegen.

3. Eine Bieter schützende Wirkung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A kann allenfalls angenommen werden, wenn die Preisgestaltung des betreffenden Angebotes bei isolierter Betrachtung hinreichend sicher auf eine Wettbewerbsverdrängungsabsicht der jeweiligen Bieterin schließen lässt. Insoweit ist auf den Gesamtangebotspreis und nicht auf Einzelpreise abzustellen.

4. Für den Umfang der zu gewährenden Akteneinsicht kommt es auf die Abwägung zwischen den Interessen der Antragstellerin an einer effektiven Ausgestaltung des konkreten Rechtsschutzes und den Interessen der Mitbewerber an der Vertraulichkeit der Angebotsinhalte und -erläuterungen an.

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