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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Reinigungsleistungen

182 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0194
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2008 - 1 VK LVwA 03/08

1. Für die positive Kenntnis im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ausreichend das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. In einfach gelagerten Fällen beträgt die zeitliche Grenze für eine unverzügliche Rüge höchstens sechs Kalendertage.

3. Es besteht kein Akteneinsichtsrecht bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag.

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VPRRS 2008, 0115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zustellung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.01.2008 - VK 1/08

Liegt keine Rüge vor, ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig. Der Antrag ist dann mangels Rüge gemäß § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht zuzustellen.

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VPRRS 2008, 0072
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle

VK Bremen, Beschluss vom 07.03.2008 - VK 01/08

1. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn dem Angebot des Antragstellers mehrere andere preisgünstigere Angebote vorgehen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen.

2. Zu der Frage, wann die Eintragung in der Handwerksrolle dem Nachweis eines Meisterbetriebs oder einer vergleichbaren Qualifikation entspricht.

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VPRRS 2008, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
Widersprüchliche Angaben zu Preisen und Lohnkosten: Ausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2007 - Verg W 12/07

Enthält ein Angebot zu den Preisen und den Lohnkosten als Preisbestandteil widersprüchliche Angaben, so führt dies zum Ausschluss gemäß den §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0355
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsausschluss wegen Nichteinhaltung von Kalkulationsvorgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2007 - Verg 3/07

1. Eine Verlängerung der Bindefrist kann auch darin liegen, dass der Bieter z.B. durch Einreichung eines Angebots, Erhebung von Rügen und Einreichung eines Nachprüfungsantrages sein Interesse an dem Auftrag bekundet. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn für ihn bereits die Bindefrist abgelaufen sein sollte.

2. Ein Angebot, das nicht auf der Basis eines verbindlich vorgegebenen Mindestlohnes kalkuliert worden ist, enthält keine zutreffenden Preisangaben und ist zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0326
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Generalanwalt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unterliegt Vergaberecht

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.09.2007 - Rs. C-337/06

1. Das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" des Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass es eine mittelbare Finanzierung von Einrichtungen durch eine Gebührenzahlung durch diejenigen, die Rundfunkgeräte bereithalten, umfasst, ohne dass weitere Voraussetzungen, wie z. B. ein direkter Einfluss des Staates bei der Vergabe von Aufträgen durch die staatlich finanzierte Einrichtung, vorliegen müssen.*)

2. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG entzieht deren Anwendungsbereich nur die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen; andere Dienstleistungen mit Hilfs- und Unterstützungscharakter, die nicht programmspezifischer Art sind, unterliegen dem Anwendungsbereich der Richtlinie.*)

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VPRRS 2007, 0292
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterschützende Funktion von § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2007 - 1 VK 24/07

1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 bezwecken keinen grundsätzlichen Bieterschutz.

2. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz – und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe – verdrängt werden.

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VPRRS 2007, 0287
DienstleistungenDienstleistungen
Taugliche Zuschlagskriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 VK 17/07

1. Die Bildung von Durchschnittswerten und damit allein quantitativen Kriterien als Bewertungsmaßstab und die daran formal orientierte Ausrichtung der Angebote ohne eine weitergehende Prüfung wird der Verpflichtung des Auftraggebers, eine Ermessensentscheidung aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien zu treffen, nicht gerecht.

2. Das Fehlen tauglicher Zuschlagskriterien führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Hieraus folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe diese Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist. Diese Auffassung ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG.

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VPRRS 2007, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07

1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.

2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.

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VPRRS 2007, 0235
AdministrationAdministration
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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VPRRS 2007, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Eine Frage zur Leistungsbeschreibung ist keine Rüge

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

1. Zur Abgrenzung zwischen Rügeschreiben und einer bloßen Bitte um Klarstellungen zur Leistungsbeschreibung.*)

2. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB liegt nur vor, wenn die Vergabestelle erkennen kann, dass der Bieter Abhilfe verlangt.

3. Beantwortet die Vergabestelle die schriftlichen Fragen eines Bieters, liegt keine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB vor, wenn die Vergabestelle dem Schreiben entnehmen durfte, dass der Bieter die Beantwortung der Fragen als Abhilfe akzeptieren werde.

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VPRRS 2007, 0134
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an eine Rüge

VK Hessen, Beschluss vom 14.12.2006 - 69d-VK-62/2006

1. Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB liegt nur vor, wenn die Vergabestelle (durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont) erkennen kann, dass der Bieter Abhilfe verlangt.*)

2. Beantwortet die Vergabestelle die in einem "Rügeschreiben" eines Bieters gestellten Fragen, sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle dem Schreiben entnehmen durfte, der Bieter werde die Beantwortung der Fragen als Abhilfe akzeptieren.*)

3. Der rechtliche Hinweis, dass die erkennende Kammer erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags habe oder dass man - falls keine neuen Argumente vorgebracht würden - den Nachprüfungsantrag voraussichtlich ohne mündliche Verhandlung verwerfen würde, lassen die Befangenheit einzelner Kammermitglieder nicht besorgen.*)

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VPRRS 2007, 0066
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.01.2007 - 21.VK-3194-44/06

1. Bei der Entscheidung, ein Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 b i. V. m. § 7 Nr. 5 c VOL/A wegen fehlender Zuverlässigkeit auszuschließen, handelt es sich nicht um einen zwingenden Ausschlussgrund, sondern um eine Ermessensentscheidung der VSt. Steht der VSt bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraumes die Zuverlässigkeit bereits bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im Allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit nunmehr zu verneinen.*)

2. Das Vorliegen einer schweren Verfehlung muss bei objektiver Beurteilung der Tatsachenlage zweifelsfrei und eindeutig sein. Für den Nachweis einer schweren Verfehlung bedarf es zwar keines rechtskräftigen Bußgeldbescheids oder Strafurteils. Die schwere Verfehlung muss aber durch konkrete Anhaltspunkte wie Aufzeichnungen oder Schriftstücke nachgewiesen werden. Vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens liegt nachweislich eine schwere Verfehlung nur dann vor, wenn eindeutige, handfeste Anhaltspunkte bei objektiver Betrachtung keinen Raum für Zweifel lassen. Reine Verdachtsmomente genügen nicht. Die schwere Verfehlungen belegenden Indiztatsachen müssen einiges Gewicht haben. Sie müssen kritischer Prüfung durch eine mit der Sache befasste Vergabekammer bzw. ein Gericht standhalten und die Zuverlässigkeit des Bieters nachvollziehbar in Frage stellen.*)

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VPRRS 2007, 0036
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 9/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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VPRRS 2007, 0035
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unklarer Referenzforderungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

Wird eine Leistung unter Verwendung der Begriffe "gleichartig" und "vergleichbar" ausgeschrieben, ohne dass der Inhalt beider Begriffe klar definier- und nachvollziehbar ist (d. h. sind Referenzen für identische Objekte notwendig oder genügt es, wenn die Objekte der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und entsprechend ähneln?), muss dem Bieter ein gewisser Spielraum zugestanden werden, um zu bestimmen, was "gleichartige" und "vergleichbare" Referenzen zu umfassen haben.

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VPRRS 2007, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eindeutigkeit der Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 1/SVK/100-06

Die telefonische Ankündigung, man werde die Entscheidung des Auftraggebers prüfen lassen, stellt nicht bereits eine vergaberechtliche Rüge dar. Eine Rüge muss klar und deutlich in der Weise formuliert sein, dass die Vergabestelle die Erklärung des Bieters unter Berücksichtigung aller Umstände als solche und als Aufforderung verstehen muss, einen beanstandeten Verstoß zu beseitigen.*)

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VPRRS 2007, 0013
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis durch Referenzlisten: Abschließende Liste!

VK Hessen, Beschluss vom 20.07.2006 - 69 d VK - 31/2006

1. Ein Antrag auf Aufhebung einer Aufhebung der Ausschreibung kann nur bei einer Wertbarkeit des in Frage stehenden Angebots Erfolg haben. Ist ein Angebot hingegen zwingend auszuschließen, fehlt es bereits am Rechtsschutzinteresse.

2. Liegen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise nicht vor, entspricht das Angebot nicht dem § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt, nach welchem bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen sind, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

3. Sehen Vergabebedingungen vor, dass die Bieter zum Nachweis der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Angebot Nachweise in Form einer Referenzliste vorzulegen haben, aus der sich die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten gleichartigen Leistungen unter Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraumes sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber entnehmen lassen, sind die Bieter an diese Nachweisanforderung gebunden, und können andererseits nachträglich keine zusätzlichen oder andere Belege fordern, noch kann den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestattet werden.

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VPRRS 2007, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss Aufklärung an alle Bieter erfolgen?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.12.2006 - 1/SVK/099-06

1. Eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der von der Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen vorformulierte (Abfrage-)Wille durch die aktive Handlung des Bieters verändert wird und einen anderen Inhalt bekommt. Lassen die Angebote im Ergebnis trotz unterschiedlicher Gestaltung noch eine vergleichende willkürfreie Wertung zu, ist eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen nicht gegeben.*)

2. Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind sie gem. § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A auch den anderen Bewerbern gleichzeitig mitzuteilen. Grundlage der Regelung des § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A wie auch der Parallelregelung in § 17 Nr. 7 Abs. 2 VOB/A ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an einem Vergabeverfahren. Wichtige Auskünfte in diesem Sinne sind solche Mitteilungen über die geforderte Leistung und über Grundlagen der Preisberechnung, die sich gerade als eine Folge von Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung darstellen. Unterlässt es die Vergabestelle diese Mitteilungen anderen Bietern auch zugänglich zu machen, liegt eine Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung oder zur Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand ab Vergabebekanntmachung führt.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber, der im Vorhinein Regeln für die Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgestellt hat, ist verpflichtet, nicht nur die Zuschlagskriterien, sondern auch deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitzuteilen.*)

4. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist die Vergabekammer gehalten, die Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Rechtsverletzung zu treffen. Dabei hat die Vergabekammer gem. § 110 Absatz 1 Satz 2 GWB darauf zu achten, dass der Ablauf des Vergabeverfahrens nicht unangemessen beeinträchtigt wird.*)

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0512
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkostenangebot darf nicht bezuschlagt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.11.2006 - Z3-3-3194-1-33-10/06

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverständnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden.*)

2. Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringen Leistung ungewöhnlich niedrig, so überprüft der Auftraggeber vor der Vergabe des Auftrags die Einzelposten dieser Angebote. Zu diesem Zweck verlangt er vom Bieter die erforderlichen Belege und berücksichtigt bei der Vergabe das Ergebnis dieser Überprüfung (§ 25 Nr. 2 Abs.2 VOL/A). Abzustellen ist hierbei nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf die Endsumme des Angebots. Der Auftraggeber ist aber trotzdem dazu berechtigt und auch verpflichtet, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen.*)

3. Macht ein Bieter keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Angebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht und das Angebot nicht in die vierte Wertungsstufe mit einzubeziehen.*)

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VPRRS 2006, 0470
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2006 - Verg 13/06

Auch eine mittelbare Finanzierung ist eine "Finanzierung durch den Staat" im Sinne des Art. 1 Abs. 9, 2. Unterabsatz, lit. c), 1. Alternative der Richtlinie 2004/18/EG (Vorlage an den EuGH).

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VPRRS 2006, 0326
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellung des offenbaren Missverhältnisses von Preis und Leistung

VK Hannover, Beschluss vom 19.07.2006 - VgK 1/2006

Das offenbare Missverhältnis von Preis und Leistung kann bei Reinigungsleistungen ermessensfehlerfrei mit einer besonderen Vergleichsrechnung festgestellt werden.*)

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VPRRS 2006, 0306
DienstleistungenDienstleistungen
Vorgehensweise bei der Prüfung sehr vieler Angebote

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2006 - VK-50/2005-L

1. Die Prüfung der Eignung hat ausschließlich anhand der veröffentlichten Kriterien zu erfolgen. Die Prüfungsreihenfolge nach § 25 VOL/A erfordert jedoch nicht unter allen Umständen die vollständige Prüfung aller Angebote. Es ist unter Wahrung der Wettbewerbsgrundsätze zulässig, bei Vorliegen sehr vieler Angebote zunächst die 10 preisgünstigsten Angebote auf formale Korrektheit, Eignung und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und, sollte sich daraus kein zuschlagsfähiges Angebot ermitteln lassen, dann die nächste Preisgruppe zu prüfen, wenn die strikte inhaltliche Trennung der Wertungsstufen eingehalten wird.*)

2. Die Nutzung von klassischen Eignungskriterien für die Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote verstößt gegen das Prinzip der Trennung von Eignungs- und Wertungskriterien aus § 97 Absatz 4 und 5 GWB und § 25 VOL/A. und verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen.*)

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VPRRS 2006, 0232
DienstleistungenDienstleistungen
Preisnachlass ist keine Mischkalkulation!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2006 - 1 VK 8/06

Es fehlt nicht an einer wesentlichen Preisangabe, wenn ein Bieter bei der Darstellung der Kalkulation des von ihm geforderten Preises (eine Preisposition), einen Preisnachlass bei einer der Positionen der Kalkulation berücksichtigt. Hierin ist kein unzulässiges Verschieben von Preisangaben im Sinne der Entscheidung des BGB vom 18.5.2004, X ZB 7/04 zu sehen.*)

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VPRRS 2006, 0231
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Inhalt des Informationsschreibens nach § 13 VgV

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2006 - 1 VK 1/06

1. Ausreichend für die Kenntnis von einem Vergabefehler ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung, die einen Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften erlaubt.*)

2. Erkennt der Bieter den Vergabefehler, hier den unberechtigten Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit des Preises, kennt er nur nicht die Einzelumstände, die die Vergabestelle zur Entscheidung bewogen haben, entbindet das nicht von der Pflicht, zu rügen.*)

3. Wird ein Bieter mangels Auskömmlichkeit von der Wertung ausgeschlossen, fehlt es ihm am Rechtschutzinteresse an der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, wenn ihm zwei weitere Bieter mit nur unwesentlich niedrigerem Preis vorgehen.*)

4. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung in der Information nach § 13 VgV können knapp angegeben werden. Sie müssen nicht so ausführlich dargestellt werden, dass sie Grundlage für das Erkennensmüssen von Vergabefehlern bilden.*)

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VPRRS 2006, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Unklare Ausschreibungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2005 - 2 VK 44/05

1. Durch das nicht bekannt gemachte, nachträgliche Einbeziehen von Umständen - hier der erhöhten Hygieneanforderungen wegen der mehrfachbehinderten Schüler - in die Bewertung der ohne diesen Hinweis erstellten Angebote benachteiligt die Auftraggeberin gerade die Bieter, die ihre Arbeitsstunden besonders sparsam an den von der Auftraggeberin mitgeteilten Regelwerken orientiert haben.*)

2. Zur Klarheit der Ausschreibung hätte beitragen können, wenn die Auftraggeberin schon darin ihre Mindestarbeitszeitkalkulation mitgeteilt und den Bietern die Möglichkeit eröffnet hätte, im Wege von Nebenangeboten auch geringere Arbeitszeiten mit dem gleichen Reinigungseffekt anzubieten.*)

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VPRRS 2006, 0060
DienstleistungenDienstleistungen
Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 59/05

1. § 107 Abs. 3 GWB ist nicht auf solche Rechtsverstöße anzuwenden, die der antragstellende Bieter erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkennt.

2. Gleichbehandlung und Transparenz gebieten es, im Voraus aufgestellte Unterkriterien auch in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen.

3. Dementsprechend stellt die unterlassene Veröffentlichung der Bewertungsmatrix einen Verstoß gegen § 9a VOL/A dar.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0657
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wechselseitiger Teilnahmeausschluss unzulässig!

VK Berlin, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-B1-43/05

Die Verknüpfung zweier Offener Vergabeverfahren dergestalt, dass jeweils die Teilnahme an dem einen Verfahren die Teilnahme an dem anderen Verfahren ausschließt, stellt einen schweren Vergabeverstoß dar.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0307
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - 1 Verg 5/00

Die verspätete Geltendmachung der Beanstandung der Wahl der Vergabeart führt zur einer materiellen Präklusion dieser Beanstandung und somit zu einem Verlust des subjektiven Rechts nach § 97 Abs. 7 GWB, eine eigene Beeinträchtigung durch eine ggf. fehlerhafte Wahl der Vergabeart geltend zu machen. Diese Präklusion wirkt im Beschwerdeverfahren fort (vgl. Braun aaO. mwN.).

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VPRRS 2003, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00

Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.

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VPRRS 2003, 0014
DienstleistungenDienstleistungen
Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

1. Die Prüfung der Eignung der Bewerber, d.h. ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, ist nicht nur statthaftes Kriterium einer Auswahl, der öffentliche Auftraggeber ist zu einer solchen Prüfung sogar verpflichtet.

2. Im Rahmen der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers darf der öffentliche Auftraggeber die angegebenen Referenzen auch formlos überprüfen (soweit er dadurch gesicherte Erkenntnisse zu erlangen vermag) sowie die Erfahrungen aus der Erfüllung früherer Verträge einbeziehen.

3. Die eigenen Erfahrungen eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Bewerber sind im gleichen Maße wie Referenzen letztlich Ausdruck einer subjektiven Bewertung der bisherigen Geschäftsbeziehung. Sie unterliegen als solche nicht den hohen Maßstäben, wie sie beispielsweise für die Begründung einer vorzeitigen Kündigung eines befristeten Vertrages aus wichtigem Grunde anzulegen sind. Entscheidend ist lediglich, dass diese subjektive Wertung vertretbar und nicht völlig haltlos ist.

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirksamer Zuschlag

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 6/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2002, 0083
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Vergaberecht - Rücknahme des Nachprüfungsantrags und notwendige Auslagen

OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2002 - 13 Verg 2/02

1.) Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren hat der ASt dem AG regelmäßig die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.*)

2.) Beruht die Rücknahme darauf, dass der Zuschlag bereits vor Beantragung des Nachprüfungsverfahrens an einen Mitbewerber erteilt worden war, so kann der AG seine Auslagen ausnahmsweise selbst zu tragen haben, wenn er den ASt auf Nachfrage nicht über die Zuschlagsentscheidung an einen Mitbewerber informiert hatte.*)

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