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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien: Reinigungsleistungen

182 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

VPRRS 2015, 0124
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Eingangsvermerke müssen Namenszug enthalten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2015 - 3 VK LSA 105/14

1. Die Eingangsvermerk sind mit einem lesbaren Namenszug zu versehen. Ein fehlendes Namenszeichen verletzt die Bieter in ihren Rechten.

2. Zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört auch die Auflistung der die Bieter, die Vergabeunterlagen bekommen haben, die Dokumentation von Bieteranfragen und Ihre Beantwortung sowie die Durchführung von Besichtigungsterminen.

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VPRRS 2015, 0104
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote müssen (zwingend) aufgeklärt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK 16/14

1. Erscheint das Angebot eines Bieters nach Einschätzung der Vergabestelle ungewöhnlich niedrig, ist sie vor einem etwaigen Angebotsausschluss dazu verpflichtet, von dem Bieter Aufklärung zu verlangen. Diese Aufklärung kann nicht durch eine Preisprüfung unter Heranziehung eigener Unterlagen ersetzt werden.

2. Die die Aufklärungspflicht des Auftraggebers auslösende Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises bezieht sich lediglich auf den Gesamtpreis, nicht aber auf die einzelnen Positionen, aus denen er sich zusammensetzt.

3. Soweit der Auftraggeber die Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises auf eine eigene Kostenschätzung stützt, muss diese in sich schlüssig und nachvollziehbar sein.

4. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung stellt in Bezug auf die darauf gestützte Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises einen erheblichen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten des Auftraggebers dar.

5. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.

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VPRRS 2015, 0090
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Wann ist ein Punktekorridor von 0-10 Punkten hinreichend transparent?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

1. Fehlen der Bekanntmachung jegliche Angaben zu geforderten Eignungsnachweisen und wird insoweit nachfolgend eine Korrekturbekanntmachung veröffentlicht, ist eine erst im Nachprüfungsverfahren erhobene Rüge zur fehlenden/unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsnachweise gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB präkludiert.*)

2. Ein für die Bewertung von Referenzen im Rahmen der Eignung gewähltes Punktesystem von 0-10, bei welchem maximale und minimale Punktzahl sprachlich konkretisiert wurden, mit dem zusätzlichen Erfordernis, die in der Punktevergabe ausgedrückte Leistungszufriedenheit textlich zu umschreiben, genügt den Anforderungen der Transparenz und ist eine geeignete Basis für die Vergleichbarkeit der geforderten Referenzen.*)

3. Eine Eignungsprüfung, die auf der Bewertung von Referenzen nach erfolgter Plausibilitätsprüfung beruht, stellt keine Verlagerung der Eignungsentscheidung auf Dritte dar.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0658
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Dienstleistungen können funktional beschrieben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2013 - Verg 53/12

1. Funktionale Leistungsbeschreibungen sind nicht nur dort, wo ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern auch bei Dienstleistungen zulässig.

2. Qualitätsorientierte Reinigungsdienstleistungen können hinsichtlich qualitativer Kriterien wie Schulungskonzept und organisatorischer Umsetzung (teil-) funktional ausgeschrieben werden. Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung gewissen Anforderungen an die Bestimmtheit. Die Kriterien für die spätere Angebotsbewertung müssen festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Weise bekannt sein, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

3. Die Angebotswertung ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber die abgegebenen Angebote nicht anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln miteinander verglichen, sondern der Wertung „Standards“ zugrunde gelegt hat, die er erst nach Angebotsöffnung los- und niederlassungsübergreifend entwickelt und den Bietern nicht bekanntgegeben hat.

4. Die Tätigkeit der eingesetzten Wertungskommission und die Ermittlung der „Standards“ sind in den Vergabeakten zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0600
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter kommt Aufklärungsverlangen nicht nach: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2014 - VK 2-83/14

1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber sind im Ausgangspunkt vergaberechtlich zugelassen. Solche Vorgaben beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter und "kanalisieren" auch den Preiswettbewerb, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers. Allerdings sind sie transparent aufzustellen.

2. Eine Unterschreitung der Kostenschwelle zieht keinen automatischen Ausschluss des betreffenden Angebots nach sich. Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angemessenheit des Angebots aufzuklären. Deshalb muss die konkrete Höhe der Aufgreifschwelle nicht bekanntgegeben werden.

3. Richtet der Auftraggeber ein konkretes Aufklärungsverlangen an den Bieter, ist es grundsätzlich dessen Sache, Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes zu entkräften. Der Auftraggeber ist weder verpflichtet noch berechtigt, Anforderungen für eine erfolgreiche Aufklärung anzugeben.

4. Kommt der Bieter dem Aufklärungsverlangen des Auftraggebers nicht oder nur unzureichend nach, ist sein Angebot vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0536
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotspreis unangemessen niedrig?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2014 - Verg 10/14

Es ist unstatthaft, im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises auf die Einzelposten abzustellen.

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VPRRS 2014, 0522
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Angebotsauschluss bei unberechtigtem Aufklärungsverlangen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2014 - 1 VK 33/14

1. Hat der Auftraggeber den Eindruck, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, verlangt er vom Bieter Aufklärung (VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 6 Satz 1).

2. Ein Anlass für das Aufklärungsverlangen besteht dann, wenn zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Gebot ein Abstand von 10% bis 20% vorliegt.

3. Besteht kein Anlass für das Aufklärungsverlangen, ist dieses unberechtigt und verletzt den Bieter in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB.

4. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers. Soweit er sich auf diesen beruft, trägt der Auftraggeber den Nachteil der Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebots.

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VPRRS 2014, 0453
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis!

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.03.2014 - VK 1/14

Soweit ein fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht ausschließbar zu nicht mehr vergleichbaren Angeboten führt, ist ein Zuschlag auf dieser Basis nicht möglich.*)

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VPRRS 2014, 0388
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Reinigungsvertrag zwischen Kreis und Gemeinde ist öffentlicher Auftrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2013 - Verg 39/11

1. Ein Vertrag zwischen einem Kreis und einer kreisangehörigen Gemeinde über die Übertragung von Gebäude- und Glasreinigung an Büro-, Verwaltungs- und Schulgebäuden ist ungeachtet seiner öffentlich-rechtlichen Qualifikation ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen. Der Umstand, dass die Gemeinde für ihre Leistungen nach öffentlich-rechtlichen Maßstäben entschädigt werden soll, nimmt dem Auftrag nicht die Entgeltlichkeit.

2. Ein Vertrag fällt selbst dann nicht aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags heraus, wenn die darin vorgesehene Vergütung auf einen Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen.

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VPRRS 2014, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kalkulationsfreiheit kann durch Kalkulationsvorgaben beschränkt werden!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2014 - VK 1-3/14

1. Preisabfragen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont so auszulegen, wie ein fachkundiger und vernünftiger Bieter sie verstehen darf. Die Vorgabe, den Jahrespreis einzutragen, bezieht sich unabhängig von einer längeren Gesamtlaufzeit des Vertrages auf den Angebotspreis für ein Jahr.*)

2. Die grundsätzliche Kalkulationsfreiheit der Bieter kann durch eindeutige Kalkulationsvorgaben in zulässiger Weise beschränkt werden. Die Beschränkung ist Ausdruck der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Ohne verbindliche Vorgabe ist es dem Bieter unbenommen, Angebotspreise auch unter dem Tariflohn zu kalkulieren.*)

3. Bei der Eignungsentscheidung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die von den Nachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüfbar ist. Allein die kalkulatorische Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes (unter Berücksichtigung des geschuldeten Mindestlohns) berechtigt regelmäßig nicht, einem Bieter die Geeignetheit im Sinne fehlender Gesetzestreue abzusprechen. Es müssen weitere Indizien und Anhaltspunkte, die zum Beispiel aus nicht tariftreuem Verhalten bei anderen Auftragsvergaben resultieren können, hinzutreten. Spekulationen, bloße Vermutungen oder Unterstellungen ohne jeden Tatsachenbezug sind nicht ausreichend.*)

4. Der Zuschlag auf ein Unterkostenangebot ist nicht per se unzulässig. Es ist dem Bieter aus Gründen des Wettbewerbs gestattet, mit niedrigen Gewinnmargen, ohne Gewinn oder ausnahmsweise sogar defizitär zu kalkulieren, wenn dies auf nachvollziehbare, nicht wettbewerbswidrig motivierte Unternehmensdispositionen zurück zu führen ist. Ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung kann bei erheblichem Preisabstand jedoch vorliegen, wenn von einem Bieter im Falle des Unterschreitens der Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend erläutert wird.*)

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VPRRS 2014, 0338
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Verwendung von Reinigungswerten ohne dies vorher bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13

1. Dem Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat.*)

2. Die Einhaltung eines bestimmten Reinigungswerts ist kein zulässiges alleiniges Kriterium der Preisprüfung, sondern kann insoweit lediglich als Indiz unterstützend herangezogen werden.*)

3. Jede Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung angibt (Art. 44 Abs. 2 UA 3 Richtlinie 2004/18/EG) oder sie in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt.*)

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VPRRS 2014, 0306
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Außergewöhnlich hohe Leistungsmaße: Angebot unauskömmlich!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2013 - VK 1-99/13

1. In Anbetracht des Umstands, dass es dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich möglich sein muss, ein unverhältnismäßig niedriges Angebot auszuschließen, das keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung bietet, kann eine starre Aufgreifschwelle den Auftraggeber jedenfalls nicht per se daran hindern, eine Preisaufklärung durchzuführen. Erforderlich ist dafür lediglich, dass ein Angebot "ungewöhnlich niedrig erscheint". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Angebotspreise des Bestbieters preislich jeweils erheblich über 10% unter denjenigen des jeweils zweitgünstigsten Angebots liegen.

2. Lassen außergewöhnlich hohe Leistungsmaße eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Auftragsdurchführung nicht erwarten, ist das Angebot unauskömmlich. Die Unauskömmlichkeit leitet sich in diesen Fällen daraus ab, dass die vom Bieter angebotene Reinigungsleistung pro Zeiteinheit (qm/Stunde) nicht ausreicht, um die vom Auftraggeber ausgeschriebene Reinigungsqualität zu erreichen.

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VPRRS 2014, 0313
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebotsauschluss auf Grundlage einer (negativen) Creditreform-Auskunft!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2013 - 1 VK 27/13

1. Um einen Bieter mangels Eignung von der Wertung ausschließen zu können, benötigt der öffentliche Auftraggeber gesicherte Erkenntnisse. Die Auskunft aus einer Wirtschaftsauskunftsdatei ist dafür nicht ausreichend.

2. Eignungsnachweise, die erst in den Vergabeunterlagen und nicht in der Bekanntmachung genannt werden, muss ein Bieter nicht vorlegen. Ein solches Verhalten darf der Auftraggeber nicht negativ bewerten.

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VPRRS 2014, 0273
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verweigert Aufklärung: Angebot kann ausgeschlossen werden!

VK Hessen, Beschluss vom 08.01.2014 - 69d-VK-48/2013

Verweigert ein Bieter die vom ihm geforderte Aufklärung oder lässt er eine ihm dafür gesetzte Frist verstreichen, kann sein Angebot grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2014, 0263
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit muss begründet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2014 - Z3-3-3194-1-43-12/13

1. Sollen in einem Vergabeverfahren Bewertungskriterien zumindest auch sicherstellen, dass kein Bieter den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, kann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung fiktiv zur Wahrung der allseitigen Gesetzestreue unterstellt werden, wenn von einem Bieter im Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des entsprechenden Mindestlohnes nicht ausreichend erläutert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12, IBR 2013, 104).*)

2. Unterkostenangebote sind gem. § 19 EG Abs. 6 VOL/A nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Anbieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen seines Ermessens nachvollziehbar darzulegen, warum er aufgrund der niedrigen Stundenverrechnungssätze im Angebot eines Bieters davon ausgeht, dass dieser letztlich den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen würde und daher mit einer gesetzeskonformen Leistungserbringung nicht zu rechnen war. Ihn trifft insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Vorbringen des Bieters im Rahmen seiner diesbezüglichen Anhörung ist ermessensfehlerfrei zu würdigen, ein Angebotsausschluss darf nicht auf bloße Befürchtungen ohne sachliche Anhaltspunkte gestützt werden.*)

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VPRRS 2014, 0232
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes?

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2014 - 21.VK-3194-53/13

1. Der Ausschluss eines Angebots ist nicht möglich aufgrund eines Automatismus bei Nichteinhaltung eines bestimmten Mindeststundenverrechnungssatzes. Ein pauschaler Ausschluss aufgrund des Stundenverrechnungssatzes, der unterhalb dieser Höhe liegt, scheitert bereits daran, dass die VOL/A EG einen eigenständigen Ausschlussgrund in dieser Form nicht kennt. An die Preishöhe anknüpfende Ausschlusstatbestände kennt das Vergaberecht nur bei einem offenbaren Missverhältnis von Preis und Leistung (§ 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A) oder im Falle der Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben außerhalb des Vergaberechts (z.B. gesetzliche Regelungen über Mindestlöhne).*)

2. Bevor ein Angebot nach § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.*)

3. Ein Ausschluss erfordert die Feststellung der VSt, dass der Auftragnehmer voraussichtlich zu dem "niedrigen" Angebotspreis die Leistung entweder nicht über den Vertragszeitraum wird erbringen können oder aufgrund des "niedrigen" Preises nicht ordnungsgemäß erbringen wird. Die VSt hat in ihrer Prognoseentscheidung einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch durch die Vergabekammer daraufhin zu überprüfen, ob die VSt den Sachverhalt ordnungsgemäß ermittelt hat.*)

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VPRRS 2014, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben zulässig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.02.2012 - VK 2-44/11

1. Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben sind grundsätzlich zulässig, wenn diese zweifelsfrei sind. Am ehesten zweifelsfrei sind Änderungen dann, wenn sie in der Weise erfolgen, dass die nicht mehr gültigen Eintragungen deutlich durchgestrichen werden und die verbindlichen neuen Eintragungen daneben geschrieben werden.*)

2. Aus dem Gebot der Transparenz ist die konkrete Pflicht des öffentlichen Auftraggebers abzuleiten, die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten zu dokumentieren. Nur so werden die Entscheidungen der Vergabestelle nachvollziehbar und einer Überprüfung im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zugänglich.*)

3. § 24 Abs. 1 VOL/A-EG verlangt nicht nur das Festhalten von Ergebnissen, sondern auch von deren Begründung. Nur so kann durch die Nachprüfungsbehörden überprüft werden, ob die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums geblieben ist.*)

4. Die Dokumentation muss nachvollziehbar erkennen lassen, aufgrund welcher Erwägungen die Vergabestelle zu der Bewertung und Einstufung der Bewertungsinhalte und damit zu der Punkteverteilung gelangt ist. Die kriterienbezogene Angabe erzielter Punkte und ihre Addition allein sind nicht ausreichend.*)

5. Ein Ausschluss ist grundsätzlich nicht allein deshalb angezeigt, weil ein Bieter falsch kalkuliert hat. Ist der eingetragene Preis (zu) niedrig, weil der Bieter bestimmte Kostenfaktoren nicht berücksichtigt hatte, handelt es sich trotzdem um den geforderten Preis. Eine mögliche Unangemessenheit ist erst auf der dritten Wertungsstufe zu beachten.*)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1785
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag "Gebäudereinigungs- und Glasreinigung, Serviceleistungen“

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 2-50/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1755
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reinigungsleistungen: Wann liegt ein Inhouse-Geschäft vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2013 - VgK-33/2013

1. Die Vergabe eines Auftrags von einem öffentlichen Auftraggeber an ein Unternehmen unterliegt dann nicht dem förmlichen Vergaberecht, wenn sich die Beauftragung funktionell als organisationsinterne Maßnahme und nicht als Vertrag zwischen verschiedenen Personen darstellt. Eine organisationsinterne Maßnahme in diesem Sinne liegt dann vor, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet. Das ist der Fall, wenn das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu 90 % für den oder die öffentlichen Träger ausübt.

2. Als vergaberechtlich interne Umsätze und damit als Tätigkeiten, die im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbracht werden, sind auch solche Umsätze zu qualifizieren, die der Auftragnehmer zwar nicht für den Auftraggeber selbst erbringt, jedoch für andere Einrichtungen, die ebenfalls in seinem Eigentum stehen.

3. Ist der Hauptzweck des Auftragnehmers die Reinigung von Kliniken und Gebäuden jeder Art sowie der Gebäude-Service, stellt der Betrieb eines Bistros durch ihn keine dem Hauptzweck vergleichbare Tätigkeit ähnlicher Art dar. Ein Innengeschäft liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer für seine Leistung bezahlen würde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer ein Bistro auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt.

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VPRRS 2013, 1674
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2011 - VK 2-34/11

1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots gehindert worden ist. Ein Unternehmen, das sich gegen eine unterbliebene Aufteilung des Auftrags in Lose zur Wehr setzt, ist in der Regel schon dann antragsbefugt, wenn es darlegt, dass es zur Erbringung des Gesamtauftrags nicht in der Lage ist.*)

2. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Die Fachlosvergabe hat im Sinne eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.*)

3. Im Falle von Gebäudereinigungsarbeiten ist die Glasreinigung in der Regel als ein Fachlos im Sinne der §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG anzusehen.*)

4. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass die Leistungen getrennt nach Fachlosen zu vergeben sind. Nach diesen Vorgaben reicht es grundsätzlich auch nicht aus, wenn die Vergabestelle alternativ zu Fachlosen nach Mengen aufgeteilte Lose, d.h. Teillose bildet, da nach den genannten Vorschriften gerade Teillose und Fachlose auszuschreiben sind, nicht jedoch Teillose oder Fachlose.*)

5. Zu beachten ist, dass der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinationsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen kann, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise mit ihr verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

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VPRRS 2013, 1821
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeitskosten zu niedrig: Auskömmlichkeitsprüfung geboten!

VK Münster, Beschluss vom 01.10.2013 - VK 12/13

1. Auskömmlichkeitsprüfung nach § 10 TVgG-NW.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden "Arbeitskosten" unter dem Aspekt der Einhaltung der Tariftreue zu prüfen. Ausgangspunkt für die Prüfung sind dabei allein die Auffälligkeiten bei den Arbeitskosten.

3. Im Fall einer Prüfung der "Arbeitskosten" muss der Bieter nachweisen können, dass der Kalkulation des Angebots zumindest die Mindeststundenentgelte und -arbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn zu Grunde gelegt worden sind.

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VPRRS 2013, 1360
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten "fremder" Position zugeschlagen: Unzulässige Mischkalkulation!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2013 - 1 Verg 6/13

1. Verlangt der Auftraggeber bei der Vergabe eines Leistungsbündels die Angabe und Kalkulation eines einheitlichen Stundenverrechnungssatzes auf einer Anlage, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, gibt ein Bieter, der seine Leistungen zu zwei unterschiedlichen Stundenverrechnungssätzen anbietet und dementsprechend die Anlage seinem Angebot in zweifacher Ausfertigung beifügt, nicht den geforderten Preis an. Zugleich ergänzt er eigenmächtig die Vergabeunterlagen.*)

2. Eine vergaberechtlich unzulässige Mischkalkulation liegt vor, wenn ein Bieter eigenmächtig Kostenfaktoren, die er für eine bestimmte Leistungsposition kalkuliert hat, einer anderen Leistungsposition zuschlägt.*)

3. Das Verlangen des Auftraggebers, alle Leistungen zu einem einheitlichen Stundenverrechnungssatz anzubieten, führt zu keiner vergaberechtlich unzulässigen Mischkalkulation.*)

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VPRRS 2013, 1354
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Erneut: § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 ist nicht drittschützend!

VK Hessen, Beschluss vom 30.01.2013 - 69d-VK-52/2012

1. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine bieterschützende Wirkung.

2. Für die vom öffentlichen Auftraggeber anzuwendende Prüfungstiefe bei der Verifizierung und Kontrolle von Eigenerklärungen gilt zunächst, dass Eignungsentscheidungen, bei denen dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zukommt, nur auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse ergehen dürfen. Die Anforderungen an den Grad der Erkenntnissicherheit sind dabei nicht nur an den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, sondern auch am Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer zügigen Umsetzung von Beschaffungsabsichten und einem raschen Abschluss von Vergabeverfahren zu messen.

3. Aus dem auch im Vergaberecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ergeben sich Zumutbarkeitsgrenzen für die Überprüfungs- und Kontrollpflichten. Die Grenzen der Zumutbarkeit werden durch den kurzen Zeitraum, in dem die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu treffen ist sowie durch die begrenzten Ressourcen und administrativen Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers, weitere Überprüfungen vorzunehmen, bestimmt.

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VPRRS 2013, 0736
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an (gerade noch ausreichenden) Dokumentationsvermerk

VK Bund, Beschluss vom 30.03.2010 - VK 3-24/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0721
DienstleistungenDienstleistungen
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten in Objekten

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2010 - VK 23/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0547
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 08/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0543
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013 - 1 VK 8/13

1. Eignungsentscheidungen dürfen nur auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage ergehen, die der Auftraggeber grundsätzlich eigenverantwortlich herstellen muss. Umstände, die nicht auf eigener gesicherter Erkenntnis beruhen, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

2. Mit der ungeprüften Übernahme der für die Eignungsbewertung maßgeblichen Erkenntnisse an eine Wirtschaftsauskunftsdatei genügt der öffentliche Auftraggeber seiner vergaberechtlichen Pflicht zur Schaffung einer hinreichend sicheren Erkenntnisgrundlage nicht. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung von Bonitätsbewertungen einer Auskunftei in Vergabeverfahren ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber muss aber sicherstellen, dass diese Angaben nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden.

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VPRRS 2013, 0466
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Unterkriterien sind bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - Verg 41/07

Die Vorschrift des § 9a VOL/A ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber sich nicht darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bietern auch von ihm zu den Zuschlagskriterien aufgestellte Unterkriterien ("alle Zuschlagskriterien") mitzuteilen hat, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten.

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VPRRS 2013, 0445
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertungsmatrix erst nach Bekanntmachung erstellt: Folge?

VK Südbayern, Beschluss vom 26.04.2007 - Z3-3-3194-1-07-03/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks einzuhalten: Unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 51/09

Die Forderung, dass die Bieter den "Standard des gültigen Tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks" einhalten müssen, ist unzulässig.

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VPRRS 2013, 0343
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeunterlagen nach Ablauf der Anforderungsfrist verschickt: Folge?

VK Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - VK VOL 20/2012

Macht eine Vergabestelle einem Interessenten auch noch nach Ablauf der Frist für die Anforderung der Vergabeunterlagen diese zugänglich und ermöglicht ihm damit eine Angebotsabgabe, verletzt dies andere Wettbewerber nicht in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Interessent kein Angebot abgibt bzw. ein etwaiges Angebot nicht gewertet wird. Denn das Verhalten der Vergabestelle hat nur zur Folge, dass das Angebot des Interessenten nicht gewertet werden darf. Ein Anspruch übriger Interessenten, sich ebenfalls noch am Verfahren beteiligen zu können, ergibt sich hieraus nicht.




VPRRS 2013, 0336
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Ermessensauswahl der geeigneten Bieter

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2000 - 13 Verg 2/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0333
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000 - VK-8/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0317
DienstleistungenDienstleistungen
(Un)auskömmliches Angebot? Beweislast liegt beim Bieter!

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.12.2012 - VgK-48/2012

1. Führt der Auftraggeber in zulässiger Weise eine Aufklärung wegen unangemessen niedrig erscheinender Preise durch und verlangt er die erforderlichen Informationen über die Preisbildung, muss der Bieter die Gründe darlegen, die den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots widerlegen.

2. Als Indiz für ein ungewöhnlich niedriges Angebot, welches den öffentlichen Auftraggeber zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wird im Bereich der VOL/A je nach Branche und je nach individueller Bewegung der Preise auf dem Markt mehrheitlich auf eine Aufgreifschwelle von etwa 20 % abgestellt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, und ein Angebot aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers die konkrete Gefahr beinhaltet, dass der danach vorgegebene Mindestlohn unterschritten wird.

4. Eine Befugnis zur Auskömmlichkeitsprüfung besteht auch bei einer als erheblich angesehenen Abweichung von einer durch den öffentlichen Auftraggeber erstellten Kostenermittlung.

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VPRRS 2013, 0276
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot weicht von den vertraglichen Vorgaben ab: Ausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2012 - 1 VK 38/12

1. Ein Angebotsschreiben, das in der Benennung der einzeln aufgeführten und zu berücksichtigenden Kosten von den vertraglichen Vorgaben abweicht, ist auszuschliessen.

2. Der Zuschlag darf nicht auf Angebote erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Bestehen dahingehend Zweifel, muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen. Kann der Bieter diese Zweifel nicht eindeutig entkräften, ist sein Angebot auszuschliessen.

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VPRRS 2013, 0184
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter darf nur auf drei von sechs Lose bieten: Limitierung zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013 - Verg 35/12

1. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen. Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen, die ihm zweckmäßig erscheint. Dies kann eine Angebotslimitierung sein, aber auch eine Zuschlagslimitierung mit der Möglichkeit, Angebote auf Lose nach Wahl des Bieters abzugeben oder eine Loslimitierung, bei der auf alle Lose geboten werden muss.

2. Die Ausschreibungsbedingungen können vom Auftraggeber auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden. Eine solche Änderung folgt denselben Regeln wie eine Beseitigung von Rechtsverstößen.

3. Die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, erfolgt anhand dessen, ob diese schwerpunktmäßig ("im Wesentlichen") mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen danach nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

4. Die Forderung, dass nur Mitarbeiter(innen) eingesetzt werden dürfen, die über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen, muss bereits in der Bekanntmachung enthalten sein.

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VPRRS 2013, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 73/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0172
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 74/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 VK 72/06

Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist nicht generell bieterschützend. Sie dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Nur wenn die besonderen Umstände eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens in Form einer Marktverdrängungsabsicht hinzutreten, ist davon auszugehen, dass ein Konkurrent sich auf das offenbare Missverhältnis zwischen Preis und Leistung im Angebot eines Konkurrenten berufen kann.

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VPRRS 2013, 0103
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Angebot erloschen: Kein zwingender Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08

1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.

2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.

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VPRRS 2013, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Glasreinigung als Fachlos?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2011 - Verg 52/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Gebäudereinigung: Führungszeugnis kann nicht gefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2012 - Verg 29/12

1. Die Vergabebekanntmachung muss Mindestanforderungen konkret bezeichnen und darf sich nicht damit begnügen, auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.

2. Bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen der eingesetzten Mitarbeiter handelt es sich um eine (Mindest-) Eignungsanforderung, weil die persönliche Integrität von Mitarbeitern die Zuverlässigkeit des Bieters berührt.

3. Der Auftraggeber kann Mindestanforderungen an die Eignung nur stellen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und ihm angemessen sind. Diese Voraussetzungen sind bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen im Zusammenhang mit der Reinigung von Räumen einer Universität nicht erfüllt.

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VPRRS 2013, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
Skontoabrede und gesetzliche Mindesttarife: Geht beides zusammen?

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2012 - 69d VK-12/2012

1. Eine Vorgabe in den Verdingungsunterlagen, die den automatischen Ausschluss eines Angebots für den Fall vorsieht, dass die Gewährung eines Skontos zur Unterschreitung eines Mindest-Stundenverrechnungssatzes führt, ist nicht zulässig. Dies würde die Einführung eines eigenständigen Ausschlussgrundes in das Vergabeverfahren durch den Antragsgegner bedeuten, der durch die VOL/A EG nicht vorgesehen ist und einen Bieter in seiner Kalkulationsfreiheit beschränken würde, (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 27. Dezember 2011 – Az.: VK 1 – 159/11 - ; ebenso 2. VK Bund, Beschluss vom 4. Juli 2011 – Az.: VK 2 – 61/11 - jeweils zitiert nach juris).*)

2. Auch eine Überprüfung des Angebotes auf Einhaltung des Stundenverrechnungssatzes ist nicht angezeigt, denn der Skonto hat grundsätzlich keinen Einfluss auf einen Stundenverrechnungssatz. Bei der Gewährung eines Skontos handelt es sich nicht um einen Preisnachlass, sondern vielmehr um den aufschiebend bedingten Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung. Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004 – Az.: Verg 018/04 - zitiert nach juris).*)

3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es auch unbedenklich, ein Skonto in den Vergleichspreis einzubeziehen (vgl. BGH Urteil vom 26. Oktober 1999 Az.: - X ZR 30/98 (Düss.) - in NZBau 2000, S. 35/38.). Skontoabzüge können bei der Bewertung aber nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar und vollständig sind und die gestellten Bedingungen realistischer Weise eintreten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. November 2009 – Az.: 11 Verg 4/09 - zitiert nach juris). Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn als Zahlungsziel mindestens 21 Tage angegeben werden.*)

4. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob und wie eine Skontogewährung im Angebot gewertet werden soll, bei der jeweiligen Vergabestelle. Eine solche Bewertung kann auftraggeberseits auch ausgeschlossen werden, dies lässt jedoch keinen Rückschluss auf die grundsätzliche Unzulässigkeit der Bewertung eines Skontos zu.*)

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VPRRS 2013, 0032
DienstleistungenDienstleistungen
Loslimitierung zur Streuung des wirtschaftlichen Risikos zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 28/12

1. Der Antragsteller ist im Nachprüfungsverfahren auch dann antragsbefugt, wenn er kein Angebot abgegeben hat. Dies ist dann der Fall, wenn er einen gewichtigen Vergabeverstoß rügt, der bereits die grundlegenden Rahmenbedingungen der Ausschreibung berührt.

2. Die Anordnung einer Limitierung der Angebote auf fünf von 21 Losen ist eine Vergabebedingung, die im Falle ihrer Rechtswidrigkeit einen gewichtigen Vergabeverstoß darstellen würde.

3. Die Loslimitierung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Gebäudereinigung ist zulässig, wenn der Auftraggeber dadurch die Reinigungssicherheit und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos gewährleisten will. Einer darüber hinausgehenden Begründung und Dokumentation in den Vergabeakten bedarf es nicht.

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0413
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragnehmer muss an Mängelfeststellung nicht beteiligt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 24/12

1. Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen stellt das Fehlen von Regelungen über eine Beteiligung des Auftragnehmers an Mängelfeststellungen sowie über Nachbesserungsrechte keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn das Ausschreibungskonzept des Auftraggebers darauf angelegt ist, im Sinn einer qualitätsorientierten Reinigung einen definierten Sauberkeitsstandard zu erreichen, und Nachbesserungen durch Folgereinigungen stattfinden.*)

2. Kraft seiner Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Regularien der Ausschreibung kann der Auftraggeber eine Loslimitierung vorsehen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.12.2011 - Verg 88/11). Er darf diejenige Form der Loslimitierung wählen (Angebots- oder Zuschlagslimitierung), die ihm zweckmäßig erscheint. Dies ist nur beschränkt zu kontrollieren.*)

3. Die Darstellung eines Schulungskonzepts kann als Zuschlagskriterium herangezogen werden, sofern dieses im Rahmen der Konzeption der Ausschreibung Bestandteil der Dienstleistung (hier einer qualitätsorientierten Reinigung) ist.*)

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VPRRS 2012, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Nachweise nicht konkretisiert: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12

1. Es ist Sache des Bieters, Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes zu entkräften.

2. Eine Legaldefinition, was "Nachweise" im vergaberechtlichen Sinne sind, enthält die VOL/A nicht. Welche Unterlagen neben Eigenerklärungen als Nachweise beizubringen sind, kann die Vergabestelle in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen konkretisieren.

3. Konkretisiert die Vergabestelle die Anforderungen an vom Bieter zu stellende Nachweise nicht, kann sie einen Bieter nicht mit der Begründung ausschließen, er habe seiner Nachweispflicht nicht genügt.

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VPRRS 2012, 0399
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012 - VK 1-37/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2012, 0379
DienstleistungenDienstleistungen
Einsatz von Leihunternehmern kann ausgeschlossen werden!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.10.2012 - VK 1-26/12

1. Nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB steht es im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers zusätzliche soziale Anforderungen zu stellen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Danach kann der Ausschluss des Einsatzes von Leiharbeitnehmern zulässig sein.

2. Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern ist als (Mindest-)Eignungsanforderung zu werten, das bereits in der Vergabebekanntmachung zu nennen ist.

3. Beim Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern handelt es sich um eine wesentliche Zulassungsbeschränkung, deren Gründe im Vergabevermerk nachvollziehbar zu dokumentieren sind.

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VPRRS 2012, 0377
DienstleistungenDienstleistungen
Kalkulation unzureichend: Ausschluss des Angebots!

VK Bund, Beschluss vom 05.10.2012 - VK 3-111/12

Trägt der Bieter entgegen den Vorgaben des Auftraggebers in die Tabelle des Preisblattes zwar den allgemeinverbindlichen Tariflohn ein, legt seiner Kalkulation jedoch einen anderen - unterhalb des Tariflohns liegenden - Wert zugrunde, weicht er von den Vorgaben des Auftraggebers ab, so dass sein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen ist.

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VPRRS 2012, 0370
DienstleistungenDienstleistungen
Abforderungsfrist für Vergabeunterlagen kein Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Beschluss vom 05.10.2012 - VK 3-114/12

1. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (GWB § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2). Dabei muss sich die "Erkennbarkeit" auf die den Rechtsverstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstoß beziehen.

2. Die Anforderungen, wann ein Verstoß gegen Vergaberecht für den Bieter erkennbar ist, dürfen nicht unrealistisch sein. Grundsätzlich sind nur solche Verstöße "erkennbar", die sich auf einer allgemeine Rechtsüberzeugung der Vergabepraxis gründen und die bei einer Durchsicht der Vergabeunterlagen als Rechtsverstöße ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen. Übersteigerte Anforderungen sind nicht zu stellen, insbesondere ist ein Antragsteller vergaberechtlich nicht gehalten, den Rechtsrat eines Rechtsanwalts einzuholen.

3. Das Setzen einer Abforderungsfrist für die Vergabeunterlagen verstößt als solches nicht gegen Vergaberecht. Allerdings kann der von dem öffentlichen Auftraggeber vorgesehene zeitliche Abstand zwischen Abforderungsfrist und Angebotsabgabefrist vergaberechtlichen Bedenken begegnen (hier verneint).

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