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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Straßenbau und Infrastruktur

478 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0074
BauvertragBauvertrag
Kosten der verzögerten Vergabe: Abrechnung nach abstrakten Indizes?

LG Hannover, Urteil vom 20.02.2008 - 11 O 397/05

1. Es ist interessengerecht, den Anspruch auf Ersatz der verzögerungsbedingten Mehrkosten auf eine ergänzende Auslegung der vertraglichen Erklärung des Bieters zu stützen.

2. Es ist unzutreffend, die Kosten der verzögerten Vergabe anhand eines abstrakten Erzeugerpreisindex zu ermitteln. Maßgeblich sind vielmehr die konkreten Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers.

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VPRRS 2008, 0064
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss von Nebenangeboten

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2007 - VgK-40/2007

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2008, 0056
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

LG Essen, Urteil vom 15.11.2007 - 4 O 168/07

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen kein konkretes Datum für den Beginn der Straßenbauarbeiten und kann daher der Bauunternehmer bei der Angebotskalkulation nicht von einem bestimmten Arbeitsbeginn ausgehen, können folglich keine Kosten aus Bauzeitverzögerung gelten gemacht werden.

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VPRRS 2008, 0053
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2007 - VK 32/07

1. Vergabefehler, die ungerügt geblieben sind, können dennoch korrigiert werden, wenn aus anderen, rechtzeitig beanstandeten Gründen eine Wiederholung von Teilen des Vergabeverfahrens erfolgen muss.

2. Zu den Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF.

3. § 4 Abs. 2 HOAI enthält eine „wertneutrale Ordnungsvorschrift“, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Merkmale hinzutreten, die das Verhalten eines Bieters auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als anstößig erscheinen lassen.

4. Dies wird mit Recht bejaht, wenn sich ein Architekt oder Ingenieur bewusst und planmäßig über die Vorschriften der HOAI hinwegsetzt und für ihn erkennbar ist, dass er sich auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Mitbewerbern verschafft. Derartige Umstände können gefolgert werden aus Angebotsschreiben, die die Bereitschaft zur Unterschreitung der Mindestsätze dokumentieren, aber auch durch entsprechende mündliche Erklärungen.

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VPRRS 2008, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.01.2008 - 21.VK-3194-52/07

1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend auszuschließen. Unter "Erklärungen" sind nicht nur solche Angaben zu verstehen, die die ausgeschriebenen Leistungspositionen selbst betreffen. Vielmehr gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis, die Vorlage von Mustern und Aussagen, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will.*)

2. Fehlt es an einer Zuordnung, welche Nachunternehmer welche konkreten Leistungen erbringen, ist das Angebot auszuschließen (Angaben im Formblatt EFB U EG 317 nicht deckungsgleich mit den Nachunternehmerleistungen, welche in der Aufgliederung wichtiger Einheitspreise EFB - Preis 2 angegeben sind).*)

3. Hat die ASt in den beiden Preisblättern EFB-Preis 1a und EFB - Preis 2 unterschiedliche Lohnsätze angesetzt und lassen die Unterlagen deshalb offen, mit welchem konkreten Lohnkostensatz die ASt kalkuliert hat, so ist das Angebot hinsichtlich der angesetzten Lohnkosten unklar und konnte deswegen bei der Wertung unberücksichtigt gelassen werden. Die in den Preisblättern dargestellten Löhne sind wettbewerbserheblich, da sie bei Nachträgen maßgeblich für die zu vereinbarenden Kostensätze sind. Deshalb ist der VSt ein gewichtiges Interesse zuzuerkennen, die genauen Kostenansätze aufzuklären, zumal wenn wegen einer beträchtlichen Verschiebung des angedachten Baubeginns mit Nachforderungen zu rechnen ist.*)

4. Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)

5. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)

6. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist. Die Bindefrist kann nachträglich durch Erklärung der Bieter verlängert werden. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot des Auftraggebers zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen.*)

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VPRRS 2008, 0011
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderung an Rüge

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2008 - 13 Verg 11/07

1. Eine Rüge im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB muss erkennen lassen, dass von der Vergabestelle die Beseitigung des angesprochenen Vergaberechtsfehlers gefordert wird.*)

2. "Nachgeschobene" Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer/dem Vergabesenat geltend gemacht wird. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 2008, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen durch Beifügung von Unterlagen

VK Münster, Beschluss vom 15.08.2007 - VK 13/07

Die Änderung von Verdingungsunterlagen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A kann auch durch die Beifügung von Unterlagen und Begleitschreiben (hier ein nicht geforderter Bauzeitenplan) entstehen, wenn damit von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen Vorgaben abgewichen wird.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auslegung der Vergabeunterlagen

VK Saarland, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 VK 2/2007, 3 VK 3/2007

1. Hat die Vergabestelle mit einer EG-Vorinformation von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fristen für den Eingang der Gebote zu verkürzen, beurteilt sich Zuständigkeit der Vergabekammer nach dem zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Schwellenwert.*)

2. Nachweise können nach der unmittelbar geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie sowohl in der Bekanntmachung als auch erst in den Vergabeunterlagen gefordert werden.*)

3. Bei der Auslegung von Formularen, deren Verwendung von der Vergabestelle vorgegeben und von ihr teilweise ergänzt worden sind, ist auf den Horizont und die Verständnismöglichkeiten der Bieter abzustellen. Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle. Eine von der Vergabekammer festgestellte Unklarheit muss sich den Bietern bei Abgabe der Angebote noch nicht aufdrängen und sie daher nicht zu einer entsprechenden Rüge veranlassen.*)

4. Die Verwendung der Formblätter des VHB 2002 gewährleistet bei vollständiger und ordnungsgemäßer Bearbeitung im Regelfall eine ausreichende Dokumentation und Begründung der einzelnen Verfahrensschritte. Bedient sich die Vergabestelle bei der Fertigung des Vergabevermerks der Hilfe eines Dritten, wird erst mit der Unterschrift der zuständigen Personen der Vergabestelle auf dem Vergabevermerk dokumentiert, dass dem Vergabevorschlag des Dritten zugestimmt worden ist und die Vergabestelle in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit entschieden hat. Spätestens wenn die Bieter gemäß § 13 VgV informiert werden, muss der Vergabevermerk die erforderliche Zustimmungserklärung der Vergabestelle enthalten.*)

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VPRRS 2007, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsaufhebung während eines Nachprüfungsverfahrens

VK Saarland, Beschluss vom 01.10.2007 - 1 VK 2/2007

1. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Aufhebungsgrundes nach § 26 Nr. 1 b VOB/A ist für die Frage der Wirksamkeit der Aufhebung irrelevant und daher nicht zu prüfen. Eine vergaberechtswidrige Aufhebung hat zwar grundsätzlich keine Erledigungswirkung, jedoch stellt eine gleichwohl erfolgte wirksame Abstandnahme vom Vergabeverfahren eine Erledigung in sonstiger Weise dar. Dies folgt aus § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB, der besagt, dass, für den Fall, dass sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat, die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten feststellt, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Ist aber das Vergabeverfahren durch Aufhebung, Einstellung oder in sonstiger Weise schon abgeschlossen, macht ein Vergabenachprüfungsverfahren, das dem Primärrechtsschutz des einzelnen Antragstellers dient, keinen Sinn mehr. In einem solchen Fall muss der Antragsteller seinen Antrag vom Primärrechtsschutz auf den Sekundärrechtsschutz umstellen. Macht der Antragsteller davon keinen Gebrauch, so ist sein Nachprüfungsantrag zurückzuweisen, weil er sich in sonstiger Weise erledigt hat.*)

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Feststellungsantrag (Antrag auf Sekundärrechtsschutz) liegt nur dann vor, wenn der ursprünglich als Nachprüfungsantrag gestellte Antrag begründet gewesen wäre. Ein Angebot, das ausweislich der Urkalkulation entgegen den eindeutigen Vorgaben des Auftraggebers im Leistungsverzeichnis in die Position „Baustelle einrichten“ zeitabhängige Kosten wie „Reinigen/Winterdienst (Kehrmaschine)“, „Eigenüberwachungsleistung“ und „Geschäftsführung ArGe (Projektleitung, Kaufmännische Abwicklung)“ einrechnet, ist zu Recht wegen unzulässiger Kostenverlagerung nach Maßgabe von § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A sowie objektiv nicht vollständig abgegebener geforderter Erklärungen vom Vergabeverfahren auszuschließen. Dabei kommt es auf die subjektiven Beweggründe, die die Bieterin/Antragstellerin zu der unrichtigen Preisangabe veranlasst haben, nicht an; maßgeblich ist allein der objektive Erklärungsgehalt.*)

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VPRRS 2007, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

VK Saarland, Beschluss vom 20.08.2007 - 1 VK 1/2007

1. Von dem Kostengrundsatz des § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungskostengesetz, wo grundsätzlich den Antragsteller die Kostenlast trifft, da er durch Stellung des Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat, ist hier eine Ausnahme zu machen. Eine differenzierende Beurteilung ist wegen der besonderen Fallkonstellation nach Auffassung der Kammer geboten: Die Antragstellerin ist durch das offensichtliche Fehlverhalten der Auftraggeberin und Antragsgegnerin zur Einreichung und Aufrechterhaltung des Vergabenachprüfungsantrags veranlasst worden.*)

2. Der Ermessensnichtgebrauch ist ein von der Vergabekammer überprüfbarer Beurteilungsfehler. Die Vergabestelle hat bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit. Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist dabei stets die Frage zu stellen, inwieweit die zur Beurteilung von Bedeutung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung gerade der ausgeschriebenen und vom Antragsteller angebotenen Leistung in Frage zu stellen. Lässt die Entscheidung der Auftraggeberin eine derart umfassende Ermittlung und vor allen Dingen Würdigung der ermittelten Gesichtspunkte vermissen, ohne die neuerlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der von der Antragstellerin durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen zu berücksichtigen, hat sie vielmehr überhaupt keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung bezogen auf die konkret anstehende Auftragsvergabe durchgeführt, so liegt ein Fall des Ermessensnichtgebrauchs vor; hier handelt es sich um einen von der Vergabekammer voll überprüfbaren Beurteilungsfehler.*)

3. Der Auftraggeber kann sich der aus diesem Ermessensfehler resultierenden Kostenlast auch nicht dadurch entziehen, dass er das Vergabeverfahren aufhebt und die Hauptsache für erledigt erklärt.*)

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VPRRS 2007, 0420
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Südbayern, Beschluss vom 06.10.2006 - Z3-3-3194-1-27-08/06

1. Das für die Antragsbefugnis vorauszusetzende Interesse am Auftrag ist der Antragstellerin nicht deshalb abzusprechen, weil sie unstreitig kein ordnungsgemäßes Angebot innerhalb der Angebotsfrist abgegeben hat. Ein Interesse am Auftrag können jedoch nicht nur die tatsächlichen Bieter und damit Teilnehmer des Vergabeverfahrens haben. Vielmehr kommen auch die potentiellen Bieter in Betracht.*)

2. Eine Antragsbefugnis kann trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer geltend macht, durch die behaupteten, vermeintlichen Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung eines ordnungsgemäßen Angebotes gehindert worden zu sein.*)

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VPRRS 2007, 0411
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Potsdam, Beschluss vom 14.11.2007 - 2 O 412/07

Der Gesetzgeber verweist Bieter im Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte auf den Sekundärrechtsschutz (entgegen LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - 5 O 99/07).




VPRRS 2007, 0407
BauvertragBauvertrag
Mehrdeutige Lohngleitklausel: Auslegung zu Lasten des Verwenders?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2007 - 11 U 177/05

1. Die Zahlung von Lohnsteigerungen nach einem anderen als dem in der vertraglich vereinbarten Lohngleitklausel erwähnten Tarif ist nicht als Anerkenntnis des Auftraggebers zu werten.

2. Ist die vereinbarte Klausel dahingehend mehrdeutig, dass sowohl die Geltung des Tarifvertrags Bau-Ost als auch die des Tarifvertrags Bau-West in Betracht kommt, darf die Mehrdeutigkeit nicht zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders gehen.

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VPRRS 2007, 0405
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmerverzeichnis und Verpflichtungserklärungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2007 - VK-18/2007-B

1. Der Verfügbarkeitsnachweis ist nicht konstitutiv für die Annahme der Eignung des dritten Unternehmens, welche an den für den Hauptunternehmer geltenden bekannt gemachten Anforderungen zu messen ist. Entweder kann - beispielhaft - das dritte Unternehmen Referenzen vergleichbarer Art vorlegen oder nicht. Ob es darüber hinaus eine Verfügbarkeitserklärung abgibt, spielt für diese Bewertung keine Rolle. Ebenso kann der Hauptunternehmer durch die Verfügbarkeitserklärung nicht seine eigene Eignung nachweisen, denn er will ja gerade ein anderes Unternehmen einsetzten, welches seinerseits den Eignungsanforderungen genügt. Die Verfügbarkeitserklärung ist damit eine zusätzliche Erklärung, die sicher stellen soll, dass das Unternehmen, dessen Eignung der Bieter für die Wertbarkeit seines Angebotes nutzen will, seine Ressourcen dem Bieter auch zur Verfügung stellen wird. Ein zusätzlicher „Nachweis der Eignung“ ist sie jedoch nicht.*)

2. Der Verfügbarkeitsnachweis ist auch kein weiterer Eignungsnachweis, wenn er, wie vorliegend, nicht (nur) für solche Unternehmen gefordert wird, deren sich der Hauptunternehmer bedient, um eine bekannt gemachte Eignungsanforderung zu erbringen, sondern für alle benannten Nachunternehmer. Sie ist wiederum kein Eignungsnachweis der Nachunternehmer, da sie über deren Unternehmen und Qualifikation nichts aussagt. Es handelt sich auch in diesem Zusammenhang um eine sonstige Erklärung, die für den Auftraggeber vorhersehbarer machen soll, welche Unternehmen an dem Bauvorhaben tatsächlich beteiligt sein werden. Die Forderung, derartige Erklärungen beizubringen, war somit nicht zwingend in die Bekanntmachung aufzunehmen, sondern konnte in den Verdingungsunterlagen aufgestellt werden.*)

3. Es ist kein Grund ersichtlich, eindeutige Aussagen bezüglich des Zeitpunktes der Vorlage von Eignungsnachweisen in den Verdingungsunterlagen für unbeachtlich zu halten, wenn in der Bekanntmachung selbst kein Zeitpunkt für die Vorlage angegeben ist.*)

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VPRRS 2007, 0384
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ersatz der Angebotskosten wegen europarechtswidriger Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2007 - 20 U 1047/07

Eine Behörde ist dem günstigsten Bieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn nach einer Entscheidung des BVerwG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ausgeschrieben und die Ausschreibung kurz vor Zuschlagserteilung aufgehoben wird, weil das BVerwG im Hauptsacheverfahren erst europäisches Artenschutzrecht ausreichend berücksichtigt.

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VPRRS 2007, 0373
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Abweichung von den Mindestbedingungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2007 - VgK-36/2007

1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Rüge.

2. Müssen nach der Baubeschreibung bei Nebenangeboten die Hauptabmessungen und die Gestaltung des Bauwerks beibehalten werden, so ist ein Nebenangebot, welches eine um 14 m längere Überbaulänge eines Brückenbauwerks, das laut Bekanntmachung mit einer Überbaulänge von 43 m ausgeschrieben ist, vorsieht, zwingend nach § 25a Nr. 3 VOB/A auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0364
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Unterkriterien bekannt zu machen?

VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2007 - 360-4003.20-2713/2007-007-SHK

Nimmt die Vergabestelle im Rahmen einer internen Bewertungsmatrix eine weitere Unterteilung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Unterkriterien vor und ordnet sie diesen eigene Gewichtungen/Punktsysteme zu, so erhebt sie diese in den Rang von Zuschlagskriterien, die gemäß Richtlinie 2004/18/EG Art. 53 Abs. 2 bzw. § 10a a) VOB/A bekannt zu machen sind.

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VPRRS 2007, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zu viele Kosten in Baustelleneinrichtungsposition: Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007 - 17 Verg 4/07

Sieht das Leistungsverzeichnis eine Position „Baustelle einrichten“ vor und ist aus der Leistungsbeschreibung erkennbar, dass diese Position nur Tätigkeiten und Leistungen umfassen soll, die der Einrichtung der Baustelle als solcher und damit der vertragsgemäßen Ausführung der einzelnen Bauleistungen und nicht diesen selbst dienen, so ist ein Bieter, der in diese Position auch die Kosten der Bauleitung einrechnet, zwingend auszuschließen, weil damit Baustellengemeinkosten einer Position zugeordnet werden, welche diese nach dem Leistungsverzeichnis nicht umfasst.

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VPRRS 2007, 0312
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklare Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Wenn die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde negativ zu beurteilen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten durch die angefochtene Entscheidung der Vergabekammer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen ist, so spricht bereits gemäß § 121 Abs. 1 S. 1 GWB jedenfalls ein maßgeblicher Umstand für die Freigabe des Vergabeverfahrens für den Zuschlag, so die Verneinung der Erfolgsaussicht nicht ohnehin als allein entscheidendes Kriterium anzusehen sein sollte.

2. Wird eine Unklarheit im Leistungsverzeichnis (hier: Vorlage der Tariftreueerklärung unter- und gegengezeichnet erforderlich?) durch Nachfrage des Bieters vermeintlich beseitigt und stellt sich dann heraus, dass der Bieter diese Aufklärung falsch verstanden hat und er deshalb ausgeschlossen wird, so hat er erst Zeitpunkt des Ausschlussschreibens positive Kenntnis des Vergabeverstoßes.

3. In Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für unvollständige Angebote setzt, kommt ein Ausschluss von Angeboten nicht in Betracht.

4. Dem Beschleunigungsinteresse gebührt im Zweifel der Vorzug vor dem Interesse eines einzelnen Unternehmens an der Vergabe erst nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens; der Vergaberechtsschutz soll nicht auf eine Investitionsblockade hinauslaufen.

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VPRRS 2007, 0310
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2007 - 1/SVK/051-07

1. Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen darf nicht zu Lasten der Bieter ausschlagen.

2. Ein Verstoß gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A kann nur angenommen werden, wenn die Bieter nach den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurden.

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VPRRS 2007, 0295
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatzanspruch wegen nicht berücksichtigten Angebots?

BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 19/06

1. Durch die Teilnahme eines Bieters an der Ausschreibung eines öffentlichen Auftraggebers entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts- und Schutzpflichten, zu denen jedenfalls dann, wenn auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben war, auch gehört, dass der Auftraggeber deren Vorgaben einhält.

2. Der Bieter darf auf die Einhaltung dieser Regeln vertrauen; eine Verletzung dieses Vertrauens kann auf seiner Seite Ersatzansprüche auslösen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist auf § 311 Abs. 2 BGB zu stützen.

3. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.

4. Es besteht keine Rechtspflicht zum Zuschlag, wenn der Bieter vom Auftraggeber von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und dadurch wegen seiner fehlenden Beteiligung an einem berücksichtigungsfähiggen Angebot gehindert wird.

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VPRRS 2007, 0294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung der Zuverlässigkeit

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 VK 23/07

1. Bei einer Bietergemeinschaft, die gemäß § 25 Nr. 6 VOB/A einem Einzelbieter gleichzusetzen ist, müssen die sachlichen und persönlichen Eignungskriterien bei den Personen vorhanden sein, unter deren technischer und wirtschaftlicher Verantwortung die angebotene Bauleistung ausgeführt werden soll; hinsichtlich der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.

2. Zur Problematik der Bewertung der Zuverlässigkeit.

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VPRRS 2007, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Auschluss - keine Antragsbefugnis!

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007 - VgK-30/2007

1. Ein Angebot, das von vorneherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann; er ist dementsprechend nicht antragsbefugt.

2. Enthält das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position für die Baustellengemeinkosten, so dürfen die Baustellengemeinkosten in der Position „Baustelle einrichten“ nicht kalkuliert werden, wenn sie hier nicht vorgesehen sind, sondern müssen mittels einer Umlage über alle Leistungspositionen kalkuliert werden.

3. Hält sich ein Bieter nicht an eine solche Kalkulation, so ist er auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Revitalisierung und Erschließung von Planstraßen

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 VK 42/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2007 - 69d-VK-08/2007

1. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung.

2. Lassen Bieterfragen erkennen, dass bestimmte Umstände kalkulationserheblich sind bzw. sein können, und beantwortet die Vergabestelle eine entsprechende Frage, darf sie an die Beurteilung der "Wichtigkeit" dieser Informationen im Übrigen keine hohen Anforderungen stellen.

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VPRRS 2007, 0247
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06

1. Für die Behauptung, die vom öffentlichen Auftraggeber genannten Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit und Ersatzreibungswinkel ließen sich nur erreichen, wenn ausschließlich höherwertiges Material zum Einsatz komme, trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht nachzugehen, wenn er auf die Bestätigung einer rechtlich unerheblichen, da nicht in prozessual gebotener Weise konkretisierten, Tatsachenbehauptung gerichtet ist.

3. Die Aufhebungsentscheidung ist stets von einer Abwägung der im Einzelfall beteiligten Interessen abhängig zu machen, aus der sich ergeben muss, dass wegen des Gewichts des Aufhebungsgrundes eine Bindung des Auftraggebers an die Ausschreibung von den Teilnehmern am Vergabeverfahren trotz schutzwürdigen Vertrauens auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens nicht erwartet werden kann.

4. An diesem Vorverständnis gemessen können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigen, etwa dann, wenn die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt hat, z. B. nur beträchtlich überteuerte Angebote gewertet werden können oder feststeht, dass die ausgeschriebene Leistung in anderer als der angebotenen Weise erheblich kostengünstiger ausgeführt werden kann. In derartigen Fällen ist dem öffentlichen Auftraggeber eine Aufhebung der Ausschreibung aus dem Grund des § 26 Nr. 1 c VOB/A vor allem mit Rücksicht auf das Gebot zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel jedenfalls dann nicht zu verwehren, wenn solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf von ihm zutreffend ermittelten Kosten beruhen.

5. Die Entscheidungsbegründung genügt den in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie insbesondere die Ermessenerwägungen, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren, erkennen lässt.

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VPRRS 2007, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baustellengemeinkosten: Keine Kalkulationsfreiheit der Bieter?

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2007 - VK 2-27/07

1. Gibt ein Bieter im Rahmen der Angebotsaufklärung an, eine Leistung nicht wie durch die Leistungsbeschreibung gefordert erbringen zu wollen, weist dies auf eine Änderung an den Verdingungsunterlagen hin.

2. An dieser Feststellung ändert nichts, dass der Bieter mit seinem Angebot die Akzeptanz der Bedingungen des Leistungsverzeichnisses unterschrieben hat.

3. Die Baustellengemeinkosten, für die das Leistungsverzeichnis eine Leistungsposition vorsieht, sind dort zu kalkulieren.

4. Alle andere Baustellengemeinkosten müssen als Umlage bzw. als Zuschlag auf die Einheitspreise kalkuliert werden.

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VPRRS 2007, 0213
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2005 - 1/SVK/137-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 1/SVK/027-07

1. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Rohstoffpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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VPRRS 2007, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Angaben zur Erläuterung des Bauablaufs fehlen: Ausschluss

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 VK 83/06

1. Fehlen die geforderten Angaben zur Erläuterung des Bauablaufs, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

2. Liegen die Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A vor, ist der Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zu viele Kosten in Baustelleneinrichtungsposition: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 20.12.2006 - 69d-VK-61/2006

1. Bei der Kalkulation von Baustellengemeinkosten im Leistungsverzeichnis unter der OZ "Baustelle einrichten" sind andere als die für diese Tätigkeit erforderlichen Kosten nicht in Ansatz zu bringen. Anderenfalls ist dort nicht der von der ausschreibenden Stelle verlangte Preis eingesetzt worden, sondern es wurden in dieser Position nicht berücksichtigungsfähige Kosten preiserhöhend eingerechnet.

Sieht ein Leistungsverzeichnis vor, dass "Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet" werden sollen, wurden aber gleichwohl die vollen Gehaltskosten für Schachtmeister, Bauleiter, Vermesser, Messgehilfe und Labor mit in die OZ "Baustelle einrichten" eingerechnet , ist auch der Teil an Gehaltskosten mit eingeflossen, der nicht für den Einsatz bei der Baustelleneinrichtung anfällt, sondern im Anschluss bei Betrieb und Vorhaltung entsteht und mit den Einheitspreisen der entsprechenden Teilleistungen vergütet werden soll.*)

2. Dies stellt einen Verstoß gegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A dar, der dem Bieter vorschreibt, Preise und sonstige Erklärungen so wie in den Ausschreibungsunterlagen gefordert, vollständig und zutreffend anzugeben. Der solcherart angebotene Preis entspricht jedoch nicht dem beschriebenen Leistungsumfang. Er bezieht darüber hinausgehende Leistungsbestandteile mit ein und ist damit gemessen an der Vorgabe des Leistungsverzeichnisses unzutreffend. Dies hat zwingend den Angebotsausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zur Folge.*)

3. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Ausschlusstatbestand nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen unzutreffender oder fehlender Erklärungen im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, gem. § 97 Abs. 1 S. 2 GWB auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht und grundsätzlich ohne weiteres vergleichbare Angebote abgegeben werden. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist deshalb jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und zutreffend anzugeben.*)

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VPRRS 2007, 0175
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 04.12.2006 - 69d-VK-58/2006

1. Die Aufhebung einer Ausschreibung und die Neuausschreibung desselben Gegenstandes können mit einem Nachprüfungsantrag angegriffen werden, wenn in Bezug auf beide Gegenstände der Überprüfung die Voraussetzungen des § 108 GWB erfüllt sind.*)

2. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein gegen die Neuausschreibung desselben Gegenstandes gerichteter Nachprüfungsantrag endgültig unzulässig ist oder wäre.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 3 GWB müssen nur solche Sachverhalte gerügt werden, bei denen die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB nicht von vornherein ausgeschlossen ist.*)

4. Schreibt die Vergabestelle nach der Aufhebung einer vorangegangenen Ausschreibung denselben Gegenstand erneut aus, besteht eine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB erst, wenn der Bieter einen Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung der vorangegangenen Ausschreibung gestellt hat.*)

5. Nachunternehmer bei Bauaufträgen ist nur, wer dem Auftraggeber das Werk anstelle des Bieters verschafft (§ 633 BGB). Dies setzt wegen § 946 BGB in der Regel eine Tätigkeit des Nachunternehmers vor Ort, d.h. auf der Baustelle voraus.*)

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VPRRS 2007, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge- und Antragsbefugnis eines Mitglieds d. Bietergemeinschaft reicht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

Ein Bieter ist als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen gewillkürter Verfahrensstandschaft rüge- und antragsbefugt, sofern er seitens der Mitglieder der Bietergemeinschaft ermächtigt worden ist, das Nachprüfungsverfahren zu betreiben und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht.

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VPRRS 2007, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderter Baustelleneinrichtungsplan fehlt: Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2007 - VgK-11/2007

Wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Beifügung eines Baustelleneinrichtungsplans verlangt, so ist ein Angebot, welchem ein solcher Plan nicht beigelegt ist, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot: Einhaltung der Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2007 - VK 2 LVwA LSA-02/07

Zu den Fragen, wann ein Nebenangebot den Mindestbedingungen entspricht und wann ein Nebenangebot gleichwertig ist.

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VPRRS 2007, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtswidrige Anforderungen als schwerwiegender Grund?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2007 - 11 Verg 14/06

1. Ein schwerwiegender Grund im Sinn von § 26 Nr. 1 c) VOB/A, der die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann vorliegen, wenn die Ausschreibung vergaberechtswidrige Anforderungen an die Bieter enthält, die zu einer Beschränkung des Bieterkreises führen (Eigenleistungsquote von 30 % im eigenen Betrieb).*)

2. Kann der Mangel des Verfahrens nicht anders und allenfalls im Rahmen einer Neuausschreibung behoben werden, so ist die Aufhebung der Ausschreibung unabhängig davon geboten, ob die Vergabestelle hinsichtlich der rechtswidrigen Vergabebedingungen ein Vorwurf trifft.*)

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VPRRS 2007, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Feststellung der Eignung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2007 - VK-SH 4/07

1. Die Geltendmachung einer - für sich genommen möglicherweise zutreffenden - Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger - materiell-rechtlicher - Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag jedenfalls an der mangelnden Begründetheit scheitern lässt.*)

2. Eine Auslegungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Auslegung i.S.d. §§ 133, 157 BGB besteht dann nicht, wenn die Willenserklärung schon nach Wortlaut und Zweck einem eindeutigen Inhalt hat und für eine Auslegung daher kein Raum ist.*)

3. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum - allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden.*)

4. Die Vergabekammer ist zu einem Eingriff in das Vergabeverfahren nur dann befugt, wenn die vom Rechtsverstoß Betroffenen selbst einen Nachprüfungsantrag gestellt haben.*)

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VPRRS 2007, 0129
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss von Nebenangeboten mit inhaltlichen Beschränkungen

VK Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007 - 360-4002.20-024/06-HIG

1. Erkennt ein Bieter Widersprüche in den Bewerbungsbedingungen bei der Bearbeitung des Angebots, ist er verpflichtet, diese Widersprüche spätestens bei Angebotsabgabe zu rügen.

2. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A erfasst auch solche Nebenangebote, deren Umfang und/oder Inhalt materiellen Beschränkungen unterliegen sollen, z.B. wenn der Auftraggeber bestimmt, dass Nebenangebote mit negativen Preisen nur gewertet werden, wenn die betroffene Position als Pauschale angeboten wird.

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VPRRS 2007, 0126
BauvertragBauvertrag
Bindefristverlängerung und Mehrkosten des Auftragnehmers

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2006 - 23 O 148/06

Ein Auftragnehmer kann vom öffentlichen Auftraggeber aus einer entsprechenden Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B den Ersatz der Mehrkosten verlangen, die ihm durch die infolge Bindefristverlängerung eingetretene zeitliche Verschiebung der Bauausführung entstehen.

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VPRRS 2007, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angaben aus der HVA B-StB fehlen: Ausschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - 17 Verg 3/07

1. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen enthalten, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.

2. Bei den Angaben unter Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (HVA B-StB) handelt es sich um geforderte Erklärungen im Sinne der VOB/A.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Erläuterung des Bauablaufs zur Beurteilung des Wertungskriteriums Technischer Wert zu fordern.

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VPRRS 2007, 0106
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Vergütung des Rechtsanwalts

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 VK LVwA 28/06 K

1. Eine Verfahrensgebühr nach 3300 VV RVG ist im Nachprüfungsverfahren nicht einschlägig.

2. Ansatz einer 2,0-fachen Wertgebühr ist ggf. auch ausreichend, wenn es um eine Gleichwertigkeitsprüfung von Nebenangeboten geht.

3. Es gibt keine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

4. Es gibt keine Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages.

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VPRRS 2007, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2007 - VK 17/06

1. Die Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers gemäß § 8a Nr. 10 VOB/A ist zunächst rein formal eine Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F., mit der ein Nachunternehmer verbindlich erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.*)

2. Als Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F. ist diese Verpflichtungserklärung auf der ersten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zu prüfen. Angebote, denen die geforderten Nachunternehmererklärungen bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt (vgl. hierzu Ziffer 7 im Vordruck EVM (B) BwB/E EG 212 EG des VHB) nicht beigefügt wurden, sind als unvollständig zwingend auszuschließen.*)

3. Den Vergabestellen ist es jedoch nicht verwehrt, entweder anhand der Verpflichtungserklärung, aber auch unabhängig von dieser Erklärung, die Eignung der Nachunternehmer auf der zweiten Wertungsstufe zu prüfen, und zwar anhand der Regelungen, die auch für den Bieter gelten. Die Eignung des Bieters und des Nachunternehmers stellt eine Einheit darf. Eine Vergabestelle kann ein solches Angebot nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Eine Splittung ist vergaberechtlich nicht zulässig.*)

4. Eine schwere Verfehlung im Sinne von § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. c VOB/A kann auch in einem besonders vorwerfbaren Verhalten, wie zum Beispiel die bewusste Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, bestehen. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber angesichts des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vergabeverfahrens nicht zugemutet werden kann, mit diesem in vertragliche Beziehungen zu treten.*)

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VPRRS 2007, 0032
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
VGH BW: Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte vor Zivilgerichten

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06

Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die unterhalb des "Schwellenwertes" des § 100 Abs. 1 GWB liegen und daher nicht vom Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) erfasst werden, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sondern bürgerliche Rechtsstreitigkeiten im Sinne von § 13 GVG.*)

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VPRRS 2007, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Handwerksrolle als Berufsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006 - Verg 25/06

1. Bei der Handwerksrolle im Sinne der §§ 6 ff. Handwerksordnung (HwO) handelt es sich um ein Berufsregister gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. f) VOB/A.

2. Die Vergabestelle ist verpflichtet, erneut in die Prüfung der Eignung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters einzutreten, wenn sich an der Eignung durch neue Tatsachen Zweifel ergeben.

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VPRRS 2007, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschrift durch Prokuristen: Kein Ausschlusskriterium!

VK Hessen, Beschluss vom 14.12.2005 - 69d-VK-88/2005

1. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil lediglich ein Prokurist das Angebot unterschrieben hat, da § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A lediglich das Unterschriebensein fordert, jedoch keine weitere Aussage trifft, wer unterschriftsbefugt ist.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten Angaben enthält, ist unvollständig und ist, dem Transparenzgebot Rechnung tragend, zumal es die geforderten Erklärungen nicht enthält, zwingend gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A von der Wertung der Angebote auszuschließen, auch wenn § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Rügt ein Bieter, ein Formular des Auftraggebers, sei hinsichtlich einzureichender Unterlagen missverständlich gewesen, kann er sich darauf nicht berufen, wenn die Einreichung seiner Unterlagen erkennen lässt, dass er die in Frage stehende Passage gelesen hat und auch die als Unklarheit gerügte Formulierung hätte verstehen müssen.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0496
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch mündliche Äußerung kann als Rüge gelten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2006 - 1 VK LVwA 28/06

1. Auch eine mündliche Äußerung kann als Rüge gewertet werden, vor allem wenn der Vertrag des Bieters vom Auftraggeber unwidersprochen bleibt.

2. Dem Nebenangebot sind die in den Mindestbedingungen formulierten Angaben zur Prüfung der Gleichwertigkeit beizufügen. Der Auftraggeber darf sich auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebener Gleichwertigkeit nicht verlassen, vielmehr hat er die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.

3. Eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Informationsschreibens gemäß § 13 VgV kann nicht mehr stattfinden, wenn dieses erst nach dem regelmäßigen Geschäftsschluss beim Bieter eingeht.

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VPRRS 2006, 0464
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Negative Abgrenzung reicht als Mindestbedingungen für Nebenagebote

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2006 - VK 15/06

Mindestkriterien für Nebenangebote können auch negativ abgegrenzt sein.*)

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VPRRS 2006, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - Verg 17/06

1. Beim Fehlen der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer ist das Angebot eines Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Das Erfordernis einer solchen Verpflichtungserklärung muss nicht in der Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden; es genügt, dass die Vorlage in den Vergabeunterlagen gefordert wird.*)

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VPRRS 2006, 0433
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer Doppelausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 11/06

1. Leitet ein öffentlicher Auftraggeber für einen identischen Beschaffungsvorgang, der nur einmal realisiert werden kann und soll, vor Abschluss der ursprünglichen Ausschreibung ein weiteres Vergabeverfahren ein, so verletzt die Doppelausschreibung für diejenigen Bieter, die im ursprünglichen Verfahren ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben haben, sowohl deren Recht auf Durchführung eines fairen Wettbewerbs als auch auf Beachtung des Diskriminierungsverbots.*)

2. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Aufhebung das einzige geeignete Mittel ist, um die drohende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung zu beseitigen.*)

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VPRRS 2006, 0424
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

1. Für die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB ist es ausreichend, wenn die Entscheidung der Vergabekammer vor Fristablauf vollständig abgesetzt und zur Geschäftsstelle gelangt ist. Hierfür ist nicht erforderlich, dass auch die Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber allen Verfahrensbeteiligten innerhalb der Entscheidungsfrist bereits bewirkt ist.*)

2. Die Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung kommt nicht nur bei irrtümlicher Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, sondern auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber seine Absicht, die ausgeschriebene Leistung von Dritten zu beschaffen, unverändert aufrecht erhält und ihm tatsächlich kein sachlicher Grund, insbesondere kein Grund i.S.v. § 26 Nr. 1 VOB/A, für die Aufhebung zur Seite steht bzw. wenn die Aufhebung selbst im Falle des Vorliegens eines sachlichen Grundes nicht verhältnismäßig ist.*)

3. Eine unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses sowie der Grundlagen für die Entscheidung zur Aufhebung einer Ausschreibung kann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Bieters führen, der geltend macht, dass die Aufhebungsgründe vorgeschoben oder manipuliert sind.*)

4. Zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen der Besorgnis von Preiserhöhungen aufgrund verzögerter Auftragsvergabe.*)

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