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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Straßenbau und Infrastruktur

478 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unter Schwellenwert: Erfolg nur bei Vorsatz oder Willkür!

LG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2011 - 10 O 9/11

1. Der Anspruch eines unterlegenen Bieters auf Unterlassung der Zuschlagserteilung aus § 823 Abs. 2, § 1004 BGB analog kommt nur in Betracht, wenn feststeht oder wenigstens glaubhaft gemacht wird, dass der Auftraggeber bei der Vergabe vorsätzlich das Recht bricht oder sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich vorzugehen droht.

2. Ein solcher Anspruch kann auch nicht auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften gestützt werden, weil ein öffentlicher Auftraggeber kein Wettbewerber des Bieters ist und ein Handeln zum Zwecke des Wettbewerbs nur angenommen werden kann, wenn die Absicht besteht, einen bestimmten Bieter aus unsachlichen Gründen zu bevorzugen.

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VPRRS 2011, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsgegner bei Bundesauftragsangelegenheit: Bund oder Land?

OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

1. Zur Frage, ob § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB im Verfahren vor der Vergabekammer im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung hinsichtlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen eröffnet.*)

2. Antragsgegner in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, das eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. von Art. 85, 90 Abs. 2 GG zum Gegenstand hat, ist das Land, nicht der Bund.*)

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VPRRS 2011, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsschluss oder nicht?

KG, Urteil vom 20.05.2011 - 7 U 125/10

1. Ändert das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers das Angebot des Auftragnehmers, ist dieses als neues Angebot zu werten.

2. Nimmt der Auftragnehmer dieses neue Angebot nicht an und beginnt er trotz Aufforderung nicht mit der Bauausführung, geht eine "Kündigung" des Auftraggebers ins Leere.

3. Aufgrund der ins Leere gegangenen Kündigung kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz geltend machen.

4. Die Bindungswirkung des § 124 Abs. 1 GWB soll die doppelte Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zum Vergaberecht und der sich darauf gründenden Schadensersatzansprüche des Antragstellers vermeiden.

5. Vertragsrechtliche Ausführungen der Nachprüfungsinstanzen entfalten keine Bindungswirkung im nachfolgenden Schadensersatzprozess vor den ordentlichen Gerichten.

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VPRRS 2011, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung von Nebenangeboten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2011 - Verg W 16/10

Bei der Wertung von Nebenangeboten ist eine Gleichwertigkeitsprüfung durchzuführen, auch wenn ein Nebenangebot den Mindestanforderungen entspricht. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist kein Äquivalent der Gleichwertigkeit. Bei dieser Gleichwertigkeitsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.

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VPRRS 2011, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzicht auf Nachweis der Gleichwertigkeit möglich?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 Verg 5/10

1. Auch bei eigener Sachkunde der Vergabestelle kann auf den Nachweis der Gleichwertigkeit nach § 21 Nr. 2 Satz 3 VOB/A 2006 nicht verzichtet werden.*)

2. Insbesondere ersetzt die bloße Bezeichnung der Abweichung nicht den Nachweis.*)

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VPRRS 2011, 0157
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sollvorschriften ermöglichen abweichende Lösung!

OLG München, Beschluss vom 07.04.2011 - Verg 5/11

1. Enthält ein technisches Regelwerk (hier die RAS-Ew) Sollvorschriften, weicht ein Bieter nicht von technischen Spezifikationen im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A 2006 mit der Folge der Pflicht zur Vorlage eines Gleichwertigkeitsnachweises ab, wenn er unter Ausnutzung dieser Sollvorschriften eine von der Referenzplanung abweichende Lösung anbietet.*)

2. Bei der Wertung der einzelnen Kriterien und Unterkriterien steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob der öffentliche Auftraggeber den ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem er von unzutreffenden oder unvollständigen Tatsachen ausgegangen ist, er sachfremde Erwägungen anstellt oder sich nicht an den von ihm aufgestellten Beurteilungsspielraum hält.*)

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VPRRS 2011, 0153
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung aufgehoben: Schadensersatz auf positives Interesse?

OLG Köln, Urteil vom 18.06.2010 - 19 U 98/09

1. Der öffentliche Auftraggeber schafft mit den VOB/A und deren Veröffentlichung eine gewisse Selbstbindung. Dies begründet bei den Bietern ein festes Vertrauen darauf, dass sie korrekt eingehalten wird und dass das wirtschaftlichste Angebot zwangsläufig zum Zuge kommt. Kommt ein Bieter nicht zum Zuge, obwohl er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, kann er vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen.

2. Eine Ausschreibung kann rechtmäßig nur aus den in § 26 VOB/A 2006 genannten Gründen aufgehoben werden. Zwar trifft den Auftraggeber auch im Übrigen kein Kontrahierungszwang, jedoch macht er sich bei der Aufhebung der Ausschreibung aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A angeführten schadensersatzpflichtig gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB.

3. Ein Aufhebungsgrund gem. § 26 Nr. 1 b) VOB/A 2006, wonach die Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen, kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die erst nach Versendung der Verdingungsunterlagen eingetreten oder dem Auftraggeber bekannt geworden sind, ohne dass eine vorherige Unkenntnis auf mangelhafter Vorbereitung (Fahrlässigkeit) beruhte.

4. Änderungen einzelner LV-Positionen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten, oder geringfügige zusätzliche Leistungen begründen noch eine grundlegende Änderung der Verdingungsunterlagen.

5. Grundsätzlich ist bei einer Verletzung von vorvertraglichen Pflichten im Sinne der §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB der Schadensersatz auf den Ersatz des Vertrauensschadens oder negativen Interesses beschränkt, d. h. der Berechtigte ist so zu stellen, als habe er am Ausschreibungsverfahren nicht teilgenommen und alle hierdurch veranlassten Aufwendungen erspart. In Ausnahmefällen kann aber das Erfüllungsinteresse Maßstab für die Schadensberechnung sein. Danach ist der Geschädigte so zu stellen, als habe er den Auftrag erhalten und erfolgreich, also mit Gewinn, zu Ende geführt. Die Zuerkennung des Erfüllungsinteresses setzt den substantiierten Beweis voraus, dass der Bieter den Auftrag bekommen hätte und der Auftraggeber sich nicht auf das Vorliegen eines Ausschließungs- oder Aufhebungsgrundes berufen könnte.

6. Wegen der Schwierigkeiten, dies nachzuweisen, genügt es in der Regel darzutun, dass er den Auftrag bei genauer Beachtung der VOB/A mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen hätte.

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VPRRS 2011, 0152
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote zulässig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

1. Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann die Vergabekammer die Vergabestelle unabhängig von den Anträgen zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichten, wenn (insoweit) keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken.

2. Die Möglichkeit des Einwirkens auf ein rechtmäßiges Vergabeverfahren schließt die Berücksichtigung von Umständen ein, die die Verfahrensbeteiligten infolge der Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 GWB nicht mehr geltend machen könne.

3. Zugelassene Nebenangebote sind auch dann zu werten, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

4. Es ist allgemein anerkannt, dass eine Aufhebung der Ausschreibung nur als "ultima ratio" in Betracht kommt, wenn das konkret durchgeführte Vergabeverfahren mit derart schwerwiegenden Mängeln behaftet ist, dass diese innerhalb des Verfahrens nicht mehr heilbar sind. Das schließt es aus, bereits "abstrakt" in einem Verstoß gegen Einzelbestimmungen der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie einen "schwerwiegenden" Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung zu sehen.

5. Eine Vorgabe expressis verbis, die die Zulassung von Nebenangeboten beim alleinigen Zuschlagkriterium "Preis" verbietet, ist der Richtlinie 2004/18/EG an keiner Stelle zu entnehmen.

6. Der Begriff des "wirtschaftlichsten Angebots" in § 97 Abs. 5 GWB ist als Oberbegriff für die beiden in Art. 53 Richtlinie 2004/18/EG genannten Kriterien anzusehen. In § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A 2006 wird - als Soll-Bestimmung - die in Art. 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG bestimmte Formulierung als Zuschlagskriterium übernommen, ohne damit allerdings der Vergabestelle die Möglichkeit zu nehmen, den niedrigsten Preis als ausschließliches Vergabekriterium zu bestimmen. Ein Umsetzungsdefizit, das einen direkten "Rückgriff" auf die Regelungen in der europäischen Vergabekoordinierungsrichtlinie erlauben würde, ist nach alledem nicht festzustellen.

7. Zwar lässt Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG seinem Wortlaut gemäß Varianten nur bei solchen Aufträgen zu, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes vergeben werden. Daraus ist indes nicht abzuleiten, dass Varianten bei der Zuschlagsalternative "niedrigster Preis" nicht zugelassen werden dürfen. Die beiden Zuschlagsalternativen "wirtschaftlich günstigstes Angebot" und "niedrigster Preis" stehen nicht in einem konträren Verhältnis zueinander.

8. Der Zulassung von Nebenangeboten und der damit erforderlichen Prüfung ihrer Gleichwertigkeit steht auch nicht entgegen, dass hierdurch die Ausschließlichkeit des Zuschlagskriteriums Preis beseitigt würde, da die Gleichwertigkeitsprüfung auf einer der Zuschlagsentscheidung weit vorgelagerten Wertungsstufe erfolgt, so dass Haupt- und Nebenangebote dann am Zuschlagskriterium - hier der Preis - noch zu messen sind.

9. Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB oder an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst.

10. Eine für fachkundige Bieter nicht ohne Weiteres erkennbare Unklarheit in der Leistungsbeschreibung oder in den angegebenen Mindestanforderungen für Nebenangebote führt dazu, dass diese ihrem Angebot ein fachlich vertretbares Verständnis der Ausschreibungsunterlagen zu Grunde legen dürfen, ohne sich der Gefahr eines Angebotsausschlusses gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A 2006 auszusetzen.

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VPRRS 2011, 0146
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Aufklärungspflicht bei offenkundigem Versehen des Bieters

VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2011 - Z3-3-3194-1-01-01/11

Eine Aufklärung seitens des Zuschlaggebers bei einem offenkundigen Versehen eines Bieters würde dem auch im Verhandlungsverfahren geltenden Wettbewerbsgrundsatz zuwider laufen. Es wäre mit den Zielen eines Verhandlungsverfahrens nicht vereinbar, wenn es dem Konkurrenten durch einen Hinweis des Zuschlaggebers ermöglicht würde, sein Angebot in einem Bereich zu optimieren.

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VPRRS 2011, 0143
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderung an die Formulierung einer Rüge im Vergabeverfahren

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2010 - VgK-74/2010

1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff "Rüge" enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.

2. Rügen sind jedenfalls dann unzureichend, wenn sie nur "ins Blaue hinein" erhobene Vorwürfe enthalten, denen keinerlei konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Vergaberechtsverstoß zugrunde liegen.

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VPRRS 2011, 0121
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Änderung der Preisgrundlage aufgrund Änderung des Vertragsinhalts

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 2 U 177/09

1. Stellt sich nach Auftragsvergabe heraus, dass das wiederzuverwendende Material vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis negativ abweicht (hier: kontaminierter Boden bei Strassenbauarbeiten), hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises.

2. Der Auftragnehmer muss nicht mit Kontaminationen rechnen, wenn dies nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung angegeben ist. Auch wenn Unklarheiten bzgl. der Leistungsbeschreibung bestehen, kann dies nicht ohne weiteres dem Auftragnehmer angelastet werden. Es gibt keine Auslegungsregelung dergestalt, dass ein Vertrag mit einer unklaren Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers auszulegen ist, weil dieser die Unklarheiten vor der Abgabe seines Angebots nicht aufgeklärt hat.

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VPRRS 2011, 0110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verletzung der Bekanntmachungspraxis

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2010 - 1 VK LSA 44/10

Die im Widerspruch zur Bekanntmachung erfolgte Fortführung des Vergabeverfahrens stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Wettbewerbsgrundsatz dar und nimmt den Wettbewerbern die Chance auf die Zuschlagserteilung im freien Wettbewerb.*)

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VPRRS 2011, 0098
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bauvertrag

OLG Jena, Urteil vom 25.06.2009 - 1 U 1359/00

Kann bei einem Vertrag nach VOB/B der Auftragnehmer durch das bei Ausführung der Arbeiten anfallende Material (hier: Holz aus Holzungsarbeiten) Erlöse erzielen und ändert der Auftraggeber nach Vertragsschluss die zu bearbeitenden Flächen, erfolgt die Preisanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B auf Basis der hierdurch verursachten Mehr- und Minderkosten bzw. -erlöse. Hierfür kann eine Schätzung auf der Grundlage ortsüblicher Werte stattfinden.

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VPRRS 2011, 0082
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabeverfahren - Hinzuziehung eines Anwalts durch öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011 - Verg 42/10

Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach - und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. In seinem originären Aufgabenkreis muss sich der öffentliche Auftraggeber selbst die notwendigen Sach - und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten.

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VPRRS 2011, 0076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Unzulässigkeit von Änderungen der Verdingungsunterlagen

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

1. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A ist dann anzunehmen, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies von der Vergabestelle in der Ausschreibung gefordert ist.

2. In Fällen einer Divergenz zwischen Kurztext- und Langtext-Verzeichnis eines Angebots ist vom Vorrang des Langtext - Leistungsverzeichnisses auszugehen. In vertragsrechtlicher Hinsicht bleibt es folglich bei der "Alleinverbindlichkeit" des Langtext-Leistungsverzeichnisses: sein Inhalt wird vollumfänglich zum Angebotsinhalt.

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VPRRS 2011, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Ausschluss vom Wettbewerb wegen schwerer Verfehlung

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2007 - VK 38/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0056
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Korrektes Nebenangebot

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

1. Hat der Auftraggeber die technischen Leistungsmerkmale unter Verwendung von Normen genau und verständlich beschrieben und zudem vergaberechtswidrig auch noch ein Leitprodukt angegeben, ist auf eine angebotene Leistungsalternative § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) und nicht § 9 Nr. 10 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 8 Satz 2 VOB/A 2009) anzuwenden.*)

2. Der Nachweis der Gleichwertigkeit im Sinne des § 9 Nr. 7 VOB/A 2006 (§ 7 Abs. 5 VOB/A 2009) ist nicht deshalb entbehrlich, weil es im Behördenapparat des Auftraggebers eine Person gibt oder geben könnte, die aufgrund eigener Sachkunde ohne entsprechende Angaben eines Bieters in der Lage wäre, die Frage der Gleichwertigkeit zu beurteilen.*)

3. Es ist Sache des Bieters, sein Nebenangebot so klar und deutlich abzufassen, dass der Auftraggeber allein aufgrund dieser Angaben nachprüfen kann, ob die Leistungsvariante den Mindestanforderungen in Sinne des § 25a Nr. 3 VOB/A 2006 (§ 16a Abs. 3 VOB/A 2009) genügt. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehen zu Lasten des Bieters; der Auftraggeber ist nicht zu einer Aufklärung verpflichtet.*)

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VPRRS 2011, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10

1. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren. Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können.

2. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens, nicht dagegen darauf, dass die Vergabestelle den ausgeschriebenen Leistungsumfang unter Effizienz- oder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abändert.

3. Ist die Reduzierung des Auftragsumfangs geringer als der Preisvorsprung des Bestbieters, kann die Kenntnis des Wegfalls dieser Positionen die Kalkulation in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise nicht beeinflussen.

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VPRRS 2011, 0008
BauvertragBauvertrag
Zuschlag mit Hinweis auf neue Bauzeit: Kein modifiziertes Angebot!

BGH, Urteil vom 25.11.2010 - VII ZR 201/08

Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, IBR 2010, 549).*)

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VPRRS 2011, 0003
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz wegen Nichtvergabe eines Auftrags

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2010 - 11 U 37/10

Bedingte Preisnachlässe sind im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigungsfähig, wenn der Auftraggeber anlässlich der Vergabeentscheidung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingung auch tatsächlich eintritt.

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VPRRS 2011, 0002
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Negativpreise sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 33/10

1. Die VOB/A zählt die Ausschlussgründe abschließend auf.

2. Eine Ausschreibung darf keine Anforderungen an die Preishöhe stellen. Es dürfen keine Mindestpreise verlangt werden. Ein Verbot negativer Einheitspreise ist unzulässig.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann nur Erfolg haben, wenn ein vergaberechtswidriges Verhalten vorliegt und feststeht, dass der Antragsteller bei dessen Vermeidung eine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Heilbarer Beurteilungsfehler bei Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10

1. Auch unterhalb der Schwelle der Aufhebungsgründe des § 26 VOB/A 2006 können Bieter aus Gründen der einem öffentlichen ebenso wie einem privaten Auftraggeber zuzuerkennenden Vertragsfreiheit keine Auftragsvergabe erzwingen, sondern darf der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben. Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben (hier bejaht) oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren.

2. Liegt ein Begründungsfehler vor, ist allerdings im Vergabenachprüfungsverfahren nicht auszusprechen, dass das Vergabeverfahren fortzusetzen und mit Zuschlag zu beenden ist, denn die Vergabestelle hat die Möglichkeit, eine korrekte Aufhebung nachzuholen.

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VPRRS 2010, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010 - VK-SH 14/10

Wählt der Auftraggeber als einziges Zuschlagskriterium den Preis und lässt er gleichzeitig die Abgabe von Nebenangeboten zu, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 24 Abs. 1 Richtlinie 2004/18/EG.*)

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VPRRS 2010, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Auslegung bei eindeutigen Eintragungen!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2010 - VK-SH 16/10

1. Eine Auslegung des Angebots des Bieters gemäß §§ 133, 157 BGB kommt nicht in Betracht, wenn die Eintragung des Bieters in der maßgeblichen Position für sich genommen eindeutig ist und keinen Rechen- oder Schreibfehler erkennen lässt.*)

2. Die pauschale Anerkennung eines Langtextverzeichnisses ändert nichts daran, dass der Bieter nur das anbietet, was er auch bepreist hat. Wenn der Bieter in seinem selbst gefertigten Kurztextverzeichnis die ursprüngliche statt der korrigierten Menge bepreist, bietet er auch nur diese Menge an.*)

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VPRRS 2010, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise für Nachunternehmer bereits mit Angebot?

OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2010 - 1 U 50/10

1. Eine Verpflichtung von Bietern, Eignungsnachweise für Nachunternehmer schon mit dem Angebot vorzulegen, ist nicht regelmäßig unzumutbar und daher unzulässig. Ob diese Verpflichtung besteht, ergibt vielmehr in jedem Einzelfall eine Auslegung der Angebotsunterlagen.*)

2. Allein aus der Präqualifikation eines Bieters kann nicht ohne Weiteres auf die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer geschlossen werden, jedenfalls wenn deren Präqualifikationsnummer nicht mit angegeben wird.*)

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VPRRS 2010, 0377
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist Rüge wegen unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 1 VK 50/10

Erlangt der Bieter bei einer für den Montag geplanten Zuschlagserteilung an einem Freitag Kenntnis von einem Vergabeverstoß, muss dieser vor Einreichung des Vergabenachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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VPRRS 2010, 0357
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Beschreibung des Gegenstands der Konzession & des Orts von Bauarbeiten

EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - C-423/07

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 11 Abs. 3 und 6 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Verbindung mit Anhang V dieser Richtlinie verstoßen, dass es am 5. November 1999

–den Bau eines dritten Fahrstreifens in beiden Fahrtrichtungen auf dem zwischen der Stadt Villalba und der Anschlussstelle Valle de los Caídos gelegenen Teilstück des mautpflichtigen Abschnitts der Autobahn A-6,

–den Bau eines in beide Fahrtrichtungen benutzbaren dritten Fahrstreifens auf dem zwischen der Anschlussstelle Valle de los Caídos und der Stadt San Rafael gelegenen Teilstück des mautpflichtigen Abschnitts der Autobahn A-6 einschließlich des Baus eines neuen Tunnels und

–den Bau eines vierten Fahrstreifens in beiden Fahrtrichtungen auf dem zwischen den Städten Madrid und Villalba gelegenen mautfreien Abschnitt der Autobahn A-6

an die Ibérica de Autopistas SA vergeben hat, ohne dass diese Bauwerke unter dem Auftragsgegenstand der öffentlichen Baukonzession, wie er in der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Vergabebekanntmachung und in den Ausschreibungsbedingungen beschrieben war, genannt worden wären.*)

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VPRRS 2010, 0330
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eingrenzung der Leistung durch Herausnahme von Schadensursachen

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.09.2010 - VK 17/10

Die Eingrenzung der angebotenen Leistung durch die Herausnahme bestimmter Schadensursachen aus einem Vertrag, der den Leistungsumfang ursachenunabhängig über Zustandsbeschreibungen definiert erfüllt den Tatbestand des § § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A 2006.*)

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VPRRS 2010, 0315
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eingrenzung der angebotenen Leistung

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.09.2010 - VK 18/10

Die Eingrenzung der angebotenen Leistung durch die Herausnahme bestimmter Schadensursachen aus einem Vertrag, der den Leistungsumfang ursachenunabhängig über Zustandsbeschreibungen definiert, erfüllt den Tatbestand des § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A 2006.*)

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VPRRS 2010, 0311
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorabgestattung des Zuschlags: Zulässigkeit nach dem GWB 2009

OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - Verg 16/10

1. Die mangelnde Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags kann für sich genommen, ohne dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt, die vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht rechtfertigen.*)

2. Unabhängig vom Ausgang des Nachprüfungsverfahrens hat der unterlegene Auftraggeber die Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Satz 5 GWB analog zu § 96 ZPO zu tragen.*)

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VPRRS 2010, 0287
BauvertragBauvertrag
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

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VPRRS 2010, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert nicht erreicht: Kein Anspruch auf Zuschlag

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 201/07

In einem Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes der §§ 100 I, 127 Nr. 1 GWB, 2 VgV steht einem Bieter kein durch eine einstweilige Verfügung zu sichernder Anspruch auf den Zuschlag zu, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Übergehung seines Angebots vorgetragen sind.*)

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VPRRS 2010, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ÖPNV-Projekt: Interesse am vergabekonformen Verfahren tritt zurück!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2009 - Verg 41/09

1. Obwohl ein Ausschreibungsverfahren möglicherweise vergaberechtswidrig war, kann ein drohender Schaden eines Bieters zweifelhaft sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wiederholung des Verfahrens allein den Zweck hätte, Mängel des bisherigen Angebots zu heilen und ein beteiligter Bieter durch den vermeintlichen Rechtsverstoß insoweit auch abstrakt keinen Nachteil erleiden kann.

2. Es ist allein Sache des Auftraggebers zu bestimmen, ob, wann und mit welchem Inhalt er einen Auftrag vergibt. Der Auftraggeber ist nicht darauf beschränkt, Abänderungen der Ausschreibung nur in unbedingt notwendigem Umfange vorzunehmen (im Anschluss an Christiani/Siegert, ibr-online-Werkstatt).

3. Für den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu prüfen und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen.

4. Eine vergaberechtswidrige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kann zum Erfolg einer sofortigen Beschwerde führen.

5. Die Verzögerung eines Verkehrsprojekts, welches der Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) dienen soll, kann mit erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit verbunden sein, die einer weiteren Verzögerung der Vergabe entgegenstehen.

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VPRRS 2010, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: Zulassungsrahmen und Prüfung der Gleichwertigkeit

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.07.2010 - 1 Verg 6/10

1. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen.*)

2. Dafür ist nicht erforderlich, sich im Voraus auf jede denkbare Variante einzustellen oder gar für jede Position der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen aufzustellen.*)

3. Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit einer Variante gilt nicht der Maßstab des § 9 Nr. 10 VOB/A 2006. Sinn und Zweck eines leistungsbezogenen Nebenangebots ist es, gerade eine Variante anzubieten, die von der Leistungsbeschreibung abweicht bzw. außerhalb des Spielraums liegt, der hinsichtlich des Hauptangebots durch den Zusatz "oder gleichwertig" eröffnet wird.*)

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VPRRS 2010, 0246
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten der Bauleitung auf Einheitspreise umrechnen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2010 - 1 VK 21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A a.F. verlangt in Bezug auf die Preisangaben, dass jeder nach der Leistungsbeschreibung anzugebende Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Bei dem Preis für die Baustelleneinrichtung dürfen deshalb nicht die Kosten für die Bauleitung eingerechnet werden.

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. Das Angebot einer Bietergemeinschaft kann allenfalls dann nicht zuzulassen sein, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft sich durch den Zusammenschluss einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen.

3. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren ausgewirkt haben können.

4. "Ins Blaue hinein" erhobene Rügen sind unbeachtlich.

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VPRRS 2010, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschiedliche Preisangaben führen zwingend zum Angebotsausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.2010 - 21.VK-3194-21/10

1. § 21 Nr. 1 Abs. 2 letzter Satz VOB/A gibt vor, dass Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei sein müssen. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Leistungen zu welchen Preisen angeboten werden. Zwei unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung erfüllen diese Vorgabe nicht.*)

2. Der VSt ist es verwehrt, nach der Angebotsabgabe zu erfragen, welcher der Preise gelten soll. Verhandlungen über Änderung der Angebote oder Preise sind nach § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft. Auch eine Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB würde nicht zu einer Eindeutigkeit der Preise beitragen, weil bei solch klarer Widersprüchlichkeit keine Auslegungsfähigkeit gegeben ist. Unterschiedliche Preisangaben für dieselbe Leistung führen daher gem. § 25 Nr. 1 b VOB/A zwangsläufig zum Ausschluss des Angebotes.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt dann das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)

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VPRRS 2010, 0221
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise und Mindestanforderungsprofil

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - 1 Verg 3/10

1. Die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB setzt keine vorherige Rechtsbehelfsbelehrung voraus, da keine Rechtsmitteleinlegungsfrist im Sinne des Anhangs VII A - Bekanntmachung Nr. 24 zur VKR bestimmt wird.

2. Hat der Auftraggeber von der Bekanntmachung geforderter Eignungsnachweise und damit auch von der indirekten Bekanntgabe eines Mindestanforderungsprofils für die Eignung im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB abgesehen, darf er die Eignung eines Bieters nicht allein nicht mit der Begründung verneinen, dieser habe noch keine Erfahrungen mit Leistungen der ausgeschriebenen Art.

3. Bei der TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 handelt es sich um eine nationale technische Spezifikation im Sinne des § 9 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) VOB/A 2006.

4. Die Forderung eines Auftraggebers, die Einsatztauglichkeit einer passiven Schutzeinrichtung für Autobahnbaustellen mit einem "kompletten BAST-Prüfbericht" nachzuweisen, entspricht nicht mehr der Prüfpraxis der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

5. Ein Antragsteller, der die Einsatztauglichkeit der von ihm angebotenen passiven Schutzeinrichtung (noch) nicht auf andere Weise belegen kann, ist nicht antragsbefugt, weil ihm durch die fehlerhafte Forderung der Vergabestelle kein Schaden entstehen kann.

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VPRRS 2010, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Unterlagen

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2010 - VgK-09/2010

1. Ein Bieter ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB mit seiner Beschwerde dann präkludiert, soweit er einen Verstoß erkennt, aber nicht sofort rügt, sondern die Wertung abwartet.

2. Werden geforderte Unterlagen nicht vorgelegt, führt dies zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs.1 b, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A.

3. Zur Frage der Zulässigkeit der Forderung nach einer bauaufsichtlichen Zulassung.

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VPRRS 2010, 0208
GutachtenerstattungGutachtenerstattung
Zuständigkeit der Länder-VK bei Vergabeverfahren in Auftragsverwaltung

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2010 - 1/SVK/002-10

1. § 106 a Abs. 2 Satz 1 GWB begründet eine ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder, wenn ein Vergabeverfahren von einem Land für den Bund im Rahmen der Auftragsverwaltung durchgeführt wird.

2. Wenn im Rahmen der Auftragsverwaltung länderübergreifend Gebietslose gebildet werden, ohne, dass die Gebietslose derart verknüpft werden, dass sie einen einheitlichen Beschaffungsvorgang bilden, so kann eine Vergabekammer nur dann zuständig im Sinne des § 106 Abs. 3 GWB sein, wenn der Sitz eines im jeweiligen Gebietslos belegenen öffentlichen Auftraggebers die Zuständigkeit dieser Vergabekammer begründet.

3. Die Federführung eines mit der Auftragsverwaltung betrauten öffentlichen Auftragsgebers eines Landes für die Vergabe eines nicht von seiner eigenen Zuständigkeit betroffenen Gebietsloses, das einen eigenen Beschaffungsvorgang darstellt, begründet keine eigene Zuständigkeit im Rahmen der Auftragsverwaltung. Die federführende Körperschaft handelt nur als Vertreter der im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständigen Länder.

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VPRRS 2010, 0149
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Angebots wegen Mischkalkulation?

VK Nordbayern, Urteil vom 17.11.2009 - 21.VK-3194-50/09

1. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen ( VOB/A).*)

2. Der Ausschluss eines Angebots wegen Mischkalkulation setzt voraus, dass entweder von vorneherein oder aufgrund einer von der VSt wegen bestehender Zweifel durchgeführten Aufklärung nach § 24 Nr. 1 VOB/A feststeht, dass das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht. Bloße Zweifel genügen dagegen in keinem Fall für einen Ausschluss, sondern berechtigen die VSt nur zur Aufklärung. Erst von deren Ergebnis hängt es ab, ob ein Ausschluss des Angebots gerechtfertigt ist oder nicht. Können

Zweifel der VSt weder bestätigt noch ausgeräumt werden, muss die VSt ihre Zweifel zurückstellen, denn sie hat grundsätzlich das Vorliegen eines Ausschlussgrundes zu beweisen.*)

3. Die materielle Beweislast dafür, dass der von der BGl angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

4. Grundsätzlich kann und darf ein öffentlicher Auftraggeber sich bei der Vorbereitung der Vergabe zwar eines Sachverständigen bedienen, § 7 Nr. 1 a und b VOB/A. Der Sachverständige darf zur Unterstützung des öffentlichen Auftraggebers eingesetzt werden; er kann also den dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt kaufmännisch, technisch oder juristisch aufbereiten. Die Kernkompetenz der Entscheidung muss jedoch beim Auftraggeber verbleiben. Insbesondere ist es allein Sache des Auftraggebers, Wertungen und Ermessensentscheidungen zu treffen.*)

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VPRRS 2010, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sachaufklärung von Amts wegen; Eigenschaften eines Nebenangebotes

VK Lüneburg, vom 08.01.2010 - VgK-68/2009

1. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" ist die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.

2. Ein Nebenangebot muss den vertraglich vorausgesetzten Zweck unter allen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mindestens ebenso erfüllen wie das Hauptangebot und so für den Auftraggeber geeignet sein. Es muß gegenüber dem Hauptangebot eine gleichwertige Qualität aufweisen, in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht die Anforderungen der Vergabestelle erfüllen, ohne teurer zu sein oder die Qualität der ausgeschriebenen Bauleistung übertreffen, dabei aber preislich im Rahmen der Hauptangebote bleiben.

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VPRRS 2010, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein subjektives Recht auf Unterlassen der Fortsetzung des Verfahrens?

OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2010 - 1 U 27/10

Anspruchsbegründende Wirkung vermögen Erstmaßnahmen der Vergabestelle auszulösen, die die Bewerbungs- bzw. Auftragschancen eines Bieters konkret und in rechtswidriger Weise gefährden. Die Durchführung einer Angebotseröffnung gehört nicht dazu.

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VPRRS 2010, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusätzliche Unterlagen in verschlossenen Umschlägen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2010 - Verg 12/10

Zu der Frage, welche Bedeutung die Übergabe von Unterlagen mit dem Angebot in einem gesondert verschlossenen Umschlag hat, die Öffnung des Umschlags vom Bieter unter eine Bedingung gestellt wird.

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VPRRS 2010, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebots wegen Abweichung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2009 - VgK-57/08

1. Von vornherein unzulässig sind solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die konkurrierenden Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen konnten, dass sie angeboten werden.

2. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen, namentlich von den festgelegten Mindestbedingungen für Nebenangebote abweichen.

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VPRRS 2010, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Mischkalkulation

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 21.VK-3194-04/10

1. Eine unzulässige Mischkalkulation erfordert ein "Abpreisen" bestimmter Leistungen auf einen offensichtlich zu niedrigen Einheitspreis, wie z.B. einen kalkulatorisch nicht nachvollziehbaren Cent-Betrag, das durch eine "Aufpreisung" im Sinne einer bewussten "Verteuerung" einzelner Leistungspositionen ausgeglichen wird.*)

2. Der Vorwurf einer unzulässigen Preiszuordnung in einer Position erfordert ein eindeutiges und unmissverständliches Leistungsverzeichnis. Eine Leistung kann erst dann als positionsfremd angesehen werden, wenn die Angabe des Preises für eine Leistung unter einer Position erfolgt, obwohl die Angabe des Preises klar und objektiv erkennbar in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses gefordert worden war. Fehlt es an einer Anforderung, bestimmte Kosten in einer bestimmten Position einzustellen, ist der Bieter in seiner Zuordnung frei.*)

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VPRRS 2010, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 06/09

1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)

2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)

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VPRRS 2010, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lärmschutzwandarbeiten: Abweichung von der Fachlosvergabe möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 27/09

1. Lärmschutzwandarbeiten einschließlich der Gründung bilden im Straßenbau ein abgrenzbares Gewerk und unterliegen damit der Fachlosvergabe.

2. Zu den Voraussetzungen einer im Einzelfall vergaberechtlich zulässigen Gesamtvergabe gemäß § 4 Nr. 3 VOB/A.

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VPRRS 2010, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

1. Die Absendung der Vorinformation i. S. d. § 17 a Nr. 1 VOB/A stellt noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens dar, da der Beginn des Vergabeverfahrens ein Zeitpunkt sein muss, der in dem Sinne eine Zäsur darstellt, dass die Vergabestelle ab diesem Zeitpunkt an den objektiven Erklärungswert ihrer Handlungen selbst gebunden ist und von diesen nicht mehr ohne Weiteres abweichen kann. Hiervon kann vor Absendung der Vergabebekanntmachung nicht gesprochen werden.*)

2. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB beginnt nur, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält. Dies sieht die RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 unter Anhang VII Teil A vor.*)

3. Wenn der Antragsteller eine Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung einer Ausschreibung richtet, so fehlt diesem nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Beanstandung eines neuen auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Vergabeverfahrens, auch wenn bereits vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags kommt es nicht darauf an, ob die Art und Weise der Rechtsverfolgung von der Nachprüfungsinstanz als zweckmäßig oder konsequent angesehen wird. Insbesondere ist nicht maßgeblich, ob das Unternehmen, das die Aufhebung einer Ausschreibung angreift, die Neuausschreibung desselben Auftrages gerügt und ebenfalls zur Nachprüfung gestellt hat.*)

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VPRRS 2010, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zugang von Willenserklärungen bei Empfangsboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2009 - 1 VK 35/09

1. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

2. Die Erklärungen an einen Empfangsboten gehen in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten ist.

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0452
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb: Das Aus?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.10.2009 - Rs. C-456/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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