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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Straßenbau und Infrastruktur

481 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0530
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 6 U 172/12

1. Für den Fall der Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil sieht das Gesetz keinen Eilrechtsschutz in zweiter Instanz vor, wonach eine vorläufige Anordnung getroffen werden könnte, die inhaltlich dem Erlass der mit dem Berufungsantrag begehrten einstweiligen Verfügung entspricht.*)

2. Gegen die Anerkennung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte spricht, dass dadurch Primärrechtsschutz möglicherweise in weitergehendem Umfang möglich wäre als in Oberschwellenverfahren.*)

3. Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung wegen enttäuschten Vertrauens des betroffenen Bieters darauf, dass das Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, kommt nur für den Bieter in Betracht, der ohne den jeweiligen Vergabefehler den Auftrag hätte erhalten müssen. Ein solcher Anspruch scheidet aus, wenn das aufgehobene Verfahren nicht unmittelbar mit einem Zuschlag beendet werden konnte.*)

4. Enthält die Ausschreibung einen nicht unerheblichen Mengenfehler, der dazu führen würde, dass das letztlich beauftragte Unternehmen eine Erhöhung des Einheitspreises für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung verlangen könnte, sind die Angebote hinsichtlich der gebotenen Preise nicht miteinander vergleichbar. Bei einer solchen Sachlage hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags an dem als fehlerhaft erkannten Leistungsverzeichnis festgehalten wird.*)

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VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 0518
BauvertragBauvertrag
Keine Angaben zu Kontaminationen: Boden schadstofffrei!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

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VPRRS 2013, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler im Leistungsverzeichnis darf der Bieter ausnutzen!

OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13

1. Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter, doch ist diese Chance jedem Beteiligten gleichermaßen eingeräumt und rechtfertigt nicht den Ausschluss des Bieters wegen Unzuverlässigkeit.

2. Den Bieter trifft keine Verpflichtung, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, soweit sich eine solche Hinweispflicht nicht aus den Bewerbungsbedingungen ergibt.

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VPRRS 2013, 0434
BauvertragBauvertrag
Vergütung geänderter Leistung: Geänderte Position maßgeblich!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 142/12

1. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation des Auftragnehmers (und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten) zu erfolgen hat, ist das Gericht daran gebunden.*)

2. Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt in diesem Fall in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird. Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf die Auftragskalkulation der geänderten Position.*)

3. Eine Bezugsposition ist heranzuziehen, wenn die Auftragskalkulation die Kostenelemente nicht enthält, die aufgrund der Änderung der Leistung nunmehr für die Preisbildung maßgebend sind.*)

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VPRRS 2013, 0431
BauvertragBauvertrag
Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 16 U 831/11

1. Der Auftragnehmer kann Vergütung seiner Mehraufwendungen verlangen, wenn ein verzögerter Zuschlag eine Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit verursacht und diese Verschiebung Mehrkosten verursacht. Beruft sich der Auftragnehmer dabei auf § 2 Nr. 5 VOB/B, muss er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen.

2. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reicht es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation zu verweisen. Der Auftragnehmer muss vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt.

3. § 2 Nr. 5 VOB/B billigt dem Auftragnehmer eine Mehrkostenvergütung unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation zu, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet. Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten.

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VPRRS 2013, 0428
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Nebenangebote vergleichbar?

LG Cottbus, Urteil vom 24.02.2010 - 3 O 264/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0421
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebotssauschluss auf Grundlage unklarer Leistungbeschreibung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2013 - 1 VK 1/13

1. Eine Leistungsbeschreibung, der es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, ist prinzipiell ungeeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat ein weitgehendes Leistungsbestimmungsrecht. Er bestimmt, was er haben möchte und kann hierfür auch einen technischen Standard festlegen, der nach seinen Erfahrungen der Beste ist. Die der Entscheidung des Auftraggebers dabei zugrunde liegenden Motive spielen keine Rolle, solange er keine unmögliche Leistung verlangt oder diskriminierend ausschreibt.

3. Ist die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben, dürfen die Bieter diese Leistung auch nur entsprechend dem geforderten/ausgeschriebenen Standard anbieten, wenn sie nicht wegen Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden wollen. Andererseits darf der Auftraggeber nur solche Angebote werten, die seinen ausgeschriebenen Anforderungen entsprechen, selbst wenn er im Nachhinein seine Meinung ändert und "großzügiger" sein möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es unterschiedliche Meinungen zur Richtigkeit des besten technischen Standards gibt oder der Auftraggeber einen veralteten technischen Standard ausgeschrieben hat.

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VPRRS 2013, 0275
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nachforderungspflicht bei wertungsfähigen Angeboten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-44/2012

1. Die Anwendung einer anderen Bewertungsmatrix als der den Bietern in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen ist unzulässig. Die gilt auch dann, wenn bestimmte Schnittmengen zwischen beiden Matrices bestehen.

2. Die Nachforderung von Unterlagen ist unzulässig, wenn das Angebot des Bieters auch ohne die nachgeforderten Unterlagen gewertet werden kann.

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VPRRS 2013, 0254
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bundesfernstraßenbau: Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12

1. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen für Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen durch Behörden eines Landes ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren der Rechtsträger, mit dem der öffentliche Auftrag zustande gekommen ist bzw. bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise zustande gekommen wäre. Ihm ist das Handeln der Stellen zuzurechnen, die bei der Ausschreibung und Zuschlagsentscheidung für ihn tätig sind.

2. Ist die Rücknahme des Nachprüfungsantrags erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen (Abhilfe, Aufhebung des Verfahrens) oder auf unzureichende Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen, kann dies zu einer Kostentragungspflicht des öffentlichen Auftraggebers führen. Ist der Anlass für die Rücknahme des Nachprüfungsantrags demgegenüber der Umstand, dass der Antragsteller mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringen konnte, entspricht es der Billigkeit, dass er sowohl die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer als auch die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu übernehmen hat.

3. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.

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VPRRS 2013, 0240
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Neubau von Richtungsfahrbahn: Fortführung des Verfahrens

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2011 - 1 Verg 11/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0238
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorgehensweise bei Abweichung von vorgegeben Standards?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010

1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.

2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.

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VPRRS 2013, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer-Liste fehlt: Ausschluss zwingend!

VK Thüringen, Beschluss vom 20.06.2002 - 216-4002.20-015/02-NDH

Fehlt eine zwingend geforderte Liste der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung, führt das zum Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2013, 0193
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab. Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages stellt sich für den Antragsteller im Nachprüfungsverfahren als "Unterliegen" i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 GWB dar.

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VPRRS 2013, 0182
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12

1. Einem Nachprüfungsantrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung begehrt, fehlt wegen widersprüchlichem Verhalten dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Bieter sich rügelos auf die Neuausschreibung eingelassen hat und diese wegen Rügepräklusion nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angreifen kann.*)

2. Eine nicht durch § 17 VOB/A gerechtfertigte Aufhebung kann vergaberechtlich gleichwohl als rechtswidrige Aufhebung Bestand haben, wenn ein sachlich vernünftiger Grund gegeben ist und eine Verletzung des Willkürverbotes ausgeschlossen ist. Der Prüfungsmaßstab ergibt sich bei europaweiten Vergaben aus den Anforderungen der Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie sowie aus dem Recht der EU mit seinen Mindeststandards (Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz). Ein (faktischer) Kontrahierungszwang ist unionsrechtlich nicht gefordert.*)

3. Soweit der Auftraggeber bereits vor Zuschlagserteilung entschlossen ist, Änderungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand vorzunehmen, ist eine spätere Änderung unter Heranziehung der Grundsätze der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B jedenfalls dann vergaberechtlich unzulässig, wenn damit die Möglichkeit einer empfindlichen Störung des Wettbewerbsergebnisses einhergeht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass bei geänderter Beschaffungsabsicht eine andere Bieterreihenfolge für die Zuschlagserteilung wahrscheinlich oder nicht auszuschließen wäre.*)




VPRRS 2013, 0126
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot ist eindeutig und erschöpfend zu beschrieben!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10

Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2013, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Wertungsspielraum des Auftraggebers

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12

1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.

2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.

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VPRRS 2013, 0041
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geänderte Parameter: Schätzung des Auftragswerts hinfällig!

OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12

Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben.*)




Online seit 2012

VPRRS 2012, 0420
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Quersubventionierung" ist keine unzulässige Mischkalkulation!

VK Thüringen, Beschluss vom 28.09.2012 - 250-4002-14693/2012-E-005-SM

Es steht dem Bieter im Rahmen seiner Kalkulationsfreiheit frei, erwartete Vorteile und Gewinne, die sich bei bestimmten Positionen des Leistungsverzeichnisses ergeben, in anderen Positionen zu verrechnen. Hierin ist keine unzulässige Mischkalkulation zu sehen.

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VPRRS 2012, 0419
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Baukonzession möglich bei unbefristetem Nutzungsrecht eines Privaten?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2012 - VK-SH 17/12

1. Eine Baukonzession im Sinne von § 99 Abs. 6 GWB scheidet grundsätzlich aus, wenn der Private ein unbefristetes Nutzungsrecht erhält. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn der Private das Eigentum an der streitgegenständlichen Anlage erwirbt.*)

2. Zur Frage des Vorliegens eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrages.*)

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VPRRS 2012, 0410
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Arbeitsentgelt veruntreut: Ausschluss wegen schwerer Verfehlung!

OLG München, Beschluss vom 22.11.2012 - Verg 22/12

1. Das Angebot eines Bieters ist dann nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit c) VOB/A von der Wertung auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber eine nachweislich schwere Verfehlung des Bieters festgestellt und seine auf den konkreten Auftrag bezogene Prognose ergeben hat, dass aufgrund dieses Sachverhalts die Zuverlässigkeit des Bieters nicht bejaht werden kann.*)

2. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, steht dem Auftraggeber kein Ermessen mehr für die Frage zu, ob das Angebot in der Wertung bleiben kann. Das Angebot ist auszuschließen.*)

3. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung der Vergabestelle ist die letzte mündliche Verhandlung im Nachprüfungsverfahren.*)

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VPRRS 2012, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Festlegung von Wertungskriterien!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2012 - VK 2-8/12

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und das Transparenzgebot fordern, dass im Regelfall alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sind.

2. Es ist grundsätzlich unzulässig, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegt.

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VPRRS 2012, 0365
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestlohnerklärung kann nachgereicht werden!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2012 - Verg W 5/12

1. Die Rüge, es stehe zu vermuten, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz erforderliche Erklärung nicht eingereicht habe, erfolgt nicht "ins Blaue" hinein, wenn der Auftraggeber nach Angebotswertung Anlass zu Misstrauen dahin gibt, dass er einseitig kalkulationsrelevante Anforderungen fallengelassen habe, ohne allen Bietern Gelegenheit zur Anpassung zu geben.*)

2. Die Rüge, das Angebot eines Konkurrenten - weil es sich in zwei dünnen Umschlägen und nicht in mehreren prall gefüllten Ordnern befinde - müsse aufgrund des geringen Umfangs unvollständig sein, stellt dagegen eine Rüge "ins Blaue" dar.*)

3. Für ein mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertrautes Unternehmen war erkennbar, dass das Brandenburgische Vergabegesetz auf solche Vergabeverfahren keine Anwendung findet, die vor dem 1.1.2012 eingeleitet worden sind. Ein solches Unternehmen, das die mangelnde Geltung dieses Gesetzes für das Vergabeverfahren nicht bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügt, kann sich auf die fehlende Verpflichtung zur Einreichung einer Erklärung nicht berufen, durch die sich die Bieter verpflichten, ihren Beschäftigten ein Arbeitnehmerbruttogehalt von mindestens 8,00 Euro pro Arbeitsstunde zu zahlen.*)

4. Weist ein Auftraggeber darauf hin, dass bei fehlender Unterschrift auf einem mit dem Angebot einzureichenden Formular das Angebot als unvollständig gelte, muss im Geltungsbereich der VOB/A 2009 ein Bieter nicht mit dem Ausschluss seines Angebotes rechnen, wenn er dieses Formular nicht mit seinem Angebot einreicht. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass der Auftraggeber dieses bei ihm nachfordern werde.*)

5. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer, Erklärungen bzw. Nachweise betreffend die Leistung und Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer und eine Erklärung zur Verhinderung von Schwarzarbeit nachzufordern für den Fall, dass diese Unterlagen dem Angebot nicht beigefügt waren.*)

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VPRRS 2012, 0346
BauvertragBauvertrag
PPP im Bundesfernstraßenbau: Keine Überwälzung des Baugrundrisikos!

KG, Urteil vom 10.09.2012 - 23 U 161/11

1. Eine Klausel in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Konzessionsvertrages im Bundesfernstraßenbau, die vorsieht, dass der Auftragnehmer mit Ansprüchen auf Erstattung von Mehrkosten allein schon wegen der Verletzung von Anzeigepflichten ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB.*)

2. Eine Regelung, durch die dem Konzessionsnehmer das "Baugrundrisiko" auferlegt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 1 BGB, wenn das Boden- und Wasserrisiko in unangemessener Weise auf den Auftraggeber übergewälzt wird. Das ist nicht der Fall, wenn der Auftraggeber auch die für den Bau erforderlichen Planungsleistungen übernimmt und das Risiko für nicht erkennbare Risiken beim Auftraggeber verbleibt.*)

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VPRRS 2012, 0339
Sonstige (Bau-)LeistungenSonstige (Bau-)Leistungen
Wirkung und Grenzen eines Vergleichs im Nachprüfungsverfahren?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2012 - 11 Verg 9/11

1. Vergabeverstöße, für die eine materielle Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 GWB eingetreten ist, und die deswegen nicht in zulässiger Weise zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden können, sind der amtswegigen Ermittlung und Prüfung der Vergabekammer grundsätzlich entzogen. Gleiches muss gelten, soweit die Vorausetzungen des § 107 Abs. 2 GWB nicht vorliegen.

2. Die Bindungswirkung eines von den Beteiligten geschlossenen und von der Vergabekammer protokollierten Vergleichs geht nicht so weit wie die Bindungswirkung eines Beschlusses der Vergabekammer. Der Vergleich bindet nur die beteiligten Parteien, nicht aber Dritte.

3. Stellen sich im Verlauf eines Nachprüfungsverfahrens Unregelmäßigkeiten heraus, die in dem nach dem Vergleichsschluss beendeten Verfahren noch keine Rolle gespielt hatten, gleichwohl aber nicht unberücksichtigt bleiben durften, und entscheidet sich der Auftraggeber deshalb entgegen dem Wortlaut des Vergleichs, die Bieter zur Abgabe völlig neuer Angebote aufzufordern, kann dies in einem neuen Nachprüfungsverfahren, das von einer seinerzeit nicht am Vergleich beteiligten Partei beantragt wird, überprüft werden.

4. Wird durch Beschluss oder im Wege eines Vergleichs das Vergabeverfahren in einen bestimmten Stand - hier vor der Einladung zu den Auftragsgesprächen -zurückversetzt, so müssen alle später liegenden Vorgänge einschließlich der Gesamtwertung wiederholt werden.

5. Kommt die Vergabestelle ohne Verstoß gegen Vergabegrundsätze zu der Erkenntnis, dass mehrere Bewerber gleich leistungsstark sind und die beste Leistung erwarten lassen, so ist es nicht zu beanstanden, wenn als weiteres leistungsorientiertes Auftragskriterium der Preis die ausschlaggebende Rolle spielt.

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VPRRS 2012, 0328
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Referenzen: Waldwege sind nicht mit Gewerbestrassen vergleichbar!

OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2012 - 12 U 50/12

1. Die Transparenz gebietet es auch im Falle von Unterschwellen-Vergaben, die erforderlichen Nachweise in der Bekanntmachung anzugeben.

2. Die ausschreibende Stelle besitzt einen weiten Ermessensspielraum, Referenzen zu überprüfen und deren Vergleichbarkeit zu beurteilen.

3. Die Eignung muss grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorliegen.

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VPRRS 2012, 0325
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrwert für den Auftraggeber führt zur Aufwertung des Angebots!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 4/12

1. Ein gegen die Entscheidung über den Zuschlag gerichteter Nachprüfungsantrag hat Erfolg, wenn der Auftraggeber den wertungsrelevanten Sachverhalt nur teilweise würdigt und dadurch seinen Beurteilungsspielraum sachwidrig einengt.*)

2. Jeder Bieter kann und darf bei der Abfassung seiner Angebotsunterlagen davon ausgehen, dass sein Angebot von sachkundigen Mitarbeitern geprüft wird.*)

3. Hat der Auftraggeber neben dem Preis mindestens ein weiteres Zuschlagskriterium bekannt gemacht, muss er auf der letzten Wertungsstufe durch eine ergebnisoffene Anwendung aller Zuschlagskriterien das Angebot mit dem für ihn im konkreten Vergabeverfahren besten Kosten-Nutzen-Verhältnis ermitteln. Dabei sind innerhalb des vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gezogenen Rahmens alle Eigenschaften und Umstände relevant, die aus dem Blickwinkel des Preis-Leistungs-Verhältnisses einer gestuften Bewertung zugänglich sind.*)

4. Umstände und Eigenschaften, die dem Auftraggeber einen Mehrwert bringen, führen regelmäßig zu einer Aufwertung.*)

5. Lassen die Gestaltung der Ausschreibung oder sonstige Gegebenheiten den Bietern nur kleine Spielräume für wertungsrelevante Umstände, wäre es folgerichtig, der gebotenen Differenzierung dadurch Rechnung zu tragen, dass schon ein kleiner Mehrwert zu einer besseren Bewertung führt.*)

6. Beim Zuschlags(unter)kriterium "Qualitätssicherung" kann, wenn bereits eine Maßnahme nach dem in Regelungswerken niedergelegten Stand der Technik zur Qualitätssicherung ausreicht, ein Bündel von Maßnahmen schon wegen der wechselseitigen Kontrolle und Absicherung deshalb einen Mehrwert auch für den Auftraggeber haben, weil es das Risiko einer (zunächst unentdeckt bleibenden) Qualitätsminderung verringert.*)

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VPRRS 2012, 0315
BauvertragBauvertrag
Zuschlag mit veränderter Bauzeit: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

BGH, Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 193/10

1. Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot des Auftraggebers.*)

2. Enthält das neue Angebot wegen der Verzögerung des Vergabeverfahrens eine neue Bauzeit und bringt der Auftraggeber eindeutig und klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag mit diesen Fristen zu dem angebotenen Preis bindend schließen will, kann es nicht dahin ausgelegt werden, der Zuschlag sei auf eine Leistung zur ausgeschriebenen Bauzeit erteilt worden (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 und VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 = NZBau 2010, 628 = ZfBR 2010, 810; Urteil vom 25. November 2010 - VII ZR 201/08, BauR 2011, 503 = NZBau 2011, 97 = ZfBR 2011, 235).*)

3. Ein solches modifiziertes Angebot des Auftraggebers kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass stillschweigend das Angebot unterbreitet wird, die Vergütung wegen dem Auftragnehmer infolge der Bauzeitänderung etwa entstehender Mehrkosten in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.*)

4. Nimmt der Bieter das modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit zu den vereinbarten Preisen erbringen.*)

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VPRRS 2012, 0301
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von Vergabeunterlagen: Angebotsausschluss zwingend!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2012 - VgK-23/2012

1. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung so angeboten haben will, wie er sie in den Vergabeunterlagen festgelegt hat. Wollen oder können die Bewerber die Leistung nicht nach Maßgabe der Vergabeunterlagen anbieten, steht es ihnen frei, Änderungsvorschläge oder Nebenangebote zu unterbreiten, sofern sie nicht vom Auftraggeber ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

2. Weicht der Bieter im Rahmen seines Angebots von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

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VPRRS 2012, 0294
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung von Teilen des Amtsentwurfs: Zulässiges Nebenangebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2012 - VgK-24/2012

1. Die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) nach wie vor grundsätzlich anwendbar.

2. Die Beantwortung der Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich muss die Rüge innerhalb von 1-3 Tagen erfolgen.

3. Nebenangebote sind Angebote, mit denen die Leistung anders als in der Leistungsbeschreibung nachgefragt, offeriert wird. Die Änderung kann technischer Art sein, die Bauzeit oder Zahlungsmodalitäten betreffen.

4. Neben der Möglichkeit, Nebenangebote ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zuzulassen, kann der Auftraggeber auch zwischen Nebenangeboten differenzieren und z. B. nur technische oder nur kaufmännische Nebenangebote zulassen bzw. diese auf bestimmte Teile der Leistung oder der Vertragsbedingungen beschränken. Notwendig ist dabei allerdings immer eine ausreichende begriffliche Klarstellung.

5. Aus der Festlegung des Auftraggebers, dass Nebenangebote für die Gesamtleistung zugelassen werden, folgt nicht, dass nur solche Nebenangebote berücksichtigt werden dürfen, die sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses abändern oder zumindest im Einzelnen vollständig aufführen. Der Bieter darf sich deshalb auf die Beschreibung der Positionen des Amtsentwurfs beschränken, die durch das Nebenangebot abgeändert werden. Sofern ein Nebenangebot das Hauptangebot nur zum Teil ersetzt oder verändert, muss der Bieter allerdings darüber hinaus darlegen, welche Teile des Hauptangebots unverändert weiter gelten sollen.

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VPRRS 2012, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

1. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.

2. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.

3. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.

4. Ob ein Bieter die Vorgaben der Verdingungsunterlagen für falsch oder unzweckmäßig hält, weil die danach ermittelte Vortriebsbauzeit länger als die tatsächliche Bauzeit wäre, ist unbeachtlich und berechtigt ihn nicht, von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzuweichen.

5. Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebots mit den Verdingungsunterlagen festzustellen.

6. Die Auslegung eines Angebots hat auch zu berücksichtigen, dass ein Bieter den Zuschlag erhalten und deshalb im Zweifel ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben will.

7. Aus der Sicht eines objektiven Dritten sind stets die richtigen Einzelzahlen und nicht eine fehlerhafte "Summe" maßgeblich.

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VPRRS 2012, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Berechnungsmethode zur Bauzeit: Ausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2012 - 11 Verg 11/11

1. Vergaberechtsverstöße, von denen ein Antragsteller erst während eines bereits laufenden Nachprüfungsverfahrens - etwa durch Akteneinsicht - Kenntnis erlangt, können ohne vorherige Rüge gegenüber dem Auftraggeber in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden.

2. Die geforderten Nachweise sind - schon in der Bekanntmachung - möglichst konkret zu benennen, damit die interessierten Bieter frühzeitig erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt.

3. Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen überhaupt nicht erforderlich, so stellt die Vorlage nicht mehr aktueller Bescheinigungen keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.

4. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist analog auf den Fall anzuwenden, dass die Eignungsnachweise nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind, sondern erst nach Angebotsabgabe von der Vergabestelle angefordert werden.

5. Die Bieter haben diejenigen Preisangaben (Pauschalpreis, Einheitspreis etc.) vorzunehmen, die vom Auftraggeber gefordert werden.

6. Als fehlende Preisangabe ist eine Auslassung oder eine Angabe mit unbestimmtem Bedeutungsgehalt zu werten.

7. Der Begriff der Änderung an den Verdingungsunterlagen ist weit auszulegen. Weicht ein Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und bietet im Ergebnis eine andere als die ausgeschriebene Leistung an, so ändert er damit die Vergabeunterlagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Änderung technische Vorgaben oder vertragliche Ansprüche betriff. Änderungen können insbesondere auch die Preise und die Kalkulation betreffen.

8. Weicht ein Bieter von den vorgegebenen Berechnungsmethoden für die Bauzeit ab und ermittelt die Bauzeit nach eigenen - vermeintlich korrekten - Berechnungsmethoden, so nimmt er Änderungen an den Verdingungsunterlagen vor und ist zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2012, 0238
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Kostentragung bei Antragsrücknahme?

VK Nordbayern, Urteil vom 24.04.2012 - 21.VK-3194-05/12

Es entspricht der Billigkeit ( § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ), der Antragstellerin die Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn sie ihren Nachprüfungsantrag zurück genommen hat, als sie ihn als aussichtslos erkannte. Dies ist der übliche Grund für eine Antragsrücknahme. Gründe, die Kosten abweichend hiervon gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB der Vergabestelle aufzuerlegen, liegen nicht vor, wenn der Vergabestelle kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.*)

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VPRRS 2012, 0214
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
VOF: Zuschlagskriterien sind umfassend bekannt zu geben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 47/11

Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (VOF § 11 Abs. 4 Satz 1, 2). Er hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Umgekehrt darf er keine Unterkriterien anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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VPRRS 2012, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bundesautobahnbau: Welche Vergabekammer ist zuständig?

VK Bund, Beschluss vom 25.05.2012 - VK 3-54/12

Die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen des Bundesautobahnbaus ist eine Maßnahme der Verwaltung der Bundesautobahnen, die die Bundesländer im Wege der Bundesauftragsverwaltung wahrnehmen. Für die Nachprüfung eines solchen Vergabeverfahrens ist Vergabekammer des jeweiligen Landes zuständig. Das gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen die Vergabekammer des Bundes als zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren benennt.

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VPRRS 2012, 0191
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Erklärungen: Kein Ausschluss auf Grundlage von Formblatt 211!

BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10

1. Zu der Ausschlusssanktion für Angebote, welche geforderte Erklärungen nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung der Auftraggeber, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne Weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen.*)

2. Will ein Bieter im Schadensersatzprozess geltend machen, die Verpflichtung, seine vorgesehenen Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist namhaft zu machen oder gar die sie betreffenden Eignungsnachweise bis dahin beizubringen, sei unzumutbar gewesen und habe deshalb unbeachtet bleiben können, muss er die tatsächlichen Umstände darlegen, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergeben soll.*)

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VPRRS 2012, 0161
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Wer trägt Verfahrenskosten im Falle der Antragsrücknahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011 - 1 VK 27/11

Die Höhe der für die Amtshandlungen zu erhebenden Kosten richtet sich zum einen nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer. In erster Line aber ist die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens maßgebend, somit der Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags bzw. die Angebotssumme.

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VPRRS 2012, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaft: Kriterien der verbindlichen Angebotsunterschrift

VK Hessen, Beschluss vom 13.03.2012 - 69d-VK-06/2012

Ist eine rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots gefordert, reicht die alleinige Unterschrift des Angebots durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft nicht aus, wenn der bevollmächtigte Vertreter nicht auch ausdrücklich benannt wird.

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VPRRS 2012, 0145
BauvertragBauvertrag
Vergabeverfahrensrisiko: Wie sind NU-Mehrkosten zu berechnen?

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 202/09

1. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn diese eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47).*)

2. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08, IBR 2009, 628 = BauR 2009, 1901 = NZBau 2009, 771 = ZfBR 2010, 89).*)

3. Bei Anwendung dieser Grundsätze kann einem Auftragnehmer ein Mehrvergütungsanspruch in Höhe des Betrages zustehen, der sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich durch die Beauftragung eines Nachunternehmers entstandenen Kosten und denjenigen Kosten ergibt, die für ihn bei Einhaltung der ursprünglichen Bauzeit durch die Annahme des bindenden Angebots eines günstigeren Nachunternehmers entstanden wären.*)

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VPRRS 2012, 0135
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

1. Bereits aus der Veröffentlichung einer Vorinformation kann eine Rechtsverletzung resultieren. Auch wenn die Absendung der Vorinformation noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens darstellt, so kann sich in der Vorinformation der Wille der Vergabestelle manifestieren, ein bestimmtes, nunmehr bekanntgegebenes Vergabeprozedere durchführen zu wollen. Zudem ist der Bieter gehalten, jedweden Verfahrensverstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme "frühestmöglich" zu monieren.*)

2. Der Begriff des Fachloses knüpft nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung an die bei der Auftragsausführung anfallenden Gewerke an, sofern diese sachlich abgrenzbar sind. Eine solche Abgrenzbarkeit lässt sich für Lärmschutzwandarbeiten im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten unproblematisch annehmen.*)

3. Das Gebot der Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall ließe bei einer abstrakten Betrachtungsweise zunächst den Schluss zu, dass jede größere Baumaßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Bauetappen oder auch Liefer- und Transportleistungen zu zerlegen ist, die in kleinteiligen Fachlosen zu vergeben wären. Deshalb sind die Argumente des Auftraggebers, die diesen zum Absehen von einer Fachlosvergabe bewogen haben zu bewerten, wobei der mit einer Fachlos- oder gewerkeweisen Vergabe allgemein verbundene Mehraufwand bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt bleibt. Die Entscheidung des Auftraggebers hierüber ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)

4. Erst im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens vorgetragene Überlegungen der Vergabestelle müssen nicht notwendigerweise unter dem Gesichtspunkt fehlender Dokumentation unberücksichtigt bleiben, denn es erscheint geradezu lebensfremd, zu verlangen, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle denkbaren Varianten eines alternativen Bauablaufs höchst vorsorglich durchdeklinieren und zur Vergabeakte nehmen muss um so der ihm obliegenden Dokumentationspflicht zu genügen.*)

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VPRRS 2012, 0127
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10

Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.

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VPRRS 2012, 0112
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Abänderung von Eignungsnachweisen!

OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Verg 2/12

1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.*)

2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.*)

3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.*)

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VPRRS 2012, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot: Auftraggeber muss fehlende Angaben nachfordern!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

1. Verlangt der Auftraggeber, dass bei der Abgabe zugelassener technischer Nebenangebote die sich aus den Abweichungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Änderungen der Baustoffmengen nachvollziehbar erläutert werden, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.*)

2. Ein Nebenangebot darf wegen des Fehlens dieser Angaben nicht ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage der Erklärungen binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)

3. Die Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm bei bloßen Erläuterungen zur Mengenkalkulation des seinem Inhalt nach feststehenden Nebenangebots nicht ausgeschlossen.*)

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VPRRS 2012, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebot der produktneutralen Ausschreibung: Welche Ausnahmen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2011 - VgK-40/2011

1. Bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands hat der Auftraggeber grundsätzlich die volle Planungs- und Vertragsfreiheit hinsichtlich der von ihm gewünschten Bauleistung.

2. Dieser Freiheit sind Grenzen durch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und ggf. öffentlich-rechtlichen Anforderungen gezogen. Darunter fällt auch das Gebot der produktneutralen Ausschreibung.

3. Eine Ausnahme von dem Gebot der produktneutralen Ausschreibung kann gerechtfertigt sein, wenn europaweit kein anderes Unternehmen/Produkt existiert, das auf der Basis gesicherter Erkenntnis zur Auftragserfüllung in der Lage ist bzw. den Bedarf des Auftraggebers erfüllen kann. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.

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VPRRS 2012, 0011
BauvertragBauvertrag
Kein ausdrücklicher Hinweis auf Kontamination: Zusatzvergütung?

BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 67/11

a) Grundsätzlich ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, ihm mögliche und zumutbare Angaben zur Kontamination eines zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens zu machen. Ein Unterlassen solcher Angaben kann die Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor.*)

b) Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kontaminierung des zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens ist nicht notwendig, wenn diese sich aus den Umständen klar und eindeutig ergibt, weil der im Leistungsverzeichnis beschriebene Boden regelmäßig kontaminiert ist (hier: Boden unterhalb einer teerhaltigen Asphaltschicht).*)




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0428
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beginn der Eignungsprüfung: Abbruch nicht zulässig!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 17.05.2011 - VgK-10/2011

1. Eine begonnene Eignungsprüfung darf der Auftraggeber nach Ablauf der Vorlagefristen nicht mehr abbrechen.

2. Zwar darf ein Bieter auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen vertrauen, dies entbindet ihn allerdings nicht von einer Prüfung auf möglicherweise vorliegenden inhaltlichen Unstimmigkeiten oder vergaberechtswidrige Forderungen.

3. Das Gebot der Gleichbehandlung umfasst die Verpflichtung, gegenüber allen Bietern einheitliche Anforderungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren zu stellen. Der Auftraggeber darf nur solche Angebote werten, welche die geforderten Erklärungen enthalten.

4. Die Bekanntmachung muss die geforderten Eignungsnachweise abschließend darstellen - diese können von dem Auftraggeber in der Aufforderung zu Angebotsabgabe näher konkretisiert werden. Er darf aber nicht von den in der Bekanntgabe aufgeführten Kriterien abweichen.

5. Der Eignungsnachweis gem. § 6 Abs. 3 Ziffer 2 h) VOB/A umfasst auch Angaben zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

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VPRRS 2011, 0346
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschwellenbereich: Einstweilige Verfügung auf Zuschlagsverbot?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 73/11

1. Nimmt der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit, der dem Zeitpunkt der Anhängigkeit entspricht, zurück, sind ihm die Kosten nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.*)

2. Der Anwendungsbereich des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, der ausnahmsweise die Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bereits bei der Kostenentscheidung des laufenden Rechtsstreits ermöglicht, ist in einem solchen Fall nicht eröffnet.*)

3. Hat sich der Verfügungsantrag nach Eingang des Antrages in der Hauptsache erledigt, kann der Antragsteller das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklären. Für eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO für den Fall einer Erledigung nach Eingang des Verfügungsantrages bei Gericht besteht kein Anlass.*)

4. Eine Erledigung des Verfügungsantrages vor seiner Einreichung bei Gericht fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Klägers. Eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO in einem solchen Fall ist nicht gerechtfertigt.*)

5. Es ist zweifelhaft, ob bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich der nicht berücksichtigte Bieter eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragen kann, dem Auftraggeber den Zuschlag zu untersagen. Denn das Zivilrecht lässt nicht allgemein Unterlassungsansprüche als primäre Leistungspflichten zu. Bei einer beabsichtigten Vergabe könnte ein etwaiger Unterlassungsanspruch allenfalls dann erwogen werden, wenn glaubhaft gemacht wäre, dass der Antragsgegner in unredlicher Absicht oder willkürlich vorzugehen droht oder ihm vorsätzlicher Rechtsbruch zu Last zu legen ist.*)

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VPRRS 2011, 0345
DienstleistungenDienstleistungen
Streitwert: 5% der Angebotssumme des Antragstellers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 51/11

1. § 50 Abs. 2 GKG ist für die Streitwertfestsetzung in Verfahren der einstweiligen Verfügung, die beabsichtigte Vergabeentscheidungen von öffentlichen Auftraggebern unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV zum Gegenstand haben, nicht anwendbar. Die Streitwertbemessung richtet sich vielmehr nach den §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO. Für die Streitwertfestsetzung ist dabei maßgeblich der wirtschaftliche Wert des im Wege einstweiliger Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, der auf Untersagung des Zuschlags an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller gerichtet ist.*)

2. Eine Streitwertfestsetzung auf 5 Prozent der Angebotssumme des Angebots des Antragstellers ist dann nicht als zu niedrig anzusehen, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass das von dem Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgte wirtschaftliche Interesse höher liegt. Durch das Entgehen des Auftrages ausbleibende Deckungsbeiträge für die laufenden Kosten können als Frustrierungsschaden bei der Bemessung des Streitwerts nicht berücksichtigt werden.*)

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VPRRS 2011, 0328
Sonstige (Bau-)LeistungenSonstige (Bau-)Leistungen
Vergaberechtliche Anforderungen an korrekte Wertung nach § 20 VOF 2009

VK Hessen, Beschluss vom 07.10.2011 - 69d-VK-34/2011

1. Die nach § 20 Abs. 1 VOF zu treffende Prognoseentscheidung des Auftraggebers, welcher Bieter am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung bietet, erfordert die Bildung eines Rankings der am konkreten Wettbewerb teilnehmenden Bieter.

2. Die vom Bieter zu verlangenden Erklärungen und Nachweise müssen geeignet sein, eine Bestenauslese zu ermöglichen.

3. Eine bloß objektive Wertung anhand vorab definierter Standards führt zu einer von der VOF nicht gewollten Überbewertung der Honorare.

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VPRRS 2011, 0321
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwertberechnung: Ein Radweg = Zwei Radwege?

VK Köln, Beschluss vom 05.07.2011 - VK VOB 17/2011

1. Bei der Prüfung des Schwellenwerts sind die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme und nicht die Ausschreibungsergebnisse zu Grunde zu legen.

2. Die geschätzten Kosten zweier Bauabschnitte, die dem Lückenschluss einer Gesamtstrecke dienen, sind bei der Schwellenermittlung zu addieren, diese stellen einen Bauauftrag dar.

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