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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Straßenbau und Infrastruktur

482 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0273
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Vergaberechtsverstoß: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016 - 1 U 151/15

1. Die Bieter haben - auch im Unterschwellenbereich - gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften den Bietern einen Schaden zufügt.

2. Der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht nicht entgegen, dass ein Bieter zuvor keinen Primärrechtsschutz - hier in Form einer einstweiligen Verfügung - in Anspruch genommen hat.

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VPRRS 2016, 0267
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

EuGH, Urteil vom 26.05.2016 - Rs. C-261/14

1. Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften durch einen öffentlichen Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den Strukturfonds erhält, im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dessen geschätzter Wert unter dem Schwellenwert des Art. 7 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG liegt, bei der Vergabe dieses Auftrags eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 oder Art. 2 Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 darstellen kann, soweit dieser Verstoß dadurch einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union bewirkt hat oder bewirken würde, dass ihm eine ungerechtfertigte Ausgabe angelastet werden muss oder müsste.*)

2. Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die finanziellen Berichtigungen der Mitgliedstaaten, wenn diese wegen des Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Sinne von Art. 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 sind.*)

3. Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat finanzielle Berichtigungen vornimmt, die in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift geregelt sind, die nach dem Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften über öffentliche Aufträge in Kraft getreten sind, soweit es sich um die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten handelt, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen hat.*)

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VPRRS 2016, 0266
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

EuGH, Urteil vom 26.05.2016 - Rs. C-260/14

1. Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften durch einen öffentlichen Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den Strukturfonds erhält, im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dessen geschätzter Wert unter dem Schwellenwert des Art. 7 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG liegt, bei der Vergabe dieses Auftrags eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 oder Art. 2 Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 darstellen kann, soweit dieser Verstoß dadurch einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union bewirkt hat oder bewirken würde, dass ihm eine ungerechtfertigte Ausgabe angelastet werden muss oder müsste.*)

2. Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die finanziellen Berichtigungen der Mitgliedstaaten, wenn diese wegen des Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Sinne von Art. 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 sind.*)

3. Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat finanzielle Berichtigungen vornimmt, die in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift geregelt sind, die nach dem Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften über öffentliche Aufträge in Kraft getreten sind, soweit es sich um die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten handelt, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen hat.*)

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VPRRS 2016, 0246
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
BIEGE aufgelöst: Ehemaliges BIEGE-Mitglied darf eigenes Angebot abgeben!

EuGH, Urteil vom 24.05.2016 - Rs. C-396/14

Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer nach Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser , Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste in Verbindung mit Art. 51 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass ein Auftraggeber nicht gegen diesen Grundsatz verstößt, wenn er es einem der beiden Wirtschaftsteilnehmer einer Bietergemeinschaft, die als solche von ihm zur Vorlage eines Angebots aufgefordert wurde, gestattet, nach der Auflösung dieser Bietergemeinschaft an deren Stelle zu treten und im eigenen Namen an einem Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilzunehmen, sofern erwiesen ist, dass dieser Wirtschaftsteilnehmer die von dem Auftraggeber festgelegten Anforderungen allein erfüllt und dass seine weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation der übrigen Bieter führt.*)

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VPRRS 2016, 0244
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 - Verg 17/15

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft (BIEGE) und die Abgabe eines gemeinsamen Angebots kann Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt.

2. Die als Bieter auftretende BIEGE muss daher darlegen, dass ihre Bildung und Angebotsabgabe nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Diese Darlegung muss aber nicht schon mit der Abgabe des Angebots erfolgen.

3. Auch BIEGEN zwischen auf dem selben Markt tätigen Unternehmen sind wettbewerbsunschädlich, wenn erst der Zusammenschluss zu einer BIEGE ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht. Ob die beteiligten Unternehmen objektiv nicht in der Lage wären, den Auftrag alleine auszuführen, ist unerheblich.

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VPRRS 2016, 0187
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Kurz-LV unvollständig: Angebot ist auszuschließen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2015 - VK 19/14

1. Macht der Bieter von der Möglichkeit der Verwendung einer selbst gefertigten Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses Gebrauch und fehlt eine Seite und damit die Angabe der Einheits- und Gesamtpreise für insgesamt 8 Einzelpositionen, ist das Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen (Anschluss an KG, IBR 2013, 482 = VPR 2013, 21).

2. Sind die Angebote schriftlich oder elektronisch (mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) einzureichen und entscheidet sich ein Bieter dafür, ein schriftliches Angebot abzugeben, müssen alle erforderlichen Angaben von der Schriftform gedeckt sein.

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VPRRS 2016, 0193
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lohnnebenkosten des NU als Kalkulationsbasis für Bieterangebot unzulässig

OLG Bremen, Urteil vom 23.03.2005 - 1 U 71/04 b

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0168
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

VK Westfalen, Beschluss vom 14.04.2016 - VK 1-9/16

1. Eine Zurückversetzung oder eine Teilaufhebung der Ausschreibung ist eine Maßnahme der Vergabestelle, die vergaberechtlich zulässig ist, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.*)

2. Eine solche Teilaufhebung und eine sich unmittelbar daran anschließende Neuausschreibung kann innerhalb eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens auf gegebenenfalls neue Vergaberechtsverstöße durch die Vergabekammer überprüft werden.*)

3. Anforderungen an Fahrzeugrückhaltesysteme müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben und können nicht unter Bezugnahme auf eine vom Auftraggeber selbst geführte Produktliste ersetzt werden.*)

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VPRRS 2016, 0148
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Beschränkte Ausschreibung bei Verdacht von Preisabsprachen!

OLG München, Urteil vom 29.10.2015 - 1 U 2090/15

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A 2012 durchführen, um vermutete Preisabsprachen zu bekämpfen und eine Abhängigkeit von ein bis zwei Unternehmen zu verhindern.

2. Im Bereich der nationalen Vergaben unterhalb des Schwellenwerts kann ein Bieter Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung suchen.

3. Der Anrufung des Gerichts steht das Nachprüfungsverfahren nach § 21 VOB/A 2012 nicht entgegen, weil ihm kein gesetzlicher Suspensiveffekt zukommt.

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VPRRS 2016, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
(ohne)

LG München I, Urteil vom 28.05.2015 - 2 O 1248/15

(ohne)

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VPRRS 2016, 0154
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachunternehmereinsatz kann eingeschränkt werden!

EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14

1. Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG sind in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass

- damit jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht eingeräumt wird, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen zu stützen, sofern dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber nachgewiesen wird, dass dem Bewerber oder Bieter die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Mittel der betreffenden Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen;

- es nicht ausgeschlossen ist, dass die Ausübung dieses Rechts bei Vorliegen besonderer Umstände in Anbetracht des Gegenstands und der Ziele des betreffenden Auftrags eingeschränkt werden kann. Dies ist namentlich der Fall, wenn sich die Kapazitäten, über die ein Drittunternehmen verfügt und die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, nicht auf den Bewerber oder Bieter übertragen lassen, so dass dieser sich nur dann auf die genannten Kapazitäten berufen kann, wenn sich das betreffende Drittunternehmen unmittelbar und persönlich an der Ausführung des Auftrags beteiligt.*)

2. Art. 48 Abs. 2 und 3 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf den Gegenstand und die Ziele eines bestimmten Auftrags unter besonderen Umständen im Interesse der ordnungsgemäßen Ausführung dieses Auftrags die Möglichkeit hat, in der Auftragsbekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen ausdrücklich genaue Regeln anzugeben, nach denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen kann, sofern diese Regeln mit dem Gegenstand und den Zielen des betreffenden Auftrags zusammenhängen und diesen angemessen sind.*)

3. Der in Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG aufgestellte Grundsatz der gleichen und nicht diskriminierenden Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer ist dahin auszulegen, dass er es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einem öffentlichen Auftraggeber untersagt, nach der Öffnung der Angebote, die im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eingereicht worden sind, dem Ersuchen eines Wirtschaftsteilnehmers, der ein Angebot für den gesamten in Rede stehenden Auftrag abgegeben hat, stattzugeben, sein Angebot nur für die Zuteilung bestimmter Teile dieses Auftrags zu berücksichtigen.*)

4. Der in Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG aufgestellte Grundsatz der gleichen und nicht diskriminierenden Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer ist dahin auszulegen, dass er die Ungültigerklärung und die Wiederholung einer elektronischen Auktion, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer, der ein zulässiges Angebot eingereicht hat, keine Aufforderung zur Teilnahme erhalten hat, auch dann verlangt, wenn nicht festgestellt werden kann, ob die Teilnahme des nicht berücksichtigten Wirtschaftsteilnehmers das Ergebnis der Auktion geändert hätte.*)

5. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens können die Vorschriften von Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG nicht im Licht der Bestimmungen von Art. 63 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU ausgelegt werden.*)

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VPRRS 2016, 0119
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Toll Collect wird auch auf Bundesstraßen LKW-Maut erheben!

VK Bund, Beschluss vom 18.02.2016 - VK 2-137/15

1. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber, das bestehende LKW-Mautsystem so auszubauen, dass es ab dem 01.09.2018 auch auf allen Bundesstraßen Mauteinnahmen generiert, führt zwar dazu, dass allein die Toll Collect GmbH als Inhaberin von für die Leistungserbringung erforderlichen Ausschließlichkeitsrechten in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dessen ungeachtet ist diese Entscheidung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.

2. Allein aufgrund des Umstands, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein Schiedsverfahren anhängig ist, kann nicht auf eine mangelnde Eignung des Bieters geschlossen werden.




VPRRS 2016, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Fachkompetenz ist kein Grund für ein Verhandlungsverfahren!

VK Detmold, Beschluss vom 30.04.2014 - VK.2-10/13

1. Die Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens steht in einem Spannungsverhältnis zur Pflicht des Auftraggebers, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009.*)

2. Nur wenn der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu einer hinreichenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung objektiv und aus Gründen, die in der Natur der Leistungen liegen, nicht in der Lage ist, ist die Wahl des Verhandlungsverfahrens gerechtfertigt.*)

3. Keinesfalls ist es Sinn und Zweck eines Verhandlungsverfahrens, das Bestimmungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich des gewünschten Leistungsgegenstands aufgrund fehlender Fachkompetenz aufzugeben und die Festlegung der Leistungsdetails den Bietern zu überlassen.*)

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VPRRS 2016, 0076
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Auftrag über Bauarbeiten an der "BAB 30 NU Bad Oeynhausen 4. BA

VK Westfalen, Beschluss vom 22.05.2015 - VK 2-14/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0040
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Kein Ausschluss auf Grundlage nicht geforderter Unterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2015 - 3 VK LSA 12/15

Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Angebote auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob geforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen. Als abgefordert gelten Erklärungen und Nachweise jedoch nur dann, wenn dies in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0400
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 11/15

Bei Verkehrssicherungsleistungen handelt es sich um einen den Begriff des "Fachloses" erfüllenden Teilbereich von mit dem Straßenbau einhergehenden Tätigkeiten, so dass sie losweise zu vergeben sind.

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VPRRS 2015, 0359
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Widersprüchliche Bieterangaben muss der Auftraggeber aufklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15

1. Der Begriff der Erklärungen oder Nachweise ist - gleichviel, ob er auftragsbezogene oder unternehmensbezogene Angaben, Willenserklärungen oder Wissensmitteilungen betrifft - nach dem Zweck der Norm denkbar weit zu verstehen.*)

2. § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 bezieht den Anwendungsbereich der Nachforderung ausschließlich auf solche Erklärungen oder Nachweise, die von Bietern bereits mit dem Angebot vorzulegen sind.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls im Sinn von § 13 EG Abs. 1 Nr. 4, § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.*)

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VPRRS 2015, 0250
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

1. Öffentliche Auftraggeber können nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben würden. Die Gründe, die eine Aufhebung nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 rechtfertigen sollen, dürfen nicht der Vergabestelle zurechenbar sein.*)

2. Bieter müssen die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 17 Abs. 1, § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012; § 17 Abs. 1, § 20 EG Abs. 1 VOL/A 2009) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb rechtmäßig ist. Vielmehr bleibt es der Vergabestelle aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem geänderten Beschaffungsbedarf, grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, IBR 2014, 292 = VPR 2014, 111).*)

3. Bei einer - über geringfügige Fehlerkorrekturen am Leistungsverzeichnis hinausgehenden - Änderung des Beschaffungsgegenstands kann der Auftraggeber nicht gezwungen sein, den Zuschlag auf ein Leistungssoll zu erteilen, das er so nicht mehr realisieren will und bei dem bereits feststeht, dass er erhebliche Änderungen am Bauentwurf gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B anordnen wird. In diesem Fall muss der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben können, er ist insoweit nicht auf das Verfahren zur Vereinbarung eines neuen Preises gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B verwiesen.*)

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VPRRS 2015, 0215
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Projekt unterschreitet Schwellenwert: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2015 - VgK-06/2015

Auch wenn ein Planer aus einem rechtswidrig nicht europaweit bekannt gemachten Planungswettbewerb als 1. Preisträger einen Anspruch darauf hat, dass die Vergabe des Auftrags ausschließlich mit ihm und den weiteren Preisträgern durchgeführt wird, kann dieser Anspruch nicht mehr vor der Vergabekammer geltend gemacht werden, wenn aus dem ursprünglich oberhalb des Schwellenwerts gelegenen Projekt bis zur Bekanntmachung des konkreten Auftrags ein Vertragsgegenstand wird, der bei ordnungsgemäßer Kostenschätzung den Schwellenwert von 207.000 Euro unterschreitet.

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VPRRS 2015, 0194
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Qualifizierte Signatur ungültig: Keine Möglichkeit der Heilung!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2015 - Z3-3-3194-1-08-02/15

1. Die Sperrung gem. § 8 SigG bewirkt, dass die durch das qualifizierte Zertifikat bestätigte Zuordnung des öffentlichen Signaturprüfschlüssels zum Signaturschlüssel-Inhaber ab dem Sperrzeitpunkt nicht mehr gilt.*)

2. Durch eine Sperrung nach § 8 SigG des qualifizierten Anwender-Zertifikats, das auf der Signaturkarte des Benutzers hinterlegt ist, wird nicht nur der Anscheinsbeweis des § 371a Abs. 1 S. 2 ZPO aufgehoben, sondern es kann nach der Eintragung des Sperrmerks nach § 7 Abs. 2 Satz 2 SigV keine qualifizierte digitale Signatur nach der Definition in § 2 Nr. 2 und Nr. 3 SigG mehr erstellt werden.*)

3. Eine nach der Sperrung dennoch erfolgte Signatur genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen des § 126a BGB oder § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/A EG.*)

4. Eine Umdeutung einer unwirksamen qualifizierten digitalen Signatur gem. § 2 Nr. 3 SigG in eine formwirksame fortgeschrittene digitale Signatur gem. § 2 Nr. 2 SigG begegnet aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlichen Bedenken und scheidet jedenfalls dann aus, wenn nicht sicher gewährleistet, dass die Signatur gem. § 2 Nr. 2c) und d) SigG mit Mitteln erzeugt wurde, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter alleiniger Kontrolle halten kann und so mit den verbundenen Daten verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.*)

5. Die Nachforderung einer digitalen Signatur gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A EG nach Abgabe eines mit einer ungültigen digitalen Signatur versehenen Angebots kommt nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2015, 0174
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Falsche Vorschrift angegeben: Anforderungen an Eignungsnachweise nicht eindeutig!

VK Sachsen, Beschluss vom 21.11.2014 - 1/SVK/035-14

1. Bei der Frage, welche Eignungsanforderungen durch den Auftraggeber wirksam gefordert worden sind, ist auf die Vergabebekanntmachung abzustellen.*)

2. Die Anforderungen des Auftraggebers an die Eignungsnachweise müssen eindeutig und erschöpfend formuliert sein. Insoweit ist es nicht ausreichend, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung lediglich ein Gesetzeszitat angibt, welches die gemeinte Norm zudem falsch zitiert.*)

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VPRRS 2015, 0154
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Widersprüchliche Erklärungen = fehlende Erklärungen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2015 - VK 24/14

1. Widersprüchliche oder unklare Erklärungen stehen fehlenden Erklärungen gleich.*)

2. Inhalte der Urkalkulation können nicht als Erklärungsgehalt herangezogen werden, denn die Urkalkulation wird nicht Vertragsbestandteil.*)

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VPRRS 2015, 0143
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
"Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2015 - 20 K 6764/13

1. Eine gegenüber einem Bieter ausgesprochene Vergabesperre kann als Verwaltungsakt zu qualifizieren sein. In diesem Fall ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

2. Die VOB/A enthält keine Vorschrift, die als Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss eines Bieters durch Verwaltungsakt herangezogen werden kann.

3. Im sog. Unterschwellenbereich sind Vergabesperren als "privatrechtliche Willensbekundung" anzusehen, die in materieller Hinsicht dem bürgerlichen Recht zuzuordnen sind.

4. Der Einbau von fehlerhaftem (hier: kontaminiertem) Material kann einem Bieter nur dann als eine "schwere Verfehlung" vorgeworfen werden, wenn er wusste oder hätte wissen können, dass das von ihm verbaute Material mangelhaft ist. Denn eine "schwere Verfehlung" setzt ein schuldhaftes Verhalten des betroffenen Bieters voraus.

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VPRRS 2015, 0132
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Errichtung einer Lärmschutzwand ist eigenes Fachlos!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15

1. Die einheitliche Vergabe eines Auftrags verstößt nicht gegen Gebot der Bildung von Fachlosen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Die Frage, ob Fachlose zu bilden sind, ist für jedes in Betracht kommende Fachgewerk getrennt zu beantworten.

3. Arbeiten in Zusammenhang mit der Errichtung einer Lärmschutzwand sind geeignet, ein Fachlos zu bilden, weil sie ausreichend abgrenzbar sind. Es hat sich hierfür ein Markt gebildet, auf dem Anbieter solche Arbeiten als eigenständigen Auftrag übernehmen und gleichzeitig sind diese Arbeiten nicht untrennbar mit anderen verflochten.

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VPRRS 2015, 0111
Mit Beitrag
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen und aufklären!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.02.2015 - VK VOB 32/2014

1. Es existiert keine grundsätzliche Vermutung dahingehend, dass eine Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Dessen ungeachtet muss der öffentliche Auftraggeber prüfen, ob eine Bietergemeinschaft eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

2. Es liegt keine wettbewerbswidrige Absprache vor, wenn die Unternehmen erst durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft in die Lage versetzt werden, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussicht zu beteiligen.

3. Die von den Unternehmen getroffene Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, kann vom Auftraggeber (und der Vergabekammer) nicht in vollem Umfang überprüft werden. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung mit Prognosecharakter, die auf der Grundlage der aktuellen Auftrags- und Angebotslage hinsichtlich der Ausschreibung in die Zukunft blickt. Diese Prognose betrifft den Kern der unternehmerischen Tätigkeit und ist nur hinsichtlich ihrer Vertretbarkeit einer Überprüfung zugänglich.

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VPRRS 2015, 0100
Mit Beitrag
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens?

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14

1. Die Präqualifikation selbst ist zwar kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Dies ändert aber nichts daran, dass insbesondere die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann.

2. Bei der Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem ist die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist.

3. Ein Unternehmen kann sich auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens berufen, wenn die Prüfkriterien und -regeln Anforderungen an die wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens stellen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen dem Auftragnehmer nachweisen, dass es während der gesamten Gültigkeit des Prüfungssystems über diese Mittel verfügt.

4. Beruft sich ein Unternehmen auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens, muss es sich bei seiner Antragstellung auf einen bestimmten Partner für die Auftragserfüllung festlegen. Tauscht das Unternehmen nachträglich, das heißt während eines laufenden Prüfungssystems, das Partnerunternehmen aus, ist seine Präqualifikation erneut zu prüfen.

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VPRRS 2015, 0022
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieterausschluss wegen schwerer Verfehlungen setzt dokumentierte Prognoseentscheidung voraus!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 VK LSA 03/14

1. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die auch aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens eines Bewerbers erfolgt.*)

2. Zum Ausschluss eines Bieters wegen schwerer Verfehlungen bedarf es einer dokumentierten negativen Prognose, wonach die Verfehlungen für den zu vergebenden Auftrag erhebliche Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0690
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot wegen Kalkulationsfehler besonders günstig: Darf der Auftraggeber den Zuschlag erteilen?

BGH, Urteil vom 11.11.2014 - X ZR 32/14

Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 = IBR 1998, 419).*)

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VPRRS 2014, 0668
BauvertragBauvertrag
Erkennbare Kalkulationsfehler darf der Auftraggeber nicht ausnutzen!

OLG Celle, Urteil vom 20.02.2014 - 5 U 109/13

1. Eine fehlerhafte Kalkulation liegt im Risikobereich des Bieters. Grundsätzlich hat der Bieter das Risiko seiner Fehlkalkulation zu tragen.

2. Der Auftraggeber ist während des Ausschreibungsverfahrens nicht verpflichtet, ohne offenbare Anhaltspunkte in den abgegebenen Angeboten diese auf etwaige Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen. Der Auftraggeber ist auch nicht gehalten, von sich aus zu klären, ob ein Kalkulationsfehler vorliegt oder nicht.

3. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht aber dann, wenn sich der Tatbestand des Kalkulationsirrtums mit seinen unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dem Angebot des Bieters oder aus dem Vergleich zu den weiteren Angeboten oder aus den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt. In einem solchen Ausnahmefall ist es gerechtfertigt, den Auftraggeber entgegen eigenen Interessen als verpflichtet anzusehen, an der Aufklärung eines Kalkulationsfehlers eines Bieters mitzuwirken.

4. Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Auftraggeber ein Vertragsangebot annimmt und auf der Durchführung des Vertrags besteht, obwohl er wusste, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Bieters beruht und die Vertragsausführung für diesen unzumutbar ist.

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VPRRS 2014, 0608
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirtschaftlichstes Angebot zuschlagsfähig: Durchführung eines "Offenen Verfahrens" entbehrlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 VK LSA 08/14

Ist das Angebot der Beigeladenen zuschlagsfähig und ist dieses Angebot nach rechnerischer Prüfung das Wirtschaftlichste, so hätte die ordnungsgemäße Durchführung eines "Offenen Verfahrens" keinerlei Einfluss auf die Rang- und Reihenfolge der Bieter im Wettbewerb.*)




VPRRS 2014, 0596
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterium "Präsentationsqualität": Mehrfache Negativbewertung unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 VK LSA 19/13

Die mehrfache negative Wertung des Auftretens des Geschäftsführers eines Bieters in der Präsentation verstößt gegen das Erfordernis der Gewährleistung diskriminierungsfreien Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz.

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VPRRS 2014, 0582
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PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Auftraggeber muss im VOF-Verhandlungsverfahren nicht über die Preise verhandeln!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2014 - Verg 3/13

1. Der Auftraggeber ist in der Gestaltung des VOF-Verhandlungsverfahren weitgehend frei. Ein ausgewählter Bieter hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber gerade mit ihm (nur) über sein Preisangebot verhandelt. Denn der Auftraggeber bestimmt Gegenstand und Inhalt der Verhandlungen.

2. Es bleibt dem Auftraggeber im VOF-Verhandlungsverfahren unbenommen, auf der Grundlage der zuschlagsfähigen Angebote nur über den Inhalt der zu erbringenden Leistung zu verhandeln und von Preisgesprächen zumindest solange abzusehen, wie der Stand der Verhandlungen ihm dazu keinen Anlass gibt.

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VPRRS 2014, 0574
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Angabe zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz: Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK LSA 02/14

1. Fordert der Auftraggeber das fehlende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" nach und erklärt der Bieter daraufhin, dass keine Bietergemeinschaft mit einem anderen Bieter vorliegt, hat er eine insoweit eindeutige Erklärung abgegeben. Es ist daher unschädlich, wenn er nicht das hierfür vorgesehene Formblatt eingereicht hat.

2. Will der Bieter einen Nachunternehmer beauftragen, hat er aber kein Nachunternehmerverzeichnis abgegeben und somit keine Angaben über den Namen sowie die Art und den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes gemacht, führt dies zum zwingenden Ausschluss seines Angebots.

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VPRRS 2014, 0567
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Mindestanforderungen erst nachträglich gestellt: Ausschluss unzulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2014 - 15 Verg 4/13

1. Die Festlegung, welche Leistungsnachweise gefordert werden, muss bereits in der Bekanntmachung benannt werden. Die Anforderungen des Auftraggebers müssen dabei eindeutig und erschöpfend formuliert sein, damit die Bieter anhand des Bekanntmachungstextes unzweideutig erkennen können, welchen Anforderungen die Eignung unterliegt; ein Verweis auf die Vergabeunterlagen genügt nicht.

2. Hat der Auftraggeber nachträglich Mindestanforderungen zur technischen Leistungsfähigkeit gestellt, kann der Ausschluss eines Bieters nicht darauf gestützt werden, er besitze nicht die notwendige technische Eignung.

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VPRRS 2014, 0517
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Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.06.2014 - 1 U 4/13

1. Die Vernachlässigung der Prüfung der Durchführbarkeit einer Straßenbaumaßnahme (hier: Baudurchführungsvereinbarung mit der DB-Netz AG vergessen) stellt eine Verletzung des durch das Ausschreibungsverfahrens begründeten Vertrauenstatbestands und eine Verletzung der Vorschriften des Vergaberechts dar.

2. Dies führt, wenn der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßem Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Auftrag erhalten hätte und die Maßnahme im Wesentlichen unverändert erneut ausgeschrieben und ausgeführt worden ist, zu einem auf das positive Interesse gerichteten, die Deckungskostenbeiträge für Wagnis und Allgemeine Geschäftskosten umfassenden Schadensersatzanspruch.

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VPRRS 2014, 0418
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mehrdeutige Angebote sind auszuschließen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.05.2014 - 21.VK-3194-08/14

1. Angebote mit mehrdeutigen Angaben führen zum Angebotsausschluss. Dies gilt auch im Bereich von Nachunternehmererklärungen.*)

2. Lässt ein Bieter die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen (§ 15 EG Abs. 2 VOB/A), so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben. Die ASt kann eine nochmalige Aufforderung nicht aus § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A herleiten. Die Pflicht der Nachforderung des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A betrifft nur fehlende Erklärungen oder Nachweise, welche vom Auftraggeber zur Vorlage bis zur Angebotsabgabe gefordert worden sind.*)

3. Werden in der Wertungsphase konkrete Mengenfehler im Leistungsverzeichnis festgestellt, kann der Auftraggeber erwägen, die Ausschreibung aufzuheben. Fehler im Leistungsverzeichnis fallen in die Risikosphäre des Ausschreibenden und werden grundsätzlich nicht als rechtmäßiger Aufhebungsgrund nach § 17 EG VOB/A anerkannt. Bei einer Aufhebung ohne rechtmäßigen Aufhebungsgrund können die Bieter die Feststellung beantragen, dass sie durch die Aufhebung in ihren Rechten verletzt sind und Schadensersatz erheben. Eine Ausschreibung wegen Mengenfehler im Leistungsverzeichnis aufzuheben, liegt deshalb im Ermessen des Auftraggebers.*)

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VPRRS 2014, 0584
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind einzukalkulieren!

VK Bremen, Beschluss vom 20.03.2014 - 16 VK 1/14

1. Die Formulierung in einem Leistungsverzeichnis, wonach schadstoffbelasteter Boden zu baggern, zu fördern und zu verbringen ist, muss ein durchschnittlicher Bieter dahingehend verstehen, dass auch die erforderlichen Entsorgungskosten in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.

2. Bietet das Leistungsverzeichnis keine hinreichend sichere Grundlage für eine ordnungsgemäße Kalkulation, ist es dem Bieter grundsätzlich zuzumuten, beim Auftraggeber entsprechende Rückfragen zu stellen.

3. Die SektVO enthält zwar keine besonderen Regelungen für Fragefristen. Dessen ungeachtet kann der öffentliche Auftraggeber auch in einem Vergabeverfahren nach der SektVO mit der Bekanntmachung eine derartige Frist setzen.

4. Nimmt eine Bietergemeinschaft (BIEGE) an einem Vergabeverfahren teil, muss ein erkannter Vergaberechtsverstoß von sämtlichen BIEGE-Mitgliedern gerügt werden. Ermächtigt die BIEGE einzelne Mitglieder nicht zur Rüge oder wird diese Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt, stellt die Geltendmachung der Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten durch ein einzelnes BIEGE-Mitglied keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2014, 0383
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind einzukalkulieren!

VK Bremen, Beschluss vom 20.03.2014 - 16-VK 1/14

1. Die Formulierung in einem Leistungsverzeichnis, wonach schadstoffbelasteter Boden zu baggern, zu fördern und zu verbringen ist, muss ein durchschnittlicher Bieter dahingehend verstehen, dass auch die erforderlichen Entsorgungskosten in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.

2. Bietet das Leistungsverzeichnis keine hinreichend sichere Grundlage für eine ordnungsgemäße Kalkulation, ist es dem Bieter grundsätzlich zuzumuten, beim Auftraggeber entsprechende Rückfragen zu stellen.

3. Die SektVO enthält zwar keine besonderen Regelungen für Fragefristen. Dessen ungeachtet kann der öffentliche Auftraggeber auch in einem Vergabeverfahren nach der SektVO mit der Bekanntmachung eine derartige Frist setzen.

4. Nimmt eine Bietergemeinschaft (BIEGE) an einem Vergabeverfahren teil, muss ein erkannter Vergaberechtsverstoß von sämtlichen BIEGE-Mitgliedern gerügt werden. Ermächtigt die BIEGE einzelne Mitglieder nicht zur Rüge oder wird diese Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt, stellt die Geltendmachung der Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten durch ein einzelnes BIEGE-Mitglied keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2014, 0335
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffungsgegenstand nicht eindeutig beschrieben: Aufhebung zulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

1. Fehlt es an einer konkreten, eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der nachgefragten Leistung, ist die Ausschreibung aufzuheben.

2. Ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung besteht nur, wenn eine Scheinaufhebung vorliegt, die Aufhebung diskriminierend ist oder ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgt und deshalb als willkürlich erscheint.

3. Eine Scheinaufhebung liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach der Aufhebung nicht im Verhandlungsverfahren oder freihändig an einen sonst chancenlosen Bieter vergeben will, sondern eine erneute öffentliche Ausschreibung beabsichtigt, an der sich alle beteiligen können.

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VPRRS 2014, 0324
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistung kann auch später ausgeführt werden: Aufhebung nicht zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2013 - 1 VK 30/13

1. Der öffentliche Auftraggeber allein legt den Beschaffungsbedarf fest. Ihm steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Der Auftraggeber kann den Beschaffungsbedarf deshalb auch dahingehend definieren, dass eine Fahrbahn in voller Breite in einem Arbeitsgang herzustellen ist.

2. Eine Aufhebung mit der Begründung, dass die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist nur gerechtfertigt, wenn die Durchführung des Auftrags ohne die Änderungen wegen eines nach Beginn der Ausschreibung aufgetretenen Grundes nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber unzumutbar ist.

3. Führt eine zeitliche Verzögerung zur Unwirtschaftlichkeit der Vergabe, kann dies ein wichtiger Grund für eine Aufhebung sein. Das gilt aber nicht, wenn der Zuschlag mit der Maßgabe erteilt werden kann, die angebotene Bauleistung zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.

4. Sind die Vergabeunterlagen so gestaltet worden, dass die Bieter diese unterschiedlich verstehen konnten, so dass im Ergebnis keine vergleichbaren Angebote eingegangen sind, liegt ein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot und das Gleichbehandlungsgebot vor, der eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt.

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VPRRS 2014, 0649
Mit Beitrag
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Präsenz vor Ort als Wertungskriterium zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 VK 37/13

1. Ist die Anwesenheit des Ausführenden vor Ort für die Ausführung eines Auftrags erforderlich, kann die örtliche Präsenz gefordert werden. Der Grad und der Umfang der örtlichen Präsenz kann dann unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit für die Auftragsdurchführung bewertet werden.

2. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar sind. Tatsachen und Überlegungen, die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich festgehalten werden.

3. Schreibt der Entwicklungstreuhänder einer Kommune (Planungs-)Leistungen für die Errichtung von Fuß- und Radwegebrücken aus, unterliegt diese Vergabe den Vorschriften des 4. Teils des GWB und der Entwicklungstreuhänder ist Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren. Das gilt auch, wenn er selbst kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist.




VPRRS 2014, 0322
Mit Beitrag
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Angebot weicht von zwingenden Vorgaben ab: Ausschluss auch vom VOF-Verfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 2/14

Weicht das Angebot eines Bieters von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers ab, kann es zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF geboten sein, dieses Angebot von der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2014, 0283
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13

1. Die Divergenzvorlage kann nur in denselben Grenzen auf Ausschnitte des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden, in denen im Zivilprozess Teilurteile zulässig sind und die Zulassung der Revision wirksam beschränkt werden kann.*)

2. Bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten an einer Bundesautobahn ist als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren das jeweils betroffene Land anzusehen, nicht die Bundesrepublik Deutschland.*)

3. Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, IBR 2001, 505).*)

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VPRRS 2014, 0152
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauvorhaben "Linienbaustellen ... - Oberbaunebenarbeiten"

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 2-12/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Begriff der "Erklärungen und Nachweise" ist weit auszulegen!

VK Thüringen, Beschluss vom 06.05.2013 - 250-4002-391/2013-E-001-J

1. Die DEGES ist mit ihren Kernaufgaben, zu denen unter anderem auch die Aufgaben die Planung und der Bau von Bundesfernstraßen im Rahmen der Deutschen Einheit gehören, ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Der öffentliche Auftraggeber bestimmt, welche Leistung und - zumindest im vorliegenden Fall - welches Produkt (hier: DLS-Brandbekämpfungsanlage) er mit seinen weiteren Inhalten und den ausgewählten Eigenschaften zum Leistungsgegenstand ihrer Ausschreibung macht. Ob dieser Gegenstand der Ausschreibung als solcher geeignet und funktionsfähig ist, das mit ihm verfolgte Ziel erreichen zu können, entzieht sich einer Entscheidung oder auch nur einer Beurteilung durch die Vergabekammer.

3. Der Begriff der Erklärungen und Nachweise in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist weit auszulegen. Er bezieht sich sowohl auf bieterbezogene Eigen- und Fremderklärungen als auch auf leistungsbezogene Angaben und Unterlagen.

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VPRRS 2014, 0015
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe der Bauleistung xxx Ortsumgehung xxx

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2002 - VK 19/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0012
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe des Mischloses 3 für den Neubau der B 101n, Ortsumgehung XXX

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002 - VK 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1782
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren "Bundesautobahn A 9"

VK Thüringen, Beschluss vom 26.09.2002 - 216-4002.20-018/02-SCZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1763
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen einer Mischkalkulation

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 11 Verg 8/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1749
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betriebstechnische Ausstattung eines Autobahntunnels

VK Thüringen, Beschluss vom 09.04.2002 - 216-4002-20.009/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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