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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sicherheit und Verteidigung

183 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2. Oktober

VPRRS 2024, 0195
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist (hier) besser!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2024 - Verg 36/23

1. Welche Anforderungen an die Eignung gestellt werden, bestimmt der Auftraggeber durch entsprechende Vorgaben in der Ausschreibung. Dort legt er auch die Nachweise fest, anhand derer er die Prüfung vornehmen will.

2. In der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung sind sämtliche Eignungskriterien aufzuführen, wobei ein Link auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung, aus dem sich die Eignungsanforderungen ergeben, ausreichend ist, wenn das am Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem Formblatt gelangen kann.

3. Grundsätzlich darf ein öffentlicher Auftraggeber darauf vertrauen, dass die Bieter ihre vertraglichen Zusagen auch erfüllen werden.

4. Ergeben sich allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies zweifelhaft ist (hier bejaht), ist der öffentliche Auftraggeber – bevor er das Angebot ausschließt – gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens beziehungsweise die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu verifizieren.

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Online seit Juni

VPRRS 2024, 0106
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Wissensvorsprung eines Projektanten ist auszugleichen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2024 - Verg 33/23

1. Hat ein Bieter oder Bewerber den öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder unterstützt, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters nicht verfälscht wird. Er hat sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines vorbefassten Bieters nicht verfälscht wird.

2. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, welche Maßnahmen er zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs ergreift und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu bewerten, ob bei einer Beteiligung des Projektanten der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt wird.

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Online seit März

VPRRS 2024, 0058
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Keine Sicherheitsüberprüfung „auf Vorrat“!

VK Bund, Beschluss vom 14.12.2023 - VK 2-94/23

Eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG kann unabhängig von einer konkreten Zuschlagserteilung erst im Hinblick auf den infolge Zuschlags konkretisierten Auftragnehmer bzw. dessen Personal erfolgen, nicht aber für alle am Vergabeverfahren beteiligten Bieter.

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Online seit Februar

VPRRS 2024, 0044
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Sind Funkgeräte für die Bundeswehr Kriegsmaterial?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2023 - Verg 22/23

1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht statthaft, wenn die Vergabe des öffentliche Auftrags der Beschaffung von Kriegsgerät dient.

2. Für die Einordnung als Kriegsmaterial ist maßgeblich, dass es sich bei dem zu beschaffenden Gegenstand um Material handelt, das in objektiver Hinsicht spezifisch militärische Eigenschaften aufweist.

3. Zur Beantwortung der Frage, wann Funkgeräte als elektronisches Material für militärische Zwecke zu qualifizieren sind.

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Online seit 2023

VPRRS 2023, 0197
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Nicht alle öffentlichen Dokumente sind sicherheitsrelevant!

EuGH, Urteil vom 07.09.2023 - Rs. C-601/21

Aufträge über die Herstellung öffentlicher Dokumente, Vordrucke und Zeichen beeinträchtigen nicht zwangsläufig die wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedsstaats.

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VPRRS 2023, 0142
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2022 - 15 W 14/21

1. Ein Besichtigungsanspruch gemäß § 140c PatG, der prozessual mit Hilfe eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß §§ 485 ff. ZPO kombiniert mit einer einstweiligen Duldungsverfügung gemäß § 140c Abs. 3 PatG geltend gemacht wird, unterfällt nicht den §§ 155, 156 Abs. 2 GWB. Die Zivilgerichte sind deshalb auch während eines laufenden Vergabeverfahrens zuständig.*)

2. Die Durchführung einer Vergleichserprobung und Bemusterung eines im Laufe des Vergabeverfahrens überreichten Gegenstandes (Waffe) stellt ein Gebrauchen i.S.d. § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG dar. Ein späterer Erwerb und/oder bestimmungsgemäßer Einsatz des überreichten Gegenstandes ist hierfür nicht erforderlich.*)

3. Dienen mit dem überreichten Gegenstand (Waffe) durchgeführte Versuche nicht dem technischen Fortschritt, greift das Versuchsprivileg des § 11 Nr. 2 PatG nicht ein.*)

4. Eine Weitergabe im Sinn des § 6 Abs. 2 VSVgV liegt nicht vor bei der gerichtlichen Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens kombiniert mit einer einstweiligen Duldungsverfügung.*)

5. Objekt einer Besichtigung ist allein eine Sache gemäß § 90 BGB. Urkunden können deshalb bei alleiniger Geltendmachung eines Besichtigungsanspruchs entsprechend § 140c PatG nicht herausverlangt werden. Konstruktionszeichnungen sind Sachen.*)

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VPRRS 2023, 0095
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Bestandskräftig ist bestandskräftig!

EuGH, Beschluss vom 16.03.2023 - Rs. C-493/22

Art. 55 Abs. 4 und Art. 57 Abs. 2 der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau , Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass ein Bieter, der durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, Zugang zu einem Rechtsbehelf gegen den mit dem erfolgreichen Bieter geschlossenen Vertrag hat.*)

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VPRRS 2023, 0008
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Reinigungsleistungen können sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sein!

VK Bund, Beschluss vom 22.12.2022 - VK 2-100/22

1. Öffentliche Auftraggeber können besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags festlegen, die mit dem Auftragsgegenstand entsprechend stehen. Diese müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben und können insbesondere den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

2. Reinigungsleistungen in einer Liegenschaft, in denen Verschlusssachen anfallen, auf die sich eingesetztes Reinigungspersonal grundsätzlich Zugriff verschaffen könnte, sind sicherheitsempfindliche Tätigkeiten.

3. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer nach Erhalt des Zuschlags die für die Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Formulare für die einzusetzenden Personen bei ihm einreicht.

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VPRRS 2023, 0006
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Angebote verbundener Unternehmen: Ausschluss ist kein Automatismus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2022 - Verg 28/21

1. Der Umstand, dass zwischen Bieterunternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, berechtigt den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch vom Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Der öffentliche Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebotes aufkommen lassen, hat vielmehr alle relevanten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen.

3. Stellt sich heraus, dass die Angebote nicht eigenständig und unabhängig erstellt worden sind, mithin sich personelle Verbindungen und Einflussnahmemöglichkeiten auf die Erstellung der Angebote konkret ausgewirkt haben, steht dies einem Zuschlag des Auftrags an die Bieter, die ein solches Angebot abgegeben haben, entgegen.

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Online seit 2022

VPRRS 2022, 0267
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Vorgegebener Nachunternehmer springt ab: Aufhebung wirksam, aber rechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 02.08.2022 - VK 2-64/22

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kann grundsätzlich nicht dazu gezwungen werden, das Vergabeverfahren durch Zuschlag zu beenden. Er kann auf die Durchführung des Vergabeverfahrens verzichten, sofern er für diese Entscheidung einen sachlichen Grund hat und der Verzicht somit nicht willkürlich bzw. nur zum Schein erfolgt.

2. Hat der vom Auftraggeber zwingend vorgegebene Nachunternehmer seine Leistungsbereitschaft endgültig widerrufen, liegt ein sachlicher Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung vor.

3. Eine wirksame Aufhebung ist dennoch in vergabeverfahrensrechtlicher Hinsicht rechtswidrig, wenn der Auftraggeber seine Entscheidung nicht auf einen in der einschlägigen Vergabeverordnung genannten Aufhebungsgrund stützen kann.

4. Ein Vergabeverfahren kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Voraussetzung ist, dass Umstände zugrunde liegen müssen, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren und vom öffentlichen Auftraggeber nicht zu verantworten sind.

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VPRRS 2022, 0266
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Direktvergabe ohne Bekanntmachung nur bei Alternativlosigkeit!

VK Bund, Beschluss vom 19.09.2022 - VK 2-80/22

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und damit eine Direktvergabe ohne vorherige unionsweite Auftragsbekanntmachung ist bei Dienstleistungsaufträgen ausnahmsweise zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag u. a. wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann.

2. Voraussetzung ist, dass der Auftrag durch technische Besonderheiten, etwa die Nutzung speziellen Know-Hows, spezieller Werkzeuge, Instrumente bzw. Gerätschaften, geprägt ist, derentwegen die Beauftragung eines bestimmten Unternehmens objektiv und ohne vernünftigen Zweifel alternativlos ist.

3. Um entscheiden zu können, ob zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung objektiv und ohne vernünftigen Zweifel ausschließlich ein bestimmtes Unternehmens zur Durchführung des (hier: Interims-)Auftrags in Betracht kommt, bedarf es einer entsprechenden Prüfung von Alternativen.

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VPRRS 2022, 0227
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Patentrechtsverletzung ist schwere berufliche Verfehlung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2022 - Verg 36/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

2. Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat.

3. Eine Form beruflichen Fehlverhaltens stellt die Verletzung von Wettbewerbsregeln oder Rechten des geistigen Eigentums dar, weshalb die Verletzung eines fremden gewerblichen Schutzrechts wie eines Patentrechts eine schwere berufliche Verfehlung darstellen kann.

4. Ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, wird nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn es dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

5. Eines Schadensausgleichs bedarf es nicht, wenn durch die Straftat kein ausgleichungsfähiger materieller Schaden verursacht wurde.




VPRRS 2022, 0127
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen: Verzicht auf Vergabeverfahren zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2021 - Verg 51/20

1. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Maßnahmen, die sie für den Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen für erforderlich halten.

2. Für die Festlegung wesentlicher Sicherheitsinteressen genügt die begründete Annahme einer Gefahr der äußeren oder inneren Sicherheit.

3. Die EU-Mitgliedstaaten sind in ihrer Entscheidung, einen bestimmten Beschaffungsauftrag von den Regeln des Binnenmarkts auszunehmen, nicht uneingeschränkt frei. Vielmehr muss der Mitgliedstaat, der sich auf die Ausnahme des Art. 346 AEUV berufen will, nachweisen, welche Sicherheitsinteressen betroffen sind und welcher Zusammenhang zwischen diesen Sicherheitsinteressen und der konkreten Beschaffung besteht.

4. Eine pauschale oder floskelhafte Bezugnahme auf ein nicht näher spezifiziertes Sicherheitsinteresse reicht für den Nachweis nicht aus.

5. Die Bewahrung wehrtechnischer Kernfähigkeit im Inland stellt grundsätzlich ein von Art. 346 Abs. 1 b AEUV gedecktes Sicherheitsinteresse dar. Rein wirtschaftspolitisch motivierte Maßnahmen ohne Rückwirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit der eigenen oder der verbündeten Streitkräfte erfahren indes keine Rechtfertigung.

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VPRRS 2022, 0112
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Sicherheitsdienstleistungen oder verwaltungstechnische Tätigkeiten?

VK Hessen, Beschluss vom 17.09.2021 - 69d-VK-11/2021

1. Der Begriff Sicherheitsdienstleistungen umfasst jegliche Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, insbesondere Bewachungsdienste sowie Überwachungsdienste.

2. Bewachungsdienste haben die Aufgabe, Objekte oder Personen vor Gefahren von außen zu schützen. Überwachungsdienste schützen Personen oder Sachen vor Gefahren von Personen innerhalb des Objekts.

3. Enthält die Aufgabenbeschreibung auch Verwaltungstätigkeiten und eine Reihe von Tätigkeiten zur Prävention von Gefahren, wie Maßnahmen zur Rettung oder Konfliktlösung, ist für die Einordnung als Wach- und Sicherheitsleistungen entscheidend, dass ein spezifischer Bedarf an der Gewährleistung innerer Sicherheit und Ordnung vorliegt, der über die Erbringung rein verwaltungstechnischer Tätigkeiten hinausgeht.

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VPRRS 2022, 0057
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Schaden nicht nachgewiesen: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

EuG, Urteil vom 26.01.2022 - Rs. T-849/19

1. Die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV von mehreren Voraussetzungen abhängig ist: Das dem Organ vorgeworfene Verhalten muss rechtswidrig sein, es muss ein Schaden eingetreten sein, und zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

2. Die Klage ist insgesamt abzuweisen ist, ohne dass die übrigen Voraussetzungen dieser Haftung geprüft werden müssen, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt.

3. Der Kläger muss einen "tatsächlichen und sicheren" Schaden erlitten haben. Er hat Beweise zum Nachweis des Vorliegens und des Umfangs eines solchen Schadens vorzulegen.

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VPRRS 2022, 0053
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Aufhebung setzt Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus!

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.07.2021 - VgK-24/2021

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn "andere schwer wiegende Gründe" bestehen.

2. Für das Vorliegen eines schwer wiegenden Grunds bedarf es einer umfassenden und alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall.

3. Der Auftraggeber, der im laufenden Vergabeverfahren, erst recht nach (finaler) Angebotsabgabe das Vergabeverfahren aufhebt, greift in ein vorvertragliches Rechtsverhältnis zwischen ihm und den Anbietern ein. Er ist daher verpflichtet, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

4. Der Auftraggeber hat jeden erwogenen Eingriff darauf zu prüfen, ob er geeignet ist, den Mangel abzustellen. Er hat unter den geeigneten Eingriffen den Eingriff mit der geringsten Eingriffstiefe auszuwählen und er hat darüber hinaus eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, ob der nach den obigen Kriterien ausgewählte Eingriff sich angesichts des geltend gemachten Vergabeverstoßes nicht als unverhältnismäßig erweist.

5. Eine Aufhebung ist gerechtfertigt, wenn die Vergabeunterlagen deutlich zu überarbeiten sind und die Zurückversetzung der Aufhebung gleichkommt.

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Online seit 2021

VPRRS 2021, 0282
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Zeitverlust rechtfertigt keine vorzeitige Zuschlagserteilung!

OLG Rostock, Beschluss vom 11.11.2021 - 17 Verg 8/21

1. In Anlehnung an die zu § 169 Abs. 1 Satz 6 GWB entwickelten Grundsätze (Senat, Beschluss vom 16.09.2021 - 17 Verg 7/21, IBRRS 2021, 3382 = VPRRS 2021, 0268) kann auch im Rahmen des § 176 Abs. 1 Satz 1 GWB der durch das Vergabenachprüfungs- und anschließende Beschwerdeverfahren an sich üblicherweise eintretende Zeitverlust regelmäßig keine vorzeitige Zuschlagserteilung rechtfertigen. Vielmehr müssen substantielle und in der gebotenen Abwägung letztlich überwiegende Gründe für eine umgehende Zuschlagserteilung gerade in dem betreffenden Einzelfall streiten, die ein weiteres Zuwarten – jenseits des letztlich jedem öffentlichen Auftrag zumindest dem Grunde nach innewohnenden Allgemeininteresses an seiner möglichst zeitnahen Erteilung – als nicht hinnehmbar erscheinen lassen.*)

2. Kostenentscheidung und Wertfestsetzung für das Verfahren nach § 176 Abs. 1 Satz 1 GWB können der Endentscheidung vorbehalten bleiben.*)

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VPRRS 2021, 0162
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag zu früh gestellt: Verstoß gegen Schadensminderungspflicht!

LG Bonn, Urteil vom 09.06.2021 - 1 O 3/20

1. Eine Angabe zum "Kfz-Einsatz" ist eine wesentliche Preisangabe, deren Fehlen zum Ausschluss des Angebots führt.

2. Die Vorbereitung eines einreichungsfähigen Nachprüfungsantrags entspricht nicht der Schadensminderungspflicht, wenn ein solcher zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboten ist.

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VPRRS 2021, 0186
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Bewertungsmethode ist vor Angebotsöffnung festzulegen!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.11.2020 - 1/SVK/029-20

1. Zur Wahrung des Transparenzgrundsatzes sind Wertungsformeln zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte vorab bekannt zu machen.*)

2. Die Angabe, wonach die Punktzahl der teureren Angebote "im Verhältnis" zu dem günstigsten Angebot ermittelt wird, ist intransparent. Damit wird nicht festgelegt, wie konkret die Punktzahl im Kriterium Preis bestimmt wird.*)

3. Die Bewertungsmethode, anhand derer der öffentliche Auftraggeber die Angebote konkret bewertet und einstuft, darf grundsätzlich nicht erst nach der Öffnung der Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber festgelegt werden.*)

4. Es ist mit dem Wettbewerbsgrundsatz insbesondere mit dem Anspruch auf einen fairen Wettbewerb unvereinbar, wenn der Auftraggeber erst nach Angebotsöffnung in Kenntnis der Preise der Bieter die konkrete Umrechnungsformel der Preise in Punkte festlegt.*)

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VPRRS 2021, 0172
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Rahmenvereinbarung birgt höhere Kalkulationsrisiken!

VK Westfalen, Beschluss vom 24.02.2021 - VK 1-53/20

1. Beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung müssen weder die genaue Gesamtmenge noch sämtliche Auftragsbedingungen für die Einzelaufträge feststehen.

2. Das Verbot einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse gilt zwar nicht mehr. Dennoch können Ausschreibungsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu beanstanden sein.

3. Die Zumutbarkeitsschwelle erhöht sich bei einer Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen (im weiteren Sinne) zulasten der Bieter. Kalkulatorische Unwägbarkeiten sind hinzunehmen.

4. Gehen Risiken deutlich aus den Vergabeunterlagen hervor, ist es Sache des Bieters, diese einzukalkulieren. Führt das zu einer Verteuerung der Leistungen, hat das die Vergabestelle zu vertreten.

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VPRRS 2021, 0169
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Zwei Firmen, ein Geschäftsführer: Angebote können ausgeschlossen werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 05.05.2021 - VK 1-12/21

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB verlangt lediglich, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vorliegen; Gewissheit über diese Ausschlussgründe muss nicht bestehen.*)

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VPRRS 2021, 0158
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Nicht "nachweisliche" Patentverletzung ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2021 - VK 1-34/21

1. Eine vom Auftraggeber veranlasste "Konkretisierung" der Angebotspreise, die zur Eintragung neuer (reduzierter) Preise führt und im Ergebnis die Wertungsreihenfolge ändert, ist unzulässig.

2. Ein rein formaler Fehler, der ansonsten keine Zweifel am Angebot aufkommen lässt, führt regelmäßig nicht zum Ausschluss.

3. Gegen einen Bieter erhobene Patentverletzungsvorwürfe sind kein Ausschlussgrund, wenn die Patentverletzung nicht mit der erforderlichen Sicherheit - "nachweislich" - zu erkennen ist.

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VPRRS 2021, 0147
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt?

VK Rheinland, Beschluss vom 19.05.2021 - VK 6/21

1. Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an einer Ausschreibung mit eigenen Angeboten, besteht im Hinblick auf § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist. Die Widerlegung der Vermutung obliegt den konzernverbundenen Unternehmen.*)

2. Zur Widerlegung der Vermutung reicht es dabei nicht, dass die verbundenen Unternehmen versichern, sich im Rahmen der konkreten Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten zu haben. Vielmehr obliegt den verbundenen Unternehmen die Darstellung derjenigen strukturellen Umstände, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern.*)

3. Unternehmen, die über identische Gesellschafter, einen identischen Geschäftsführer verfügen, einen identischen IT-Dienstleister einsetzen und auf dem identischen Geschäftsfeld am Markt tätig sind, sind in vergaberechtlicher Hinsicht verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 GWB.*)

4. Der im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB grundsätzlich bestehende Beurteilungsspielraum zu der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussgrundes gegeben sind, ist ausnahmsweise auf Null reduziert, wenn die verbundenen Unternehmen die bestehende Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht durch konkrete Darlegung von strukturellen Maßnahmen, die den Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern, entkräften.*)

5. Auch wenn es sich bei § 124 Abs. 1 GWB um fakultative Ausschlussgründe handelt mit der Folge, dass dem öffentlichen Auftraggeber auch bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen hinsichtlich des "Obs" der Ausschlussentscheidung ein Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zusteht, führt die Verwirklichung des Tatbestandes des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB in der Regel zu einer Ermessensreduzierung auf Null.*)

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VPRRS 2021, 0140
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Technische Produktanforderungen: Keine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2021 - VgK-53/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, unternehmensbezogene Kriterien festzulegen, um die Eignung der Bieter für die fachkundige und leistungsfähige Auftragsausführung sicherzustellen.

2. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

3. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich betreffen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen.

4. Der Auftraggeber darf den Wettbewerb nicht mittelbar durch eine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute (hier: vier deutsche Beschussämter) verengen (Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2021, 142).

5. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, für die von ihm vorgesehene Teststellung genaue Prüfabläufe vorzuschreiben, wenn in die Prüfung qualitative Zuschlagskriterien mit notwendigerweise erheblichen subjektiven Elementen einfließen.

6. Die Vergabekammer kann im Konsens der Verfahrensbeteiligten die mündliche Verhandlung auch in digitaler Form durchführen. Die mündliche Verhandlung als essentieller Bestandteil des Nachprüfungsverfahrens darf auch in Corona-Zeiten nicht entfallen, ist vielmehr unter Nutzung der inzwischen vorhandenen technischen Möglichkeiten umzusetzen.

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VPRRS 2021, 0118
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.09.2020 - VK 1-28/20

Auch im Falle von Interimsaufträgen ist die Auftragswertschätzung ordnungsgemäß vorzunehmen, was dann der Fall ist, wenn Methoden angewendet worden sind, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.*)

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VPRRS 2021, 0093
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Aufhebung wegen Kostenüberschreitung nur mit ordnungsgemäßer Kostenschätzung!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2021 - VK 1-124/20

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Das gilt auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung.

2. Ein Vergabeverfahren kann rechtmäßig aufgehoben werden, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hatte. Dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen einer Aufhebung der Ausschreibung vorliegen, ist der öffentliche Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet.

3. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass auch das wirtschaftlichste Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden ist.

4. Die Überschreitung der Kostenschätzung um das Doppelte ist grundsätzlich geeignet eine erhebliche Überschreitung anzunehmen.

5. Weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Aufhebung wegen erheblicher Überschreitung der seitens des Auftraggebers geschätzten Kosten ist, dass die Kostenschätzung insgesamt ordnungsgemäß ist. Die Kostenschätzung muss methodisch vertretbar erfolgt sein und die zu erwartenden Kosten nachvollziehbar und umfassend wiederspiegeln (hier verneint).

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VPRRS 2021, 0076
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Vergabebeamter a. D. darf nicht für Bieterunternehmen arbeiten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2021 - 1 B 1845/20

1. Ein Ruhestandsbeamter, der während seiner aktiven Dienstzeit bei einem öffentlichen Auftraggeber unter anderem mit Vergabeverfahren befasst war, kann eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung für ein Bieterunternehmen untersagt werden, soweit zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

2. Dienstliche Interessen sind bereits beeinträchtigt, wenn durch die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung der böse Schein fehlender Integrität der öffentlichen Verwaltung entsteht.

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VPRRS 2021, 0074
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Beschaffung von Kriegsgerät betrifft wesentliche Sicherheitsinteressen!

VK Bund, Beschluss vom 06.11.2020 - VK 2-87/20

1. Unter Kriegsschiffen sind auch genuin zu militärischen Zwecken konzipierte, gerüstete und nach den Planungen des Auftraggebers spezifisch militärisch beauftragte Marineschiffe zu verstehen, die Kampfschiffe im militärischen Einsatz unterstützen.

2. Wesentlichen Sicherheitsinteressen sind solche der inneren und äußeren Sicherheit. Die Konkretisierung der wesentlichen Sicherheitsinteressen obliegt der Einschätzungsprärogative des jeweiligen EU-Mitgliedstaats.

3. Ist von den Maßnahmen, mit denen ein Mitgliedstaat wesentliche Sicherheitsinteressen zu wahren beabsichtigt, die Erzeugung bzw. der Handel mit genuin und eindeutig militärischen Zwecken dienendem Kriegsgerät umfasst, ist per se davon auszugehen, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind.

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VPRRS 2021, 0007
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Verhandlungsverfahren nach VSVgV: Reine Preisverhandlung zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2020 - VK 1-100/20

1. Die Durchführung reiner Preisverhandlungen ist im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VSVgV vergaberechtlich zulässig. Erforderlich ist insoweit nur, dass das Verhandlungsverfahren an sich rechtmäßig gewählt wurde.

2. Die VSVgV stellt das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichrangig neben das nicht offene Verfahren. Eine besondere Begründungs-/Rechtfertigungspflicht besteht nur bei Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb oder des wettbewerblichen Dialogs.

3. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfordert im Anwendungsbereich der VSVgV keine besondere Komplexität.

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VPRRS 2021, 0003
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Beschaffungsbedarf unverändert: Aufhebung unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 11.12.2020 - VK 2-91/20

1. Ein Vergabeverfahren (hier: nach der VSVgV) kann aufgehoben werden, wenn sich die Grundlagen des Vergabeverfahren wesentlich geändert haben.

2. Bezugspunkt der wesentlichen Änderungen sind nicht sämtliche vergaberechtlich relevante Änderungen, sondern nur die "Grundlagen des Vergabeverfahrens".

3. Für eine Aufhebung ist es erforderlich, dass sich der Beschaffungsbedarf entweder geändert hat und die Vergabeunterlagen diesem geänderten Bedarf anzupassen sind oder aber der Beschaffungsbedarf gänzlich entfallen ist, so dass das Interesse des Auftraggebers an der konkret ausgeschriebenen Leistung selbst nicht mehr besteht.

4. Auswirkungen der Corona-Pandemie sind durchaus geeignet, eine Aufhebungsentscheidung zu legitimieren, aber nur unter der Voraussetzung, dass sich Änderungen am Beschaffungsbedarf ergeben (hier verneint).

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0283
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
NU-Probleme sind GU-Probleme!

VK Bund, Beschluss vom 04.08.2020 - VK 1-46/20

1. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auf die von ihm gesetzten Unterauftragnehmer einwirkt, um diese dazu zu bewegen, auch in ihren potentiellen Verträgen mit dem Bieter als Hauptauftragnehmer die Geltung der Vertragsbedingungen des Auftraggebers zu akzeptieren.

2. Eine Unzumutbarkeit der Kalkulation ergibt sich nicht daraus, dass einzelne der gesetzten Nachunternehmer dem Bieter kein Angebot für die Erbringung der gewünschten Leistung abgegeben haben.

3. Der Auftraggeber darf durchaus riskante Leistungen ausschreiben, die er lediglich ergebnisorientiert definiert und in der Menge bestenfalls hochgerechnet (geschätzt), aber nicht in allen Einzelheiten zuvor ermittelt hat.

4. Der Auftraggeber kann zur eigenen Absicherung verlangen, dass für den Auftrag ein bestimmter Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

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VPRRS 2020, 0229
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Erstangebote im Verhandlungsverfahren sind fristgerecht einzureichen!

VK Bund, Beschluss vom 29.05.2020 - VK 2-19/20

1. Erstangebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens sind "normale" Angebote, für die alle Regeln des Vergaberechts gelten, soweit nicht spezifische Ausnahmen für Verhandlungsverfahren vorgesehen sind.

2. Die spezifische Ausnahme für Angebote im Verhandlungsverfahren ist die Nicht-Geltung des Nachverhandlungsverbots.

3. In Bezug auf die Einhaltung von Fristen ist für Erstangebote im Verhandlungsverfahren keine Ausnahme vorgesehen, so dass auch diese fristgerecht einzureichen sind.

4. Funktioniert in einem elektronischen Vergabeverfahren das Hochladen nicht auf Anhieb und führt dies zu einer (hier: sehr geringfügigen) zeitlichen Verzögerung mit der Folge des Versäumnisses der Angebotsfrist, fällt dies in die Sphäre des Bieters.

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VPRRS 2020, 0195
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Das Vergaberecht ist nicht mehr ganz so formaljuristisch ...

VK Berlin, Beschluss vom 06.01.2020 - VK B 1-39/19

1. Zum Ausschluss führende Änderungen an den Vergabeunterlagen liegen (nur) vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausgeschrieben hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht, indem eine inhaltliche Änderung der ausgeschriebenen Leistung, der Vertragsbedingungen oder der Preise erfolgt.

2. Nicht jede noch so marginale formale Abweichung hat einen Angebotsausschluss zur Folge. Vielmehr sind Korrekturen in fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen grundsätzlich zulässig, wenn keine Manipulationsgefahr besteht und der Auftraggeber im Falle der Bezuschlagung des Angebots genau das erhält, was er beschaffen möchte.

3. Sind Rechen- oder Schreibfehler offenkundig, ist eine Korrektur durch den Auftraggeber auch ohne Aufklärung angezeigt.

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VPRRS 2020, 0182
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Versicherungsverlangen kann Eignungskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 19.05.2020 - VK 1-28/20

1. Es kann einem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt werden, durch den Auftragnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden nicht allein über die Haftung des Auftragnehmers abzudecken, sondern hierfür den Abschluss einer vorhabenbezogenen Versicherung zu fordern.

2. Die vom Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens aufgestellte Anforderung, über eine bestimmte Versicherung zu verfügen, kann ein Eignungskriterium sein.

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VPRRS 2020, 0179
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Wertung muss anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien erfolgen!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2020 - VK 2-15/20

1. Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

2. Einschränkungen des Wertungsprogramms können vom Auftraggeber im Nachhinein nicht mehr eingeführt und geltend gemacht werden.

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VPRRS 2020, 0150
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Akteneinsicht ist auf berechtigtes Informationsbedürfnis begrenzt!

VK Saarland, Beschluss vom 23.05.2019 - 1 VK 02/19

1. Die Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB setzt voraus, dass der Bieter den möglichen Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Fristbeginn ist dabei die positive Kenntnis. Positive Kenntnis bezieht sich aber nicht nur auf die objektiv erkennbaren Tatsachen, sondern auch auf die Bewertung als rechtsfehlerhaft.*)

2. Umstände, die vom Antragsteller erst im Nachprüfungsverfahren erkannt werden und aus denen er - zulässigerweise - Vergaberechtsverstöße ableiten will, unterliegen nicht der Obliegenheit zur Rüge nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

3. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens hat der Auftraggeber ein weitreichendes Bestimmungsrecht, das durch objektive und auftragsbezogene Gründe begrenzt wird. Fehlende Bekanntheit und Publizität eines Unternehmens stellen keine Eignungsmängel dar.*)

4. Die Regelung des § 134 GWB dient dazu, dem unterlegenen Bieter die Möglichkeit einzuräumen, effektiven Rechtsschutz wahrnehmen zu können. Daraus kann der Bieter jedoch keinen umfassenden Informationsanspruch herleiten.*)

5. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens muss vergaberechtskonform erfolgen. Der Auftraggeber muss das Verfahren umfassend dokumentieren und die Gründe für die Auswahlentscheidung niederlegen. Mängel der Dokumentation stellen grundsätzlich eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

6. Die Vergabekammer kann die Ausübung des Beurteilungsspielraums durch den Auftraggeber im Rahmen ihrer Kompetenzen nur eingeschränkt überprüfen. Die Überprüfung beschränkt sich darauf, ob vom öffentlichen Auftraggeber das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, ob er von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und ob sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemeinen gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält, insbesondere die Wertung diskriminierungsfrei, nicht willkürlich und nachvollziehbar ist.*)

7. Das zur Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes bestehende Akteneinsichtsrecht ist auf das berechtigte Informationsbedürfnis des Antragstellers begrenzt und umfasst insoweit nur für das Nachprüfungsverfahren relevante, weil streitige und subjektive Rechte des Antragstellers betreffende Aktenteile. Im Anwendungsbereich der VSVgV ist zudem die besondere Schutzbedürftigkeit des sicherheitsrelevanten Bereichs zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2020, 0094
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Kein Ausschluss auf der Grundlage einer unvollständigen Checkliste!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2019 - 1/SVK/032-19

1. § 53 Abs. 2 VgV eröffnet dem Auftraggeber die Möglichkeit vom Regelfall der Übermittlung der Angebote mithilfe elektronischer Mittel abzuweichen und lässt andere Übermittlungsarten bzw. deren Kombination zu. Dazu gehört auch die ausschließliche postalische Übermittlung.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist - insbesondere im Anwendungsbereich des § 53 Abs. 2 VgV - verpflichtet, in den Vergabeunterlagen eine eindeutige Aussage darüber zu treffen, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Nicht zweifelsfreie Angaben hinsichtlich der Art der Angebotsabgabe gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

3. Der Ausschluss eines Angebots kommt trotz einer etwaigen Abweichung von den Vorgaben der Ausschreibung dann nicht in Betracht, wenn die Leistungsbeschreibung zu unbestimmt, unklar oder sogar widersprüchlich ist.*)

4. Wenn ein Auftraggeber andere Bieter zum Nachreichen fehlender Unterlagen auffordert, hat er aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei allen weiteren Bietern fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine selektive, einzelne Bieter und Bewerber ausnehmende Nachforderung ist mit dem Gebot der Gleichbehandlung nicht vereinbar.*)

5. Mit einer Checkliste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen schafft der Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand. Soweit er eine unvollständige Checkliste verwendet, kommt ein Ausschluss von Angeboten bei denen Unterlagen fehlen, welche nicht in der Checkliste aufgeführt wurden, nicht ohne Weiteres - sprich ohne Nachforderung - in Betracht.*)

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VPRRS 2020, 0085
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020 - Verg 7/19

1. Gibt die Vergabestelle den Bietern mit den Ausschreibungsunterlagen vor, Teile ihres Angebots, die einer elektronischen Übermittlung nicht zugänglich sind, auf dem Postwege einzureichen (hier: Musterstücke der zu beschaffenden Schutzwesten), so muss sie klarstellen, ob diese abweichende Übermittlungsform für das Angebot insgesamt gilt (also auch hinsichtlich der Angebotsteile, bei denen eine elektronische Abgabe für sich gesehen möglich wäre). Ist dies bei einer Gesamtwürdigung der Ausschreibungsunterlagen unklar, wird das einem Angebotsausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe regelmäßig entgegenstehen.*)

2. Umschreibt der Auftraggeber die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen an verschiedenen Stellen der Ausschreibungsunterlagen auf jeweils unterschiedliche Weise, so kann das Gebot der Bietergleichbehandlung das vom Auftraggeber auszuübende Ermessen, ob er fehlende Erklärungen nachfordert, auf Null reduzieren, wenn der Auftraggeber auch nur bei einem Bieter eine geforderte Nachreichung genügen lässt.*)

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VPRRS 2020, 0043
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Auf ein im Internet auffindbares Regelwerk kann Bezug genommen werden!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 - VK 1-77/19

In der Leistungsbeschreibung kann auf technische Anforderungen Bezug genommen werden. Der Text eines in den einschlägigen Fachkreisen bekannten, für jedermann über das Internet innerhalb kürzester Recherche kostenlos zugänglichen Regelwerks muss den Vergabeunterlagen deshalb nicht beigefügt werden.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0331
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Funktionale Leistungsbeschreibung: Preisprüfung muss Mengenansatz umfassen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2019 - 1 Verg 3/19

1. Unterschreitet der Preis eines Angebots die Preise der eingegangenen Konkurrenzangebote und die eigene Kostenschätzung erheblich, ist der Auftraggeber verpflichtet in eine Preisprüfung nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A einzutreten.

2. Bei einer funktional beschriebenen LV-Position gehört auch die Prüfung des vom Bieter für die Position zu Grunde gelegten Mengengerüsts zur Preisprüfung.

3. Ist dem Auftraggeber ansonsten eine effektive Preisprüfung nicht möglich, muss er sich die vom Bieter gewählten technischen Lösungen und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile erläutern lassen.

4. Eine ohne ausreichende Angaben durchgeführte Preisprüfung ist beurteilungsfehlerhaft.

5. Eine nicht angemessen durchgeführte Preisprüfung verstößt gegen § 16d EU Abs. 1 VOB/A, der bieterschützend ist.

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VPRRS 2019, 0322
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Sensibler Dienstleistungsauftrag erfordert Berufserfahrung!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.06.2019 - 1/SVK/012-19

1. Aufgrund besonders sensibler, leistungsprägender Schwerpunkte eines Arbeitsumfelds kann es sachlich gerechtfertigt und im engeren Sinne verhältnismäßig sein, für einen Dienstleistungsauftrag zu verlangen, dass 60% der Mitarbeiter bereits eine zweijährige, einschlägige Erfahrung mitbringen.*)

2. Dass bei einer Referenzanforderung insgesamt sechs unterschiedliche Kriterien abgedeckt werden müssen, kann vor dem Hintergrund gerechtfertigt sein, dass der zu vergebende Dienstleistungsauftrag für ein komplexes, medizinisches Aufgabenumfeld erfolgen soll, das hohe Anforderungen an die Erfahrung stellt.*)

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VPRRS 2019, 0316
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Für Fragen der Angebotswertung braucht der Auftraggeber keinen Anwalt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2018 - Verg 60/17

1. Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn bei differenzierter Betrachtung des Einzelfalls die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig war.

2. Für diese Beurteilung ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Rechtsanwalt herangezogen wurde sowie den Stand des Verfahrens und den Kenntnisstand des beauftragenden Beteiligten zu diesem Zeitpunkt.

3. Die Anwendung der Bewertungskriterien auf das Angebot und damit bloße Fragen der Angebotswertung sind originäre Kompetenz der Vergabestelle und erfordern keinen Anwalt.

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VPRRS 2019, 0294
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Standortentscheidung ist hinzunehmen!

VK Bund, Beschluss vom 22.08.2019 - VK 1-51/19

Die Standortentscheidung des Auftraggebers und die damit verbundene Vorgabe, dass die Leistung an einem bestimmten Ort zu erbringen ist, ist als eine der eigentlichen Beschaffung vorgelagerte Entscheidung hinzunehmen. Eine Verletzung vergaberechtlicher Ansprüche kann hieraus nicht abgeleitet werden.

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VPRRS 2019, 0215
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Offenes Vergabeverfahren kann mehrstufig aufgebaut werden!

VK Bund, Urteil vom 07.05.2019 - VK 1-17/19

1. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Frist zur Einreichung der Angebote ist auf das durchschnittliche Unternehmen, an das sich die Ausschreibung richtet, abzustellen. Nicht alle, aber möglichst viele interessierte Unternehmen sollen in der Lage sein, ein Angebot abzugeben.

2. Gelingt es mehreren Bietern, rechtzeitig Angebote einzureichen, spricht das zumindest indiziell für die Angemessenheit der Frist.

3. Auch das offene Vergabeverfahren kann mehrstufig aufgebaut werden. Voraussetzung ist, dass die zur Teilnahme an der zweiten Wertungsstufe zugelassenen Bieter kein zweites Angebot abgeben dürfen.

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VPRRS 2019, 0149
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Nur in Datenbank eingestellte und abrufbare Nachweise sind elektronisch verfügbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2018 - Verg 39/18

1. Bleibt ein eingereichter Nachweis oder eine geforderte Erklärung inhaltlich hinter dem Geforderten zurück, ist für eine Nachforderung kein Raum.

2. Bieter müssen geforderte Nachweise nicht vorlegen, wenn sie elektronisch verfügbar sind. Diese Ausnahme ist nur für präqualifizierte Unternehmen relevant, deren Nachweise in eine Datenbank eingestellt und dort für Auftraggeber abrufbar sind.

3. Die ordnungsgemäße Rüge eines Vergaberechtsverstoßes setzt eine Beanstandung voraus, die den gerügten Verstoß hinreichend konkret benennt und mit einer tauglichen Sachverhaltsdarstellung verbindet. Ist das Vorbringen des Bieter zu dem vermeintlichen Vergaberechtsverstoß pauschal und substanzlos, ist es unbeachtlich und für eine Amtsermittlung kein Raum.

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VPRRS 2019, 0116
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Munitionsbergung = öffentlicher Bauauftrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017 - 17 Verg 3/17

Sind mit der ausgeschriebenen Leistung der Munitionsbergung umfangreiche Erdbewegungsarbeiten verbunden, die nicht in erster Linie der Gefahrenabwehr, sondern der Vorbereitung des Baufelds für die anschließende Errichtung von Gebäuden dienen, handelt es sich um vorbereitende Baustellenarbeiten/Erdbewegungsarbeiten und somit um einen öffentlichen Bauauftrag.

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VPRRS 2019, 0094
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann darf von einer Losvergabe abgesehen werden?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18

1. a) Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2018, 461 = VPR 2018, 181; OLG Düsseldorf, IBR 2012, 533).*)

b) Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe, allerdings können sich aus dem korrekt ausgewählten Auftragsgegenstand Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.*)

c) Konkrete projektbezogene Besonderheiten wie z.B. ein hohes Risikopotential des Objekts können eine Gesamtvergabe rechtfertigen (hier: Sicherheitstechnik für eine JVA).*)

2. Zur Problematik einer "wesentlichen Änderung" der Vergabeunterlagen, die eine Verlängerung der Angebotsfrist erfordert.*)

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0388
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich erfolglos?

VK Berlin, Beschluss vom 17.10.2017 - VK B 1-15/17

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht erst dann offensichtlich erfolglos, wenn nicht der geringste (theoretische) Zweifel an seiner Zulässigkeit oder Begründetheit bestehen kann. Es ist auch nicht erforderlich, dass eine zur Beurteilung der Erfolgsaussichten relevante Rechtsfrage in Rechtsprechung und Literatur einhellig beantwortet wird.

2. Für die Offensichtlichkeit kommt es vielmehr darauf an, dass die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit ohne weitere gründliche Prüfung des Antrags auffällt. Erforderlich ist, dass sich ohne weiteres oder jedenfalls unschwer aus den gesamten Umständen seine Unbegründetheit ergeben muss. Die Sache muss eindeutig sein.

3. Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, wenn der maßgebliche Sachverhalt aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung daher insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht und der Antrag unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg hat.

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VPRRS 2018, 0243
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Regionaltarifvertrag = Entgelttarifvertrag?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 VK LSA 13/17

1. Vorgaben in Bezug auf Tariflöhne sind vergaberechtlich zugelassen. Sie beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.

2. Gibt der Auftraggeber im Preisblatt vor, dass die Bieter verpflichtet sind, bei der ausgeschriebenen Bewachungsleistung die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter nicht unter dem jeweils gültigen Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt zu entlohnen, müssen alle Bieter diesen Tarifvertrag zu Grunde legen.

3. Die Zusicherung des Bieters, dass er das eingesetzte Personal nach dem geltenden regionalen Tarifvertrag entlohnt, ist eine Änderung der Vergabeunterlagen und führt zum Angebotsausschluss.

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VPRRS 2018, 0182
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Referenzangaben unvollständig: Bieter wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 14.05.2018 - VK 2-40/18

Verlangt der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vier Referenzen unter Nennung des Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und trägt ein Bieter in die jeweilige Zeile des Teilnahmeantrags ausdrücklich "kann nicht benannt werden", ist der Bieter auszuschließen, wenn er die fehlenden Angaben nicht fristgerecht nachreicht.

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