Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2017, 0316VK Bund, Beschluss vom 28.09.2017 - VK 1-93/17
1. Wird für die von den Bietern zu erfüllenden Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung auf die "Auftragsunterlagen" verwiesen und verweist diese wiederum auf einzelne Ziffern der Bekanntmachung, so läuft der Verweis leer. Die Eignungsanforderungen sind in vergaberechtswidriger Weise nicht eindeutig formuliert.
2. Verlangt der Auftraggeber, dass auch "Drittunternehmer" mit dem Angebot bestimmte Eignungsnachweise vorlegen müssen (u. a. Handelsregisterauszug, Verpflichtungserklärung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zu den Geschäftsbeziehungen), ist dies vergaberechtswidrig, soweit es sich bei diesen Unternehmen um reine Nachunternehmer handelt.
VolltextOnline seit 2016
VPRRS 2016, 0440OLG Naumburg, Beschluss vom 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
1. Verstößt die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens gegen das Transparenzgebot (hier: unklar, ob es sich bei der Fahrzeitangabe "Orientierungswert maximal 60 Minuten" um einen Orientierungswert oder einen Maximalwert handelt) ist die Ausschreibung aufzuheben.
2. Für die Formulierung "Orientierungswert, in max. 60 Minuten" mit dem Verweis auf § 14 Abs. 5 ApoG gibt es weder eine exakte juristische noch eine dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende exakte Auslegung.
3. Kalkulationsvorgaben sind als Ausdruck der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers zulässig, müssen jedoch klar sein. Wenn Rabatte in den Rechnungspreis einbezogen werden sollen und können, darf nicht offen bleiben, welche Rabatte aus den Umsätzen weitergegeben werden dürfen und in welchem Umfang.
4. Die Formulierung, dass "direkt rechnungswirksame Rabatte, nicht aber Bonus oder Kickback-Zahlungen" gemeint seien, "wobei diese letzteren Rabatte nicht weitergegeben werden müssen",deutet darauf hin, dass nicht direkt wirksame Rabatte weitergegeben werden "können". Es bleibt unklar, was der Auftraggeber unter rechnungswirksamen Rabatten versteht und welche Rabatte in welchem Umfang weitergegeben werden dürfen.
VolltextOnline seit 2013
VPRRS 2013, 1784VK Bund, Beschluss vom 09.01.2008 - VK 3-145/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0144
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 8/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0143
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 7/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0142
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 6/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0290VK Bund, Beschluss vom 02.07.2012 - VK 3-66/12
1. Die Bieter haben einen Anspruch auf Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens. Dieser Anspruch wird durch § 107 Abs. 2 GWB begrenzt. Denn das zentrale Anliegen des Primärrechtsschutzes ist nur die Verhinderung eines dem Antragsteller drohenden Schadens, nämlich der Verlust des Auftrags. Der Nachprüfungsantrag des Zuschlagskandidaten ist deshalb auch dann unzulässig, wenn ein Vergaberechtsverstoß vorliegt.
2. Wird ein Angebot abgegeben, so muss der Bieter damit rechnen, hieran festgehalten zu werden. Ein wirtschaftlicher Nachteil ist kein "Schaden" im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB.
3. Ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren ist zulässig, wenn eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Vergabestelle erklärt, dass sie künftig keine vergleichbaren Leistungen in einem vergleichbaren Verfahren vergeben wird.
VolltextOnline seit 2009
VPRRS 2009, 0048VK Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2008 - VK 12/08
1. Ein drohender Schaden und damit eine Antragsbefugnis fehlt, wenn sich ein Unternehmen nicht an einer europaweiten Ausschreibung und - nach Aufhebung dieser Ausschreibung - auch nicht an einem Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V beteiligt.
2. Soweit die Anwendbarkeit der Regelungen des SGB V, insbesondere des § 127 Abs. 2 SGB V bei Vertragsschlüssen im Oberschwellenbereich, unter Hinweis auf die Vorrangigkeit der Vorschriften des dem EU-Recht entstammenden GWB in Frage gestellt wird, ist dies ebenso wenig im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen, wie die damit verknüpfte Frage der Zweckmäßigkeit einer Auftragsvergabe nach § 127 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V.
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0393VK Bund, Beschluss vom 07.02.2008 - VK 3-169/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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