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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Schulungsma�nahmen

86 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0575
DienstleistungenDienstleistungen
Individuelle betriebliche Qualifizierung für behinderte Menschen

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-76/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0499
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0488
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag über betriebl. Qualifizierung von Behinderten zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009 - Verg 19/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0486
DienstleistungenDienstleistungen
Mündliche Verhandlung vor VK: Ansatz einer 2,0 Geschäftsgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 9/05

(ohne amlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0485
DienstleistungenDienstleistungen
Mündliche Verhandlung vor VK: 2,0 Geschäftsgebühr nicht unbillig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005 - Verg 3/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0484
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss aufgrund von unlauteren Verhaltensweisen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0482
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Ausschluss wegen Ausschöpfung zulässiger Kalkulationsmöglichkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - Verg 45/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0416
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen fehlender "Bankenerklärung" zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2005 - VK 3-73/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0357
DienstleistungenDienstleistungen
Preissteigerungen: Kein Anspruch auf Sonderkündigungsrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Verg 38/09

1. Das Leistungs- und Erfüllungsrisiko trägt vertragstypischerweise der Auftragnehmer; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung erfüllen und über die gesamte Vertragslaufzeit kostendeckend erbringen zu können. Es fällt mithin auch in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Kosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er die Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss. Diese Risiken muss der Bieter von vornherein einkalkulieren.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, den Bietern für den Fall von Kostensteigerungen Sonderkündigungsrechte einzuräumen.

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VPRRS 2013, 0308
DienstleistungenDienstleistungen
Nichtberücksichtigung aufgrund fehlender Bankerklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2005 - Verg 56/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0296
DienstleistungenDienstleistungen
Unterbliebene Zerlegung in Teillose verletzt Bieterrechte!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2004 - Verg 8/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0324
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - Verg W 2/12

1. Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Wird ein Gebäude zu einem bestimmten Zweck errichtet, gehören alle Leistungen zu dem Bauwerk, die es erst funktionsfähig machen.*)

2. Der Neueinbau von technischen Anlagen in ein bestehendes Gebäude fällt unter den Begriff der Bauleistung, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind. Danach ist die Beschaffung eines Planetariumsprojektors und einer digitalen Ganzkuppelvideoprojektionsanlage für ein bestehendes Kuppelplanetarium als Bauauftrag anzusehen. Dem steht nicht entgegen, dass der Lieferanteil den Montageanteil überwiegt.*)

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VPRRS 2012, 0277
DienstleistungenDienstleistungen
Wann kann eine Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1-64/12

1. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit ist erst zulässig, wenn der Auftraggeber die Wertung der Angebote ordnungsgemäß beendet hat.

2. Da es einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei steht, ein einmal eingeleitetes Vergabeverfahren auch anders als durch einen Zuschlag zu beenden, kann die Aufhebung einer Ausschreibung mangels Aufhebungsgründen im Sinne des § 17 VOL/A zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam sein. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber hierfür zumindest einen die Aufhebung der Sache nach rechtfertigenden Grund hat. Ein solcher sachlicher Grund kann vorliegen, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet und deshalb ohnehin zurückzuversetzen wäre.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0383
DienstleistungenDienstleistungen
VOL/A 2009: Ungewöhnliches Wagnis darf übertragen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - Verg 54/11

1. Vertragsbedingungen sind nicht bereits deswegen unzumutbar, weil nach früherer Rechtslage ein ungewöhnliches Wagnis vorlag.

2. Zur Zulässigkeit von Rahmenverträgen.

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VPRRS 2011, 0366
DienstleistungenDienstleistungen
VOL/A 2009: Verbot der Aufbürdung von ungewöhnlichem Wagnis!

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2011 - VK 1-45/11

1. Zwar enthält § 8 EG VOL/A im Gegensatz zu seiner Vorgängervorschrift § 8 VOL/A 2006 keine explizite Regelung mehr, wonach dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden soll für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (so noch § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A 2006).

2. Da der öffentliche Auftraggeber jedoch weiterhin gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A zu einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung verpflichtet ist, die alle Bieter im gleichen Sinne verstehen müssen und daher miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind, ist weiterhin als vergaberechtswidrig anzusehen, wenn für die Angebotskalkulation den Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, die zu einer hinreichend unsicheren Kalkulationsgrundlage führen und damit eine Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gegeben ist.

3. Dabei ist zu beachten, dass § 8 EG Abs. 1 VOL/A auch eine konkrete Ausprägung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes des § 97 Abs. 1 GWB und des Gleichbehandlungsgebots des § 97 Abs. 2 GWB darstellt und dass es dementsprechend auch um den Schutz eines fairen Wettbewerbs geht, der nur auf der Basis vergleichbarer Angebote gewährleistet ist.

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VPRRS 2011, 0266
DienstleistungenDienstleistungen
Wann kann Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 22.07.2011 - VK 3-83/11

1. Es steht einem öffentlichen Auftraggeber frei, von einem Beschaffungsvorgang Abstand zu nehmen, auch wenn der Grund hierfür nicht unter eine Kategorie des § 17 Abs. 1 VOL/A fällt.

2. Die Tatsache, dass ein Vergabeverfahren initiiert wird, begründet keinen Kontrahierungszwang, möglicherweise allerdings Schadensersatzansprüche.

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber sein Beschaffungsvorhaben nicht auf, sondern verfolgt es in einem anderen Vergabeverfahren (hier: freihändige Vergabe) weiter, kommt es darauf an, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Berechtigung, das Ausschreibungsverfahren zu beenden.

4. Die Tatsache allein, dass der Angebotspreis die subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers übersteigt, ist nicht maßgeblich für die Feststellung eines unwirtschaftlichen Ergebnisses, es sind vielmehr objektive Maßstäbe zugrunde zu legen.

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0472
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Preis 5,29% über Schätzung: Kann die Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 06.09.2010 - VK 2-74/10

1. Ein Schätzpreis kann einen geeigneten Maßstab für die nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A vorzunehmende Prüfung des Angebotspreises bilden. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine anderen Angebote vorliegen. Der Rückgriff auf den Schätzpreis setzt indes voraus, dass dieser zutreffend gebildet wurde.

2. Überschreitet der Preis des einzigen Angebots den Schätzpreis um lediglich 5,29%, liegt kein „offenbares Missverhältnis“ zwischen Preis und Leistung vor.

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VPRRS 2010, 0087
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Vergabe von "Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen“!

VK Bund, Beschluss vom 28.01.2008 - VK 2-162/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0425
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Unklarheiten in der Ausschreibung gehen zu Lasten des Ausschreibenden

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2009 - 1 VK 14/09

Ein Angebotsausschluss kann nur erfolgen, wenn klar und eindeutig erkennbar ist, welchen Anforderungen das Angebot genügen muss. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. ein Angebot muss in der Wertung belassen werden.*)

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VPRRS 2009, 0453
DienstleistungenDienstleistungen
Erstmalige Ausschreibung: Angaben zur Vergleichbarkeit erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-61/09

1. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Vergaberechts, dass die Bieter von Anfang an die Möglichkeit haben müssen, zu erkennen, welche Eignungsanforderungen gestellt werden, um frustrierten Aufwendungen für ein nutzloses Angebot vorzubeugen. Dies gilt insbesondere bei der erstmaligen Ausschreibung einer neuen gesetzlichen Maßnahme, bei der klar ist, dass es für den Fachkundenachweis noch keine identischen Leistungen aus der Vergangenheit geben kann und dass bei den potentiellen Bietern noch Unsicherheit besteht, was der Auftraggeber als vergleichbar ansieht.

2. Schreibt der Auftraggeber eine völlig neue Maßnahme aus, ist es erforderlich gewesen, schon in den Verdingungsunterlagen eindeutige Aussagen dazu zu machen, welche abstrakten Gesichtspunkte Maßstab für die Vergleichbarkeit sein sollen.

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VPRRS 2009, 0217
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ausschluss in vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 VK 34/08

1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)

2. Der Grundsatz, dass das Fehlen geforderter Erklärungen und Angebote zum Ausschluss eines Angebotes führt, ist entsprechend anzuwenden, wenn im Rahmen eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs in einem Verhandlungsverfahren zur Prüfung der Eignung verlangte Nachweise nicht vorgelegt wurden.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0389
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Ein statt zwei Punkte vergeben: Kann die Wertung angegriffen werden?

VK Bund, Beschluss vom 02.10.2008 - VK 2-106/08

1. Der Vergabestelle steht bei Ausschreibungen von Berufsausbildungsmaßnahmen in einer außerbetrieblichen Einrichtung bei der fachlichen Bewertung der Angebote ein nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu. Dieser bezieht sich auf die Beurteilung der Frage, ob das Angebot eines Bieters den durch die Zuschlagskriterien aufgestellten Bedingungen entspricht, und er resultiert zudem aus einem der Vergabestelle zuzuerkennenden Ermessen bei der Vergabe der Wertungspunkte.

2. Innerhalb der Bandbreite vertretbarer Beurteilungen sind daher unterschiedliche Wertungen hinzunehmen. Rechtsfehlerhaft ist die Vergabe von einem Punkt statt zwei Punkten bzw. zwei statt drei Punkten nur dann, wenn es zwingend geboten war, die höhere Punktzahl zu vergeben.

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VPRRS 2008, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Informationskreislauf bei einer arbeitsteiligen Prüfung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2007 - Verg 28/07

1. Fehlende Eignungsnachweise, die nicht an der dafür vorgesehenen Stelle eingetragen sind, sich aber deutlich an anderer Stelle des Angebots befinden, führen nicht zum Angebotsausschluss.

2. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, zwingend auszuschließende Angebote auf den weiteren Wertungsstufen weiter zu prüfen und zu werten. Führt der öffentliche Auftraggeber aber trotz des Vorliegens eines Ausschlussgrundes eine weitere Angebotsprüfung durch, so dürfen die sich aus der fortgesetzten tatsächlichen Befassung mit dem Inhalt des Angebots ergebenden Erkenntnisse nicht unberücksichtigt bleiben.

3. Bei einer arbeitsteiligen Organisation der Prüfungsabläufe beim Auftraggeber muss der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass die mit der weiteren Bewertung des Angebots befassten Prüfer über bis dato erkannte Ausschlussgründe und den sie tragenden Sachverhalt informiert sind und dass der Rücklauf neuer Erkenntnisse zu der für die abschließende Entscheidung zuständige Stelle gesichert ist.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0311
DienstleistungenDienstleistungen
Formale Anforderungen - keine übertriebene Auslegung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2007 - Verg 25/07

1. An die formalen Prüfungskriterien sind keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.

2. "Gegebenenfalls" geforderte Angaben brauchen zur Angebotsabgabe nicht vorzuliegen.

3. Wird eine Bestempelung "aller Unterlagen" mit der Einschränkung versehen, dass es auf die Zuordnungsfähigkeit zum Bieter ankommt, so ist eine Stempelung jeder einzelnen Seite nicht erforderlich.

4. Bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn ein Mitglied die erforderlichen Referenzen erbringt.

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VPRRS 2007, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2007 - VK-SH 11/07

1. Selbst wenn die Nichteignung eines von mehreren Bewerbern im Verhandlungsverfahren nachträglich festgestellt würde, stellt dies keinen Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens dar.*)

2. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass die Nachrangigkeit der Antragstellerofferte im Vergleich zu den anderen Angeboten kompensiert werden kann.*)

3. Eine Fristverlängerungsbitte für den Fall, dass eine bestimmte Bedingung eintritt, stellt keine Rüge dar; die Rüge ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.*)

4. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum – allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden. Die Nachprüfungsinstanzen können insoweit grundsätzlich nicht an die Stelle des Auftraggebers treten.*)

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VPRRS 2007, 0071
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsspielraum bei Wertungsverfahren und Wertungskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 37/06

Dem Auftraggeber steht bei der Aufstellung der Wertungsbereiche, der ihnen zugeordneten Wertungskriterien und der Gewichtung der Wertungsbereiche und Wertungskriterien sowie bei der Festlegung der führenden Wertungsbereiche und des Preiskriteriums ein Ermessensspielraum zu.

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VPRRS 2007, 0070
DienstleistungenDienstleistungen
Ungewöhnliches Wagnis

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2006 - Verg 39/06

1. Die Verlagerung eines Wagnisses, das auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer einen Einfluss hat, und dessen Einwirkung auf die Preise er schätzen kann, ist vergaberechtlich zulässig.

2. Ein ungewöhnliches Risiko (Wagnis) ist anzunehmen, wenn das Wagnis nach der Art der Vertragsgestaltung und nach dem allgemein geplanten Ablauf nicht zu erwarten ist. Das Ungewöhnliche kann sowohl in technischen (Art der Leistung) als auch in wirtschaftlichen Leistungselementen (Art der Vertragsgestaltung) liegen.

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VPRRS 2007, 0040
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 97/05

1. Wenn eine Telefax-Übermittlung fehlschlägt und deshalb Anlass zu Zweifeln besteht, ob ein Schriftsatz dem Gericht innerhalb einer Rechtsmittelfrist noch übermittelt werden kann, muss in der Anwaltskanzlei durch eine allgemeine Anweisung sichergestellt werden, dass der Sendevorgang innerhalb der Frist mit der erforderlichen Gewissheit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2. Für den Fall, dass die Telefax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes fehlschlägt und nicht zuverlässig beurteilt werden kann, ob der Schriftsatz dem Gericht innerhalb der Frist noch zugehen wird, bedarf es deshalb einer Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, die sicherstellt, dass die verwendete Telefax-Nummer anhand einer objektiven Erkenntnisquelle, d.h. z.B. anhand eines allgemein zugänglichen Verzeichnisses oder eines gerichtlichen Schreibens, auf ihre Richtigkeit überprüft wird.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Unterangebot eines Newcomers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2005 - Verg 37/05

1. Unterangebote sind nicht schlechthin vergaberechtswidrig.

2. Ein niedrig bemessenes Angebot kann darauf basieren, dass ein Newcomer in einem bestimmten Markt Fuß fassen will.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0611
DienstleistungenDienstleistungen
Sachliche Rechtfertigung der Beschreibung technischer Merkmale

VK Südbayern, Beschluss vom 14.12.2004 - 68-10/04

1. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB besteht die Rügeobliegenheit nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler. Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen. Eine rechtliche Verpflichtung des Antragstellers, sich die - über einen etwa bestehenden Verdacht hinaus - zur Erhebung einer Rüge erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigenes Tun zu verschaffen und/oder bislang ungewisse rechtliche Bedenken durch Einholen anwaltlichen Rechtsrats zu erhärten, besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon mag in dem Fall anerkannt werden, in welchem der Kenntnisstand des Antragstellers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss. Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen.*)

2. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es auch darauf an, ob das Unternehmen schon erhebliche Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die beim unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.*)

3. Gemäß § 25 Nr. 1 VOL/A müssen Angebote zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn sie geforderte Preisangaben nicht enthalten.

Der Ausschluss des Angebots war zwingend, weil in dem von der Antragsgegnerin aufgestellten Leistungsverzeichnis in den Spalten für den Einheitspreis und den Gesamtbetrag von der Antragstellerin keine Eintragungen vorgenommen worden waren.*)

4. Gemäß § 21 Nr. VOL/A sind Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig.

Es kann dahinstehen, ob im Rahmen der Auslegung eine Aufklärung zu den vermeintlichen Änderung oder Schreibfehlern erfolgen konnte oder musste, weil bereits die fehlenden Einheitspreise zwingend zum Ausschluss des Angebots führen mussten.*)

5. Gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A darf die Beschreibung technischer Merkmale nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dass eine solche Beschreibung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist.

Diese Bestimmung bezweckt, eine Verengung oder sogar Ausschaltung des Wettbewerbs durch eine einseitige Orientierung des öffentlichen Auftraggebers auf bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse zu verhindern und den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber zu wahren.

Im vorliegenden Fall ist der Leistungsanforderung der Vergabestelle eine sachliche Rechtfertigung nicht abzusprechen. Im Rahmen einer Gesamtschau hat der Wettbewerb dies durch mehrere zuschlagsfähige Hauptangebote bestätigt.*)

6. Die Entscheidung über die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach § 26 VOL/A in das pflichtgemäße Ermessen der Vergabestelle gestellt. Eine Anordnung der Aufhebung durch die Nachprüfungsinstanzen kommt demnach nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn das Ermessen der Vergabestelle auf Null reduziert wäre.*)

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VPRRS 2005, 0557
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchliche Preisangaben führen zum Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2005 - VK 3-61/05

1. Enthält ein Angebot widersprüchliche Preisangaben, so dass für den Auftraggeber der tatsächlich gewollte Preis nicht erkennbar ist, ist dies dem Fehlen von Preisangaben gleichzustellen, da wegen der Nichterkennbarkeit des tatsächlich gewollten Preises eine vergleichende Wertung mit anderen Angeboten nicht möglich ist.

2. Die Aufklärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sein.

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VPRRS 2005, 0556
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieterschützende Wirkung einzelner Normen

VK Bund, Beschluss vom 12.07.2005 - VK 3-67/05

1. Ein (möglicher) Schaden einer antragstellenden Bietergemeinschaft kann nicht daraus hergeleitet werden, dass sich die einzelnen Mitglieder dieser Bietergemeinschaft bei einem kleineren Loszuschnitt allein um den Auftrag hätten bewerben können, wenn die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht Antragsteller sind.

2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bzw. der insoweit gleichlautende § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A haben grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung.

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VPRRS 2005, 0536
DienstleistungenDienstleistungen
Wertung der abgegebenen Angebote

VK Bund, Beschluss vom 01.08.2005 - VK 3-79/05

1. Leitet ein Bieter in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren ein, kommt ihm somit kein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des § 13 VgV zu.

2. Bei der Wertung der abgegebenen Angebote steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der grundsätzlich einer Überprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen nicht zugänglich ist.

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VPRRS 2005, 0530
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Gegenstand von Nachverhandlungen: wesentliche Preisangaben

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 1-59/05

1. Für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller schlüssig darlegt, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurück zuführen ist. Nicht erforderlich ist, dass bereits festgestellt werden kann, dass der behauptete Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften tatsächlich vorliegt, der Nachprüfungsantrag also in der Sache begründet ist.

2. Gemäß dem Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ("ausgeschlossen werden") hat der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Ausschlusstatbestand ist daher auch nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden können.

3. Lässt man eine Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen. Dies ist nicht mehr von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, der als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, gedeckt. Davon abgesehen steht es im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ob er eine Zweifelsverhandlung gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A durchführen will oder nicht.

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VPRRS 2005, 0521
DienstleistungenDienstleistungen
§ 25 Nr. 3 VOL/A: nur beschränkt überprüfbar

VK Bund, Beschluss vom 12.07.2005 - VK 3-70/05

1. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots i.S.d. § 25 Nr. 3 VOL/A erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien. Die Vergabestelle hat dabei einen Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt, d.h. hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums, überprüft werden kann. Diese Grenzen sind dann überschritten, wenn die Vergabestelle das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, ihrer Entscheidung einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, bei der Bewertung allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten werden oder die Entscheidung auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremden Erwägungen beruht.

2. Es entspricht der Billigkeit, dem Antragsteller entsprechend §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu dem Beigeladenen stellt.

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VPRRS 2005, 0702
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Bietern darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2005 - VK 2-69/05

1. Es ist dem Auftraggeber untersagt, dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im voraus einschätzen kann.

2. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A entsprechend dem Normzweck, den Auftragnehmer vor unangemessenen Vertragsbedingungen zu schützen, nicht eng, sondern eher weit auszulegen.

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