Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2014, 0572VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2014 - 1 VK 2/14
1. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist nicht vorgelegt wurden, können nachgefordert werden. Das gilt nicht nur für leistungsbezogene technische Merkmale oder allgemeine Nachweise, sondern grundsätzlich auch für fehlende Angebotsteile.
2. Allein die Tatsache, dass eine Position möglicherweise falsch kalkuliert wurde, vermag nichts daran zu ändern, dass bei eindeutiger Formulierung die in der Position enthaltene Leistung auch angeboten wurde.
3. Vergleichbar sind Referenzen, wenn die darin enthaltene Leistung der ausgeschriebenen Leistung so nahe kommt und ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
VolltextVPRRS 2014, 0351
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-78/12
1. Im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb muss der Bieter zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abgeben. Er kann nicht von sich aus Vertragsbestandteile zur Disposition stellen. Abweichungen vom Vertragstext, sowie Streichungen und Zusätze stellen eine Änderung dar und sind unzulässig.
2. Die Pflicht des Auftraggebers, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen und den Zuschlag hierauf nicht zu erteilen, schützt nur denjenigen Bieter, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist.
3. Bei dem Begriff der Instandsetzungsdokumentation handelt es sich nicht um einen feststehenden Fachausdruck. Daher fallen auch solche Instandsetzungsdokumentationen darunter, die von mit der Instandsetzung befassten Unternehmen verfasst wurden.
VolltextVPRRS 2014, 0343
VK Bund, Beschluss vom 26.03.2014 - VK 2-19/14
1. Bei dem Begriff der "Instandsetzungsdokumentation" handelt es sich nicht um einen feststehenden "terminus technicus". Unter Instandsetzungsdokumentation sind daher nicht nur solche Dokumentationen zu verstehen, die vom Hersteller selbst ausgegeben wurden, sondern auch solche, die ein anderes Unternehmen als das Herstellerunternehmen erstellt hat.
2. Will der Auftraggeber den Zugang zu Original-Herstellerinstandsetzungsdokumentationen vorgeben, muss er hierauf in der Bekanntmachung ausdrücklich hinweisen.
3. Ein Bieter kann sowohl ein eigenes Angebot abgeben, als auch von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt werden. Darin liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, da der Regelfall sein dürfte, dass der Nachunternehmer den Inhalt des Hauptangebots nicht kennt und daher sein eigenes Angebot in Unkenntnis des Konkurrenzhauptangebots erstellt.
4. In inhaltlicher Hinsicht sind an eine Rüge keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass eine Rüge als solche bezeichnet wird. Es genügt, wenn klar erkennbar ist, dass es sich nicht um eine bloße Frage, sondern um die Rüge eines näher konkretisierten Vergaberechtsverstoßes handelt und der Bieter Abhilfe erwartet.
5. Ein ausdrücklich als "Bieterfrage" bezeichnetes Schreiben, in dem der Auftraggeber dazu aufgefordert wird, zu prüfen, ob eine Annahme des Auftragnehmers zutrifft, ist keine Rüge.
VolltextVPRRS 2014, 0295
VK Bund, Beschluss vom 06.12.2013 - VK 1-103/13
1. Der Transparenzgrundsatz gebietet, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle Kriterien, die er seiner Angebotswertung zugrunde legen will, diesen vor Angebotserstellung mitteilt. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter darf der öffentliche Auftraggeber seine Wertung anschließend auch nur auf die den Bietern genannten Kriterien und Wertungsmaßstäbe stützen.
2. Die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien gilt nicht nur für die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern für das Wertungssystem insgesamt, also auch für alle Unter- oder Unter-Unterkriterien, Bewertungsmatrizen oder Wertungsleitfäden, die in die Wertung einfließen sollen.
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VPRRS 2013, 0309VK Bund, Beschluss vom 04.01.2013 - VK 1-133/12
1. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet nur dann Bieterschutz zu Gunsten eines Mitbewerbers, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.
2. Mindestanforderungen an die Eignung müssen bereits in der Vergabebekanntmachung gefordert werden; in den Vergabeunterlagen sind insoweit allenfalls noch Konkretisierungen zulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0079
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2011 - C-368/10
1. Nach der Richtlinie 2004/18 ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange in Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber durchaus zulässig, was eine Bezugnahme in den Ausschreibungsbedingungen auf Gütezeichen aus den Bereichen Umwelt und fairer Handel ausdrücklich einschließt.
2. Allerdings darf der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen, dass die an ihn zu liefernden Waren ein ganz konkretes Gütezeichen tragen, sondern muss andere Gütezeichen und auch Waren ohne jedes Gütezeichen zulassen, sofern ihre Umwelteigenschaften und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt und gehandelt werden, den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen gleichwertig sind.
3. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags nicht die allgemeine Einkaufspolitik der Bieter berücksichtigen, sondern nur ihr Einkaufsverhalten in Bezug auf die konkret zu liefernden Produkte. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern Informationen und Nachweise zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Geschäftspolitik, so muss diese Anforderung einen hinreichenden Bezug zum Auftragsgegenstand haben und konkret abgefasst sein.
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VPRRS 2012, 0438OLG München, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 25/12
1. Zur Frage, wann eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender Änderungen der Vergabeunterlagen rechtmäßig ist.*)
2. Bei einer produktspezifischen Ausschreibung kann der Bieter ein zweites Hauptangebot einreichen, welches andere Fabrikate enthält als das vorgesehene Leitfabrikat.*)
VolltextVPRRS 2012, 0286
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-81/12
1. Auch im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb trifft den Bieter die Obliegenheit, bei der Abgabe seines Angebotes zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben.
2. Weicht der Bieter mit seinem Angebot von den gestellten Mindestanforderungen ab, ist das Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.
VolltextVPRRS 2012, 0170
EuGH, Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10
1. Das europäische Vergaberecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen, für den der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass bestimmte zu liefernde Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft oder fairem Handel stammen.
2. Umweltgütezeichen oder bestimmte Gütezeichen sind nicht ausreichend, vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber insbesondere detaillierte Spezifikationen verwenden.
VolltextVPRRS 2012, 0079
VK Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2011 - VK 50/11
1. Das Kriterium der fachlichen Qualifikation ist nicht geeignet, sich in irgendeiner Weise auf die Kalkulation des Angebotspreises auszuwirken.
2. Es kann dahinstehen, ob die Anforderungen des Kriteriums "fachliche Qualifikation" auf die Eignung des Bieters oder auf die Leistung bezogen sind; in beiden Fällen hat der Bieter die dafür erforderlichen Kosten in sein Angebot gleichermaßen "einzupreisen".
3. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.
4. Eine Begründung von Wertungs- und Unterkriterien im Vergabevermerk zählt nicht zu den Mindestanforderungen einer Dokumentation im Sinne des § 24 EG Abs. 2 VOL/A 2009.
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VPRRS 2011, 0407VK Münster, Beschluss vom 13.07.2011 - VK 8/11
1. Eine Vergabestelle darf eine Änderung der Vergabeunterlagen und eine Zurückversetzung in einen bestimmten Verfahrensstand während der Ausschreibung vornehmen. Abgrenzung zur Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Anforderungen an die Antragsbefugnis, wenn Mindestanforderungen in einer Teststellung nicht erfüllt werden.*)
VolltextVPRRS 2011, 0330
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11
1. Eine Gesamtvergabe darf nur in Ausnahmefällen stattfinden. Kommt eine Ausnahme aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.
2. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand im Rahmen der Gewährleistung können eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen.
3. Ob ein Teilausschnitt einer Tätigkeit als Fachlos aufzufassen ist, bestimmt sich zunächst nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat.
VolltextVPRRS 2011, 0170
OLG München, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 26/10
1. Eine Befreiung von der Richtlinie 2004/17/EG der EU-Kommission ist marktbezogen; betrifft ein Beschaffungsvorgang eines Sektorenauftraggebers in nicht unerheblichem Umfang auch ein Land, für das die Kommission bislang einen freien Wettbewerb nicht festgestellt hat, unterliegt er in diesem Land dem Kartellvergaberecht.*)
2. Zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bei einem grenzüberschreitenden Beschaffungsvorgang.*)
3. Begründet die Nutzung von Grenzflüssen zur Energieerzeugung aufgrund eines Staatsvertrages aus dem Jahr 1950 aktuell noch eine privilegierte Marktposition in einer geographischen Region, ist der private Kraftwerksbetreiber Sektorenauftraggeber.*)
4. Auch wenn ein Auftraggeber bei Zuschlagserteilung die Wartefrist nicht eingehalten hat, ist ein Nachprüfungsantrag unbegründet, wenn ausgeschlossen ist, dass der Antragsteller eine Zuschlagschance hat oder haben kann.*)
5. Bei der Vergabe von IT-Leistungen im Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber die erfolgreiche Absolvierung eines Funktionsnachweises auch von den Bietern verlangen, deren Eignung er bereits bejaht hat. Das Nichtbestehen eines derartigen Tests kann ein zwingender Ausschlussgrund sein.*)
VolltextOnline seit 2010
VPRRS 2010, 0270OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08
1. Verstößt ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens schuldhaft gegen Verfahrensvorschriften, ist dem Bieter der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (positives Interesse) kann nur beansprucht werden, wenn der Bieter im Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen.*)
2. Hätte (auch) auf das Angebot der tatsächlich beauftragten Firma kein Zuschlag erteilt werden dürfen, und fehlt es an einem anderen mangelfreien Angebot, kann dies nur zu einer Aufhebung der Ausschreibung führen, nicht aber dazu, dass dem "nächsten" Bieter mit einem auszuschließenden Angebot Schadensersatz zu leisten ist.*)
3. Die Vergabestelle hat die Prüfung und Wertung der Angebote zwingend in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen.*)
4. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" liegt nicht nur dann vor, wenn ein Bieter das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist.*)
5. Werden im Submissionstermin vollständige Angebotsunterlagen eingereicht, ist es Sache der Vergabestelle, geeignete Ansatzpunkte zum Beweis der Behauptung zu benennen, dass in den Angebotsunterlagen einzelne Seiten fehlten.*)
6. Ein Bieter, der die elektronische Datei des Leistungsverzeichnisses der Vergabestelle ausdruckt und ausfüllt, verwendet keine "selbstgefertigte Abschrift".*)
7. Ein Angebotsausschluss wegen nicht vorgelegter (Leistungs-)Nachweise kann nur erfolgen, wenn deren Vorlage zugleich mit dem Angebot gefordert worden ist.*)
8. Das Leistungsverzeichnis ist aus der Sicht eines fachkundigen Bieters auszulegen. Eine auch durch Auslegung nicht zu beseitigende Unklarheit der Leistungsbeschreibung geht zulasten der Vergabestelle, nicht des Bieters. Aus dessen Obliegenheit, bei der Vergabestelle Rückfrage zu halten, ist nicht zu folgern, dass Unklarheiten vorrangig zulasten des Bieters ausgelegt werden müssten.*)
9. Im Zusammenhang mit einem Angebots-Ausschlussgrund kann zulasten des Auftragsbewerbers nicht die "schärfste" Auslegungsvariante einer Leistungsposition zugrunde gelegt werden. Der Schärfe der Sanktion (Angebotsausschluss) muss eine entsprechende Klarheit des zum Ausschluss führenden Tatbestandes entsprechen, was in Bezug auf Leistungspositionen und ihre Bestimmtheit bedeutet, dass eine vertretbare Auslegung des Inhalts einer Leistungsposition durch den Bieter nicht zum Angebotsausschluss führen kann.*)
10. Ob ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot vorliegt, ist allein nach den technischen Forderungen der Leistungsbeschreibung und nicht danach zu beurteilen, ob (jüngere) technische Normen etwas anderes zuließen. Eine Abweichung führt ohne jegliches Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss des Angebots, so dass der betroffene Bieter bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung den Auftrag nicht hätte erhalten dürfen.*)
11. Ob die in der Leistungsbeschreibung gestellten (technischen) Anforderungen erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll oder angemessen waren, ist ggf. von den Rechnungsprüfungsbehörden (vgl. §§ 88 ff. BHO) zu prüfen. Für einen Schadensersatzanspruch ist dies unerheblich.*)
VolltextVPRRS 2010, 0192
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 VK 13/10
1.Tatsachenvortrag und Beweismittel können keine Berücksichtigung finden, wenn sie so spät vor der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden, dass den übrigen Beteiligten keine Möglichkeit mehr verbleibt, sich auf diese sachgerecht zu äußern.
2. § 107 Abs. 3 GWB, der die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Stellung eines Nachprüfungsantrags normiert, sieht zwar nicht explizit vor, dass zwischen der gegenüber der Vergabestelle auszusprechenden Rüge und der Stellung des Antrags bei der zuständigen Vergabekammer eine Frist liegen muss. Das Gesetz legt aber als selbstverständliche Annahme zugrunde, dass die Rüge im Regelfall vor der Antragstellung zu erfolgen hat.
3. Eine Rüge ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Vergabestelle später zu erkennen gibt, dass sie ihr Verhalten ohnehin nicht korrigiert hätte.
4. Liegt ein Ausnahmefall vor, der eine Rüge entbehrlich erscheinen lässt, ist dies in der Begründung [des Nachprüfungsantrags] darzustellen.
5. Die Tatsache, wenn sie denn überhaupt zuträfe, dass ein freier Händler nicht in der Lage sei, einen Hersteller preislich zu unterbieten, stellt keinen Sachverhalt dar, der schlüssig zum Inhalt hat, dass eine fehlerhafte Wertung des Preises vorliegt, wenn die Vergabestelle bei ihrer Wertung dennoch für einen Händler einen günstigeren Preis feststellt.
VolltextVPRRS 2010, 0179
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2009 - 1 VK 60/09
1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt,dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Alle Erklärungen und Nachweise, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbaren Angebote vorliegen.
2. Von diesem Grundsatz ist nicht nur bei der Abgabe von Angeboten auszugehen, sondern auch bei Teilnahmeanträgen.
3. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und der Antragsteller im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind.
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0189VK Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 9/08
1. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Rechtsschutzbegehren in materiellrechtlicher Hinsicht ausschließlich der Begünstigung eines Dritten dient.
2. Die Aufhebungserklärung ist eine interne, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung der Auftraggeberseite.
3. Die Aufhebungsentscheidung kann in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
4. Eine Rüge binnen 14 Kalendertagen bei einem einfachem Sachverhalt ist nicht unverzüglich im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.
VolltextOnline seit 2007
VPRRS 2007, 0283VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2007 - VK-SH 12/07
1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer durch Antragsrücknahme ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)
2. Das GWB sieht eine Erstattung von Kosten, die der Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer gehabt haben, nicht vor, wenn dieses Verfahren durch Antragsrücknahme und Einstellung geendet hat.*)
VolltextOnline seit 2006
VPRRS 2006, 0489OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2006 - Verg 35/06
1. Verträge über die Wartung und Instandsetzung sind hinsichtlich des Bauleistungsanteils genau abzugrenzen.
2. Allein die Tatsache, dass der Instandsetzungsanteil ca. 25% beträgt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die VOB/A Anwendung findet.
3. Wenn der Auftrag neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, findet die VOL/A Anwendung.
4. Die falsche Vergabeart unterliegt überhaupt nur dann der Rügeobliegenheit, wenn sie aus der Vergabebekanntmachung erkannt werden konnte.
5. Die Kenntnis der falschen Vergabeart setzt erst mit Hinzuziehung juristischen Sachverstandes ein.
6. Die geforderten Eignungsnachweise sind in der Vergabebekanntmachung anzugeben.
7. Die Forderung eines bereits länger als zwei Jahre gültigen QM-Zertifikates ist unzulässig.
8. Der Ausschluss eines Angebots, trotz eines individuell gesetzten Vertrauenstatbestandes, ist nicht vergaberechtskonform.
VolltextVPRRS 2006, 0277
VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 VK 51/05
1. Die Stellung eines Antrags, dass „ein Vergabenachprüfungsantrag vorgenommen wird“, kann i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB als Beanstandung der beabsichtigten Zuschlagsentscheidung an die benannten Bieter ausgelegt werden.
2. Eine zulässige Rüge muss darüber hinaus jedoch hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes – vom Bieter näher zu bezeichnendes – Verhalten als vergabewidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird. Daran fehlt es bei der Antragstellung.
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