Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2000, 0040OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99
1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.
VolltextVPRRS 2000, 0033
OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00
Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2000, 0032
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00
Die Bearbeitung schwieriger Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren kann vom öffentlichen Auftraggeber nicht erwartet werden. Er kann sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ihm nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten.
VolltextVPRRS 2000, 0031
BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)
VolltextVPRRS 1999, 0007
OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)
2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)
VolltextVPRRS 2000, 0029
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000 - Verg 2/00
Auch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt der sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB.
VolltextVPRRS 2000, 0028
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2000 - 1 Verg 2/99
Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob der Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzt, eine Prognoseentscheidung treffen, für die ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht.
VolltextIBRRS 1995, 0001
EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
VolltextVPRRS 2001, 0003
BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen.
2. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.
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