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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wasserbauma�nahmen

117 Entscheidungen insgesamt

Online seit 2023

VPRRS 2023, 0098
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Keine abweichende Vorgabe: Eignung erst zum Leistungsbeginn!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2023 - Verg 17/22

1. Grundsätzlich ist nicht erforderlich, dass einem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits bei Angebotsabgabe oder Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Leistungsbeginn über diese Mittel verfügen.

2. Aus den Vergabeunterlagen muss sich mit der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit ergeben, wenn der öffentliche Auftraggeber ausnahmsweise abweichend vom Regelfall fordert, dass die erforderlichen Mittel nicht erst zu Vertragsbeginn, sondern bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen.

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VPRRS 2023, 0085
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Handschriftliche Ergänzungen führen zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 04.01.2023 - VK 1-105/22

1. Ändert das Angebot des Bieters die Vergabeunterlagen ab, ist es zwingend auszuschließen. Eine solche Änderung an den Vergabeunterlagen liegt z. B. vor, wenn der Bieter durch handschriftliche Ergänzungen weitere Unterlagen zum Vertragsinhalt erklärt als der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen vorgesehen hat.

2. Auch wenn Angebote nicht unnötig aus formalen Gründen ausgeschlossen werden sollen - jedenfalls wenn es sich um an sich vermeidbare, nicht gravierende formale Mängel handelt -, gilt dies nur dann, wenn das Angebot durch bloßes Streichen der von den ausgeschriebenen Vorgaben abweichenden Bieterangaben auf den maßgeblichen Inhalt der Vergabeunterlagen "zurückgeführt" werden kann.

3. Bei "manipulativen Eingriffen" in die Vergabeunterlagen, also in den Fällen, in denen ein Angebot inhaltlich von den ausgeschriebenen Vorgaben abweicht und kein vollständiges, sondern ein lückenhaftes Angebot vorliegt, wenn man die Abweichungen des Bieters hinwegdenkt, ist das Angebot auszuschließen.

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VPRRS 2023, 0026
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Unterlassungsanspruch setzt Vergaberechtsverstoß voraus!

LG Bonn, Urteil vom 26.10.2022 - 1 O 161/22

1. Einem Unternehmen steht gegen den öffentliche Auftraggeber ein Unterlassungsanspruch zu, wenn dieser Schutzpflichten aus einem vorvertraglichem Schuldverhältnis verletzt.

2. In einem Vergabeverfahren entsteht das vorvertragliche Schuldverhältnis bereits mit Interessenbekundung des Unternehmens (hier: durch eine Rüge) an der Ausschreibung.

3. Die sich aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis ergebende Schutzpflicht gegenüber dem Unternehmen wird verletzt, wenn kein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren nach den Regeln der einschlägigen Vergabeverordnung durchgeführt wird (hier verneint).

4. Der öffentliche Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung in einer Weise zu fassen, dass sie allen Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewährt.

5. In der Leistungsbeschreibung darf u. a. nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert, verwiesen werden. Solche Verweise sind nur zulässig, wenn sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind.

6. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, die Ausschreibung so zuzuschneiden, dass sie zum Unternehmens- oder Betriebskonzept eines jeden möglichen Bieters passt.

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Online seit 2022

VPRRS 2022, 0140
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Eignungsanforderungen herabgesetzt: Alle Bieter sind zu informieren!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2022 - VK 2-10/22

1. Die Herabsetzung bekannt gemachter formeller Eignungsanforderungen ist auch im laufenden Vergabeverfahren grundsätzlich zulässig.

2. Die Abschwächung von Eignungsanforderungen ist der Sache nach eine Teilaufhebung, die rechtlich nach den Grundsätzen der Aufhebung zu bewerten ist.

3. Für die Wirksamkeit der Teilaufhebung ist erforderlich, dass der Auftraggeber einen sachlichen Grund für die Zurückversetzung hat und dass diese nicht in diskriminierender Weise erfolgt.

4. Eine Teilaufhebung muss in verfahrenstechnischer Hinsicht gleichheitskonform durchgeführt werden. Alle am Vergabewettbewerb teilnehmenden Bieter müssen unter angemessener Verlängerung der Angebotsfrist über die Herabsetzung der Eignungsanforderungen informiert werden.

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Online seit 2021

VPRRS 2021, 0243
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Untergeordnete Tätigkeiten spielen für die Eignung keine Rolle!

VK Bund, Beschluss vom 08.06.2021 - VK 1-38/21

1. Bei der Frage, welche Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und der Eignungsprüfung zu Grunde gelegt werden dürfen, ist auf die Angaben in der Bekanntmachung abzustellen.

2. Dem öffentlichen Auftraggeber kommt bei der Eignungsprüfung eine Einschätzungsprärogative zu, die nur daraufhin überprüft werden kann, ob die bekannt gemachten Eignungskriterien angewandt, die allgemeinen Wertungsgrundsätze beachtet worden sind, der erhebliche Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist und keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden.

3. Referenzaufträge über Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung (hier: mit einem Anteil am Auftragsvolumen von ca. 3,5%), die für die Bauausführung und deren Erfolg nicht prägend sind, können bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt bleiben.

4. Die Eignung eines Bieters, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, ist zu bejahen, wenn er unabhängig von einer bestimmten Präqualifikation bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat.

5. Eine Eignungsleihe ist vergaberechtskonform erfolgt, wenn der "Eignungsleiher" einen Nachweis vorlegt, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, der Eignungsverleiher selbst seine Eignung ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber nachweist und der Eignungsverleiher - sofern es um die berufliche Erfahrung eines Bieters geht - die Arbeiten, für die seine Kapazitäten benötigt werden, selbst ausführt.

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VPRRS 2021, 0182
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe linearer Interpolation zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 30.06.2021 - VK 1-58/21

1. Es liegt in der Natur nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbarer Planungsaufträge, dass der Auftraggeber den Bietern nicht von vornherein einen konkreten Katalog von Anforderungen zur Verfügung stellt, anhand derer er die Lösungsvorschläge der Bieter bewerten will.

2. Führt der Auftraggeber insgesamt nachvollziehbar aus, worauf es ihm bei der Bewertung der Angebote ankommt, müssen die Anforderungen an die Erstellung des Planungsablaufs und an die Lösung der Planungsaufgabe auch dann nicht mit weiteren Unterkriterien beschrieben werden, wenn die Qualität des Angebots mit einem hohen Gewicht (hier: von 70 %) in die Wertung eingeht.

3. Die Umrechnung der Preise in Preispunkte mithilfe einer linearen Interpolation führt nicht zu einem fehlerhaften Wertungsergebnis im Verhältnis zur qualitativen Bewertung der Angebote.

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VPRRS 2021, 0133
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Einbaureihenfolge zwingend vorgegeben: Abweichung führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 23.04.2021 - VK 2-29/21

1. Es gibt keinen Erfahrungssatz, nachdem Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten wollen, auch wenn ihm grundsätzlich redliche und interessengerechte Absichten zu unterstellen sind.

2. Wird in den Vergabeunterlagen eines offenen Vergabeverfahrens eine zwingende Reihenfolge des Einbaus vorgegeben und weist der Bauzeitenplan eines Bieters eine von der Baubeschreibung abweichende Reihenfolge der Bauleistungen aus, weicht sein Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen.

3. Eine Nachforderung zur Korrektur fehlerhafter leistungsbezogener Unterlagen ist in der VOB/A 2019 nicht vorgesehen ist und würde gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen. Eine Nachforderung kommt allenfalls bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen in Betracht.

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Online seit 2020

VPRRS 2020, 0143
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020 - VK 2-9/20

1. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in das Verfahrensstadium vor dessen Bekanntmachung entspricht einer vollständigen Aufhebung.

2. Will der Auftraggeber mit der Aufhebung eigene Verfahrensfehler korrigieren und die Zuschlagskriterien klarstellen, um eine rechtmäßige Angebotswertung zu gewährleisten, ist eine Aufhebung nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gem. § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2019 vorliegt.

3. Die unterlassene Weiterleitung von Bieterfragen und -antworten stellt einen schwer wiegenden Verfahrensfehler dar und berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung.

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VPRRS 2020, 0025
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 52/18

1. Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können.

2. Es ist nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.

3. Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.

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Online seit 2019

VPRRS 2019, 0108
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Wann ist Vergabereife gegeben?

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2019 - VK 1-7/19

1. Der öffentliche Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.

2. Eine Voraussetzung der Ausschreibungsreife ist, dass die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Beginn der Leistungsausführung gegeben sind. Der Auftraggeber muss vor der Ausschreibung alle privat- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der angegebenen Fristen begonnen werden kann.

3. Vergabereife ist gegeben, wenn die Ausschreibung aufgrund eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden darf. Auf etwaige eingelegte Rechtsbehelfe, über die instanzenabschließend noch nicht entschieden worden ist, kommt es nicht an. Im Vergabenachprüfungsverfahren ist kein "In-sich"-Prozess über die Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsentscheidungen zu führen.

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VPRRS 2019, 0096
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Bieter muss Planfeststellungsbeschluss nicht gegenlesen!

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2019 - VK 1-5/19

1. Die Baubeschreibung und die sonstigen Vergabeunterlagen müssen für die Angebotserstellung der Bieter einschließlich der Erstellung des Bauzeitenplans hinreichend klare und verständliche Vorgaben enthalten.

3. Ein einzureichender Bauzeitenplan ist nicht etwa deshalb unverbindlich, weil die Baubeschreibung den Hinweis enthält, dass nach Auftragserteilung ein Startgespräch zur Abstimmung des Bauzeitenplans stattfindet.

3. Die Bieter müssen die zugrundeliegenden Verwaltungsentscheidungen und den Planfeststellungsbeschluss samt der Änderungsbeschlüsse nicht gegenlesen. Keinesfalls dürfen sie hieraus - ohne weitere Nachfragen beim Auftraggeber - etwa die Unverbindlichkeit der Baubeschreibung ableiten.

4. Wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

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Online seit 2018

VPRRS 2018, 0301
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Wie kann nachgewiesen werden, dass im Auftragsfall qualifiziertes Personal vorhanden ist?

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 2-72/18

1. Macht der öffentliche Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal zur "Bedingung für die Auftragsausführung", muss dieses Personal nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sondern erst zu Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

2. Der Auftraggeber kann vom Bieter den Nachweis verlangen, dass er im Fall des Auftragserhalts weiteres ausreichend qualifiziertes Personal anstellen wird. Dieser Nachweis kann durch die schriftlichen Erklärungen der potentiellen neuen Mitarbeiter gegenüber dem Bieter geführt werden, im Auftragsfall eine Festanstellung eingehen zu wollen.

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VPRRS 2018, 0291
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Über qualifiziertes Personal muss der Bieter erst zu Beginn der Arbeiten verfügen!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 2-74/18

1. Auf das Angebot eines Bieter, dessen personelle Kapazitäten nicht ausreichen, um die nachgefragten (Spezial-)Arbeiten durchzuführen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

2. Ein Bieter ist ungeeignet, wenn erkennbar ist, dass er die Arbeiten mit dem vorhandenen Personal nur unter Nichteinhaltung bzw. unter Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder zwingende Unfallverhütungsvorschriften durchführen kann.

3. Macht der Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal zur "Bedingung für die Auftragsausführung", muss dieses Personal nicht bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sondern erst zu Beginn der Arbeiten vorhanden sein.

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VPRRS 2018, 0281
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Wann sind Referenzleistungen vergleichbar?

VK Bund, Beschluss vom 03.08.2018 - VK 2-64/18

1. Zum Zweck der Eignungsprüfung hat der öffentliche Auftraggeber die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, die ihn in die Lage versetzen, prüfen und prognostizieren zu können, ob ein Bieter eine ausreichende personelle Kapazität zur Erledigung der ausgeschriebenen Arbeiten aufweist.

2. Es ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber sämtliche in Betracht kommende Erkenntnisquellen ausschöpfen muss, um Angaben des betreffenden Bieters zu verifizieren. Er kann sich vielmehr auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen.

3. Referenzleistungen sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und/oder Umfang ähnlich sind.

4. Taucherarbeiten, bei denen Unterwasserschweiß-, Beton-, Oberflächenreinigungs-, Abdichtungs-, Instandsetzungs- und Stahlwasserbauarbeiten in verschiedenen Hafenanlagen zu absolvieren waren, sind mit Instandsetzungsarbeiten von Stahltragpfählen einzelner Blöcke einer Mole "unter Wasser" vergleichbar.

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Online seit 2017

VPRRS 2017, 0238
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Bieter darf Pauschalpreis für Baustellenvorhaltung abgeben!

VK Bund, Beschluss vom 19.06.2017 - VK 1-57/17

1. Enthalten die Vergabeunterlagen keine abschließenden Vorgaben hinsichtlich eines anzubietenden Bauverfahrens, kann von den nicht vorhandenen Vorgaben auch nicht abgewichen werden.

2. Bei der Bewertung von (Bauablauf-)Konzepten ist allein der gegenüber den Bietern bekanntgegebene Bewertungsmaßstab anzulegen.

3. Kaufmännische Nebenangebote (hier: Angebot eines Pauschalpreises für die Baustellenvorhaltung) sind grundsätzlich zulässig.

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VPRRS 2017, 0107
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Was ist unter „Neubau eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2017 - VK 1-128/16

Was unter dem Begriff des „Neubaus eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen ist, ist nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen, mit derartigen Ausschreibungen vertrauten Bieters zu beurteilen. Dabei ist auch der Kontext zu berücksichtigen, in dem die fragliche Eignungsanforderung steht.

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0466
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Verschiedene Bauabschnitte können einheitlichen Auftrag bilden!

OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2016 - 11 W 54/16

1. Sollen ausweislich der Baubeschreibung sämtliche Einzelleistungen der Wiederherstellung des Sollprofils einer Bundesstraße dienen, sind auch die Bauleistungen "Bagger- und Transportleistungen" sowie "Entsorgung von Baggergut" Teil des einheitlichen Auftrags und müssen bei der Ermittlung des Gesamtauftragswerts einbezogen werden.

2. Der für die Vergabe maßgebliche Auftragswert ist anhand des funktionalen Auftragsbegriffs zu ermitteln. Auch, wenn der öffentliche Auftraggeber Leistungen in verschiedenen Abschnitten ausführen lassen will, ist von einem Gesamtauftrag auszugehen, sofern Leistungen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zusammenhängen.

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VPRRS 2016, 0456
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2016 - VK 5/16

1. Das maschinelle Mähen der Böschungen und Entfernen des Bewuchses aus der Grabensohle sowie das Beräumen der Grabensohle von abgelagertem organischen Material sind Gewässerunterhaltungsarbeiten, für die der Schwellenwert für Dienstleistungen maßgebend ist.

2. Unterwasserarbeiten können zwar als Wasserbau auch den Bauleistungen zugeordnet werden, dies setzt jedoch voraus, dass fühlbare Eingriffe in die Bauwerkssubstanz ausgeschrieben werden.

3. Für die Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes ist die geschätzte Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistungen ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer maßgebend. Kosten aus einer vor 10 Jahren erfolgten Auftragsvergabe können dabei nicht als Marktpreise angesehen werden. Der Auftraggeber muss eine ausreichende Marktrecherche vornehmen, sich einen Überblick über die Marktlage verschaffen und dies entsprechend in der Vergabeakte dokumentieren.

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VPRRS 2016, 0421
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Vergabeunterlagen nicht eindeutig: Kein Ausschluss mangels Eignung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.05.2016 - 1 VK LSA 02/16

1. Die Vorgabe des Auftraggebers, dass Referenzanlagen mit einem hydraulischen Durchsatz von mindestens 50 m³/h gefordert werden, ist nicht eindeutig. Für den fachkundigen Bieter ist nicht erkennbar, ob der tatsächliche Durchsatz oder die Durchsatzkapazität gemeint ist.

2. Wird diese unscharfe Formulierung in den Vergabeunterlagen nicht näher ausgeführt, kann ein Bieter nicht mangels nachgewiesener fachlicher Eignung ausgeschlossen werden.

3. Nach dem Grundsatz des freien und transparenten Wettbewerbs besteht ein Anspruch auf eindeutig formulierte Teilnahmebedingungen in der Bekanntmachung.

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VPRRS 2016, 0493
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Aufkleber „Urkalkulation bitte nicht öffnen“ ist kein Ausschlussgrund!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.2016 - 1 VK 5/16

Die Verwendung des Aufklebers "Urkalkulation bitte nicht öffnen" stellt keinen Ausschlussgrund dar.

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VPRRS 2016, 0271
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Auftraggeber darf keine prozentuale Eigenleistung vorschreiben!

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14

1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)

2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)

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VPRRS 2016, 0255
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Abgrenzung von NU-Leistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2016 - VK 1-30/16

Die Abgrenzung zwischen Nachunternehmerleistungen und sonstigen Leistungen dritter Unternehmen bestimmt sich danach, dass der Nachunternehmer dem Hauptauftragnehmer die Ausführung (bzw. den Ausführungserfolg) einer ausgeschriebenen Leistung in eigener Verantwortung schuldet, wohingegen ein drittes Unternehmen dem Hauptauftragnehmer nur die nötigen Mittel wie Baumaterial, Geräte oder auch Personal zur Verfügung stellt bzw. Hilfsleistungen erbringt, damit dieser die Ausführung der Leistung bewirken kann.

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VPRRS 2016, 0243
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Verkauf von Unternehmensteilen geplant: Bieter ungeeignet?

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2016 - VK 1-10/16

1. Der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung stellt eine vergaberechtlich hinzunehmende Zäsur dar, mit der die formelle Eignungsprüfung abgeschlossen ist. Ereignisse, die nach Zuschlagserteilung eintreten, sind der Auftragsdurchführung zuzurechnen, also einer Phase, für die das Vergaberecht nicht (mehr) gilt.

2. Der beabsichtigte und verhandelte Verkauf von Unternehmensteilen führt - solange ein Vollzug noch aussteht - nicht dazu, dass der Bieter nicht mehr als geeignet anzusehen ist.

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VPRRS 2016, 0232
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Ein guter Preis ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2016 - VK 1-4/16

1. Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit müssen bereits in der Bekanntmachung bekanntgegeben werden; in den Vergabeunterlagen sind allenfalls noch Konkretisierungen dieser Anforderungen zulässig.

2. Prüft der Auftraggeber das Angebot des erstplatzierten Bieters in seiner Gesamtheit und in Bezug auf auffällige Einzelpositionen, fordert er Erklärungen bzw. Unterlagen (insbesondere die Urkalkulation) an und wird es in einem Bietergespräch aufgeklärt, muss das Angebot selbst dann nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn es preislich 37% vor dem Angebot des zweitplatzierten Bieters liegt.

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VPRRS 2016, 0156
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Vergaberechtliche Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers?

VK Bund, Beschluss vom 09.02.2016 - VK 1-130/15

1. Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert.

2. Vergaberechtliche Grenzen der Bestimmungsfreiheit ergeben sich aber aus § 7 EG Abs. 8 Satz 1 VOB/A 2012, wonach technische Anforderungen an den Auftragsgegenstand grundsätzlich nicht so ausgestaltet werden dürfen, dass dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden; dies ist nur (ausnahmsweise) zulässig, soweit es durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0266
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
"Schlechte" Leistungsbeschreibung ist kein Aufhebungsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2015 - 11 Verg 4/15

1. Im Vergabeverfahren ist ein "Anerkenntnis" nicht geeignet, die zivilprozessualen Folgen des §§ 93, 307 ZPO herbeizuführen, da im Vergabenachprüfungsverfahren ein eingeschränkter Untersuchungsgrundsatz gilt und der Streitgegenstand nicht der vollständigen Dispositionsmaxime unterliegt. Die Erklärung eines Anerkenntnisses nach Erörterung der tragenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung kann jedoch dahin verstanden werden, dass dieser Beurteilung nicht entgegengetreten werden soll.*)

2. Im Rahmen der Billigkeitserwägungen für die Kostenentscheidung nach § 78 GWB besteht ebenfalls keine Veranlassung, den Rechtsgedanken des § 93 ZPO entsprechend anzuwenden.*)

3. Ein zur Aufhebung der Ausschreibung Anlass gebendes Fehlverhalten der Vergabestelle rechtfertigt grundsätzlich nicht die Aufhebung, da sie es andernfalls in der Hand hätte, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Die missverständliche Abfassungen einer Leistungsbeschreibung und die fehlende Neutralisierung einer § 16 Abs. 1 VgV unterfallenden Person stellen Fehlverhalten der Vergabestelle dar, welches die Aufhebung nicht im Sinne des § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 zu begründen vermag.*)




VPRRS 2015, 0046
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren als Voraussetzung für eine Schadensersatzklage?

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014 - 2 U 74/14

1. Eine zivilrechtliche Klage des übergangenen Bieters in einem mit Zuschlagserteilung beendeten Vergabeverfahren auf den Ersatz des positiven Interesses wegen einer vermeintlich vergaberechtswidrigen Auswahl des Auftragnehmers ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Bieter die ihm eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz nicht genutzt hat.*)

2. Dem vermeintlich rechtswidrig übergangenen Bieter obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Zuschlag bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens auf sein Angebot hätte erteilt werden müssen.*)

3. Einem Bieter, der nach Erteilung des Auftrags an einen Dritten Schadenersatz in Form des positiven Interesses geltend macht, kann grundsätzlich ein Mitverschulden vorzuwerfen sein, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, trotz Kenntnis vom Verstoß gegen eine ihn schützende Vergabevorschrift durch rechtzeitige Rüge oder durch rechtzeitigen Nachprüfungsantrag seine Chance auf Erhalt des Zuschlags zu wahren.*)

4. a) Ein Ausschluss des Angebots des Zuschlagsaspiranten wegen des Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise nach VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 3 a kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber die Vorlage innerhalb der Angebotsfrist wirksam, d.h. durch Aufführung in der Vergabebekanntmachung, gefordert hat.*)

b) Zur mangelnden Transparenz eines (unterstellten) Verlangens des Auftraggebers, dass der Bieter zur Darlegung seines Entsorgungskonzepts innerhalb der Angebotsfrist auch Genehmigungen nach dem BImSchG vorzulegen hat.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0363
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Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abgabe mehrer Hauptangebote: Formvorgaben für Nebenangebote einzuhalten!

VK Bund, Beschluss vom 29.01.2014 - VK 1-123/13

1. Ein Bieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, mehrere Hauptangebote abzugeben.

2. Die Wertbarkeit und damit auch die Zuschlagsfähigkeit mehrerer Hauptangebote ein und desselben Bieters setzen voraus, dass diese jeweils hinreichend differenziert sind, so dass jedem Hauptangebot ein eigener und eindeutiger Erklärungsinhalt beigemessen werden kann. Bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote sind deshalb die für Nebenangebote bestehenden Formvorgaben einzuhalten.

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VPRRS 2014, 0623
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Kriterien Preis und Technischer Wert im Verhältnis 90:10 zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 14.01.2014 - VK 2-118/13

1. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien Preis und Technischer Wert im Verhältnis 90:10 verstößt nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 97 Abs. 5 GWB.

2. Der öffentlichen Auftraggeber ist verpflichtet, als unangemessen niedrig eingestufte Angebotspreise zu überprüfen. Einen Ermessensspielraum hat der öffentliche Auftraggeber in einem solchen Falle nicht. Die Prüfpflicht des öffentlichen Auftraggebers setzt aber erst bei einem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot von rund 20% ein.

3. Der Bieter hat etwaige Nebenangebote auf besonderer Anlage zu machen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Haupt- und Nebenangebot zwar in denselben Aktenordner abgelegt werden, durch die Verwendung von Trennblättern aber sichergestellt ist, dass der Auftraggeber zweifelsfrei erkennen kann, welches das Nebenangebot ist.

4. Ein Vergaberechtsverstoß ist "erkennbar", wenn ein sorgfältig handelndes Unternehmen, das mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den Vergabeverstoß ohne Hinzuziehung von Rechtsrat erkennen konnte. Der Verstoß muss sich durch bloße Lektüre der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit den Vergabeunterlagen ohne Weiteres erkennen lassen. Dabei ist der Bieter nicht verpflichtet, die Vergabeunterlagen auf etwaige Rechtsverstöße rechtlich zu überprüfen.

5. Eine Norm, aus der sich für den rechtlichen Laien unmissverständlich und zweifelsfrei ergibt, dass eine Gewichtung der Kriterien Preis zu Technischem Wert im Verhältnis 90:10 vergaberechtlich problematisch sein kann, gibt es nicht.

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VPRRS 2014, 0063
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Neubau der Sportbootschleuse Bremerhaven

VK Bremen, Beschluss vom 18.11.2002 - VK 7/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0044
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Keine Vergütung für besondere VOB/C-Leistungen: Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Urteil vom 06.09.2013 - VK 1-73/13

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach "durch die Einheitspreise [...] jeweils sämtliche bezüglich der Erbringung der Leistungen in den verschiedenen Vertragsbestandteilen, insbesondere in der Baubeschreibung beschriebenen Leistungen, abgegolten [sind], auch wenn insoweit eine ausdrückliche Bezugnahme im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung etc. nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für die für die Erbringung dieser Leistungen erforderlichen besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C." verstößt gegen Vergaberecht.

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Online seit 2013

VPRRS 2013, 1624
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Unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe: Widerruf der Zuwendung!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2013 - 9 S 123/12

1. Die in Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, ibr-online).*)

2. Bereits die unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe rechtfertigt grundsätzlich die Annahme eines schweren Verstoßes gegen die VOL/VOB, der zum (Teil-)Widerruf des Zuwendungsbescheides berechtigen kann. Dass der Zuwendungsempfänger gleichzeitig gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen hat, ist mit Blick auf die wettbewerbsschützende Zielrichtung des Vergaberechts nicht erforderlich.*)

3. Auch die Regelannahme, die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens führe zu einem schwerwiegenden Verstoß, entbindet nicht davon, die Einzelumstände zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12, IBR 2013, 294). Eine Mitverantwortung der Bewilligungsbehörde für die vergaberechtlichen Verstöße kann ein Gesichtspunkt sein, dem bei der Ermessensentscheidung über den Umfang des Widerrufs Beachtung zu schenken ist.*)

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VPRRS 2013, 1540
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Baumaßnahme Berliner Wasserstraßen – Trasse Süd

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2005 - VK 2-63/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1442
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WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Kosten der Ausführungsplanung sind keine "Planungskosten"!

VG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2013 - 20 K 7520/12

1. Zu den Planungskosten im Sinne des Zuwendungsrechts gehören die Kosten, die der eigentlichen Bauausführung vorausgehen. Die Kosten der Bauüberwachung sind demnach ebenso wenig Planungskosten wie die Kosten der Ausführungsplanung durch die beauftragten Unternehmer.

2. Die Förderungsfähigkeit von (Bau-)Kosten beurteilt sich nach dem Bewilligungsbescheid. Daher wird ein bestimmtes Regelwerk (hier: die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs) nicht Bestandteil des Zuwendungsverfahrens, wenn der Zuwendungsgeber darauf bei der Bewilligung keinen Bezug nimmt.

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VPRRS 2013, 1381
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Baggerung, Transport und ggf. Verwertung von Sedimenten

VK Bund, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 1-115/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1031
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Auch im Sektorenbereich: Unvollständige Angebote sind auszuschließen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2013 - VgK-20/2013

1. Auch im Sektorenbereich sind unvollständige und wegen widersprüchlicher Angaben nicht wertungsfähige Angebote auszuschließen. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für diese Entscheidung kein Ermessen eröffnet.

2. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf Fälle beschränkt, in denen Nachweise fehlen oder formale Mängel aufweisen. Die Gelegenheit zur "Nachbesserung" ist den Bietern nicht zu eröffnen.

3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz eines Bieters aus der Urkalkulation zu recherchieren. Eine derartige Pflicht besteht auch (und gerade) nach der SektVO nicht. Vielmehr gehört es zu den Pflichten des Bieters, den von ihm beabsichtigten Nachunternehmereinsatz vollständig und widerspruchsfrei an der dafür vorgesehenen Stelle zu erklären.

4. Werden sämtliche Angebote rechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben (SektVO § 30 Satz 1).

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VPRRS 2013, 1013
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Neubau eines Weser-Dükers zur Gasdurchleitung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0969
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kein Rechtsschutzbedürfnis für weiteres Nachprüfungsverfahren

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000 - VK 2-38/00

1. Anträge nach § 115 Abs. 3 GWB können bei der Vergabekammer nur im laufenden Vergabeverfahren gestellt werden, d.h. solange das Nachprüfungsverfahren noch bei der Vergabekammer anhängig ist.

2. Anträge auf Entscheidungen in einem selbstständigen Zwischenverfahren, die sich im Ergebnis gegen die so genannte faktische Vollziehung wenden, sind beim Beschwerdegericht zu stellen.

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VPRRS 2013, 0956
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Bauzeitenplan weicht von Ausschreibungsvorgaben ab: Angebotsauschluss!

VK Bund, Beschluss vom 27.06.2013 - VK 2-34/13

Der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen ist weit auszulegen. Eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht. Auch liegt eine Änderung vor, wenn der Bieter eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält.

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VPRRS 2013, 0938
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Neubau und Konservierungsarbeiten von Schleusentoren

VK Bund, Beschluss vom 23.07.1999 - VK 2-18/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0828
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Sicherheit geht vor!

VK Bund, Beschluss vom 08.10.2003 - VK 2-78/03

1. Der Vergabestelle verbleibt bei allen die Sicherheit der Baumaßnahmen insbesondere im Kanalbau betreffenden Fragen auch nach Klärung der technischen Aspekte, die mit einzelnen Lösungsvorschlägen verbunden sind, grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den sie mit ihren Wertungen ausfüllen kann. Die Vergabestelle kann sich daher ohne Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften unter mehreren möglichen Lösungen, die alle technisch durchführbar und innerhalb einer bestimmten Bandbreite sicher sind, entweder für die eher konservative, dafür aber bewährte Lösung oder für die eher fortschrittliche, dafür aber aus Sicht der Vergabestelle mit gewissen Risiken behaftete Lösung entscheiden.

2. Die für die Unverzüglichkeit der Rüge angesehene Zeitspanne von zwei Wochen ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten. In allen übrigen Fällen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und deren Bewertung an.

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VPRRS 2013, 0673
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Ausschreibung in Lokalzeitung bekannt gemacht: Vergaberechtsverstoß!

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2001 - 4 L 5/01

1. Aufwendungen, die entgegen Vergabevorschriften entstanden sind, können als nicht zuschussfähig behandelt werden.

2. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Ausschreibung lediglich in einer kleinen Lokalzeitung bekannt gemacht wird mit der Folge, dass der Wettbewerb nur auf regionale Bewerber beschränkt wird. Die veröffentlichte Ausschreibung muss überregionalen Wettbewerb zulassen.

3. Das Wettbewerbsziel steht gleichberechtigt neben dem Ziel sparsamer Haushaltsbewirtschaftung. Eine Ausschreibung dient dem Auswahlverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots; deshalb müssen sich die Mitbewerber im Leistungswettbewerb überregional um den Auftrag bewerben können.

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VPRRS 2013, 0669
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Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 30/00

Die bloße Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter, dass ihm der Auftrag erteilt werde, reicht nicht für die wirksame Zuschlagserteilung aus, wenn die Auftragssumme und die einzelnen Auftragsbestandteile erst später noch schriftlich mitgeteilt werden sollen.

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VPRRS 2013, 0621
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Instandsetzungsarbeiten an einem Kanal

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 3-150/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0492
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Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0372
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufnahme von Grund- und Alternativpositionen in das LV grds. zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001 - VK 2-12/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0021
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Mehrvergütung nach verzögertem Zuschlag: Kein Verstoß gegen EU-Recht!

BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - VII ZR 37/11

Eine Anpassung der Bauzeit und gegebenenfalls auch der Vergütung aufgrund einer Verzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren ist keine nachträgliche Vertragsänderung, sondern von vornherein vereinbart. Mit dieser Vereinbarung haben die Parteien den - jedenfalls in Grenzen - voraussehbaren Fall geregelt, dass eine derartige Verzögerung stattfindet, die auch zu einer Veränderung der Bauzeit führt. Eine solche Regelung ist vergaberechtlich möglich und verstößt nicht gegen europarechtliche Vorgaben (im Anschluss an BGH, IBR 2010, 606 und BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZR 213/08, ibr-online).

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VPRRS 2013, 0004
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Gefördertes Bauvorhaben: Zuwendungsempfänger muss Skonti nutzen!

VG Halle, Urteil vom 15.11.2012 - 1 A 27/11

Die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Zuwendungen gebietet es dem Zuwendungsempfänger, eingeräumte Skonti auch zu nutzen.*)

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VPRRS 2012, 0395
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Wahl der falschen Verfahrensart: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2012 - 8 LA 187/11

1. Die Wahl der falschen Verfahrensart stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur (teilweisen) Rückforderung der gewährten Zuwendung berechtigt.

2. Ob das Fehlverhalten dem Zuwendungsempfänger auch subjektiv vorzuwerfen ist, also auch ein schuldhafter Verstoß vorliegt, ist unerheblich.

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VPRRS 2012, 0363
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Ansatz von Wahlpositionen nur ausnahmsweise zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 18.06.2012 - VK 2-53/12

1. Wahlpositionen beeinträchtigen die Bestimmtheit und Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung und überdies die Transparenz des Vergabeverfahrens, weil sie es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, durch seine Entscheidung für oder gegen eine Wahlposition das Wertungsergebnis aus Erwägungen zu beeinflussen, die gegebenenfalls mit der eigentlichen Vergabe nichts zu tun haben.

2. Der Ansatz von Wahlpositionen ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten.

3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss dem Bieterkreis zudem vorab bekannt sein, welche Kriterien für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlposition maßgebend sein sollen.

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