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Hervorzuhebende Urteile zu Dienstleistungen

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Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 19.02.2021 im Volltext bei vpr-online eingestellt


Online seit 18. März

VPRRS 2024, 0061
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kontaktaufnahme mit Bestbieter vor Zuschlagserteilung führt zu Interessenskonflikt!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.02.2024 - VK 3-42/23

1. Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung muss sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist.

2. Ein Auftraggeber, der nach der Wertungsentscheidung aber vor Zuschlag Kontakt mit dem Zuschlagsprätendenten aufnimmt, und diesen bei ihm originär zufallenden Aufgaben unterstützt, nimmt eine "sonstige Unterstützungshandlung" i.S.v. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VgV vor, so dass ein Interessenkonflikt bei ihm vermutet wird.

2. Eine besondere Eilbedürftigkeit und die Kontinuität der Leistungserbringung rechtfertigen keine derartige Nähe zum Zuschlagsprätendenten vor Zuschlagserteilung.




Online seit 12. März

VPRRS 2024, 0057
Mit Beitrag
ITIT
Unklare Auftraggebereigenschaft der Referenzstelle ist zu überprüfen!

VK Bund, Beschluss vom 02.02.2024 - VK 2-98/23

1. Muss eine der drei geforderten Referenzen eine Leistungserbringung gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber betreffen und benennt der Bieter keine Referenz, die auf den ersten Blick und zweifelsfrei keine Referenz eines öffentlichen Auftraggebers darstellt, muss die Vergabestelle die Auftraggebereigenschaft der als Referenz benannten Stelle prüfen und dies dokumentieren.

2. Bei der Wertung der Angebote nach "Schulnoten" ist der Wertungsprozess eingehend und angemessen zu dokumentieren.

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Online seit 13. Februar

VPRRS 2024, 0037
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

1. Zur Abgrenzung zwischen Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen und Dienstleistungskonzession.

2. Die Bewertung, ob ein Konzessionär ganz oder zumindest teilweise das Betriebsrisiko übernimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung aller Umstände sind insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktbedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

3. Der Schwellenwert ist keine absolute und objektiv messbare Größe, sondern ein Prognosewert. Ein öffentlicher Auftraggeber darf für die Berechnung keine Methode in der Absicht auswählen, die Anwendung des Vergaberechts zu umgehen.

4. Wird eine Dienstleistungskonzession auf unbegrenzte Zeit geschlossen, begründet dies einen Verstoß gegen die Einhaltung von Bestimmungen über das Konzessionsvergabeverfahren.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Auch die Entscheidungen und Maßnahmen im Vorfeld des Verfahrens festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Auftraggeber dafür entscheidet, kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.

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Online seit 7. Februar

VPRRS 2024, 0032
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auf den Zugang der Vorabinformation kommt es nicht an!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.03.2023 - 3 VK 12/22

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.

2. Auf den Tag des Zugangs der Vorabinformation beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es für den Fristbeginn nicht an. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

3. Die Vorabinformation gilt als abgesendet, wenn sie den Herrschaftsbereich des öffentlichen Auftraggebers verlassen und er alles Erforderliche getan hat, damit die Information den Empfänger erreichen kann.

4. Eine Absendung liegt erst dann vor, wenn ohne weiteres Zutun des öffentlichen Auftraggebers unter normalen Umständen mit der Übermittlung der Information an den Adressaten innerhalb des für das verwendete Kommunikationsmittel üblichen Zeitraums zu rechnen ist. Wird die Information per Post versandt, ist die Übergabe an den Postdienstleister erforderlich.

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Online seit 25. Januar

VPRRS 2024, 0019
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Widerruf von Fördermitteln: Objektiver Vergaberechtsverstoß reicht!

VG Gießen, Beschluss vom 11.12.2023 - 4 K 1641/22

Für die Erfüllung des Widerrufstatbestands genügt ein objektiver Vergaberechtsverstoß. Wie ein festgestellter Verstoß zu bewerten ist, ist Bestandteil der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren behördlichen Ermessensentscheidung.*)

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Online seit 22. Januar

VPRRS 2024, 0016
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Befristeter Gestattungsvertrag beendet: Anspruch auf Nutzungsrechte?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 101/20

1. Dem Betreiber eines Fernwärmenetzes kann nach Beendigung eines befristeten Gestattungsvertrags ein Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten an den im Eigentum einer Gemeinde stehenden Wegegrundstücken nur zustehen, wenn die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sämtlichen Interessenten den Bau paralleler Netzinfrastrukturen erlauben.*)

2. Eine Gemeinde kann von dem bisherigen Betreiber eines Fernwärmenetzes weder Verschaffung des Eigentums an den in ihren Grundstücken verlegten Leitungen noch Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigung ihres Eigentums verlangen, wenn die Gemeinde ein bereits begonnenes Auswahlverfahren für den Weiterbetrieb dieses Netzes nur ausgesetzt, aber nicht beendet hat und der bisherige Netzbetreiber an diesem Verfahren beteiligt ist.*)

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Online seit 19. Januar

VPRRS 2024, 0014
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Abfrage von Referenzen mit Angaben zum Leistungsort!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2023 - 11 Verg 4/23

1. Fordert der öffentliche Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen bei den vorzulegenden Referenzen Angaben zum Umfang, die sich auf die erbrachten Gesamtjahresstunden und die eingesetzten Mitarbeiter beziehen, und führt das Verhältnis zwischen diesen beiden Parametern dazu, dass die Menge der Stunden nur durch einen weit über der zulässigen Arbeitszeit liegenden Leistungseinsatz der Mitarbeiter erbracht werden kann, weist die Referenz eine nicht nachvollziehbare Leistung aus und ist nicht wertbar.*)

2. Bei der Abfrage von Referenzen dürfen auch Angaben zum Leistungsort nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt werden.*)

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Online seit 12. Januar

VPRRS 2024, 0009
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
An seine Wertungsvorgaben ist der Auftraggeber gebunden!

VK Bund, Beschluss vom 07.11.2023 - VK 2-80/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf ein Angebot zwar auch dann annehmen, wenn es nicht auskömmlich ist. Allerdings muss er in einem solchen Fall sein Ermessen grundsätzlich sorgfältig und umfassend ausüben, da nicht auskömmliche Angebote mit typischen Gefahren, z. B. einer zu erwartenden Schlechtleistung, behaftet sein können.

2. Im Bereich der Gebäudereinigung besteht ganz allgemein die Gefahr, dass die zu reinigende Fläche tatsächlich in kürzerer Zeit bearbeitet wird, als der jeweilige Bieter dies mit dem "Leistungsansatz qm je Stunde" in seinem Angebot vorgesehen hat.

3. Legt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest, dass "Angebote, die als nicht auskömmlich erachtet werden, zwingend von einer Vergabe auszuschließen sind," ist ein unauskömmliches Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen, ohne dass es auf weitere Ermessenserwägungen ankommt.

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Online seit 9. Januar

VPRRS 2024, 0006
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau- oder Dienstleistungsauftrag?

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.12.2023 - 54 Verg 8/23

1. Ein Bauauftrag ist ein Vertrag über die Ausführung oder gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Bauleistung und Bauwerk sind Synonyme.

2. Umfasst ein Auftrag Leistungen, die zu verschiedenen Auftragsarten gehören, richtet sich die maßgebliche Auftragsart nach dem Hauptgegenstand des Vertrags. Dabei ist auf die wesentlichen, vorrangigen Verpflichtungen abzustellen, die den Auftrag prägen.

3. Ein Auftrag über die Beschaffung der Sensorik und einer Datenplattform zur Lenkung von Besucherströmen und Pendelverkehren ist kein Bau-, sondern ein Dienstleistungsauftrag, auch wenn Masten zu errichten sind, um daran Sensoren zu befestigen.

4. Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren. Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt ist. Aus der Dokumentation muss sich zudem ergeben, wer die Bewertung durchgeführt hat.

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Online seit 29. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0272
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Vorgegebenes Formblatt nicht verwendet: Angebotsausschluss möglich?

OLG Rostock, Beschluss vom 01.02.2023 - 17 Verg 3/22

1. Die einseitige Vorgabe der Vergabestelle, bei Nichtverwendung eines in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts gelte ein Angebot "als nicht abgegeben", steht der Einordnung als rechtsverbindliches Angebot nicht entgegen.*)

2. Die Nichtverwendung eines von der Vergabestelle vorgegebenen Formblatts führt auch nicht ohne Weiteres zur Formnichtigkeit des Angebots.*)

3. Der Ausschluss eines Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV wegen Nichtwahrung einseitiger Formvorgaben bezieht sich nur auf Vorgaben im Rahmen des § 53 VgV.*)

4. Der Ausschluss wegen Unvollständigkeit kommt nicht in Betracht, solange nicht über die Nachforderung entschieden ist. Die Vorgabe "mit dem Angebot einzureichen" begründet nicht ohne Weiteres eine Selbstbindung nach § 56 Abs. 2 VgV (Festhaltung Senat, Beschluss vom 06.02.2019 - 17 Verg 6/18, IBRRS 2020, 1165 = VPRRS 2020, 0144).*)

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Online seit 22. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0269
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Was tun bei Fehlern in den Vergabeunterlagen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.09.2023 - VgK-26/2023

1. Die Eignungskriterien und -nachweise sind in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen. Maßgeblich für die Eignungsprüfung sind allein die in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und die dort für ihren Beleg geforderten Nachweise.

2. Stellt der öffentliche Auftraggeber Fehler in den Vergabeunterlagen fest, die er den Bietern übersandt hat, muss er Fehler mit möglichen Auswirkungen auf das Angebot korrigieren, indem er den Bietern eine aktuelle Dateifassung übermittelt und gegebenenfalls die Angebotsabgabefrist neu setzt.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf von dem einmal festgelegten Prüfablauf nicht zu Gunsten eines einzelnen Bieters abweichen, etwa indem er eine längere Nachfrist setzt.

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Online seit 18. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0265
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auskömmlichkeitsprüfung auch bei Dienstleistungskonzession!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2023 - 3194.Z3-3_01-23-20

1. Eine Rügepräklusion hinsichtlich der Wahl der falschen Verfahrensart kommt nicht in Betracht, wenn in den Vergabeunterlagen zwar Informationen zur Verfahrenswahl enthalten sind, diese jedoch nicht geeignet sind, der Antragstellerin eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichende Grundlage zu vermitteln, einen Vergaberechtsverstoß betreffend die Wahl der Verfahrensart zu rügen. Um einschätzen zu können, ob der öffentliche Auftraggeber die richtige Verfahrensart gewählt hat, ob insbesondere eine Dienstleistungskonzession in Abgrenzung zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages vorliegt, bedarf es weitergehender Informationen, als dass gegebenenfalls Zuschusszahlungen notwendig werden, sowie der Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen, die den Auftraggeber zu seiner Entscheidung für einen Dienstleistungsauftrag bewogen haben. Fehlen diese, kommt eine Rügepräklusion nicht in Betracht.*)

2. Es bedarf vor Ausschreibung eines Vergabeverfahrens einer klaren Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers und entsprechenden Ausgestaltung der Vergabeunterlagen auf der Grundlage eines Dienstleistungsauftrages oder einer Dienstleistungskonzession.*)

3. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kann eine Überprüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes auch im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistungskonzession gebieten, da auch hier die Gefahr einer letztlich unwirtschaftlichen Beschaffung für den öffentlichen Auftraggeber besteht. Auch bei einer Dienstleistungskonzession kann bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten die Gefahr bestehen, dass der Konzessionsnehmer zu den von ihm angebotenen Konditionen die Leistung nur unzureichend erbringt oder zusätzliche Leistungen des Konzessionsgebers fordert.*)

4. Der in § 12 Abs. 1 KonzVgV enthaltene Grundsatz der freien Verfahrensgestaltung räumt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit ein, sich ein Recht zur Prüfung der Auskömmlichkeit in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 60 VgV in den Vergabeunterlagen vorzubehalten, von dem er dann nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen kann.*)

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Online seit 15. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0263
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Aufgreifschwelle nicht erreicht: Keine Pflicht zur Preisaufklärung!

VK Bund, Beschluss vom 14.09.2023 - VK 1-61/23

1. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen.

2. Eine Preisprüfung ist regelmäßig bei Bestehen eines Preisunterschieds von 20% zum nächsthöheren Angebot durchzuführen. Das Erreichen der Aufgreifschwelle löst eine Pflicht zur Aufklärung der Preise aus.

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Online seit 13. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0261
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
"Medianmethode" ist vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 06.11.2023 - VK 1-77/23

1. Die Verwendung der "Medianmethode" gewährleistet keinen wirksamen Wettbewerb der Angebote, so dass die Gefahr einer willkürlichen Erteilung des Zuschlags besteht.

2. Soweit Bewerber oder Bieter während der Teilnahme-/Angebotsfrist Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen oder zusätzliche Informationen und Auskünfte beantragen, hat der Auftraggeber diese zu beantworten. Zudem ist er verpflichtet, die zusätzlichen Informationen auch allen anderen Verfahrensteilnehmern und interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

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Online seit 11. Dezember 2023

VPRRS 2023, 0258
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

1. Der öffentliche Auftraggeber muss eine Preisprüfung durchführen und in diesem Rahmen vom betreffenden Bieter Aufklärung verlangen, wenn der Angebotspreis ungewöhnlich niedrig erscheint.

2. Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung gem. § 60 Abs. 1, 2 VgV die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

3. Die Vorschriften über die Aufklärungspflicht nach § 60 Abs. 1 VgV, die Vorgaben über die Vornahme der Prüfung nach Maßgabe von § 60 Abs. 2 VgV und die Beachtung der Vorschriften gem. § 60 Abs. 3 VgV sind drittschützend.

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Online seit 2023

VPRRS 2023, 0249
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungskriterien müssen transparent sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.09.2023 - 11 Verg 2/23

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber hat die Eignung anhand von bekannt gemachten Eignungskriterien zu prüfen.

2. Die im Vorhinein bekannt gemachten Eignungskriterien sind der Maßstab für die Eignungsprüfung. Kern der Eignungsprüfung ist die Feststellung, ob die bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllt wurden.

3. In Bezug auf die technische und berufliche Eignung aufgestellte Regelungen müssen hinreichend transparent sein (hier verneint). Der Auftraggeber verletzt die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, wenn er die Referenzen eines Bieters aufgrund einer intransparenten Bestimmung in den Ausschreibungskriterien als ausreichenden Eignungsnachweis akzeptiert.

4. Das Verständnis eines durchschnittlich erfahrenen Bieters von Referenzanforderungen basiert auf der Annahme, dass sich die Vergabestelle vergaberechtskonform verhält. Die Bieter dürfen die Vergabeunterlagen im Zweifel so verstehen, dass sie vergaberechtlichen Anforderungen entsprechen.

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VPRRS 2023, 0244
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber darf Zertifizierung vertrauen!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2023 - VgK-3/2023

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge eine Abfrage bei der zuständigen Registerbehörde vorzunehmen. Die erforderliche Abfrage zum Wettbewerbsregister kann noch im Zuge des Vergabenachprüfungsverfahrens erfolgen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse, die aufwändige Prüfung der Einhaltung von DIN-Normen aus dem Vergabeverfahren auszulagern und stattdessen die Vorlage von bereits im Vorfeld erlangten Prüfergebnissen in Form von Zertifikaten zu verlangen, die durch akkreditierte Zertifizierungsunternehmen nach entsprechender Prüfung ausgestellt werden.

3. Zweck einer geforderten verlangten Zertifizierung ist es, dem öffentlichen Auftraggeber eigene aufwändige Ermittlungen zu ersparen. Bezieht sich das Zertifikat auf das benannte Unternehmen oder auf den benannten Standort oder die Betriebsstätte des Unternehmens, hat der öffentliche Auftraggeber keinen Anlass, die Eignung des benannten Unternehmens für die zertifizierten Dienstleistungen im Wege der Aufklärung zu hinterfragen.

4. Bei der Prüfung der Angemessenheit des angebotenen Preises handelt es sich um eine Plausibilitätsprüfung, die sich auf die Frage der Angemessenheit des Gesamtpreises des niedrigsten Angebotes richtet. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht per se gehindert, den Zuschlag auf ein Unterkostenangebot (unauskömmliches Angebot) zu erteilen.

5. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bei Liefer- und Dienstleistungen kann sich der Auftraggeber an einer 20%-Schwelle orientieren.

6. Eine Teilschwärzung von Passagen des schriftsätzlichen Vortrags durch die Verfahrensbeteiligten ist in dem Rahmen zulässig, der auch aus wichtigen Gründen des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Akteneinsicht zulässig und geboten ist.

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VPRRS 2023, 0241
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
An eine mitgeteilte Stillhaltefrist ist der Auftraggeber gebunden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2023 - VgK-8/2023

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Den unterliegenden Bietern muss der früheste Zeitpunkt genannt werden, ab wann sie mit dem Vertragsschluss mit dem erfolgreichen Bieter rechnen müssen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann die gesetzliche Frist bewusst verlängern, so dass er an die verlängerte Frist zumindest dann gebunden ist, wenn er sie den Informationsadressaten mitgeteilt und damit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.




VPRRS 2023, 0240
Mit Beitrag
AußenanlagenAußenanlagen
Alle Bieter sind über die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu informieren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2023 - VgK-9/2023

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Informationen geschlossen werden. Die Frist verkürzt sich bei elektronischer Versendung auf 10 Kalendertage und beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

3. Wird die Leistung in Losen ausgeschrieben, hat der Auftraggeber in allen Losen nicht nur eine Bieterinformation an den Zuschlagsprädestinenten, sondern auch an alle unterlegenen Bieter zu übersenden.

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VPRRS 2023, 0233
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bewertungsnote muss plausibel vergeben werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2023 - VK 3-15/23

1. Ein Verstoß gegen § 134 GWB kann nachträglich geheilt werden.*)

2. Dem Auftraggeber steht bei der Bewertung von Konzepten ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.*)

3. Nach Auffassung des BGH (IBR 2017, 387 = VPR 2017, 121) ist die Prüfung der Benotung eines Angebots als solche wie auch in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere des Zuschlagsprätendenten, zu untersuchen.*)

4. Die Bewertungsnote muss plausibel vergeben worden sein.*)

5. Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz.*)

6. Bei der Überprüfung der Bewertung berücksichtigt die jeweilige Nachprüfungsinstanz sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung der Antragsgegnerin zu Grunde liegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin nicht offenbart werden durften.*)

7. Für die Antragsbefugnis ist allein das Vorhandensein eines Vergaberechtsverstoßes nicht ausreichend, sondern darüber hinaus muss der Bieter durch diesen Vergaberechtsverstoß auch tatsächlich in seinen Rechten gem. § 168 Abs. 1 GWB verletzt sein. Er muss damit die Chance auf den Zuschlag verlieren.*)

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VPRRS 2023, 0219
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.08.2023 - VK 20/23

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Erforderlichenfalls müssen sie ausgelegt werden. Dabei sind die Vergabeunterlagen in einer Gesamtschau als inhaltlich zusammenhängende Einheit in den Blick zu nehmen.*)

2. Die Eignungskriterien dienen der Feststellung, ob das bietende Unternehmen in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung z. B. mit seiner personellen und sachlichen Ausstattung oder vorhandenen Erfahrung zuverlässig zu erbringen.*)

3. An der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens haben die Betriebsorganisation und die Struktur des Unternehmens maßgeblichen Anteil.*)

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VPRRS 2023, 0217
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung der Zulassungskriterien ist Bewerbern bekannt zu geben!

VG München, Urteil vom 28.03.2023 - 7 E 23.117

1. Der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung darf zwar aufgrund seines weiten Spielraums bei Bestimmung und Ausübung seines Gestaltungswillens die Kriterien für die Zulassung grundsätzlich auch während eines Bewerbungsverfahrens ändern. Voraussetzung ist allerdings, dass hierbei rechtsstaatliche Grundsätze eine transparente und einheitliche Verfahrensgestaltung und der Vertrauensschutz beachtet werden

2. Auch der konkrete Auswahlvorgang muss den Erfordernissen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen. Eine Vollzugspraxis, in deren Rahmen zu beachtende Auswahlkriterien intern ergänzt oder modifiziert werden, ist mit dem Transparenzverbot unvereinbar.

3. Die Heranziehung des Merkmals "bekannt und bewährt" ist als Bestandteil eines sachlich gerechtfertigten Verteilungsmaßstabs grundsätzlich zulässig und kann einen tragfähigen und sachlich nachvollziehbaren Grund für die Änderung der Zulassungskriterien darstellen. Es mangelt bei der Änderung der Zulassungskriterien jedoch an der erforderlichen Transparenz, wenn der Betreiber der öffentlichen Einrichtung es versäumt hat, den Bewerbern vor der Auswahlentscheidung die geänderten Zulassungskriterien bekannt zu geben.

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VPRRS 2023, 0216
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022 - Verg 40/21

1. Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags sind mittelständische Interessen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen, um möglichst zahlreichen Unternehmen eine Teilnahme am Vergabeverfahren zu erlauben.

2. Kann die benötigte Leistung auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, hat die Teil- und/oder Fachlosvergabe die Regel zu sein, während eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe nur in Ausnahmefällen stattfinden darf, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Teil- und/oder Fachlosvergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegensprechenden Gründen umfassend auseinanderzusetzen.

4. Handelt es sich um ein immer noch von früheren Monopolstrukturen geprägtes Marktsegment, ist bei der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass Wettbewerb in diesen Bereichen im Zweifel nur im Wege der Bildung von Losen gefördert werden kann. Dies gilt erst recht, wenn zugleich Qualitätskriterien einen hohen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung haben, weil auch dies namentlich dem ressourcenstarken früheren Inhaber eines Monopols mehr als anderen Bewerbern entgegenkommt.

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VPRRS 2023, 0204
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Konzession darf nicht unbegrenzt verlängert werden!

EuGH, Urteil vom 21.09.2023 - Rs. C-510/22

Art. 106 Abs. 1 AEUV i.V.m. Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Inhaber einer Exklusivlizenz zur Nutzung von Mineralwasserquellen die Möglichkeit einräumt, ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren die mehrfache Verlängerung seiner Lizenz für jeweils fünf Jahre zu erlangen, wenn diese Regelung dazu führt, dass der Lizenzinhaber durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen Vorzugsrechte seine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts missbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der er einen solchen Missbrauch begeht, was vom vorlegenden Gericht auf der Grundlage der ihm vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Angaben zu beurteilen ist.*)

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VPRRS 2023, 0178
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Mit dem Hinweis auf die eigene Kalkulation lässt sich eine Rüge nicht begründen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2023 - 11 Verg 3/23

1. Die Anforderungen an die Darlegung einer Vergaberechtsverletzung bzw. an die Rüge dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Ein Mindestmaß an Substanziierung ist jedoch einzuhalten. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen (sog. Rüge ins Blaue hinein) reichen nicht aus.

2. Eine Rüge ist hinreichend substanziiert, wenn zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Vorlage der eigenen Preiskalkulation reicht zur Substanziierung von Behauptungen nicht aus, soweit sich aus ihr keine Anhaltspunkte für eine unauskömmliche Kalkulation von Mitbewerbern ergeben.

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VPRRS 2023, 0182
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss „Seriosität“ des Angebots nachweisen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2023 - 54 Verg 3/23

1. Kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Preisprüfung die geringe Höhe eines angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

2. Die Verwendung des Verbs "dürfen" ist nicht so zu verstehen, dass es im Belieben des Auftraggebers steht, den Auftrag trotz weiterbestehender Ungereimtheiten doch an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Ablehnung des Zuschlags ist vielmehr grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

3. Auf die Aufforderung des Auftraggebers hin hat der Bieter Gelegenheit, den Nachweis der "Seriosität" seines Angebots zu erbringen. Der Bieter muss konkrete Gründe darlegen, die den Anschein widerlegen, dass sein Angebot nicht seriös ist. Dazu muss er seine Kalkulation und deren Grundlagen erläutern.

4. Die Erläuterungen des Bieters müssen umfassend, in sich schlüssig und nachvollziehbar sowie gegebenenfalls durch geeignete Nachweise objektiv überprüfbar sein. Formelhafte, inhaltsleere bzw. abstrakte Erklärungen ohne Bezug zu den einzelnen Positionen, wie etwa allgemeine Hinweise auf innerbetriebliche Strukturen oder wirtschaftliche Parameter, reichen nicht aus, um die Seriosität des Angebots nachzuweisen.

5. Ohne Ausübung eines Ermessens hat der Auftraggeber ein Angebot abzulehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind.

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VPRRS 2023, 0175
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibungsfreie "Schwester-Schwester-Vergabe" nur bei alleiniger Kontrolle!

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

Die Ausschreibungsfreiheit eines Vertrags nach § 108 Abs. 3 Alt. 2 GWB (sog. Schwester-Schwester-Vergabe) ist davon abhängig, dass die beiden vertragsschließenden juristischen Personen von demselben öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden. An einer solchen Identität des kontrollierenden öffentlichen Auftraggebers fehlt es, wenn zwar die zu betrauende Einrichtung von dem öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB kontrolliert wird, aber die beauftragende juristische Person von diesem öffentlichen Auftraggeber nur gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 108 Abs. 4 GWB kontrolliert wird.*)

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VPRRS 2023, 0165
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Was nicht in der Bekanntmachung steht, darf der Eignungsprüfung nicht zu Grunde gelegt werden!

VK Bund, Beschluss vom 31.05.2023 - VK 1-35/23

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden. Bei der Eignungsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.

2. Verlangt der Auftraggeber von Bietern keinen Mindestumsatz, kann ein Bieter für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auch dann wirtschaftlich und finanziell geeignet sein, wenn der Umsatz des Unternehmens in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen geringer ist als der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert.

3. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, wie eine vorzulegende Referenz beschaffen sein muss, um "vergleichbar" zu sein, ist die Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, dürfen hierbei nicht erweiternd herangezogen werden.

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VPRRS 2023, 0164
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Aufklärung eines Unterkostenangebots ist umfassend zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2023 - VK 1-39/23

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung nach Überprüfung der Kalkulation zu dokumentieren.

2. Die Bieter sind in der Kalkulation ihrer Preise grundsätzlich frei. Es ist den Bietern daher nicht schlechthin verwehrt, zu einem Gesamtpreis anzubieten, der lediglich einen Deckungsbeitrag zu den eigenen Fixkosten verspricht (Unterkostenangebote).

3. Der öffentliche Auftraggeber ist bei Unterkostenangeboten allerdings gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob eine einwandfreie Ausführung und Haftung für Gewährleistungsansprüche gesichert ist, und seine für die abschließende Entscheidung maßgeblichen Erwägungen so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, wie die Überprüfung der Kalkulation vorgenommen wurde.

4. Die Begründung muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen zu können.

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VPRRS 2023, 0160
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
Auch Anwaltskanzleien müssen Referenzen vorlegen!

VK Bund, Beschluss vom 01.06.2023 - VK 1-37/23

1. Der öffentliche Auftraggeber kann sich geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Zeitpunkts sowie des Empfängers vorlegen lassen. Referenzen stellen den zentralen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dar.

2. Die Einholung von Nachweisen durch geeignete Referenzen aus früher ausgeführten Aufträgen erscheint gerade im Bereich einer (Rechts-)Beratungsdienstleistung als brauchbarer Nachweis für eine sachgerechte Überprüfung der Eignung der Bewerber.

3. Die Notwendigkeit, dass Bieter aus berufs- oder datenschutzrechtlichen Gründen bei den Auftraggebern ihrer Referenzprojekte um die Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten nachsuchen zu müssen, macht die Anforderung in einem Vergabeverfahren nicht generell unzulässig.

4. Eine Abfrage von anonymisierten Mandatsbeschreibungen ohne Angabe des Honorarvolumens erfüllt nicht die Anforderungen für eine hinreichende Eignungsprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber. Es besteht ein sachliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers an der Benennung eines Ansprechpartners für Referenzobjekte, da andernfalls die behaupteten Referenzen und damit die Eignung des Bieters nicht überprüfbar wären.

5. Es existiert kein Rechtsgrundsatz dahingehend, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege per se verlässliche anonyme Angaben machen.

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VPRRS 2023, 0155
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rettungsdienstleistungen gefährdet: Vorzeitiger Zuschlag gestattet!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2023 - 1/SVK/015-23

Ein vorzeitiger Zuschlag kann ausnahmsweise gestattet werden, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Als überragendes Interesse des Allgemeinwohls für die vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist anzuerkennen, dass andernfalls die Erbringung sämtlicher Rettungsdienstleistungen in einem Rettungsdienstbereich gefährdet wären.*)

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VPRRS 2023, 0148
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Leistung funktional beschrieben: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

1. Der Preis darf dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistung-Verhältnis erteilt wird (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15, IBRRS 2016, 1912 = VPRRS 2016, 0270).*)

2. Ist dies sichergestellt, kann zumindest im Anwendungsbereich der VgV auch bei einem Vergabeverfahren mit funktionalen Elementen der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig sein.*)

3. Notwendigkeit zur Festlegung nichtpreislicher Zuschlagskriterien kann sich dann ergeben, wenn sich den Vergabeunterlagen ein bestimmtes vom Auftraggeber bevorzugtes Qualitätsniveau entnehmen lässt, aber hiervon qualitativ abweichende Lösungen beispielsweise in Form von funktionalen Elementen oder Nebenangeboten zugelassen sind.*)

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VPRRS 2023, 0145
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Widersprüche im Angebot sind aufzuklären!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

1. Es ist nicht mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG zu vereinbaren, wenn Bieter durch überzogene Anforderungen an die Substantiierung von Rügen weitgehend an der Stellung von Nachprüfungsanträgen in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße gehindert würden, die sich überwiegend oder ganz ihrer Erkenntnismöglichkeit entziehen, weil sie sich in der Sphäre des Auftraggebers oder konkurrierender Bieter abspielen.*)

2. Die Rüge solcher Vergabeverstöße aufgrund von Vermutungen ist nicht generell als Missbrauch des Nachprüfungsrechts auszusehen.*)

3. In sich widersprüchliche Angebote dürfen ohne vorherige Aufklärung des Angebotsinhalts weder bezuschlagt noch ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber hat in einer solchen Situation den betreffenden Bieter zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufzufordern und ihm Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf, IBR 2015, 680 = VPR 2016, 23). Dabei darf das Angebot allerdings nur soweit aufgeklärt werden, dass klar wird, welche der beiden Verständnismöglichkeiten des in sich widersprüchlichen Angebots vom Bieter gemeint war.*)

4. Bei der Ermittlung der Aufgreifschwellen für die Preisprüfung nach § 60 VgV sind auch zuschlagsfähige Angebote zu berücksichtigen, die der Auftraggeber rechtswidrig nicht berücksichtigt hat.*)

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VPRRS 2023, 0130
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
Keine Vorinformations- und Wartepflicht unterhalb der Schwellenwerte!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2023 - 27 U 4/22

1. Die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB erfasst keine Vergaben unterhalb der Schwellenwerte (Aufgabe von Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - 27 U 25/17, IBR 2018, 156). Die Vorschrift ist mangels planwidriger Regelungslücke auch nicht analog anwendbar.

2. Sofern weder ein grenzüberschreitendes Interesse noch eine landesgesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung vor Zuschlagserteilung besteht, ist der Auftraggeber bei einer Unterschwellenvergabe nur zur nachgelagerten Unterrichtung über den bereits erfolgten Abschluss beziehungsweise die Zuschlagserteilung verpflichtet.

3. Ein einem Schadensersatzanspruch vorausgehender Anspruch auf Akteneinsicht in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich kommt nur in Betracht, wenn der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung besteht. Daran fehlt es, wenn ein Bieter lediglich auf Grund vager Vermutungen Einsicht verlangt, um erst dadurch Anhaltspunkte für eine spätere Rechtsverfolgung zu gewinnen.




VPRRS 2023, 0127
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 54/21

1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, sind grundsätzlich von der Wertung auszuschließen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bieter den verspäteten Eingang nicht zu vertreten hat.

2. Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebots. Es ist seine Sache dafür zu sorgen, dass sein Angebot vollständig innerhalb der Angebotsfrist beim öffentlichen Auftraggeber eingeht.

3. Nicht zu vertreten hat der Bieter Zugangshindernisse aus der Risikosphäre des Auftraggebers (hier verneint).

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VPRRS 2023, 0126
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Aufhebung eines Vergabeverfahrens: Was sind „andere schwerwiegende Gründe“?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2022 - Verg 55/21

1. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist das den Bedingungen entspricht, sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat, kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwer wiegende Gründe bestehen.

2. Ein schwer wiegender Grund besteht nur dann, wenn er die bisherige Vergabeabsicht des Auftraggebers entscheidend beeinflusst. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen. Die Feststellung eines schwer wiegenden Grunds erfordert eine Interessenabwägung, für die die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls maßgeblich sind.

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VPRRS 2023, 0116
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlerhafte Eigenerklärung = keine Eigenerklärung!

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2023 - Verg 2/23

1. Objektiv fehlerhaften Eigenerklärungen kommt kein Beweiswert zu. Sie können nicht Grundlage der vom Antragsgegner vorzunehmenden Eignungsprüfung sein.*)

2. Das Angebot eines Bieters ist nach § 57 Abs. 1 Hs. 1 VgV zwingend auszuschließen, wenn er infolge einer objektiv fehlerhaften Eigenerklärung seine Eignung nicht nachweisen kann.*)

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VPRRS 2023, 0114
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung mehrdeutig: Weder Ausschluss noch Aufhebung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30

1. Ein doppeldeutiges Referenzkriterium ist als Verstoß gegen das Transparenzgebot vergaberechtswidrig. Die Intransparenz geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

2. Auf eine doppeldeutige Ausschreibung kann weder die Aufhebung der Ausschreibung wegen des Nichtvorliegens von wertbaren Angeboten noch der Ausschluss der Angebote wegen fehlender Unterlagen im Hinblick auf die vom Auftraggeber geforderten Referenzen gestützt werden.

3. Ermessenserwägungen sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Transparenz zeitnah und fortlaufend in der Vergabedokumentation zu dokumentieren. Das Nachschieben von Ermessenserwägungen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens begegnet Bedenken.

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VPRRS 2023, 0113
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Start-Up-Szene gebildet: Leistung ist losweise zu vergeben!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.03.2023 - RMF-SG21-3194-8-6

1. Leistungen sind in Losen zu vergeben. Hiervon kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Voraussetzung für eine Vergabe in Losen ist, dass die ausgeschriebene Leistung losweise vergeben werden kann. Für diese Feststellung ist insbesondere von Belang, ob sich für die spezielle Leistung ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Dabei sind die aktuellen Marktverhältnisse von wesentlicher Bedeutung.

3. Die Frage, ob technische oder wirtschaftliche Gründe es "erfordern", von einer Losbildung abzusehen, setzt eine Bewertung des Auftraggebers voraus.

4. Die Überprüfung erfolgt anhand der im Vergabevermerk zeitnah dokumentierten Abwägung.

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VPRRS 2023, 0111
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist der angebotene Preis ungewöhnlich niedrig?

VK Bund, Beschluss vom 04.04.2023 - VK 2-18/23

1. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der von ihm angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.

2. Erhebliche preisliche Unterschiede zwischen den konkurrierenden Angeboten können Anhaltspunkte dafür bieten, dass ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.

3. Als sachgemäß hat sich für die Ausübung des dem Auftraggeber zustehenden Spielraums eine Aufgreifschwelle von etwa 20 % Preisabstand etabliert, wobei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

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VPRRS 2023, 0099
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Vertragliche Absicherung erforderlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-49

1. Möchte der öffentliche Auftraggeber Aspekte der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gem. § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium verwenden, so muss er mittels geeigneter vertraglicher Mittel sicherstellen, dass die bewerteten Mitarbeiter auch bei der Auftragsausführung eingesetzt werden und dass diese Mitarbeiter nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden können, wenn dieser sich davon überzeugt hat, dass das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat.*)

2. Unterlässt der öffentliche Auftraggeber diese vertragliche Absicherung, fehlt es dem entsprechenden Zuschlagskriterium am notwendigen Auftragsbezug gem. § 127 Abs. 3 GWB.*)

3. Gibt der öffentliche Auftraggeber die Bewertungsmethode, nach der er bestimmte Wertungskriterien bewerten will, nicht in den Vergabeunterlagen bekannt, muss aus der Vergabedokumentation zweifelsfrei hervorgehen, dass er die Bewertungsmethode bereits vor Öffnung der Angebote festgelegt hat.*)

4. Nicht in den Vergabeunterlagen bekannt gemachte Bewertungsmethoden, die im Widerspruch zu den Angaben in den Vergabeunterlagen stehen, dürfen bei der Bewertung der Angebote nicht zum Einsatz kommen.*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf eine konkrete Bieterfrage nach der für ein bestimmtes Wertungskriterium vorgesehenen Wertungsmatrix nicht mit "die Bewertung erfolgt in Relation zu den anderen Bietern" beantworten, wenn er tatsächlich eine ausgearbeitete, nicht bekannt gemachte Wertungsmatrix zum Einsatz bringen will.*)




VPRRS 2023, 0091
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einschätzung der Referenzgeber muss nicht überprüft werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 27.03.2023 - VK 1/23

1. Bei der materiellen Eignungsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen die Einschätzung der Referenzgeber zu überprüfen.*)

3. Bei der Bemessung der gebotenen Prüftiefe und des zu verlangenden Grades an Erkenntnissicherheit bestehen Zumutbarkeitsgrenzen. Der öffentliche Auftraggeber hat auch hinsichtlich der Tiefe der Eignungsprüfung einen Beurteilungsspielraum.*)

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VPRRS 2023, 0086
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Zahlungsfrist von 60 Kalendertagen ist zu lang!

EuGH, Urteil vom 20.10.2022 - Rs. C-585/20

1. Art. 6 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist wie folgt auszulegen: Der pauschale Mindestbetrag von 40 Euro als Entschädigung des Gläubigers für die infolge eines Zahlungsverzugs des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten fällt für jeden Geschäftsvorgang an, der bei Fälligkeit nicht rechtzeitig entgolten wird und in einer Rechnung ausgewiesen ist, und zwar auch dann, wenn diese Rechnung zusammen mit anderen Rechnungen in einer einheitlichen Zahlungsaufforderung bei der Verwaltung oder vor Gericht eingereicht wird.*)

2. Art. 4 Abs. 3 bis 6 der Richtlinie 2011/7/EU ist wie folgt auszulegen: Er steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach pauschal für sämtliche Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen eine Zahlungsfrist von höchstens 60 Kalendertagen gilt, und zwar auch dann, wenn sich diese Frist aus einer anfänglichen Frist von 30 Tagen für ein Abnahme- oder Überprüfungsverfahren, das die Übereinstimmung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen mit dem Vertrag feststellt, gefolgt von einer zusätzlichen Frist von 30 Tagen für die Zahlung des vereinbarten Preises zusammensetzt.*)

3. Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2011/7/EU ist wie folgt auszulegen: Für die Frage, ob die in der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung aufgeführte Mehrwertsteuer in den in dieser Bestimmung definierten "fälligen Betrag" einzubeziehen ist, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige diesen Mehrwertsteuerbetrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zahlungsverzug eintritt, bereits an die Staatskasse abgeführt hat.*)

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VPRRS 2023, 0080
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Auswahlentscheidung, kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 11.01.2023 - VK 1-109/22

1. Die Vergabekammern dürfen nur die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen nachprüfen. Ein öffentlicher Auftrag setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten trifft, also einen Anbieter auswählt, an den ein Auftrag mit dem Ziel vergeben werden soll, den Bedarf des Auftraggebers ausschließlich zu decken. Dasselbe gilt für Rahmenvereinbarungen.

2. An einer Auswahlentscheidung fehlt es, wenn der Auftraggeber Dienstleistungen auf dem Markt erwerben und während der gesamten Laufzeit des Vertrags mit allen Marktteilnehmern, die sich verpflichten, die betreffenden Dienstleistungen zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu erbringen, einen Vertrag schließen will, ohne eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen.

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VPRRS 2023, 0076
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Gesamtpreis ist Ausgangspunkt der Preisprüfung!

VK Bund, Beschluss vom 02.03.2023 - VK 2-10/23

1. Ein Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn Preise zwar eingetragen wurden und damit formal nicht fehlen, die angegebenen Preise jedoch offensichtlich unzutreffend sind Die Bieter dürfen trotz ihrer grundsätzlichen Kalkulationsfreiheit die Gesamtkosten nicht beliebig einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnen und dadurch möglicherweise Zahlungspflichten des Auftraggebers bei Vertragsabwicklung manipulieren (hier verneint).

2. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er die geringe Höhe des angebotenen Preises nach der Prüfung nicht zufriedenstellend aufklären kann. Dies impliziert einen Beurteilungsspielraum des Auftraggebers im Hinblick auf die Frage, ob zufriedenstellend aufgeklärt worden ist.

3. Ausgangspunkt der Preisprüfung ist der Gesamtpreis eines Angebots.




VPRRS 2023, 0072
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Komplexe Leistung: Umfassende Dokumentation der Angebotsaufklärung!

VK Südbayern, Beschluss vom 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42

1. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Angebot dann nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausschließen, wenn er im Rahmen der Prüfung der fachlichen Richtigkeit nachweisen kann, dass ein Angebot gegen die Vorgaben der Vergabeunterlagen verstößt.*)

2. Führt der öffentliche Auftraggeber eine Angebotsaufklärung durch, so hat er die von ihm als aufklärungsbedürftig erkannten Punkte klar und unmissverständlich dem Bieter mitzuteilen und konkrete Fragen zu stellen.*)

3. Ein öffentlicher Auftraggeber darf seine Beurteilung, ob ein Angebot hinsichtlich komplexer technischer und rechtlicher Fragen den Vergabeunterlagen entspricht nicht auf die Beurteilung externer Sachverständiger oder von Fachbehörden stützen, wenn diese ihrer Beurteilung ersichtlich nicht den vollständigen Sachverhalt oder alle relevanten Punkte zugrunde gelegt haben.*)

4. Bedient sich der öffentliche Auftraggeber bei der Überprüfung der fachlichen Richtigkeit des Sachverstandes von Dritten, so ist er verpflichtet, diesen die für die Überprüfung relevanten Umstände und Punkte umfassend mitzuteilen und die Antwort daraufhin zu überprüfen, ob auch alle essentiellen Fragen und Punkte gewürdigt wurden.*)

5. Entscheidet sich ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter auszuschließen so hat er zu dokumentieren, welche Aspekte er bei dieser Entscheidung berücksichtigt hat, welches Gewicht er ihnen zugemessen hat und was die tragenden Argumente für diese Entscheidung waren. Je komplexer die Prüfung des Ausschlussgrunds war, desto höhere Anforderungen werden auch an die Dokumentation der Entscheidung gestellt.*)

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VPRRS 2023, 0064
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Zuschlag vor mitgeteilter Frist erteilt: Vertrag unwirksam!

VK Bund, Beschluss vom 23.02.2023 - VK 2-2/23

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, u. a. über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu informieren. Der Vertrag darf bei einem elektronisch geführten Vergabeverfahren frühestens 10 Tage nach Absendung der Information geschlossen werden.

2. Teilt der öffentliche Auftraggeber den Bietern ausdrücklich mit, dass er beabsichtigt, den Zuschlag an den Zuschlagsprätendenten an einem bestimmten Tag zu erteilen und wird der Zuschlag vor dem mitgeteilten Termin erteilt, wird die Wartefrist nicht eingehalten und der Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der mitgeteilte Termin über die gesetzlich gebotene Wartemindestfrist hinausgeht.

3. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers anhand der von diesem den Bietern bekannt gegebenen Zuschlagskriterien. Diese bekannt gemachten Zuschlagskriterien sind gegenüber allen Bietern gleich anzuwenden.

4. Der Auftraggeber darf von den bekannt gemachten Zuschlagskriterien nicht abweichen, ohne dass er dies den Bietern vorab mit angemessener Frist bekannt gegeben hat.

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VPRRS 2023, 0059
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22

Dem Europäischen Gerichtshof wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 32 Abs. 2 lit. c der Richtlinie 2014/24/EU mit Rücksicht auf Art. 14 AEUV einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Vergabe eines der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags bei äußerster Dringlichkeit auch dann im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind?

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VPRRS 2023, 0040
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftragswertschätzung muss auf aktueller Datengrundlage beruhen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2022 - Verg 34/21

1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen oder erstellen lassen.

2. Der Auftraggeber hat eine seriöse Prognose des voraussichtlichen Gesamtauftragswerts anhand objektiver Kriterien vorzunehmen, dabei Umsicht und Sachkunde walten zu lassen und die wesentlichen Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Die Prognose darf nicht auf erkennbar unrichtigen Daten beruhen.

3. Soweit die der Schätzung zu Grunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell sind und sich nicht unerheblich verändert haben, ist sie anzupassen.




VPRRS 2023, 0025
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber bestimmt die Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot!

KG, Beschluss vom 17.10.2022 - Verg 7/22

1. Dem Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und was er beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht - offen oder versteckt - ein bestimmtes Produkt bevorzugt und andere Anbieter diskriminiert, ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz weitgehend frei. Er bestimmt, welche konkrete Leistung seinem Beschaffungsbedarf am besten entspricht.

2. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird. Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden.

3. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt.

4. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

5. Bei der Bestimmung der Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot ist der Auftraggeber weitgehend ungebunden, bestimmten Faktoren eine Bedeutung beizumessen.