Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen
Online seit 2. Januar
VPRRS 2025, 0262
Dienstleistungen
VK Westfalen, Beschluss vom 21.11.2025 - VK 1-56/25
1. Die Entscheidung, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV eröffnet ist, prognostiziert der öffentliche Auftraggeber anhand gesicherter Erkenntnisse. Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.*)
2. Allerdings ist anerkannt, dass der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV auf Grund seines Ausnahmecharakters und seiner wettbewerbshemmenden Wirkung eng auszulegen ist.*)
3. Dabei vollzieht sich die Nachprüfung anhand der dokumentierten Gründe und Erwägungen.*)
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Online seit 24. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0253
Bau & Immobilien
VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2025 - VgK-10/2025
1. Der öffentliche Auftraggeber darf abstrakte Bewertungsschemata verwenden, muss deren Unwägbarkeiten für die Bieter aber durch eine vertiefte Dokumentation ausgleichen.
2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens setzt nicht voraus, dass die Änderung dem öffentlichen Auftraggeber weder vorher bekannt noch für ihn vorhersehbar noch von ihm zu vertreten ist. Der öffentliche Auftraggeber darf die (Teil-)Aufhebung vielmehr auch auf interne Gründe stützen.
3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben jederzeit und auch dann Abstand nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn er erhebliche Einsparungen ermöglicht.
4. Die abgelaufene Rechtsmittelfrist verhindert den Vortrag eines Sachverhalts im Nachprüfungsverfahren selbst dann, wenn der konkrete Gegenstand der Rügezurückweisung durch einen neuen Sachverhalt überlagert worden ist.
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Online seit 23. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0252
Dienstleistungen
VK Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2025 - VgK-14/2025
1. Nach § 21 VgV ist bei Rahmenverträgen das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Es braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden.
2. Öffentliche Auftraggeber können sich so lange auf die Rechtmäßigkeit einer gültigen Vorschrift berufen, wie kein Vertragsverletzungsverfahren der EU abgeschlossen oder zumindest eingeleitet worden ist
3. Wenn der Bieter die rechtliche Prüfung der Vergabeunterlagen durch ein Large Language Model (hier: ChatGPT 4.5) durchführen lässt, gehen Fehler dieses Moduls zulasten des Bieters.
4. Auch in Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist die Rüge frühestmöglich, also grundsätzlich nicht erst in der Angebotsphase, sondern bereits im Teilnahmewettbewerb zu erheben. Etwas anderes kann gelten, wenn der öffentliche Auftraggeber die Angebotsinformationen zweistufig veröffentlicht.
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Online seit 22. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0260
Dienstleistungen
VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2025 - VgK-17/2025
1. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, liegt bei Liefer- und Dienstleistungen bei 20%. Der öffentliche Auftraggeber kann aber auch unterhalb dieser Schwelle ein Prüfverfahren einleiten.
2. Der öffentliche Auftraggeber muss die erforderlichen Informationen über die konkrete Preisbildung vom betreffenden Bieter verlangen. Trägt der Bieter durch nachvollziehbare Angaben zur Aufklärung bei, ist der Auftraggeber nicht per se gehindert, den Zuschlag sogar auf ein Unterkostenangebotzu erteilen.
3. Der Ausschluss wegen erheblich oder fortdauernd mangelhafter Erfüllung bei einem früheren Auftrag erfordert eine nachweisliche Schlechtleistung. Bestehen begründete Zweifel, ist die Nachweislichkeit nicht gegeben. Erforderlich sind konkrete, objektivierbare Anhaltspunkte für Verfehlungen, nicht jedoch eine rechtskräftige Feststellung der Pflichtverletzung
4. Als "vergleichbare Rechtsfolge" nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kommt grundsätzlich auch eine Ersatzvornahme in Betracht, sofern diese nicht nur - im Verhältnis zum Gesamtauftragswert - geringfügig ist.
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Online seit 16. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0259
Dienstleistungen
VK Südbayern, Beschluss vom 20.01.2025 - 3194.Z3.3_01-24-42
1. Wurden bei einem Verhandlungsverfahren Verhandlungen geführt und anschließend finale Angebote angefordert, so müssen bei einer Rückversetzung des Verfahrens vor die Abforderung der Erstangebote erneut finale Angebote angefordert werden.*)
2. Von einem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn keine Verhandlungen stattgefunden haben. Daran muss sich der öffentliche Auftraggeber auch bei einer Rückversetzung festhalten lassen, da die eingereichten Erstangebote mit der Einladung zu Verhandlungsgesprächen als abgelehnt gelten und auch nach einer Rückversetzung nicht mehr bezuschlagt werden können.*)
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Online seit 15. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0258
Bau & Immobilien
VK Bund, Beschluss vom 15.10.2025 - VK 2-83/25
1. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Frage, ob ihm der Gesamtpreis (einschließlich sämtlicher Optionen) eines Bieters ungewöhnlich niedrig erscheint, grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum zu.
2. Der Einschätzungsspielraum verdichtet sich zu einer Pflicht zur Durchführung einer Auskömmlichkeitsprüfung, wenn die Aufgreifschwelle von mindestens 20% zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Angebotspreis überschritten wird; Bezugspunkt kann auch die Auftragswertschätzung des öffentlichen Auftraggebers sein.
3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der öffentliche Auftraggeber bei einem Auftrag über Ingenieurleistungen mit einem vorgesehenen HOAI-Berechnungshonorar die Angemessenheit des Gesamtpreises in der Weise prüft, dass er den vom Bieter kalkulierten Zeitaufwand für die Auftragsdurchführung dem - nach einer plausiblen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers - objektiv erforderlichen Zeitaufwand gegenüberstellt.
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Online seit 12. Dezember 2025
VPRRS 2025, 0251
Dienstleistungen
OLG Schleswig, Urteil vom 21.11.2025 - 54 Verg 4/25
Die Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos ist vergaberechtswidrig, wenn die Ausschreibung aufgrund von Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers in den Vergabeunterlagen (hier einer "Loslimitierung") nicht von der Ausschreibung für ein weiteres Los abtrennbar ist.*)
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