Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu Gesundheit
Online seit 28. November
VPRRS 2025, 0240
Arzneimittel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2023 - Verg 9/24
1. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
2. Die Bildung eines indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden, die makrozyklischen gadoliniumhaltigen Wirkstoffe Gadobutrol und Gadotersäure zusammenfassenden Fachloses, ist (hier) vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabenachprüfungsinstanzen, die EMA-Empfehlungen ergänzend zu interpretieren und wissenschaftliche Auseinandersetzungen zu entscheiden. Entscheidend für die Überprüfung der indikationsbezogenen Vergleichbarkeit kann nur die formale arzneimittelrechtliche Zulassungs- und Empfehlungslage sein.
4. Wenn eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig.
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