Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu Verkehr
Online seit heute
VPRRS 2025, 0257
Nachprüfungsverfahren
VK Saarland, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 VK 2/24
1. Die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose ist zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Als Ausnahmetatbestand ist dies eng auszulegen. Die Gründe für die Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe sind zu dokumentieren.
2. Bei einem Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags müssen die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages zwar nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar teilweise zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse der Antragstellerin an der Aufrechterhaltung ihres Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.
3. Ist der Auftraggeber für die Finanzierung des Bauvorhabens auf fristgebundene Fördermittel angewiesen, kann die Gestattung des Zuschlags sachgerecht sein, um die Aufhebung der Ausschreibung wegen Unbezahlbarkeit zu vermeiden.
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Online seit 12. Dezember
VPRRS 2025, 0251
Dienstleistungen
OLG Schleswig, Urteil vom 21.11.2025 - 54 Verg 4/25
Die Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos ist vergaberechtswidrig, wenn die Ausschreibung aufgrund von Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers in den Vergabeunterlagen (hier einer "Loslimitierung") nicht von der Ausschreibung für ein weiteres Los abtrennbar ist.*)
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Online seit 10. Dezember
VPRRS 2025, 0243
Reparatur und Wartung
VK Bund, Beschluss vom 02.10.2025 - VK 1-86/25
Zum Wert eines Interimsauftrags für Unterhaltungsarbeiten ist der Gesamtwert dieser regelmäßig auszuführenden Unterhaltungsarbeiten ("Hauptauftrag") selbst bei bestehendem funktionalen und technischen Zusammenhang nicht hinzuzurechnen, wenn dieser Zusammenhang wegen eines bestehenden Zuschlagsverbots objektiv unterbrochen ist.
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Online seit 27. November
VPRRS 2025, 0241
Dienstleistungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2025 - Verg 33/24
1. Durch die vorgeschaltete Eignungsprüfung und anschließende Zulassung der geeigneten Bieter zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertrauenstatbestand zu Gunsten der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet.
2. Ein solcher Vertrauenstatbestand wird aber nicht in jedem Fall, sondern nur dann begründet, wenn die Tatsachengrundlage, auf die der öffentliche Auftraggeber seine positive Eignungsprüfung gestützt hat, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverändert geblieben ist. An einem Vertrauenstatbestand fehlt es auch dann, wenn noch keine abschließende Eignungsprüfung stattgefunden hat, etwa weil der Bieter bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (noch) nicht alle zur abschließenden Prüfung seiner Eignung erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.
3. Auch dann, wenn der Bieter im entsprechenden Formblatt angekreuzt hat, keine Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, kann die Auslegung des Angebots unter Würdigung aller erklärungsbegleitenden Umstände ergeben, dass tatsächlich eine Inanspruchnahme von Nachunternehmern erfolgen soll. Die fehlenden Erklärungen zu Nachunternehmern, die als leistungsbezogene Unterlagen zu qualifizieren sind, kann der öffentliche Auftraggeber ohne Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot nachfordern.
4. Die bloße Feststellung, dass zwischen den betroffenen Unternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, die in den ordentlichen Gesellschafterversammlungen ausgeübt werden können, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, berechtigt den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Vielmehr hat der öffentliche Auftraggeber, der von objektiven Anhaltspunkten Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit eines Angebotes aufkommen lassen alle relevanten Umstände zu prüfen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, gegebenenfalls auch dadurch, dass die Parteien ersucht werden, bestimmte Informationen und Beweise vorzulegen
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Online seit 24. November
VPRRS 2025, 0237
Reparatur und Wartung
VK Thüringen, Beschluss vom 21.02.2024 - 5090-250-4003/442
1. Der Bieter verletzt seine Rügeobliegenheit, wenn er den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
2. Voraussetzung für das Erkennen eines Vergabeverstoßes ist die positive Kenntnis des Bieters von den tatsächlichen Umständen und zugleich die zumindest aufgrund laienhafter vernünftiger Wertung gewonnene positive Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften. Dabei muss sich der Bieter das Wissen des von ihm verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts zurechnen lassen.
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Online seit 21. November
VPRRS 2025, 0236
Fahrzeuge
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.05.2024 - 3 VK 5/24
1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, während des laufenden Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung zu ändern.
2. Die Grenze der zulässigen Änderungen ist jedoch überschritten, wenn die Leistungsbeschreibung danach einen anderen Bewerberkreis anspricht (hier bejaht).
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