Vergabepraxis & -recht.
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VPRRS 2026, 0106
Nachprüfungsverfahren
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2026 - 2 VK LSA 15/26
1. Die in § 169 Abs. 2 Satz 1 GWB geregelte Vorabgestattung des Zuschlags verstößt nicht gegen Unionsrecht.
2. Insbesondere dann, wenn der Nachprüfungsantrag keine Erfolgsaussichten hat, ergibt sich hieraus ein maßgeblicher Aspekt für die im Rahmen der Vorabgestattung vorzunehmende Abwägungsentscheidung.
3. Eine mangelnde Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags kann für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags allein noch nicht rechtfertigen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt (hier bejaht für die Sicherstellung eines flächendeckenden und zuverlässigen ÖPNV).
3. Die Rügepräklusion umfasst auch (Folge-)Fehler, die untrennbar mit dem nicht gerügten Vergaberechtsverstoß zusammenhängen.
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