Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen
Online seit gestern
VPRRS 2026, 0105
Dienstleistungen
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2025 - 2 VK LSA 25/25
1. Ein gefordertes Mindestjahresumsatz muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und mit diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen.
2. Den Bietern müssen im Teilnahmewettbewerb nicht bereits alle Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
3. Dass vorgelegte Referenzen nicht den Auftragswert der Ausschreibungsgegenstands erreichen, ist unschädlich, wenn der öffentliche Auftraggeber keinen Mindestauftragswert vorgegeben hat.
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Online seit 3. Juni
VPRRS 2026, 0103
Strom, Wasser, Gas
OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2025 - 13 U 55/25
1. Die ausschließliche Entscheidungszuständigkeit der Vertretung der Gemeinde für den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. § 148 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschränkt sich nicht auf die nach Auswertung der abgegebenen Angebote getroffene Auswahlentscheidung, sondern umfasst auch die Entscheidung über die Nichtabhilfe der von einem Bieter erhobenen Rügen gegen diese Auswahlentscheidung. Eine Übertragung dieser Entscheidung auf den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde scheidet aus.*)
2. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit eines Gemeindeorgans führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung und kann vom Bieter geltend gemacht werden, sofern dieser Verfahrensfehler nicht wirksam geheilt wurde.*)
3. Ist in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren lediglich über die Untersagung der beabsichtigten Konzessionsvergabe wegen der Verletzung des (isolierten) Akteneinsichtsanspruchs entschieden worden, steht diese Entscheidung einer Berücksichtigung der bereits von einem Bieter in dem vorangegangenen Verfahren erhobenen Rügen gegen die Auswahlentscheidung in einem neuen einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich nicht entgegen. Auch ist der Bieter mit diesen Rügen in dem neuen Verfahren nicht präkludiert.*)
4. Soweit nach den Wettbewerbsunterlagen zu den einzelnen Bewertungskriterien vertragliche Zusagen anzubieten waren, ist grundsätzlich bei der Angebotswertung eine vertiefte Plausibilitätskontrolle nicht geboten, weil die Bieter - anders als bei einem unverbindlichen Konzeptwettbewerb - für die Einhaltung der Zusagen einzustehen haben. Solche Zusagen sind daher nur dann näher auf ihre Plausibilität zu prüfen, wenn sich aus ihnen selbst, aus zur Plausibilisierung mit eingereichten Unterlagen oder aus naheliegenden Überlegungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten oder die mangelnde Umsetzbarkeit von Zusagen ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 16.06.2022 - 13 U 67/21, VPR 2023, 18).*)
5. Ein abweichender Prüfungsmaßstab gilt jedoch für solche Kriterien, bei denen nach den Wettbewerbsunterlagen zur Plausibilisierung der geforderten vertraglichen Zusagen in einem gesonderten Dokument darzustellen war, wie der Bieter seine vertragliche Zusage einhalten wird. In diesem Fall hat die Gemeinde zumindest zu überprüfen, ob die vom Bieter im Plausibilisierungsdokument getroffenen Annahmen mit den Anforderungen der Kriterienbeschreibung im Einklang stehen, inhaltlich nachvollziehbar sind und den Schluss auf die Einhaltung der vertraglichen Zusage rechtfertigen. Dabei steht der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zu, der nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegt.*)
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