Vergabepraxis & -recht.
Aktuelle Urteile zu IT
Online seit 20. November
VPRRS 2025, 0235
IT
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.08.2024 - 2 VK 1/24
1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ist nicht grenzenlos. Die Anforderungen müssen vielmehr objektiv auftrags- und sachbezogen sein, die Begründung nachvollziehbar. Ob diese Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang und unterliegt nicht der Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen.
2. Der Vergabevermerk kann auch erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erstellt werden.
3. Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nur demjenigen Bieter fehlen, bei dem eine Rechtsbeeinträchtigung offensichtlich nicht gegeben ist (hier u.a. verneint für die Rüge, dass der Zuschlagsprätendent nach durchgeführter Internetrecherche mangels gleichwertiger Referenzen nicht geeignet sei).
Volltext




