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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Dienstleistungen 7 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 22 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zu Dienstleistungen

7 Urteile - (22 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

VPRRS 2026, 0046
DienstleistungenDienstleistungen
Dringlichkeitsvergabe nur bei unvorhersehbaren Ereignissen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2025 - Verg 1/25

1. Ein Auftrag kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn - kumulativ - erstens ein unvorhersehbares Ereignis, zweitens dringliche und zwingende Gründe, welche die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und drittens einen Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit gegeben ist (hier verneint).

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorhersehbarkeit für den Auftraggeber ist aber nicht das Ereignis selbst, sondern derjenige Zeitpunkt, zu dem er noch unter Inanspruchnahme der regulären Fristen, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme auch des beschleunigten Verfahrens, ein Verfahren mit Teilnahmewettbewerb hätte einleiten können.

3. Auch die Umstände, welche die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen sollen, müssen entsprechend dokumentiert und vermerkt werden, um die Entscheidung auf Ermessens- oder Beurteilungsfehler überprüfen zu können. Nicht (nachvollziehbar) dokumentierte Sachgründe rechtfertigen aber nicht die Wahl der Verfahrensart.

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Online seit gestern

VPRRS 2026, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausstellungsgestaltung ist keine Architektenleistung!

VK Bund, Beschluss vom 10.02.2026 - VK 2-131/25

1. Bei Leistungen der Ausstellungsgestaltung, die vom Anwendungsbereich der Honorarordnung der Ausstellungsgestalter und Szenografen (HOAS) erfasst sind, handelt es sich nicht um Architektenleistungen i.S.v. § 73 Abs. 2 VgV, die in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben sind.

2. Architektenleistungen sind danach nur betroffen, wenn es um dauerhafte Eingriffe in die tragende bauliche Substanz bzw. um entsprechende für die Gebäudefunktion notwendige Gestaltungseingriffe geht. Leistungen der Ausstellungsgestaltung sind demgegenüber inszenatorische und entfernbare Trennwände, Bodenbeläge und mobile Teile oder für die Ausstellungsdauer temporär mit dem Gebäude verbundene oder fixierte Elemente, die ohne schwerwiegenden Eingriff in das Gebäude wieder entfernt werden können.

3. Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist hinreichend bestimmt, wenn die Vergabeunterlagen die für vergleichbare Angebote erforderlichen Maßstäbe unmissverständlich vorgeben, indem Hintergrund, Ziele und gewünschte Funktionen der benötigten Leistungen hinreichend klar beschrieben werden.

4. Wenn Teile des Marktes bzw. der Unternehmen, die sich auf diesem Markt bewegen, darauf ausgerichtet sind, eine Komplettleistung (hier: Gestaltung nebst Umsetzung) zu erbringen, so belegt dies, dass eine Zusammenfassung der Leistungen - als Grundlage für eine Gesamtvergabe - wirtschaftlich ist.

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Online seit 6. März

VPRRS 2026, 0047
DienstleistungenDienstleistungen
Zweifelhafte Eigenerklärung löst Nachprüfungspflicht aus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2023 - Verg 11/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf seine Eignungsprognose in der Regel auf Eigenerklärungen stützen. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Eigenerklärungen zu überprüfen.

2. Für die Entscheidung, ob ein Bewerber oder ein Bieter auf Grund seiner Eigenerklärungen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen ist, ist demnach nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren. Er darf seine Entscheidung auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen und von einer Überprüfung von Eigenerklärungen absehen, wenn und soweit sich keine objektiv begründeten, konkreten Zweifel an der Richtigkeit ergeben.

3. Wenn sich allerdings objektiv begründete und konkrete Zweifel an der Richtigkeit von Eigenerklärungen ergeben, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls in eine erneute Eignungsprüfung einzutreten.

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Online seit 4. März

VPRRS 2026, 0042
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Preisprüfung trotz überschrittener Aufgreifschwelle?

VK Berlin, Beschluss vom 26.01.2026 - VK B 1-61/25

1. Die Überschreitung der sog. Aufgreifschwelle von 20% löst für sich genommen noch keine Pflicht zur Angebotsprüfung aus, sondern ist lediglich ein mögliches Indiz für ein unangemessen niedriges Angebot.

2. Die eingegangenen Angebote müssen geeignet sein, einen gängigen Marktpreis für eine Leistung darzustellen. Allein die Abweichung zwischen zwei Angeboten kann, muss aber nicht zu der Annahme führen, dass ein deutlich niedrigeres das Vorliegen eines Missverhältnisses indiziert. Denn nur die Existenz eines deutlich höheren Angebots sagt nichts darüber aus, dass dieses höhere Angebot dem gängigen Marktpreis entspricht.

3. Von kleineren Unternehmen kann nicht erwartet werden, dass sie das notwendige Wissen und die notwendigen Kapazitäten im Vergaberecht bereithalten, um ihre Interessen im Nachprüfungsverfahren selbst zu vertreten.

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Online seit 27. Februar

VPRRS 2025, 0263
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Voraussetzungen für Entfall einer Umsatzsteuerbefreiung sind zu prüfen!

VK Bremen, Beschluss vom 16.12.2025 - 13-VK 2/25

1. Legt ein Bieter einen Steuerbescheid vor, der ihn grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, muss der Auftraggeber eigenständig das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen prüfen.

2. Behördliche Auskünfte entfalten keine Bindungswirkung für die vergaberechtliche Beurteilung.

3. Marktübliche Mischkalkulationen stellen keine "Jedermann-Tarife" i.S.v. § 4 Abs. 11b Satz 3 b) UStG dar. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass dies das gesamte Geschäftsmodell eines Briefkonsolidierers ausmacht.

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Online seit 20. Februar

VPRRS 2026, 0034
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss eines Bieters wegen erheblicher Schlechtleistung?

VK Rheinland, Beschluss vom 02.06.2025 - VK 63/24

1. Ausreichend für einen Angebotsausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist, dass der Auftraggeber von der mangelhaften Erfüllung der Auftragsanforderungen Gewissheit erlangt hat, d.h. eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet.*)

2. Ob die vorgebrachten Argumente einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mittels außerordentlicher Kündigung entgegenstehen, lässt sich nicht in einem Nachprüfungsverfahren klären.*)

3. Erheblich ist die mangelhafte Erfüllung dann, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und/oder finanzieller Hinsicht deutlich belastet.*)

4. Auf der Rechtsfolgenseite eröffnet § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach allgemeiner Auffassung Ermessen, wobei der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 1 S. 2 GWB zu beachten hat. Die vom öffentlichen Auftraggeber getroffene Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen nur auf die Einhaltung der Grenzen des Ermessens zu prüfen.*)

5. Der nach § 165 Abs. 1 GWB bestehende Anspruch auf Einsichtnahme in die Vergabeakten wird durch den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens begrenzt und besteht nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile, sofern andere Möglichkeiten der Sachaufklärung nicht bestehen.*)

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Online seit 18. Februar

VPRRS 2026, 0036
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Gesamtvergabe von Beschaffungs- und Rechtsdienstleistungen!

LG Berlin II, Urteil vom 03.02.2026 - 34 O 146/24

1. Der öffentliche Auftraggeber verletzt die ihn treffenden Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Bieter, indem er unter Verstoß gegen das Gebot der Fachlosvergabe reine Beschaffungsdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen zusammen ausschreibt.

2. Zwar erfordert auch die rein fachtechnische Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gewisse Grundkenntnisse des Vergaberechts, allerdings droht die verwaltungsmäßige Unterstützungstätigkeit gänzlich in den Hintergrund zu geraten, wenn zugleich umfänglich die Rechtsberatung des öffentlichen Auftraggebers "miterledigt" werden soll.

3. Die für ein Rügeschreiben angefallenen Aufwendungen können ein erstattungsfähiger Schaden im Rahmen eines auf den Ersatz des negativen Interesses gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Aufhebung eines Vergabeverfahrens sein (hier bejaht).

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