VK Rheinland, Beschluss vom 02.08.2019 - VK 17/19
Ein Bieter kann mangels Rechtsverletzung nicht mit Erfolg eine unterbliebene europaweite Ausschreibung geltend machen, wenn erkennbar ist, dass er sich im Falle der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung nicht erfolgversprechend an der Ausschreibung beteiligen kann, da er gar nicht dazu in der Lage ist, die abgefragte Leistung zu erbringen.*)
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