Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 0019; VPRRS 2022, 0003
Beteiligte sind sich einig: Wie erfolgt die Kostenteilung nach Antragsrücknahme?

VK Berlin, Beschluss vom 13.01.2021 - VK B 2-46/20

Nimmt der Antragsteller aufgrund einer mit dem öffentlichen Auftraggeber getroffenen Vereinbarung den Nachprüfungsantrag zurück und beantragt er, die Kosten der Beteiligten entsprechend dem Ergebnis der Verständigung zwischen den Parteien gegeneinander aufzuheben und die Kosten der Vergabekammer hälftig zu teilen, erfolgt die Kostenverteilung durch die Vergabekammer gemäß der von den Beteiligten mitgeteilten Einigung, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass diese unbillig ist.

Dokument öffnen Volltext