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IBRRS 2020, 0233; VPRRS 2020, 0033
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Wann besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020 - Verg 10/18

Der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion. Er setzt deshalb einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus.

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