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VPRRS 2020, 0047
Mit Beitrag
Keine Arbeitnehmerübernahme ohne Betreiberwechsel!

VK Thüringen, Beschluss vom 03.07.2019 - 250-4003-11441/2019-E-003-HBN

1. Der Auftraggeber kann im Rahmen der Ausschreibung öffentlicher Personenverkehrsdienste den im Wettbewerb erfolgreichen Altbetreiber nicht dazu verpflichten, die bislang mit der Erbringung der Dienste betrauten Arbeitnehmer zu den Bedingungen zu übernehmen, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Betriebsübergang erfolgt wäre.

2. Der im Wettbewerb erfolgreiche Altbetreiber kann auch nicht dazu verpflichtet werden, die bislang mit der Erbringung der Dienste betrauten Arbeitnehmer seiner bisherigen Nachunternehmer zu übernehmen.

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Dokument öffnen VPR 2020, 71