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IBRRS 2019, 2828; VPRRS 2019, 0283
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Vorsicht vor Zusätzen im Angebots(an)schreiben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2018 - 2 VK LSA 19/17

1. Weicht ein Bieter durch Zusätze in seinem Angebot, wie etwa das Verlangen einer Preisanpassung im Fall einer Kostensteigerung, von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

2. Müssen sämtliche Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden, dürfen sie nicht berücksichtigt werden. Dabei ist unerheblich, ob die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind.

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Dokument öffnen VPR 2019, 220