Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
VPRRS 2020, 0032
Dosierhöhe offen: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 VK LSA 23/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, mehrere Zuschlagskriterien vorzusehen. Fragt er größtenteils standardisierte und marktübliche Leistungen nach, ist es nicht fehlerhaft, den Preis als einziges Differenzierungskriterium vorzusehen.

2. Die Leistungsbeschreibung ist nicht eindeutig und erschöpfend, wenn der Auftraggeber die Dosierhöhe eines bestimmten Medikaments offen lässt.

3. Nach der Öffnung der Angebote darf der Auftraggeber keine Änderungen an den Vergabeunterlagen mehr vornehmen.

Dokument öffnen Volltext