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IBRRS 2019, 2890; VPRRS 2019, 0289
Mit Beitrag
Pförtnerdienst oder Bewachungstätigkeit?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2018 - 2 VK LSA 21/17

1. Zur Abgrenzung zwischen Empfangs- und Pförtnerdiensten einerseits und Sicherheits- und Bewachungsdiensten andererseits.

2. Untergeordnete Überwachungstätigkeiten (hier: Kontrolle von Überwachungskameras) stehen der Einordnung einer Tätigkeit als Empfangs- und Pförtnerdienst nicht entgegen.

3. Die Bestimmung der Gewichtung der Zuschlagskriterien obliegt allein dem öffentlichen Auftraggeber. Die Angabe des Zuschlagskriteriums "Qualität" ist aufgrund seiner Pauschalität allerdings nicht ausreichend.

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Dokument öffnen VPR 2019, 235