VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 1 VK LSA 44/17
1. Öffentliche Auftraggeber können ihre öffentlichen Dienstleistungen im Wege einer Zusammenarbeit gemeinschaftlich erbringen. Diese Zusammenarbeit ist nicht auf bestimmte Dienstleistungen beschränkt, sondern kann alle Arten von Tätigkeiten erfassen.
2. Voraussetzung für eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit ist, dass eine allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegende Aufgabe wahrgenommen wird, ein kooperatives Konzept vorliegt und die Zusammenarbeit im öffentlichen Interesse liegt.
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