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IBRRS 2019, 3066; VPRRS 2019, 0302
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Auftraggeber kann verbindliche Preisobergrenze vorgeben!

VK Rheinland, Beschluss vom 26.03.2019 - VK 5/19

1. Ein Auftraggeber darf den Bietern verbindliche Preisobergrenzen vorgeben. Deren Angemessenheit ist für ihre Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung.*)

2. Die Wahl des offenen Verfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen eines Verhandlungsverfahrens vorliegen.*)

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