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VPRRS 2020, 0020
Duldung eines Oligopols ist keine staatliche Förderung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.05.2019 - RMF-SG21-3194-4-11

1. Weder das Bestehen noch die dauerhaft lenkende und fördernde Duldung eines bestehenden Oligopols ist der staatlichen Gewährung eines besonderen oder ausschließlichen Rechts des § 100 Abs. 1 Nr. 2a GWB gleichzusetzen.*)

2. Die Auffassung, dass § 4 EnWG, der die Genehmigung zum Markteintritt regelt, die bestehenden Übertragungsnetzbetreiber fördert, überzeugt nicht. § 4 EnWG ermöglicht Newcomern den Zutritt zum bestehenden Markt. Eine aktive Förderung von Übertragungsnetzbetreibern, die es bereits vor Einführung dieser Genehmigungsnorm gab, liegt hierin nicht. Eine Förderung wäre auch noch keine Übertragung staatlicher Rechte.*)

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