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IBRRS 2020, 0254; VPRRS 2020, 0036
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Keine Informations- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich!

OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - 13 W 56/19

Im Unterschwellenbereich besteht keine generelle Informations- und Wartepflicht entsprechend § 134 GWB.*)

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