Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3055; VPRRS 2020, 0310
Mit Beitrag
Klarstellende Zusätze sind keine Änderungen an Vergabeunterlagen!

KG, Beschluss vom 04.05.2020 - Verg 2/20

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen i.S.d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV liegen nicht schon in lediglich klarstellenden, dem besseren Verständnis dienenden Zusätzen und offensichtlich irrtümlichen Eintragungen wie Schreibfehlern.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen VPR 2021, 30